[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

92 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schienengüterverkehr"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 456/1/20

... für nichtöffentliche Eisenbahninfrastrukturen im Sinne von § 3 Absatz 2 AEG - dies sind im wesentlichen "Werksbahnen", also Gleisanschlüsse von Gewerbe- oder Industriebetrieben - möglich. Plant zum Beispiel eine Gemeinde ein Gewerbegebiet, muss sie heute für das Gebiet selbst einen Bebauungsplan aufstellen, in den Gleisanlagen jedoch nur nachrichtlich aufgeführt werden dürfen. Für die Gleisanschlüsse selbst wird daneben noch eine Planfeststellung, veranlasst durch den Vorhabenträger, notwendig. Das erschwert den Neubau bzw. die Reaktivierung solcher wichtigen Zugangsstellen für den Schienengüterverkehr erheblich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 VwGO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 VwGO

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 VwGO

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 48 Absatz 3 VwGO , Nummer 2 § 50 Absatz 2 VwGO

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO

8. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 87c - neu - VwGO Nummer 5a - neu - § 128a Absatz 1 Satz 1, Absatz 1a - neu - VwGO

§ 87c

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 5a

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 101 Absatz 1 Satz 2 VwGO

10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 185 Absatz 1a - neu -VwGO

11. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 7f AEG

12. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 7f AEG , Nummer 2 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Satz 5 - neu -, Buchstabe b Absatz 1a Satz 1 und Satz 3, Buchstabe c Absatz 3 AEG , Nummer 3 § 21 Absatz 8 Satz 2 AEG und Nummer 4 § 22 Absatz 1 AEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Satz 4 und Satz 5 - neu - AEG

15. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a AEG

16. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 AEG

17. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 AEG , Nummer 3 § 21 Absatz 8 Satz 2 AEG , Nummer 4 § 22 Absatz 1 AEG

19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 AEG

20. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 AEG

21. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 5 - neu - AEG

22. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 2a - neu - AEG

23. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 5 AEG

24. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 3 und 4 - neu - AEG

25. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 18c Nummer 4 AEG

26. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 18e Absatz 5 Satz 1 AEG * In Artikel 2 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:

27. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 21 Absatz 2 Satz 1 AEG , Buchstabe b - neu - § 21 Absatz 4 Satz 1, 3 AEG *

28. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 21 Absatz 3 AEG *

29. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 21 Absatz 9 - neu - AEG *

30. Zu Artikel 2a - neu - § 16 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und § 17e Absatz 5 Satz 1 FStrG **

‚Artikel 2a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

31. Zu Artikel 2a - neu - § 17 Absatz 1 Satz 6 - neu - FStrG *

‚Artikel 2a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

32. Zu Artikel 2a - neu - § 14 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaStrG *

‚Artikel 2a Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

33. Zu Artikel 2a - neu - § 14e Absatz 5 Satz 1 WaStrG *

‚Artikel 2a Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

34. Zu Artikel 2a - neu - § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - LuftVG *

‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes

35. Zu Artikel 2a - neu - § 8 Absatz 1 Satz 11 - neu - LuftVG *

‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes

36. Zu Artikel 2a - neu - § 8 Absatz 3 LuftVG *

‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes

37. Zu Artikel 2a - neu - § 97 Absatz 4 Satz 3 und Satz 3a - neu - GWB *

‚Artikel 2a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

38. Zu Artikel 2a - neu - § 173 Absatz 2 GWB *

‚Artikel 2a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

39. Zu Artikel 4 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 Inhaltsübersicht, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 14b - neu - UVPG

§ 14a
... (weiter wie Regierungsvorlage)

§ 14b
Besondere Änderungen zur Modernisierung von Bundesfernstraßen

40. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 UVPG

41. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 1 UVPG

42. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - UVPG

43. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 2 Nummer 1 UVPG

44. Hilfsempfehlung zu Ziffer 43

Zu Artikel 4 Nummer 3

45. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 2 Nummer 2 UVPG

46. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 3 Nummer 1 UVPG

47. Zu Artikel 4 Nummer 3

48. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 5 ROG

49. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe e § 15 Absatz 5 ROG

50. Zu Artikel 5 Änderung des Raumordnungsgesetzes

51. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zum Gesetzentwurf allgemein

54. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 456/20 (Beschluss)

... für nichtöffentliche Eisenbahninfrastrukturen im Sinne von § 3 Absatz 2 AEG - dies sind im wesentlichen "Werksbahnen", also Gleisanschlüsse von Gewerbe- oder Industriebetrieben - möglich. Plant zum Beispiel eine Gemeinde ein Gewerbegebiet, muss sie heute für das Gebiet selbst einen Bebauungsplan aufstellen, in den Gleisanlagen jedoch nur nachrichtlich aufgeführt werden dürfen. Für die Gleisanschlüsse selbst wird daneben noch eine Planfeststellung, veranlasst durch den Vorhabenträger, notwendig. Das erschwert den Neubau bzw. die Reaktivierung solcher wichtigen Zugangsstellen für den Schienengüterverkehr erheblich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 VwGO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 48 Absatz 3 VwGO , Nummer 2 § 50 Absatz 2 VwGO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 101 Absatz 1 Satz 2 VwGO

5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 185 Absatz 1a - neu -VwGO

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 7f AEG

7. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 und Satz 3 AEG

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 AEG

9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 AEG

10. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 AEG

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 5 - neu - AEG

12. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 2a - neu - AEG

13. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 5 AEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 3 und 4 - neu - AEG

15. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 18c Nummer 4 AEG

16. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a bis d - neu - § 21 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1, 3 und Absatz 9 - neu - AEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

17. Zu Artikel 2a - neu - § 16 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und § 17c Nummer 4 FStrG

‚Artikel 2a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

18. Zu Artikel 2b - neu - § 14c Nummer 4 WaStrG

‚Artikel 2b Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

19. Zu Artikel 2c - neu - § 8 Absatz 3 LuftVG

‚Artikel 2c Änderung des Luftverkehrsgesetzes

20. Zu Artikel 2d - neu - § 97 Absatz 4 Satz 3 und Satz 3a - neu - GWB

‚Artikel 2d Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

21. Zu Artikel 4 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 Inhaltsübersicht, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 14b - neu - UVPG

§ 14a
... (weiter wie Regierungsvorlage)

§ 14b
Besondere Änderungen zur Modernisierung von Bundesfernstraßen

22. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 UVPG

23. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 1 UVPG

24. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - UVPG

25. Zu Artikel 4 Nummer 3 und Nummer 4 Buchstabe c § 14a Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 und Anlage 1 Liste UVP-pflichtige Vorhaben Nummer 19.13.1 und 19.13.2 UVPG

26. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 2 Nummer 2 UVPG

27. Zu Artikel 4 Nummer 3

28. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 5 ROG

29. Zu Artikel 5 Änderung des Raumordnungsgesetzes

30. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zum Gesetzentwurf allgemein

32. Zum Gesetzentwurf allgemein

33. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 157/19 (Beschluss)

... finanzieren und für die eine Infrastrukturkostenbegrenzung nach § 37 ERegG erfolgt, insofern nicht den Vorgaben des § 36 ERegG zur Vollkostendeckung entsprochen werden könne, wenn auf Netzen weder Schienenpersonenfernverkehr noch Schienengüterverkehr in erheblichem Umfang stattfindet. Wenn nun Teile des Netzes der DB AG, auf denen maßgeblich durch Regionalisierungsmittel finanzierte Verkehre abgewickelt werden, aus der Infrastrukturkostenbegren-zung nach § 37 ERegG herausgelöst werden können, widerspricht dies jedoch der Regelung nach § 5 Absatz 10

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 25 Satz 3 ERegG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 3 Nummer 3 ERegG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 9 ERegG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8c Absatz 1 Satz 3 bis 7 - neu -, Absatz 2 Satz 1a - neu -, Satz 2 und 3 ERegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8d Absatz 5 und Absatz 6 Satz 2 - neu - ERegG Nummer 15 § 80 Absatz 8 ERegG Nummer 16a - neu - Anlage 4 zu den §§ 25 bis 27 ERegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 70 Absatz 3 ERegG


 
 
 


Drucksache 579/19

... Das Vorhaben umfasst unter anderem die Elektrifizierung von Hof über Marktredwitz nach Regensburg, das dritte Gleis von Regensburg nach Obertraubling sowie das zweite Gleis in der Verbindungskurve zwischen Regensburg Hafenbrücke und Regensburg Ost. Von einer Elektrifizierung des Ostkorridors Süd wird der Schienengüterverkehr in Nord-Südrichtung in bedeutendem Umfang profitieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Gegenstand des Gesetzes

§ 2
Verkehrsinfrastrukturprojekte

§ 3
Träger des Vorhabens; zuständige Behörde

§ 4
Vorbereitendes Verfahren

§ 5
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 6
Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen

