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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Spielzeugrichtlinie"


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Drucksache 343/1/15

... In Anhang II der Spielzeugrichtlinie sind die besonderen Sicherheitsanforderungen aller Stoffe geregelt, die sich derzeit noch im § 10 Absatz 3 des Entwurfs zur 2. ProdSV befinden. Somit würde es in Deutschland zu einer Doppelregelung bezüglich bestimmter Stoffe kommen, die - soweit die Grenzwerte für diese Stoffe niedriger sind als gemäß Spielzeugrichtlinie - zu einem klaren Wettbewerbsnachteil und Handelshemmnis für alle Wirtschaftsakteure führen wird, die Spielzeug (auch) auf dem deutschen Markt bereitstellen wollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/1/15




Zu Artikel 1 Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 10 Absatz 3 2. ProdSV

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 22 Absatz 1 Nummer 1 2. ProdSV


 
 
 


Drucksache 343/15 (Beschluss)

... In Anhang II der Spielzeugrichtlinie sind die besonderen Sicherheitsanforderungen aller Stoffe geregelt, die sich derzeit noch im § 10 Absatz 3 des Entwurfs zur 2. ProdSV befinden. Somit würde es in Deutschland zu einer Doppelregelung bezüglich bestimmter Stoffe kommen, die - soweit die Grenzwerte für diese Stoffe niedriger sind als gemäß Spielzeugrichtlinie - zu einem klaren Wettbewerbsnachteil und Handelshemmnis für alle Wirtschaftsakteure führen wird, die Spielzeug (auch) auf dem deutschen Markt bereitstellen wollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/15 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 10 Absatz 3 2. ProdSV

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 22 Absatz 1 Nummer 1 2. ProdSV


 
 
 


Drucksache 231/11 (Beschluss)

... Die Begriffsbestimmung entspricht nicht, wie in der Begründung dargestellt, wortgleich Artikel 3 Nummer 1 der neuen Spielzeugrichtlinie. Sie wurde um den zweiten Halbsatz erweitert. Die neue Spielzeugrichtlinie stellt die Einfuhr der Bereitstellung auf dem Markt keinesfalls gleich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/11 (Beschluss)




1. Zu § 1 Absatz 1 Satz 1 In § 1 Absatz 1 Satz 1 ist das Wort neues zu streichen.

2. Zu § 1 Absatz 1 Satz 2

3. Zu § 2 Nummer 3

4. Zu § 2 Nummer 4

5. Zu § 2 Nummer 16

6. Zu § 2 Nummer 23a - neu - In § 2 ist nach Nummer 23 folgende Nummer einzufügen:

7. Zu § 3 Absatz 5 Satz 2

8. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 6 Absatz 2 Satz 4

10. Zu § 6 Absatz 4

11. Zu § 7 Absatz 2 Satz 3

12. Zu § 10 Absatz 2 Satz 1

13. Zu § 10 Absatz 3 Satz 1 und Satz 4 - neu -

14. Zu § 11 Absatz 2 Satz 1

15. Zu § 16 Absatz 4 Satz 1

16. Zu § 20 Absatz 4 Satz 2 Nummer 5 Buchstabe b

17. Zu § 21 Satz 1

1. Zu 10 - Wesentliche Sicherheitsanforderungen

2. Zu 22 - Ordnungswidrigkeiten


 
 
 


Drucksache 231/11

... - und Produktsicherheitsgesetzes. Nicht von der Ermächtigungsgrundlage in § 3 Absatz 1 GPSG abgedeckt sind die Umsetzung der Regelungen der neuen Spielzeugrichtlinie zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (Kapitel V der RL

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Nachhaltigkeit

Verordnung

Zweite Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Pflichten der Hersteller

