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23 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rechtsvergleichende"


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Drucksache 681/17

... Schließlich schlägt der Bundesrat vor, dass die Kommission ihre Ressourcen stärker,, für die Überprüfung und Validierung der Daten einsetzen soll. Die Kommission erinnert den Bundesrat daran, dass sich das EU-Justizbarometer aus verschiedenen Datenquellen speist, die jeweils eigenen Qualitätssicherungs- und Validierungsverfahren unterliegen. Die meisten Daten werden von den zuständigen nationalen Behörden bereitgestellt und validiert, entweder von den Justizbehörden selbst (z.B. von den obersten Gerichtshöfen oder Räten für das Justizwesen) oder von den Justizministerien. Was die Bedenken des Bundesrates in Bezug auf das Fehlen rechtsvergleichender Definitionen angeht, ist darauf hinzuweisen, dass die zugrunde liegenden Definitionen zum großen Teil auf den von den einschlägigen Stellen, darunter die CEPEI, vereinbarten gemeinsamen Definitionen basieren. Die Kommission hat das Sekretariat der CEPEJ auf dieses wichtige Thema aufmerksam gemacht.



Drucksache 279/17 (Beschluss)

... 6. Die von der Kommission anlässlich des fünfjährigen Bestehens des EU-Justizbarometers formulierten Schlussfolgerungen sind eher allgemeiner Natur und entbehren einer belastbaren Grundlage. In welchem Maß die dort beschriebene Verbesserung der Justizsysteme auf das EU-Justizbarometer zurückzuführen ist, lässt sich kaum beurteilen. Der Bundesrat ist jedenfalls der Auffassung, dass seitens der Kommission weitere Anstrengungen erforderlich sind, um dem selbst gesetzten Anspruch, objektive, zuverlässige und vergleichbare Daten zur Verfügung zu stellen, gerecht zu werden. Die Darstellung sollte sich auf weniger, aber dafür aussagekräftige Indikatoren beschränken, bei denen eine solide Datengrundlage vorhanden ist. Die freigewordenen Kapazitäten könnten dann für die sorgfältige Überprüfung und Validierung der erhobenen Daten mit Hilfe rechtsvergleichender Definitionen der verwendeten Begrifflichkeiten und einer ausführlichen Erläuterung verwendet werden.



Drucksache 279/1/17

... 6. Die von der Kommission anlässlich des fünfjährigen Bestehens des EU-Justizbarometers formulierten Schlussfolgerungen sind eher allgemeiner Natur und entbehren einer belastbaren Grundlage. In welchem Maß die dort beschriebene Verbesserung der Justizsysteme auf das EU-Justizbarometer zurückzuführen ist, lässt sich kaum beurteilen. Der Bundesrat ist jedenfalls der Auffassung, dass seitens der Kommission weitere Anstrengungen erforderlich sind, um dem selbst gesetzten Anspruch, objektive, zuverlässige und vergleichbare Daten zur Verfügung zu stellen, gerecht zu werden. Die Darstellung sollte sich auf weniger, aber dafür aussagekräftige Indikatoren beschränken, bei denen eine solide Datengrundlage vorhanden ist. Die freigewordenen Kapazitäten könnten dann für die sorgfältige Überprüfung und Validierung der erhobenen Daten mit Hilfe rechtsvergleichender Definitionen der verwendeten Begrifflichkeiten und einer ausführlichen Erläuterung verwendet werden.



Drucksache 173/16 (Beschluss)

... 4. Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte ist der Bundesrat weiterhin der Auffassung, dass seitens der Kommission weitere Anstrengungen erforderlich sind, um dem selbst gesetzten Anspruch, objektive, zuverlässige und vergleichbare Daten zur Verfügung zu stellen, gerecht zu werden. Wünschenswert wäre die sorgfältige Überprüfung und Validierung der erhobenen Daten mit Hilfe rechtsvergleichender Definitionen der verwendeten Begrifflichkeiten und ausführlicher Erläuterung systembedingter Unterschiede unter Einbeziehung der nationalen Justizverwaltungen vor der Veröffentlichung des EU-Justizbarometers. Der Bundesrat empfiehlt der Kommission, einen zweijährlichen Veröffentlichungsturnus in Anlehnung an die CEPEJ-Methodik zu prüfen.