§ 7
Anhörungsverfahren

§ 8
Abschlussbericht und Anlagen zum Abschlussbericht

§ 9
Zusätzliche Zugänglichmachung und Bekanntgabe des Maßnahmengesetzes

§ 10
Vollzugskontrolle; Unterrichtung der Europäischen Kommission

§ 11
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen für Änderungen des Maßnahmengesetzes

§ 12
Normenkontrollverfahren

§ 13
Zusätzliche Regelungen der Behörde

§ 14
Überleitung von Verfahren

§ 15
Gebühren

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Satz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absätze 3 bis 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummern 1 bis 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5016, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich - Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 157/1/19

... finanzieren und für die eine Infrastrukturkostenbegrenzung nach § 37 ERegG erfolgt, insofern nicht den Vorgaben des § 36 ERegG zur Vollkostendeckung entsprochen werden könne, wenn auf Netzen weder Schienenpersonenfernverkehr noch Schienengüterverkehr in erheblichem Umfang stattfindet. Wenn nun Teile des Netzes der DB AG, auf denen maßgeblich durch Regionalisierungsmittel finanzierte Verkehre abgewickelt werden, aus der Infrastrukturkostenbegrenzung nach § 37 ERegG herausgelöst werden können, widerspricht dies jedoch der Regelung nach § 5 Absatz 10

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 25 Satz 3 ERegG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 3 Nummer 3 ERegG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 9 ERegG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8c Absatz 1 Satz 3 bis 7 - neu -, Absatz 2 Satz 1a - neu -, Satz 2 und 3 ERegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8d Absatz 5 und Absatz 6 Satz 2 - neu - ERegG Nummer 15 § 80 Absatz 8 ERegG Nummer 16a - neu - Anlage 4 zu den §§ 25 bis 27 ERegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 70 Absatz 3 ERegG


 
 
 


Drucksache 375/19

... namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterverkehr durch das Schienengüterverkehrsnetzförderungsgesetz (



Drucksache 348/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem Masterplan Schienengüterverkehr beschlossen hat, dass "bei der Novellierung der Eisenbahngebührenverordnung ... Mehrbelastungen für die Unternehmen im Zusammenhang mit Amtshandlungen der Eisenbahnverwaltung des Bundes möglichst vermieden werden" sollen.



Drucksache 389/3/18

... Maßnahmen des Schienenpersonenfernverkehrs und des Schienengüterverkehrs können nicht isoliert von den Maßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs betrachtet werden, da die vorhandene Infrastruktur auf bestimmten Teilstrecken gemeinsam genutzt wird. Beeinträchtigungen im Nahverkehr ziehen damit in der Regel auch Beeinträchtigungen im Fern- und Güterverkehr nach sich und umgekehrt. Maßnahmen, die formal dem Nahverkehr zu Gute kommen, haben daher gerade im Bereich von Großknoten in der Regel auch positive Auswirkungen auf den Fern- und Güterverkehr. Das rechtfertigt auch die Aufnahme von Nahverkehrsmaßnahmen mit Bedeutung auch für den Personenfern- und Güterverkehr in den vorgenannten Katalog.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/3/18




Zu Artikel 2 Nummer 9


 
 
 


Drucksache 348/1/18

... a) Der Bundesrat begrüßt, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem Masterplan Schienengüterverkehr beschlossen hat, dass "bei der Novellierung der Eisenbahngebührenverordnung ... Mehrbelastungen für die Unternehmen im Zusammenhang mit Amtshandlungen der Eisenbahnverwaltung des Bundes möglichst vermieden werden" sollen.



Drucksache 207/1/18

... 4. Allerdings wird dadurch der im Wettbewerb stehende Schienengüterverkehr benachteiligt. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, die finanzielle Belastung des Schienengüterverkehrs bei der Stromsteuer, bei der Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie durch die kostenpflichtigen CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/1/18




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 BFStrMG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 BFStrMG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Anlage 1 zu § 3 Absatz 3 Nummer 3 BFStrMG


 
 
 


Drucksache 443/1/17

... 17. Er begrüßt zwar grundsätzlich den Ansatz der Kommission zur Verbesserung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr, insbesondere für die Lenk- und Ruhezeiten des im internationalen Verkehr tätigen Fahrpersonals, um die arbeitszeitbedingten Sicherheitsrisiken zu reduzieren. Allerdings ist es mit Blick auf den im intermodalen Wettbewerb stehenden Schienenverkehr auch notwendig, die Sozialvorschriften im Straßen- und Schienenverkehr zu harmonisieren. So sehen die Einsatzbedingungen des Fahrpersonals im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr schärfere Schutzvorschriften als im Straßenverkehr vor und die Kontrollintensität ist im Schienenverkehr wesentlich größer. Der Bundesrat sieht diese Wettbewerbsverzerrung zugunsten des Straßenverkehrs nicht nur als ordnungspolitisch bedenklich an, sondern auch als hinderlich in Bezug auf die Förderung des Schienenverkehrs und Verlagerung von Verkehren von der Straße auf die Schiene aus Gründen der Umweltverträglichkeit. Insofern bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen des Mobilitätspakets für die Angleichung der Wettbewerbsbedingungen einzusetzen, so dass insbesondere die Wettbewerbsnachteile des Schienengüterverkehrs gegenüber dem Straßengüterverkehr abgebaut werden.



Drucksache 643/17 (Beschluss)

... Die beschriebenen Ziele können jedoch mit den derzeit im Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz vorgegebenen Förderbedingungen insbesondere in Bezug auf den Förderzweck (nur Ersatz vorhandener Anlagen), die Förderquote, die zuwendungsfähigen Ausgaben und das Förderverfahren nicht vollständig erreicht werden. Dies belegen die bisherigen Erfahrungen mit der SGFFG-Förderung in der Praxis. Im Hinblick auf die Bedeutung der NE-Infrastrukturen für die Erschließung der Regionen in der Fläche durch die Schiene und als örtliche Zugangsstellen für die "erste oder letzte Meile" sowie die von ihnen ausgehenden Auslastungseffekte des übergeordneten Netzes der DB AG sollen die erkannten Optimierungspotenziale durch eine Veränderung der Fördergrundlagen deshalb besser ausgeschöpft werden. Um einen optimalen Beitrag zur Stärkung des Schienengüterverkehrs zu leisten und die mit dem Gesetz beabsichtigten Effekte auch vollumfänglich erreichen zu können, muss daher das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz als gesetzliche Grundlage der Bundesförderung entsprechend geändert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes (SGFFG-Änderungsgesetz)

Artikel 1
Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 643/17

... Die beschriebenen Ziele können jedoch mit den derzeit im Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz vorgegebenen Förderbedingungen insbesondere in Bezug auf den Förderzweck (nur Ersatz vorhandener Anlagen), die Förderquote, die zuwendungsfähigen Ausgaben und das Förderverfahren nicht vollständig erreicht werden. Dies belegen die bisherigen Erfahrungen mit der SGFFG-Förderung in der Praxis. Im Hinblick auf die Bedeutung der NE-Infrastrukturen für die Erschließung der Regionen in der Fläche durch die Schiene und als örtliche Zugangsstellen für die "erste oder letzte Meile" sowie die von ihnen ausgehenden Auslastungseffekte des übergeordneten Netzes der DB AG sollen die erkannten Optimierungspotenziale durch eine Veränderung der Fördergrundlagen deshalb besser ausgeschöpft werden. Um einen optimalen Beitrag zur Stärkung des Schienengüterverkehrs zu leisten und die mit dem Gesetz beabsichtigten Effekte auch vollumfänglich erreichen zu können, muss daher das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz als gesetzliche Grundlage der Bundesförderung entsprechend geändert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 725/17

... zur Schaffung internationaler Schienengüterverkehrskorridore, die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessenträger

Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse

- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
und Artikel 9

Artikel 9a

Artikel 10a

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 9a

Artikel 10a

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 803/1/16

... a) Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, laute Güterwagen ab Dezember 2020 zu verbieten und unterstützt daher grundsätzlich die vorliegende Verbotsregelung für laute Güterwagen. Die Minderung der Lärmemissionen aus dem Schienengüterverkehr ist ein wichtiges umweltpolitisches Ziel und kann für eine Vielzahl von vom Schienenlärm betroffenen Menschen eine Verbesserung bedeuten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 803/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 1

3. Zu § 5 Absatz 3

4. Zu § 9

5. Zu § 10 Absatz 3

6. Zu § 10 Absatz 4 - neu -


 
 
 


Drucksache 803/16 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, laute Güterwagen ab Dezember 2020 zu verbieten und unterstützt daher grundsätzlich die vorliegende Verbotsregelung für laute Güterwagen. Die Minderung der Lärmemissionen aus dem Schienengüterverkehr ist ein wichtiges umweltpolitisches Ziel und kann für eine Vielzahl von vom Schienenlärm betroffenen Menschen eine Verbesserung bedeuten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 803/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 1

