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"Schienengüterverkehrs"
Drucksache 375/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr durch das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG )
... namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterverkehr durch das Schienengüterverkehrsnetzförderungsgesetz (
Drucksache 389/3/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Maßnahmen des Schienenpersonenfernverkehrs und des Schienengüterverkehrs können nicht isoliert von den Maßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs betrachtet werden, da die vorhandene Infrastruktur auf bestimmten Teilstrecken gemeinsam genutzt wird. Beeinträchtigungen im Nahverkehr ziehen damit in der Regel auch Beeinträchtigungen im Fern- und Güterverkehr nach sich und umgekehrt. Maßnahmen, die formal dem Nahverkehr zu Gute kommen, haben daher gerade im Bereich von Großknoten in der Regel auch positive Auswirkungen auf den Fern- und Güterverkehr. Das rechtfertigt auch die Aufnahme von Nahverkehrsmaßnahmen mit Bedeutung auch für den Personenfern- und Güterverkehr in den vorgenannten Katalog.
Drucksache 207/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfern-straßenmautgesetzes
... 4. Allerdings wird dadurch der im Wettbewerb stehende Schienengüterverkehr benachteiligt. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, die finanzielle Belastung des Schienengüterverkehrs bei der Stromsteuer, bei der Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie durch die kostenpflichtigen CO
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 BFStrMG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 BFStrMG
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Anlage 1 zu § 3 Absatz 3 Nummer 3 BFStrMG
Drucksache 443/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa in Bewegung - Agenda für einen sozial verträglichen Übergang zu sauberer, wettbewerbsfähiger und vernetzter Mobilität für alle - COM(2017) 283 final
... 17. Er begrüßt zwar grundsätzlich den Ansatz der Kommission zur Verbesserung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr, insbesondere für die Lenk- und Ruhezeiten des im internationalen Verkehr tätigen Fahrpersonals, um die arbeitszeitbedingten Sicherheitsrisiken zu reduzieren. Allerdings ist es mit Blick auf den im intermodalen Wettbewerb stehenden Schienenverkehr auch notwendig, die Sozialvorschriften im Straßen- und Schienenverkehr zu harmonisieren. So sehen die Einsatzbedingungen des Fahrpersonals im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr schärfere Schutzvorschriften als im Straßenverkehr vor und die Kontrollintensität ist im Schienenverkehr wesentlich größer. Der Bundesrat sieht diese Wettbewerbsverzerrung zugunsten des Straßenverkehrs nicht nur als ordnungspolitisch bedenklich an, sondern auch als hinderlich in Bezug auf die Förderung des Schienenverkehrs und Verlagerung von Verkehren von der Straße auf die Schiene aus Gründen der Umweltverträglichkeit. Insofern bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen des Mobilitätspakets für die Angleichung der Wettbewerbsbedingungen einzusetzen, so dass insbesondere die Wettbewerbsnachteile des Schienengüterverkehrs gegenüber dem Straßengüterverkehr abgebaut werden.
Drucksache 643/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes (SGFFG-Änderungsgesetz)
... Die beschriebenen Ziele können jedoch mit den derzeit im Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz vorgegebenen Förderbedingungen insbesondere in Bezug auf den Förderzweck (nur Ersatz vorhandener Anlagen), die Förderquote, die zuwendungsfähigen Ausgaben und das Förderverfahren nicht vollständig erreicht werden. Dies belegen die bisherigen Erfahrungen mit der SGFFG-Förderung in der Praxis. Im Hinblick auf die Bedeutung der NE-Infrastrukturen für die Erschließung der Regionen in der Fläche durch die Schiene und als örtliche Zugangsstellen für die "erste oder letzte Meile" sowie die von ihnen ausgehenden Auslastungseffekte des übergeordneten Netzes der DB AG sollen die erkannten Optimierungspotenziale durch eine Veränderung der Fördergrundlagen deshalb besser ausgeschöpft werden. Um einen optimalen Beitrag zur Stärkung des Schienengüterverkehrs zu leisten und die mit dem Gesetz beabsichtigten Effekte auch vollumfänglich erreichen zu können, muss daher das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz als gesetzliche Grundlage der Bundesförderung entsprechend geändert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes (SGFFG-Änderungsgesetz)
Artikel 1 Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Drucksache 643/17
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
