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41 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sportarten"


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Drucksache 270/16

... In Ziffer III wird in der Untergruppe 5 "Stoffwechsel-Modulatoren" in Anpassung an die Verbotsliste 2016 ein weiterer Stoff (Meldonium) aufgenommen. Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) hat Meldonium in die Verbotsliste aufgenommen, nachdem das WADAMonitoring-Programm 2015 gezeigt hatte, dass dieser Stoff in großem Umfang zu Dopingzwecken eingesetzt wird. So wurde in fast 9% der im Zusammenhang mit den Europaspielen in Baku im Juni 2015 untersuchten Urinproben Meldonium nachgewiesen; 13 Medaillengewinner verschiedener Sportarten dieser Spiele haben angegeben, Meldonium angewendet zu haben. Meldonium ist in sieben osteuropäischen Ländern als Arzneimittel zugelassen, u.a. auch in einem Mitgliedsaat der Europäischen Union. Medizinisch verwendet wird es als durchblutungsförderndes Mittel, was zur Leistungssteigerung und Verkürzung der Regenerationszeit nach körperlicher Aktivität führen soll. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren liegen für die Substanz keine Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit bei der Anwendung als Arzneimittel vor. Bei Meldonium handelt es sich somit um einen Stoff, der zu Dopingzwecken im Sport geeignet ist und dessen Anwendung bei nicht therapeutischer Bestimmung gefährlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung des Anti-Doping-Gesetzes

Artikel 2
Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)

Anlage

I. Anabole Stoffe

1. Anabolandrogene Steroide

a Exogene anabolandrogene Steroide

b Endogene anabolandrogene Steroide

2. Andere anabole Stoffe

II. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika

1. Erythropoese stimulierende Stoffe

2. Choriongonadotropin CG und Luteinisierendes Hormon LH

3. Corticotropine

4. Wachstumshormon, Releasingfaktoren, Releasingpeptide und Wachstumsfaktoren

III. Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren

1. Aromatasehemmer

2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren SERMs

3. Andere antiestrogen wirkende Stoffe

4. Myostatinfunktionen verändernde Stoffe Myostatinhemmer

5. Stoffwechsel-Modulatoren

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Ziffer I Anabole Stoffe

Ziffer II Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Stoffe

Ziffer III Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 235/16

... Die Integrität des Sports beruht wesentlich auf der Unverfälschtheit und Authentizität sportlicher Wettbewerbe, bei denen sich die Teilnehmer unter Einhaltung der sportartspezifischen Regeln und unter Beachtung des Gebotes der Fairness untereinander messen und bei denen derjenige gewinnt, der die besten Leistungen erbringt. Das Ergebnis und der Verlauf sportlicher Wettbewerbe sind ihrem Wesen nach unvorhersehbar und darin liegt für Sportler wie Zuschauer ihre besondere Attraktivität. Wird die Unvorhersehbarkeit des Ausgangs eines Wettkampfs durch Manipulationen konterkariert, verliert der Sport seine Glaubwürdigkeit (Hutz/Kaiser, NZWiSt 2013, 383). Wettbewerbe, deren Authentizität in Frage steht, können die Faszination und Werte des Sports wie Leistungsbereitschaft, Fairness und Teamgeist nicht mehr vermitteln, so dass die Gefahr besteht, dass der Sport das Interesse einer breiten Öffentlichkeit verliert und damit seine gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung einbüßt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 265c
Sportwettbetrug

§ 265d
Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265e
Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265f
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 265c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265e

Zu § 265f

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3470: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 II.1

4 II.2

4 II.3

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (NKR-Nr. 3470)


 
 
 


