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20 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schaustellungen"


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Drucksache 4/1/13

... Außerdem besteht ein nicht auflösbarer Wertungswiderspruch zu § 3 Nummer 6 TierSchG: Dort ist die Schaustellung von Tieren schon dann verboten, wenn sie für die Tiere mit (nicht notwendig erheblichen) Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist; dagegen sollen jetzt Schaustellungen in Zirkussen nur noch verboten werden können, wenn sie für die Tiere mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.

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Drucksache 4/1/13




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

a Regelungen zu Organ-/Gewebeentnahmen zu nichtwissenschaftlichen Zwecken

b Kontrollen von Versuchstierhaltungen

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 6

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a2 - neu - § 3 Nummer 10

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu - *

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 7 §§ 5 und 6

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 7a Absatz 3

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 8a Absatz 1 Nummer 4

12. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 4

14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 8 Satz 3 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 1 1b TierSchG

§ 11b

16. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -

18. Zu Artikel 1 Nummer 34a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b

19. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 21 Absatz 1 Satz 1, Satz 2


 
 
 


Drucksache 357/05

... "Jugendliche dürfen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton - und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen bis 23 Uhr gestaltend mitwirken. Eine Mitwirkung ist nicht zulässig bei Veranstaltungen,, Schaustellungen oder Darbietungen, bei denen die Anwesenheit Jugendlicher nach den Vorschriften des

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Drucksache 357/05




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen

Anlage
Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen

Artikel 7b
Änderung des Tierschutzgesetzes

Artikel 7c
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 7d
Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Artikel 10b
Änderung der Weinverordnung

Artikel 10c
Änderung der Wein-Überwachungsverordnung


 
 
 


Drucksache 733/04

... Jugendliche dürfen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen bis 23 Uhr gestaltend mitwirken. Eine Mitwirkung ist nicht zulässig bei Veranstaltungen, Schaustellungen oder Darbietungen, bei denen die Anwesenheit Jugendlicher nach den Vorschriften des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit verboten ist.

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Drucksache 733/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung im Bereich des sozialen und technischen Arbeitsschutzes, der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und der Röntgenverordnung

Artikel 1
Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

1. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

2. § 14 Abs. 6 erhält folgende Fassung:

3. § 14 Abs. 7 Satz 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

Artikel 2
Änderung der Druckluftverordnung

Artikel 3
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 4
Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Artikel 5
Änderung der Röntgenverordnung

1. § 20 wird wie folgt geändert:

2. § 22 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

3. § 31a Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

4. § 31b Satz 2 wird wie folgt gefasst:

5. In § 33 Abs. 6 werden die Worte

6. § 35 Abs.1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

7. § 43 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

8. § 45 Abs. 11 wird wie folgt gefasst:

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

3. Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

a Zu Ziffer 1

b Zu Ziffer 2

c Zu Ziffer 3

2. Zu Artikel 2 Änderung der Druckluftverordnung

a Zu Ziffer 1

b Zu Ziffern 2 und 4

c Zu Ziffer 3

3. Zu Artikel 3 Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

4. Zu Artikel 4 Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

5. Zu Artikel 5 Änderung der Röntgenverordnung

a Zu Ziffer 1

b Zu Ziffer 2

c Zu Ziffer 3 und 4

d Zu Ziffer 5

e Zu Ziffer 6

f Zu Ziffer 7

g Zu Ziffer 8

6. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 156/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

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