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"Sozialhilfebezugs"
Drucksache 68/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss
... Im Übrigen ist bei ausländischen Staatsangehörigen, die einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen dürfen, in aller Regel davon auszugehen, dass sie nachrangige staatliche Fürsorgeleistungen beziehen. Hinsichtlich dieser Personengruppe hat das Bundesverfassungsgericht am Beispiel des Sozialhilfebezuges darauf hingewiesen, dass sich im Fall durchgehenden Sozialhilfebezugs das verfügbare Familieneinkommen durch das Kindergeld (gilt auch für den Unterhaltsvorschuss) im Ergebnis nicht ändert, weil vorrangige staatliche Leistungen beim Bezug von nachrangigen Fürsorgeleistungen ohnehin nicht den Eltern, sondern im Wege des Erstattungsanspruchs (oder der Einkommensanrechnung) dem subsidiär leistenden Fürsorgeleistungsträger zugute kommen (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6.7.2004, Absatz-Nr. 51, 62).
Drucksache 617/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Enwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Buches Sozialgesetzbuch in Artikel 1 Nr. 20 erst zum 1. April 2007 erfolgen. Mit einer auf 12 Monate begrenzten Weitergeltung der Vorschrift wird berücksichtigt, dass die Abrechnungen für zu erstattende Zeiten des Sozialhilfebezugs vor dem 1. April 2006 von Staatsangehörigen des einen Vertragsstaates mit Wohnsitz im anderen Vertragsstaat nicht mit dem Auslaufen des Abkommens abgeschlossen werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (860-12)
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (860-6)
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen
IV. Preiswirkungsklausel
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 918/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 57 der 806. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2004
Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es und weiterer Gesetze
... 1. Die Vorschrift des Art. 6 Nr. 6a sieht vor, dass künftig Personen, die aufgrund einer Bleiberegelung der obersten Landesbehörden im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (es sei denn es handelt sich um Bürgerkriegsflüchtlinge), sowie Personen, deren Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen verlängert wird, nicht mehr wie bisher nach dem Zuwanderungskompromiss vorgesehen lediglich abgesenkte Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sondern von Anfang an Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe in vollem Umfang. Bislang bestand Anspruch auf Leistungen auf dem Leistungsniveau der Sozialhilfe erst nach drei Jahren. Personen, die bislang aus humanitären Gründen im Bundesgebiet bleiben konnten, erhielten grundsätzlich lediglich eine Duldung. Erst das Zuwanderungsgesetz sieht hier die Erteilung eines Aufenthaltstitels vor, ohne jedoch zu einer Besserstellung im Falle des Sozialhilfebezugs zu gelangen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 15a Abs. 4 Satz 6 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 16 Abs. 4 Satz 2 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3a § 24 Abs. 4 Satz 2 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nr. 8 und 13 § 49a Abs. 3, § 49b und § 89a AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8b - neu - § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 83 Abs. 1 und 2 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 104 Abs. 6 AufenthG
8. Zu Artikel 6 Nr. 6a und b § 1 Abs. 1 Nr. 3 und § 6 Asylbewerberleistungsgesetz
Drucksache 662/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 804. Sitzung des Bundesrates am 15. Oktober 2004
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es und weiterer Gesetze
... Personen, die bislang aus humanitären Gründen im Bundesgebiet bleiben konnten erhielten grundsätzlich lediglich eine Duldung. Erst das Zuwanderungsgesetz sieht hier die Erteilung eines Aufenthaltstitels vor, ohne jedoch zu einer Besserstellung im Falle des Sozialhilfebezugs zu gelangen. Entgegen der amtlichen Begründung rechtfertigen Integrationsgesichtspunkte keine Anhebung des Leistungsumfangs. Ziel von Integrationsbemühungen muss es vielmehr sein, hier länger aufhältige Personen dazu zu bringen, ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit zu sichern. Die Erhöhung von Leistungen trägt für sich genommen nicht zur Integration bei und kann unter Umständen einen gegenteiligen Effekt haben, wenn aufgrund hohen Leistungen aufgrund von
