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22 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Regisseure"


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Drucksache 160/1/16

... Debütfilme junger Regisseure werden außerhalb von Festivals oftmals wenig wahrgenommen. Die Auszeichnungen der FBW und ihre umfangreichen Presseaktivitäten verhelfen diesen Erstlingswerken zu einer ersten Anerkennung. Als Multiplikator spricht die FBW eine Empfehlung an Publikum und Branche aus und verhilft Filmen und Filmemachern zu mehr Aufmerksamkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 - neu - FFG In § 2 ist Satz 1 wie folgt zu ändern:

3. Zu § 54 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 FFG § 54 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

4. Zu § 56 Absatz 3 FFG

5. Zu § 73 Absatz 1 Satz 3, § 76 Absatz 1 Satz 2, § 91 Absatz 2 Satz 2 FFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu § 77 Absatz 2 Satz 4 - neu - FFG


 
 
 


Drucksache 160/16 (Beschluss)

... Debütfilme junger Regisseure werden außerhalb von Festivals oftmals wenig wahrgenommen. Die Auszeichnungen der FBW und ihre umfangreichen Presseaktivitäten verhelfen diesen Erstlingswerken zu einer ersten Anerkennung. Als Multiplikator spricht die FBW eine Empfehlung an Publikum und Branche aus und verhilft Filmen und Filmemachern zu mehr Aufmerksamkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 - neu - FFG

3. Zu § 54 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 FFG

4. Zu § 56 Absatz 3 FFG

5. Zu § 73 Absatz 1 Satz 3, § 76 Absatz 1 Satz 2, § 91 Absatz 2 Satz 2 FFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu § 77 Absatz 2 Satz 4 - neu - FFG


 
 
 


Drucksache 321/13

... b) Ihr Mitbewohner kommt aus dem Vereinigten Königreich und schreibt seine Abschlussarbeit über Werke portugiesischer Regisseure. Er kann problemlos auf Material portugiesischer Anbieter audiovisueller Inhalte zugreifen. Die beiden Studenten sehen sich häufig zusammen Sportübertragungen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/13




1. Einleitung1

2. Wachstum und Innovation

2.1. Marktüberlegungen

2.2. Finanzierungsmodelle

2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen

2.4. Infrastruktur und Frequenzen

3. Werte

3.1. Rechtsrahmen

3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62

3.3. Kommerzielle Kommunikation

3.4. Schutz von Minderjährigen

3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 726/13

... Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie darüber informieren, dass im Rahmen der konstituierenden Sitzung auch das Präsidium der FFA gewählt wird. Das Präsidium besteht aus zehn Mitgliedern. Der Deutsche Bundestag und die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde entsenden jeweils eines ihrer Verwaltungsratsmitglieder in das Präsidium. Die übrigen Mitglieder werden vom Verwaltungsrat gewählt. Jeweils ein Mitglied ist aus dem Kreis der von den Verbänden der Filmhersteller, der Filmverleiher, der Kinos, der Videowirtschaft, der privaten Fernsehveranstalter und der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten benannten Verwaltungsratsmitglieder zu wählen. Für die Wahl eines weiteren Mitglieds schlagen die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V., der Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure in Deutschland e.V., die AG Kurzfilm e.V. und der Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V. gemeinsam aus dem Kreis der von ihnen benannten Verwaltungsratsmitglieder Kandidaten vor.



Drucksache 496/13

... ‚d) Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 7 und die Wörter "Fernseh- und Filmregisseure in Deutschland e.V." werden durch die Wörter "Film- und Fernsehregisseure in Deutschland e.V." ersetzt.‘



Drucksache 632/12

... "Steuerfrei sind auch die Umsätze von Bühnenregisseuren und Bühnenchoreographen an Einrichtungen im Sinne der Sätze 1 und 2, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass deren künstlerische Leistungen diesen Einrichtungen unmittelbar dienen."



Drucksache 793/1/12

... Die Prädikate "wertvoll" und "besonders wertvoll" führen nur in wenigen begründeten Einzelfällen zu einer Referenzfilmförderung und sollten deshalb beide im FFG anerkannt werden. Beide Prädikate dienen insbesondere beim Kinderfilm und auch bei Erstlingsregisseuren zur Empfehlung und Orientierung im großen Medienangebot. Die repräsentative Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK-Studie), die die Filmförderanstalt (FFA) Anfang 2012 in Auftrag gegeben hatte, belegt, dass die Zuschauer die Prädikate als zielgruppengerechte Empfehlungen verstehen und sich auch in ihrem Konsumverhalten danach ausrichten. Die von der FBW öffentlich gemachten ausführlichen Filmbewertungen in Form der FBW-Gutachten ermöglichen darüber hinaus den Aufbau von Medienkompetenz. Die Bewertungen und die zugrundeliegenden Kriterien sind ein Beitrag zur kritischen Auseinandersetzung mit Filmen. Die Orientierung mit Prädikaten ist gerade im Kinderfilmbereich so wichtig, weil hier das Kinopublikum von morgen angesprochen und herangezogen wird.



