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70 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"SE-Verordnung"


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Drucksache 83/20

... Die Bundesregierung bekennt sich zu einer zurückhaltenden und verantwortungsvollen Rüstungsexportkontrollpolitik auf Grundlage des Gemeinsamen Standpunkts der EU vom 8. Dezember 2008 in der Fassung vom 16. September 2019, ihrer am 26. Juni 2019 in geschärfter Form verabschiedeten "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" und dem Vertrag über den Waffenhandel ("Arms Trade Treaty"). Der Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in Drittländer unterliegt der Dual-Use-Verordnung. Die Bundesregierung legt dabei auch besonderes Augenmerk auf die Entwicklung neuer, ggf. noch nicht exportkontrollierter Technologien (emerging technologies), um angemessene Kontrollen sicherzustellen und unerwünschte Technologieabflüsse zu vermeiden.



Drucksache 248/20

... Die Abhaltung von Haupt- und Generalversammlungen ist von wesentlicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass gesetzlich vorgeschriebene oder wirtschaftlich notwendige Entscheidungen, die sich auf das Unternehmen selbst, seine Gesellschafter und Dritte auswirken, rechtzeitig getroffen werden. Da die durch die COVID-19-Pandemie bedingten außergewöhnlichen Umstände nicht der Kontrolle von SE, SCE oder der Mitgliedstaaten unterliegen, sieht dieser Vorschlag eine unionsweit geltende befristete Abweichung von der in Artikel 54 der SE-Verordnung und Artikel 54 der SCE-Verordnung vorgeschriebenen Frist vor. Diese befristete Ausnahmeregelung sollte es den SE und den SCE gestatten, ihre Hauptbzw. Generalversammlung binnen 12 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres, spätestens jedoch am 31. Dezember 2020, abzuhalten. Diese befristete Ausnahmeregelung ist notwendig, damit die SE und SCE die notwendigen Vorbereitungen für ihre Haupt- bzw. Generalversammlungen treffen können und damit in Bezug auf die Erfüllung der in der SE-Verordnung und der SCE-Verordnung festgelegten Verpflichtungen Rechtssicherheit geschaffen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/20




Artikel 1a
Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE)

Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Befristete Maßnahme in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE)

Artikel 2
Befristete Maßnahme in Bezug auf die Generalversammlungen Europäischer

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 212/1/17

... -Leukose-Verordnung, der



Drucksache 212/17

... -Leukose-Verordnung, der



Drucksache 212/17 (Beschluss)

... -Leukose-Verordnung, der



Drucksache 580/16 (Beschluss)

... über fluorierte Treibhausgase (EU F-Gase-Verordnung) fort. Es wird damit impliziert, dass fluorierte Treibhausgase nur von Unternehmen und damit auch von Händlern mit einer Erlaubnis verkauft werden dürfen. Dies widerspricht der englischen und französischen Sprachfassung der EU F-Gase-Verordnung und kann auch nicht durch die sonstigen Verpflichtungen und Anforderung der EU F-Gase-Verordnung begründet werden.



Drucksache 580/1/16

... über fluorierte Treibhausgase (EU F-Gase-Verordnung) fort. Es wird damit impliziert, dass fluorierte Treibhausgase nur von Unternehmen und damit auch von Händlern mit einer Erlaubnis verkauft werden dürfen. Dies widerspricht der englischen und französischen Sprachfassung der EU F-Gase-Verordnung und kann auch nicht durch die sonstigen Verpflichtungen und Anforderung der EU F-Gase-Verordnung begründet werden.



Drucksache 458/14

... -Leukose-Verordnung wird der Untersuchungsabstand für die regelmäßigen Untersuchungen über die Milchserologie von zwei auf drei Jahre angehoben. Damit erfolgt eine Angleichung an die Regelungen in § 1 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a und § 3a Satz 1 (Artikel 1).



Drucksache 387/1/13

... - die Belange des Ruhebedürfnisses der Bürgerinnen und Bürger sowie des Verkehrsflusses (bei Verstoß gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Verstoß gegen die Ferienreise-Verordnung).



Drucksache 443/13

... Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Allerdings ergeben sich für die Wirtschaft Einsparungen dadurch, dass mit dem mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung eingeführten Diagnostikregime und den damit zusammenhängenden geänderten Aufhebungsvorschriften die Sperrfristen im Falle eines Verdachtes auf Tuberkulose oder einer Feststellung von Tuberkulose erheblich reduziert werden mit der Folge, dass die Betriebe sehr viel früher wieder uneingeschränkt sowohl mit lebenden Tieren als auch mit Rohmilch handeln können. Zum Teil verkürzen sich die Sperrfristen von etwa 17 Wochen auf nur noch etwa acht Wochen. Welche finanziellen Vorteile sich dadurch für die Rinder haltenden Landwirte ergeben, lässt sich nicht abschätzen, da dies nicht nur abhängig ist von der Größe des jeweiligen Bestandes sondern auch von den Handelsaktivitäten eines jeden Rinderhalters.



Drucksache 58/13

... -- Neufassung des Anhangs I der Dual-Use-Verordnung durch die Verordnung (EU) Nr. 388/2012



Drucksache 387/13 (Beschluss)

... - die Belange des Ruhebedürfnisses der Bürgerinnen und Bürger sowie des Verkehrsflusses (bei Verstoß gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Verstoß gegen die Ferienreise-Verordnung).