Drucksache 121/16

... In der DDR erfolgte der gezielte Einsatz von sogenannten unterstützenden Mitteln, wie Dopingsubstanzen verschleiernd genannt wurden, bereits ab 1966. Betroffen waren überwiegend weibliche Sportler. Der Begriff "unterstützende Maßnahmen" ("u. M.") wurde meistens im engeren Sinn, d.h. für Anabolika, benutzt. Besonders häufig eingesetzt wurde Oral-Turinabol ("Blauer Blitz"/"Blaue Pille"). Die schädlichen Nebenwirkungen, insbesondere der Anabolika, waren in der DDR seit Anfang der 1970er Jahre, spätestens ab 1975 bekannt. Nach den Olympischen Spielen in Montreal 1976 wurde wegen der Nebenwirkungen eine Aussetzung der Applikationen angeordnet, die praktisch jedoch folgenlos blieb. Eingesetzt wurden "u. M." vor allem in den Sportarten Schwimmen (da dort das Höchstleistungsalter besonders früh erreicht wird, erhielten schon sehr junge Mädchen Anabolika), Leichtathletik, Rudern, Gewichtheben, Skilanglauf, Biathlon, Eiskunstlauf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Grundsatz

§ 2
Anspruchsberechtigung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Verfahren

§ 5
Beirat

§ 6
Aufklärung des Sachverhalts

§ 7
Datenschutz

§ 8
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und bisherige Aufarbeitung

II. Einsatz von Dopingsubstanzen in der DDR, gesundheitliche Folgen

III. Geschichtlicher Hintergrund und Organisation des Dopings in der DDR

IV. Konzeption des Gesetzes und organisatorische Ausgestaltung des Fonds

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3582: Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Gesamtbetrachtung


 
 
 


Drucksache 126/1/15

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie das Spannungsverhältnis zwischen der pauschal alle Stoffe der Anlage I des Internationalen Übereinkommens gegen Doping erfassenden Strafbarkeit des Selbstdopings gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 4 AntiDopG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG und den Beschränkungen der WADA-Verbotsliste der Verbote bestimmter Stoffgruppen auf den Wettkampf und bestimmte Sportarten aufgelöst werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/1/15




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a AntiDopG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4a - neu - AntiDopG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 Nummer 2 AntiDopG

6. Zu Artikel 1 § 4 AntiDopG - Schaffung einer Kronzeugenregelung

10. Zu Artikel 1 § 8 AntiDopG

11. Zu Artikel 1 §§ 9 und 10 AntiDopG

12. Zu Artikel 1 §§ 9 und 10 AntiDopG

13. Zu Artikel 1 Aufnahme einer Verjährungsregelung

14. Zu Artikel 1 Anlage [zu § 2 Absatz 3] AntiDopG

15. Zu Artikel 2 Nummer 2a -neu- § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d AMG und Nummer 2b -neu- § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe j - neu - AMG


 
 
 


Drucksache 126/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie das Spannungsverhältnis zwischen der pauschal alle Stoffe der Anlage I des Internationalen Übereinkommens gegen Doping erfassenden Strafbarkeit des Selbstdopings gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 4 AntiDopG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG und den Beschränkungen der WADA-Verbotsliste der Verbote bestimmter Stoffgruppen auf den Wettkampf und bestimmte Sportarten aufgelöst werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a AntiDopG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4a - neu - AntiDopG

5. Zu Artikel 1 § 8 AntiDopG

6. Zu Artikel 1 § 9 und § 10 AntiDopG

7. Zu Artikel 1 Anlage [zu § 2 Absatz 3] AntiDopG

8. Zu Artikel 2 Nummer 2a -neu- § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d AMG und Nummer 2b -neu- § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe j - neu - AMG


 
 
 


Drucksache 556/15

... aaa) In Nummer 1 werden nach dem Wort "enthält," die Wörter "sofern dieser Stoff nach der Anlage I des Internationalen Übereinkommens gegen Doping nicht nur in bestimmten Sportarten verboten ist," eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/15




Artikel 8
Evaluierung


 
 
 


Drucksache 337/14

... - dass eine Vereinfachung der Anwendungsbestimmung Teil B für bestimmte Transportarten im Hinblick auf die administrativen Lasten für Betroffene wünschenswert ist,



Drucksache 266/13 (Beschluss)

