[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schuldnerschutzvorschriften"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 754/1/06

... Eine EU-Regelung sollte sich auf die vorläufige Kontenpfändung beschränken, durch die verhindert wird, dass Bankguthaben abgehoben oder transferiert werden können. Eine darüber hinausgehende Regelung - beispielsweise zur gleichzeitigen Überweisung der gepfändeten Summe an den Gläubiger - wäre nur dann vertretbar, wenn das mit dem Erlass eines europäischen Pfändungsbeschlusses befasste nationale Gericht die formelle und materielle Berechtigung des Gläubigers abschließend geprüft hat. Weiterhin müssten die jeweiligen nationalen Schuldnerschutzvorschriften, die neben den europäischen Bestimmungen weiter Bestand hätten, beachtet werden, womit die jeweiligen Banken oder sonstigen Kreditinstitute (im Folgenden: Banken) als Drittschuldner überfordert sein dürften. Dem Gläubigerinteresse erscheint bereits dadurch, dass dem Schuldner durch den Pfändungsbeschluss sein Verfügungsrecht über das Bankguthaben genommen wird, ausreichend Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/1/06




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu Frage 1:

3. Zu Frage 2:

4. Zu Frage 3:

5. Zu Frage 4:

6. Zu Frage 5:

7. Zu Frage 6:

8. Zu Frage 7:

9. Zu Frage 8:

10. Zu Frage 9:

11. Zu Frage 10:

12. Zu Frage 11:

13. Zu Frage 12:

14. Zu Frage 13:

15. Zu Frage 14:

16. Zu Frage 15:

17. Zu Frage 16:

18. Zu Frage 17:

19. Zu Frage 18:

20. Zu Frage 19:

21. Zu Frage 20:

22. Zu Frage 21:

23. Zu Frage 22:

24. Zu Frage 23:


 
 
 


Drucksache 754/06 (Beschluss)

... Eine EU-Regelung sollte sich auf die vorläufige Kontenpfändung beschränken, durch die verhindert wird, dass Bankguthaben abgehoben oder transferiert werden können. Eine darüber hinausgehende Regelung - beispielsweise zur gleichzeitigen Überweisung der gepfändeten Summe an den Gläubiger - wäre nur dann vertretbar, wenn das mit dem Erlass eines europäischen Pfändungsbeschlusses befasste nationale Gericht die formelle und materielle Berechtigung des Gläubigers abschließend geprüft hat. Weiterhin müssten die jeweiligen nationalen Schuldnerschutzvorschriften, die neben den europäischen Bestimmungen weiter Bestand hätten, beachtet werden, womit die jeweiligen Banken oder sonstigen Kreditinstitute (im Folgenden: Banken) als Drittschuldner überfordert sein dürften. Dem Gläubigerinteresse erscheint bereits dadurch, dass dem Schuldner durch den Pfändungsbeschluss sein Verfügungsrecht über das Bankguthaben genommen wird, ausreichend Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/06 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

Zu den Fragen im Einzelnen

2. Zu Frage 1:

3. Zu Frage 2:

4. Zu Frage 3:

5. Zu Frage 4:

6. Zu Frage 5:

7. Zu Frage 6:

8. Zu Frage 7:

9. Zu Frage 8:

10. Zu Frage 9:

11. Zu Frage 10:

12. Zu Frage 11:

13. Zu Frage 12:

14. Zu Frage 13:

15. Zu Frage 14:

16. Zu Frage 15:

17. Zu Frage 16:

18. Zu Frage 17:

19. Zu Frage 18:

20. Zu Frage 19:

21. Zu Frage 20:

22. Zu Frage 21:

23. Zu Frage 22:

24. Zu Frage 23:


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.