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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sanktionierungsmöglichkeit"


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Drucksache 629/11 (Beschluss)

... - zusätzliche jährliche Rechnungsabschlüsse, einschl. Sanktionierungsmöglichkeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/11 (Beschluss)




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen Ziele

4 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

5 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

4 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen GSR

4 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

V. Territoriale Entwicklung

VI. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

VII. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

4 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

4 Finanzmanagement/Finanzfluss

4 Datenaustauschsysteme

VIII. Förderfähigkeitsregeln

IX. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

X. Delegierung von Rechtsakten

XI. Übergangsbestimmungen

XII. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 629/1/11

... 81. Gemäß Artikel 6 AEUV ist die EU im Bereich allgemeine und berufliche Bildung nur für die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zuständig. Artikel 165 AEUV konkretisiert diese Zuständigkeit und weist in Absatz 1 daraufhin, dass Unterstützungs- und Ergänzungsmaßnahmen nur erforderlichenfalls und unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems durchgeführt werden dürfen. Nach Artikel 177 AEUV legen das Europäische Parlament und der Rat die Aufgaben, die vorrangigen Ziele und die Organisation sowie das Verfahren zur Verwaltung der EU-Strukturfonds fest. Die verpflichtende Vorgabe ins Detail gehender Maßnahmen ist von keiner der Ermächtigungsgrundlagen gedeckt. Dies gilt sowohl für die im Verordnungsvorschlag aufgeführten als auch für die in der Kommissionsmitteilung genannten Maßnahmen. Bisher hatten die Mitgliedstaaten und Regionen im Rahmen der derzeit laufenden Strukturfonds bei der Aufstellung der nationalen Rahmenpläne und regionalen Operationellen Programme nur allgemeine Prioritäten "zu beachten". Sanktionierungsmaßnahmen waren und sind nicht vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/11




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen

3 Ziele

3 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

4 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

3 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)

3 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung

V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen

VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

VII. Territoriale Entwicklung

VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

IX. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

3 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

3 Finanzmanagement/Finanzfluss

3 Datenaustauschsysteme

X. Förderfähigkeitsregeln

XI. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

Zu den Finanzbestimmungen

XII. Delegierung von Rechtsakten

XIII. Übergangsbestimmungen

XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 231/1/10

... " Die 1:1-Umsetzung der Richtlinie bedarf daher einer Kontroll- und Sanktionierungsmöglichkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/1/10




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - EDL-G

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - EDL-G

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 EDL-G allgemein

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 1 bis 3 EDL-G

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 3 EDL-G

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 EDL-G

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - EDL-G

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 und 2 EDL-G

9. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 EDL-G

10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 EDL-G

11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 EDL-G

12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 EDL-G

13. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 680/1/06

... Außerdem soll die Bußgeldbewehrung lediglich das gewerbsmäßige Weitergeben erfassen. Wird nur insoweit eine Sanktionierungsmöglichkeit gewollt, so sollte die Verbotsnorm des § 6 Abs. 1 Satz 1 EMVG-E entsprechend gefasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/1/06




1. Zu § 1 Abs. 2 Nr. 4 - neu - EMVG

2. Zu § 6 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EMVG

3. Zu § 14 Abs. 7 bis 11 EMVG


 
 
 


Drucksache 680/06 (Beschluss)

... Außerdem soll die Bußgeldbewehrung lediglich das gewerbsmäßige Weitergeben erfassen. Wird nur insoweit eine Sanktionierungsmöglichkeit gewollt, so sollte die Verbotsnorm des § 6 Abs. 1 Satz 1 EMVG-E entsprechend gefasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/06 (Beschluss)




1. Zu § 1 Abs. 2 Nr. 4 - neu - EMVG

2. Zu § 6 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EMVG

3. Zu § 14 Abs. 7 bis 11 EMVG


 
 
 


Drucksache 200/18 PDF-Dokument



Drucksache 584/10 PDF-Dokument



Drucksache 606/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.