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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Register- und Nachweispflichten"


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Drucksache 216/11 (Begründung)

... Der sechste Teil enthält Regelungen über die allgemeine Überwachung von Maßnahmen der Abfallvermeidung sowie von Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung, Bestimmungen zu Register- und Nachweispflichten sowie Anzeige- und Erlaubnispflichten für Sammler, Beförderer, Händler und Makler.

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Drucksache 216/11 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Ausgangslage auf nationaler Ebene

2. Ausgangslage auf EU-Ebene

3. Ziele des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Recht der Abfallwirtschaft

2. Landwirtschaft und Bodenrecht

3. Staatshaftung

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

1. Allgemeines

2. Unternehmen

a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung

bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung

cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen

dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten

ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung

ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen

gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen

hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge

ii Auskunft über Überwachungsobjekte

jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle

ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften

mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts

nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen

3. Bürgerinnen und Bürger

4. Verwaltung

a Allgemeines

b Einzelne Informationspflichten

aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss

bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder

dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen

ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte

gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger

Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

Zu § 6

Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
(Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zum Teil 3 Produktverantwortung

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zum Teil 4 Planungsverantwortung

Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung

Zu § 28

Zu § 29

Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung

Zu § 45

Zu § 46

Zum Teil 6 Überwachung

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe

Zu § 56

Zu § 57

Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zum Teil 9 Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren

Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren

Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts


 
 
 


Drucksache 331/1/05

... Die in Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a vorgesehene Änderung von § 61 Abs. 1 Nr. 5 würde dazu führen, dass die in solchen Verordnungen unter Verweis auf § 61 Abs. 1 Nr. 5 enthaltenen Bußgeldbewehrungen für Verstöße gegen in diesen Verordnungen enthaltene Dokumentations- und Nachweispflichten weitgehend unwirksam würden. Denn nach der vorgesehenen Änderung von § 61 Abs. 1 Nr. 5 könnten in solchen abfallrechtlichen Verordnungen enthaltene Dokumentations- und Nachweispflichten nur noch dann unter Verweis auf § 61 Abs. 1 Nr. 5 als Ordnungswidrigkeiten ausgestaltet werden, wenn diese Dokumentations- und Nachweispflichten den Regelungsgegenstand von Verordnungen nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 bis 7 betreffen (Probenahmen, Analyseverfahren sowie Verpflichtung, bekannt gegebene Sachverständige mit Probenahmen und Analysen zu beauftragen). In Verordnungen zur Regelung der Entsorgung bestimmter Abfälle sind jedoch unter Verweis auf § 61 Abs. 1 Nr. 5 Bußgeldbewehrungen häufig auch vorgesehen für Dokumentations- und Nachweispflichten, die nicht den Regelungsgegenstand von Verordnungen nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 bis 7 betreffen, wie z.B. für Pflichten zur Untersuchung und Prüfung von Abfällen auch ohne Hinzuziehung bekannt gegebener Sachverständiger oder für spezielle Register- und Nachweispflichten. Dies betrifft z.B. Bußgeldbewehrungen für Prüf- und Untersuchungspflichten bei Abfällen nach der

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Drucksache 331/1/05




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
Nr. 14 ist wie folgt zu ändern:

Artikel 1
Nr. 14 ist wie folgt zu ändern:

Artikel 1
Nr. 16 Buchstabe a ist zu streichen.

Artikel 1
Nr. 16 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff ist wie folgt zu fassen:*


 
 
 


Drucksache 331/05 (Beschluss)

... Die in Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a vorgesehene Änderung von § 61 Abs. 1 Nr. 5 würde dazu führen, dass die in solchen Verordnungen unter Verweis auf § 61 Abs. 1 Nr. 5 enthaltenen Bußgeldbewehrungen für Verstöße gegen in diesen Verordnungen enthaltene Dokumentations- und Nachweispflichten weitgehend unwirksam würden. Denn nach der vorgesehenen Änderung von § 61 Abs. 1 Nr. 5 könnten in solchen abfallrechtlichen Verordnungen enthaltene Dokumentations- und Nachweispflichten nur noch dann unter Verweis auf § 61 Abs. 1 Nr. 5 als Ordnungswidrigkeiten ausgestaltet werden, wenn diese Dokumentations- und Nachweispflichten den Regelungsgegenstand von Verordnungen nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 bis 7 betreffen (Probenahmen, Analyseverfahren sowie Verpflichtung, bekannt gegebene Sachverständige mit Probenahmen und Analysen zu beauftragen). In Verordnungen zur Regelung der Entsorgung bestimmter Abfälle sind jedoch unter Verweis auf § 61 Abs. 1 Nr. 5 Bußgeldbewehrungen häufig auch vorgesehen für Dokumentations- und Nachweispflichten, die nicht den Regelungsgegenstand von Verordnungen nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 bis 7 betreffen, wie z.B. für Pflichten zur Untersuchung und Prüfung von Abfällen auch ohne Hinzuziehung bekannt gegebener Sachverständiger oder für spezielle Register- und Nachweispflichten. Dies betrifft z.B. Bußgeldbewehrungen für Prüf- und Untersuchungspflichten bei Abfällen nach der

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Drucksache 331/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 42 Abs. 3 und § 43 Abs. 1 Satz l, 2 Nr. l, 2 KrW-/AbfG Artikel 1 Nr. 14 ist wie folgt zu ändern:

2. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 42 Abs. 1 und 2 Satz 1 und 2, § 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 2, § 44 Satz 1 KrW-/AbfG

3. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a § 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW-/AbfG

4. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 61 Abs. 2 Nr. 7, 8, 9 und 11 KrW-/AbfG

5. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 61 Abs. 2 Nr. 14 KrW-/AbfG

6. Zu weiteren Änderungen des KrW-/AbfG


 
 
 


Drucksache 477/16 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.