3. Zu § 5 Absatz 3

4. Zu § 9

5. Zu § 10 Absatz 3

6. Zu § 10 Absatz 4 - neu -


 
 
 


Drucksache 746/16

Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 746/16




Entschließung

Zu 1:

Zu 2:

Zu 3:

Zu 4:

Zu 5:

Zu 6.:


 
 
 


Drucksache 746/16 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 746/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6


 
 
 


Drucksache 371/16

... "(9) Die Regulierungsbehörde soll Betreiber der Schienenwege, auf deren in ihrem Eigentum stehenden Netzen weder Schienenpersonenfernverkehr noch Schienengüterverkehr im erheblichen Umfang stattfindet, auf deren Antrag von den Vorgaben des § 37 ausnehmen. Gleiches gilt für Betreiber von Personenbahnhöfen, an deren Bahnhöfen Züge des Schienenpersonenfernverkehrs nur in unerheblichem Umfang halten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/16




§ 33
Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmefällen

§ 37
Ausgestaltung der Entgelte für Schienenwege und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags

§ 81
Befristungen


 
 
 


Drucksache 551/15

... 2. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass der Umrüstungsgrad wie angekündigt 2016 evaluiert wird und an von Schienengüterverkehrslärm hochbelasteten Streckenabschnitten ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn nicht 50% aller in Deutschland verkehrenden Züge umgerüstet sind. Er bittet die Bundesregierung, umgehend die hierfür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die Evaluation zum genannten Zeitpunkt vorzunehmen.



Drucksache 551/15 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass der Umrüstungsgrad wie angekündigt 2016 evaluiert wird und an von Schienengüterverkehrslärm hochbelasteten Streckenabschnitten ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn nicht 50 Prozent aller in Deutschland verkehrenden Züge umgerüstet sind. Er bittet die Bundesregierung, umgehend die hierfür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die Evaluation zum genannten Zeitpunkt vorzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Lärmschutz an Schienenwegen verbessern


 
 
 


Drucksache 607/14 (Beschluss)

... reduziert werden. Der Bundesrat beurteilt die im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vorgesehenen Maßnahmen für den Sektor Verkehr als begrüßenswert, bezweifelt jedoch, ob diese ausreichen werden, um das Ziel zu erreichen. Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung zählt eine Reihe von Maßnahmen auf, die in die richtige Richtung gehen, insbesondere die "klimafreundliche Gestaltung des Güterverkehrs" mit der Novellierung der EUWegekosten-Richtlinie, die Stärkung des Schienengüterverkehrs (Beseitigung von Engpässen, Priorisierungsstrategie Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015, Erhöhung der Haushaltsmittel für den Bedarfsplan Schiene) sowie die "klimafreundliche Gestaltung des Personenverkehrs" etwa mit der verlässlichen Anschlussfinanzierung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Bundesprogramm. Der Bundesrat vermisst jedoch eine wirksame Absicherung all dieser Vorhaben in den betroffenen Ressorts und im Bundeshaushalt. Bisher wurden mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) in den kommenden Jahren lediglich die Mittel für die Schieneninfrastruktur angehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/14 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 303/14

... 4. Die Europäische Union hat sich mit Blick auf die Bedeutung des Transportsektors für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel gesetzt, denjenigen Verkehrsträgern stärkeres Gewicht zu verleihen, die sich durch eine geringere Energieintensität, größere Umweltfreundlichkeit und höhere Sicherheit auszeichnen1. Die Binnenschifffahrt als umweltfreundlicher Verkehrsträger mit noch freien Kapazitäten kann zur Entlastung des europäischen Straßen- und Schienengüterverkehrs in nachhaltiger Weise beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Zweck

1.2. Geltende Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag

1.3. Allgemeiner Kontext

1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und ANALYSEPAPIER

2.1. Konsultation der Interessenträger

2.2. Analysepapier

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2 Analyse der Vereinbarung

3.2.1 Repräsentativität der Vertragsparteien und ihres Mandats

3.2.2 Rechtmäßigkeit der Vereinbarungsklauseln

3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4 Wahl der Instrumente

3.5 Unterrichtung des Europäischen Parlaments

3.6 Inhalt des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 bis 6

3.7 Ausführliche Erläuterung der Bestimmungen im Anhang des Vorschlags

Paragraph 1 Geltungsbereich

Paragraph 2 Begriffsbestimmungen

Paragraph 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraph 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Paragraph 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraph 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraph 7 Ruhezeiten

Paragraph 8 Ruhepause

Paragraph 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit

Paragraph 10 Jahresurlaub

Paragraph 11 Jugendschutz

Paragraph 12 Kontrolle

Paragraph 13 Notfälle

Paragraph 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraph 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraph 16 Arbeitsrhythmus

Paragraph 17 Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. zusätzliche Informationen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Anhang
Europäische Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen TransportarbeiterFöderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt

Anhang

Paragraf 1 Geltungsbereich

Paragraf 2 Begriffsbestimmungen

Paragraf 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraf 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Paragraf 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraf 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraf 7 Ruhezeiten

Paragraf 8 Ruhepause

Paragraf 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit

Paragraf 10 Jahresurlaub

Paragraf 11 Jugendschutz

Paragraf 12 Kontrolle

Paragraf 13 Notfälle

Paragraf 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraf 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraf 16 Arbeitsrhythmus

Paragraf 17 Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 607/1/14

... reduziert werden. Der Bundesrat beurteilt die im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vorgesehenen Maßnahmen für den Sektor Verkehr als begrüßenswert, bezweifelt jedoch, ob diese ausreichen werden, um das Ziel zu erreichen. Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung zählt eine Reihe von Maßnahmen auf, die in die richtige Richtung gehen, insbesondere die "klimafreundliche Gestaltung des Güterverkehrs" mit der Novellierung der EU-Wegekosten-Richtlinie, die Stärkung des Schienengüterverkehrs (Beseitigung von Engpässen, Priorisierungsstrategie Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015, Erhöhung der Haushaltsmittel für den Bedarfsplan Schiene) sowie die "klimafreundliche Gestaltung des Personenverkehrs" etwa mit der verlässlichen Anschlussfinanzierung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)-Bundesprogramm. Der Bundesrat vermisst jedoch eine wirksame Absicherung all dieser Vorhaben in den betroffenen Ressorts und im Bundeshaushalt. Bisher wurden mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) in den kommenden Jahren lediglich die Mittel für die Schieneninfrastruktur angehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/1/14




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 191/1/14

... In Abweichung von der bisherigen Regelung (EEG 2012) sieht der EEG-Gesetzentwurf eine Anhebung der EEG-Umlagebeteiligung von derzeit knapp 11 Prozent auf nunmehr 20 Prozent des gesamten Fahrstromes der Schienenbahnen vor. Die Branche (VDV etc.) geht insofern von Mehrkosten von ca. 70 Mio. Euro pro Jahr aus und sieht sich gezwungen, diese Belastung an die Kunden weiterzugeben. Daher seien Fahrpreiserhöhungen im Bahnverkehr und Verteuerungen der Transporte im Schienengüterverkehr zu erwarten. Diese zusätzliche Belastung ist insbesondere deshalb nicht sachgerecht, weil damit diejenigen bestraft werden, die sich umweltverträglich verhalten, indem sie die Bahn nutzen. Sie steht zudem dem Ziel der Bundesregierung entgegen, Verkehr auf die Schiene zu verlagern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -, § 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014

§ 62a
Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt

2. Zu Artikel 1 allgemein EEG 2014 - Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 -

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 1 Nummer 4 - neu - EEG 2014

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 EEG 2014

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 1 EEG 2014

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014

19. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 5a - neu - und Absatz 2 Nummer 2a - neu - *

20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014

23. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - EEG 2014

Zu Artikel 1 Nummer 6

28. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 611/14

... Die Bundesregierung setzt sich für eine Umrüstung der bestehenden Güterwagen bis zum Jahr 2020 ein. Hierfür wurde im Jahr 2012 ein lärmabhängiges Trassenpreissystem und eine Förderung des Bundes in Höhe von bis zu 152 Millionen Euro eingerichtet. Den Stand der Umrüstung werden wir 2016 evaluieren. Die weitere Spreizung der lärmabhängigen Trassenpreise ist vorgesehen, so dass sich auch deren Wirksamkeit erhöht. Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einer Mitteilung zu Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienengüterverkehr, die im ersten Halbjahr 2015 zu erwarten ist. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur setzt sich für ein EU-Programm zur Förderung der Umrüstung lauter Güterwagen ein und zudem für ein ab dem Jahr 2020 zu erlassendes EU-weites Einsatzverbot für laute Güterwagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/14




