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"Steuerregelungen"
Drucksache 168/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union COM(2018) 325 final
... Nach den neuen Regelungen wird die Leistung von Beiträgen auf der Grundlage der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, d.h. den auf nationaler Ebene zugerechneten Unternehmensgewinnen, problemlos möglich sein. Eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage wird den EU-Haushalt konstant mit relativ hohen Einnahmen versorgen, ohne die steuerlichen Vorrechte der Mitgliedstaaten zu verletzen. Bei der vorgeschlagenen Eigenmittelkategorie auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage würde ein Abrufsatz auf die gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage selbst zur Anwendung kommen. Bei einem Abrufsatz von 3 % für die EU könnte die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage im vorgesehenen Zeitraum durchschnittlich etwa 12 Mrd. EUR pro Jahr einbringen. Die entsprechenden Eigenmittel werden erst dann erhoben werden, wenn die neuen Steuerregelungen in den Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt worden sind.
Vorschlag
Begründung
1. Einführung - Gründe für REFORMEN
1.1. Ein Finanzierungssystem, das seit 1988 nicht mehr reformiert wurde
1.2. Die Notwendigkeit von Reformen
1.3. Vorschlag für eine Reform des Finanzierungssystems: Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen an die EU
2. Modernisierung der bestehenden Eigenmittel
2.1. Beibehaltung der Zölle traditionelle Eigenmittel mit geringeren Erhebungskosten
2.2. Beibehaltung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und ihre Ergänzung, damit sie die EU-Dimension besser widerspiegeln
2.3. Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel
3. EIN KORB NEUER EIGENMITTELKATEGORIEN
3.1. Eigenmittel auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
3.2. Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems der Europäischen Union
3.3. Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff
3.4. Voraussichtliche Änderungen in der Finanzierungsstruktur der EU bis 2027
4. Einführung des GRUNDSATZES, DASS ZUKÜNFTIGE Einnahmen aus der EU-POLITIK dem EU-HAUSHALT ZUFLIEßEN
5. AUSLAUFEN der KORREKTURMECHANISMEN
6. ERHÖHUNG der EIGENMITTELOBERGRENZE
7. Das EIGENMITTEL-LEGISLATIVPAKET
7.1. Der Rechtsrahmen
7.2. Kerninhalte des Eigenmittelbeschlusses
7.3. Die Durchführungsverordnung
7.4. Die Bereitstellungsverordnung
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Eigenmittelkategorien
Artikel 3 Eigenmittelobergrenze
Artikel 4 Grundsatz der Gesamtdeckung
Artikel 5 Übertragung von Überschüssen
Artikel 6 Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission
Artikel 7 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 8 Schluss- und Übergangsbestimmungen
Artikel 9 Inkrafttreten
Artikel 10 Veröffentlichung
ANNEX Anhang des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union
Anhang Entsprechungstabelle
Drucksache 72/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2011/61 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds - COM(2018) 92 final
... Zu diesen Faktoren zählen nationale Steuerregelungen für Investmentfonds und Anleger, vertikale Vertriebskanäle und kulturelle Präferenzen für inländische Anlageprodukte.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Bewertung
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
1 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG Artikel 1
2 Änderung der AIFM-Richtlinie Artikel 2
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2011/61/EU /EU
Artikel 30a Voraussetzungen für das Pre-Marketing in der Union durch einen EU-AIFM
Artikel 32a Einstellung des Vertriebs von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM
Artikel 43a Einrichtungen für Kleinanleger
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Bewertung
Artikel 5 Inkrafttreten
Artikel 6
Drucksache 73/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013
und (EU) Nr. 346/2013
- COM(2018) 110 final
... Zu diesen Faktoren zählen nationale Steuerregelungen für Investmentfonds und Anleger, vertikale Vertriebskanäle und kulturelle Präferenzen für inländische Anlageprodukte.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Bewertung
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Anforderungen an Marketing-Anzeigen
Artikel 3 Veröffentlichung nationaler Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen
Artikel 4 Zentrale Datenbank der ESMA mit nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen
Artikel 5 Prüfung der Marketing-Anzeigen
Artikel 6 Gemeinsame Grundsätze für Gebühren bzw. Entgelte
Artikel 7 Veröffentlichung nationaler Bestimmungen über Gebühren und Entgelte
Artikel 8 Interaktive Datenbank der ESMA für Gebühren und Entgelte
Artikel 9 Interaktives Tool der ESMA zu Gebühren und Entgelten
Artikel 10 Zentrale Datenbank der ESMA für AIFM, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, AIF und OGAW
Artikel 11 Standardisierung der Anzeigen an die ESMA
Artikel 12 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds
1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:
2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:
Artikel 4a
Artikel 13 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:
2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:
Artikel 4a
Artikel 14 Bewertung
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 660/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems und zur Einführung des endgültigen Systems der Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 569 final
... (14) Da die Ziele der vorliegenden Richtlinie - besseres Funktionieren der Mehrwertsteuerregelungen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen und Festlegung der Grundsätze des endgültigen Mehrwertsteuersystems - auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können und daher besser auf Unionsebene zu verwirklichen sind, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Richtlinie nicht über das zum Erreichen dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.
