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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sektorebene"


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Drucksache 132/16 (Beschluss)

... Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden. Dabei ist auch die Subsektorebene auf Carbon-Leakage-Effekte zu prüfen. Die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich erreichbar sein, eine Anpassung an den technischen Fortschritt auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung erfolgen. In der Stahlindustrie müssen die Benchmarks auch die aus Effizienz- und Umweltschutzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden.



Drucksache 132/2/16

... Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden. Dabei ist auch die Subsektorebene auf Carbon leakage Effekte zu prüfen. Die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich erreichbar sein, eine Anpassung an den technischen Fortschritt muss auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung erfolgen. In der Stahlindustrie müssen die Benchmarks auch die aus Effizienz- und Umweltschutzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden."



Drucksache 114/16

... Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hat sich für eine Überarbeitung der Richtlinie ausgesprochen, um die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sicherzustellen. In diesem Zusammenhang forderte der EGB die Kommission jedoch auf, die Autonomie der Sozialpartner bei den Lohnverhandlungen sowie die Vielfalt der nationalen Systeme der Arbeitsbeziehungen zu respektieren und Bestimmungen zu den wesentlichen Vergütungsbestandteilen festzulegen, die für Tarifverträge auf Unternehmensebene vorteilhafter als für solche auf Sektorebene sind. Zudem schlug der EGB der Kommission vor, Maßnahmen zu formulieren, die insbesondere auf entsandte Leiharbeitnehmer anzuwenden sind und vorsehen, dass zu einem früheren Zeitpunkt eine Beschäftigungszeit im Herkunftsland zurückgelegt worden sein muss, sowie neue Vorschriften zur Bekämpfung von Scheinselbständigkeit und bessere Durchsetzungsmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Inspektionen, einzuführen und zuverlässigere Formulare zur sozialen Sicherheit bereitzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags

1.2. Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

2.3. Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1. Konsultation der Interessenträger

4. Einholung und Nutzung von EXPERTENWISSEN

5. Folgenabschätzung

6. Grundrechte

7. AUSFÜHRLICHE Erläuterung Einzelner Bestimmungen des Vorschlags

7.1. Absatz 1

7.2. Absatz 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

7.3. Absatz 3

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 96/71/EG

Artikel 2a
Entsendungen für mehr als vierundzwanzig Monate

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 132/3/16

... Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden. Dabei ist auch die Subsektorebene auf Carbon leakage Effekte zu prüfen. Die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich erreichbar sein, eine Anpassung an den technischen Fortschritt auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung erfolgen. In der Stahlindustrie müssen die Benchmarks auch die aus Effizienz- und Umweltschutzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden."



Drucksache 262/13

... 31. PEFCR-Regeln sind ein Satz von Regeln, die die allgemeinen methodischen Anleitungen für PEF-Studien durch nähere Spezifizierungen auf Ebene einer bestimmten Produktkategorie ergänzen. OEFSR-Regeln sind ein Satz von Regeln, die die allgemeinen methodischen Anleitungen für OEF-Studien durch nähere Spezifizierungen auf Sektorebene ergänzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Kontext des Vorschlags

2.1. Die Herausforderungen der Umwelt- und Ressourceneffizienz

2.2. Die Umweltvorteile grüner Produkte und grüner Organisationen

2.3. Die wirtschaftlichen Vorteile grüner Produkte und grüner Organisationen

3. die Probleme, die mit Diesem Vorschlag in Angriff Genommen werden Sollen

3.1. Fehlen einer gemeinsamen Definition für grünes Produkt und grüne Organisation

3.2. Unnötige Kosten für die Unternehmen

3.3. Hindernisse für den freien Verkehr von als grün vermarkteten Produkten

Kasten 1 - Konkrete Hindernisse für den Handel mit als grün vermarkteten Produkten im Binnenmarkt

3.4. Mangelndes Vertrauen der Verbraucher gegenüber Umweltaussagen

4. die politische Antwort der EU

4.1. Handlungsziel der EU

4.2. Methodische Arbeiten zur Messung der Umweltwirkung von Produkten und Organisationen

4.3. Das Vorschlagspaket als erste Phase einer neuen Politik

4.3.1. Die Empfehlung der Kommission

4.3.2. Pilotphase: Testen der Anwendung der Umweltfußabdruckmethoden

4.3.3. Umweltaussagen und bessere Leitlinien für die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

4.3.4. Offenlegung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen

4.4. Die zweite Phase: Evaluierung und künftige Politik

5. Globaler Kontext und internationale Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 867/11

... - verstärkte (Ko-)Finanzierung vereinbarter Sektorstrategien (anstatt einzelner Projekte), die zur Zielerreichung beitragen. Damit soll die Zahl der ausschließlich über Zuschüsse finanzierten Projekte verringert und der Anteil der auf Sektorebene finanzierten Unterstützung (einschließlich sektorbezogener Budgethilfe in ausgewählten Politikbereichen auf der Grundlage einer gezielten Konditionalität) erhöht werden. Die Unterstützung bei der Übernahme des Besitzstands wird allerdings weiterhin auf der Grundlage des Projektansatzes oder sonstiger Durchführungsmodalitäten wie zweckgebundener Fazilitäten bereitgestellt, falls dafür eine umfassende Sektorstrategie fehlt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 867/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Inanspruchnahme externen Sachverstands