... Die beschriebenen Ziele können jedoch mit den derzeit im Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz vorgegebenen Förderbedingungen insbesondere in Bezug auf den Förderzweck (nur Ersatz vorhandener Anlagen), die Förderquote, die zuwendungsfähigen Ausgaben und das Förderverfahren nicht vollständig erreicht werden. Dies belegen die bisherigen Erfahrungen mit der SGFFG-Förderung in der Praxis. Im Hinblick auf die Bedeutung der NE-Infrastrukturen für die Erschließung der Regionen in der Fläche durch die Schiene und als örtliche Zugangsstellen für die "erste oder letzte Meile" sowie die von ihnen ausgehenden Auslastungseffekte des übergeordneten Netzes der DB AG sollen die erkannten Optimierungspotenziale durch eine Veränderung der Fördergrundlagen deshalb besser ausgeschöpft werden. Um einen optimalen Beitrag zur Stärkung des Schienengüterverkehrs zu leisten und die mit dem Gesetz beabsichtigten Effekte auch vollumfänglich erreichen zu können, muss daher das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz als gesetzliche Grundlage der Bundesförderung entsprechend geändert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Drucksache 725/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 648 final
... zur Schaffung internationaler Schienengüterverkehrskorridore, die Richtlinie
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen der Interessenträger
Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse
- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 und Artikel 9
Artikel 9a
Artikel 10a
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 9a
Artikel 10a
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 803/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz - SchlärmschG )
... a) Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, laute Güterwagen ab Dezember 2020 zu verbieten und unterstützt daher grundsätzlich die vorliegende Verbotsregelung für laute Güterwagen. Die Minderung der Lärmemissionen aus dem Schienengüterverkehr ist ein wichtiges umweltpolitisches Ziel und kann für eine Vielzahl von vom Schienenlärm betroffenen Menschen eine Verbesserung bedeuten.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 1
3. Zu § 5 Absatz 3
4. Zu § 9
5. Zu § 10 Absatz 3
6. Zu § 10 Absatz 4 - neu -
Drucksache 803/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz - SchlärmschG )
... a) Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, laute Güterwagen ab Dezember 2020 zu verbieten und unterstützt daher grundsätzlich die vorliegende Verbotsregelung für laute Güterwagen. Die Minderung der Lärmemissionen aus dem Schienengüterverkehr ist ein wichtiges umweltpolitisches Ziel und kann für eine Vielzahl von vom Schienenlärm betroffenen Menschen eine Verbesserung bedeuten.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 1
3. Zu § 5 Absatz 3
4. Zu § 9
5. Zu § 10 Absatz 3
6. Zu § 10 Absatz 4 - neu -
Drucksache 746/16
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs
Drucksache 746/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Drucksache 551/15
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates "Lärmschutz an Schienenwegen verbessern"
... 2. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass der Umrüstungsgrad wie angekündigt 2016 evaluiert wird und an von Schienengüterverkehrslärm hochbelasteten Streckenabschnitten ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn nicht 50% aller in Deutschland verkehrenden Züge umgerüstet sind. Er bittet die Bundesregierung, umgehend die hierfür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die Evaluation zum genannten Zeitpunkt vorzunehmen.
Drucksache 551/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Lärmschutz an Schienenwegen verbessern"
... 2. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass der Umrüstungsgrad wie angekündigt 2016 evaluiert wird und an von Schienengüterverkehrslärm hochbelasteten Streckenabschnitten ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn nicht 50 Prozent aller in Deutschland verkehrenden Züge umgerüstet sind. Er bittet die Bundesregierung, umgehend die hierfür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die Evaluation zum genannten Zeitpunkt vorzunehmen.
Anlage Entschließung des Bundesrates Lärmschutz an Schienenwegen verbessern
Drucksache 607/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... reduziert werden. Der Bundesrat beurteilt die im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vorgesehenen Maßnahmen für den Sektor Verkehr als begrüßenswert, bezweifelt jedoch, ob diese ausreichen werden, um das Ziel zu erreichen. Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung zählt eine Reihe von Maßnahmen auf, die in die richtige Richtung gehen, insbesondere die "klimafreundliche Gestaltung des Güterverkehrs" mit der Novellierung der EUWegekosten-Richtlinie, die Stärkung des Schienengüterverkehrs (Beseitigung von Engpässen, Priorisierungsstrategie Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015, Erhöhung der Haushaltsmittel für den Bedarfsplan Schiene) sowie die "klimafreundliche Gestaltung des Personenverkehrs" etwa mit der verlässlichen Anschlussfinanzierung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Bundesprogramm. Der Bundesrat vermisst jedoch eine wirksame Absicherung all dieser Vorhaben in den betroffenen Ressorts und im Bundeshaushalt. Bisher wurden mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) in den kommenden Jahren lediglich die Mittel für die Schieneninfrastruktur angehoben.