Drucksache 661/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen
... Das EU-Mehrwertsteuersystem ist ein echter Vorteil des Binnenmarkts. Es hat Hemmnisse beseitigt, die den Wettbewerb verfälscht und den freien Warenverkehr eingeschränkt haben, und damit den Handel in der EU deutlich erleichtert. Als umfassende Verbrauchsteuer gilt die Mehrwertsteuer (MwSt) als eine der wachstumsfreundlichsten Formen der Besteuerung. Die Mehrwertsteuer ist auch eine wichtige und wachsende Quelle für Steuereinnahmen in der Europäischen Union.1 In den letzten Jahren hat das Mehrwertsteuersystem jedoch nicht mit der Globalisierung und der Digitalisierung der Wirtschaft Schritt halten können. So beruht das derzeitige System zur Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor auf einer 25 Jahre alten "Übergangsregelung"2, gemäß der inländische und grenzüberschreitende Umsätze zwei völlig unterschiedlichen Mehrwertsteuerregelungen unterliegen. Dadurch sind die Kosten der Befolgung der Mehrwertsteuervorschriften für Unternehmen, die grenzüberschreitenden Handel treiben, 11 % höher als für Unternehmen, die ausschließlich im Inland Handel treiben. Da Gegenstände grenzüberschreitend mehrwertsteuerfrei erworben werden können, ist die Übergangsregelung zudem besonders betrugsanfällig. Im Jahr 2015 gingen aufgrund von Betrug und anderen Schwächen des Systems 151 Mrd. EUR bzw. 12,8 % der fälligen Mehrwertsteuer verloren.3 So entgingen den Steuerbehörden schätzungsweise 50 Mrd. EUR aufgrund von grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug, der zum großen Teil von kriminellen Vereinigungen begangen wird und jüngsten Presseberichten zufolge unter anderem der Terrorismusfinanzierung diente.
Drucksache 532/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Kaptalmarktunion - die Reform rasch voranbringen - COM(2016) 601 final
... Steuerregelungen können die Entwicklung grenzüberschreitender Kapitalmärkte behindern. Die Kommission setzt sich dafür ein, dass die Mitgliedstaaten ihre Quellensteuer-Erstattungsverfahren überprüfen und im Bereich des Steuerrechts optimale Möglichkeiten zur Förderung von Risikokapital- und Business-Angel-Investitionen in Start-ups und innovative Unternehmen schaffen. Wenn der in Europa noch relativ unterentwickelte Bereich der Beteiligungsfinanzierung ausgebaut werden soll, so sind Änderungen an den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich. Die Beseitigung der steuerlichen Bevorzugung von Schulden gegenüber Beteiligungen würde zu mehr Beteiligungsinvestitionen anregen und die Eigenkapitalbasis der Unternehmen stärken. Dies käme auch der Finanzstabilität zugute, da Unternehmen mit einer stärkeren Eigenkapitalbasis schockresistenter wären. Die Kommission beabsichtigt, im November im Rahmen ihres Vorschlags zur gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer7 auch einen Vorschlag zur unterschiedlichen Behandlung von Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung vorzulegen, und fordert den Rat auf, diese Maßnahme so zügig wie möglich zu verabschieden.