1. Vorgaben auf europäischer Ebene für eine Umrüstung vorhandener Schienenfahrzeuge auf lärmärmere Technologien

2. Europäische Förderung der Umrüstung im Rahmen der Connecting Europe Facility

3. Lärmgrenzwerte bei der Neufassung der TSI Fahrzeuge - Lärm

4. Vorlage eines Durchführungsrechtsaktes zu Modalitäten für lärmabhängige Trassenpreise

5. Trassenpreisdifferenzierungen der DB Netz AG

6. Gesetzliche Regelung für lärmabhängige Trassenpreise


 
 
 


Drucksache 109/13

... Mit dem vorliegendem Entwurf soll auf den Anstieg der wachsenden Nachfrage nach Güterfernverkehrsleistungen umweltgerecht reagiert werden. Um die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsträgers Schiene zu erhöhen, müssen nach Angaben des Ressorts auch die öffentlichen nicht bundeseigenen Schienenwege gestärkt werden, da auch diese dem Schienengüterverkehr dienen. Ziel des Gesetzes ist es, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Förderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege (50 % der Investitionen in den Ersatz und 50 % der Planungskosten, sofern diese 13 % der Gesamtinvestitionssumme nicht überschreiten) der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr (Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz - SGFFG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Investitionen

§ 3
Finanzierung

§ 4
Erstattung von Investitionsmitteln des Bundes

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)

§ 7h
Gebühren und Auslagen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Regelung

II. Lösung

II.1 Bisherige Rechtslage

II.2 Künftige Rechtslage

III. Inhalt der Regelung

IV. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Alternativen

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

VIII. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

VIII.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand für den Bund

b. Erfüllungsaufwand für die Länder und die Kommunen

IX. Weitere Kosten

X. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

XI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2411: Entwurf eines Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz (BMVBS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand:


 
 
 


Drucksache 125/13

... Seit den 1990-er Jahren wurde auf europäischer Ebene eine ganze Reihe von Rechtsvorschriften erlassen (die sog. Eisenbahnpakete), um den Eisenbahnverkehr dadurch wiederzubeleben, dass schrittweise ein auf europäischer Ebene integrierter einheitlicher Eisenbahnraum geschaffen wird. Diese Rechtsvorschriften führten zu einer Wettbewerbsöffnung der Märkte für den Schienengüterverkehr und den grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr sowie - mit der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1 Konsultation

2.2 Auswirkungen der Aufhebung

Kategorie I

Kategorie III

Kategorie IV

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 109/1/13

... -Immissionsschutzgesetzes, mit dem der so genannte Schienenbonus abgeschafft werden soll, stellt in seiner Begründung deutlich fest, dass sich der Schienenverkehrslärm inzwischen zu einem zentralen Umweltproblem entwickelt habe und die Annahme, dass Schienenverkehrslärm weniger belastend wahrgenommen werde als Straßenverkehrslärm, angesichts der hohen Zuwächse beim Schienengüterverkehr weder zeitgemäß noch sachgerecht sei. Diese Gesichtspunkte sollten daher auch beim vorliegenden Gesetzentwurf ausreichend Berücksichtigung finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/1/13




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 SGFFG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 SGFFG

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 3 SGFFG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 3 SGFFG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 3 SGFFG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 SGFFG


 
 
 


Drucksache 389/13 (Beschluss)

... - dass eine mangelnde Tragfähigkeit im Schienenpersonenfernverkehr und im Schienengüterverkehr nicht zu zusätzlichen Belastungen im Schienenpersonennahverkehr führt, - dass die zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörden gegenüber den Eisenbahnen die Möglichkeit zur Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Allgemeinheit erhalten,



Drucksache 808/13 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Länder bei der Aufstellung des S2R-Masterplans angemessen zu beteiligen und sich dafür einzusetzen, dass durch das "Gemeinsame Unternehmen S2R" eine Arbeitsgruppe "Lärmminderungstechnik" gemäß Anhang 1, Klausel 14, des Verordnungsvorschlags gebildet wird, an der auch jeweils ein Vertreter der Länder und ein Vertreter von Nichtregierungsorganisationen zu beteiligen sind. Des Weiteren sollte eine Arbeitsgruppe "Einführung innovativer Güterwagen" gebildet werden, damit die Güterverkehrsverlagerung auf die Schiene gestärkt wird. Diese Arbeitsgruppe sollte sich zum Ziel setzen, den technologischen Rückstand im Bereich der Produktionsmittel zu verringern, um den Verkehrsträger Schiene europaweit im Schienenverkehr, insbesondere auch im Verkehr von Einzelwagen und Wagengruppen, attraktiver zu machen als bisher. Hierzu gehören auch die Abschaffung der antiquierten Schraubenkupplungen und die europaweite Einführung eines harmonisierten standardisierten Ersatzsystems, das auch mit bestehenden Fahrzeugen kompatibel ist. Beide Arbeitsgruppen sollten eng zusammenarbeiten, es geht um die strategische Entwicklung und Akzeptanz des Schienengüterverkehrs.



Drucksache 11/1/13

... Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung und der Bahn als Eisenbahnunternehmen und Netzbetreiber, die Lärmbelästigung im Schienenverkehr bis 2020 um 50 Prozent zu vermindern. Dies entspricht einer Absenkung des Lärmpegels um 10 dB(A). Um eine solche Absenkung beim Schienengüterverkehr an der Quelle zu erreichen, müssen ca. 80 Prozent der Güterwagen mit lärmarmer Bremstechnik ausgerüstet sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/1/13




1. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2, § 67 Absatz 11 - neu - BImSchG , Artikel 2 § 3 Satz 2, Anlage 2 der 16. BImSchV

'Artikel 1

'Artikel 2 Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung

2. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2 und 3 BImSchG , Artikel 2 Inkrafttreten

'Artikel 1

3. Zu Artikel 1a - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG

'Artikel 1a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

4. Zu Artikel 1b - neu - § 5a Absatz 2a - neu - AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

5. Zu Artikel 1b - neu - § 14h - neu - AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 14h
Lärmmonitoring

6. Zu Artikel 1b - neu - § 14i - neu -, § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1e - neu -, § 28 Absatz 1 Nummer 5 - neu -, 5a - neu - AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 14i
Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten

7. Zu Artikel 1b - neu - § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes


 
 
 


Drucksache 207/13

... (66) Bezogen auf die Verkehrsleistung ist der Wettbewerberanteil im Schienengüterverkehr leicht auf 26 Prozent und im Schienenpersonennahverkehr leicht auf rund 13 Prozent gestiegen. Im Schienenpersonenfernverkehr liegt der Anteil der Wettbewerber bei unter einem Prozent. Insgesamt hat sich damit die Wettbewerbssituation im Schienenverkehr in Deutschland in den vergangenen Jahren verbessert. Sie stellt sich im europäischen Vergleich positiv dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 808/1/13

... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Länder bei der Aufstellung des S2R-Masterplans angemessen zu beteiligen und sich dafür einzusetzen, dass durch das "Gemeinsame Unternehmen S2R" eine Arbeitsgruppe "Lärmminderungstechnik" gemäß Anhang 1, Klausel 14, des Verordnungsvorschlags gebildet wird, an der auch jeweils ein Vertreter der Länder und ein Vertreter von Nichtregierungsorganisationen zu beteiligen sind. Des Weiteren sollte eine Arbeitsgruppe "Einführung innovativer Güterwagen" gebildet werden, damit die Güterverkehrsverlagerung auf die Schiene gestärkt wird. Diese Arbeitsgruppe sollte sich zum Ziel setzen, den technologischen Rückstand im Bereich der Produktionsmittel zu verringern, um den Verkehrsträger Schiene europaweit im Schienenverkehr, insbesondere auch im Verkehr von Einzelwagen und Wagengruppen, attraktiver zu machen als bisher. Hierzu gehören auch die Abschaffung der antiquierten Schraubenkupplungen und die europaweite Einführung eines harmonisierten standardisierten Ersatzsystems, das auch mit bestehenden Fahrzeugen kompatibel ist. Beide Arbeitsgruppen sollten eng zusammenarbeiten, es geht um die strategische Entwicklung und Akzeptanz des Schienengüterverkehrs.



