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28 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schleuserkriminalität"


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Drucksache 30/16

... 1. Die Verordnung regelt den Austausch von Informationen, die durch die Zusammenführung und Analyse von Daten aus Schiffsmeldesystemen und anderen von den Agenturen unterhaltenen oder für sie zugänglichen Informationssystemen generiert werden. Zudem wird der Austausch von Erkenntnissen zwischen den Agenturen gefördert. Dadurch wird die EFCA in die Lage versetzt werden, Systeme für den Austausch zwischen Agenturen einzurichten, alle damit verbundenen Machbarkeitsstudien auf den Weg zu bringen sowie einen ständigen Datendienst und einen EU-Datenknoten bereitzustellen. Durch Rückgriff auf ihre Erfahrungen mit den anhand von gemeinsamen Einsatzplänen und mit Hilfe von EU-Inspektoren durchgeführten Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen in der Fischerei sowie durch einen erweiterten Geltungsbereich und die Durchführung gemeinsamer Einsätze mit Inspektoren, die mit den entsprechenden Befugnissen in verschiedenen Bereichen (Menschenhandel, Schleuserkriminalität, Fischerei, Grenzschutz, Umwelt, Drogen- und Waffenhandel, Schiffssicherheit usw.) ausgestattet sind, wird die EFCA besser in der Lage sein, den Austausch der Daten zu fördern, die sie anlässlich ihrer Kontroll- und Inspektionstätigkeiten, u.a. über Schiffsüberwachungssysteme (Vessel Monitoring Systems, VMS) und elektronische Berichterstattungssysteme (Electronic Reporting Systems, ERS), erfasst. Bei VMS-Daten handelt es sich um satellitengestützte Überwachungssysteme. Dadurch können für jedes Schiff jederzeit die aktuelle Position und alle erfolgten Bewegungen auf See festgestellt werden. Diese Daten sind bei der Migrationskontrolle sehr hilfreich, da sie sowohl Grenzkontrollen als auch Such- und Rettungseinsätze ermöglichen. Zudem kann dadurch festgestellt werden, wenn ein Fischereifahrzeug in einen Hafen einläuft, um Migranten an Bord zu nehmen. Da aus diesen Daten auch die Geschwindigkeit des Schiffes abzulesen ist, kann beispielsweise festgestellt werden, wenn ein Schiff langsamer fährt, weil es schwer mit Migranten beladen ist oder weil es ein anderes Schiff hinter sich herzieht. Die ERS werden von Fischern genutzt, um Daten über ihre Fangtätigkeiten elektronisch aufzuzeichnen und zu melden. Somit können durch Vergleich mit ähnlichen Daten über ähnliche Tätigkeiten in einem bestimmten Gebiet ungewöhnliche oder illegale Tätigkeiten festgestellt werden. Da diese Daten auch eine Anlandeerklärung umfassen, lässt sich feststellen, wo ein Schiff seine Fänge angelandet und eventuell illegale Migranten an Bord genommen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertungen/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte Entfällt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 7a
Europäische Zusammenarbeit im Bereich der Küstenwache

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 446/15

... Zur Bekämpfung der (organisierten) Schleuserkriminalität müssen alle Anstrengungen unternehmen werden, um diese besonders sozialschädliche Form kriminellen Verhaltens mit allen verfügbaren Mitteln zurückzudrängen. In zunehmend skrupelloser Weise nutzen die Schleuser eine drohende Verfolgung im Herkunftsland oder die soziale und wirtschaftliche Notsituation der illegal einreisenden Ausländer zu eigensüchtigen Zwecken aus. Schleusungen haben sich zu einem hoch "profitablen Geschäft" entwickelt. Durch die Schleusungen werden vor allem auch das staatliche System einer kontrollierten Zuwanderung unterlaufen und damit die dahinter stehenden Interessen insbesondere an einer Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes und der Finanzkraft der Steuer- und Sozialsysteme beeinträchtigt. Massenhafte Durchbrechungen des staatlichen Kontrollregimes können letztlich dazu führen, dass der soziale Frieden im Land gefährdet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 476/12

... (1) Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammen - arbeit in den Bereichen illegale Migration, Schleuserkriminalität und Menschenhandel sowie die Einbeziehung der Migrations - fragen in die einzelstaatlichen Strategien für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Herkunftsgebiete der Migranten zu verstärken und zu intensivieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits

Titel I
Grundlage und Geltungsbereich

Artikel 1
Grundlage der Zusammenarbeit

Artikel 2
Ziele der Zusammenarbeit

Titel II
Politischer Dialog und Zusammenarbeit

Artikel 3
Politischer Dialog

Artikel 4
Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Artikel 5
Kleinwaffen und leichte Waffen

Artikel 6
Schwerste Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft berühren

Artikel 7
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus

Titel III
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen

Artikel 8
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen

Titel IV
Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung

Artikel 9
Handel und Investitionen

Artikel 10
Wirtschaftspolitischer Dialog

Artikel 11
Zusammenarbeit zwischen Unternehmen

Artikel 12
Steuern

Artikel 13
Zoll

Artikel 14
Wettbewerbspolitik

Artikel 15
Informationsgesellschaft

Artikel 16
Wissenschaft und Technologie

Artikel 17
Energie

Artikel 18
Verkehr

Artikel 19
Seeverkehrspolitik

Artikel 20
Verbraucherpolitik

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Entwicklung

Artikel 21
Gesundheit

Artikel 22
Beschäftigung und Soziales

Artikel 23
Umwelt und natürliche Ressourcen

Artikel 24
Klimawandel

Artikel 25
Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft

Artikel 26
Meeres- und Fischereiangelegenheiten

Artikel 27
Entwicklungshilfe

Titel VI
Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Kultur

Artikel 28
Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Information, Kommunikation, Audiovisuelles und Medien

