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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Schadenersatz- oder Entschädigungsanspruch"


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Drucksache 329/1/06

... " des Arbeitgebers abhängig gemacht werden. In anderen als den in § 15 Abs. 6 AGG-E bezeichneten Fällen ist die Zahlung von Schadenersatz bzw. die Leistung einer Entschädigung indessen regelmäßig nicht die einzige Sanktion. In diesen Fällen, die unter § 15 Abs. 1 AGG-E, nicht unter § 15 Abs. 2 AGG-E fallen, greifen weitere Mechanismen, etwa die der §§ 12 ff. AGG-E. Damit entfällt zugleich das europarechtliche Gebot, den Schadenersatz- oder Entschädigungsanspruch ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen des Arbeitgebers auszugestalten. Angesichts des Grundsatzes, dass Verträge einzuhalten sind, sollte die Haftung nach § 15 Abs. 3 AGG-E auf die Fälle beschränkt werden, in denen die kollektivrechtliche Vereinbarung offensichtlich wegen Verstoßes gegen ein Benachteiligungsverbot unwirksam ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/1/06




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 AGG

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 6 - neu - AGG

3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - AGG

4. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 3 - neu - , 4 - neu - AGG ,

5. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 AGG

6. Zu Artikel 1 §§ 19, 20, 33 Abs. 3, 4 AGG

7. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 - neu - AGG

8. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 3 AGG

9. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 Satz 4 - neu - , Abs. 5 AGG

10. Zu Artikel 1 § 22 AGG

11. Zu Artikel 1 § 24 AGG

12. Zu Artikel 2 Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz


 
 
 


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