Drucksache 305/1/13

... "Wegen des internationalen Charakters des Schienengüterverkehrs ist die nationale Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems wenig effektiv. Vielmehr wird die Anreizwirkung lärmabhängiger Trassenpreise erhöht, wenn sie auf allen Strecken gelten, die von europäischen Schienengüterwagen befahren werden. Es ist deshalb wichtig, dass lärmabhängige Trassenpreise in Europa verbindlich eingeführt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass das Trassenpreissystem so gestaltet wird, dass es dauerhafte Anreize sowohl für die Entwicklung als auch für die Beschaffung lärmarmer Schienenfahrzeuge setzt; darüber hinaus soll es auch neue Wagen, die noch leiser als umgerüstete Wagen sind, umfassen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/1/13




1. Zu Nummer 2 Satz 5

2. Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 389/1/13

... - dass eine mangelnde Tragfähigkeit im Schienenpersonenfernverkehr und im Schienengüterverkehr nicht zu zusätzlichen Belastungen im Schienenpersonennahverkehr führt,



Drucksache 748/12

... das Land Rheinland-Pfalz möchte zur verzögerten Einführung lärmabhängiger Trassenpreise im Schienengüterverkehr die anliegenden Fragen an die Bundesregierung stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/12




Fragen an die Bundesregierung zur Einführung lärmabhängiger Trassenpreise


 
 
 


Drucksache 559/2/12

... Bislang erfolgt die Trassenvergabe nach starren Vorrangkriterien, wobei faktisch Rahmenverträge vorrangig sind, wenngleich dies in der bisherigen EIBV und auch gleichlautend in § 16 Absatz 6 enthaltene Regelung, dies nicht deutlich zum Ausdruck bringt und auch nicht konkret entscheidet, welche Trasse im Falle von Rahmenverträgen zurücktreten muss. Rahmenverträge regeln jedoch nur eine Bandbreite und keine konkrete Trasse. In der Praxis sind für die Vergabe von Rahmenverträgen und Jahresfahrplänen lediglich die Kriterien "International" (bislang vorrangig) und "vertaktet / ins Netz eingebunden" von Bedeutung. Faktisch wird allerdings der allergrößte Teil der Konflikte nicht auf Basis dieser Kriterien, sondern über das höchste Regelentgelt entschieden. Dies resultierte daraus, dass sowohl der Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) als auch Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und Schienengüterverkehr (SGV), wenn sie nicht vertaktet waren, gleichwohl als ins "Netz eingebunden" galten. Im Personenverkehr wird dies z.B. durch Angabe mehr oder weniger zufälliger Anschlüsse erreicht. Im SGV war dies z.B. die Angabe einer Übergabezeit am Produktionsstandort.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/2/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 ERegG

3. Zu Artikel 1 Inhaltsverzeichnis ERegG § 2 Absatz 2 ERegG § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG § 61 ERegG § 71 Absatz 1 Nummer 5 ERegG

§ 61
Missbräuchliches Verhalten von marktmächtigen Unternehmen beim Vertrieb von Fahrausweisen und Bahnstrom

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 ERegG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Nummer 10 ERegG § 15 Absatz 1 Nummer 1 ERegG § 16 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Absatz 6 ERegG § 22 Absatz 5 ERegG

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 10 - neu - ERegG

7. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 ERegG

8. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 ERegG

9. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 3 - neu - und § 38 Satz 2 - neu - ERegG , zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9 Absatz 2 AEG

10. Zu Artikel 1 § 37 ERegG

§ 37
Kapitalverzinsung

11. Zu Artikel 1 § 38 ERegG

12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Satz 4 - neu - ERegG

13. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 2 ERegG

14. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - ERegG

15. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 5 ERegG

16. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 ERegG

17. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 5 - neu - ERegG

18. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 3 ERegG

19. Zu Artikel 1 § 45a - neu -, § 70 Absatz 2a - neu -, § 71 Absatz 1a - neu - ERegb

§ 45a
Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten

20. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG

21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 ERegG

22. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 4 ERegG

23. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 ERegG

24. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - 5a Absatz 2a - neu - AEG , Nummer 12 Buchstabe 0a - neu -, 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG

25. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 9c AEG

§ 9c
Überwachung der Entflechtungsvorschriften

26. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 12 Absatz 3 Satz 2 AEG

27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 AEG

28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - AEG

29. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 14a AEG

§ 14a
Lärmmonitoring

30. Zu Artikel 2a - neu - § 25 DBGrG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft

Zu § 25

Zu § 25

31. Zu Artikel 3a - neu - Inhaltsübersicht § 7a - neu -,§§ 8a und b - neu - BSWAG

'Artikel 3a Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

§ 7a
Infrastruktur- und Zustandsbericht

§ 8a
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 8b
Übertragung regionaler Netze und neue Betreibermodelle

Zu § 7a

Zu § 7a

Zu § 8a

Zu § 8a

Zu § 8b

32. Zu Artikel 3b - neu - § 43 Absatz 1 Satz 2 BImSchG *

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

33. Zu Artikel 3b - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

34. Zu Artikel 4a - neu - § 26 BEZNG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26


 
 
 


Drucksache 16/12

... Schienengüterverkehr

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Begründung und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

- Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Umsetzungsmaßnahmen und erläuternde Unterlagen

- Europäischer Wirtschaftsraum

- Einzelerläuterungen zum Vorschlag

1 Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren

2 Strategische Vergabe öffentlicher Aufträge als Antwort auf neue Herausforderungen

3 Besserer Marktzugang für KMU und Startup- Unternehmen

4 Solide Verfahren

5 Governance

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vergabe gemischter Aufträge und Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen

Kapitel II
Persönlicher Anwendungsbereich: Abgedeckte Stellen und Tätigkeiten

Abschnitt 1
Stellen

Artikel 4
Vergabestellen

Abschnitt 2
Tätigkeiten

Artikel 5
Gas und Wärme

Artikel 6
Elektrizität

Artikel 7
Wasser

Artikel 8
Verkehrsleistungen

Artikel 9
Häfen und Flughäfen

Artikel 10
Postdienste

Artikel 11
Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle und anderen festen Brennstoffen

Kapitel III
Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 12
Schwellenwerte

Artikel 13
Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts

Artikel 14
Neufestsetzung der Schwellenwerte

Abschnitt 2
Ausgeschlossene Aufträge Wettbewerbe

Unterabschnitt 1
Für alle Vergabestellen geltende Ausschlüsse und besondere Ausschlüsse für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 15
Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge

Artikel 16
Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 17
Verteidigung und Sicherheit

Artikel 18
Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 19
Besondere Ausschlüsse für Dienstleistungsaufträge

Artikel 20
Von bestimmten Vergabestellen vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung

Unterabschnitt 2
Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 21
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Artikel 22
Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 23
Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 24
Unterrichtung

Unterabschnitt 3
Besondere Sachverhalte

Artikel 25
Forschung und Entwicklung

Artikel 26
Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Unterabschnitt 4
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen

Artikel 27
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

Artikel 28
Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 27

Kapitel IV
Allgemeine Grundsätze

Artikel 29
Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 30
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 31
Vorbehaltene Aufträge

Artikel 32
Vertraulichkeit

Artikel 33
Vorschriften über Mitteilungen

Artikel 34
Allgemeine Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel

Artikel 35
Nomenklaturen

Artikel 36
Interessenkonflikte

Artikel 37
Rechtswidriges Verhalten

Titel II
Vorschriften über Aufträge

Kapitel I
Verfahren

Artikel 38
Bedingungen betreffend das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und andere internationale Übereinkommen

Artikel 39
Wahl der Verfahren

Artikel 40
Offenes Verfahren

Artikel 41
Nichtoffenes Verfahren

Artikel 42
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Artikel 43
Innovationspartnerschaft

Artikel 44
Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb

Kapitel II
Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 45
Rahmenvereinbarungen

Artikel 46
Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 47
Elektronische Auktionen

Artikel 48
Elektronische Kataloge

Artikel 49
Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

Artikel 50
Nebenbeschaffungstätigkeiten

Artikel 51
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

Artikel 52
Gemeinsame Auftragsvergabe durch Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten

Kapitel III
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1
Vorbereitung

Artikel 53
Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 54
Technische Spezifikationen

Artikel 55
Gütezeichen

Artikel 56
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Artikel 57
Bekanntgabe technischer Spezifikationen

Artikel 58
Varianten

Artikel 59
Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 60
Fristsetzung

Abschnitt 2
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 61
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen

Artikel 62
Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems

Artikel 63
Auftragsbekanntmachung

Artikel 64
Vergabebekanntmachung

Artikel 65
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 66
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 67
Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 68
Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung

Artikel 69
Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern

Abschnitt 3
Auswahl der Teilnehmer Auftragsvergabe

Artikel 70
Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1
Qualifizierung und Qualitative Auswahl

Artikel 71
Qualifizierungssysteme

Artikel 72
Qualitative Auswahlkriterien

Artikel 73
Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen

Artikel 74
In der Richtlinie [2004/18/EGJ festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien

Artikel 75
Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement

Unterabschnitt 2
Zuschlagserteilung

Artikel 76
Zuschlagskriterien

Artikel 77
Lebenszykluskostenrechnung

Artikel 78
Hindernisse für die Zuschlagserteilung

Artikel 79
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Auftragsausführung

Artikel 80
Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 81
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 82
Auftragsänderungen während der Laufzeit

Artikel 83
Kündigung von Aufträgen

Titel III
Besondere Beschaffungsregelungen

Kapitel I
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 84
Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 85
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 86
Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

