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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Steuer- und Handelsrechts"


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Drucksache 262/05

... 22. Erfolgt die Ausgleichszahlung an ein öffentliches Unternehmen, kann der Staat in seiner Eigenschaft als Aktionär den etwaigen überschüssigen Betrag dazu verwenden, um dem betreffenden Unternehmen Kapital zuzuführen, wenn das Kriterium des unter privatwirtschaftlichen Aspekten handelnden Investors erfüllt ist. Dieser Mitteltransfer muss jedoch im Einklang mit den wirtschaftlichen Gepflogenheiten erfolgen, d.h. mittels einer Kapitalaufstockung oder durch die Vergabe von Darlehen, wobei die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften vor allem im Bereich des Steuer- und Handelsrechts zu beachten sind. Die Maßnahme muss in der Bilanz des begünstigten Unternehmens ausgewiesen sein und auf einer formellen Entscheidung des Staates beruhen, in der der Verwendungszweck der Mittelübertragung genau angegeben sein muss. Erfolgt die staatliche Kapitalzufuhr jedoch nicht nach dem Grundsatz des nach privatwirtschaftlichen Aspekten handelnden Investors, ist sie der Kommission gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag zu melden.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.