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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sozialhilfebezugs"


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Drucksache 68/06

... Im Übrigen ist bei ausländischen Staatsangehörigen, die einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen dürfen, in aller Regel davon auszugehen, dass sie nachrangige staatliche Fürsorgeleistungen beziehen. Hinsichtlich dieser Personengruppe hat das Bundesverfassungsgericht am Beispiel des Sozialhilfebezuges darauf hingewiesen, dass sich im Fall durchgehenden Sozialhilfebezugs das verfügbare Familieneinkommen durch das Kindergeld (gilt auch für den Unterhaltsvorschuss) im Ergebnis nicht ändert, weil vorrangige staatliche Leistungen beim Bezug von nachrangigen Fürsorgeleistungen ohnehin nicht den Eltern, sondern im Wege des Erstattungsanspruchs (oder der Einkommensanrechnung) dem subsidiär leistenden Fürsorgeleistungsträger zugute kommen (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6.7.2004, Absatz-Nr. 51, 62).

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Drucksache 68/06




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Artikel 4
Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Artikel 5
Neufassung von Gesetzen

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 617/06

... Buches Sozialgesetzbuch in Artikel 1 Nr. 20 erst zum 1. April 2007 erfolgen. Mit einer auf 12 Monate begrenzten Weitergeltung der Vorschrift wird berücksichtigt, dass die Abrechnungen für zu erstattende Zeiten des Sozialhilfebezugs vor dem 1. April 2006 von Staatsangehörigen des einen Vertragsstaates mit Wohnsitz im anderen Vertragsstaat nicht mit dem Auslaufen des Abkommens abgeschlossen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (860-12)

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (860-6)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

IV. Preiswirkungsklausel

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 918/1/04

... 1. Die Vorschrift des Art. 6 Nr. 6a sieht vor, dass künftig Personen, die aufgrund einer Bleiberegelung der obersten Landesbehörden im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (es sei denn es handelt sich um Bürgerkriegsflüchtlinge), sowie Personen, deren Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen verlängert wird, nicht mehr wie bisher nach dem Zuwanderungskompromiss vorgesehen lediglich abgesenkte Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sondern von Anfang an Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe in vollem Umfang. Bislang bestand Anspruch auf Leistungen auf dem Leistungsniveau der Sozialhilfe erst nach drei Jahren. Personen, die bislang aus humanitären Gründen im Bundesgebiet bleiben konnten, erhielten grundsätzlich lediglich eine Duldung. Erst das Zuwanderungsgesetz sieht hier die Erteilung eines Aufenthaltstitels vor, ohne jedoch zu einer Besserstellung im Falle des Sozialhilfebezugs zu gelangen.

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Drucksache 918/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 15a Abs. 4 Satz 6 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 16 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a § 24 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 8 und 13 § 49a Abs. 3, § 49b und § 89a AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8b - neu - § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 83 Abs. 1 und 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 104 Abs. 6 AufenthG

8. Zu Artikel 6 Nr. 6a und b § 1 Abs. 1 Nr. 3 und § 6 Asylbewerberleistungsgesetz


 
 
 


Drucksache 662/1/04

... Personen, die bislang aus humanitären Gründen im Bundesgebiet bleiben konnten erhielten grundsätzlich lediglich eine Duldung. Erst das Zuwanderungsgesetz sieht hier die Erteilung eines Aufenthaltstitels vor, ohne jedoch zu einer Besserstellung im Falle des Sozialhilfebezugs zu gelangen. Entgegen der amtlichen Begründung rechtfertigen Integrationsgesichtspunkte keine Anhebung des Leistungsumfangs. Ziel von Integrationsbemühungen muss es vielmehr sein, hier länger aufhältige Personen dazu zu bringen, ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit zu sichern. Die Erhöhung von Leistungen trägt für sich genommen nicht zur Integration bei und kann unter Umständen einen gegenteiligen Effekt haben, wenn aufgrund hohen Leistungen aufgrund von