Artikel 29
Bildung

Titel VII
Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit

Artikel 30
Rechtsstaatlichkeit

Artikel 31
Justizielle Zusammenarbeit

Artikel 32
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 33
Migration

Artikel 34
Bekämpfung illegaler Drogen

Artikel 35
Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption

Artikel 36
Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus

Artikel 37
Bekämpfung der Computerkriminalität

Artikel 38
Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung

Titel VIII
Zusammenarbeit in anderen Bereichen

Artikel 39
Tourismus

Artikel 40
Zivilgesellschaft

Artikel 41
Öffentliche Verwaltung

Artikel 42
Statistik

Titel IX
Institutioneller Rahmen

Artikel 43
Andere Abkommen

Artikel 44
Gemischter Ausschuss

Artikel 45
Durchführungsmodalitäten

Artikel 46
Schiedsverfahren

Titel X
Schlussbestimmungen

Artikel 47
Begriffsbestimmung

Artikel 48
Nationale Sicherheit und Offenlegung von Informationen

Artikel 49
Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigung

Artikel 50
Notifikationen

Artikel 51
Erklärungen und Anhänge

Artikel 52
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 53
Verbindlicher Wortlaut

2 Schlussakte

Denkschrift

A. Allgemeines

Titel I
Grundlage und Geltungsbereich (Artikel 1 und 2)

Titel II
Politischer Dialog und Zusammenarabeit (Artikel 3 bis 7)

Titel III
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen (Artikel 8)

Titel IX
Institutioneller Rahmen (Artikel 43 bis 46)

Titel X
Schlussbestimmungen (Artikel 47 bis 53)


 
 
 


Drucksache 850/11

... - Schleuserkriminalität, - Menschenhandel,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Eurojust-Gesetzes

§ 3
Aufgaben des nationalen Mitglieds; Dienstverkehr.

§ 4a
Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied

§ 4b
Zugang zu Index und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen; Verordnungsermächtigung

§ 4c
Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen

§ 4d
Zugriff auf Indexdatensätze und Arbeitsdateien des nationalen Mitglieds durch andere als deutsche Stellen

§ 5
Ersuchen und schriftliche Stellungnahme des Kollegiums und Ersuchen des nationalen Mitglieds.

§ 6
Unterrichtung des nationalen Mitglieds durch die zuständigen deutschen Behörden

§ 14
Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Ratsbeschlüsse

II. Inhalt des Eurojust-Beschlusses

Zu Artikel 7

III. Inhalt des EJN-Beschlusses

IV. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4a

Zu § 4b

Zu § 4c

Zu § 4d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 100/10

... Die bevorzugte Option ist in vollem Umfang in diesem Legislativvorschlag berücksichtigt, mit Ausnahme des begrenzten Mandats für FRONTEX zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Bekämpfung krimineller Netze, die an der Einschleusung von Migranten beteiligt sind. Die Kommission ist der Auffassung, dass alle Möglichkeiten zur verstärkten Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel zu prüfen sind. Sie zieht es jedoch vor, sich mit der Frage der personenbezogenen Daten vor dem Hintergrund der allgemeinen Strategie für den Informationsaustausch zu befassen, die im Laufe des Jahres vorgestellt wird, und Überlegungen zu berücksichtigen, wie die im Stockholm-Programm geforderte Zusammenarbeit zwischen Agenturen in den Bereichen Justiz und Inneres vorangebracht werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

2. Konsultation beteiligter Kreise und Folgenabschätzung

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Zusammenfassung

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

Vereinigtes Königreich und Irland

5 Dänemark

Island und Norwegen

5 Schweiz

5 Liechtenstein

Genauer Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen

Artikel 1
– Errichtung der Agentur

Artikel 1a
– Begriffsbestimmungen

Artikel 2
– Wesentliche Aufgaben

Artikel 3
– Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen

Artikel 3a
– Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte (neu)

Artikel 3b
– Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams (neu)

Artikel 4
– Risikoanalyse

Artikel 5
– Ausbildung

Artikel 6
– Forschung

Artikel 7
– Technische Ausrüstung

Artikel 8
– Unterstützung von Mitgliedstaaten in einer Situation, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordert

Artikel 8e
– Einsatzplan

Artikel 8h
– Kosten

Artikel 9
– Zusammenarbeit bei der Rückführung

Artikel 11
– Informationsaustausch

Artikel 11a
– Datenschutz (neu)

Artikel 11b
– Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen (neu)

Artikel 13
– Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen

Artikel 14
– Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten

Artikel 15a
– Sitzabkommen (neu)

Artikel 17
– Personal

Artikel 20
– Befugnisse des Verwaltungsrats

Artikel 21
– Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 25
– Aufgaben und Befugnisse des Direktors

Vorschlag

Artikel 1
Geänderter Text

Artikel 3
Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen

Artikel 3a
Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte

Artikel 3b
Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams

Artikel 3c
Anweisungen für die FRONTEX-Unterstützungsteams

Artikel 4
Risikoanalyse

Artikel 6
Verfolgung und Beteiligung an der Forschungsarbeit

Artikel 7
Technische Ausrüstung

Artikel 9
Zusammenarbeit bei der Rückführung

Artikel 11
Systeme für den Informationsaustausch

Artikel 11a
Datenschutz

Artikel 11b
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache

Artikel 13
Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen

Artikel 14
Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten

Artikel 15a
Sitzabkommen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 488/09

... 51. erinnert daran, dass illegale Einwanderung häufig von kriminellen Netzen organisiert wird, die sich bislang als leistungsfähiger erweisen als das gemeinsame europäische Vorgehen; ist davon überzeugt, dass diese Netze für den Tod Hunderter von Menschen verantwortlich sind, die jedes Jahr auf dem Seeweg tödlich verunglücken; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten unter Einhaltung der internationalen Verpflichtungen eine gemeinsame Verantwortung für die Seenotrettung haben; fordert die Kommission und den Rat daher auf, ihre Anstrengungen bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, des Menschenhandels und der Schleuserkriminalität, die in verschiedenen Teilen der Europäischen Union vorkommen, zu verdoppeln und insbesondere auf eine vollständige Zerschlagung der Netze hinzuwirken und nicht nur gegen die Schleuser vorzugehen, die nur ein Rad im Getriebe sind, sondern gegen diejenigen, die an der Spitze stehen und den größten Profit aus diesen kriminellen Handlungen ziehen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/09




Allgemeine Erwägungen

Wohlstand und Einwanderung

Legale Zuwanderung

3 Integration

Sicherheit und Einwanderung

Integrierter Grenzschutz

Illegale Einwanderung

3 Rückführungen

Solidarität und Einwanderung

Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten

Zusammenarbeit mit Drittländern


 
 