... Die Erfahrungen haben weiter gezeigt, dass Spitzensportler durch die strafrechtliche Dopingbekämpfung bisher nahezu unbehelligt bleiben. Selbst wenn positive Dopingbefunde vorliegen, ist der Sportler wegen eines Dopingdelikts nicht zu belangen, weil das Eigendoping als solches nicht strafbar ist und dem Konsum nicht zwingend ein Besitz von Dopingmitteln vorausgeht, der Ausgangspunkt für Ermittlungen wegen Verdachts eines Verstoßes gegen § 6a Absatz 2a AMG sein kann. Die Strafbarkeit wegen Betruges (vergleiche dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. September 2011 - 2 Ws 33/ 11 -) ist an enge Voraussetzungen gebunden. Insbesondere bedarf es der Täuschung desjenigen, der eine Vermögensverfügung trifft, was bei verbreiteten Dopingpraktiken in einer Sportart nicht selbstverständlich ist. Deshalb bedarf es einer Strafnorm, die strafwürdiges Eigendoping treffsicher erfasst. Strafwürdig ist Eigendoping dort, wo ein wirtschaftlicher Wettbewerb stattfindet, auf dessen Ablauf mit dem unlauteren Mittel des Dopings Einfluss zu nehmen versucht wird. Insoweit kann mit dem freien wirtschaftlichen Wettbewerb auf ein anerkanntes Rechtsgut zurückgegriffen werden, das auch in anderen Wirtschaftsbereichen Strafnormen gegen unlautere, nicht offenbarte Einflussnahme trägt (vergleiche §§ 298 ff. StGB). Für eine entsprechende Strafnorm hat sich in der öffentlichen Diskussion um ihre Einführung der Begriff "Sportbetrug" etabliert. Treffender ist allerdings die Bezeichnung "Dopingbetrug", weil dadurch die Begrenzung auf Manipulationen durch Doping zum Ausdruck kommt. Obwohl dieser Tatbestand im Vorfeld des Betruges angesiedelt ist und als Strafnorm zum Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs in den 26. Abschnitt des Strafgesetzbuches eingestellt werden könnte, erscheint es systematisch vorzugswürdig, ihn in das Arzneimittelgesetz einzupassen. Der Standort im Arzneimittelgesetz hat den Vorteil, dass alle Strafnormen gegen Doping in ein und demselben Gesetz zusammengefasst sind und nicht in verschiedenen Regelungszusammenhängen stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 6a

Zu § 6a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 17/13

... Der Zwischenfall im Oktober 2010 (mit Luftfracht aus dem Jemen) zeigte Mängel bei den Sicherheitsstandards und den Sicherheitsverfahren für den Luftfrachtverkehr sowohl in der EU als auch weltweit auf. Bei der darauf folgenden Debatte wurde die Notwendigkeit hervorgehoben, die Sicherheitsverfahren und -anforderungen in Bezug auf alle Transportarten im weiteren Sinne zu überarbeiten. Grundlegende Herausforderungen müssen bewältigt werden, und dies ist nicht allein auf der Ebene der Mitgliedstaaten möglich, sondern erfordert Maßnahmen der EU, um die auf nationaler Ebene geleisteten Anstrengungen zu ergänzen und zu unterstützen.



Drucksache 752/12 (Beschluss)

... Durch die Anfügung eines Satzes 2 wird die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erleichtert. In der bisherigen Fassung des Gesetzes hängt das Ziel der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft davon ab, ob die Teilnahme an Angeboten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit in der Weise organisiert ist, dass durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrags der Zugang und die Teilhabe ermöglicht werden. Ähnliches gilt für die Teilhabe durch Unterricht in künstlerischen Fächern, bei dem nach dem Wortlaut nur die Vergütung für die pädagogische Leistung zu übernehmen ist. Da die Teilnahme an solchen Aktivitäten aber häufig so organisiert ist, dass durch ehrenamtliches Engagement die Unterrichtung auch kostenfrei angeboten werden kann, scheitert das Mitmachen oft daran, dass die nötige Ausrüstung fehlt (zum Beispiel Musikinstrumente, Schutzkleidung für bestimmte Sportarten). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bereits im Rahmen der Regelbedarfsermittlung für die überwiegende Mehrzahl der hierfür in Frage kommenden Bedarfe Verbrauchsausgaben als regelbedarfsrelevant berücksichtig worden sind. Dies gilt beispielsweise für Verbrauchsausgaben für den Kauf von Fußballschuhen, die im Rahmen der Abteilung 9 bei den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben nach § 6 RBEG unter dem Oberbegriff "Sportartikel" erfasst und in Höhe der darauf entfallenden durchschnittlichen monatlichen Verbrauchsausgaben in die Ermittlung des Regelbedarfs eingeflossen sind. Soweit für Bedarfe bereits in der Regelbedarfsermittlung Verbrauchsausgaben als regelbedarfsrelevant berücksichtig worden sind, können nicht nach § 28 Absatz 7