Drucksache 74/12 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass in die Verordnung des Rates über das Statut der FE ein obligatorischer Gleichlauf von Satzungs- und Verwaltungssitz aufzunehmen ist. Artikel 35 des Verordnungsvorschlags sieht nur vor, dass die FE ihren Satzungssitz und ihre Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der EU haben muss; weitere Vorgaben werden nicht gemacht. Der Verordnungsvorschlag steht damit in Widerspruch zu den bislang eingeführten europäischen Gesellschaftsformen. Die Europäische Gesellschaft (Artikel 7 SE-Verordnung), die Europäische Genossenschaft (Artikel 6 SCE-Verordnung) und die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (Artikel 12 EWIV-Verordnung) erfordern zwingend, dass der Sitz der Gesellschaft innerhalb der EU liegt und sich am Sitz auch die Hauptverwaltung befindet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/12 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Bestimmungen:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 809/12

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (ABl. L 161 vom 14.6.2006, S. 1 - im Folgenden nur "EG-F-Gase-Verordnung"), die zuletzt durch Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 519/12

... a.F. zusammen. Damit wird dem Bedürfnis des Rechtsanwenders Rechnung getragen, die für das AWG und die AWV maßgeblichen Begriffsbestimmungen an zentraler Stelle und übersichtlich alphabetisch geordnet vorzufinden. Zudem wird die Terminologie modernisiert und so weit wie möglich an die etablierten Begrifflichkeiten der Dual-Use-Verordnung angeglichen. So wird in § 2



Drucksache 425/12

... anerkannt ist, führt der Wegfall des § 4 der Psittakose-Verordnung zum Aufleben der selbständigen Buchführungspflicht gewerblicher Händler von Psittaciden aus § 6 Absatz 1 Satz 1 der



Drucksache 74/1/12

... 20. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass in die Verordnung des Rates über das Statut der FE ein obligatorischer Gleichlauf von Satzungs- und Verwaltungssitz aufzunehmen ist. Artikel 35 des Verordnungsvorschlags sieht nur vor, dass die FE ihren Satzungssitz und ihre Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der EU haben muss; weitere Vorgaben werden nicht gemacht. Der Verordnungsvorschlag steht damit in Widerspruch zu den bislang eingeführten europäischen Gesellschaftsformen. Die Europäische Gesellschaft (Artikel 7 SE-Verordnung), die Europäische Genossenschaft (Artikel 6 SCE-Verordnung) und die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (Artikel 12 EWIV-Verordnung) erfordern zwingend, dass der Sitz der Gesellschaft innerhalb der EU liegt und sich am Sitz auch die Hauptverwaltung befindet.

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Drucksache 74/1/12




Zu den einzelnen Bestimmungen:


 
 
 


Drucksache 296/12

... -Probenahme- und -Analyse-Verordnung sind durch die Verordnung (EG) Nr. 152/2009 weitgehend überlagert worden. Dem ist Rechnung zu tragen, wobei die Vorschriften, die weiter anzuwenden sind, in die



Drucksache 398/11

... Seit 19951 ist allgemein anerkannt, dass die Kontrolle der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fällt und Bestandteil der gemeinsamen Handelspolitik der EU ist. Aufgrund dieser ausschließlichen Zuständigkeit sind die Mitgliedstaaten nicht zuständig, außer in Fällen, in denen sie von der Union besonders ermächtigt werden. 2 Eine solche Ermächtigung zur Einführung besonderer nationaler Maßnahmen erhielten die Mitgliedstaaten durch die Ausfuhrverordnung 3 ; sie liegt auch in den Rechtsvorschriften zur Errichtung des EU-Systems zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Verordnung (EG) Nr. 428/2009 - Dual-Use-Verordnung) vor.



Drucksache 301/11

... Nach § 3 Absatz 3 der Brucellose-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3601) sind Schafe nach Anhang A Kapitel 1 Abschnitt II der Richtlinie 91/68/EWG des Rates vom 28. Januar 1991 zur Regelung tierseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Schafen und Ziegen (ABl. L 46 vom 19.2.1991, S. 19) auf Brucellose zu untersuchen. Da der Begriff Brucellose in der Verordnung nicht näher definiert ist, muss auf die genannte Richtlinie Bezug genommen werden. Nach deren Anhang A Kapitel 1 Abschnitt II handelt es sich um Brucella melitensis. Auch im weiteren Verlauf der Richtlinie wird bei Verwendung des Begriffs Brucellose immer in Klammern "B. melitensis" ergänzt. In Anhang B Abschnitt I und II der genannten Richtlinie werden die anzeigepflichtigen Krankheiten benannt. Hier wird explizit zwischen der "Brucellose (B. melitensis)" und der "Infektiöse(n) Epididymitis des Schafbocks (B. ovis)" unterschieden. Beide sind danach anzeigepflichtig. Auch wenn in der Vergangenheit im nationalen Bereich unter Brucellose auch immer die Brucellose der Schafböcke (Brucella ovis) subsumiert wurde, ist es zur Vermeidung von Fehlinterpretationen angezeigt, die durch Brucella ovis hervorgerufene Infektiöse Epididymitis des Schafbocks separat zu nennen.



Drucksache 279/10

... - Neufassung des Anhangs I der EG-Dual-Use-Verordnung durch die Verordnung (EG) Nr. 428/2009.



Drucksache 693/10

... (Frage der Arbeitnehmerbeteiligung, wenn Änderungen in der SE nach der Eintragung auftreten; Mitbestimmung auf Unternehmensgruppenebene; Anwendungsbereich des „Vorher-Nachher-Prinzips"; Komplexität der Verfahren) sowie in dem anstehenden Bericht über die SE-Verordnung (Komplexität der Verfahren fir die Beteiligung der Arbeitnehmer) aufgeführt sind. In Bezug auf den Anwendungsbereich, der Gegenstand der Anhörung der Sozialpartner gemäß Artikel 154 AEUV ist, könnte die Überarbeitung die Artikel 2, 3, 5, 11 und 12 betreffen.

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Drucksache 693/10




Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I
: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Anhang II
: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang IV
: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge


 
 
 


Drucksache 17/10

... werden die Verweise auf die EG-Dual-Use-Verordnung auf deren Neufassung umgestellt, die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 134 vom 29.5.2009, S. 1).



