[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

56 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schaustellung"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 443/19 (Beschluss)

... Eine strafbare Verletzung des Rechts am eigenen Bild nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie Kunsturhebergesetz (KUG) erfasst nicht bereits den Vorgang des Fertigens der Aufnahmen, sondern nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung. Aber selbst für diese Fälle dürfte das Erfordernis einer Identifizierbarkeit der betroffenen Personen einem strafrechtlichen Schutz in den hier relevanten Konstellationen vielfach entgegenstehen. Im Einzelnen:



Drucksache 443/19

... Eine strafbare Verletzung des Rechts am eigenen Bild nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturhebergesetz, KUG) erfasst nicht bereits den Vorgang des Fertigens der Aufnahmen, sondern nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung. Aber selbst für diese Fälle dürfte das Erfordernis einer Identifizierbarkeit der betroffenen Personen einem strafrechtlichen Schutz in den hier relevanten Konstellationen vielfach entgegenstehen. Im Einzelnen:



Drucksache 39/17

... Die Anfertigung von Foto- oder Filmaufnahmen kann eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen, welche zivilrechtlich abgewehrt werden kann (§§ 1004 BGB iVm. § 823 BGB). Eine Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen ist gemäß § 22 Kunsturhebergesetz nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig.



Drucksache 4/1/13

... Außerdem besteht ein nicht auflösbarer Wertungswiderspruch zu § 3 Nummer 6 TierSchG: Dort ist die Schaustellung von Tieren schon dann verboten, wenn sie für die Tiere mit (nicht notwendig erheblichen) Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist; dagegen sollen jetzt Schaustellungen in Zirkussen nur noch verboten werden können, wenn sie für die Tiere mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/1/13




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

a Regelungen zu Organ-/Gewebeentnahmen zu nichtwissenschaftlichen Zwecken

b Kontrollen von Versuchstierhaltungen

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 6

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a2 - neu - § 3 Nummer 10

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu - *

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 7 §§ 5 und 6

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 7a Absatz 3

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 8a Absatz 1 Nummer 4

12. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 4

14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 8 Satz 3 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 1 1b TierSchG

§ 11b

16. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -

18. Zu Artikel 1 Nummer 34a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b

19. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 21 Absatz 1 Satz 1, Satz 2


 
 
 


Drucksache 300/1/12

... "(4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Zurschaustellen von Tieren wildlebender Arten an wechselnden Orten zu beschränken oder zu verbieten, soweit die Tiere der jeweiligen Art an wechselnden Orten nicht gemäß § 2 Nummer 1 und 2 gehalten oder zu den wechselnden Orten nicht ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier befördert werden können. Die Verordnung kann für Tiere, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung gehalten werden, Übergangsfristen für ein Haltungsverbot regeln, soweit die Tiere nicht unter Schmerzen, Leiden und Schäden gehalten werden."



Drucksache 300/12 (Beschluss)

... "(4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Zurschaustellen von Tieren wildlebender Arten an wechselnden Orten zu beschränken oder zu verbieten, soweit die Tiere der jeweiligen Art an wechselnden Orten nicht gemäß § 2 Nummer 1 und 2 gehalten oder zu den wechselnden Orten nicht ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier befördert werden können. Die Verordnung kann für Tiere, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung gehalten werden, Übergangsfristen für ein Haltungsverbot regeln, soweit die Tiere nicht unter Schmerzen, Leiden und Schäden gehalten werden."



Drucksache 259/10 (Beschluss)

... " neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheint, darf nach § 23 Absatz 2 KunstUrhG eine Verbreitung und Schaustellung gleichwohl nicht erfolgen, wenn hierdurch ein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person verletzt wird. Auch die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Einrichtungen zur Videoüberwachung ist nach § 6b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 30b
Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 259/1/10

... " neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheint, darf nach § 23 Absatz 2 KunstUrhG eine Verbreitung und Schaustellung gleichwohl nicht erfolgen, wenn hierdurch ein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person verletzt wird. Auch die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Einrichtungen zur Videoüberwachung ist nach § 6b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/1/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 30a folgende Angabe eingefügt:

2. Nach § 30a wird folgender § 30b eingefügt:

§ 30b
Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann

3. § 43 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

4. Der Wirtschaftsausschuss

2 C.


 
 
 


Drucksache 180/10

... " die Live-Zurschaustellung, auch unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologie,



Drucksache 297/09

... " die Zurschaustellung vor einem Live-Publikum



Drucksache 278/09

... (1) Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Nicht als Zoo gelten



Drucksache 724/07

... es das Zurschaustellen der Tiere oder das für diese Zwecke Zurverfügungstellen eingestellt hat, zu löschen. Erlangt die zuständige Behörde hiervon erst nach Ablauf eines Jahres Kenntnis, sind die Daten unverzüglich zu löschen.