4 Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Elemente

4 Vereinfachung

Delegierte Rechtsakte

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Allgemeines Ziel

Artikel 2
Spezifische Ziele

Artikel 3
Politikbereiche

Artikel 4
Vereinbarkeit, Kohärenz und Komplementarität

Titel II
Strategische Planung

Artikel 5
Gemeinsamer strategischer Rahmen des IPA

Artikel 6
Strategiepapiere

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Allgemeiner Rahmen

Artikel 8
Rahmen- und Nebenvereinbarungen

Artikel 9
Instrumentübergreifende Bestimmungen

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 11
Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Aussetzung der Unterstützung durch die Union

Artikel 14
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang


 
 
 


Drucksache 379/11

... /EG genannten Einsparziele beim Endenergieverbrauch enthalten. Ist keine Berechnung/Schätzung der Einsparungen je Maßnahme verfügbar, so ist die Verringerung des Energieverbrauchs auf Sektorebene aufgrund der (Kombination von) Maßnahmen auszuweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Geltende Bestimmungen

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung

2.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

5.1. Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands

5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

5.3. Überprüfung/Revision/Sunset-Klausel

5.5. Entsprechungstabelle

5.6. Europäischer Wirtschaftsraum EWR

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Energieeffizienzziele

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Energieeffizienzziele

Kapitel II
Effizienz bei der Energienutzung

Artikel 4
Öffentliche Einrichtungen

Artikel 5
Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen

Artikel 6
Energieeffizienzverpflichtungssysteme

Artikel 7
Energieaudits und Energiemanagementsysteme

Artikel 8
Verbrauchserfassung und informative Abrechnung

Artikel 9
Sanktionen

Kapitel III
Effizienz bei der Energieversorgung

Artikel 10
Förderung von Effizienz beider Wärme- und Kälteversorgung

Artikel 11
Energieumwandlung

Artikel 12
Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung

Kapitel IV
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen

Artikel 14
Energiedienstleistungen

Artikel 15
Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz

Artikel 16
Umrechnungsfaktoren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Delegierte Rechtsakte und Anpassung der Anhänge

Artikel 18
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 19
Überprüfung und Überwachung der Durchführung

Artikel 20
Ausschussverfahren

Artikel 21
Aufhebung

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten

Anhang I
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der Strommenge aus KWK

Teil I
Allgemeine Grundsätze

Teil II
KWK-Technologien, die unter diese Richtlinie fallen

Teil III
Detaillierte Grundsätze

Anhang II
Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses

Anhang III
Energieeffizienzanforderungen für die Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Gebäuden durch öffentliche Einrichtungen

Anhang IV
Energiegehalt ausgewählter Brennstoffe für den Endverbrauch - Umrechnungstabelle 41

Anhang V
Energieeffizienzverpflichtungssysteme

1. Auf kurzfristige Einsparungen abzielende Maßnahmen

2. Berechnung der Energieeinsparungen

3. Europäische Standardwerte nach Gerätetyp

3.1. Haushaltsgeräte

a. Mit Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten

b. Ohne Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten

c. Haushaltswaschmaschinen

d. Haushaltsgeschirrspüler

3.2. Wohnungsbeleuchtung

4. Standard-Lebensdauerwerte

Anhang VI
Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs und die Häufigkeit der Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs

1. Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs

1.1. Individuelle Zähler

1.2. Heizkostenverteiler

2. Mindestanforderungen an die Abrechnung

2.1 Abrechnungshäufigkeit auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs

2.2. Mindestinformationen auf der Rechnung

2.3 Energieeffizienz-Begleitinformationen zu Rechnungen und sonstige Rückmeldungen an die Endkunden

Anhang VII
Effizienzplanung bei der Wärme- und Kälteversorgung

3. Städtische Raumordnungspläne sind so zu konzipieren, dass

Anhang VIII
Leitlinien für die Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken und Industrieanlagen

1. Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken gemäß Artikel 10 Absätze 3 und 6

2. Wahl der Standorte industrieller Abwärmequellen gemäß Artikel 10 Absatz 8

Anhang IX
Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter KWK

Anhang X
Inventarisierung der Energieeffizienzdaten von Energieumwandlungsanlagen