Zur Vorlage insgesamt
Zum Sektor Energiewirtschaft
Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
Zum Sektor Verkehr
Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft
Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes
Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen
Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten
Drucksache 303/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrt s Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt COM(2014) 452 final
... 4. Die Europäische Union hat sich mit Blick auf die Bedeutung des Transportsektors für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel gesetzt, denjenigen Verkehrsträgern stärkeres Gewicht zu verleihen, die sich durch eine geringere Energieintensität, größere Umweltfreundlichkeit und höhere Sicherheit auszeichnen1. Die Binnenschifffahrt als umweltfreundlicher Verkehrsträger mit noch freien Kapazitäten kann zur Entlastung des europäischen Straßen- und Schienengüterverkehrs in nachhaltiger Weise beitragen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Zweck
1.2. Geltende Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag
1.3. Allgemeiner Kontext
1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und ANALYSEPAPIER
2.1. Konsultation der Interessenträger
2.2. Analysepapier
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2 Analyse der Vereinbarung
3.2.1 Repräsentativität der Vertragsparteien und ihres Mandats
3.2.2 Rechtmäßigkeit der Vereinbarungsklauseln
3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4 Wahl der Instrumente
3.5 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
3.6 Inhalt des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 bis 6
3.7 Ausführliche Erläuterung der Bestimmungen im Anhang des Vorschlags
Paragraph 1 Geltungsbereich
Paragraph 2 Begriffsbestimmungen
Paragraph 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum
Paragraph 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit
Paragraph 5 Arbeits- und Ruhetage
Paragraph 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt
Paragraph 7 Ruhezeiten
Paragraph 8 Ruhepause
Paragraph 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit
Paragraph 10 Jahresurlaub
Paragraph 11 Jugendschutz
Paragraph 12 Kontrolle
Paragraph 13 Notfälle
Paragraph 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes
Paragraph 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Paragraph 16 Arbeitsrhythmus
Paragraph 17 Schlussbestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. zusätzliche Informationen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Anhang Europäische Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen TransportarbeiterFöderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt
Anhang
Paragraf 1 Geltungsbereich
Paragraf 2 Begriffsbestimmungen
Paragraf 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum
Paragraf 4 Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit
Paragraf 5 Arbeits- und Ruhetage
Paragraf 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt
Paragraf 7 Ruhezeiten
Paragraf 8 Ruhepause
Paragraf 9 Höchstarbeitszeit während der Nachtzeit
Paragraf 10 Jahresurlaub
Paragraf 11 Jugendschutz
Paragraf 12 Kontrolle
Paragraf 13 Notfälle
Paragraf 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes
Paragraf 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Paragraf 16 Arbeitsrhythmus
Paragraf 17 Schlussbestimmungen
Drucksache 607/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... reduziert werden. Der Bundesrat beurteilt die im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vorgesehenen Maßnahmen für den Sektor Verkehr als begrüßenswert, bezweifelt jedoch, ob diese ausreichen werden, um das Ziel zu erreichen. Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung zählt eine Reihe von Maßnahmen auf, die in die richtige Richtung gehen, insbesondere die "klimafreundliche Gestaltung des Güterverkehrs" mit der Novellierung der EU-Wegekosten-Richtlinie, die Stärkung des Schienengüterverkehrs (Beseitigung von Engpässen, Priorisierungsstrategie Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015, Erhöhung der Haushaltsmittel für den Bedarfsplan Schiene) sowie die "klimafreundliche Gestaltung des Personenverkehrs" etwa mit der verlässlichen Anschlussfinanzierung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)-Bundesprogramm. Der Bundesrat vermisst jedoch eine wirksame Absicherung all dieser Vorhaben in den betroffenen Ressorts und im Bundeshaushalt. Bisher wurden mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) in den kommenden Jahren lediglich die Mittel für die Schieneninfrastruktur angehoben.
Zur Vorlage insgesamt
Zum Sektor Energiewirtschaft
Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich
Zum Sektor Verkehr
Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft
Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit
Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes
Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen
Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten
Drucksache 611/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Revision der Technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem "Fahrzeuge - Lärm" des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems - TSI Noise (Beschluss 2011/229 vom 4. April 2011) und zur Weiterentwicklung des lärmabhängigen Trassenpreissystems
... Die Bundesregierung setzt sich für eine Umrüstung der bestehenden Güterwagen bis zum Jahr 2020 ein. Hierfür wurde im Jahr 2012 ein lärmabhängiges Trassenpreissystem und eine Förderung des Bundes in Höhe von bis zu 152 Millionen Euro eingerichtet. Den Stand der Umrüstung werden wir 2016 evaluieren. Die weitere Spreizung der lärmabhängigen Trassenpreise ist vorgesehen, so dass sich auch deren Wirksamkeit erhöht. Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einer Mitteilung zu Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienengüterverkehr, die im ersten Halbjahr 2015 zu erwarten ist. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur setzt sich für ein EU-Programm zur Förderung der Umrüstung lauter Güterwagen ein und zudem für ein ab dem Jahr 2020 zu erlassendes EU-weites Einsatzverbot für laute Güterwagen.