Drucksache 724/1/07

... Zurschaustellung



Drucksache 289/07

... "(5a) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Erheben und Verwenden personenbezogener Daten im automatisierten Verfahren zum Zweck der Überwachung der Zurschaustellung von Tieren oder des für solche Zwecke zur Verfügung Stellens durch die zuständigen Behörden zu regeln, soweit die Tätigkeit an wechselnden Orten ausgeübt wird. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben und verwendet werden, soweit sie für die Erreichung des in Satz 1 genannten Zwecks erforderlich sind, insbesondere



Drucksache 724/07 (Beschluss)

... Zurschaustellung



Drucksache 651/06

... , Handwerk, Gewerbe, Handel, Bank- und Börsenwesen, privatrechtliches Versicherungswesen ohne das Recht des Ladenschlusses, der Gaststätten, der Spielhallen, der Schaustellung von Personen, der Messen, der Ausstellungen und der Märkte) (Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG - neu -);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 651/06




Anlage
Bericht über die Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Vorbereitung von Gesetzentwürfen der Bundesregierung und das Gesetzgebungsverfahren

A. Einführung

B. Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen

I. Abschaffung der Rahmengesetzgebung

II. Verlagerung von Kompetenzmaterien in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes

III. Einschränkung des Anwendungsbereichs der Erforderlichkeitsklausel Artikel 72 Abs. 2 GG

IV. Verlagerung von Kompetenzmaterien auf die Länder

V. Abweichungsrechte der Länder im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung

C. Neuordnung der Zustimmungsbedürftigkeit

I. Bundesgesetzliche Regelungen zur Einrichtung von Behörden und des Verwaltungsverfahrens der Länder bei der Ausführung der Bundesgesetze als eigene Angelegenheit Artikel 84 Abs. 1 GG -neu-

II. Auswirkungen im Zusammenhang mit Rechtsverordnungen

III. Bundesgesetze mit erheblichen Kostenfolgen für die Länder Artikel 104a Abs. 4 GG - neu -

D. Verbot bundesgesetzlicher Aufgabenzuweisungen an die Kommunen (Artikel 84 Abs. 1 Satz 7 und Artikel 85 Abs. 1 Satz 2 GG - neu -)

E. Neuordnung der Vertretung Deutschlands auf EU-Ebene (Artikel 23 Abs. 6 GG neu - )


 
 
 


Drucksache 178/06

... gg) In Nummer 11 werden vor dem abschließenden Semikolon die Wörter „ohne das Recht des Ladenschlusses, der Gaststätten, der Spielhallen, der Schaustellung von Personen, der Messen, der Ausstellungen und der Märkte“ eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Artikel 91b

Zu Artikel 91b

Zu Artikel 91b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 125b

Zu Artikel 125c

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 143c

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 357/05

... "Jugendliche dürfen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton - und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen bis 23 Uhr gestaltend mitwirken. Eine Mitwirkung ist nicht zulässig bei Veranstaltungen,, Schaustellungen oder Darbietungen, bei denen die Anwesenheit Jugendlicher nach den Vorschriften des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/05




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen

Anlage
Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen

Artikel 7b
Änderung des Tierschutzgesetzes

Artikel 7c
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 7d
Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Artikel 10b
Änderung der Weinverordnung

Artikel 10c
Änderung der Wein-Überwachungsverordnung


 
 
 


Drucksache 733/04

... Jugendliche dürfen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen bis 23 Uhr gestaltend mitwirken. Eine Mitwirkung ist nicht zulässig bei Veranstaltungen, Schaustellungen oder Darbietungen, bei denen die Anwesenheit Jugendlicher nach den Vorschriften des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit verboten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung im Bereich des sozialen und technischen Arbeitsschutzes, der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und der Röntgenverordnung

Artikel 1
Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

1. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

2. § 14 Abs. 6 erhält folgende Fassung:

3. § 14 Abs. 7 Satz 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

Artikel 2
Änderung der Druckluftverordnung

Artikel 3
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 4
Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Artikel 5
Änderung der Röntgenverordnung

1. § 20 wird wie folgt geändert:

2. § 22 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

3. § 31a Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

4. § 31b Satz 2 wird wie folgt gefasst:

5. In § 33 Abs. 6 werden die Worte

6. § 35 Abs.1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

7. § 43 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

8. § 45 Abs. 11 wird wie folgt gefasst:

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

3. Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

a Zu Ziffer 1

b Zu Ziffer 2

c Zu Ziffer 3

2. Zu Artikel 2 Änderung der Druckluftverordnung

a Zu Ziffer 1

b Zu Ziffern 2 und 4

c Zu Ziffer 3

3. Zu Artikel 3 Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

4. Zu Artikel 4 Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

5. Zu Artikel 5 Änderung der Röntgenverordnung

a Zu Ziffer 1

b Zu Ziffer 2

c Zu Ziffer 3 und 4

d Zu Ziffer 5

e Zu Ziffer 6

f Zu Ziffer 7

g Zu Ziffer 8

6. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 85/17 PDF-Dokument



Drucksache 253/10 PDF-Dokument



Drucksache 331/11 PDF-Dokument



Drucksache 390/10 PDF-Dokument



Drucksache 648/14 PDF-Dokument



Drucksache 724/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.