Drucksache 793/12 (Beschluss)

... Die Prädikate "wertvoll" und "besonders wertvoll" führen nur in wenigen begründeten Einzelfällen zu einer Referenzfilmförderung und sollten deshalb beide im FFG anerkannt werden. Beide Prädikate dienen insbesondere beim Kinderfilm und auch bei Erstlingsregisseuren zur Empfehlung und Orientierung im großen Medienangebot. Die repräsentative Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK-Studie), die die Filmförderanstalt (FFA) Anfang 2012 in Auftrag gegeben hatte, belegt, dass die Zuschauer die Prädikate als zielgruppengerechte Empfehlungen verstehen und sich auch in ihrem Konsumverhalten danach ausrichten. Die von der FBW öffentlich gemachten ausführlichen Filmbewertungen in Form der FBW-Gutachten ermöglichen darüber hinaus den Aufbau von Medienkompetenz. Die Bewertungen und die zugrundeliegenden Kriterien sind ein Beitrag zur kritischen Auseinandersetzung mit Filmen. Die Orientierung mit Prädikaten ist gerade im Kinderfilmbereich so wichtig, weil hier das Kinopublikum von morgen angesprochen und herangezogen wird.



Drucksache 302/1/12

... auf selbständige Regisseure erstreckt werden soll, wurde auch in der Vergangenheit schon diskutiert. Die Verwaltung lehnt dies auf der Basis des geltenden Rechts ab mit der Begründung, dass für eine "kulturelle Einrichtung" im Sinne dieser Vorschrift in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kennzeichnend ist, dass sich der Unternehmer mit seiner Leistung in Form einer kulturellen Darbietung - einem Theater vergleichbar - unmittelbar an das Publikum wendet. Dies ist hinsichtlich der Leistungen selbständiger Regisseure und Choreographen nicht der Fall, auch wenn diese mit ihrer Arbeit künstlerisch tätig werden. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 4. Mai 2011, XI R 44/ 08, diese Auslegung und damit die derzeitige Fassung des § 4 Nummer 20 Buchstabe a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/1/12




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 4, § 15 Absatz 01 - neu - und Absatz 3 EUAHiG

Zu § 7

Zu § 15

Zu Absatz 01

Zu Absatz 3

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 3 Nummer 5 EStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 3, Nummer 11a - neu -, Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - und e1 - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3, § 32d Absatz 2 Nummer 4, § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 Buchstabe a § 8b Absatz 1 Satz 2 und § 34 Absatz 7 Satz 11 - neu - KStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 und Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 40 Satz 3 und 4 und § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 7 und § 34 Absatz 7 Satz 12 - neu - KStG

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 26

5. Zu Artikel 2 Nummer 4, 5, 7 und 26 Buchstabe d § 4 Absatz 5 Satz 1, § 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a, § 8 Absatz 2 Satz 4 und § 52 Absatz 16 Satz 11 EStG

Zu Artikel 2

Zu Artikel 30

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6 EStG

7. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 26 § 6 Absatz 1 Nummer 1b - neu -, § 52 Absatz 16 Satz 10 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 6 Absatz 7 EStG

9. Zu Artikel 2 Nummer 5b - neu - § 6a Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

10. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

11. Zu Artikel 2 Nummer 6b - neu - und 6c - neu - § 7h Absatz 2 und§ 7i Absatz 2 EStG

Zu Artikel 2 Nummer 6b

Zu Artikel 2 Nummer 6c

12. Zu Artikel 2 Nummer 6d - neu -, Nummer 26 Buchstabe d1- neu - §§ 7l - neu -, 52 Absatz 23c - neu - EStG

§ 7l
Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge sowie Vorrichtungen für das Laden des elektrochemischen oder mechanischen Energiespeichers

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 Absatz 1 EStG

14. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a, b und c - neu - § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2a Satz 1 EStG

15. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

16. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 15 Absatz 4 Satz 2 und 7 EStG