1. Vorgaben auf europäischer Ebene für eine Umrüstung vorhandener Schienenfahrzeuge auf lärmärmere Technologien
2. Europäische Förderung der Umrüstung im Rahmen der Connecting Europe Facility
3. Lärmgrenzwerte bei der Neufassung der TSI Fahrzeuge - Lärm
4. Vorlage eines Durchführungsrechtsaktes zu Modalitäten für lärmabhängige Trassenpreise
5. Trassenpreisdifferenzierungen der DB Netz AG
6. Gesetzliche Regelung für lärmabhängige Trassenpreise
Drucksache 125/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1192/69 des Rates über gemeinsame Regeln für die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen - COM(2013) 26 final; Ratsdok. 6015/13
... Seit den 1990-er Jahren wurde auf europäischer Ebene eine ganze Reihe von Rechtsvorschriften erlassen (die sog. Eisenbahnpakete), um den Eisenbahnverkehr dadurch wiederzubeleben, dass schrittweise ein auf europäischer Ebene integrierter einheitlicher Eisenbahnraum geschaffen wird. Diese Rechtsvorschriften führten zu einer Wettbewerbsöffnung der Märkte für den Schienengüterverkehr und den grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr sowie - mit der Richtlinie
Drucksache 808/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens "Shift2Rail" - COM(2013) 922 final
... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Länder bei der Aufstellung des S2R-Masterplans angemessen zu beteiligen und sich dafür einzusetzen, dass durch das "Gemeinsame Unternehmen S2R" eine Arbeitsgruppe "Lärmminderungstechnik" gemäß Anhang 1, Klausel 14, des Verordnungsvorschlags gebildet wird, an der auch jeweils ein Vertreter der Länder und ein Vertreter von Nichtregierungsorganisationen zu beteiligen sind. Des Weiteren sollte eine Arbeitsgruppe "Einführung innovativer Güterwagen" gebildet werden, damit die Güterverkehrsverlagerung auf die Schiene gestärkt wird. Diese Arbeitsgruppe sollte sich zum Ziel setzen, den technologischen Rückstand im Bereich der Produktionsmittel zu verringern, um den Verkehrsträger Schiene europaweit im Schienenverkehr, insbesondere auch im Verkehr von Einzelwagen und Wagengruppen, attraktiver zu machen als bisher. Hierzu gehören auch die Abschaffung der antiquierten Schraubenkupplungen und die europaweite Einführung eines harmonisierten standardisierten Ersatzsystems, das auch mit bestehenden Fahrzeugen kompatibel ist. Beide Arbeitsgruppen sollten eng zusammenarbeiten, es geht um die strategische Entwicklung und Akzeptanz des Schienengüterverkehrs.
Drucksache 808/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens "Shift2Rail" - COM(2013) 922 final
... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Länder bei der Aufstellung des S2R-Masterplans angemessen zu beteiligen und sich dafür einzusetzen, dass durch das "Gemeinsame Unternehmen S2R" eine Arbeitsgruppe "Lärmminderungstechnik" gemäß Anhang 1, Klausel 14, des Verordnungsvorschlags gebildet wird, an der auch jeweils ein Vertreter der Länder und ein Vertreter von Nichtregierungsorganisationen zu beteiligen sind. Des Weiteren sollte eine Arbeitsgruppe "Einführung innovativer Güterwagen" gebildet werden, damit die Güterverkehrsverlagerung auf die Schiene gestärkt wird. Diese Arbeitsgruppe sollte sich zum Ziel setzen, den technologischen Rückstand im Bereich der Produktionsmittel zu verringern, um den Verkehrsträger Schiene europaweit im Schienenverkehr, insbesondere auch im Verkehr von Einzelwagen und Wagengruppen, attraktiver zu machen als bisher. Hierzu gehören auch die Abschaffung der antiquierten Schraubenkupplungen und die europaweite Einführung eines harmonisierten standardisierten Ersatzsystems, das auch mit bestehenden Fahrzeugen kompatibel ist. Beide Arbeitsgruppen sollten eng zusammenarbeiten, es geht um die strategische Entwicklung und Akzeptanz des Schienengüterverkehrs.