§ 4
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten der Hersteller

§ 5
Pflichten des Vertreters

§ 6
Pflichten der Einführer

§ 7
Pflichten der Händler

§ 8
Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten

§ 9
Identifizierung der Wirtschaftsakteure

§ 10
Wesentliche Sicherheitsanforderungen

§ 11
Warnhinweise

§ 14
Sicherheitsbewertung

§ 15
Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren

§ 16
EG-Baumusterprüfung

§ 17
Technische Unterlagen

§ 18
Vorsorgeprinzip

§ 19
Anweisungen an notifizierte Konformitätsbewertungsstellen

§ 20
Behandlung von Spielzeug, mit dem ein Risiko verbunden ist

§ 21
Informationsaustausch

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

§ 23
Übergangvorschriften

§ 24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung

Wesentliche Regelungsinhalte

Kosten für die öffentlichen Haushalte

4 Bürokratiekosten

Normadressat Verwaltung

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz:

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 9

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu § 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1646: Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz


 
 
 


Drucksache 231/1/11

... Die Begriffsbestimmung entspricht nicht, wie in der Begründung dargestellt, wortgleich Artikel 3 Nummer 1 der neuen Spielzeugrichtlinie. Sie wurde um den zweiten Halbsatz erweitert. Die neue Spielzeugrichtlinie stellt die Einfuhr der Bereitstellung auf dem Markt keinesfalls gleich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/1/11




1. Zu § 1 Absatz 1 Satz 1

2. Zu § 1 Absatz 1 Satz 2 § 2 Nummer 24a - neu -

3. Zu § 2 Nummer 3

4. Zu § 2 Nummer 4

5. Zu § 2 Nummer 16

6. Zu § 2 Nummer 23a - neu -

7. Zu § 3 Absatz 5 Satz 2

8. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 6 Absatz 2 Satz 4

10. Zu § 6 Absatz 4

11. Zu § 7 Absatz 2 Satz 3

12. Zu § 10 Absatz 2 Satz 1

13. Zu § 10 Absatz 3 Satz 1 und Satz 4 - neu - § 10 Absatz 3 ist wie folgt zu ändern:

14. Zu § 11 Absatz 2 Satz 1

15. Zu § 16 Absatz 4 Satz 1

16. Zu § 20 Absatz 4 Satz 2 Nummer 5 Buchstabe b

17. Zu § 21 Satz 1

18. Zu § 22

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

20. Zu § 10 - Wesentliche Sicherheitsanforderungen

21. Zu § 22 - Ordnungswidrigkeiten


 
 
 


Drucksache 743/1/10

... Die Sicherheitsanforderungen für Spielzeug beschränken sich nicht auf die chemischen Eigenschaften. Die Regelungen der neuen Spielzeugrichtlinie sind durchaus grundsätzlich geeignet, um das erforderliche Sicherheitsniveau zu erreichen. Sie sind allerdings nicht ausreichend, was die chemischen Eigenschaften betrifft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 743/1/10




1. Zu Nummer 1 Satz 3

2. Zu Nummern 2 und 3

3. Zu Nummer 4

4. Zu Nummer 4 Buchstabe a Satz 2

5. Zu Nummer 4 Buchstabe a Satz 3 - neu -

6. Zu Nummer 4 Buchstabe d Satz 4, Satz 5 - neu -

7. Zu Nummer 4 Buchstabe e - neu -


 
 
 


Drucksache 743/10 (Beschluss)

... /EG über die Sicherheit von Spielzeug (neue Spielzeugrichtlinie) festgelegten Regelungen sind nach Auffassung des Bundesrates hierzu nicht ausreichend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 743/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung der in der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug enthaltenen Regelungen für Chemikalien an das besondere Schutzbedürfnis von Kindern


 
 
 


Drucksache 743/10

... /EG über die Sicherheit von Spielzeug (neue Spielzeugrichtlinie) festgelegten Regelungen sind nach Auffassung des Bundesrates hierzu nicht geeignet.