2 Einleitung
1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion
2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion
3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten
2 Fazit
Anhang STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen
Drucksache 704/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europas Marktführer von morgen: die Start-up- und die Scale-up-Initiative COM(2016) 733 final; Ratsdok. 14261/16
... ) zu vereinfachen und auf grenzüberschreitend von Unternehmen an Verbraucher gelieferte Waren und auf andere Dienstleistungen ausweiten. 2017 wird sie ein gezieltes Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Mehrwertsteuerregelungen für KMU einschließlich Start-ups vorlegen. Sie wird außerdem ein definitives Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU vorschlagen, das die Belastungen für Start-ups und Scale-ups weiter verringert.
Drucksache 46/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung - COM(2016) 24 final
... Auch das andere EU-Kriterium für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich - der faire Steuerwettbewerb - ist angesichts der positiven Fortschritte auf diesem Gebiet zu überprüfen. Als die Kommission im Jahr 2012 ihre Empfehlung vorlegte, stand das Thema des fairen Steuerwettbewerbs auf der internationalen Tagesordnung weit unten. Die Kommission empfahl den Mitgliedstaaten eine Beurteilung der Steuersysteme von Drittländern auf der Grundlage des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung, des von der EU verwendeten Instruments zur Bekämpfung schädlicher Steuerregelungen. Inzwischen wurde das Projekt der OECD zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Projekt) nach zweijährigen Verhandlungen abgeschlossen und von den G20 gebilligt. In diesem Zusammenhang sind neue internationale Standards für eine faire Unternehmensbesteuerung entstanden, zu deren Umsetzung sich alle G20-/OECD-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten verpflichtet haben. Die EU hat den BEPS-Prozess der OECD aktiv gefördert. Als maßgeblicher politischer und wirtschaftlicher Akteur auf internationaler Ebene spielt die EU nun eine ebenso wichtige Rolle, wenn es darum geht, das BEPS-Projekt weiter zu unterstützen, indem sie auf dessen reibungslose und rasche Umsetzung drängt - sowohl im Binnenmarkt als auch international.
1. Einleitung
2. überprüfung der EU-KRITERIEN für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln
2.1 Mehr Steuertransparenz
2.2 Fairer Steuerwettbewerb
3. Förderung der Zusammenarbeit für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH durch AB kommen mit Drittländern
3.1 Klauseln über das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich
3.2. Bestimmungen über staatliche Beihilfen
4. Unterstützung von ENTWICKLUNGSLÄNDERN BEI der ERFÜLLUNG der STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
4.1 Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung
4.2 Mit gutem Beispiel vorangehen
5. Entwicklung eines EU-VERFAHRENS zur Bewertung und AUFLISTUNG von Drittländern
5.1 Transparente Übersicht über nationale Vorgehensweisen bei der Aufstellung von Listen
5.2 Gemeinsamer EU-Ansatz für die Auflistung von Drittländern
5.3 Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und fairer Besteuerung in gelisteten Staaten oder Gebieten
6. STÄRKUNG der VERBINDUNG zwischen EU-MITTELN und VERANTWORTUNGSVOLLEM Handeln IM STEUERBEREICH
7. Schlussfolgerung
ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung
Anhang 1 STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
1. Transparenz und INFORMATIONSAUSTAUSCH
1.1. Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen
1.2. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
2. FAIRER STEUERWETTBEWERB
3. BEPS-STANDARDS der G20/OECD
4. Sonstige RELEVANTE STANDARDS
Anhang 2 AKTUALISIERUNG der STANDARDBESTIMMUNG über VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH für ABKOMMEN mit Drittländern
Drucksache 63/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Unterschiedliche Steuerregelungen in den Mitgliedstaaten können der Entwicklung eines Kapitalbinnenmarkts im Wege stehen. Beispielsweise können sie Hindernisse für grenzüberschreitende Anlagen wie Renten- und Lebensversicherungen schaffen. Im Nachgang zum Weißbuch über Pensionen und Renten39 hat die Kommission eine Untersuchung über diskriminierende Regelungen in Bezug auf Renten- und Lebensversicherungskapital, Beiträge und Auszahlungen durchgeführt. Sollten diskriminierende Regelungen und in einem späteren Stadium diskriminierende
2 Grünbuch
2 Vorwort
Abschnitt 1 Schaffung einer Kapitalmarktunion
1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 2 Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten
2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte
Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem
Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP
Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten
2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 3 Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen
3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten
3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU
3.3 Nachhaltige Verbriefung
3.4 Förderung langfristiger Investitionen
3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen
Abschnitt 4 Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte
4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln
Schließung von Informationslücken
Standardisierung als Anstoß für Märkte
4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots
Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger
Anstöße für Kleinanleger
Attraktivität für internationale Investitionen
4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen
Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb
5 Aufsichtskonvergenz
Daten und Meldewesen
Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht
Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung
5 Technologie
Abschnitt 5 die nächsten Schritte
Drucksache 432/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... In diesen Fällen ist unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung zu verschiedenen mitgliedstaatlichen Wegzugssteuerregelungen (z.B. EuGH-Urteil vom 23. Januar 2014 in der Rechtssache C-164/12) eine sofortige Einziehung der geschuldeten Steuer nicht mit den europäischen Grundfreiheiten zu vereinbaren. Die für die übrigen Besteuerungstatbestände des § 6 Absatz 1 AStG bestehende Stundungsregelung wird deshalb mit Wirkung für alle Fälle, in denen die geschuldete Steuer noch nicht entrichtet ist, auf diese Fallvariante ausgedehnt.