 


Drucksache 333/09

... ) geändert worden ist, genannten Prüfgegenstände unmittelbar zusammenhängen, tätig werden. Diese Prüfgegenstände umfassen von den im Anhang des Europol-Ratsbeschlusses genannten Formen schwerer Kriminalität, für die Europol gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Europol-Beschlusses zuständig ist, die Geldwäsche, die Schleuserkriminalität, den Menschenhandel und Betrugsdelikte. Durch den direkten Zugriff der genannten Behörden auf das Europol-Informationssystem werden Übertragungsfehler und zeitliche Verzögerungen vermieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Europol-Gesetzes

§ 9
Verordnungsermächtigung

§ 10
Anwendung des Beschlusses 2009/.../JI

Artikel 2
Aufhebung des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu § 9

Zu § 10

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 884: Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zum dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 965/1/08

... 2. Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass die Harmonisierung des Asylrechts und damit auch die Neufassung der Dublin-Verordnung unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten und des - auch im Europäischen Pakt für Einwanderung und Asyl vom 16. Oktober 2008 - erklärten Ziels, die illegale Zuwanderung in die EU zu bekämpfen, auf das erforderliche Maß zu beschränken ist. Administrative Maßnahmen zur Statusverbesserung von Asylbewerbern und Schutzsuchenden dürfen nicht kontraproduktiv zu den gleichzeitig eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherung der EU-Außengrenzen und zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität wirken.



Drucksache 965/08 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass die Harmonisierung des Asylrechts und damit auch die Neufassung der Dublin-Verordnung unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten und des - auch im Europäischen Pakt für Einwanderung und Asyl vom 16. Oktober 2008 - erklärten Ziels, die illegale Zuwanderung in die EU zu bekämpfen, auf das erforderliche Maß zu beschränken sind. Administrative Maßnahmen zur Statusverbesserung von Asylbewerbern und Schutzsuchenden dürfen nicht kontraproduktiv zu den gleichzeitig eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherung der EU-Außengrenzen und zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität wirken.



Drucksache 97/08

... (1) Die Vertragsparteien bestätigen erneut die Bedeutung, die sie der gemeinsamen Steuerung der Migrationsströme zwischen ihren Gebieten beimessen. Zur Intensivierung der Zusammenarbeit führen die Vertragsparteien einen umfassenden Dialog über alle mit der Migration zusammenhängenden Fragen, einschließlich insbesondere der illegalen Einwanderung, der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels, und über die Einbeziehung dieser Fragen in die nationalen Strategien zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Gebiete, aus denen die Migranten stammen, unter Berücksichtigung der historischen und kulturellen Bindungen zwischen den beiden Regionen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Abkommen

Titel I
Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 1
Grundsätze

Artikel 2
Ziele und Geltungsbereich

Titel II
Politischer Dialog

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Mechanismen

Artikel 5
Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik

Titel III
Zusammenarbeit

Artikel 6
Ziele

Artikel 7
Mittel

Artikel 8
Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung

Artikel 9
Zusammenarbeit im Bereich der Konfliktprävention

Artikel 10
Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staats und der öffentlichen Verwaltung

Artikel 11
Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration

Artikel 12
Regionale Zusammenarbeit

Artikel 13
Zusammenarbeit im Handelsbereich

Artikel 14
Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich

Artikel 15
Zusammenarbeit im Bereich geistiges Eigentum

Artikel 16
Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens

Artikel 17
Zusammenarbeit im Bereich Wettbewerbspolitik

Artikel 18
Zusammenarbeit im Zollbereich

Artikel 19
Zusammenarbeit im Hinblick auf technische Vorschriften und Konformitätsbewertung

Artikel 20
Industrielle Zusammenarbeit

Artikel 21
Zusammenarbeit bei der Förderung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen

Artikel 22
Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung

Artikel 23
Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur

Artikel 24
Zusammenarbeit im Bergbaubereich

Artikel 25
Zusammenarbeit im Energiebereich

Artikel 26
Zusammenarbeit im Verkehrsbereich

Artikel 27
Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation

Artikel 28
Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich

Artikel 29
Zusammenarbeit im Tourismusbereich

Artikel 30
Zusammenarbeit zwischen Finanzinstitutionen

Artikel 31
Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung

Artikel 32
Gesamtwirtschaftlicher Dialog

Artikel 33
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Artikel 34
Zusammenarbeit im Bereich Verbraucherschutz

Artikel 35
Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz

Artikel 36
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Artikel 37
Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung

Artikel 38
Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt

Artikel 39
Zusammenarbeit im Bereich Naturkatastrophen

Artikel 40
Kulturelle Zusammenarbeit und Schutz des Kulturerbes

Artikel 41
Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich

Artikel 42
Zusammenarbeit im sozialen Bereich

Artikel 43
Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit

Artikel 44
Zusammenarbeit im Bereich Gleichstellung

Artikel 45
Zusammenarbeit in Bezug auf indigene Völker

Artikel 46
Zusammenarbeit im Hinblick auf

Artikel 47
Zusammenarbeit im Kampf gegen illegale Drogen und die damit verbundene organisierte Kriminalität

Artikel 48
Zusammenarbeit im Kampf gegen die Geldwäsche und die damit verbundene Kriminalität

Artikel 49
Zusammenarbeit im Bereich der Migration

Artikel 50
Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung

Titel IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 51
Ressourcen

Artikel 52
Institutioneller Rahmen

Artikel 53
Bestimmung des Begriffs Vertragspartei

Anhang
Einseitige Erklärungen der Europäischen Union

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Titel I
Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)

Titel II
Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)

Titel III
Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)

Titel IV
Allgemeine Bestimmungen (Artikel 51 bis 60)


 
 
 