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Drucksache 662/1/04




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 1 und 2 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a01 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 6 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 16 Abs. 4 Satz ... AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 24 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 und Nummer 13 § 49a Abs. 3 - neu -, § 49b und § 89a AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nr. 8a - neu - § 51 Abs. 5 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nr. 8b - neu - § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 71 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 83 Abs. 2 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 99 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe b AufenthG Artikel 7 Nr. 1 Buchstabe a und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und cc § 73 Inhaltsübersicht, Überschrift und Absatz 2 Aufenthaltsverordnung

13. Zu Artikel 6 Nr. 6 § 1 Abs. 1 Nr. 3 Asylbewerberleistungsgesetz

14. Zu Artikel 6 Nr. 8 - neu - § 53 Asylverfahrensgesetz


 
 
 


Drucksache 918/04 (Beschluss)

... 1. Die Vorschrift des Art. 6 Nr. 6a sieht vor, dass künftig Personen, die aufgrund einer Bleiberegelung der obersten Landesbehörden im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (es sei denn es handelt sich um Bürgerkriegsflüchtlinge), sowie Personen, deren Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen verlängert wird, nicht mehr wie bisher nach dem Zuwanderungskompromiss vorgesehen lediglich abgesenkte Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sondern von Anfang an Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe in vollem Umfang. Bislang bestand Anspruch auf Leistungen auf dem Leistungsniveau der Sozialhilfe erst nach drei Jahren. Personen, die bislang aus humanitären Gründen im Bundesgebiet bleiben konnten, erhielten grundsätzlich lediglich eine Duldung. Erst das Zuwanderungsgesetz sieht hier die Erteilung eines Aufenthaltstitels vor, ohne jedoch zu einer Besserstellung im Falle des Sozialhilfebezugs zu gelangen. Entgegen der amtlichen Begründung rechtfertigen Integrationsgesichtspunkte keine Anhebung des Leistungsumfangs. Ziel von Integrationsbemühungen muss es vielmehr sein, hier länger aufhältige Personen dazu zu bringen, ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit zu sichern. Die Erhöhung von Leistungen trägt für sich genommen nicht zur Integration bei und kann unter Umständen einen gegenteiligen Effekt haben, wenn aufgrund hoher Leistungen aufgrund von

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Drucksache 918/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 15a Abs. 4 Satz 6 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 16 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a § 24 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 8 und 13 § 49a Abs. 3, § 49b und § 89a AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8b - neu - § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 83 Abs. 1 und 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 104 Abs. 6 AufenthG

8. Zu Artikel 6 Nr. 6a und b § 1 Abs. 1 Nr. 3 und § 6 Asylbewerberleistungsgesetz


 
 
 


Drucksache 662/04 (Beschluss)

... Personen, die bislang aus humanitären Gründen im Bundesgebiet bleiben konnten erhielten grundsätzlich lediglich eine Duldung. Erst das Zuwanderungsgesetz sieht hier die Erteilung eines Aufenthaltstitels vor, ohne jedoch zu einer Besserstellung im Falle des Sozialhilfebezugs zu gelangen. Entgegen der amtlichen Begründung rechtfertigen Integrationsgesichtspunkte keine Anhebung des Leistungsumfangs. Ziel von Integrationsbemühungen muss es vielmehr sein, hier länger aufhältige Personen dazu zu bringen, ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit zu sichern. Die Erhöhung von Leistungen trägt für sich genommen nicht zur Integration bei und kann unter Umständen einen gegenteiligen Effekt haben, wenn aufgrund hohen Leistungen aufgrund von

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Drucksache 662/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 1 und 2 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a01 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 6 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 16 Abs. 4 Satz ... AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 24 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 und Nummer 13 § 49a Abs. 3 - neu -, § 49b und § 89a AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nr. 8a - neu - § 51 Abs. 5 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nr. 8b - neu - § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 71 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 83 Abs. 2 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 99 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe b AufenthG

13. Zu Artikel 6 Nr. 6 § 1 Abs. 1 Nr. 3 Asylbewerberleistungsgesetz

14. Zu Artikel 6 Nr. 8 - neu - § 53 Asylverfahrensgesetz


 
 
 


Drucksache 428/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 428/1/16 PDF-Dokument



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