Drucksache 437/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
... Denn durch diese Regelung, nach der die Spielgerätehersteller erklären, dass "die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen zu dokumentieren", ist die Verfassungsmäßigkeit von Vergnügungssteuerregelungen höchstrichterlich bestätigt worden (vgl. BFH, Urteil vom 7. Dezember 2011 - II R 51/10 -; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Juni 2010, - 14 A 597/09 -, rechtskräftig nach BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2011, - 9(B) 78.10 -).
Drucksache 437/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
... Denn durch diese Regelung, nach der die Spielgerätehersteller erklären, dass "die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen zu dokumentieren", ist die Verfassungsmäßigkeit von Vergnügungssteuerregelungen höchstrichterlich bestätigt worden (vgl. BFH, Urteil vom 7. Dezember 2011 - II R 51/ 10 -; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Juni 2010, - 14 A 597/ 09 -, rechtskräftig nach BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2011, - 9(B) 78.10 -).
Drucksache 128/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer - COM(2013) 71 final
... Angesichts der äußerst hohen Mobilität eines Großteils der potenziell zu besteuernden Transaktionen kam es und kommt es darauf an, Wettbewerbsverzerrungen infolge einseitiger Steuerregelungen der Mitgliedstaaten zu verhindern. Tatsächlich schiebt allein das Vorgehen auf EU-Ebene einer Zersplitterung der Finanzmärkte nach Tätigkeiten und Staaten sowie Produkten und Akteuren einen Riegel vor und stellt sicher, dass Finanzinstitute innerhalb der EU gleichbehandelt werden und der Binnenmarkt ordnungsgemäß funktioniert. Mit der Entwicklung eines gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems in der EU wird die Gefahr einer Verzerrung der Märkte aufgrund steuerbedingter Tätigkeitsverlagerungen verringert. Außerdem kann ein solches gemeinsames System durch weitreichende Harmonisierung - die insbesondere auch sehr mobile Produkte wie Derivate, mobile Akteure und Märkte erfasst und damit zu einer Verringerung von Doppelbesteuerung und doppelter Nichtbesteuerung beiträgt - Steuerneutralität gewährleisten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Hintergrund und Vorgeschichte
1.2. Ziele des Vorschlags
1.3. Grundkonzept und Bezug zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Der Vorschlag im Einzelnen
3.3.1. Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
3.3.2. Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems
3.3.3. Kapitel III Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze
3.3.4. Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Pflichten und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
3.3.5. Kapitel V Schlussbestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Ansässigkeit
Kapitel III Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze der gemeinsamen Finanztransaktionssteuer
Artikel 5 Finanztransaktionssteueranspruch
Artikel 6 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen
Artikel 7 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten
Artikel 8 Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 9 Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze
Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
Artikel 10 Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen
Artikel 11 Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Pflichten, durch die die Entrichtung sichergestellt wird, und die Überprüfung der Entrichtung
Artikel 12 Verhinderung von Betrug und Hinterziehung
Artikel 13 Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
Artikel 14 Missbrauch bei Aktienzertifikaten und vergleichbaren Wertpapieren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 15 Andere Steuern auf Finanztransaktionen
Artikel 16 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 17 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 18 Ausschussverfahren
Artikel 19 Überprüfungsklausel
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22 Adressaten
Anhang Finanzbogen zu Rechtsakten
Drucksache 181/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
... Der Ausdruck "allgemeine mauritische Steuer" bedeutet die für alle Steuerpflichtigen geltende mauritische Steuerregelung in Abgrenzung zu besonderen Steuerregelungen, sofern vorhanden, die eine steuerliche Begünstigung vorsehen.