Drucksache 305/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Revision der Technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem "Fahrzeuge - Lärm" des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems - TSI Noise (Beschluss 2011/229 vom 4. April 2011) und zur Weiterentwicklung des lärmabhängigen Trassenpreissystems - Antrag des Landes Hessen -
... "Wegen des internationalen Charakters des Schienengüterverkehrs ist die nationale Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems wenig effektiv. Vielmehr wird die Anreizwirkung lärmabhängiger Trassenpreise erhöht, wenn sie auf allen Strecken gelten, die von europäischen Schienengüterwagen befahren werden. Es ist deshalb wichtig, dass lärmabhängige Trassenpreise in Europa verbindlich eingeführt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass das Trassenpreissystem so gestaltet wird, dass es dauerhafte Anreize sowohl für die Entwicklung als auch für die Beschaffung lärmarmer Schienenfahrzeuge setzt; darüber hinaus soll es auch neue Wagen, die noch leiser als umgerüstete Wagen sind, umfassen."
1. Zu Nummer 2 Satz 5
2. Zu Nummer 4
Drucksache 559/2/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
... Bislang erfolgt die Trassenvergabe nach starren Vorrangkriterien, wobei faktisch Rahmenverträge vorrangig sind, wenngleich dies in der bisherigen EIBV und auch gleichlautend in § 16 Absatz 6 enthaltene Regelung, dies nicht deutlich zum Ausdruck bringt und auch nicht konkret entscheidet, welche Trasse im Falle von Rahmenverträgen zurücktreten muss. Rahmenverträge regeln jedoch nur eine Bandbreite und keine konkrete Trasse. In der Praxis sind für die Vergabe von Rahmenverträgen und Jahresfahrplänen lediglich die Kriterien "International" (bislang vorrangig) und "vertaktet / ins Netz eingebunden" von Bedeutung. Faktisch wird allerdings der allergrößte Teil der Konflikte nicht auf Basis dieser Kriterien, sondern über das höchste Regelentgelt entschieden. Dies resultierte daraus, dass sowohl der Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) als auch Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und Schienengüterverkehr (SGV), wenn sie nicht vertaktet waren, gleichwohl als ins "Netz eingebunden" galten. Im Personenverkehr wird dies z.B. durch Angabe mehr oder weniger zufälliger Anschlüsse erreicht. Im SGV war dies z.B. die Angabe einer Übergabezeit am Produktionsstandort.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 ERegG
3. Zu Artikel 1 Inhaltsverzeichnis ERegG § 2 Absatz 2 ERegG § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG § 61 ERegG § 71 Absatz 1 Nummer 5 ERegG
§ 61 Missbräuchliches Verhalten von marktmächtigen Unternehmen beim Vertrieb von Fahrausweisen und Bahnstrom
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 ERegG
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Nummer 10 ERegG § 15 Absatz 1 Nummer 1 ERegG § 16 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Absatz 6 ERegG § 22 Absatz 5 ERegG
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 10 - neu - ERegG
7. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 ERegG
8. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 ERegG
9. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 3 - neu - und § 38 Satz 2 - neu - ERegG , zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9 Absatz 2 AEG
10. Zu Artikel 1 § 37 ERegG
§ 37 Kapitalverzinsung
11. Zu Artikel 1 § 38 ERegG
12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Satz 4 - neu - ERegG
13. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 2 ERegG
14. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - ERegG
15. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 5 ERegG
16. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 ERegG
17. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 5 - neu - ERegG
18. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 3 ERegG
19. Zu Artikel 1 § 45a - neu -, § 70 Absatz 2a - neu -, § 71 Absatz 1a - neu - ERegb
§ 45a Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten
20. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG
21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 ERegG
22. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 4 ERegG
23. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 ERegG
24. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - 5a Absatz 2a - neu - AEG , Nummer 12 Buchstabe 0a - neu -, 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG
25. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 9c AEG
§ 9c Überwachung der Entflechtungsvorschriften
26. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 12 Absatz 3 Satz 2 AEG
27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 AEG
28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - AEG
29. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 14a AEG
§ 14a Lärmmonitoring
30. Zu Artikel 2a - neu - § 25 DBGrG
'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
Zu § 25
Zu § 25
31. Zu Artikel 3a - neu - Inhaltsübersicht § 7a - neu -,§§ 8a und b - neu - BSWAG
'Artikel 3a Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
§ 7a Infrastruktur- und Zustandsbericht
§ 8a Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
§ 8b Übertragung regionaler Netze und neue Betreibermodelle
Zu § 7a
Zu § 7a
Zu § 8a
Zu § 8a
Zu § 8b
32. Zu Artikel 3b - neu - § 43 Absatz 1 Satz 2 BImSchG *
'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
33. Zu Artikel 3b - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG
'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
34. Zu Artikel 4a - neu - § 26 BEZNG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen
Zu § 26
Zu § 26
Zu § 26
Zu § 26
Drucksache 650/2/11
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes COM(2011) 650 final; Ratsdok. 15629/11 Drucksache: 650/11 in Verbindung mit
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" COM(2011) 665 final; Ratsdok. 16176/11 Drucksache: 656/11
... 43. Angesichts der Entwicklung des Schienengüterverkehrs müssen Engpässe im Abschnitt Basel - Karlsruhe - Rhein/Neckar - Rhein/Main - Mittelrheinachse - Köln verhindert und die Anbindung des Hafens Antwerpen ("Eiserner Rhein") im Rahmen des Kernnetzkorridors 6 sichergestellt werden. Zudem gilt es, die mit dem Schienengüterverkehr verbundene Lärmproblematik im Mittelrheintal und im Oberrheintal durch Verkehrsverlagerungen auf weniger lärmproblematische Trassen abzumildern.
Zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11
Zum Schienennetz
Zum Straßennetz
Zu Binnenhäfen bzw. Terminals
Zur BR-Drucksache 650/11
Zur BR-Drucksache 656/11
Zu Artikel 20
Direktzuleitung zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11
Drucksache 179/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem KOM (2011) 144 endg.
... 29. Er bezweifelt allerdings, dass mit den Maßnahmen des Weißbuchs derartige Verkehrsverlagerungen generiert werden können. Gerade im Personenverkehr konkurriert die Bahn auf mittleren Entfernungen mit dem Flugverkehr, ist aber auf vielen europäischen und nationalen Relationen auf Grund der verzerrten Wettbewerbsbedingungen nicht konkurrenzfähig. Im Güterverkehr steht die Bahn insbesondere mit dem Lkw im Wettbewerb, wobei auch hier auf Grund unterschiedlicher Infrastrukturnutzungskosten und Sozialvorschriften die Wettbewerbsbedingungen verzerrt sind und die Bahn im Wesentlichen nur im Massenguttransport konkurrenzfähig ist. Zudem bestehen im europäischen Bahnverkehr derzeit 20 verschiedene Zugsicherungssysteme und sechs verschiedene Stromsysteme. Diese technischen Hürden stellen eine eklatante Wachstumsbremse insbesondere für den Schienengüterverkehr dar. Damit jedoch die Bahn Marktanteile in der genannten Größenordnung gewinnen kann, sind neben innovativen Finanzierungsinstrumenten und infrastrukturellen Rahmenbedingungen faire Wettbewerbsbedingungen unerlässlich. Hierfür fehlen im Weißbuch die Hinweise auf konkrete Maßnahmen.
Drucksache 179/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem KOM (2011) 144 endg.
... 36. Er bezweifelt allerdings, dass mit den Maßnahmen des Weißbuchs derartige Verkehrsverlagerungen generiert werden können. Gerade im Personenverkehr konkurriert die Bahn auf mittleren Entfernungen mit dem Flugverkehr, ist aber auf vielen europäischen und nationalen Relationen auf Grund der verzerrten Wettbewerbsbedingungen nicht konkurrenzfähig. Im Güterverkehr steht die Bahn insbesondere mit dem Lkw im Wettbewerb, wobei auch hier auf Grund unterschiedlicher Infrastrukturnutzungskosten und Sozialvorschriften die Wettbewerbsbedingungen verzerrt sind und die Bahn im Wesentlichen nur im Massenguttransport konkurrenzfähig ist. Zudem bestehen im europäischen Bahnverkehr derzeit 20 verschiedene Zugsicherungssysteme und sechs verschiedene Stromsysteme. Diese technischen Hürden stellen eine eklatante Wachstumsbremse insbesondere für den Schienengüterverkehr dar. Damit jedoch die Bahn Marktanteile in der genannten Größenordnung gewinnen kann, sind neben innovativen Finanzierungsinstrumenten und infrastrukturellen Rahmenbedingungen faire Wettbewerbsbedingungen unerlässlich. Hierfür fehlen im Weißbuch die Hinweise auf konkrete Maßnahmen.
Drucksache 650/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes KOM (2011) 650 endg.
... (29) Beim Aufbau der Kernnetzkorridore sollten die Schienengüterverkehrskorridore, die gemäß der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 553/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Eisenbahninfrastruktur -Benutzungsverordnung (EIBV) - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
... Die Lärmemissionen des Schienengüterverkehrs werden insbesondere an den Hauptabfuhrstrecken von der betroffenen Bevölkerung als zunehmend belastend empfunden. Der vom Schienengüterverkehr verursachte Lärm ist geeignet, die Akzeptanz dieses grundsätzlich umweltfreundlichen Verkehrsträgers nachhaltig zu gefährden. Verbesserungen beim Lärmschutz in diesem Bereich sind daher dringlich. Dabei sind Maßnahmen vorrangig, mit denen der Lärm an der Quelle bekämpft wird.