18. Zu Artikel 2 nach Nummer 9 §§ 15b, 32b EStG

19. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 22 Nummer 3 Satz 2 EStG

20. Zu Artikel 2 Nummer 11a - neu - § 32a Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG

21. Zu Artikel 2 nach Nummer 11 § 32d Absatz 2 Nummer 1 EStG

22. Zu Artikel 2 Nummer 11b - neu - und Nummer 26 Buchstabe e2 - neu - § 33 Absatz 3a - neu - und § 52 Absatz 46 - neu - EStG

23. Zu Artikel 2 Nummer 11c - neu - § 33a Absatz 1 Satz 5 - neu - EStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 15a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 17a - neu - § 42g - neu - EStG

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 2 - Änderung des Einkommensteuergesetzes - § 42g EStG

26. Zu Artikel 2 Nummer 20 und Nummer 22a - neu - § 44 Absatz 1a und § 45a Absatz 2 Satz 1 EStG

27. Zu Artikel 2 Nummer 21 § 44a EStG

28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - § 44a Absatz 4 Satz 6 EStG

Zu § 44a

Zu § 2

Zu § 5

29. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - und Nummer 27 Buchstabe b § 44a Absatz 4 Satz 7 - neu - und § 52a Absatz 16c Satz 3 EStG Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 4 § 7 Absatz 6 Satz 4 - neu - und § 18 Absatz 22 InvStG *

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2 Nummer 21

Zu Artikel 2 Nummer 27

30. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 50d Absatz 8 und 9 EStG

31. Zu Artikel 2 § 50d Absatz 10 EStG

32. Zu Artikel 2 Nummer 25a - neu - § 51a Absatz 2e EStG

33. Zu Artikel 2 Nummer 26 Buchstabe d2 - neu - § 52 Absatz 24a1 - neu -

34. Zu Artikel 2 Nummer 27 § 52b EStG

35. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

36. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

37. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

38. Zu Artikel 3 Nummer 1, 2a - neu -, 2b - neu -, 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 4 - neu - und Absatz 10, § 15 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 - neu -, § 32 Absatz 2 Nummer 2, § 34 Absatz 7a Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - KStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zum Gesetzentwurf allgemein:

Zu den Änderungen im Einzelnen:

Zu § 8b

Zu § 15

Zu § 34

Zu § 2

Zu § 8

Zu § 18

Zu § 4

Zu § 27

39. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 8b Absatz 10 KStG

40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz

41. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 13 GewStG

42. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 20 GewStG

43. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3 Buchstabe d - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 und § 36 Absatz 9d - neu - GewStG *

46. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3d - neu - § 35c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f und § 36 Absatz 10a Satz 2 bis 4 GewStG

Artikel 4a
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

47. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - und 02 - neu - § 3 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InvStG

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

48. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - und 2a - neu - § 9a - neu - und § 12 InvStG

§ 9a
Ausschüttungsbeschluss und Ausschüttungsreihenfolge

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

49. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

50. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

51. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

52. Zu Artikel 8 § 2 Absatz 4, § 9 Satz 3, § 20 Absatz 5 und 6, § 24 Absatz 4, § 25 Satz 2, § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

53. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

54. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

55. Zu Artikel 9 Nummer 3 Buchstabe d § 4 Nummer 20 UStG

56. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 13b Absatz 6 Nummer 2 UStG

57. Zu Artikel 9 Nummer 8, 12 und 14 § 14b Absatz 1 Satz 1, § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 27 Absatz 19 UStG , Artikel 10 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1 AO , Artikel 11 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung , Artikel 27 Handelsgesetzbuch , Artikel 28 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch , Artikel 29

58. Zu Artikel 9 Nummer 9 § 15 Absatz 1 und 3 UStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

59. Zu Artikel 9 Nummer 11 § 26 UStG

60. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 3 Satz 2 AO

61. Zu Artikel 10 Nummer 18a - neu - § 191 Absatz 5 Satz 3 - neu - AO Artikel 11 Artikel 97 § 10 Absatz 11 - neu - EG AO

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 10 Nummer 18a

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

62. Zu Artikel 10 Nummer 22a - neu - § 275 AO

63. Zu Artikel 12 Nummer 3 - neu - § 164c - neu - StBerG

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

64. Zu Artikel 18a - neu - §§ 2 Absatz 3, 37 Absatz 7a - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Artikel 18a

65. Zu Artikel 18a - neu - §§ 13a Absatz 4, Absatz 5a - neu -, 13b Absatz 2, Absatz 2a, § 37 Absatz 8 - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

[Zu Nummer 1 Buchstabe b § 13a Absatz 5a - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