Drucksache 335/10

... Kapitel II regelt Ausfuhrgenehmigungen, Verfahren und Kontrollen. In den entsprechenden Artikeln werden die zwingenden Vorschriften von Artikel 10 des Protokolls umgesetzt. Artikel 4 führt eine allgemeine Pflicht zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen ein, verweist auf die Liste der Gegenstände, für die der Vorschlag gilt (im Anhang zu der Verordnung), und sieht eine Aktualisierung des Anhangs vor. Artikel 5 und 6, die Voraussetzungen und Inhalt der Ausfuhrgenehmigung regeln, sehen gewisse Erleichterungen vor, die auf Anregungen der Konsultationsteilnehmer zurückgehen, zum Beispiel: maximale Bearbeitungsdauer, mögliche Verwendung elektronischer Dokumente und stillschweigende Zustimmung zur Durchfuhr. In den Artikeln 11 und 12 werden die entsprechenden Bestimmungen aus Artikel 10 Absätze 4 und 5 des Protokolls über die Überprüfung des Genehmigungsverfahrens aufgegriffen. Artikel 7 betrifft die vereinfachten Verfahren für vorübergehende Ausfuhren zu nachweislich rechtmäßigen Zwecken und setzt damit die nicht verbindliche Vorschrift in Artikel 10 Absatz 6 des Protokolls um. Dieses Kapitel regelt darüber hinaus auch die allgemeinen Kriterien, die die Mitgliedstaaten bei der Prüfung eines Antrags auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung berücksichtigen müssen (Artikel 8 und 9), sowie die Befugnisse der nationalen zuständigen Behörden (Artikel 13), die denen in anderen handelspolitischen Rechtsakten der EU – z.B. in der Dual-Use-Verordnung10 – vergleichbar sind. Artikel 10 regelt die Aufzeichnungspflichten. Artikel 14 enthält die übliche Bestimmung über Sanktionen.



Drucksache 701/09

... Eine elektronische Abschreibung ist grundsätzlich bei sämtlichen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilten Ausfuhrgenehmigungen möglich. Ausfuhrgenehmigungen, die elektronisch abgeschrieben werden können, sind solche nach der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 des Rates vom 22. Juni 2000 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. EG (Nr.) L 159 S. 1 - im Folgenden: EG-Dual-Use-Verordnung), nach der



Drucksache 163/09

Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen



Drucksache 163/09 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen



Drucksache 729/09

... Durch die Verabschiedung der Neufassung der EG-Dual-Use-Verordnung sind Verweise in der



Drucksache 700/09

... - Änderungen des Anhangs I der EG-Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 1334/2000,



Drucksache 820/09

... Die Änderung der Rinder-Salmonellose-Verordnung dient der Konkretisierung der Untersuchungsmethode (Artikel 2).



Drucksache 171/09

... Bei den Änderungen in der Arzneimittelfarbstoffverordnung, der Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln, der Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln und der Arzneimittel-TSE-Verordnung handelt es sich jeweils um eine redaktionelle Anpassung auf Grund der Neunummerierung der Strafvorschriften im

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Drucksache 171/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 4b
Sondervorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien

§ 20d
Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Gewebe und Gewebezubereitungen

§ 25c
Maßnahmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu Entscheidungen der Europäischen Kommission oder des Rates der Europäischen Union

§ 52b
Bereitstellung von Arzneimitteln

§ 74
Mitwirkung von Zolldienststellen

Sechzehnter Unterabschnitt

§ 144
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe

Artikel 5
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

§ 39a
Übergangsregelungen aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung über homöopathische Arzneimittel

Artikel 7
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 8
Änderung der Arzneimittelfarbstoffverordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln

Artikel 10
Änderung der Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln

Artikel 11
Änderung der Arzneimittel-TSE-Verordnung

Artikel 12
Änderung des Transfusionsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 14
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 15
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 319
Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif

Artikel 16
Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes

Artikel 17
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 18
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfes

1. Arzneimittelgesetz

2. Bundesbesoldungsgesetz

3. Transplantationsgesetz

4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe

5. Betäubungsmittelgesetz

6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel

7. Arzneimittelpreisverordnung

8. Arzneimittelfarbstoffverordnung

9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln

10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten

11. Arzneimittel-TSE-Verordnung

12. Transfusionsgesetz

13. Infektionsschutzgesetz

14. Tierimpfstoff-Verordnung

15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Wahltarife zum Krankengeld:

5 Sozialpsychiatrievereinbarung:

Parenterale Zubereitungen Infusionen insbesondere aus Zytostatika:

Elektronische Gesundheitskarte:

16. Nutzungszuschlags-Gesetz

17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

18. Krankenhausentgeltgesetz

III. Gesetzgebungskompetenz / Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VI. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen

1. Arzneimittelgesetz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten der Verwaltung

c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

2. Bundesbesoldungsgesetz

3. Transplantationsgesetz

4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe

5. Betäubungsmittelgesetz

4 Bürokratiekosten

6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel

7. Arzneimittelpreisverordnung

8. Arzneimittelfarbstoffverordnung

9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln

10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln

11. Arzneimittel-TSE-Verordnung

12. Transfusionsgesetz

13. Infektionsschutzgesetz

14. Tierimpfstoff-Verordnung

15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

5 Krankengeld

5 Sozialpsychiatrievereinbarung

Parenterale Zubereitungen insbesondere aus Zytostatika

5 Gesundheitskarte

16. Nutzungszuschlags-Gesetz

17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

18. Krankenhausentgeltgesetz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 48

Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 66

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 69

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 73

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 828: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 163/1/09

Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen



Drucksache 528/09

... Artikel 3 enthält die Ermächtigung, die TSE-Verordnung neu bekannt zu geben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 528/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung

9a Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern oder Fahrzeugen

Artikel 2
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

§ 4
Durchführung des Anhangs V Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