Drucksache 195/09

... Die Kommission wird ihre gemeinsame Aktion zur Produktsicherheit mit den Behörden der USA und Chinas fortführen und auf weitere Länder ausdehnen. Das bevorstehende Inkrafttreten der Spielzeugrichtlinie markiert eine Intensivierung dieser Bemühungen. Die Kommission wird die Märkte und die Folgen für den Verbraucher weiter beobachten und ihre Überlegungen über eine bessere Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz auf der Grundlage einer 2009 vorzulegenden Mitteilung fortsetzen. Sie wird ferner für das Follow-up zu dem 2008 veröffentlichten Grünbuch über den Rechtsschutz für Verbraucher bei Sammelklagen Sorge tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Teil I – Politische Prioritäten für 2010

2.1. Wirtschaftlicher und sozialer Wiederaufschwung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas

2.3. Bürgernahe Politik

2.4. Europa als Partner in der Welt

2.5 Verbesserung der Rechtsetzung und der Transparenz

3. Teil II – Allgemeiner Rahmen für die personellen und die finanziellen Ressourcen im Jahr 2010

3.1. Personelle Ressourcen

3.2. Geänderte Finanzmittelzuweisung

3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a

3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b

3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2

3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a

3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b

3.2.6. Die EU als globaler Partner Rubrik 4


 
 
 


Drucksache 133/08

... /EWG des Rates vom 3. Mai 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheit von Spielzeug1 (Spielzeugrichtlinie) wurde in der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Aktualisierung und Vereinfachung des Acquis communautaire2 angekündigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 133/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Allgemeiner Kontext

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Höhere Sicherheitsanforderungen

3.1.1. Chemische Stoffe in Spielzeug

3.1.2. Gefahrenhinweise

3.1.3. Gefahr der Atemnot und der Erstickung

3.1.4. Spielzeug in Lebensmitteln

3.1.5. Festlegung der allgemeinen Sicherheitsanforderung

3.2. Wirksamere und kohärentere Durchsetzung der Richtlinie

3.2.1. Verstärkung der Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten

3.2.2. Informationen über Chemikalien im technischen Dossier

3.2.3. CE-Kennzeichnung und ihre Anbringung

3.2.4. Sicherheitsbewertung

3.3. Angleichung an den allgemeinen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten

3.4. Klarstellung des Geltungsbereichs und der Begriffe der Richtlinie

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Pflichten der Wirtschaftsakteure

Artikel 3
Pflichten der Hersteller

Artikel 4
Bevollmächtigte

Artikel 5
Pflichten der Importeure

Artikel 6
Pflichten der Händler

Artikel 7
Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten

Artikel 8
Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Kapitel III
Konformität des Spielzeugs

Artikel 9
Wesentliche Sicherheitsanforderungen

Artikel 10
Warnungen

Artikel 11
Freier Warenverkehr

Artikel 12
Konformitätsvermutung

Artikel 13
Formale Einwände gegen harmonisierte Normen

Artikel 14
EG-Konformitätserklärung

Artikel 15
Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

Artikel 16
Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

Kapitel IV
Konformitätsbewertung

Artikel 17
Sicherheitsbewertungen

Artikel 18
Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 19
EG-Baumusterprüfung

Artikel 20
Technische Unterlagen

Kapitel V
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

Artikel 21
Notifizierung

Artikel 22
Notifizierende Behörden

Artikel 23
Anforderungen an notifizierende Behörden

Artikel 24
Informationspflichten der notifizierenden Behörden

Artikel 25
Anforderungen an notifizierte Stellen

Artikel 26
Konformitätsvermutung

Artikel 27
Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 28
Anträge auf Notifizierung

Artikel 29
Notifizierungsverfahren

Artikel 30
Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen

Artikel 31
Änderungen der Notifizierung

Artikel 32
Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen

Artikel 33
Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

Artikel 34
Meldepflichten der notifizierten Stellen

Artikel 35
Erfahrungsaustausch

Artikel 36
Koordinierung der notifizierten Stellen

Kapitel VI
Marktüberwachung

Artikel 37
Allgemeine Verpflichtung zur Organisation der Marktüberwachung

Artikel 38
Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden

Artikel 39
Anweisungen an die notifizierte Stelle

Artikel 40
Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung

Kapitel VII
Schutzklauselverfahren

Artikel 41
Schutzklausel, Verfahren zur Behandlung von Spielzeug, von dem Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene

Artikel 42
Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft

Artikel 43
RAPEX-Meldungen

Artikel 44
Formale Nichtkonformität

Kapitel VIII
Ausschussverfahren

Artikel 45
Änderungen und Durchführungsmaßnahmen

Artikel 46
Ausschuss

Kapitel IX
Besondere Verwaltungsvorschriften

Artikel 47
Berichterstattung

Artikel 48
Transparenz und Vertraulichkeit

Artikel 49
Begründung von Maßnahmen

Artikel 50
Sanktionen

Kapitel X
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 51
Anwendung der Richtlinien 85/374/EWG und 2001/95/EG

Artikel 52
Übergangsfrist

Artikel 53
Umsetzung

Artikel 54
Aufhebung

Artikel 55
Inkrafttreten

Artikel 56
Adressaten

Anhang I
Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie (Artikel 2 Absatz 1) nicht als Spielzeug gelten

Anhang II
Besondere Sicherheitsanforderungen

I. Physikalische und mechanische Eigenschaften

II. Entzündbarkeit

III. Chemische Eigenschaften

IV. Elektrische Eigenschaften

V. Hygiene

VI. Radioaktivität

Anhang III
EG-Konformitätserklärung

Anhang IV
Technische Unterlagen

Anhang V
Gefahrenhinweise (Artikel 10)

Teil
A Allgemeine Gefahrenhinweise

Teil
B Besondere Gefahrenhinweise und Gebrauchsvorschriften für die Benutzung bestimmter Spielzeugkategorien

1. Spielzeug, das nicht für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist

2. Rutschbahnen, Hängeschaukeln, Ringe, Trapeze, Seile und ähnliche Spielzeuge, montiert an Gerüsten

3. Funktionelles Spielzeug

4. Spielzeug, das als solches gefährliche Stoffe oder Gemische enthält; chemisches Spielzeug

5. Schlittschuhe, Rollschuhe, Inline-Skates, Skate-Boards, Roller und Spielzeugfahrräder für Kinder

6. Wasserspielzeug

7. Spielzeug in Lebensmitteln

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 133/1/08

... /EWG des Rates vom 03. Mai 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugrichtlinie).



Drucksache 133/08 (Beschluss)

... 7. Die Novellierung der Spielzeugrichtlinie wird mit ihren umfangreichen Stoffverboten und Migrationsgrenzwerten einen erheblichen Prüfaufwand sowie Mehrkosten bei den Herstellern verursachen. Der Bundesrat spricht sich deshalb dafür aus, bei der Festlegung von Verfahrens- und Prüfregeln zum Umgang mit den verbleibenden Gefahrenstoffen den praktischen Prüfaufwand und Kostenaspekte mit zu berücksichtigen.



Drucksache 81/06

... Auf Grund eines Feststellungsbescheides des Bundeskriminalamtes vom 18. Juni 2004, BAnz. Nr. 122/2004 vom 3. Juli 2004, S. 14 246, wurde der waffengesetzlich relevante Grenzwert der Bewegungsenergie von 0,08 J auf 0,5 J heraufgesetzt, um einen Widerspruch mit der EG-Spielzeugrichtlinie zu vermeiden. Eine Gesetzesänderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Ausführungen zu §§ 1- 58 Waffengesetz

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Vorbemerkungen

I. Verbringen nach Deutschland endgültig

II. Mitnahme nach Deutschland vorübergehend

III. Verbringen aus Deutschland endgültig

IV. Mitnahme aus Deutschland vorübergehend

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Abschnitt 2
Ausführungen zu Anlagen 1 und 2 Waffengesetz

Zu Anlage 1:

Zu Abschnitt 1:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.I -A1-UA1-1.1

Anl.I -A1-UA1-1.2

Anl.I -A1-UA1-1.2.1

Anl.I -A1-UA1-1.2.2

Anl.I -A1-UA1-1.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.1

Anl.I -A1-UA1-1.3.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.4

Anl.I -A1-UA1-1.3.5

Anl.I -A1-UA1-1.3.6

Anl.I -A1-UA1-1.4

Anl.I -A1-UA1-1.4.6

Anl.I -A1-UA1-1.5

Anl.I -A1-UA1-2.