67. Zu Artikel 19 Nummer 1a - neu - und Nummer 2 §§ 97 Absatz 1b, 205 Absatz 5 BewG

Zu Artikel 19 Nummer 1a

Zu Artikel 19 Nummer 2

68. Zu Artikel 19 Nummer 1b - neu -, 2 § 154 Absatz 1, § 205 Absatz 5 BewG *

Zu Artikel 19 Nummer 1b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 19 Nummer 2

69. Nach Artikel 19 Grunderwerbsteuergesetz

70. Zu Artikel 24a - neu - § 33b Absatz 4 Satz 3 BVG

Artikel 24a
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

71. Zu Artikel 26 Zerlegungsgesetz

72. Zu Artikel 29a - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BörsG

Artikel 29a
Änderung des Börsengesetzes

73. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 237/11

... 35. bekundet seine Besorgnis über die Unterdrückung des kulturellen, musikalischen und künstlerischen Ausdrucks durch Zensur, Verbote und repressive Maßnahmen gegen Künstler, Musiker, Regisseure, Schriftsteller und Dichter;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/11




Entschließung

Feminisierung der Armut

Bekämpfung der Frauenarmut durch Arbeitsmarktpolitik und sozialen Schutz

Bekämpfung von Armut bei älteren Frauen

Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt auf das Armutsrisiko

Sozialer Dialog und Zivilgesellschaft im Kampf gegen Frauenarmut

Gewährleistung der Finanzierung als Mittel zur Bekämpfung von Armut

Entschließung

Innere Lage

2 Menschenrechte

Das Nukleardossier

2 Außenbeziehungen

Entschließung

Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Allgemeine regelmäßige Überprüfung UPR

2 Sonderverfahren

Mitwirkung der Europäischen Union

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 44/09

... 1. Erleichterung der Suche nach ausländischen Partnern für europäische audiovisuelle Werke. Das Programm unterstützt die Organisation von Koproduktionsmärkten und Partnersuchveranstaltungen zur Förderung von Kontakten zwischen möglichen Partnern (Drehbuchautoren, Regisseure, Produzenten und Vertriebsfirmen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

MEDIA 2007

Euromed Audiovisuel

EU -AKP

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung o Fortsetzung der heutigen Politik

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel 1
Aufstellung, Anwendungsbereich und Ziele des Programms

Artikel 1
Aufstellung des Programms

Artikel 2
Anwendungsbereich des Programms

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Bedingungen für die Teilnahme am Programm

Artikel 5
Ziele des Programms

Kapitel 2
Operative Ziele des Programms

Artikel 6
Informationsaustausch, Fortbildung und Marktforschung

Artikel 7
Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb

Artikel 8
Verbreitung

Artikel 9
Umsetzung der operativen Ziele

Kapitel 3
Durchführungsmodalitäten und Finanzbestimmungen

Artikel 10
Finanzbestimmungen

Artikel 11
Durchführung dieses Beschlusses

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Beitrag des Programms zu anderen Politiken und Vorrechten der Gemeinschaft

Artikel 14
Überwachung und Bewertung

Artikel 15
Haushalt

Kapitel 4
Inkrafttreten

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang
Durchzuführende Maßnahmen

1. Spezifisches Ziel 1 Stärkung des Informationsaustauschs, der Fortbildung und der Marktforschung

1 Operatives Ziel

2. Spezifisches Ziel 2 Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb

1 Operatives Ziel

2 Operatives Ziel

3. Einzelziel 3 Förderung der Verbreitung

1 Operatives Ziel

2 Operatives Ziel

3 Operatives Ziel

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 524/08

... Durch die Richtlinie wurde das Recht der Urheber auf Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe und Verbreitung harmonisiert. Da diese Harmonisierung in erster Linie darauf abzielte für die Rechteinhaber einen hohen Schutz zu gewährleisten, wurden die ausschließlichen Rechte äußerst weit gefasst. Einige Beteiligte bezweifeln jedoch, dass die Einführung ausschließlicher Rechte für alle Kategorien von Rechteinhabern eine angemessene Teilhabe an den Einnahmen gewährleistet. So argumentieren die Urheber (wie Komponisten, Regisseure und Journalisten) und insbesondere die ausübenden Künstler, dass ihnen das neue Recht auf Zugänglichmachung hinsichtlich der Online-Nutzung ihrer Werke keine nennenswerten Einnahmen beschert hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/08




