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"Steuerrechtshilfe"


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Drucksache 99/12

... Der Schutz der mandatsbezogenen Informationen durch Verschwiegenheitspflichten und deren strafrechtliche Sanktionierung sind in gleicher Weise wie bei Rechtsanwälten ausgestaltet. Ebenso wie dem Rechtsanwalt kommt dem Patentanwalt als unabhängigem Organ der Rechtspflege (vgl. § 1 der Patentanwaltsordnung), dem Notar als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes (vgl. § 1 der Bundesnotarordnung) sowie den zur uneingeschränkten Steuerrechtshilfe befugten Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und dem Steuerberater als unabhängigem Organ der Steuerrechtspflege (vgl. §§ 2 Absatz 2 der Wirtschaftsprüferordnung, §§ 3 Nummer 1 und 3 des Steuerberatungsgesetzes und § 2 Absatz 1 der Berufsordnung der Bundes-Steuerberaterkammer) eine besondere Bedeutung im Rahmen der Rechtspflege zu. Der ebenso wie bei Rechtsanwälten im öffentlichen Interesse liegende ungehinderte Zugang auch zu den Angehörigen dieser Berufsgruppen setzt in gleichem Maße die Vertraulichkeit der Beziehung zu ihren Mandanten voraus. Bereits die Möglichkeit strafprozessualer Maßnahmen in diesem Bereich belastet ein Mandatsverhältnis von Beginn an mit Unsicherheiten hinsichtlich seiner Vertraulichkeit (vgl. BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten (auch Bürokratiekosten)

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Berufsgeheimnisträgern im Strafprozessrecht

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Zielsetzung und Ausgestaltung

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.