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/12 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 30
Berechtigte Selbsthilfe

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 34b
Berechtigte Selbsthilfe

Artikel 3
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfes

III. Auswirkungen auf den Haushalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 752/12

... Durch die Anfügung eines Satz 2 wird die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erleichtert. In der bisherigen Fassung des Gesetzes hängt das Ziel der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft davon ab, ob die Teilnahme an Angeboten in den Bereichen Sport, Spiel Kultur und Geselligkeit in der Weise organisiert ist, dass durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrags der Zugang und die Teilhabe ermöglicht werden. Ähnliches gilt für die Teilhabe durch Unterricht in künstlerischen Fächern, bei dem nach dem Wortlaut nur die Vergütung für die pädagogische Leistung zu übernehmen ist. Da die Teilnahme an solchen Aktivitäten aber häufig so organisiert ist, dass durch ehrenamtliches Engagement die Unterrichtung auch kostenfrei angeboten werden kann, scheitert das Mitmachen oft daran, dass die nötige Ausrüstung fehlt (zum Beispiel Musikinstrumente, Schutzkleidung für bestimmte Sportarten). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bereits im Rahmen der Regelbedarfsermittlung für die überwiegende Mehrzahl der hierfür in Frage kommenden Bedarfe Verbrauchsausgaben als regelbedarfsrelevant berücksichtig worden sind. Dies gilt beispielsweise für Verbrauchsausgaben für den Kauf von Fußballschuhen, die im Rahmen der Abteilung 9 bei den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben nach § 6 RBEG unter dem Oberbegriff "Sportartikel" erfasst und in Höhe der darauf entfallenden durchschnittlichen monatlichen Verbrauchsausgaben in die Ermittlung des Regelbedarfs eingeflossen sind. Soweit für Bedarfe bereits in der Regelbedarfsermittlung Verbrauchsausgaben als regelbedarfsrelevant berücksichtig worden sind, können nicht nach § 28 Absatz 7 SGB II zusätzliche Leistungen gewährt werden. Ermöglicht werden soll jedoch durch die Änderung, dass in begründeten Ausnahmefällen der nach § 28 Absatz 7 SGB II anzuerkennende Bedarf neben Beiträgen für Sportvereine, Unterrichtsgebühren oder Freizeiten auch für Ausrüstung und Ähnliches verwendet werden kann. Ein solcher Ausnahmefall kann zum Beispiel vorliegen, wenn aufgrund einer besonderen Bedarfslage nachweisbar eine Finanzierung von Ausrüstungsgegenständen aus dem Regelbedarf nicht zumutbar ist. Die besondere Bedarfslage kann sich dabei allerdings nicht ausschließlich auf Bedarfe für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beschränken. Voraussetzung ist stattdessen, dass die besondere Bedarfslage die Bedarfsdeckung insgesamt tangiert, also keine oder keine ausreichenden Dispositionsmöglichkeiten innerhalb des mit den Regelbedarfen zur Verfügung gestellten monatlichen Budgets bestehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 34b
Berechtigte Selbsthilfe

Artikel 3
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfes

III. Auswirkungen auf den Haushalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 27/11

... Zuschauergewalt und Unruhen im Sport sind nach wie vor ein europaweites Phänomen und rufen nach einem europäischen Konzept, das Maßnahmen zur Reduzierung der damit zusammenhängenden Risiken umfasst. Bisher konzentrierte sich das Handeln der EU – in Zusammenarbeit mit dem Europarat – auf die Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit für die Bürger durch Polizeipräsenz bei internationalen Fußballspielen. Für ein umfassenderes Konzept, das auch andere Sportarten einbezieht und dessen Schwergewicht auf der Prävention und der Durchsetzung des Rechts liegt, wird eine engere Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteuren – Polizei, Justiz, Sportverbände, Fanorganisationen, Behörden usw. – erforderlich sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/11