Drucksache 451/08

... Die Verhinderung und Verringerung der illegalen Einwanderung in all ihren Ausprägungen ist von entscheidender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit und öffentliche Akzeptanz der Maßnahmen zur legalen Einwanderung. Die Kontrolle des Zugangs zum EU-Gebiet muss verstärkt werden, um eine wirklich integrierte Grenzverwaltung zu fördern; gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass Bona-fide-Reisende und schutzbedürftige Personen problemlos Zugang zum EU-Gebiet erhalten und Europa weltoffen bleibt. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung können als Pull-Faktoren der illegalen Einwanderung wirken und müssen daher bekämpft werden, auch wenn hiervon viele EU-Bürger ebenfalls betroffen sind. Eine intensivere Bekämpfung der Schleuserkriminalität und aller Aspekte des Menschenhandels ist eine Hauptpriorität der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Im Rahmen einer nachhaltigen und wirksamen Rückführungspolitik, die sich auf klare, transparente und faire Regeln stützt, sollten diejenigen Mitgliedstaaten unterstützt werden, die die Rückführung von Drittstaatsangehörigen veranlassen müssen, die nicht oder nicht mehr die Bedingungen für einen Aufenthalt in der EU erfüllen. Die undifferenzierte massenhafte Legalisierung illegal aufhältiger Einwanderer ist kein langfristig geeignetes und wirksames Instrument zur Steuerung der Migration und sollte daher vermieden werden. Bei all diesen Vorgehensweisen und Maßnahmen sind die Würde sowie die Grundrechte und -freiheiten der Betroffenen uneingeschränkt zu achten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/08




I. Einleitung

II. Gemeinsame Grundsätze für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Einwanderungspolitik

1. Wohlstand und Einwanderung:

2. Wohlstand und Einwanderung:

3. Wohlstand und Einwanderung:

4. Solidarität und Einwanderung:

5. Solidarität und Einwanderung:

6. Solidarität und Einwanderung:

7. Sicherheit und Einwanderung:

8. Sicherheit und Einwanderung:

9. Sicherheit und Einwanderung:

10. Sicherheit und Einwanderung:

III. Schlussfolgerungen: verantwortungsvolles Regieren im Bereich Einwanderung

1. Koordinierte und kohärente Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten:

2. Eine gemeinsame Methodik für die EU und ihre Mitgliedstaaten, um Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und Kohärenz zu gewährleisten.

Anhang
Zusammenfassung – Die zehn gemeinsamen Grundsätze


 
 
 


Drucksache 66/07

... (1) Die Vertragsparteien bestätigen erneut die Bedeutung, die sie der gemeinsamen Steuerung der Migrationsströme zwischen ihren Gebieten beimessen. Zur Intensivierung der Zusammenarbeit nehmen die Vertragsparteien einen umfassenden Dialog über alle mit der Migration zusammenhängenden Fragen auf, unter anderem über illegale Einwanderung, Schleuserkriminalität und Menschenhandel und Flüchtlingsströme. Migrationsfragen sind auch in die nationalen Strategien für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Herkunfts-, Transit- und Bestimmungsländer der Migranten einzubeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Titel I
Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 1
Grundsätze

Artikel 2
Ziele und Geltungsbereich

Titel II
Politischer Dialog

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Mechanismen

Artikel 5
Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik

Titel III
Zusammenarbeit

Artikel 6
Ziele

Artikel 7
Methoden

Artikel 8
Zusammenarbeit im Bereich Menschenrechte,

Artikel 9
Zusammenarbeit bei der Konfliktprävention

Artikel 10
Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung

Artikel 11
Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration

Artikel 12
Regionale Zusammenarbeit

Artikel 13
Zusammenarbeit im Handelsbereich

Artikel 14
Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich

Artikel 15
Zusammenarbeit im Bereich des geistigen Eigentums

Artikel 16
Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens

Artikel 17
Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik

Artikel 18
Zusammenarbeit im Zollbereich

Artikel 19
Zusammenarbeit im Bereich technische Vorschriften und Konformitätsbewertung

Artikel 20
Industrielle Zusammenarbeit

Artikel 21
Zusammenarbeit im Bereich kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen

Artikel 22
Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft und ländlicher Raum, Forstwirtschaft sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz

Artikel 23
Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur

Artikel 24
Zusammenarbeit im Bergbaubereich

Artikel 25
Zusammenarbeit im Energiebereich

Artikel 26
Zusammenarbeit im Verkehrsbereich

Artikel 27
Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation

Artikel 28
Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich

Artikel 29
Zusammenarbeit im Tourismusbereich

Artikel 30
Zusammenarbeit zwischen den Finanzinstitutionen

Artikel 31
Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung

Artikel 32
Gesamtwirtschaftlicher Dialog

Artikel 33
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Artikel 34
Zusammenarbeit im Bereich des Verbraucherschutzes

Artikel 35
Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes

Artikel 36
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Artikel 37
Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Ausbildung

Artikel 38
Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt

Artikel 39
Zusammenarbeit im Bereich der Naturkatastrophen

Artikel 40
Kulturelle Zusammenarbeit

Artikel 41
Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich

Artikel 42
Zusammenarbeit im Sozialbereich

Artikel 43
Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit

Artikel 44
Zusammenarbeit in geschlechterspezifischen Fragen

Artikel 45
Zusammenarbeit im Bereich der indigenen Völker und der anderen ethnischen Gruppen in Zentralamerika

Artikel 46
Zusammenarbeit im Bereich der entwurzelten Bevölkerungsgruppen und der aus der Armee entlassenen Soldaten

Artikel 47
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Drogen und der Folgekriminalität

Artikel 48
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der damit zusammenhängenden Straftaten

Artikel 49
Zusammenarbeit im Bereich der Migration

Artikel 50
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus

Titel IV
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 51
Mittel

Artikel 52
Institutioneller Rahmen

Artikel 53
Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien

Artikel 54
Inkrafttreten

Artikel 55
Laufzeit

Artikel 56
Erfüllung der Verpflichtungen

Artikel 57
Künftige Entwicklungen

Artikel 58
Datenschutz

Artikel 59
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 60
Verbindlicher Wortlaut

Anhang

Einseitige Erklärungen der Europäischen Union Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens

Gemeinsame Erklärung zu Titel II, Politischer Dialog

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Titel I
Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)

Titel II
Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)

Titel III
Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)

Titel IV
Allgemeine und Schlussbestimmungen (Artikel 51 bis 60)


 
 
 