Anl.I -A1-UA1-2.1

Anl.I -A1-UA1-2.2

Anl.I -A1-UA1-2.3

Anl.I -A1-UA1-2.5

Anl.I -A1-UA1-2.7

Anl.I -A1-UA1-2.8

Anl.I -A1-UA1-2.9

Anl.I -A1-UA1-3.1

Anl.I -A1-UA1-3.2

Anl.I -A1-UA1-3.3

Anl.I -A1-UA1-3.6

Anl.I -A1-UA1-3.7

Anl.I -A1-UA1-4

Anl.I -A1-UA1-4.1

Anl.I -A1-UA1-4.2

Anl.I -A1-UA1-5

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.I -A1-UA2-1.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.3

Anl.I -A1-UA2-1.2.4

Anl.I -A1-UA2-1.2.5

Anl.I -A1-UA2-1.2.6

Anl.I -A1-UA2-1.3

Anl.I -A1-UA2-2.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.4

Anl.I -A1-UA2-2.2

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.I -A1-UA3

Anl.I -A1-UA3-1.1

Anl.I -A1-UA3-1.4

Anl.I -A1-UA3-1.4.1

Anl.I -A1-UA3-1.4.2

Anl.I -A1-UA3-1.4.3

Anl.I -A1-UA3-2

Anl.I -A1-UA3-3

Anl.I -A1-UA3-3.1

Anl.I -A1-UA3-3.2

Zu Abschnitt 2:

Anl.I -A2-1

Anl.I -A2-2

Anl.I -A2-3

Anl.I -A2-4

Anl.I -A2-5

Anl.I -A2-6

Anl.I -A2-7

Anl.I -A2-8.1

Anl.I -A2-8.2

Zu Abschnitt 3:

Anl.I -A3

Zu Anlage 2:

Zu Abschnitt 1

Anl.II -A1-1.1

Anl.II -A1-1.2.1

Anl.II -A1-1.2.2

Anl.II -A1-1.2.3

Anl.II -A1-1.2.4

Anl.II -A1-1.3.1

Anl.II -A1-1.3.2

Anl.II -A1-1.3.3

Anl.II -A1-1.3.5

Anl.II -A1-1.3.6

Anl.II -A1-1.4

Anl.II -A1-1.4.1

Anl.II -A1-1.4.2

Anl.II -A1-1.4.3

Anl.II -A1-1.4.4

Anl.II -A1-1.5.1

Anl.II -A1-1.5.2

Anl.II -A1-1.5.3

Anl.II -A1-1.5.4

Anl.II -A1-1.5.5

Anl.II -A1-1.5.6

Zu Abschnitt 2:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A2-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A2-UA2-1.1

Anl.II -A2-UA2-1.3

Anl.II -A2-UA2-1.4

Anl.II -A2-UA2-1.5

Anl.II -A2-UA2-1.7

Anl.II -A2-UA2-1.8 und 1.9

Anl.II -A2-UA2-1.11

Anl.II -A2-UA2-1.12

Anl.II -A2-UA2-2

Anl.II -A2-UA2-3.1

Anl.II -A2-UA2-3.3

Anl.II -A2-UA2-4.1, 5.1 und 5.2

Anl.II -A2-UA2-6.1

Anl.II -A2-UA2-7.5

Anl.II -A2-UA2-7.6 und 7.7

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.II -A2-UA3-1

Anl.II -A2-UA3-1.1

Anl.II -A2-UA3-1.2

Anl.II -A2-UA3-2

Anl.II -A2-UA3-2.1

Zu Abschnitt 3:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A3-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A3-UA2

Anl.II -A3-UA2-1

Anl.II -A3-UA2-2

Anl.II -A3-UA2-3

Anl.II -A3-UA2-4

Abschnitt 3
Bestimmungen zu den Anlagen der WaffVwV

1. Verzeichnis der Anlagen

2. Beschaffung der Vordrucke:

Abschnitt 4
Übergangsregelungen für die Anlagen

Abschnitt 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


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