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. EU-weite öffentliche Konsultation

1.2. EU-Mehrwert im Bereich des Sports

2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports

2.1 Kampf gegen Doping

2.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Qualifikationen im Sport

2.3. Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Intoleranz

2.4. Gesundheitsförderung durch Sport

2.5. Soziale Integration im und durch den Sport

Die gesellschaftliche Rolle des Sports

Kampf gegen Doping

3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports

3.1. Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

3.2. Nachhaltige Finanzierung des Sports

3.3. Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

3.4. Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

Die wirtschaftliche Dimension des Sports

Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

Nachhaltige Finanzierung des Sports

Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

4. Die Organisation des Sports

4.1. Förderung von Good Governance im Sport

4.2. Sonderstellung des Sports

4.3. Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

4.4. Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

4.5. Integrität von Sportwettkämpfen

4.6. Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

Die Organisation des Sports

Förderung von Good Governance im Sport

Sonderstellung des Sports

Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

5. Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 176/11

... - Bei Pferderennen verlangen beispielsweise einige Mitgliedstaaten von Organisationen bzw. Unternehmen eine Exklusivlizenz für Pferdewetten, um sicherzustellen, dass der Umsatz aus Pferdewetten, abzüglich der Gewinne, Totalisatorgebühren und Betriebsausgaben, dem Pferdesport, der Pferdezucht und der Pferdewirtschaft zufließen. Ungeachtet der unterschiedlichen nationalen Strukturen kann eine Förderung von Pferderennen und Pferdesektor in signifikantem Umfang erreicht werden; in einigen Ländern stehen dafür mehr als 8 % des Gesamtwettumsatzes zur Verfügung. Ein spezifisches Merkmal von Pferderennen im Vergleich zu anderen Sportarten liegt in ihrer Faszination für Spieler. Deshalb hängt die Rentabilität stärker als bei anderen Sportereignissen davon ab, dass ein ausreichender Anteil der Spieleinnahmen in diesen Sport reinvestiert wird. Zudem spielt in einigen Mitgliedstaaten die Tradition des Pferdesports, der Pferdezucht und der Pferdewirtschaft - die alle durch diesen Rückfluss von Gewinnspieleinnahmen gefördert werden - heute und wohl auch in Zukunft eine wichtige wirtschaftliche Rolle für ländliche Gebiete und fügt sich deshalb gut in die politischen Ziele der regionalen Entwicklung und des territorialen Zusammenhalts ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/11




Grünbuch Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt

1. die Regulierung von ONLINE-GEWINNSPIELEN in der EU: JÜNGSTE Entwicklungen Aktuelle Herausforderungen AUS Sicht des Binnenmarkts

1.1. Zweck dieser Konsultation

1.2. Online-Glücksspiele in der EU: aktuelle Lage

Der Sektor der Online-Gewinnspiele in der EU

2. SCHLÜSSELFRAGEN DIESER Konsultation

2.1. Definition und Organisation von Online-Gewinnspielen

5 Definitionen

2.2. Verbundene Dienste, die Anbieter von Online-Gewinnspieldiensten erbringen und/oder nutzen

2.3. Ziele des Allgemeininteresses

2.3.1. Verbraucherschutz

Problematisches Spielverhalten

5 Spielsucht

Schutz von Minderjährigen und anderen gefährdeten Personen

Zugang von Minderjährigen zu Zahlungssystemen

- Minderjährige und das Marketing von Online-Gewinnspielen

- Andere gefährdete Spielertypen

2.3.2. Öffentliche Ordnung Betrugsbekämpfung

Verhinderung von Geldwäsche

Vermeidung anderer Arten der Kriminalität

2.3.3. Finanzierung von gemeinnützigen und im Allgemeininteresse liegenden Tätigkeiten sowie von Sportereignissen, die Gegenstand von Online-Wetten sind

