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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Sozialhilfeempfängerreduziert"


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Drucksache 253/06

... - Die Stärkung des Kindeswohls wird vor allem durch eine Änderung der unterhaltsrechtlichen Rangfolge erreicht. Den Unterhaltsansprüchen von minderjährigen unverheirateten Kindern und von volljährigen unverheirateten Kindern, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, wird Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen eingeräumt. Damit soll auch die Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfängerreduziert werden. Gleichfalls unter dem Aspekt des Kindeswohls stehen alle diejenigen Personen im zweiten Rang gleichberechtigt nebeneinander, die ein Kind betreuen und deshalb unterhaltsbedürftig sind. Um den Schutz der Ehe zu gewährleisten, befindet sich der Ehegatte auch mit seinen sonstigen Unterhaltsansprüchen im zweiten Rang, wenn die Ehe von langer Dauer ist oder war.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung sonstiger Vorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit einer Reform des Unterhaltsrechts

II. Ziele der Reform

III. Wesentliche Änderungen

1. Förderung des Kindeswohls

2. Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe

3. Vereinfachung des Unterhaltsrechts und Justizentlastung

4. Reichweite der Reform

IV. Gesetzgebungszuständigkeit

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltszahlungen

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 20

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Artikel 3

Zu Abs. 2 Anfügung von § 35 EGZPO

Zu Abs. 3 Änderung der Zivilprozessordnung

Zu Abs. 4, 5 Änderung von Gerichtskostengesetz und Kostenordnung

Zu Abs. 6 Änderung von Art. 229 § 2 EGBGB

Zu Artikel 4


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.