Drucksache 833/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Abbau grenzübergreifender Erbschaftsteuerhindernisse in der EU KOM (2011) 864 endg.
... In Bezug auf steuerliche Diskriminierung werden im begleitenden Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen21 die Grundsätze der Rechtsprechung des EuGH für eine diskriminierungsfreie Erbschaftbesteuerung und die Funktionsweise der Grundfreiheiten erläutert, damit die Unionsbürger besser über die Bestimmungen informiert sind, die die Mitgliedstaaten einhalten müssen, wenn sie in grenzübergreifenden Sachverhalten besteuern. Das Arbeitspapier könnte auch dazu beitragen, dass die Mitgliedstaaten ihre Erbschaftsteuerregelungen an das EU-Recht angleichen22, und würde somit die laufenden Vertragsverletzungsverfahren der Kommission wegen diskriminierender Erbschaftsteuerbestimmungen unterstützen und ergänzen. Auf diese Weise sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass die EU-Bürger in Zukunft steuerlicher Diskriminierung ausgesetzt sind.
Drucksache 588/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem und zur Änderung der Richtlinie 2008/7 /EG KOM (2011) 594 endg.
... Angesichts der äußerst hohen Mobilität eines Großteils der potenziell zu besteuernden Transaktionen kommt es darauf an, Wettbewerbsverzerrungen infolge einseitiger Steuerregelungen der Mitgliedstaaten zu verhindern. Tatsächlich schiebt allein das Vorgehen auf EU-Ebene einer Zersplitterung der Finanzmärkte nach Tätigkeiten und Staaten einen Riegel vor und stellt sicher, dass Finanzinstitute innerhalb der EU gleichbehandelt werden und der Binnenmarkt ordnungsgemäß funktioniert.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Einleitung: Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise, Ziele der Politik und Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarktes
1.2. Finanzierung des EU-Haushalts
1.3. Regulativer Kontext
1.4. Internationaler Kontext
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise Folgenabschätzungen
2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Elemente des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
3.3.1. Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
3.3.2. Kapitel II Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze
3.3.3. Kapitel III Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
3.3.4. Kapitel IV Schlussbestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ansässigkeit
Kapitel II Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze
Artikel 4 Finanztransaktionssteueranspruch
Artikel 5 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen
Artikel 6 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten
Artikel 7 Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 8 Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze
Kapitel III Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
Artikel 9 Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen
Artikel 10 Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Verpflichtungen zur Sicherstellung der Entrichtung und die Überprüfung der Entrichtung
Artikel 11 Besondere Bestimmungen zur Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 12 Andere Steuern auf Finanztransaktionen
Artikel 13 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 14 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 15 Änderung der Richtlinie 2008/7/EG
Artikel 6a Bezug zur Richtlinie .../.../EU
Artikel 16 Überprüfungsklausel
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... weist in ihrem Bericht darauf hin, dass zu den Impulsen für ein Wachstum des Postmarktes wettbewerbsneutrale Umsatzsteuerregelungen erforderlich sind.
Drucksache 732/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten KOM (2010) 603 endg.
... Immer mehr Europäer erwerben Immobilien außerhalb ihres Herkunftsmitgliedstaats. Im Jahr 2007 war das Volumen grenzüberschreitender Immobilienan- und -verkäufe mit 55 Mrd. EUR zehnmal größer als 2002. Die Anwendung bestimmter innerstaatlicher Steuerregelungen auf diese Transaktionen kann den grenzüberschreitenden Erwerb von Immobilien, insbesondere von Eigenheimen, gegenüber einem Erwerb erschweren, der in jeder Hinsicht auf das Inland beschränkt ist.
Bericht
1. Einleitung
2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen
2.1. Bürger als Privatpersonen
2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren
2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz
2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen
2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern
2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth
2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger
2.2. Bürger als Verbraucher
2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung
2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten
2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige
2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse
2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen
2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern
2.4. Bürger als politische Akteure
2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger
2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 802/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Europa nutzen KOM (2010) 712 endg.