Kapitel II
Vorschriften über Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich

Artikel 87
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 88
Anwendungsbereich

Artikel 89
Bekanntmachungen

Artikel 90
Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter

Artikel 91
Entscheidungen des Preisgerichts

Titel IV
Governance

Artikel 92
Durchsetzung

Artikel 93
Öffentliche Aufsicht

Artikel 94
Einzelberichte über Vergabeverfahren

Artikel 95
Nationale Berichterstattung

Artikel 96
Unterstützung der Vergabestellen und der Unternehmen

Artikel 97
Verwaltungszusammenarbeit

Titel V
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 98
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 99
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 100
Ausschussverfahren

Artikel 101
Umsetzung

Artikel 102
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 103
Überprüfung

Artikel 104
Inkrafttreten

Artikel 105
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe A

Anhang II
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 2

Anhang III
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 27 Absatz 3

I. Vergabestellen im Bereich der Sehafen- oder Binnenhafen- oder sonstigen Terminaleinrichtungen

Anhang IV
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

Anhang V
Verzeichnis der Internationalen Übereinkommen nach Artikel 38

Anhang VI
Teil A

I. Obligatorische Angaben

II. Zusätzlich Aufzuführende Angaben, wenn die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb dient oder eine Verkürzung der Fristen für die Einreichung der Angebote beinhaltet Artikel 61 Absatz 2

Teil
B In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmässiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Auruf zum Wettbewerb dienen, Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 61 Absatz 1)

Anhang VII
in Spezifikationen bei elektronischen Auktionen, Aufzuführende Angaben (Artikel 47 Absatz 4)

Anhang VIII
Technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang X
in der Bekanntmachung über das bestehen eines Qualifizierungssystems Aufzuführende Angaben

Anhang XI
In den Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 63)

Anhang XII
In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 64)

I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union55

II. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

Anhang XIII
Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interressensbestätigung gemäss Artikel 68

Anhang XIV
Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- Umweltrecht nach den Artikeln 70 79

Anhang XV
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 77 Absatz 3

Anhang XVI
In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 82 Absatz 6)

Anhang XVII
Dienstleistungen nach Artikel 84

Anhang XVIII
In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 85)

Anhang XIX
In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XX
In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XXI
Entsprechungstabelle 56


 
 
 


Drucksache 650/2/11

... 43. Angesichts der Entwicklung des Schienengüterverkehrs müssen Engpässe im Abschnitt Basel - Karlsruhe - Rhein/Neckar - Rhein/Main - Mittelrheinachse - Köln verhindert und die Anbindung des Hafens Antwerpen ("Eiserner Rhein") im Rahmen des Kernnetzkorridors 6 sichergestellt werden. Zudem gilt es, die mit dem Schienengüterverkehr verbundene Lärmproblematik im Mittelrheintal und im Oberrheintal durch Verkehrsverlagerungen auf weniger lärmproblematische Trassen abzumildern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/2/11




Zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11

Zum Schienennetz

Zum Straßennetz

Zu Binnenhäfen bzw. Terminals

Zur BR-Drucksache 650/11

Zur BR-Drucksache 656/11

Zu Artikel 20

Direktzuleitung zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11


 
 
 


Drucksache 179/11 (Beschluss)

... 29. Er bezweifelt allerdings, dass mit den Maßnahmen des Weißbuchs derartige Verkehrsverlagerungen generiert werden können. Gerade im Personenverkehr konkurriert die Bahn auf mittleren Entfernungen mit dem Flugverkehr, ist aber auf vielen europäischen und nationalen Relationen auf Grund der verzerrten Wettbewerbsbedingungen nicht konkurrenzfähig. Im Güterverkehr steht die Bahn insbesondere mit dem Lkw im Wettbewerb, wobei auch hier auf Grund unterschiedlicher Infrastrukturnutzungskosten und Sozialvorschriften die Wettbewerbsbedingungen verzerrt sind und die Bahn im Wesentlichen nur im Massenguttransport konkurrenzfähig ist. Zudem bestehen im europäischen Bahnverkehr derzeit 20 verschiedene Zugsicherungssysteme und sechs verschiedene Stromsysteme. Diese technischen Hürden stellen eine eklatante Wachstumsbremse insbesondere für den Schienengüterverkehr dar. Damit jedoch die Bahn Marktanteile in der genannten Größenordnung gewinnen kann, sind neben innovativen Finanzierungsinstrumenten und infrastrukturellen Rahmenbedingungen faire Wettbewerbsbedingungen unerlässlich. Hierfür fehlen im Weißbuch die Hinweise auf konkrete Maßnahmen.



Drucksache 179/1/11

... 36. Er bezweifelt allerdings, dass mit den Maßnahmen des Weißbuchs derartige Verkehrsverlagerungen generiert werden können. Gerade im Personenverkehr konkurriert die Bahn auf mittleren Entfernungen mit dem Flugverkehr, ist aber auf vielen europäischen und nationalen Relationen auf Grund der verzerrten Wettbewerbsbedingungen nicht konkurrenzfähig. Im Güterverkehr steht die Bahn insbesondere mit dem Lkw im Wettbewerb, wobei auch hier auf Grund unterschiedlicher Infrastrukturnutzungskosten und Sozialvorschriften die Wettbewerbsbedingungen verzerrt sind und die Bahn im Wesentlichen nur im Massenguttransport konkurrenzfähig ist. Zudem bestehen im europäischen Bahnverkehr derzeit 20 verschiedene Zugsicherungssysteme und sechs verschiedene Stromsysteme. Diese technischen Hürden stellen eine eklatante Wachstumsbremse insbesondere für den Schienengüterverkehr dar. Damit jedoch die Bahn Marktanteile in der genannten Größenordnung gewinnen kann, sind neben innovativen Finanzierungsinstrumenten und infrastrukturellen Rahmenbedingungen faire Wettbewerbsbedingungen unerlässlich. Hierfür fehlen im Weißbuch die Hinweise auf konkrete Maßnahmen.



Drucksache 650/11

... (29) Beim Aufbau der Kernnetzkorridore sollten die Schienengüterverkehrskorridore, die gemäß der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Behandelte Fragen

1.3. Aktionsbereiche

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

2.4. Methodik für den Entwurf des Kernnetzes

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

3.6. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fazilität CONNECTING EUROPE

6. Vereinfachung

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ziele des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 5
Ressourcenschonendes Netz

Artikel 6
Zwei -Ebenen -Struktur des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 7
Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 8
Zusammenarbeit mit Drittländern

Kapitel II
das Gesamtnetz

Artikel 9
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 10
Prioritäten

Artikel 11
Karten

Artikel 12
Infrastrukturkomponenten

Artikel 13
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 14
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 2
Binnenschifffahrtsinfrastruktur

Artikel 15
Karten

Artikel 16
Infrastrukturkomponenten

Artikel 17
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 18
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 3
Straßenverkehrsinfrastruktur

Artikel 19
Karten

Artikel 20
Infrastrukturkomponenten

Artikel 21
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 22
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 4
Seeverkehrsinfrastruktur

Artikel 23
Karten

Artikel 24
Infrastrukturkomponenten

Artikel 25
Meeresautobahnen

Artikel 26
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 27
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 5
Luftverkehrsinfrastruktur

Artikel 28
Karten

Artikel 29
Infrastrukturkomponenten

Artikel 30
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 31
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 6
Infrastruktur für den multimodalen Verkehr

Artikel 32
Karten

Artikel 33
Infrastrukturkomponenten

Artikel 34
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 35
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 7
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 36
Städtische Knoten

Artikel 37
Intelligente Verkehrssysteme

Artikel 38
Güterverkehrsdienste

Artikel 39
Neue Technologien und Innovation

Artikel 40
Sichere Infrastrukturen

Artikel 41
Klimaresistenz der Infrastrukturen und Ausfallsicherheit

Artikel 42
Umweltschutz

Artikel 43
Barrierefreie Zugänglichkeit für alle Benutzer

Kapitel III
das Kernnetz

Artikel 44
Festlegung des Kernnetzes

Artikel 45
Anforderungen

Artikel 46
Aufbau des Kernnetzes

Artikel 47
Knoten des Kernnetzes

Kapitel IV
Verwirklichung des Kernnetzes durch Kernnetzkorridore

Artikel 48
Allgemeiner Zweck der Kernnetzkorridore

Artikel 49
Begriff der Kernnetzkorridore

Artikel 50
Liste der Kernnetzkorridore

Artikel 51
Koordinierung der Kernnetzkorridore

Artikel 52
Leitung der Kernnetzkorridore

Artikel 53
Korridorentwicklungsplan

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 54
Überarbeitung und Berichterstattung

Artikel 55
Ausschuss

Artikel 56
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 57
Überprüfung

Artikel 58
Einheitliche Kontaktstelle

Artikel 59
Verzögerte Fertigstellung des Kernnetzes

Artikel 60
Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht und der Unionspolitik