Anhang XI
Energieeffizienzkriterien für die Regulierung von Energienetzen und für von Energieregulierungsbehörden festgesetzte oder genehmigte Netztarife

Anhang XII
Energieeffizienzanforderungen an Übertragungs - und Verteilernetzbetreiber

Anhang XIII
Mindestelemente von Energieleistungsverträgen mit dem öffentlichen Sektor

Anhang XIV
Allgemeiner Rahmen für die Berichterstattung

Teil 1
Allgemeiner Rahmen für Jahresberichte

Teil 2
Allgemeiner Rahmen für zusätzliche Berichte

1. Ziele und Strategien

2. Maßnahmen und Energieeinsparungen

3. Spezifische Informationen zu Bestimmungen dieser Richtlinie

3.1. Öffentliche Einrichtungen Artikel 4

3.2. Energieeffizienzverpflichtungen Artikel 6

3.3. Energieaudits und Energiemanagementsysteme Artikel 7

3.4. Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung Artikel 10

3.5. Energieumwandlung Artikel 11

3.6. Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung Artikel 12

3.7. Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen Artikel 13

3.8. Energiedienstleistungen Artikel 14

3.9. Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz Artikel 15

Anhang XV
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 430/09

... 20. warnt vor Konflikten und der Überschneidung bzw. Wiederholung von Bestimmungen in Verhaltenskodizes und im Arbeitsrecht sowie in von Behörden erlassenen Normen und Leitlinien und in geltenden Tarifverträgen; betont deshalb, dass es notwendig ist, dass sich Unternehmen vorrangig an Verhaltenskodizes, Normen und Leitlinien halten, die auf der Ebene von supranationalen Organisationen (OECD, IAO) bzw. auf nationaler oder Sektorebene ausgearbeitet werden;



Drucksache 603/09

... 86. Die Beschäftigten und die Sozialpartner des Verkehrssektors sollten über die Entwicklung, Anwendung und Überwachung der Verkehrspolitik und der zugehörigen Maßnahmen auf Unternehmens- wie Sektorebene informiert und dazu konsultiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts

3. Trends und Herausforderungen

3.1. Alterung

3.2. Zuwanderung und interne Mobilität

3.3. Ökologische Herausforderungen

3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe

3.5. Verstädterung

3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik

4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr

4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr

4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz

4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr

4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien

4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals

4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung

4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit

5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten

5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze

5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr

5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation

5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs

5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen

5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen

5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen

6. Wie geht es Weiter?


 
 
 


Drucksache 979/08

... – von den Sozialpartnern und den Gleichstellungsgremien gemäß Artikel 141 Absatz 4 des EG-Vertrags auf den unterschiedlichen Vertrags- und Sektorebenen umzusetzende konkrete Fördermaßnahmen zur Überwindung des Lohngefälles und der Geschlechterspaltung, wie z.B.: Förderung von Lohnvereinbarungen zum Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, Untersuchungen zur Gleichbehandlung bei der Entlohnung, Festlegung qualitativer und quantitativer Ziele und Benchmarking, Austausch bewährter Praktiken,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 979/08




Anlage
Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags

Empfehlung 1: Definitionen

Empfehlung 2: Analyse der Situation und Transparenz der Ergebnisse

Empfehlung 3: Bewertung der Arbeit und berufliche Einstufung

Empfehlung 4: Gleichstellungsgremien

Empfehlung 5: Sozialer Dialog

Empfehlung 7: Gender Mainstreaming

Empfehlung 8: Sanktionen

Empfehlung 9: Straffung der EU-Regelungen und -Politiken


 
 
 


Drucksache 135/08

... 54. unterstreicht die Bedeutung eines kontinuierlichen Dialogs zwischen allen Beteiligten einschließlich staatlichen Stellen, Arbeitgebern, Arbeitnehmern, deren Vertretern und der Zivilgesellschaft als entscheidendes Instrument für die effektive Entwicklung hoher Gesundheits- und Sicherheitsstandards; dieser Dialog sollte zu einer besseren Kenntnis der wahren Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie der besonderen Bedürfnisse und Anforderungen bestimmter Arbeitnehmergruppen auf Unternehmens- und Sektorebene und zu einem Austausch bewährter Praktiken führen;



Drucksache 859/07

... Einige dieser Probleme könnten durch Maßnahmen des zweiten Pfeilers gelöst werden, die darauf abzielen, die Wertschöpfung der Milchprodukte zu erhöhen. Da es aber nicht Ziel dieser Maßnahmen ist, die Erzeugung zu erhalten, muss für die Berggebiete eine andere Lösung gefunden werden, um nach dem Auslaufen der Quotenregelung eine sanfte Landung zu ermöglichen. Eine Möglichkeit bestünde darin, besondere Stützungsmaßnahmen im Rahmen eines überarbeiteten Artikels 69 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 vorzusehen. Dies würde eine Lockerung der derzeitigen Vorschrift voraussetzen, derzufolge derartige Maßnahmen nur auf Sektorebene angewendet werden dürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 859/07