Drucksache 116/1/07

... Die durch den Zoll im Rahmen verdeckter Maßnahmen im Sinne von §§ 18, 19, 29, 20, 30, 21, 31, 22, 32, 22a, 32a gewonnenen personenbezogenen Daten können wichtig für Ermittlungen der Landespolizei sein. Dies gilt zum Beispiel bei Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität, der Rauschgift oder Schleuserkriminalität. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Länderpolizeibehörden kommt daher bei allen in dem Zollfahndungsdienstgesetzentwurf geregelten verdeckten Informationsgewinnungsmaßnahmen in Betracht. Pflichten zur Kennzeichnung personenbezogener Daten würden Bundesbehörden und mittelbar auch Landesbehörden treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/1/07




1. Zu Artikel 1 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe c, Nummer 8 Buchstabe b, Nummer 12 und 23 § 18 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 22a Abs. 4 Satz 2 und 3 - neu - sowie § 32a Abs. 4 Satz 2 und 3 - neu - ZFdG

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe e - neu - § 22 Abs. 4 Satz 1 ZFdG , Nr. 22 Buchstabe e - neu - § 32 Abs. 4 Satz 1 ZFdG

4. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 23g Abs. 4 Satz 4 und 5 ZFdG

5. Zu Artikel 4a - neu - Zitiergebot


 
 
 


Drucksache 116/07 (Beschluss)

... Die durch den Zoll im Rahmen verdeckter Maßnahmen im Sinne von §§ 18, 19, 29, 20, 30, 21, 31, 22, 32, 22a, 32a gewonnenen personenbezogenen Daten können wichtig für Ermittlungen der Landespolizei sein. Dies gilt zum Beispiel bei Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität, der Rauschgift- oder Schleuserkriminalität. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Länderpolizeibehörden kommt daher bei allen in dem Zollfahndungsdienstgesetzentwurf geregelten verdeckten Informationsgewinnungsmaßnahmen in Betracht. Pflichten zur Kennzeichnung personenbezogener Daten würden Bundesbehörden und mittelbar auch Landesbehörden treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe c, Nr. 8 Buchstabe b, Nr. 12 und 23 § 18 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 22a Abs. 4 Satz 2 und 3 - neu - sowie § 32a Abs. 4 Satz 2 und 3 - neu - ZFdG

2. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe e - neu - § 22 Abs. 4 Satz 1 ZFdG , Nr. 22 Buchstabe e - neu - § 32 Abs. 4 Satz 1 ZFdG

3. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 23g Abs. 4 Satz 4 und 5 ZFdG

4. Zu Artikel 4a - neu - Zitiergebot


 
 
 


Drucksache 261/06

... (1) Die Vertragsparteien bestätigen erneut die Bedeutung, die sie der gemeinsamen Steuerung der Migrationsströme zwischen ihren Gebieten beimessen. Zur Intensivierung der Zusammenarbeit führen die Vertragsparteien einen umfassenden Dialog über alle mit der Migration zusammenhängenden Fragen, einschließlich Fragen der illegalen Einwanderung, der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels, und über die Einbeziehung dieser Fragen in die nationalen Strategien zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Gebiete, aus denen die Migranten stammen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 261/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Entwurf

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1

Titel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 2

Artikel 3

Titel II
Politischer Dialog

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Titel III
Warenverkehr

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Titel IV
Bestimmungen über Handel und Investitionen

Kapitel I
Arbeitsbedingungen

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Kapitel II
Bedingungen für die Niederlassung

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Kapitel III
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Artikel 37

Kapitel V
Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr

Artikel 38

Kapitel VI
Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums

Artikel 39

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsetzung

Artikel 40

Titel VI
Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Artikel 41

Artikel 42
Zusammenarbeit im Bereich des Waren- und Dienstleistungsverkehrs

Artikel 43
Industrielle Zusammenarbeit

Artikel 44
Investitionsförderung und Investitionsschutz

Artikel 45
Öffentliches Beschaffungswesen

Artikel 46
Zusammenarbeit im Bereich Normen und Konformitätsbewertung

Artikel 47
Bergbauerzeugnisse und Rohstoffe

Artikel 48
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Artikel 49
Bildung und Ausbildung

Artikel 50
Agrar- und Ernährungswirtschaft

Artikel 51
Energie

Artikel 52
Umwelt und Gesundheit

Artikel 53
Verkehr

Artikel 54
Elektronische Kommunikation und Postdienste

Artikel 55
Finanzdienstleistungen und Finanzinstitutionen

Artikel 56
Umstrukturierung von Unternehmen und Privatisierung

Artikel 57
Regionalentwicklung

Artikel 58
Zusammenarbeit im sozialen Bereich

Artikel 59
Tourismus

Artikel 60
Kleine und mittlere Unternehmen

Artikel 61
Information und Kommunikation

Artikel 62
Verbraucherschutz

Artikel 63
Zoll

Artikel 64
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Artikel 65
Wirtschaftswissenschaften

Titel VII
Zusammenarbeit in Fragen der Demokratie und der Menschenrechte

Artikel 66

Titel VIII
Zusammenarbeit bei der Verhütung von Straftaten und bei der Verhütung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung

Artikel 67

Artikel 68
Geldwäsche

Artikel 69
Bekämpfung des Drogenmissbrauchs

Artikel 70
Zusammenarbeit im Bereich der Migration

Artikel 71
Bekämpfung des Terrorismus

Titel IX
Kulturelle Zusammenarbeit

Artikel 72

Titel X
Finanzielle Zusammenarbeit

Artikel 73

Artikel 74

Artikel 75

Artikel 76

Titel XI
Institutionelle, Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 77

Artikel 78

Artikel 79

Artikel 80

Artikel 81

Artikel 82

Artikel 83

Artikel 84

Artikel 85

Artikel 86

Artikel 87

Artikel 88

Artikel 89

Artikel 90

Artikel 91

Artikel 92

Artikel 93

Artikel 94

Artikel 95

Artikel 96

Artikel 97

Artikel 98

Artikel 99

Artikel 100

Artikel 101

Liste der Anhänge und Protokolle

Anhang I

Anhang II
Vorbehalte der Gemeinschaft nach Artikel 21 Absatz 2

3 Bergbau

3 Fischerei

Erwerb von Immobilien

Berufliche Dienstleistungen

3 Landwirtschaft

Dienstleistungen von Nachrichtenagenturen

Anhang III

A. Alle Versicherungsdienstleistungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen

B. Bank- und sonstige Finanzdienstleistungen ausgenommen Versicherungsdienstleistungen

Anhang IV
Übereinkünfte über geistiges und gewerbliches Eigentum nach Artikel 39

Protokoll
über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Amtshilfe auf Ersuchen