Artikel 61
Förderung und Bewertung

Artikel 62
Aufhebung

Artikel 63
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 553/10

... Die Lärmemissionen des Schienengüterverkehrs werden insbesondere an den Hauptabfuhrstrecken von der betroffenen Bevölkerung als zunehmend belastend empfunden. Der vom Schienengüterverkehr verursachte Lärm ist geeignet, die Akzeptanz dieses grundsätzlich umweltfreundlichen Verkehrsträgers nachhaltig zu gefährden. Verbesserungen beim Lärmschutz in diesem Bereich sind daher dringlich. Dabei sind Maßnahmen vorrangig, mit denen der Lärm an der Quelle bekämpft wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/10




Entwurf

A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

§ 26
Außerkrafttreten

'Anlage 3 zu § 21 Absatz 2a

1. Bei Einhaltung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

2. Bei Unterschreitung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1 Nummer 1

Absatz 2a

Absatz 2b

Absatz 2c

Absatz 2d

Absatz 2e

Absatz 2f

Absatz 2g

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 64/2/10

... Er regt dazu an, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Abstimmung mit den Ländern eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt die auch die notwendige Steigerung der Kapazitäten für den Schienengüterverkehr - insbesondere den Hafenhinterlandverkehr - mit untersucht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/2/10




1. Zu Nummer 2 Satz 2 - neu -

2. Zu Nummer 8 Satz 4 und Begründung Absatz 2 Satz 2 und Satz 5 - neu -


 
 
 


Drucksache 306/10

... sinformationsdienste (RIS) und e-Maritime-Dienste ermöglichen einen besseren, sichereren und effizienteren Fluss- und Seeverkehr. Das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem dient der Einführung eines europaweiten automatischen Zugsicherungssystems (Geschwindigkeitssteuerung), während der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr durch Telematikanwendungen für den Schienengüterverkehr63 und den Schienenpersonenverkehr erleichtert wird, die auch den Fahrgästen Werkzeuge für ihre Reiseplanung bieten (einschließlich Anschlussverbindungen zu anderen Zügen oder Verkehrsarten, Platzreservierung, Bezahlung und Gepäckverfolgung) und die Verkehrsinformationen in Echtzeit liefern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/10




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft

Fragmentierung der digitalen Märkte

Mangelnde Interoperabilität

Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze

Mangelnde Investitionen in Netze

Unzureichende Forschung und Innovation

Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen

Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda

2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt

2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten

Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen

4 Aktionen

2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen

4 Aktionen

2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld

Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben

4 Aktionen

2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste

4 Aktionen

2.2. Interoperabilität und Normen

2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung

2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards

2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung

4 Aktionen

2.3. Vertrauen und Sicherheit

4 Aktionen

2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang

2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten

2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen

Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009

2.4.3. Offenes und neutrales Internet

4 Aktionen

2.5. Forschung und Innovation

Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007

2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung

2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts

2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft

4 Aktionen

2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration

2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen

2.6.2. Integrative digitale Dienste

4 Aktionen

2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU

2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt

4 Aktionen

2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54

4 Aktionen

2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten

4 Aktionen

2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment

4 Aktionen

2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität

4 Aktionen

2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda

4 Aktionen

3. Durchführung und Verwaltung

Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda

Anhang 1
Liste legislativer Maßnahmen

Anhang 2
Wichtige Leistungsziele

1. Breitbandziele:

2. Digitaler Binnenmarkt:

3. Digitale Integration:

4. Öffentliche Dienste:

5. Forschung und Innovation:

6. CO2-arme Wirtschaft:


 
 
 


Drucksache 64/1/10

... Er regt dazu an, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Abstimmung mit den Ländern eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt die auch die notwendige Steigerung der Kapazitäten für den Schienengüterverkehr – insbesondere den Hafenhinterlandverkehr - mit untersucht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/1/10




Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 64/10 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Bundesregierung, die Vorschläge zur Einführung eines Deutschlandtakts im Schienenpersonenverkehr einer sorgfältigen Prüfung unter Beteiligung der Länder zu unterziehen. Er regt dazu an, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in Abstimmung mit den Ländern eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt, die auch die notwendige Steigerung der Kapazitäten für den Schienengüterverkehr - insbesondere den Hafenhinterlandverkehr - mit untersucht. Er hält auch insoweit zur Sicherung des Schienenpersonenfernverkehrs eine gesetzliche Grundlage für zielführend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Zukunft der Bahn sichern

Begründung


 
 
 


Drucksache 553/10 (Beschluss)

... Die Lärmemissionen des Schienengüterverkehrs werden insbesondere an den Hauptabfuhrstrecken von der betroffenen Bevölkerung als zunehmend belastend empfunden. Der vom Schienengüterverkehr verursachte Lärm ist geeignet, die Akzeptanz dieses grundsätzlich umweltfreundlichen Verkehrsträgers nachhaltig zu gefährden. Verbesserungen beim Lärmschutz in diesem Bereich sind daher dringlich. Dabei sind Maßnahmen vorrangig, mit denen der Lärm an der Quelle bekämpft wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/10 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV)

Artikel 1
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

§ 26
Außerkrafttreten

'Anlage 3 zu § 21 Absatz 2a

1. Bei Einhaltung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

2. Bei Unterschreitung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1 Nummer 1

Absatz 2b

Absatz 2c

Absatz 2d

Absatz 2e

Absatz 2f

Absatz 2g

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 130/09

... Die wirtschaftsorientierte Entwicklung von Verkehrsdienstleistungen ist ein wachsender Markt, der ebenfalls die effiziente Verwendung der Infrastruktur anregen und einen Einfluss auf die Nachfrageentwicklung haben dürfte. Dienstleistungen dieser Art, die auf Intermodalität mit effizienter grenzüberschreitender Koordinierung und IVS-Anwendungen basieren, nehmen stark zu. Die EU-Verkehrspolitik konzentriert sich in diesem Bereich auf eine Reihe von Initiativen, wie etwa den Aktionsplan Güterverkehrslogistik, den Vorschlag für eine Richtlinie über Korridore für den Schienengüterverkehr sowie den einheitlichen europäischen Luftraum.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/09




Grünbuch TEN-V: Überprüfung der Politik - Ein besser integriertes Transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik

1. Einführung

2. Grundlagen der künftigen TEN-V-Politik

EG-Vertrag

Besonderheiten

Bislang erzielte Erfolge

Stärken und Schwächen

5 Netzplanung

Realisierung des Netzes

Erwartete Verkehrsnachfrage

3. Aspekte der Weiterentwicklung Des TEN-V

3.1 Netzplanung

Die Zukunft des Gesamtnetzes

Mögliche Einbindung eines vorrangigen Netzes?

Eine konzeptionelle Säule

Infrastrukturaspekte von besonderer Bedeutung für den künftigen TEN-V-Aufbau

Unterschiedliche Erfordernisse von Personen- und Güterverkehr

Flughäfen und Häfen als wichtigste Verbindungspunkte Europas mit der Welt

Verkehr auf Wasserwegen in der EU

5 Güterverkehrslogistik

Intelligente Verkehrssysteme

Innovation

Ein TEN-V-Kernnetz?

3.2. Durchführungsebene

In den TEN-V-Plänen aufgestellte Gesamtfinanzierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Gemeinschaftsinstrumente nichtfinanzieller Art zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Koordinierung – Europäische Koordinatoren und Korridorkoordinierung

Methode der offenen Koordinierung

4. Optionen für den künftigen TEN-V-Aufbau

5. Informationen im Hinblick auf Stellungnahmen zu diesem Grünbuch


 
 
 


Drucksache 530/1/09

... /EG (vgl. BR-Drucksache 132/05 (Beschluss)) aus Wettbewerbsaspekten sowohl im intermodalen als auch im intramodalen Verkehr erhebliche Bedenken gegen die Richtlinie geäußert, da die Stärkung des Wettbewerbs sowie die Liberalisierung des Schienengüterverkehrs durch die Richtlinie konterkariert würden. Mit Schreiben der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) und der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) vom 10. Juni 2009 wird die Kommission gebeten, die betroffenen Mitgliedstaaten darüber zu informieren, dass die Vereinbarung der CER und ETF in Ziffer 2 Nummer 7 und alle darauf angewandten Klauseln auf den Dienstort, und nicht den Wohnort zu interpretieren sind. Durch die Änderung an den betreffenden Stellen wird dieser Auslegung der Sozialpartner Rechnung getragen.