1. Farbliche Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern und Fahrzeugen

2. Färbung von spezifiziertem Risikomaterial

II. Verordnungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft

a Farbliche Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern und Fahrzeugen

b Färbung von spezifiziertem Risikomaterial

IV. Bürokratiekosten

1. Farbliche Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern und Fahrzeugen

2. Färbung von spezifiziertem Risikomaterial

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

1. Zu Nr. 1 § 1

2. Zu Nr. 2 § 9a - neu

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

3. Zu Nr. 3 § 28 Abs. 8a - neu

4. Zu Nr. 4 Anlage 5

II. Zu Artikel 2

1. Zu Nr. 1

2. Zu Nr. 2 § 4 neu

III. Zu Artikel 3

IV. Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 813: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierische Nebenprodukte-Bußgeldverordnung und zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 479/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat spricht sich weiterhin für eine Änderung von Artikel 10 Abs. 5 des Verordnungsvorschlags aus. Nach der derzeitigen Fassung ist eine Rechtmäßigkeitskontrolle von Satzungsänderungen offenbar nicht vorgesehen, da eine privatschriftliche Satzungsänderung dem Gericht lediglich mitgeteilt werden muss und die Prüfmöglichkeit des Artikels 10 Abs. 4 Buchstabe a des Verordnungsvorschlags ersichtlich nur bei der Ersteintragung bestehen soll. Hierfür sprechen auch Artikel 8 Abs. 2 und 3 des Verordnungsvorschlags. Insbesondere bei Kapitalmaßnahmen (Artikel 24 Abs. 4 des Verordnungsvorschlags) ist es nicht hinnehmbar, dass diese der registergerichtlichen Prüfung vollständig entzogen sind. Hierdurch wird mit den bisherigen fundamentalen Grundsätzen des Europäischen Gesellschaftsrechts gebrochen. Artikel 10 der Ersten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie 68/151/EWG (Publizitätsrichtlinie) schreibt für Kapitalgesellschaften vor, dass die Satzung und jede ihrer Änderungen entweder öffentlich beurkundet oder von den Registerbehörden inhaltlich überprüft werden müssen. Auch die SE-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2157/2001) verweist auf diese Regelung (Artikel 15 und 13 SE-Verordnung). Damit soll gewährleistet werden, dass nur wirksame Gesellschaften am Rechtsverkehr teilnehmen. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit im Rechtsverkehr. Die Vorteile der verlässlichen Registerpublizität würden ohne entsprechende Änderungen der vorgeschlagenen Verordnung leichtfertig preisgegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen

8. Zum Statut

9. Zur Gründung

- Grenzüberschreitender Sachverhalt

- Gründungsmöglichkeiten

- Name

- Nennung des Unternehmensgegenstands

- Zur Satzung

10. Zur Anmeldung

- Zur Online-Anmeldung

- Zum Registerverfahren

11. Zum Gläubigerschutzkonzept

- Allgemeines

- Zur Kapitalaufbringung

- Zur Kapitalerhaltung

12. Zu Eintragungs- und Publizitätspflichten

- Änderungen im Leitungsorgan

- Zu den Publizitätspflichten im Übrigen

13. Zum Gesellschaftsanteil

- Zum Verzeichnis der Anteilseigner

- Zur Anteilsabtretung

- Zum Ausschluss von Anteilseignern

- Zum Ausscheiden von Anteilseignern

- Zum zu entrichtenden Entgelt

- Zur Löschung von Anteilen

14. Zum Auseinanderfallen von Satzungssitz und Hauptverwaltung sowie zur grenzüberschreitenden Verlegung des Satzungssitzes

- Gefahr des Transparenzverlustes

- Zur Arbeitnehmermitbestimmung

- Zum Insolvenzrecht

- Zu den Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung

- Zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bei grenzüberschreitender Sitzverlegung

- Zur Gefahr des Forum-Shopping

15. Zum Verhältnis Anteilseigner - Leitungsorgan

- Zu den Informationspflichten

- Zu Bestellungshindernissen für Mitglieder der Unternehmensleitung Director´s Disqualification

- Zu Beschränkungen der Leitungsorgane

16. Zur Haftung der Unternehmensleitung

17. Zur Vertretung gegenüber Dritten

18. Zur Bekämpfung von Missbräuchen

19. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 479/1/08

... - Der Bundesrat spricht sich weiterhin für eine Änderung von Artikel 10 Abs. 5 des Verordnungsvorschlags aus. Nach der derzeitigen Fassung ist eine Rechtmäßigkeitskontrolle von Satzungsänderungen offenbar nicht vorgesehen, da eine privatschriftliche Satzungsänderung dem Gericht lediglich mitgeteilt werden muss und die Prüfmöglichkeit des Artikels 10 Abs. 4 Buchstabe a des Verordnungsvorschlags ersichtlich nur bei der Ersteintragung bestehen soll. Hierfür sprechen auch Artikel 8 Abs. 2 und 3 des Verordnungsvorschlags. Insbesondere bei Kapitalmaßnahmen (Artikel 24 Abs. 4 des Verordnungsvorschlags) ist es nicht hinnehmbar, dass diese der registergerichtlichen Prüfung vollständig entzogen sind. Hierdurch wird mit den bisherigen fundamentalen Grundsätzen des Europäischen Gesellschaftsrechts gebrochen. Artikel 10 der Ersten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie 68/151/EWG (Publizitätsrichtlinie) schreibt für Kapitalgesellschaften vor, dass die Satzung und jede ihrer Änderungen entweder öffentlich beurkundet oder von den Registerbehörden inhaltlich überprüft werden müssen. Auch die SE-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2157/2001) verweist auf diese Regelung (Artikel 15 und 13 SE-Verordnung). Damit soll gewährleistet werden, dass nur wirksame Gesellschaften am Rechtsverkehr teilnehmen. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit im Rechtsverkehr. Die Vorteile der verlässlichen Registerpublizität würden ohne entsprechende Änderungen der vorgeschlagenen Verordnung leichtfertig preisgegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/1/08




Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen

8. Zum Statut

9. Zur Gründung

Nennung des Unternehmensgegenstands

16. Zur Satzung

17. Zur Anmeldung

- Zur Online-Anmeldung

- Zum Registerverfahren

18. Zum Gläubigerschutzkonzept

- Allgemeines

- Zur Kapitalaufbringung

- Zur Kapitalerhaltung

25. Zu Eintragungs- und Publizitätspflichten

- Änderungen im Leitungsorgan

- Zu den Publizitätspflichten im Übrigen

28. Zum Gesellschaftsanteil

- Zum Verzeichnis der Anteilseigner

- Zur Anteilsabtretung

- Zum Ausschluss von Anteilseignern

- Zum Ausscheiden von Anteilseignern

Zum zu entrichtenden Entgelt

- Zur Löschung von Anteilen

- Gefahr des Transparenzverlustes

- Zur Arbeitnehmermitbestimmung

- Zum Insolvenzrecht

- Zu den Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung

- Zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bei grenzüberschreitender Sitzverlegung

- Zur Gefahr des Forum-Shopping

Zum Verhältnis Anteilseigner - Leitungsorgan

- Zu den Informationspflichten

Zur Haftung der Unternehmensleitung

Zur Vertretung gegenüber Dritten


 
 
 


Drucksache 10/08 (Beschluss)

... im Sinne der Biomasse-Verordnung anerkannt sind. Bei vollständiger Nutzung dieser mengenmäßig bedeutenden biogenen Reststoffe könnten jährlich rd. 1 Mio. Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO



Drucksache 409/08

... eine Blutprobe zur Untersuchung nach fachlichen Vorgaben der Brucellose-Verordnung (Antikörpernachweis)



Drucksache 10/1/08

... im Sinne der Biomasse-Verordnung anerkannt sind. Bei vollständiger Nutzung dieser mengenmäßig bedeutenden biogenen Reststoffe könnten jährlich rd. 1 Mio. Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO



Drucksache 479/08

... - Verbesserung des Statuts der Europäischen Gesellschaft (SE) und Anpassung an die Bedürfnisse der KMU: Ein Zugang der KMU zum Statut der SE würde erhebliche Änderungen erforderlich machen. Diese Option würde eine sorgfältige Neufassung und Neuaushandlung der SE-Verordnung vor ihrer Bewertung im Jahr 2008/2009 notwendig machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/08




Begründung

1. Hintergrund

2. Ziele des Vorschlags

3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

5. Anhörung interessierter Kreise

6. Folgenabschätzung

7. Erläuterung des Vorschlags

Kapitel I
: Allgemeine Bestimmungen

Kapitel II
: Gründung

Kapitel III
: Anteile

Kapitel IV
: Kapital

Kapitel V
: Aufbau der SPE

Kapitel VI
: Arbeitnehmermitbestimmung

Kapitel VII
: Verlegung des eingetragenen Sitzes der SPE

Kapitel VIII
: Umstrukturierung, Auflösung und Ungültigkeit

Kapitel IX
: Zusätzliche Bestimmungen und Übergangsbestimmungen

Kapitel X
: Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Voraussetzungen für die Gründung einer SPE

Artikel 4
Auf eine SPE anwendbare Bestimmungen

Kapitel II
Gründung

Artikel 5
Gründungsmöglichkeiten

Artikel 6
Name der Gesellschaft

Artikel 7
Gesellschaftssitz

Artikel 8
Satzung

Artikel 9
Eintragung

Artikel 10
Formalitäten für die Eintragung

Artikel 11
Publikationspflichten

Artikel 12
Haftung für Handlungen vor Eintragung einer SPE

Artikel 13
Zweigniederlassungen

Kapitel III
Anteile

Artikel 14
Anteile

Artikel 15
Verzeichnis der Anteilseigner

Artikel 16
Übertragung von Anteilen

Artikel 17
Ausschluss eines Anteilseigners

Artikel 18
Ausscheiden eines Anteilseigners

Kapitel IV
Kapital

Artikel 19
Gesellschaftskapital

Artikel 20
Für die Anteile zu entrichtendes Entgelt

Artikel 21
Ausschüttungen

Artikel 22
Rückforderung von Ausschüttungen

Artikel 23
Eigene Anteile

Artikel 24
Kapitalherabsetzung

Artikel 25
Abschlüsse

Kapitel V
Organisation der SPE

Artikel 26
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 27
Beschlüsse der Anteilseigner

Artikel 28
Informationsrechte der Anteilseigner

Artikel 29
Recht auf Beantragung eines Beschluss und auf Bestellung eines unabhängigen Sachverständigen

Artikel 30
Mitglieder der Unternehmensleitung

Artikel 31
Allgemeine Pflichten und allgemeine Verantwortung von Mitgliedern der Unternehmensleitung

Artikel 32
Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Artikel 33
Vertretung der SPE gegenüber Dritten

Kapitel VI
Arbeitnehmermitbestimmung

Artikel 34
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel VII
Verlegung des eingetragenen Sitzes der SPE

Artikel 35
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 36
Verlegungsverfahren

Artikel 37
Überprüfung der Rechtsgültigkeit der Verlegung

Artikel 38
Vereinbarungen über die Mitbestimmung von Arbeitnehmern

Kapitel VIII
Umstrukturierung, Auflösung und Ungültigkeit

Artikel 39
Umstrukturierung

Artikel 40
Auflösung

Artikel 41
Ungültigkeit

Kapitel IX
Zusätzliche Bestimmungen und Übergangsbestimmungen

Artikel 42
Verwendung der Landeswährung

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 43
Wirksame Anwendung

Artikel 44
Sanktionen

Artikel 45
Meldung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 46
Verpflichtungen der für die Register zuständigen Behörden

Artikel 47
Überprüfung

Artikel 48
Inkrafttreten

Anhang I

Kapitel lI
- Gründung

Kapitel III
- Anteile

Kapitel IV
– Kapital

Kapitel V
- Organisation der SPE

Anhang II
Meldeformular für die Registrierung der Verlegung des eingetragenen Sitzes einer SPE

Mitteilung


 
 
 


Drucksache 601/1/07

... Werden in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten zu Erwerbszwecken gehalten, gelten die Sätze 1 und 2 Nr. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Satz 3 findet keine Anwendung, soweit der Tierhalter nach § 4 der Psittakose-Verordnung Buch führt.