Grünbuch Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft

1. Einleitung

1.1. Zweck dieses Grünbuchs

1.2. Gegenstand des Grünbuchs

2. Allgemeines

3. Ausnahmen für spezielle Bereiche

3.1. Die Ausnahme für Bibliotheken und Archive

3.1.1. Digitalisierung Erhaltung

3.1.2. Zurverfügungstellung digitalisierter Werke

3.1.3. Verwaiste Werke

3.2. Die Ausnahme für Menschen mit Behinderung

3.3. Verbreitung geschützter Werke zu Unterrichts- und Forschungszwecken

3.4. Von Nutzern geschaffene Inhalte

4. Aufforderung zur Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 257/06

... Im Rahmen der Reform von § 31 Abs. 4 wird für den Filmbereich vorgeschlagen, künftig die in den §§ 88 und 89 enthaltenen Auslegungsregeln auch auf unbekannte Nutzungsarten zu erstrecken. Daher wird die in den §§ 88, 89 bisher enthaltene Beschränkung auf bekannte Nutzungsarten aufgegeben. Die Einräumung des Verfilmungsrechts erlaubt dem Rechtserwerber - regelmäßig der Filmhersteller - demnach auch, den Film auf im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannte Nutzungsarten zu verwerten. Gleiches gilt für die am Filmwerk selbst schöpferisch Mitwirkenden. Damit gehen die für den Filmbereich vorgeschlagenen Änderungen noch über § 31a hinaus, da sie entsprechende Rechtseinräumungen nicht nur zulassen, sondern zur Regel erklären. Abweichende vertragliche Abreden zugunsten des Urhebers bleiben gleichwohl möglich. Grund der Änderungen sind die gerade im Filmbereich auftretenden praktischen Schwierigkeiten beim Nacherwerb von Rechten an unbekannten Nutzungsarten. Will ein Filmproduzent etwa einen in den 60er Jahren gedrehten Film als On-Demand-Angebot im Internet auswerten, muss er die Verwertungsrechte für diese neue Nutzungsart bei allen Urhebern, deren Leistungen in den Film Eingang gefunden haben nacherwerben. An einem Filmwerk sind allerdings typischer Weise eine Vielzahl von Urhebern beteiligt. Dies können im Einzelfall z.B. Romanautoren, Drehbuchautoren, Komponisten, Songtexter, Synchronautoren, Regisseure, Kameramänner, Cutter, Szenen- und Kostümbildner sowie Filmarchitekten sein, um nur die wichtigsten zu nennen. Der Filmhersteller muss zunächst für jeden Beteiligten prüfen, ob dieser überhaupt Urheber ist, d.h. tatsächlich einen hinreichend eigenschöpferischen Beitrag erbracht hat. Die so ermittelten Urheber - bzw. deren Erben - muss er dann ausfindig machen und mit ihnen über die Einräumung der Rechte verhandeln. Verweigert auch nur einer der Urheber - aus welchem Grund auch immer - die Rechtseinräumung, ist eine Verwertung zumindest einstweilen ausgeschlossen, will der Filmproduzent keine Urheberrechtsverletzung riskieren. Die Verwertung von Filmproduktionen in einer neuen Nutzungsart ist für den Filmhersteller also mit einer Reihe von finanziellen und rechtlichen Risiken sowie der Gefahr der Obstruktion einzelner verbunden. All dies bedeutet generell ein Hindernis für die Auswertung von Filmen in neuen Nutzungsarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 31a
Verträge über unbekannte Nutzungsarten

§ 32c
Vergütung für später bekannte Nutzungsarten

§ 51
Zitate

§ 52b
Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven

§ 53a
Kopienversand auf Bestellung

§ 54
Vergütungspflicht

§ 54a
Vergütungshöhe

§ 54b
Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs

§ 54c
Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten

§ 54d
Hinweispflicht

§ 54e
Meldepflicht

§ 54f
Auskunftspflicht

§ 54g
Kontrollbesuch

§ 54h
Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen

§ 137l
Übergangsregelung für neue Nutzungsarten

Artikel 2
Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

§ 13a
Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz

§ 14e
Aussetzung

§ 17a
Freiwillige Schlichtung

§ 27
Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Anlage
(Zu Artikel 1 Nr. 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Vergütungssystem

2. Privatkopie

3. Sonstige Schranken

4. Unbekannte Nutzungsarten

5. § 20b Kabelweitersendung

6. § 87 Abs. 5

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

2 Allgemein:

Zu § 54

Zu § 54a

Zu § 54b

Zu § 54c

Zu § 54d

Zu § 54e

Zu § 54f

Zu § 54g

Zu § 54h

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer n

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 163/16 PDF-Dokument



Drucksache 634/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.