Verwendung der Einnahmen

Grundsatz des Mittelrückflusses zum Veranstalter des Ereignisses

Das „Freifahrt-Risiko“ bei Online-Gewinnspielen

2.4. Durchsetzung und damit verbundene Fragen

Die Glücksspielbehörden der Mitgliedstaaten

5 Verwaltungszusammenarbeit

Stärkere Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten

Blockierung von Zahlungen und Haftungsregelungen für Diensteanbieter


 
 
 


Drucksache 443/10

... Da es aufgrund abweichender nationaler Regelungen in den meisten Fällen für gewerbsmäßige CIT-Unternehmen jedoch sehr schwierig ist, Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone zu befördern, finden über Landgrenzen nur sehr wenige Geldtransporte statt. Die Regelungsunterschiede betreffen ein breites Spektrum von Fragen wie den Besitz und das Tragen von Waffen durch das CIT-Personal, zulässige Transportarten, Panzerung und Ausstattung der CIT-Fahrzeuge, Personalausstattung der Fahrzeuge usw. Die derzeitigen Regelungshindernisse bewirken außerdem eine Aufsplitterung des Binnenmarktes in diesem Sektor.



Drucksache 18/10

... Einnahmen aus Landfrachten und anderen Transportarten (soweit sie anderweitig nicht zuzuordnen oder nicht aufteilbar sind) sowie Einnahmen im Falle der Rückerstattung von Frachtvorlagen im Zusammenhang mit dem deutschen Außenhandel



Drucksache 422/10

... 69. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Förderung des Breitensports für Jugendliche auch geschlechtsspezifische Aspekte zu berücksichtigen und auch weniger populäre Sportarten zu unterstützen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/10




Allgemeine Bemerkungen

Grundlegende Bemerkungen zur Wirksamkeit der Jugendstrategie

2 Aktionsbereiche

Allgemeine, in jedem Aktionsbereich anzuwendende Grundsätze

Allgemeine und berufliche Bildung

Beschäftigung und Unternehmergeist

Gesundheit, Wohlbefinden und Umwelt

Teil habe

Kreativität und Kultur

2 Freiwilligentätigkeit

Soziale Eingliederung

Jugend in der Welt


 
 
 


Drucksache 228/09

... 84. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial zu nutzen, das Satellitennavigationssysteme durch die verbesserte Leitung und Organisation von Verkehrsströmen, die Bereitstellung von Informationen über Waren- und Personenbewegungen in Echtzeit sowie die Optimierung der Transportarten und Trassenführungen in Bezug auf die Erhöhung der Energieeffizienz im Verkehrssektor bieten;



Drucksache 559/09

... Angesichts der Unterschiede erscheint es nicht möglich, eine Transportart vorzuschlagen, die für alle akzeptabel wäre. Insbesondere sollten die nationalen Vorschriften darüber, ob das Tragen von Waffen verboten, freigestellt oder vorgeschrieben ist, nicht in Frage gestellt werden.



Drucksache 710/08

... c) die Sterblichkeit während des Transportes, aufgeschlüsselt nach Transportarten und den transportierten Tierarten, Buch zu führen.



Drucksache 398/08

... 10. ist aufgrund des Umfangs der Kapitalbewegungen im Rahmen eines Transfers der Auffassung, dass die finanziellen Transaktionen zwischen allen beteiligten Parteien offen und transparent abgewickelt werden sollten, und glaubt, dass das System je nach Sportart von der jeweiligen europäischen Sportorganisation betrieben werden sollte;

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Drucksache 398/08




2 Doping

Sport und Drittländer

Sicherung von Sportveranstaltungen

Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Sportlerinnen und Sportlern


 
 
 


Drucksache 76/07

... Vom Ordnungswidrigkeitentatbestand nicht erfasst werden die gesellschaftlich anerkannten traditionellen Sportarten, wie etwa das Fechten. Bei diesen Sportarten steht der Zweck der körperlichen Ertüchtigung im Vordergrund. Die Gefahr, dass Gewalt verharmlost und hierdurch die allgemeinen Hemmschwellen zur Gewaltanwendung abgebaut werden, besteht nicht. Das Tatbestandsmerkmal der Geeignetheit, die Menschenwürde zu verletzen, stellt auch im Übrigen sicher, dass nicht sanktionswürdige Verhaltensweisen wie die herkömmlichen "