Drucksache 553/10 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Eisenbahninfrastruktur -Benutzungsverordnung (EIBV)
... Die Lärmemissionen des Schienengüterverkehrs werden insbesondere an den Hauptabfuhrstrecken von der betroffenen Bevölkerung als zunehmend belastend empfunden. Der vom Schienengüterverkehr verursachte Lärm ist geeignet, die Akzeptanz dieses grundsätzlich umweltfreundlichen Verkehrsträgers nachhaltig zu gefährden. Verbesserungen beim Lärmschutz in diesem Bereich sind daher dringlich. Dabei sind Maßnahmen vorrangig, mit denen der Lärm an der Quelle bekämpft wird.
Drucksache 530/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr (Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung - EFPV )
... /EG (vgl. BR-Drucksache 132/05 (Beschluss)) aus Wettbewerbsaspekten sowohl im intermodalen als auch im intramodalen Verkehr erhebliche Bedenken gegen die Richtlinie geäußert, da die Stärkung des Wettbewerbs sowie die Liberalisierung des Schienengüterverkehrs durch die Richtlinie konterkariert würden. Mit Schreiben der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) und der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) vom 10. Juni 2009 wird die Kommission gebeten, die betroffenen Mitgliedstaaten darüber zu informieren, dass die Vereinbarung der CER und ETF in Ziffer 2 Nummer 7 und alle darauf angewandten Klauseln auf den Dienstort, und nicht den Wohnort zu interpretieren sind. Durch die Änderung an den betreffenden Stellen wird dieser Auslegung der Sozialpartner Rechnung getragen.
Drucksache 603/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... /EG über die Einsatzbedingungen des Fahrpersonals im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr als ordnungspolitisch bedenklich. Da die der Richtlinie zugrunde liegende Vereinbarung schärfere Schutzvorschriften vorsieht, als für Kraftfahrer gelten wird eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten des Lkw-Verkehrs begründet. Insofern ist mit Blick auf den intermodalen Wettbewerb zu befürchten, dass sich insbesondere die Wettbewerbsnachteile des Schienengüterverkehrs gegenüber dem Straßengüterverkehr noch weiter vergrößern. Zudem ist in Bezug auf den intramodalen Wettbewerb zu befürchten, dass die Regelung die Liberalisierung des Schienenverkehrs konterkariert und sich über eine erhebliche Erhöhung der Personalkosten in erster Linie zu Lasten der kleinen und mittleren Eisenbahnverkehrsunternehmen auswirken wird. Der Bundesrat spricht sich daher für die Harmonisierung der Sozialvorschriften im Schienen- und Straßenverkehr aus. Die Kommission sollte dazu im geplanten Weißbuch Maßnahmen zur Umsetzung benennen.
26. Zu den einzelnen Nummern
Zu Nummer 11
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer n
Zu Nummer 68
Zu Nummer 72
Zu Nummer 74
Drucksache 530/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr (Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung - EFPV )
... /EG (vgl. BR-Drucksache 132/05 (Beschluss)) aus Wettbewerbsaspekten sowohl im intermodalen als auch im intramodalen Verkehr erhebliche Bedenken gegen die Richtlinie geäußert, da die Stärkung des Wettbewerbs sowie die Liberalisierung des Schienengüterverkehrs durch die Richtlinie konterkariert würden. Mit Schreiben der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) und der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) vom 10. Juni 2009 wird die Kommission gebeten, die betroffenen Mitgliedstaaten darüber zu informieren, dass die Vereinbarung der CER und ETF in Ziffer 2 Nummer 7 und alle darauf angewandten Klauseln auf den Dienstort, und nicht den Wohnort zu interpretieren sind. Durch die Änderung an den betreffenden Stellen wird dieser Auslegung der Sozialpartner Rechnung getragen.
Drucksache 603/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... /EG über die Einsatzbedingungen des Fahrpersonals im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr als ordnungspolitisch bedenklich. Da die der Richtlinie zugrunde liegende Vereinbarung schärfere Schutzvorschriften vorsieht, als für Kraftfahrer gelten, wird eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten des Lkw-Verkehrs begründet. Insofern ist mit Blick auf den intermodalen Wettbewerb zu befürchten, dass sich insbesondere die Wettbewerbsnachteile des Schienengüterverkehrs gegenüber dem Straßengüterverkehr noch weiter vergrößern. Zudem ist in Bezug auf den intramodalen Wettbewerb zu befürchten, dass die Regelung die Liberalisierung des Schienenverkehrs konterkariert und sich über eine erhebliche Erhöhung der Personalkosten in erster Linie zu Lasten der kleinen und mittleren Eisenbahnverkehrsunternehmen auswirken wird. Der Bundesrat spricht sich daher für die Harmonisierung der Sozialvorschriften im Schienen- und Straßenverkehr aus. Die Kommission sollte dazu im geplanten Weißbuch Maßnahmen zur Umsetzung benennen.