Artikel 4
Amtshilfe ohne Ersuchen

Artikel 5
Zustellung/Bekanntgabe

Artikel 6
Form und Inhalt der Amtshilfeersuchen

Artikel 7
Erledigung der Amtshilfeersuchen

Artikel 8
Form der Auskunftserteilung

Artikel 9
Ausnahmen von der Verpflichtung zur Amtshilfe

Artikel 10
Informationsaustausch und Datenschutz

Artikel 11
Sachverständige und Zeugen

Artikel 12
Kosten der Amtshilfe

Artikel 13
Durchführung

Artikel 14
Andere Übereinkünfte

2 Schlussakte

Protokoll
über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich.

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückkehr und die Rückübernahme illegaler Einwanderer Artikel 70 des Abkommens

Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan über die Niederlassung von Gesellschaften

A. Schreiben der Regierung Tadschikistans

B. Schreiben der Europäischen Gemeinschaft

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Präambel und Artikel 1

Titel I
Allgemeine Grundsätze (Artikel 2 und 3)

Titel II
Politischer Dialog (Artikel 4 bis 6)

Titel III
Warenverkehr (Artikel 7 bis 16)

a Zollfragen Artikel 7 bis 9

b Mengenmäßige Beschränkungen Artikel 10 , 14 und 15

c Handelspolitische Schutzmaßnahmen Artikel 11 und 12

Titel IV
Bestimmungen über Handel und Investitionen (Artikel 17 bis 39)

Kapitel I
Arbeitsbedingungen (Artikel 17 bis 19)

Kapitel II
Bedingungen für die Niederlassung und die Geschäftstätigkeit von Gesellschaften (Artikel 20 bis 26)

Kapitel III
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan (Artikel 27 bis 30)

Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen (Artikel 31 bis 37)

Kapitel V
Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr (Artikel 38)

Kapitel VI
Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums (Artikel 39)

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsetzung (Artikel 40)

Titel VI
Wirtschaftliche Zusammenarbeit (Artikel 41 bis 65)

Titel VII
Zusammenarbeit in Fragen der Demokratie und der Menschenrechte (Artikel 66)

Titel VIII
Zusammenarbeit bei der Verhütung von Straftaten und bei der Verhütung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung (Artikel 67 bis 71)

Titel IX
Kulturelle Zusammenarbeit (Artikel 72)

Titel X
Finanzielle Zusammenarbeit (Artikel 73 bis 76)

Titel XI
Institutionelle, Allgemeine und Schlussbestimmungen (Artikel 77 bis 101)

III. Schlussakte


 
 
 


Drucksache 6/05

... Artikel 8 und 9 stellen international bindende ausführliche Grundsätze der gegenseitigen Rechtshilfe bei der Strafverfolgung der Schleuserkriminalität auf der Hohen See auf, die auf dem Vorrang der Zuständigkeit des Flaggenstaats basieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Übereinkommens

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Schutz der Souveränität

Artikel 5
Kriminalisierung der Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe

Artikel 6
Kriminalisierung des Waschens der Erträge aus Straftaten

Artikel 7
Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

Artikel 8
Kriminalisierung der Korruption

Artikel 9
Maßnahmen gegen die Korruption

Artikel 10
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 11
Strafverfolgung, Aburteilung und Sanktionen

Artikel 12
Einziehung und Beschlagnahme

Artikel 13
Internationale Zusammenarbeit zum Zweck der Einziehung

Artikel 14
Verfügung über eingezogene Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände

Artikel 15
Gerichtsbarkeit

Artikel 16
Auslieferung

Artikel 17
Überstellung von Verurteilten

Artikel 18
Rechtshilfe

Artikel 19
Gemeinsame Ermittlungen

Artikel 20
Besondere Ermittlungsmethoden

Artikel 21
Übertragung von Strafverfahren

Artikel 22
Feststellung von Vorstrafen

Artikel 23
Kriminalisierung der Behinderung der Justiz

Artikel 24
Zeugenschutz

Artikel 25
Hilfe und Schutz für Opfer

Artikel 26
Maßnahmen zur Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden

Artikel 27
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung

Artikel 28
Sammlung, Austausch und Analyse von Informationen über das Wesen der organisierten Kriminalität

Artikel 29
Ausbildung und technische Hilfe

Artikel 30
Sonstige Maßnahmen: Anwendung des Übereinkommens durch wirtschaftliche Entwicklung und technische Hilfe

Artikel 31
Verhütung

Artikel 32
Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens

Artikel 33
Sekretariat

Artikel 34
Anwendung des Übereinkommens

Artikel 35
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 36
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 37
Verhältnis zu Protokollen

Artikel 38
Inkrafttreten

Artikel 39
Änderung

Artikel 40
Kündigung

Artikel 41
Verwahrer und Sprachen

Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

2 Präambel

I. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 2
Zweck Zweck dieses Protokolls ist es,

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls

Artikel 4
Geltungsbereich

Artikel 5
Kriminalisierung

II. Schutz der Opfer des Menschenhandels

Artikel 6
Hilfe und Schutz für die Opfer des Menschenhandels

Artikel 7
Rechtsstellung der Opfer des Menschenhandels in den Aufnahmestaaten

Artikel 8
Rückführung der Opfer des Menschenhandels

III. Verhütung, Zusammenarbeit und sonstige Maßnahmen

Artikel 9
Verhütung des Menschenhandels

Artikel 10
Informationsaustausch und Ausbildung

Artikel 11
Maßnahmen an den Grenzen

Artikel 12
Sicherheit und Kontrolle von Dokumenten

Artikel 13
Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Dokumenten

Artikel 14
Vorbehaltsklausel

Artikel 15
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 16
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Änderung