Drucksache 173/1/16

... 4. Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte ist der Bundesrat weiterhin der Auffassung, dass seitens der Kommission weitere Anstrengungen erforderlich sind, um dem selbst gesetzten Anspruch, objektive, zuverlässige und vergleichbare Daten zur Verfügung zu stellen, gerecht zu werden. Wünschenswert wäre die sorgfältige Überprüfung und Validierung der erhobenen Daten mit Hilfe rechtsvergleichender Definitionen der verwendeten Begrifflichkeiten und ausführlicher Erläuterung systembedingter Unterschiede unter Einbeziehung der nationalen Justizverwaltungen vor der Veröffentlichung des EU-Justizbarometers. Der Bundesrat empfiehlt der Kommission, einen zweijährlichen Veröffentlichungsturnus in Anlehnung an die CEPEJ-Methodik zu prüfen.



Drucksache 465/12

... IV. Rechtsvergleichender Überblick

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 465/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1626a
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen

§ 1671
Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 155a
Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 28
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Artikel 5
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 58a
Sorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister

§ 87c
Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegschaft, die Amtsvormundschaft und die Bescheinigung nach § 58a.

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rechtliche Ausgangssituation

II. Entscheidungen des EGMR und des BVerfG

III. Tatsächliche Entwicklung

IV. Rechtsvergleichender Überblick

V. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs

VI. Änderungen zur geltenden Rechtslage und Ansatzpunkte des Entwurfs

1. Änderung des BGB

1.1. Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern § 1626a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 BGB-E

1.2. Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern § 1671 BGB-E

1.3. Sonstige Änderungen des BGB

2. Änderungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG

3. Änderungen des Rechtspflegergesetzes RPflG , des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche EGBGB und des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - SGB VIII

VIII. Gesetzgebungszuständigkeit

IX. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

X. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

XI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2103: Gesetz zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 666/12

... III. Rechtsvergleichender Überblick

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1686a
Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 167a
Besondere Vorschriften für Verfahren nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rechtliche Ausgangssituation

1. Umgang der Eltern, § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB

2. Umgangsrecht anderer Bezugspersonen, § 1685 BGB

3. Auskunftsrecht der Eltern, § 1686 BGB

II. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

1. Urteil vom 21. Dezember 2010 in dem Verfahren A../. Bundesrepublik Deutschland Beschwerde Nr. 20578/07

2. Urteil vom 15. September 2011 in dem Verfahren S../. Bundesrepublik Deutschland Beschwerde Nr. 17080/07

III. Rechtsvergleichender Überblick

IV. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs

V. Änderungen zur geltenden Rechtslage und Ansatzpunkte des Entwurfs

VI. Alternativen

VII. Gesetzgebungszuständigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IX. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

X. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2175: Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 474/12

... diskutiert haben, wurde zur Vorbereitung der Novellierung im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) durchgeführt. Der Ergebnisbericht zu den "Berliner Gesprächen zum Städtebaurecht" (nachfolgend: "Bericht") kann von der Internetseite des Difu heruntergeladen werden1. Darüber hinaus wurde von den Professoren Battis, Mitschang, Otto ein rechtsvergleichendes Forschungsvorhaben zum Einfluss des EU-Rechts auf das Städtebaurecht der Mitgliedstaaten durchgeführt ("Erfahrungsaustausch Europäisches Städtebaurecht")2.



Drucksache 60/11

... Zur Vorbereitung des Gesetzes wurde das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg beauftragt, ein rechtsvergleichendes Gutachten zur Mediation in ausgewählten Ländern der Welt zu erstellen (vgl. Hopt/Steffek, Mediation – Rechtstatsachen, Rechtsvergleich, Regelungen, Tübingen 2008). Ergänzend hat das Bundesministerium der Justiz eine interdisziplinäre Expertenkommission einberufen, die die Vorbereitungsarbeiten intensiv unterstützt hat.



Drucksache 765/08

... Eine in allen 27 Mitgliedstaaten durchgeführte rechtsvergleichende Untersuchung der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherrecht hat den Nachweis erbracht, dass die Rechtszersplitterung auf die unterschiedliche Durchführung der Mindestharmonisierungsbestimmungen in den überprüften Richtlinien durch die Mitgliedstaaten zurückzuführen ist. Diese Untersuchung wurde auf folgender Website veröffentlicht: http://ec.europa.eu/consumers/rights/cons_acquis_en.htm#comp



Drucksache 695/07

... ) und des EG-Verbraucherrechtskompendiums – Rechtsvergleichende Studie1,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 695/07




