[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Reservekraftwerke"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 563/18

... Die Regelung des Absatz 1c formuliert deshalb zunächst die Randbedingungen des Einsatzes der Netzreserve. Die grundsätzliche Nachrangigkeit des Einsatzes der Netzreserve gegenüber Marktkraftwerken wird dabei - analog zum Vorgehen bei EE/KWK - durch eine verpflichtende Bedingung gewährleistet und zugleich relativiert. Für den Einsatz der Netzreservekraftwerke gelten deshalb ebenfalls kalkulatorische Kosten, die anhand eines für alle Netzreservekraftwerke einheitlichen kalkulatorischen Preises berechnet werden. Wenn die tatsächlichen Kosten die kalkulatorischen Kosten übersteigen, sind die tatsächlichen Kosten anzusetzen. Der kalkulatorische Preis ist so zu bestimmen, dass die Balance zwischen den Vorgaben zur vorrangigen Einspeisung des EE- und KWK-Stroms und der Nachrangigkeit der Netzreserve gewahrt wird. Dabei ist - analog zum Vorgehen bei dem EE/KWK-Einspeisevorrang - ein pauschalierender Ansatz zu wählen. Satz 4 gibt vor, dass der kalkulatorische Preis mindestens dem tatsächlichen Preis entspricht, der für die Erhöhung der Erzeugungsleistung von Anlagen mit nicht vorrangberechtigter Einspeisung, die nicht zur Netzreserve zählen (konventionelle Marktkraftwerke), regelmäßig aufgewendet wird. Dadurch ist sichergestellt, dass die grundsätzliche Nachrangigkeit des Einsatzes der Netzreserve auch bei weiter steigendem Ausbau der Erneuerbaren Erzeugung gewahrt wird. Vergleichsmaßstab ist nicht das teuerste, jemals eingesetzte Kraftwerk, sondern es wird auf die Kraftwerke abgestellt, die regelmäßig zur Engpassbeseitigung eingesetzt werden müssen. Dadurch wird verhindert, dass etwaige Sondereffekte oder Extremsituationen dazu führen, dass dem Einspeisevorrang von EE- und KWK-Strom durch die Nachrangigkeit der Netzreserve unangemessen beeinträchtigt wird. Die Festlegungskompetenz nach § 13j EnWG bietet darüber hinaus die Möglichkeit, die Balance zwischen dem Einspeisevorrang des EE/KWK-Stroms und dem nachrangigen Einsatz der Netzreserve zu wahren.



Drucksache 186/2/17

... 27. Der Bundesrat sieht in den nationalen Modellen zur Vorhaltung von Reservekraftwerken wie insbesondere der Netzreserve, die den Übertragungsnetzbetreibern jederzeit und bedarfsgerecht den Zugriff auf Reservekraftwerkskapazitäten ermöglicht, einen wesentlichen Garanten für das hohe Maß der Versorgungssicherheit in Deutschland. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat die Regelungen in Artikel 21 des Vorschlags, welche faktisch auch den Zugriff anderer Mitgliedstaaten auf inländische Reservekraftwerkskapazitäten ermöglichen könnten, äußert kritisch. Es muss daher sichergestellt sein, dass nationale Reservekraftwerke auch weiterhin ausschließlich dem Zugriff der inländischen Übertragungsnetzbetreiber unterliegen.



Drucksache 207/13

... Die Novelle beinhaltet außerdem gesetzliche Maßnahmen zur Versorgungssicherheit für die kommenden Winter. Kernpunkte: Verpflichtung, die Stilllegung von Kraftwerken anzuzeigen (12 Monate im Voraus). Möglichkeit, systemrelevante Kraftwerke gg. Kostenerstattung in Betrieb zu halten. Absicherung des Betriebs wichtiger Gaskraftwerke bei Versorgungsengpässen. Verordnungsermächtigung, um die bestehende Praxis der Bindung von Reservekraftwerken zu systematisieren. Die Maßnahmen sollen bis Ende 2017 befristet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 343/11 (Beschluss)

... c) Es muss davon ausgegangen werden, dass zumindest mittelfristig ein zügiger Ausstieg aus der Kernenergie ohne den nicht mehr gewollten Einsatz von Kernkraftwerken als Reservekraftwerke nur dann gelingen kann, wenn rechtzeitig u.a. hocheffiziente Gaskraftwerke, verbesserte Speicher und geeignete sonstige Möglichkeiten zum Ausgleich von nachgefragter Last und Stromproduktion vor allem in Spitzenlastzeiten zur Verfügung stehen. Würde ein solcher Ersatz für die wegfallenden Kernkraftwerkskapazitäten nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, so stünde, wie auch die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/11 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG

§ 12h
Speicherkataster

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein

9. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 25 allgemein

11. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb, Buchstabe b Doppelbuchstaben bb und cc § 46 Absatz 2 Satz 2, 5 - neu - 6 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 46 Absatz 2 Satz 4 und Satz 6 - neu - EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG

21. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG

22. Zu Artikel 6 allgemein

23. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 343/1/11

... c) Es muss davon ausgegangen werden, dass zumindest mittelfristig ein zügiger Ausstieg aus der Kernenergie ohne den nicht mehr gewollten Einsatz von Kernkraftwerken als Reservekraftwerke nur dann gelingen kann, wenn rechtzeitig u.a. hocheffiziente Gaskraftwerke, verbesserte Speicher und geeignete sonstige Möglichkeiten zum Ausgleich von nachgefragter Last und Stromproduktion vor allem in Spitzenlastzeiten zur Verfügung stehen. Würde ein solcher Ersatz für die wegfallenden Kernkraftwerkskapazitäten nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, so stünde, wie auch die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/1/11




Zum Gesetzentwurf allgemein

3 1.

3 2.

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 Buchstabe a EnWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12e Absatz 3 Satz 1 und 2 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG *

§ 12h
Speicherkataster

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG

Zu Artikel 1 Nummer 39

15. aa Doppelbuchstabe aa ist wie folgt zu fassen:

16. bb Doppelbuchstabe bb ist wie folgt zu ändern:

3 17.

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 39

3 18.

3 19.

20. d Dem Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

21. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG

25. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG

26. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG

27. Zu Artikel 6

28. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 340/1/11

... Eine solche Vorhaltung ist auch nicht erforderlich. Um zu verhindern, dass die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems auf Grund von netztechnischen Engpässen oder nicht hinnehmbaren Spannungszuständen gefährdet oder gestört wird, muss eine ausreichende Reservekapazität durch die Inbetriebnahme fossiler Reservekraftwerke gewährleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 1b Satz 4

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 § 7 Absatz 1e und § 23c

Zu Artikel 1 Nummer 1

6. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - § 7d und § 12a0 - neu -

§ 7d
Dynamische Risikovorsorge

§ 12a0
Ermächtigungsvorschrift (dynamische Risikovorsorge)

7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9a Absatz 4 - neu -

8. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 57c - neu -

§ 57c
Kostentragung beim Umgang mit Kernbrennstoffen aus Forschungsreaktoren

9. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Nationales Forum Energiewende

Parlamentarischer Beauftragter für die Energiewende

10. Zum Gesetzentwurf insgesamt

11. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 340/11

... Um zu verhindern, dass die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems aufgrund von netztechnischen Engpässen oder nicht hinnehmbaren Spannungszuständen gefährdet oder gestört wird, muss – soweit die Gefährdung oder Störung nicht durch andere gesetzlich vorgesehene Maßnahmen wie etwa die Inbetriebnahme fossiler Reservekraftwerke beseitigt werden kann – eine ausreichende Reservekapazität von einem der Kernkraftwerke nach § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 vorgehalten werden können. Da und soweit für einen Übergangszeitraum keine gleichwertigen Erzeugungskapazitäten zur Abwendung dieser Gefahr zur Verfügung stehen, ist kein gleichwertiges milderes Mittel ersichtlich; die öffentliche Inanspruchnahme eines der in § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 genannten Kernkraftwerke für den Reservebetrieb ist in diesem Fall erforderlich. Das hierfür im Hinblick auf Standort und elektrische Anbindung geeignete Kernkraftwerk ist durch die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/11




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten und Auswirkungen auf das Preisniveau

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die öffentlichen Haushalte

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 23c
Zuständigkeit der Bundesnetzagentur

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Kernenergienutzung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Verhältnismäßigkeit der gesetzlichen Regelung

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

4 Bürokratiekosten

Bürokratiekosten für die Wirtschaft

Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger

Bürokratiekosten für die öffentlichen Haushalte

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Vereinbarkeit mit Europarecht

VIII. Nachhaltige Entwicklung

IX. Befristung

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1777: Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (BMU)


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.