Artikel 19
Kündigung

Artikel 20
Verwahrer und Sprachen

2 Präambel

I. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls

Artikel 4
Geltungsbereich

Artikel 5
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Migranten

Artikel 6
Kriminalisierung

II. Schleusung von Migranten auf dem Seeweg

Artikel 7
Zusammenarbeit

Artikel 8
Maßnahmen gegen die Schleusung von Migranten auf dem Seeweg

Artikel 9
Schutzklauseln

III. Verhütung, Zusammenarbeit und sonstige Maßnahmen

Artikel 10
Information

Artikel 11
Maßnahmen an den Grenzen

Artikel 12
Sicherheit und Kontrolle von Dokumenten

Artikel 13
Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Dokumenten

Artikel 14
Ausbildung und technische Zusammenarbeit

Artikel 15
Sonstige Verhütungsmaßnahmen

Artikel 16
Schutz und Hilfsmaßnahmen

Artikel 17
Übereinkünfte

Artikel 18
Rückführung geschleuster Migranten

Artikel 19
Vorbehaltsklausel

Artikel 20
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Änderung

Artikel 24
Kündigung

Artikel 25
Verwahrer und Sprachen

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Definitionen

2. Schaffung von Strafvorschriften

3. Nationale Maßnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens

4. Verpflichtung zur internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen

5. Ausbildung und technische Unterstützung

6. Verhütung

7. Schlussvorschriften

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25


 
 
 


Drucksache 395/05

... Dem BND wird eine neue Befugnis zur strategischen Fernmeldeaufklärung übertragen, die auf besonders schwere und strategisch bedeutsame Fälle der illegalen Schleuserkriminalität begrenzt ist. Diese Begrenzung ist auf zweifache Weise gesetzlich verankert:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

§ 7a
Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst an ausländische öffentliche Stellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Begründung zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 352/05

... Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts muss ein Gleichgewicht herstellen zwischen den garantierten Grundrechten des Einzelnen (Freiheit, Sicherheit und Recht) und grundlegenden Erfordernissen (Sicherheit, Justiz), deren Sicherung von der Europäischen Union erwartet wird.1 Die Bürger wünschen von der Europäischen Union zu Recht ein gemeinsames entschlosseneres Vorgehen gegen grenzüberschreitende Probleme wie illegale Migration, Menschenhandel und Schleuserkriminalität, Terrorismus und organisierte Kriminalität.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/05




2 Einführung

1. Einführung

2. DieGEPLANTE Intervention - das Rahmenprogramm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“

2.1. Ziele des Rahmenprogramms

2.2. Aufbau des Rahmenprogramms

2.3. Komplementarität mit anderen Instrumenten und politischen Maßnahmen

3. Rationalisierung und Vereinfachung

3.1. Verhältnis zu bestehenden Instrumenten

3.2. Gemeinsame Management- und Kontrollregelungen

3.3. Bewertung und Überprüfung

4. finanzielle Ressourcen

Anhang

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 4
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 5
Sofortmaßnahmen

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Artikel 22
Besondere Bestimmungen für Sofortmaßnahmen

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Übergangsbestimmungen

Artikel 55
Aufhebung

Artikel 56
Anwendung Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2008.

Artikel 57
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

1. Einführung

2. Begründung der MASSNAHME - Änderung des Europäischen Flüchtlingsfonds

3. Anpassung an die weitere Entwicklung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Ziele

Artikel 4
Spezifische Ziele

Artikel 5
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 6
Die Kaliningrad-Transitregelung

Artikel 7
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Kapitel II
Grundsätze der FONDSUNTERSTÜTZUNG

Artikel 8
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 9
Programmplanung

Artikel 10
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 11
Durchführungsmodalitäten

Artikel 12
Zusätzlichkeit

Artikel 13
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 14
Gesamtmittel

Artikel 15
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 16
Finanzierungsstruktur

Artikel 17
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 18
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 19
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 20
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 21
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 22
Jahresprogramme

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Diese Entscheidung gilt ab dem 1. Januar 2007.

Artikel 55
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeines Ziel des Fonds

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Förderfähige Aktionen in den Mitgliedstaaten

Artikel 5
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Leitlinien für die Mehrjahresprogramme

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 22
Durchführung

Artikel 23
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 24
Benennung der Behörden

Artikel 25
Zuständige Behörde

Artikel 26
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 27
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 28
Bescheinigungsbehörde

Artikel 29
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 30
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 31
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 32
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 33
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 34
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 35
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 36
Verwendung des Euro

Artikel 37
Mittelbindungen

Artikel 38
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 39
Restzahlungen

Artikel 40
Unterbrechung

Artikel 41
Aussetzung

Artikel 42
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 43
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 44
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 45
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 46
Rückzahlung

Artikel 47
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 48
Überwachung und Bewertung

Artikel 49
Berichte

Artikel 50
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 51
Ausschuss

Artikel 52
Überprüfung

Artikel 53
Inkrafttreten Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2007.

Artikel 54
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

11. Solidarität bei der Integration von Drittstaatsangehörigen

11.1. Problemstellung und Analyse

11.2. Weiteres Vorgehen

11.3. Ziele des Fonds

11.4. Komplementarität mit dem Europäischen Sozialfonds

12. BEWERTUNGEN

13. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

13.1. Wahl der Rechtsgrundlage

13.2. Fondsmaßnahmen

13.3. Programmplanung

13.4. Verwaltungs- und Kontrollsysteme

14. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

15. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Förderfähige Aktionen in den Mitgliedstaaten

Artikel 5
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten Die unterstützten Aktionen können folgende Maßnahmen umfassen:

Artikel 6
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 7
Zielgruppe

Kapitel II
Grundsätze der FONDSUNTERSTÜTZUNG

Artikel 8
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 9
Programmplanung

Artikel 10
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 11
Durchführungsmodalitäten

Artikel 12
Zusätzlichkeit

Artikel 13
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 14
Gesamtmittel

Artikel 15
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 16
Finanzierungsstruktur

Artikel 17
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 18
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 19
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 20
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 21
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 22
Jahresprogramme

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 54
Inkrafttreten

Begründung

16. Solidarität bei der Rückführung Illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

16.1. Problemstellung und Analyse

16.2. Weiteres Vorgehen

17. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

17.1. Wahl der Rechtsgrundlage

17.2. Fondsmaßnahmen

18. BEWERTUNGEN

19. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

20. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 4
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 5
Sofortmaßnahmen

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Artikel 22
Besondere Bestimmungen für Sofortmaßnahmen

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Übergangsbestimmungen

Artikel 55
Aufhebung

Artikel 56
Anwendung Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2008.