Drucksache 360/07

... ) bezeichnet in den neu eingefügten §§ 2b und 6a Tatbestände der EG-F-Gase-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (ABl. EU (Nr.) L 161 S. 1)), deren Verletzung neben dem bereits bestehenden chemikalienrechtlichen Sanktionssystem nach den §§ 23 und 26 Abs. 1 Nr. 10 des



Drucksache 601/07 (Beschluss)

... Werden in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten zu Erwerbszwecken gehalten, gelten die Sätze 1 und 2 Nr. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Satz 3 findet keine Anwendung, soweit der Tierhalter nach § 4 der Psittakose-Verordnung Buch führt.



Drucksache 575/07

... Durch das Waffenembargo für Rüstungsgüter gegenüber Iran kann die Ausfuhr nicht gelisteter Güter, die für die militärische Endverwendung in diesem Land bestimmt sein können, nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 4 der EG-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 des Rates vom 22. Juni 2000 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. EG (Nr.) L 159 S. 1)) unterbunden werden. Die nationale Genehmigungspflicht nach § 5c Abs. 1 und 2



Drucksache 42/07

... Durch das Embargo für Rüstungsgüter gegenüber Libanon und Nordkorea kann die Ausfuhr nicht gelisteter Güter, die für die militärische Endverwendung in diesen Ländern bestimmt sein können, nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 4 der EG-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 des Rates vom 22. Juni 2000 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. EG (Nr.) L 159 S. 1) unterbunden werden. Die nationale Genehmigungspflicht nach § 5c Abs. 1 und 2



Drucksache 605/06

... - Änderungen des Anhangs I zur EG-Dual-Use-Verordnung und



Drucksache 290/06

... 1. die Anhebung der Altersgrenze, ab der gesund geschlachtete Rinder einem BSE-Test zu unterziehen sind, von 24 auf 30 Monate und damit auf die Mindestanforderungen der EG-TSE-Verordnung 999/2001 und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung mit Übergangsregelungen zur Einführung der Informationen zur Lebensmittelkette

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


Ergänzende Texte:

Artikel 80
des Grundgesetzes

§ 13
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 14
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 36
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 46
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches


 
 
 


Drucksache 29/06

... 4. In der Überschrift „e) Ferienreise-Verordnung" wird die Angabe „e)" durch die Angabe "



Drucksache 919/06

... Durch verschiedene europäische Verordnungen wurden Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien aufgehoben: Danach kann die MPG-TSE-Verordnung aufgehoben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Medizinprodukte-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Medizinprodukte-Kostenverordnung

Artikel 3
Aufhebung der Brustimplantate-Verordnung

Artikel 4
Aufhebung von MPG-TSE-Verordnungen

Artikel 5
Neufassung der Medizinprodukte-Verordnung und der Medizinprodukte-Gebührenverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Amtliche Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Die Höherklassifizierung von Gelenkimplantaten für Hüfte, Knie und Schulter

III. Auswirkungen der Verordnung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 516/06

... Die Europäische Kommission hat im März 1996 zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie ein absolutes Verbot der Ausfuhr lebender Rinder, von Rindfleisch und sonstiger Erzeugnisse von Rindern aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erlassen. Für den Bereich der Lebensmittel und Kosmetika wurde der durch die Entscheidungen 98/256/EG, 98/351/EG und 1999/514/EG geregelte Stand der BSE-Schutzmaßnahmen durch die BSE-Verordnung vom 23. März 2000 (BGBl. I S. 244) und die Verordnung über das Verbot der Verwendung von Erzeugnissen von Rindern bei der Herstellung von Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln vom 3. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2786, 2840) umgesetzt. Durch die Verordnung (EG) Nr. 657/2006 der Kommission vom 10. April 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Vereinigte Königreich und zur Aufhebung der Entscheidung 98/256/EG des Rates sowie der Entscheidungen 98/351/EG und 1999/514/EG (ABI. EU (Nr.) L 116 S. 9) wurden diese Schutzmaßnahmen aufgehoben. Der Aufhebung der genannten Gemeinschaftsrechtsakte muss durch Aufhebung der ihrer Umsetzung dienenden Regelungen Rechnung getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 516/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 555/06

... " zu gründen. Gemäß Art. 10 SE-VO ist eine SE vorbehaltlich der Bestimmungen der SE-Verordnung in jedem Mitgliedstaat wie eine Aktiengesellschaft zu behandeln, die nach dem Recht des Sitzstaats der SE gegründet wurde. Die bisherige Aufzählung der möglichen Rechtsformen in § 27 Abs. 1 WPO ist abschließend und kann bislang die Europäische Gesellschaft als Rechtsform einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht akzeptieren. Durch die Ergänzung des Wortlautes wird die Möglichkeit der Verwendung der Rechtsform der Europäischen Gesellschaft nunmehr ermöglicht. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anerkennungsvoraussetzung nach § 28 WPO erfüllt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Befristung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (702-1)

Artikel 2
Änderung des Genossenschaftsgesetzes (4125-1)

Artikel 3
Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (702-1-9)

Artikel 4
Aufhebung der Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften (702-1-3)

