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27 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sozialhilfeempfängern"


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Drucksache 224/3/07

... Mit der Schaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes hat der Gesetzgeber bewusst eine unterschiedliche Behandlung von Berechtigten nach dem Bundessozialhilferecht und nach diesem Gesetz vorgesehen. Ziel war es, ein eigenständiges Regelwerk zu schaffen, das auf die Bedürfnisse eines in der Regel nur kurzen, vorübergehenden Aufenthalts ausgerichtet ist. Die Erwartung des Gesetzgebers, dass die im Asylverfahren erfolglos gebliebenen Ausländer ihrer Ausreiseverpflichtung nach Abschluss ihrer Verfahren nachkommen, hat sich nicht in allen Fällen erfüllt. Deshalb sollen künftig nach einer Aufenthaltszeit von vier Jahren nur noch die Leistungsempfänger (sowie deren Familienangehörigen) nach dem AsylbLG erhöhte Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, die zwischenzeitlich eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, weil für diese Ausländer die grundsätzlich zwischen Sozialhilfeempfängern und Leistungsempfängern nach dem AsylbLG existierenden Unterschiede nicht mehr von solcher Art und solchem Gewicht sind, die eine dauerhafte Absenkung der Leistungen rechtfertigen.

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Drucksache 224/3/07




Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 559/07 (Beschluss)

... XII bemisst, wird in der Regel ganz oder zu einem erheblichen Anteil durch die eigenen Einkünfte des Heimbewohners gedeckt. Das den Bedarf im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt - HLU-Bedarf - übersteigende Einkommen wird als Kostenersatz zur Deckung der übrigen SGB XII-Leistungen eingesetzt. Daher erscheint eine pauschalierende Regelung - angelehnt an die ab 1991 eingeführte Pauschalierung bei Sozialhilfeempfängern - für Heimbewohner angemessen und würde den erheblichen Verwaltungsaufwand für die Berechnung des Wohngeldanspruchs von Heimbewohnern auf beiden Seiten minimieren. Notwendig sind dann nur ein formeller Antrag, der Nachweis, dass keine HLU gewährt wird sowie der Bescheid über Hilfe zur Pflege/Eingliederungshilfe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/07 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 WoGG

3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 WoGG

4. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 3 WoGG

5. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 3 WoGG

6. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 15 WoGG

7. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 15 - Übergangsregelung für die Anrechnung von steuerfreien Kapitalerträgen als wohngeldrechtliches Einkommen

8. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 19 WoGG

9. Zu Artikel 1 § 16 WoGG

10. Zu Artikel 1 § 17 Nr. 5 WoGG

11. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 2, 2a - neu - und 2b - neu -, § 11 Abs. 2 Nr. 4 und 5 und § 14 Abs. 3 WoGG

12. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 3 WoGG

13. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 - neu - WoGG

14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1a - neu - WoGG

15. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - und § 33 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 und 5 und Abs. 5a - neu - WoGG

16. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 2 WoGG

17. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 6 WoGG

18. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 6 WoGG

19. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2 WoGG

20. Zu Artikel 8 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

21. Zu Artikel 8 Abs. 2 - neu - Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 559/1/07

... XII bemisst, wird in der Regel ganz oder zu einem erheblichen Anteil durch die eigenen Einkünfte des Heimbewohners gedeckt. Das den Bedarf im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt - HLU-Bedarf - übersteigende Einkommen wird als Kostenersatz zur Deckung der übrigen SGB-XII-Leistungen eingesetzt. Daher erscheint eine pauschalierende Regelung - angelehnt an die ab 1991 eingeführte Pauschalierung bei Sozialhilfeempfängern - für Heimbewohner angemessen und würde den erheblichen Verwaltungsaufwand für die Berechnung des Wohngeldanspruchs von Heimbewohnern auf beiden Seiten minimieren. Notwendig sind dann nur ein formeller Antrag, der Nachweis, dass keine HLU gewährt wird, sowie der Bescheid über Hilfe zur Pflege/Eingliederungshilfe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/1/07




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 32 WoGG

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 WoGG

6. Zu Artikel 1 zu den Einkommensgrenzen des Wohngeldgesetzes

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 WoGG

8. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 3 WoGG

9. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 3 WoGG

10. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 WoGG

11. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 15 WoGG

12. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 15 - Übergangsregelung für die Anrechnung von steuerfreien Kapitalerträgen als wohngeldrechtliches Einkommen

13. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 19 WoGG

14. Zu Artikel 1 § 16 WoGG

15. Zu Artikel 1 § 17 Nr. 5 WoGG

16. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 2, 2a - neu - und 2b - neu -, § 11 Abs. 2 Nr. 4 und 5 und § 14 Abs. 3 WoGG

17. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 3 WoGG

18. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 - neu - WoGG

19. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1a - neu - WoGG

20. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 2 WoGG

21. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 6 WoGG

22. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 6 WoGG

23. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2 WoGG

24. Zu Artikel 8 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

25. Zu Artikel 8 Abs. 2 - neu - Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 36/07

... Buch Sozialgesetzbuch, soweit sie die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben. Mit der Schaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes hat der Gesetzgeber bewusst eine unterschiedliche Behandlung von Berechtigten nach dem Bundessozialhilferecht und nach diesem Gesetz vorgesehen. Ziel war es ein eigenständiges Regelwerk zu schaffen, das auf die Bedürfnisse eines in der Regel nur kurzen, vorübergehenden Aufenthalts ausgerichtet ist. Die Erwartung des Gesetzgebers, dass die im Asylverfahren erfolglos gebliebenen Ausländer ihrer Ausreiseverpflichtung nach Abschluss ihrer Verfahren nachkommen, hat sich nicht in allen Fällen erfüllt. Deshalb sollen künftig nur noch die Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhöhte Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, die zwischenzeitlich eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, weil für diese Ausländer die grundsätzlich zwischen Sozialhilfeempfängern und Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz existierenden Unterschiede nicht mehr von solcher Art und solchem Gewicht sind die eine dauerhafte Absenkung der Leistungen rechtfertigen. Durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entfällt die durch den negativen Abschluss ihrer Verfahren eingetretene Ausreiseverpflichtung und der nur vorübergehende Aufenthalt entwickelt sich zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 36/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 559/3/07

... XII bemisst, wird in der Regel ganz oder zu einem erheblichen Anteil durch die eigenen Einkünfte des Heimbewohners gedeckt. Das den Bedarf im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt - HLU-Bedarf - übersteigende Einkommen wird als Kostenersatz zur Deckung der übrigen SGB XII-Leistungen eingesetzt. Daher erscheint eine pauschalierende Regelung - angelehnt an die ab 1991 eingeführte Pauschalierung bei Sozialhilfeempfängern - für Heimbewohner angemessen und würde den erheblichen Verwaltungsaufwand für die Berechnung des Wohngeldanspruchs von Heimbewohnern auf beiden Seiten minimieren. Notwendig sind dann nur ein formeller Antrag, sowie der Nachweis, dass keine HLU gewährt wird, sowie der Bescheid über Hilfe zur Pflege/Eingliederungshilfe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/3/07




7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 WoGG


 
 
 


Drucksache 224/07 (Beschluss)

... Mit der Schaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes hat der Gesetzgeber bewusst eine unterschiedliche Behandlung von Berechtigten nach dem Bundessozialhilferecht und nach diesem Gesetz vorgesehen. Ziel war es, ein eigenständiges Regelwerk zu schaffen, das auf die Bedürfnisse eines in der Regel nur kurzen, vorübergehenden Aufenthalts ausgerichtet ist. Die Erwartung des Gesetzgebers, dass die im Asylverfahren erfolglos gebliebenen Ausländer ihrer Ausreiseverpflichtung nach Abschluss ihrer Verfahren nachkommen, hat sich nicht in allen Fällen erfüllt. Deshalb sollen künftig nach einer Aufenthaltszeit von vier Jahren nur noch die Leistungsempfänger (sowie deren Familienangehörigen) nach dem AsylbLG erhöhte Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, die zwischenzeitlich eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, weil für diese Ausländer die grundsätzlich zwischen Sozialhilfeempfängern und Leistungsempfängern nach dem AsylbLG existierenden Unterschiede nicht mehr von solcher Art und solchem Gewicht sind, die eine dauerhafte Absenkung der Leistungen rechtfertigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :

8. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG

23. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

24. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X

25. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - sowie Absatz 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG

28. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG

29. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein

30. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten

31. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG

32. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG

33. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz

34. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII

35. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung

36. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - Besch-VerfV

37. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV


 
 
 


Drucksache 67/06

... XII gleichgestellt werden, da den Unterhaltshilfeempfängern sonst der ihnen nach dem Lastenausgleichsgesetz zustehende Anspruch auf Krankenversorgung durch eine Regelung im - nachrangigen - Sozialhilferecht entzogen würde. Dies wäre unbillig und würde zudem zu einer erheblichen Benachteiligung der Unterhaltshilfeempfänger gegenüber den im Ausland lebenden Sozialhilfeempfängern führen, die nach den §§ 119, 147b BSHG (in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung) bezogene Leistungen aus Gründen des Vertrauensschutzes auch nach dem 1. Januar 2004 weiter erhalten. Die in § 132 Abs. 1 und 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Altsparergesetzes und dazu erlassener Vorschriften