Artikel 57
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

1. Einführung

2. Begründung der MASSNAHME - Änderung des Europäischen Flüchtlingsfonds

3. Anpassung an die weitere Entwicklung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen


 
 
 


Drucksache 623/05

... (1) Europol hat das Ziel, im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten nach dem Vertrag über die Europäische Union durch die in diesem Übereinkommen genannten Maßnahmen die Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf die Verhütung und die Bekämpfung schwerer internationaler Kriminalität zu verbessern, sofern tatsächliche Anhaltspunkte oder ausreichende Gründe für die Annahme vorliegen, dass eine kriminelle Organisationsstruktur beteiligt ist und zwei oder mehr Mitgliedstaaten in einer Weise betroffen sind, die aufgrund des Umfangs, der Bedeutung und der Folgen der strafbaren Handlungen ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten erfordert. Im Sinne dieses Übereinkommens gelten die folgenden Formen der Kriminalität als schwere internationale Kriminalität: Straftaten, die im Rahmen von terroristischen Handlungen gegen Leben, körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit sowie gegen Sachen begangen wurden oder begangen werden könnten, illegaler Drogenhandel, Geldwäsche, illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen, Schleuserkriminalität, Menschenhandel, Kraftfahrzeugkriminalität sowie die im Anhang aufgeführten Straftaten oder ihre spezifischen Ausprägungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zu dem Protokoll

Artikel 2
Änderung des Europol-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1

1. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

4. Folgender Artikel wird eingefügt:

5. Artikel 9 wird wie folgt geändert:

6. Artikel 10 wird wie folgt geändert:

7. Artikel 12 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 16 erhält folgende Fassung:

9. Artikel 18 wird wie folgt geändert:

10. Artikel 21 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

11. In Artikel 22 wird folgender Absatz hinzugefügt:

12. In Artikel 24 Absatz 6 erhält der Satzteil:

13. In Artikel 26 Absatz 3 wird der Passus

14. Artikel 28 wird wie folgt geändert:

15. In Artikel 29 Absatz 3 erhält Nummer 6 folgende Fassung:

16. In Artikel 30 Absatz 1 wird die Formulierung

17. Der folgende Artikel wird eingefügt:

18. Artikel 34 erhält folgende Fassung:

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

1. Artikel 1 Nr. 1 zu Artikel 2 Europol-Übereinkommen

1.1 Artikel 2 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

1.2 Artikel 2 Abs. 2 Europol-Übereinkommen

1.3 Artikel 2 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

1.4 Streichung von Artikel 2 Abs. 5 Europol-Übereinkommen

2. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a zu Artikel 3 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

3. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b zu Artikel 3 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

4. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a zu Artikel 4 Abs. 2 Europol-Übereinkommen

6. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c zu Artikel 4 Abs. 7 Europol-Übereinkommen

7. Artikel 1 Nr. 4 zu Artikel 6a Europol-Übereinkommen

8. Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c zu Artikel 9 Abs. 1 Satz 1 Europol-Übereinkommen

9. Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b zu Artikel 9 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

10. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a zu Artikel 10 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

11. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b zu Artikel 10 Abs. 2 Nr. 1 Europol-Übereinkommen

12. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c zu Artikel 10 Abs. 2 Nr. 2 Europol-Übereinkommen

13. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d zu Artikel 10 Abs. 5 Europol-Übereinkommen

14. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe e zu Artikel 10 Abs. 8 Europol-Übereinkommen

15. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe f zu Artikel 10 Abs. 9 Europol-Übereinkommen

16. Artikel 1 Nr. 7 zu Artikel 12 Europol-Übereinkommen

17. Artikel 1 Nr. 8 zu Artikel 16 Europol-Übereinkommen

18. Artikel 1 Nr. 9 zu Artikel 18 Abs. 1 Nr. 3 Europol-Übereinkommen

19. Artikel 1 Nr. 10 zu Artikel 21 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

20. Artikel 1 Nr. 11 zu Artikel 22 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

21. Artikel 1 Nr. 12 zu Artikel 24 Abs. 6 Europol-Übereinkommen

22. Artikel 1 Nr. 13 zu Artikel 26 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

23. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a zu Artikel 28 Nr. 1 Europol-Übereinkommen

24. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 3a und Nr. 4a Europol-Übereinkommen

25. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe c zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 7 Europol-Übereinkommen

26. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe d zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 14a Europol-Übereinkommen

27. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe e zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 22 Europol-Übereinkommen

28. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe f zu Artikel 28 Abs. 10 Europol-Übereinkommen

29. Artikel 1 Nr. 15 zu Artikel 29 Abs. 3 Nr. 6 Europol-Übereinkommen

30. Artikel 1 Nr. 16 zu Artikel 30 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

31. Artikel 1 Nr. 17 zu Artikel 32a Europol-Übereinkommen

32. Artikel 1 Nr. 18 zu Artikel 34 Europol-Übereinkommen

33. Artikel 1 Nr. 19 zu Artikel 35 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

34. Artikel 1 Nr. 20 zu Artikel 39 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

35. Artikel 1 Nr. 21 zu Artikel 42 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

36. Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe a zu Artikel 43 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

37. Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b zu Artikel 43 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

38. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a zum ersten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

39. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b zum zweiten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

40. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c zum dritten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

41. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe d zum dritten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

42. Artikel 1 Nr. 24

43. Artikel 2

44. Artikel 3

45. Artikel 4

46. Artikel 5

47. Erklärung des Rates Anlage

Anlage zur
Denkschrift


 
 
 


Drucksache 161/17 PDF-Dokument



Drucksache 262/15 PDF-Dokument



Drucksache 283/18 PDF-Dokument



Drucksache 293/18 PDF-Dokument



Drucksache 545/14 PDF-Dokument



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