Artikel 5
Aufhebung der Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (702-1-8)

Artikel 6
Neufassung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Aufbau des Gesetzes; Gesetzeskompetenz; Gleichstellung

III. Schwerpunkte der Novelle wesentliche Gesetzesfolgen und Änderungen zur geltenden Rechtslage

1. Stärkung der Berufsaufsicht

2. Umsetzung von Europarecht

3. Reform sonstiger berufsrechtlicher Normen

IV. Deregulierung/Befristung

V. Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 6 bis 9

Zu Nummer 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 47

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 8 bis 11

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 100/05

... Auf Grund der erlassenen BSE-Schutzmaßnahmen und der Regelungen der TSE-Verordnung (EG) Nr. 999/2001, die nach einer Bewertung des Lebensmittel- und Veterinäramtes der Europäischen Kommission auf der Grundlage wiederholter Überprüfungen zufrieden stellend durchgeführt werden, hat die BSE-Inzidenz in Portugal abgenommen. Gestützt auf eine Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sind die Schutzmaßnahmen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1993/2004 der Europäischen Kommission vom 19. November 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Portugal (ABl. EU (Nr.) L 344 S. 12) aufgehoben worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Zweiten Verordnung zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse tierischer Herkunft aus den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Artikel 2
Änderung der Neunten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 333/05

... Ausfuhren aus anderen EG-Staaten, für die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemäß Artikel 6 Abs. 2 der EG-Dual-use-Verordnung zuständig ist, wenn der Ausführer im deutschen Wirtschaftsgebiet niedergelassen ist, wurden von § 34 Abs. 1



Drucksache 758/1/05

... -Leukose-Verordnung)



Drucksache 621/05

... Die EG-Verordnung sowie die dazugehörige Durchführungsverordnung sind im Hinblick auf den raschen Wandel im Bereich der Informationsgesellschaft sehr flexibel gehalten. Dieser Flexibilität soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dadurch Rechnung getragen werden, dass Erhebungsmerkmale, Erfassungsbereich und Berichtszeitraum unter Bezugnahme auf die o.a. EG-Verordnungen in ihrer jeweils geltenden Fassung bzw. die entsprechenden Ablöse-Verordnungen festgelegt werden.



Drucksache 758/05

... -Leukose-Verordnung dahingehend geändert, dass zukünftig über eine Stichprobenuntersuchung die Leukosefreiheit deutscher Rinderbestände nachgewiesen wird.



Drucksache 758/05 (Beschluss)

... -Leukose-Verordnung)



Drucksache 325/05

... Vermeidung des Risikos durch transmissible spongiforme Enzephalopathien bei Arzneimitteln (AMG-TSE-Verordnung) sowie die durch die Verordnung geänderte BSE-Verordnung vom 22. März 1996 (BAnz. S. 3393) sind zwischenzeitlich aufgehoben worden. Somit hat die Verordnung selbst keinen Anwendungsbereich mehr und kann daher aufgehoben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Aufhebung des Gesetzes über das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet(105-15)

Artikel 2
Auflösung der Fünften Verordnung zur Änderung der Weinverordnung(2125-5-1/1)

Artikel 3
Auflösung der Zweiten Weinrechts-Änderungsverordnung(2125-5-5)

Artikel 4
Aufhebung des Gesetzes zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung(2331-4)

Artikel 5
Aufhebung des Gesetzes über Zuschüsse aus Reichsmitteln für die Ansiedlung von Landarbeitern(2331-7)

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Zuschüsse aus Reichsmitteln für die Ansiedlung von Landarbeitern vom 25. März 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 95)(2331-7-1)

Artikel 7
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank(7624-1-1)

Artikel 8
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank(7624-1-2)

Artikel 9
Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt(7624-2)

Artikel 10
Aufhebung des Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Rentenbank und über weitere Maßnahmen zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung(7627-6)

Artikel 11
Aufhebung des Reichsnährstands-Abwicklungsgesetzes(780-2)

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung(780-8)

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und

Artikel 14
Änderung des Grundstückverkehrsgesetzes(7810-1)

Artikel 15
Änderung des Landpachtverkehrsgesetzes(7813-3)

Artikel 16
Änderung des Hopfengesetzes(7821-2)

Artikel 17
Aufhebung der Verordnung zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie(7832-1-23)

Artikel 18
Aufhebung der Verordnung über die Freistellung von fleischbeschaurechtlichen Vorschriften

Artikel 19
Änderung der Tierschutz-Schlachtverordnung(7833-3-11)

Artikel 20
Änderung der Tierschutzkommissions-Verordnung(7833-3-3)

Artikel 21
Änderung der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung(7833-3-5)

Artikel 22
Aufhebung der Verordnung über die Fütterung von Schlachtvieh auf Schlachtviehmärkten und Schlachtviehhöfen(7843-3)

Artikel 23
Aufhebung der Verordnung über die Feststellung der Marktpreise für Rinder und Kälber nach Artikel 5 der Verordnung Nr. 14/64/EWG(7847-3-1)

Artikel 24
Aufhebung der Erstattungsverordnung Rindfleisch(7847-3-4)

Artikel 25
Aufhebung der Erstattungsverordnung Schweine/Eier/Geflügel(7843-4-2)

Artikel 26
Aufhebung der Verordnung über die Vorausfestsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Olivenöl aus Drittländern(7847-4-3)

Artikel 27
Aufhebung der Dritten Verordnung über Barerstattungen für die Ausfuhr von Mehl von Weichweizen nach dritten Ländern( - )

Artikel 28
Aufhebung der Verordnung über Erstattungen bei der Ausfuhr von Milcherzeugnissen( - )

Artikel 29
Aufhebung der Verordnung über die Gewährung einer Prämie für die Denaturierung von Zucker zu Futterzwecken im Wirtschaftsjahr 1967/68(7847-5-3)

