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"Rietschel-Henneberg-System"


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Drucksache 570/1/08

... Die Änderungen dienen der Klarstellung des Gewollten. Mit der Änderung des Satzes 1b wird geregelt, dass eine Bestimmung des Anteils am Wärmeverbrauch der Nutzer durch anerkannte Regeln der Technik nur angezeigt ist, wenn durch freiliegende und ungedämmte Leitungen der Wärmeverteilung ein wesentlicher Anteil, d. h. zumindest 20 Prozent, des Wärmeverbrauchs nicht durch Ablesung verursachergerecht erfasst werden kann. Auf Leitungen der Wärmeverteilung wurde abgestellt, um neben den vertikal verlaufenden Strangleitungen auch horizontal verlaufende Verteilleitungen, wie beim ungedämmten und freiliegenden Ringleitungssystem (sog. Rietschel-Henneberg-System), zu berücksichtigen, Die Ergänzung um Satz 1c - neu - ist erforderlich, um Fehlinterpretationen zu vermeiden, es handele sich hier um eine generelle Ausnahme von der Verbrauchserfassungspflicht. Es wird bestimmt, dass der nach Regeln der Technik bestimmte Anteil lediglich als erfasster Verbrauch nach § 7 Abs. 1 Satz 1 zu berücksichtigen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 570/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 HeizkostenV

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a § 6 Abs. 1 Satz 4 - neu - HeizkostenV

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 7 Abs. 1 Satz 1a, 1b und 1c - neu - HeizkostenV

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 7 Abs. 1 Satz 1a und 1b HeizkostenV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 7 Abs. 2 Satz 2 - neu - HeizkostenV

6. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 9 Abs. 1 Satz 6 bis 9 HeizkostenV

7. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV

8. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 11 Abs. 1 Nr. 3 HeizkostenV


 
 
 


Drucksache 570/08 (Beschluss)

... Die Änderungen dienen der Klarstellung des Gewollten. Mit der Änderung des Satzes 1b wird geregelt, dass eine Bestimmung des Anteils am Wärmeverbrauch der Nutzer durch anerkannte Regeln der Technik nur angezeigt ist, wenn durch freiliegende und ungedämmte Leitungen der Wärmeverteilung ein wesentlicher Anteil, d. h. zumindest 20 Prozent, des Wärmeverbrauchs nicht durch Ablesung verursachergerecht erfasst werden kann. Auf Leitungen der Wärmeverteilung wurde abgestellt, um neben den vertikal verlaufenden Strangleitungen auch horizontal verlaufende Verteilleitungen, wie beim ungedämmten und freiliegenden Ringleitungssystem (sog. Rietschel-Henneberg-System), zu berücksichtigen, Die Ergänzung um Satz 1c - neu - ist erforderlich, um Fehlinterpretationen zu vermeiden, es handele sich hier um eine generelle Ausnahme von der Verbrauchserfassungspflicht. Es wird bestimmt, dass der nach Regeln der Technik bestimmte Anteil lediglich als erfasster Verbrauch nach § 7 Abs. 1 Satz 1 zu berücksichtigen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 570/08 (Beschluss)




Zur Ermittlung umlagefähiger Kosten bei Kraft-Wärme-Kopplung

Anlage
Änderungen der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a § 6 Abs. 1 Satz 4 - neu - HeizkostenV

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 7 Abs. 2 Satz 2 - neu - HeizkostenV

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 9 Abs. 1 Satz 6 bis 9 HeizkostenV

5. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV

6. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 11 Abs. 1 Nr. 3 HeizkostenV


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.