1. Die gemeinsame Agrarpolitik Heute

1.1. Eine radikal umgestaltete, leistungsfähigere Politik

1.2. Weitere Verbesserungen im Rahmen des Gesundheitschecks

2. Die Betriebsprämienregelung und mögliche Vereinfachungen

2.1. Vereinfachung der Betriebsprämienregelung

2.2. Stärkere Zielorientierung der Cross-Compliance-Regelung

2.3. Teilweise gekoppelte Beihilfen

2.4. Höchst- und Mindestbeträge

3. Neue Chancen ergreifen und die Marktorientierung verbessern

3.1. Die Rolle der Marktintervention und der Angebotssteuerung

3.2. Interventionsregelung für Getreide

3.3. Flächenstilllegung: keine Angebotssteuerung, mehr Umweltnutzen

3.4. Auslaufen der Milchquotenregelung: Vorbereitung auf eine sanfte Landung

Auslaufen der Milchquotenregelung

Maßnahmen für die Berggebiete

3.5. Andere Maßnahmen zur Angebotssteuerung

4. Auf neue Herausforderungen reagieren

4.1. Risikomanagement

4.2. Klimawandel, Bioenergie, Wasserwirtschaft und Artenvielfalt

4.3. Stärkung des zweiten Pfeilers

5. Finanzrahmen

6. Schluss


 
 
 


Drucksache 454/07

... 44. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Verweis auf die nationale Gesetzgebung und die internationalen Standards sowie die Verhaltenskodizes der OECD und der ILO für multinationale Unternehmen sowie ergänzend dazu zu ermutigen, im Rahmen freiwilliger Initiativen auf Unternehmens- oder Sektorebene Verhaltenskodizes anzunehmen;



Drucksache 871/06

... Da Vereinfachung mit Änderungen und Anpassungen verbunden ist, sind Konsultationen auf Sektorebene erforderlich. Die Kommission bemüht sich aktiv um Konsultation der am stärksten Betroffenen sowie um die Analyse der Probleme und die Suche nach praxisgerechten Lösungen. Von Bedeutung ist auch der internationale Kontext (z.B. in den Bereichen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 871/06




Mitteilung

3 Zusammenfassung

Europäische Kommission:

Rat und Europäisches Parlament:

4 Mitgliedstaaten:

EU und Mitgliedstaaten:

I. Das Programm für bessere Rechtsetzung

II. Bisherige Fortschritte und künftige Herausforderungen

1. Modernisierung der bestehenden Rechtsvorschriften

Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften

Kodifizierung und Aufhebung überholter Rechtsvorschriften

2. Verbesserung der Ausarbeitung von Vorschlägen

5 Folgenabschätzung

Sichtung und Zurückziehung anhängiger Vorschläge

3. Anwendung des EU-Rechts

III. Fortschritte im Hinblick auf eine bessere Rechtsetzung in den Mitgliedstaaten

IV. Die nächsten Schritte

Vereinfachung der Rechtsvorschriften

Verringerung der Verwaltungslasten

4 Folgenabschätzung

Sichtung und Zurückziehung anhängiger Vorschläge

Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts

Kodifizierung und Aufhebung

V. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 785/05

... (6) Eine einheitliche EU-Methode würde gewährleisten, dass die nationalen Daten leicht addiert werden können zum Zweck der Bewertung einzelner Rechtsakte und/oder des kumulierten Aufwands auf Sektorebene. eine EU-weite Bewertung erforderlichen Daten verfügen, d.h. sie müssten eine gezielte Datensammlung organisieren. Eine einheitliche Definition und ein einheitlicher Quantifizierungsansatz würden dagegen bedeuten, dass neu teilnehmende Mitgliedstaaten sich in der Bewertung des Verwaltungsaufwands in ihrem Land auf vorliegende Daten aus vergleichbaren anderen Ländern stützen können. Im Endeffekt würde sich also ein Mehrwert ergeben, vorausgesetzt eine einheitliche EU-Methode geht nicht auf Kosten der Analyse sonstiger Auswirkungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 785/05




Mitteilung

1. Verwaltungskosten und bessere Rechtsetzung

2. QUANTIFIZIERUNG des administrativen Aufwands IN der EU - gegenwärtiger STAND

3. MACHBARKEIT einer einheitlichen EU-Methode

4. Mehrwert einer einheitlichen EU-Methode

5. GRUNDRISS einer einheitlichen EU-Methode zur Bewertung der durch Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungskosten

6. Dienächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 95/20 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.