Artikel 30
Aufhebung der Verordnung Übergangsvergütung Getreide 1967/68(7847-6-2)

Artikel 31
Aufhebung der Verordnung Übergangsvergütung Getreide 1968/69(7847-6-11)

Artikel 32
Aufhebung der Verordnung Übergangsvergütung Getreide 1969/70(7847-6-16)

Artikel 33
Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit der Einfuhr- und Vorratsstelle für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse für die Erteilung von Vorausfestsetzungsbescheinigungen(7847-8-3)

Artikel 34
Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen(7847-11)

Artikel 35
Änderung der Magermilchpulverabsatz-Verordnung(7847-11-1-5)

Artikel 36
Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Gewährung einer Vergütung für die endgültige Aufgabe der Milcherzeugung(7847-11-1-7)

Artikel 37
Aufhebung der KRS-Behörde-Verordnung(7847-11-1-8)

Artikel 38
Aufhebung der Verordnung über die Zusammenstellung von Informationen hinsichtlich der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Tafelwein(7847-11-2-1)

Artikel 39
Aufhebung der Verordnung zur Anpassung von Zinsregelungen in Verordnungen zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen(7847-11-3-1)

Artikel 40
Änderung der Subventionsverordnung Zucker(7847-11-4-15)

Artikel 41
Aufhebung der Verordnung über die Gewährung einer Prämie für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen und die Umstellung von Milchkuhbeständen zur Fleischerzeugung(7847-11-4-25)

Artikel 42
Aufhebung der Öllein-Verordnung(7847-11-4-26)

Artikel 43
Aufhebung der Ausfuhr-Währungsausgleichs-Verordnung(7847-11-4-37)

Artikel 44
Änderung der Verordnung über Produktionserstattungen für Olivenöl(7847-11-4-40)

Artikel 45
Aufhebung der Beitrittsausgleich-Verordnung(7847-11-4-42)

Artikel 46
Aufhebung der Verordnung über die Zahlung des Mindestankaufspreises und der Beihilfe bei der Destillation von Tafelwein gemäß Artikel 15 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr.337/79(7847-11-4-47)

Artikel 47
Aufhebung der Hopfen-Umstellungsbeihilfeverordnung(7847-11-4-62)

Artikel 48
Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung des Verbrauchs und der Verwendung von Äpfeln sowie des Verbrauchs von Zitrusfrüchten(7847-11-4-63)

Artikel 49
Magermilch-Sonderbeihilfen-Verordnung(7847-11-4-65)

Artikel 50
Aufhebung der Verbrauchsbeihilfe-Olivenöl-Verordnung(7847-11-4-77)

Artikel 51
Aufhebung der Zweiten Rinder-Erzeugerbeihilfe-Verordnung(7847-11-4-84)

Artikel 52
Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Verbrauchs von lebenden Pflanzen und Waren des Blumenhandels(7847-11-4-86)

Artikel 53
Aufhebung der Milch-Mitverantwortungsabgabeverordnung(7847-11-5-3)

Artikel 54
Aufhebung der Verordnung über die obligatorische Destillation von Tafelwein im Wirtschaftsjahr 1992/93(7847-11-6-13)

Artikel 55
Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei der Absatzförderung von Milch und Milcherzeugnissen(7847-11-8-1)

Artikel 56
Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für Maßnahmen zur Erforschung und Entwicklung neuer Verwendungszwecke für Erzeugnisse des Weinsektors(7847-11-8-5)

Artikel 57
Aufhebung der Verordnung über die Überwachung bestimmter pflanzlicher Öle und Fette(7847-11-14-2)

Artikel 58
Aufhebung des Milchaufgabevergütungsgesetzes(7847-13)

Artikel 59
Aufhebung der Milchaufgabevergütungsverordnung(7847-13-1)

Artikel 60
Aufhebung der Landwirtschaftsförderungsverordnung(7847-16-1)

Artikel 61
Aufhebung des Flächenstillegungsgesetzes 1991(7847-17)

Artikel 62
Aufhebung der Flächenstillegungsverordnung 1991(7847-17-1)

Artikel 63
Aufhebung des Agrarstrukturerhebungsgesetzes(7860-3)

Artikel 64
Aufhebung der Agrarberichterstattung-Zusatzprogrammverordnung(7860-7-2)

Artikel 65
Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags der Forstwirtschaft(790-15-2)

Artikel 66
Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 1985(790-15-3)

Artikel 67
Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags in den Forstwirtschaftsjahren 1990 und 1991(790-15-4)

Artikel 68
Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 1992(790-15-5)

Artikel 69
Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2000(790-15-6)

Artikel 70
Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2001(790-15-7)

Artikel 71
Aufhebung des Reichsjagdgesetzes(792-1-a)

Artikel 72
Aufhebung der Verordnung zur Ergänzung des Reichsjagdgesetzes(792-1-b)

Artikel 73
Aufhebung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Molkereifachmann(806-21-1-16)

Artikel 74
Änderung der Molkereifachmann-Ausbildungsverordnung(806-21-1-166)

Artikel 75
Aufhebung der Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung(VI-2-1)

Artikel 76
Aufhebung der Ersten Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung 1992(VI-2-2)

Artikel 77
Aufhebung der Zweiten Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung 1992(VI-2-3)

Artikel 78
Aufhebung der Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung 1993 bis 1995(VI-2-4)

Artikel 79
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 80
Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zweck des Gesetzentwurfs

II. Wirkung der Rechtsbereinigung

III. Zur Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Artikel 51

Zu Artikel 52

Zu Artikel 53

Zu Artikel 54

Zu Artikel 55

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 58

Zu Artikel 60

Zu Artikel 61

Zu Artikel 62

Zu Artikel 63

Zu Artikel 65

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Zu Artikel 72

Zu Artikel 73

Zu Artikel 74

Zu Artikel 75

Zu Artikel 79

Zu Artikel 80


 
 
 


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