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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Schutzverweigerungsgründe"


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Drucksache 539/10

... betrifft die Schutzentziehung bei Marken, die auf Grund einer internationalen Registrierung nach dem Madrider Abkommen registriert worden sind. § 124 MarkenG stellt durch eine Verweisung auf § 115 MarkenG sicher, dass für Marken, die nach dem Madrider Protokoll registriert worden sind, was in der Praxis die Regel ist, das Gleiche gilt. Die Schutzentziehung bei international registrierten Marken entspricht der Löschung nationaler Marken wegen Verfalls auf Grund Nichtbenutzung nach § 49 MarkenG. Für die Nichtbenutzung gilt eine fünfjährige Benutzungsschonfrist, die bei nationalen Marken mit der Eintragung der Marke in das Register beginnt. Für den Beginn der Benutzungsschonfrist bei einer internationalen Markenregistrierung stellt § 115 Absatz 2 MarkenG bisher primär auf den Ablauf der für die Erklärung der Schutzverweigerung maßgeblichen Frist ab, die bei der Erstreckung des Schutzes einer Marke auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein Jahr beträgt. Innerhalb dieser Frist kann dem Internationalen Büro der WIPO unter Angabe von Gründen eine Schutzverweigerung mitgeteilt werden. Da aber viele nationale Ämter inzwischen in der Lage sind, internationale Markenregistrierungen in vergleichsweise kurzer Zeit zu prüfen, hat die Versammlung des Verbandes für die internationale Registrierung von Marken (Madrider Verband) auf seiner 40. (23. außerordentlichen) Sitzung im Rahmen der 45. Serie von Sitzungen der Leitungsorgane der WIPO vom 22. bis 30. September 2008 mit Regel 18ter Absatz 1 GMAO eine Regelung beschlossen, nach der die Ämter der Vertragsparteien (Mitgliedstaaten oder andere Vertragsparteien wie die EU) verpflichtet sind, ab 1. Januar 2011 eine ausdrückliche Erklärung über die Schutzbewilligung gegenüber dem Internationalen Büro der WIPO abzugeben, wenn und sobald vor Ablauf der für die Schutzverweigerung maßgeblichen Frist die Prüfung der Schutzverweigerungsgründe mit dem Ergebnis abgeschlossen ist, dass solche Gründe nicht bestehen (vgl. "Report", WIPO-Dokument MM/A/40/5, 29. September 2008). Für Deutschland ist die Ergänzung der GMAO durch Verordnung der Bundesministerin der Justiz vom 18. August 2009 (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 73b
Verwaltungsbehörde

Artikel 2
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102a
Insolvenzverwalter aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Artikel 4
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 69a
Verwaltungsbehörde

Artikel 5
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 7
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 10
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 70a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 13
Änderung der Kostenordnung

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 62a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 15
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 16
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 59a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 17
Änderung des Markengesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

III. Gesetzesfolgen

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu § 51

Zu § 51

Zu § 51

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1336/1392: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.