Geltungsbereich der Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands

Allgemeiner legislativer Ansatz

Gemischter Ansatz

Geltungsbereich des horizontalen Instruments

Grad der Harmonisierung

Inhalt des horizontalen Instruments und Antworten zum Grünbuch

Definition des Verbrauchers und des Unternehmers

Allgemeine Klausel von Treu und Glauben

Missbräuchliche Vertragsklauseln

3 Geltungsbereich

Liste missbräuchlicher Klauseln

Umfang der Missbräuchlichkeitsprüfung

Vertragliche Folgen der Verletzung der Informationspflicht

2 Widerrufsrecht

Dauer und Modalitäten der Berechnung der Fristen

Modalitäten zur Ausübung des Widerrufsrechts

Einführung allgemeiner vertraglicher Rechtsbehelfe

Besondere Regeln für den Verbrauchsgüterkauf

Betroffene Vertragsarten

Gebrauchte Güter, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden

Vertragsmäßigkeit der Güter

3 Beweislast

3 Abhilfemöglichkeiten

Reihenfolge der Geltendmachung von Abhilfeansprüchen

Mitteilung

Unmittelbare Produzentenhaftung bei Vertragswidrigkeit

Verbrauchsgütergarantien kommerzielle Garantien

Das Grünbuch und das europäische Vertragsrecht

Tatsächliche Anwendung des Verbraucherrechts


 
 
 


Drucksache 12/06 (Beschluss)

... Allerdings ist eine solche Begrenzung oder Verminderung der Schadenersatzpflicht des Kronzeugen gegenüber den von ihm geschädigten Privaten eine nur schwer zu rechtfertigende Belastung. Eine weiter gehende Verminderung oder gar ein gänzliches Entfallen des Schadenersatzanspruchs lehnt der Bundesrat daher - mit Blick auf die Interessen des Verletzten - ab. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die Kommission die Notwendigkeit einer an der Option 30 orientierten Haftungsbeschränkung und -begrenzung vor einem konkreten Regelungsvorschlag ausführlich begründet und die Folgen unter Heranziehung rechtsvergleichender Studien umfassend untersucht.



Drucksache 12/1/06

... Allerdings ist eine solche Begrenzung oder Verminderung der Schadenersatzpflicht des Kronzeugen gegenüber den von ihm geschädigten Privaten eine nur schwer zu rechtfertigende Belastung. Eine weiter gehende Verminderung oder gar ein gänzliches Entfallen des Schadenersatzanspruchs lehnt der Bundesrat daher - mit Blick auf die Interessen des Verletzten - ab. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die Kommission die Notwendigkeit einer an der Option 30 orientierten Haftungsbeschränkung und -begrenzung vor einem konkreten Regelungsvorschlag ausführlich begründet und die Folgen unter Heranziehung rechtsvergleichender Studien umfassend untersucht.



Drucksache 549/06

... Im Rahmen eines rechtsvergleichenden Überblicks prüfte die Arbeitsgruppe, ob gesetzliche Zulassungsvoraussetzungen für den Zugang zur Insolvenzverwaltertätigkeit geschaffen werden sollen. Als Vorbild wurde insofern das französische Recht herangezogen, das eine mehrjährige Vorbereitungszeit und eine anschließende Prüfung kennt. Unter Hinweis auf die andersartige deutsche Rechtstradition und im Hinblick auf die Vielzahl von kleinen und mittleren Insolvenzverfahren, die keinen hoch spezialisierten Verwalter erfordern, wurde einer solchen Einschränkung des richterlichen Ermessens jedoch eine Absage erteilt.



Drucksache 766/05

... eingegangen. Ihre Bewertung, dass das Gesetz die Arbeit der Justiz in einigen Fällen übermäßig verlangsame sowie das Vertrauen in die Richter und den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz schädige, wurde in einer Resolution angenommen. Eine Empfehlung, mit der das Ministerkomitee aufgerufen werden sollte, eine rechtsvergleichende Studie zur Situation in den Mitgliedsstaaten in Auftrag zu geben, bekam jedoch nicht die erforderliche Zustimmung (2/3).



Drucksache 101/17 PDF-Dokument



Drucksache 538/15 PDF-Dokument



Drucksache 652/16 PDF-Dokument



Drucksache 340/18 PDF-Dokument



Drucksache 127/20

... 11. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, im Zusammenhang mit der beschleunigten Planung von Infrastruktur die Übererfüllung von europarechtlichen Vorgaben (sogenanntes Gold-Plating) zu beenden. Er bittet die Bundesregierung, ein rechtsvergleichendes Gutachten zu beauftragen, bei welchen Vorschriften des nationalen Umwelt-, Verfahrens- und Vergaberechts Gold-Plating vorgenommen wurde. Anschließend sollte gemeinsam zwischen Bund und Ländern geprüft werden, in welchen Fällen sich die Regelungen bewährt haben und wo es Anpassungsbedarf gibt.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.