Zu Nummer 11
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer n
Zu Nummer 68
Zu Nummer 72
Zu Nummer 74
Drucksache 603/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... . Zu den abgeschlossenen Projekten gehören die Öresund-Verbindung, der Flughafen Malpensa und die Betuwe-Schienengüterverkehrsstrecke. Weitere Projekte, zum Beispiel PBKAL (Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnverbindung Paris-Brüssel-Köln-Amsterdam-London), werden bald abgeschlossen sein. Daneben wurden große Projektabschnitte bereits in Betrieb genommen, zum Beispiel die Hochgeschwindigkeitszugverbindung Madrid-Barcelona und die erste Phase des TGV-Est in Frankreich.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts
3. Trends und Herausforderungen
3.1. Alterung
3.2. Zuwanderung und interne Mobilität
3.3. Ökologische Herausforderungen
3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe
3.5. Verstädterung
3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik
4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr
4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr
4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz
4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr
4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien
4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals
4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung
4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit
5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten
5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze
5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr
5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation
5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs
5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen
5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen
5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen
6. Wie geht es Weiter?
Drucksache 997/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr KOM (2008) 852 endg.; Ratsdok. 17324/08
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das mit der Initiative der Kommission verfolgte Ziel, den Güterverkehr zu stärken und damit einen Beitrag zur Verwirklichung des Binnenmarkts auch im Schienengüterverkehr zu leisten.
Drucksache 997/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr KOM (2008) 852 endg.; Ratsdok. 17324/08
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das mit der Initiative der Kommission verfolgte Ziel, den Güterverkehr zu stärken und damit einen Beitrag zur Verwirklichung des Binnenmarkts auch im Schienengüterverkehr zu leisten.
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Schienengüterverkehrs
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen
II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen
III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte
IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs
V. Anreizregulierung
VI. Internationale Kontakte
VII. Öffentlichkeitsarbeit
Drucksache 997/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr KOM (2008) 852 endg.; Ratsdok. 17324/08
... 1. Hemmnisse der Entwicklung des Schienengüterverkehrs
Begründung
1. Hemmnisse der Entwicklung des Schienengüterverkehrs
1.1. Aufbau eines nachhaltigen Verkehrssystems: ein vorrangiges Ziel der Gemeinschaft
1.2. Hemmnisse im Bereich des Schienenverkehrs
2. Bessere Infrastrukturleistungen für Güterverkehrsbetreiber in einem Besonderen Schienennetz
2.1. Bereits unternommene Maßnahmen
2.2. Fortbestehende Schwierigkeiten
3. Bedarf an neuen initiativen
3.1. Forderung der Akteure nach einem gemeinschaftlichen Vorgehen
3.2. Verordnung zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr und entsprechende Begleitmaßnahmen
4. Allgemeine Grundsätze des Verordnungsvorschlags
4.1. Festlegung und Leitung des europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr
4.2. Investitionen
4.3. Nutzung der Güterverkehrskorridore
Vorschlag
Kapitel I Allgemeines
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Konzeption und Leitung des Europäischen Schienennetzes für einen Wettbewerbsfähigen Güterverkehr
Artikel 3 Auswahl der Güterverkehrskorridore
Artikel 4 Leitung der Güterverkehrskorridore
Artikel 5 Maßnahmen zur Realisierung des Güterverkehrskorridors
Artikel 6 Konsultation der Antragsteller
Kapitel III Für den Güterverkehrskorridor bestimmte Investitionen
Artikel 7 Investitionsplanung
Artikel 8 Umfangreiche Instandhaltungsarbeiten
Artikel 9 Strategisch wichtige Terminals
Kapitel IV Management des Güterverkehrskorridors
Artikel 10 Einzige Anlaufstelle für die Beantragung grenzübergreifender Fahrwegtrassen
Artikel 11 Vorrangiger Güterverkehr
Artikel 12 Zuweisung von Güterverkehrstrassen
Artikel 13 Zugelassene Antragsteller
Artikel 14 Verkehrsmanagement
Artikel 15 Informationen zu den Nutzungsbedingungen des Güterverkehrskorridors
Artikel 16 Dienstleistungsqualität im Güterverkehrskorridor
Artikel 17 Regulierungsstellen
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 18 Ausschuss
Artikel 19 Zusammenarbeit
Artikel 20 Ausnahmen
Artikel 21 Beobachtung der Umsetzung
Artikel 22 Bericht
Artikel 23 Änderung
Artikel 24 Inkrafttreten
Anhang Kriterien für die Bewertung der Vorschläge zur Schaffung von Güterverkehrskorridoren
Finanzbogen
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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