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Drucksache 76/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 223/07

... Die jüngsten Dopingfälle in verschiedenen Sportarten zeigen außerdem, dass es sich nicht um Einzelfälle des Dopings handelt, sondern um ein Problem im Sport, das sich leider auch international ausweitet. Doping wird häufig von Netzwerken betrieben die zum Teil breit angelegt sind und in deren Umfeld die Sportlerin oder der Sportler bewusst und gewollt mitwirkt. Der Gesetzentwurf enthält im Schwerpunkt deshalb Regelungen, die eine wirksame Bekämpfung dieser kriminellen Netzwerke national und international zum Ziel haben. Auch der Sportler und die Sportlerin sollen staatlicher Strafe unterliegen, wenn sie nicht geringe Mengen besonders gefährlicher Dopingsubstanzen besitzen, weil hierdurch die Weitergabe dieser Mittel indiziert wird.

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Drucksache 223/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Evaluierung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeiner Teil

B Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 13. Februar 2007: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport


 
 
 


Drucksache 914/07

... 19. ermuntert die Mitgliedstaaten, ihre Politik im Bereich Leibeserziehung zu modernisieren und zu verbessern – vor allem, um zu gewährleisten, dass in den Schulen eine ausgewogene Verteilung von körperlichen und geistigen Aktivitäten erreicht wird –, in Sporteinrichtungen guter Qualität zu investieren und geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Sporteinrichtungen und Sportunterricht in Schulen allen Schülern, einschließlich behinderten Schülern, zugänglich sind, schlägt vor, für ein breites Spektrum sportlicher Betätigungen Unterstützung zu gewähren, damit jeder Schüler tatsächlich die Möglichkeit hat, unterschiedliche Sportarten auszuüben; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich der Forderung anzuschließen, die Stundenzahl für den Sportunterricht an Schulen zu erhöhen und die Anerkennung von Einrichtungen und Organisationen zu fördern, die zu einer besseren Einbeziehung von Sportaktivitäten in Schulen und Vorschulen beitragen; spricht sich dafür aus, Sportvereinen, die Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit Schulen, Bildungseinrichtungen, Jugendzentren und anderen Gemeinschaften oder Freiwilligenorganisationen, die an Projekten im Bereich des lebenslangen Lernens beteiligt sind, vorweisen können, finanzielle Vergünstigungen zu gewähren;



Drucksache 489/07

... ") anerkannt. Dort heißt es, dass die Verantwortung für die Pflege der sportlichen Belange in erster Linie bei den Sportorganisationen und den Mitgliedstaaten liegt, wobei den Sportverbänden eine zentrale Rolle zukommt. Es wird klargestellt, dass die Sportorganisationen die Aufgabe haben, über Organisation und Weiterentwicklung ihrer jeweiligen Sportart zu entscheiden, "