Drucksache 603/09 (Beschluss)

... /EG über die Einsatzbedingungen des Fahrpersonals im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr als ordnungspolitisch bedenklich. Da die der Richtlinie zugrunde liegende Vereinbarung schärfere Schutzvorschriften vorsieht, als für Kraftfahrer gelten wird eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten des Lkw-Verkehrs begründet. Insofern ist mit Blick auf den intermodalen Wettbewerb zu befürchten, dass sich insbesondere die Wettbewerbsnachteile des Schienengüterverkehrs gegenüber dem Straßengüterverkehr noch weiter vergrößern. Zudem ist in Bezug auf den intramodalen Wettbewerb zu befürchten, dass die Regelung die Liberalisierung des Schienenverkehrs konterkariert und sich über eine erhebliche Erhöhung der Personalkosten in erster Linie zu Lasten der kleinen und mittleren Eisenbahnverkehrsunternehmen auswirken wird. Der Bundesrat spricht sich daher für die Harmonisierung der Sozialvorschriften im Schienen- und Straßenverkehr aus. Die Kommission sollte dazu im geplanten Weißbuch Maßnahmen zur Umsetzung benennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/09 (Beschluss)




26. Zu den einzelnen Nummern

Zu Nummer 11

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer n

Zu Nummer 68

Zu Nummer 72

Zu Nummer 74


 
 
 


Drucksache 530/09 (Beschluss)

... /EG (vgl. BR-Drucksache 132/05 (Beschluss)) aus Wettbewerbsaspekten sowohl im intermodalen als auch im intramodalen Verkehr erhebliche Bedenken gegen die Richtlinie geäußert, da die Stärkung des Wettbewerbs sowie die Liberalisierung des Schienengüterverkehrs durch die Richtlinie konterkariert würden. Mit Schreiben der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) und der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) vom 10. Juni 2009 wird die Kommission gebeten, die betroffenen Mitgliedstaaten darüber zu informieren, dass die Vereinbarung der CER und ETF in Ziffer 2 Nummer 7 und alle darauf angewandten Klauseln auf den Dienstort, und nicht den Wohnort zu interpretieren sind. Durch die Änderung an den betreffenden Stellen wird dieser Auslegung der Sozialpartner Rechnung getragen.


 
 
 


Drucksache 603/1/09

... /EG über die Einsatzbedingungen des Fahrpersonals im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr als ordnungspolitisch bedenklich. Da die der Richtlinie zugrunde liegende Vereinbarung schärfere Schutzvorschriften vorsieht, als für Kraftfahrer gelten, wird eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten des Lkw-Verkehrs begründet. Insofern ist mit Blick auf den intermodalen Wettbewerb zu befürchten, dass sich insbesondere die Wettbewerbsnachteile des Schienengüterverkehrs gegenüber dem Straßengüterverkehr noch weiter vergrößern. Zudem ist in Bezug auf den intramodalen Wettbewerb zu befürchten, dass die Regelung die Liberalisierung des Schienenverkehrs konterkariert und sich über eine erhebliche Erhöhung der Personalkosten in erster Linie zu Lasten der kleinen und mittleren Eisenbahnverkehrsunternehmen auswirken wird. Der Bundesrat spricht sich daher für die Harmonisierung der Sozialvorschriften im Schienen- und Straßenverkehr aus. Die Kommission sollte dazu im geplanten Weißbuch Maßnahmen zur Umsetzung benennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/1/09




Zu Nummer 11

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer n

Zu Nummer 68

Zu Nummer 72

Zu Nummer 74


 
 
 


Drucksache 603/09

... . Zu den abgeschlossenen Projekten gehören die Öresund-Verbindung, der Flughafen Malpensa und die Betuwe-Schienengüterverkehrsstrecke. Weitere Projekte, zum Beispiel PBKAL (Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnverbindung Paris-Brüssel-Köln-Amsterdam-London), werden bald abgeschlossen sein. Daneben wurden große Projektabschnitte bereits in Betrieb genommen, zum Beispiel die Hochgeschwindigkeitszugverbindung Madrid-Barcelona und die erste Phase des TGV-Est in Frankreich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts

3. Trends und Herausforderungen

3.1. Alterung

3.2. Zuwanderung und interne Mobilität

3.3. Ökologische Herausforderungen

3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe

3.5. Verstädterung

3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik

4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr

4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr

4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz

4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr

4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien

4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals

4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung

4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit

5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten

5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze

5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr

5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation

5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs

5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen

5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen

5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen

6. Wie geht es Weiter?


 
 
 


Drucksache 997/1/08

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das mit der Initiative der Kommission verfolgte Ziel, den Güterverkehr zu stärken und damit einen Beitrag zur Verwirklichung des Binnenmarkts auch im Schienengüterverkehr zu leisten.



Drucksache 997/08 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das mit der Initiative der Kommission verfolgte Ziel, den Güterverkehr zu stärken und damit einen Beitrag zur Verwirklichung des Binnenmarkts auch im Schienengüterverkehr zu leisten.



Drucksache 174/08

... 3) Die verkehrlichen Auswirkungen des bilateralen Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft auf den Straßen- und Schienengüterverkehr, GS UVEK Dienst für Gesamtverkehrsfragen, Bericht 2/99, Tabelle A-3 Grundszenario 2001.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Elektronisches Erfassungsgerät

Artikel 3
Verteilerschlüssel

Artikel 4
Berechnung des auszurichtenden Betrages

Artikel 5
Gültigkeitsdauer des Verteilerschlüssels

Artikel 6
Fälligkeit

Artikel 7
Streitbeilegung

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Geltungsdauer und Kündigung

Anlage zum
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat zum Vertrag vom 23. November 1964 über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet über die Erhebung und die Ausrichtung eines Anteils der von der Schweiz in ihrem Staatsgebiet und im Gebiet der Gemeinde Büsingen am Hochrhein erhobenen leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA-Abkommen Büsingen)

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

1. Grundbestimmungen Artikel 1 und 2

2. Ausführungsbestimmungen Artikel 3 bis 6

3. Schlussbestimmungen Artikel 7 bis 9

4. Anlage

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 366: Entwurf eines Vertragsgesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2004 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat zum Vertrag vom 23. November 1964 über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet über die Erhebung und die Ausrichtung eines Anteils der von der Schweiz in ihrem Staatsgebiet und im Gebiet der Gemeinde Büsingen am Hochrhein erhobenen leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA-Abkommen Büsingen)


 
 
 


Drucksache 716/08 Schienengüterverkehr

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 997/08

... 1. Hemmnisse der Entwicklung des Schienengüterverkehrs

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 997/08




Begründung

1. Hemmnisse der Entwicklung des Schienengüterverkehrs

1.1. Aufbau eines nachhaltigen Verkehrssystems: ein vorrangiges Ziel der Gemeinschaft

1.2. Hemmnisse im Bereich des Schienenverkehrs

2. Bessere Infrastrukturleistungen für Güterverkehrsbetreiber in einem Besonderen Schienennetz

2.1. Bereits unternommene Maßnahmen

2.2. Fortbestehende Schwierigkeiten

3. Bedarf an neuen initiativen

3.1. Forderung der Akteure nach einem gemeinschaftlichen Vorgehen

3.2. Verordnung zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr und entsprechende Begleitmaßnahmen

4. Allgemeine Grundsätze des Verordnungsvorschlags

4.1. Festlegung und Leitung des europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr

4.2. Investitionen

4.3. Nutzung der Güterverkehrskorridore

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeines

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Konzeption und Leitung des Europäischen Schienennetzes für einen Wettbewerbsfähigen Güterverkehr

Artikel 3
Auswahl der Güterverkehrskorridore

Artikel 4
Leitung der Güterverkehrskorridore

Artikel 5
Maßnahmen zur Realisierung des Güterverkehrskorridors

Artikel 6
Konsultation der Antragsteller

Kapitel III
Für den Güterverkehrskorridor bestimmte Investitionen

Artikel 7
Investitionsplanung

Artikel 8
Umfangreiche Instandhaltungsarbeiten

Artikel 9
Strategisch wichtige Terminals

Kapitel IV
Management des Güterverkehrskorridors

Artikel 10
Einzige Anlaufstelle für die Beantragung grenzübergreifender Fahrwegtrassen

Artikel 11
Vorrangiger Güterverkehr

Artikel 12
Zuweisung von Güterverkehrstrassen

Artikel 13
Zugelassene Antragsteller

Artikel 14
Verkehrsmanagement

Artikel 15
Informationen zu den Nutzungsbedingungen des Güterverkehrskorridors

Artikel 16
Dienstleistungsqualität im Güterverkehrskorridor

Artikel 17
Regulierungsstellen

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Ausschuss

Artikel 19
Zusammenarbeit

Artikel 20
Ausnahmen

Artikel 21
Beobachtung der Umsetzung

Artikel 22
Bericht

Artikel 23
Änderung

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang
Kriterien für die Bewertung der Vorschläge zur Schaffung von Güterverkehrskorridoren

Finanzbogen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.