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17 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Reiserecht"


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Drucksache 173/20

... Artikel 8 enthält in den Absätzen 1 und 2 Regelungen betreffend das Einreiserecht und die erforderlichen Arbeitserlaubnisse für die an der Durchführung des Vorhabens beteiligten Personen. Nach Absatz 3 werden Einzelfragen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Grenzbrücke von den örtlich zuständigen Grenzbehörden und den jeweils örtlich zuständigen Polizeibehörden einvernehmlich geregelt. In einem Schreiben des polnischen Ministers für Infrastruktur an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur hat sich dieser verpflichtet, alle am Bau beteiligten Unternehmen über die Geltung des deutschen



Drucksache 66/20

Entschließung des Bundesrates: "Pauschalreisen effektiv absichern - Verbesserung des Insolvenzschutzes im Pauschalreiserecht"



Drucksache 66/1/20

Entschließung des Bundesrates: "Pauschalreisen effektiv absichern - Verbesserung des Insolvenzschutzes im Pauschalreiserecht" - Antrag der Länder Hamburg, Bremen -



Drucksache 293/20

... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Änderung der Bestimmungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche und zur Änderung des Reiserechts ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 293/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 5
Reisegutschein; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 66/20 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates: "Pauschalreisen effektiv absichern - Verbesserung des Insolvenzschutzes im Pauschalreiserecht"



Drucksache 464/17 (Beschluss)

Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften



Drucksache 464/17

Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften



Drucksache 199/13 (Beschluss)

... 12. Das Verhältnis von Ansprüchen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Ansprüchen nach dem Pauschalreiserecht erscheint noch klärungsbedürftig.



Drucksache 577/13 (Beschluss)

... 6. So kommt bisher in Deutschland das Pauschalreiserecht immer dann zur Anwendung, wenn mindestens zwei Hauptleistungen (z.B. Hotelübernachtung, Flug, Mietwagen) in einem Leistungspaket von einem Reiseveranstalter angeboten werden. Eine Ausnahme gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch dann, wenn der Anbieter zwar nur eine Hauptleistung anbietet, jedoch aus der Sicht des/der Reisenden wie ein Reiseveranstalter, d.h. als Verantwortlicher für einen Gesamterfolg, auf dem Reisemarkt auftritt (z.B. Anbieter von Ferienhäusern und -wohnungen). Der Bundesrat fordert daher, in Artikel 3 der vorgeschlagenen Richtlinie die Begriffsdefinitionen entsprechend der deutschen Rechtslage anzupassen.



Drucksache 199/1/13

... 17. Das Verhältnis von Ansprüchen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Ansprüchen nach dem Pauschalreiserecht erscheint noch klärungsbedürftig.



Drucksache 577/1/13

... 11. So kommt bisher in Deutschland das Pauschalreiserecht immer dann zur Anwendung, wenn mindestens zwei Hauptleistungen (z.B. Hotelübernachtung, Flug, Mietwagen) in einem Leistungspaket von einem Reiseveranstalter angeboten werden. Eine Ausnahme gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch dann, wenn der Anbieter zwar nur eine Hauptleistung anbietet, jedoch aus der Sicht des/der Reisenden wie ein Reiseveranstalter, d.h. als Verantwortlicher für einen Gesamterfolg, auf dem Reisemarkt auftritt (z.B. Anbieter von Ferienhäusern und -wohnungen). Der Bundesrat fordert daher, in Artikel 3 der vorgeschlagenen Richtlinie die Begriffsdefinitionen entsprechend der deutschen Rechtslage anzupassen.



Drucksache 327/11

... Arti kel 8 enthält in den Absätzen 1 und 2 Regelungen betreffend das Einreiserecht und die erforderlichen Arbeitserlaubnisse für die bei der Erneuerung und bei der Erhaltung der Grenzbrücke beteiligten Personen. Hinsichtlich der Arbeitsbedingungen greifen nach Absatz 3 die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften. Für auf deutschem Hoheitsgebiet ausgeführte Arbeiten ist dies insbesondere das



Drucksache 157/10

... Gesetzbuche auch in Artikel 238 Absatz 2 bereits in der Sache gewerberechtliche Regelungen zum Pauschalreiserecht.



Drucksache 15/09

... Einreiserecht und Arbeitserlaubnisse



Drucksache 35/17 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 652/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.