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 1 und 2 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a01 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 6 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 16 Abs. 4 Satz ... AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 24 Abs. 4 Satz 2 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nr. 8 und Nummer 13 § 49a Abs. 3 - neu -, § 49b und § 89a AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nr. 8a - neu - § 51 Abs. 5 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nr. 8b - neu - § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 71 Abs. 4 Satz 2 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 83 Abs. 2 - neu - AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 99 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe b AufenthG Artikel 7 Nr. 1 Buchstabe a und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und cc § 73 Inhaltsübersicht, Überschrift und Absatz 2 Aufenthaltsverordnung
13. Zu Artikel 6 Nr. 6 § 1 Abs. 1 Nr. 3 Asylbewerberleistungsgesetz
14. Zu Artikel 6 Nr. 8 - neu - § 53 Asylverfahrensgesetz
Drucksache 918/04 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es und weiterer Gesetze
... 1. Die Vorschrift des Art. 6 Nr. 6a sieht vor, dass künftig Personen, die aufgrund einer Bleiberegelung der obersten Landesbehörden im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (es sei denn es handelt sich um Bürgerkriegsflüchtlinge), sowie Personen, deren Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen verlängert wird, nicht mehr wie bisher nach dem Zuwanderungskompromiss vorgesehen lediglich abgesenkte Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sondern von Anfang an Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe in vollem Umfang. Bislang bestand Anspruch auf Leistungen auf dem Leistungsniveau der Sozialhilfe erst nach drei Jahren. Personen, die bislang aus humanitären Gründen im Bundesgebiet bleiben konnten, erhielten grundsätzlich lediglich eine Duldung. Erst das Zuwanderungsgesetz sieht hier die Erteilung eines Aufenthaltstitels vor, ohne jedoch zu einer Besserstellung im Falle des Sozialhilfebezugs zu gelangen. Entgegen der amtlichen Begründung rechtfertigen Integrationsgesichtspunkte keine Anhebung des Leistungsumfangs. Ziel von Integrationsbemühungen muss es vielmehr sein, hier länger aufhältige Personen dazu zu bringen, ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit zu sichern. Die Erhöhung von Leistungen trägt für sich genommen nicht zur Integration bei und kann unter Umständen einen gegenteiligen Effekt haben, wenn aufgrund hoher Leistungen aufgrund von
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 15a Abs. 4 Satz 6 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 16 Abs. 4 Satz 2 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3a § 24 Abs. 4 Satz 2 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nr. 8 und 13 § 49a Abs. 3, § 49b und § 89a AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8b - neu - § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 83 Abs. 1 und 2 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 104 Abs. 6 AufenthG
8. Zu Artikel 6 Nr. 6a und b § 1 Abs. 1 Nr. 3 und § 6 Asylbewerberleistungsgesetz
Drucksache 662/04 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es und weiterer Gesetze
... Personen, die bislang aus humanitären Gründen im Bundesgebiet bleiben konnten erhielten grundsätzlich lediglich eine Duldung. Erst das Zuwanderungsgesetz sieht hier die Erteilung eines Aufenthaltstitels vor, ohne jedoch zu einer Besserstellung im Falle des Sozialhilfebezugs zu gelangen. Entgegen der amtlichen Begründung rechtfertigen Integrationsgesichtspunkte keine Anhebung des Leistungsumfangs. Ziel von Integrationsbemühungen muss es vielmehr sein, hier länger aufhältige Personen dazu zu bringen, ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit zu sichern. Die Erhöhung von Leistungen trägt für sich genommen nicht zur Integration bei und kann unter Umständen einen gegenteiligen Effekt haben, wenn aufgrund hohen Leistungen aufgrund von
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 1 und 2 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a01 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 6 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 16 Abs. 4 Satz ... AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 24 Abs. 4 Satz 2 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nr. 8 und Nummer 13 § 49a Abs. 3 - neu -, § 49b und § 89a AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nr. 8a - neu - § 51 Abs. 5 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nr. 8b - neu - § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 71 Abs. 4 Satz 2 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 83 Abs. 2 - neu - AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 99 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe b AufenthG
13. Zu Artikel 6 Nr. 6 § 1 Abs. 1 Nr. 3 Asylbewerberleistungsgesetz
14. Zu Artikel 6 Nr. 8 - neu - § 53 Asylverfahrensgesetz
Drucksache 428/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG )
Drucksache 428/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG )
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.