Artikel 4
Aufhebung von Vorschriften zur Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden

Artikel 5
Aufhebung von Vorschriften zur Anpassung von Leistungen

Artikel 6
Aufhebung von Rechtsvorschriften zur Leistungsdurchführung nach dem Lastenausgleichsgesetz

Artikel 7
Aufhebung von Rechtsvorschriften zum Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz

Artikel 8
Aufhebung von Vorschriften zur Abgeltung

Artikel 9
Aufhebung weiterer Gesetze

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 20

Zu Nr. 21

Zu Nr. 22

Zu Nr. 23

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 477/05

... Die Antworten, die im Rahmen der durchgeführten Expertinnenbefragung gegeben wurden, weisen eine hohe Bandbreite auf. Sie reichen vom Wunsch, die Hilfe bundeseinheitlich zu gestalten über die Vorstellung, die Hilfe aus einer Hand zu gewähren, die nachgehende Betreuung zu verbessern, fließende Übergänge von der vollstationären zur ambulanten Betreuung zu schaffen, bis hin zu Finanzierungsideen für Beschäftigungsprojekte bzw. Arbeitsplätze. Die Notwendigkeit, Arbeits- oder Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten zu können, wurde seitens der befragten Sozialhilfeträger immer wieder betont - fast immer kamen dabei auch die Finanzierungsprobleme zur Sprache: bei denjenigen, die Arbeitslosenhilfe beziehen und grundsätzlich eine subventionierte Arbeit aufnehmen könnten, stellt sich das Problem, dass die Arbeitsplätze immer nur teilfinanziert sind bzw. dass es nur einen Zuschuss zu den Lohnkosten gibt und keine vollständige Finanzierung. Andererseits können Arbeitslosenhilfebezieher nicht im Rahmen der Hilfe zur Arbeit beschäftigt werden, da diese ausschließlich Sozialhilfeempfängern vorbehalten sei, die über keinerlei weitere Einkünfte verfügten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/05




Bericht

2 Endbericht

1. Ziel und Hintergrund der Untersuchung

2. Konzept der begleitenden Untersuchung

3 Forschungsfragen

1. Zuständigkeit und organisatorische Umsetzung des § 72 BSHG

2. Zielgruppen des § 72 BSHG

3. Leistungen nach § 72 BSHG

4. Kosten der Leistungserbringung und Kapazitäten der Verwaltung

5. Zusätzliche Untersuchungsfragen

3 Untersuchungsmethode

1. Statistische Analysen

2. Schriftliche Befragungen in der schriftlichen Hauptbefragung des Jahres 2002

3. Expertinnengespräche in den zuständigen Verwaltungsstellen

4. Begleitender informeller Beraterkreis

Schriftliche Erhebung 2002

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Schriftliche Erhebung 2003

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Expertinnengespräche 2003

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3. Umsetzung der DVO zu § 72 BSHG:

3.1 Empfänger der Hilfe nach § 72 BSHG

Entwicklung der Ausgaben 1995 - 2002

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Entwicklung der Empfängerzahlen 1995 - 2002

Entwicklung der Ausgaben pro Empfänger 1995 - 2002

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Relation von Empfängerinnen und Empfängern

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Zur Begriffsklärung

Besondere Lebensverhältnisse in Verbindung mit sozialen Schwierigkeiten

Besondere Lebensverhältnisse

Soziale Schwierigkeiten

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- für örtliche Sozialhilfeträger:

- für überörtliche Sozialhilfeträger:

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3.2 Zuständigkeit und Hilfepraxis

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Exkurs: Ergänzende information zur Landeszuständigkeit

Baden -Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Hessen:

Niedersachsen:

Nordrhein -Westfalen:

Sachsen:

Sachsen -Anhalt:

Thüringen:

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Exkurs: Ambulant vor Vollstationär

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3.3 Verwaltung und Kosten

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3.4 Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG in der Voruntersuchung 2001 ,

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4. Zusammenfassung

Anhang

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu 72 BSHG

Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG

- Gesprächsleitfaden -

I. Veränderungen durch die neue VO zu § 72 BSHG in Kraft seit 01.08.2001

II. Hilfestrukturen, Konzeption und Organisation des Hilfeprozesses

III. Personenkreis

IV. Zu guter Letzt

4 Bundeskanzlerfrage:

Tabelle

2 Literaturverzeichnis


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.