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Drucksache 489/07




1. Einleitung

2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports

2.1 Verbesserung der öffentlichen Gesundheit durch körperliche Aktivität

2.2 Gemeinsam gegen Doping

2.3 Ausweitung der Rolle des Sports in der allgemeinen und beruflichen Bildung

2.4 Förderung von Ehrenamt und aktiver Bürgerschaft durch den Sport

2.5 Nutzung des Potenzials des Sports für die soziale Eingliederung, die Integration und die Chancengleichheit

2.6 Besserer Schutz und bessere Bekämpfung von Rassismus und Gewalt

2.7 Förderung unserer Werte in anderen Teilen der Welt

2.8 Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports

3.1 Umstellung auf eine evidenzbasierte Sportpolitik

3.2 Bessere Absicherung der öffentlichen Unterstützung für den Sport

4. Die Organisation des Sports

4.1 Die Besonderheit des Sports

4.2 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

4.3 Transfers

4.4 Spieleragenten

4.5 Schutz von Minderjährigen

4.6 Korruption, Geldwäsche und andere Formen der Finanzkriminalität

4.7 Lizenzvergabesysteme für Vereine

4.8 Medien

5. Folgemassnahmen

5.1 Strukturierter Dialog

5.2 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

5.3 Sozialer Dialog

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 223/3/07

... " gefährlichen und leistungsverfälschenden Substanzen als solches. Hinzu kommt ein Weiteres: Trotz erhöhter Anstrengungen der Sportverbände sowie des Gesetzgebers ist es augenscheinlich nicht gelungen, das Dopingproblem effektiv zurückzudrängen. Es verfestigt sich der Eindruck, dass es dem Sportler namentlich in bestimmten Kraft- und Ausdauersportarten ohne Doping nicht mehr gelingen kann, im Wettkampf zu bestehen. Er hat damit nur die Wahl, mit dem jeweiligen Sport aufzuhören oder selbst ebenfalls zu dopen. Echte Autonomie ist damit nicht gewährleistet, zumal vielfach junge, ungefestigte Menschen betroffen sind. Die Absicherung autonomer Entscheidungen ist aber ureigenste Aufgabe des Staates, sofern der Schutz nicht durch andere Mechanismen hergestellt werden kann. Ferner ist auch das Schutzgut der Fairness und Chancengleichheit im Sport zu beachten, das im Betäubungsmittelrecht keine Entsprechung hat. Dies alles rechtfertigt wirkungsvolle staatliche Eingriffe (die auch der Gesetzentwurf im Grundsatz für richtig hält) und widerstreitet nachdrücklich dem Ansatz, ein "



Drucksache 658/06

... Immer neue Dopingskandale erschüttern die Glaubwürdigkeit des Sports. Der Öffentlichkeit vermittelt sich zunehmend der Eindruck, dass es dem Sportler namentlich in bestimmten Kraft- und Ausdauersportarten nicht gelingen kann, in den Spitzensport vorzudringen, wenn er nicht zu Dopingmitteln und Dopingmethoden greift. Die Problematik ist jedoch nicht auf den Spitzensport beschränkt. Doping ist auch im Breitensport anzutreffen. Einen gesonderten Komplex bildet der Missbrauch vor allem anaboler Steroide im Fitness- und Bodybuildingbereich.



Drucksache 329/06

... Der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art kann die unterschiedliche Behandlung regelmäßig nur dienen, wenn sie zur Zweckerreichung grundsätzlich geeignet und erforderlich ist. Willkürliche Anforderungen sind deshalb von Nummer 1 nicht gedeckt. Dem Anbieter steht hierbei allerdings eine gewisser Spielraum zur Verfügung. Das ist zum einen deshalb erforderlich, weil etwa eine vorbeugende Schadensverhütung zwangsläufig auf Prognosen beruht, die mit Unsicherheiten behaftet ist. Zum anderen kann bei der Abwicklung von Massengeschäften auf eine Standardisierung nicht verzichtet werden. So kann es etwa gerechtfertigt sein, den Zugang zu risikobehafteten Leistungen (z.B. Ausübung gefährlicher Sportarten in einer privaten Anlage) erst Kunden ab 18 Jahren zu erlauben.

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Drucksache 329/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11
Ausschreibung

§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten

§ 13
Beschwerderecht

§ 14
Leistungsverweigerungsrecht

§ 15
Entschädigung und Schadensersatz

§ 16
Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21
Ansprüche

Abschnitt 4
Rechtsschutz

§ 22
Beweislast

§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle

§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26
Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27
Aufgaben

§ 28
Befugnisse

§ 29
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30
Beirat

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 31
Unabdingbarkeit

§ 32
Schlussbestimmung

§ 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9
Personalwerbung;

§ 10
Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3
Rechte der in § 6 genannten Personen

§ 11
Beschwerderecht

§ 12
Entschädigung und Schadensersatz

§ 13
Maßregelungsverbot

§ 14
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Rechtsschutz

§ 15
Beweislast

§ 16
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

§ 19
Unabdingbarkeit

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Reformbedürfnis

Internationale Bemühungen

Die Vorgaben der EU

Reformbedürfnis in Deutschland

II. Überblick über die Neuregelungen

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu § 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Frage kommen.

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Absatz 16

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 672/05

... a) die Transportmortalität, aufgeschlüsselt nach Transportarten und Tierarten;



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.