... - EU-weite Harmonisierung und Klärung des Rechtsrahmens und der geltenden Mehrwertsteuerregelungen, ausgehend von der Gleichstellung beleghafter und elektronischer Rechnungen und unterstützt durch einen von der Expertengruppe erstellten Verhaltenskodex.
Drucksache 232/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zum internationalen Handel und zum Internet (2008/2204(INI))
... – in Kenntnis des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/38/EG bezüglich der Geltungsdauer der Mehrwertsteuerregelung für Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie bestimmte elektronisch erbrachte Dienstleistungen und des Berichts der Kommission an den Rat über die Richtlinie 2002/38/EG vom 7. Mai 2002 zur Änderung und vorübergehenden Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich der mehrwertsteuerlichen Behandlung der Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie bestimmter elektronisch erbrachter Dienstleistungen (KOM (2006)
Drucksache 533/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 bis 2008 - Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007
... 2. Verbesserung der Qualität der öffentlichen Finanzen, indem die öffentlichen Ausgaben und ihre Steuerregelungen in der Absicht überprüft werden, Produktivität und Innovationen zu fördern, um zu Wirtschaftswachstum und zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beizutragen.
Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 – 2008 Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007
Teil I
1. Einleitung
1.1. Institutioneller Rahmen
1.2. Aktuelle Wirtschaftslage
2. Öffentliche Finanzen tragfähig gestalten – soziale Sicherheit wahren
2.1. Konsolidierung fortsetzen
2.2. Soziale Sicherungssysteme reformieren
3. Strukturellen Wandel voranbringen
3.1. Wissensgesellschaft ausbauen
3.2. Wettbewerbsfähigkeit und Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit stärken
4. Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten
5. Ausblick
Anhang zum Teil I
Teil II Tabelle: Maßnahmen und deren Stand der Umsetzung im Rahmen des Nationalen Reformprogramms 2006 – 2007
Drucksache 478/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über vom Normalsatz abweichende Mehrwertsteuersätze KOM (2007) 380 endg.; Ratsdok. 11695/07
... Der Binnenmarkt setzt voraus, dass Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU gehandelt werden können, ohne dass Wettbewerbsverzerrungen oder Kosten entstehen, die zu Marktzugangsproblemen führen können (siehe nächster Abschnitt). Wettbewerbsverzerrungen können auf Ebene der Unternehmen und auf Ebene der Staaten entstehen. Unternehmen sind von einer Wettbewerbsverzerrung betroffen, wenn der geltende Steuersatz sich auf ihre Möglichkeiten auswirkt, ihre Produkte in anderen Mitgliedstaaten oder an Bürger anderer Mitgliedstaaten zu verkaufen. Solche Verzerrungen sind dann wahrscheinlich, wenn die Verbraucher die Möglichkeit haben, die Leistungen in anderen Mitgliedstaaten zu den vorherrschenden Steuerkonditionen oder durch Versandgeschäfte einzukaufen. Nur die sogenannten lokalen Dienstleistungen haben keine oder nur geringfügige grenzüberschreitenden Wirkungen. Nach der Untersuchung stellen Gaststätten- und Restaurantdienstleistungen, was ihre grenzüberschreitende Wirkung angeht, einen Grenzfall dar. Hinzu kommt, dass die Mehrwertsteuersätze auf Eingangskosten die Preise beeinflussen kann, zu denen Unternehmen ihre Produkte anbieten können, wenn sie nicht die Möglichkeit eines vollständigen Abzugs der Mehrwertsteuer auf die Eingangskosten haben, oder wenn sie außerhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer tätig sind. In ähnlicher Weise können auch die Mitgliedstaaten selbst durch die verschiedenen Mehrwertsteuersätze Nachteile durch sinkende Steuereinkünfte erleiden, weil ihre Bürger sich entscheiden, zu besseren Steuerkonditionen im Ausland einzukaufen. Ein gewisser Unterschied bei den Mehrwertsteuersätzen scheint jedoch tolerierbar und der Ministerrat hat bisher sowohl Unterschiede bei den Normalsätzen als auch bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen akzeptiert, solange bestimmte Mindestsätze sowie eine Anzahl besonderer Steuerregelungen, wie die derzeit für Versandgeschäfte geltenden Bestimmungen, eingehalten werden.
1. Einführung
2. Wichtigste Schlussfolgerungen der Untersuchung über die Auswirkungen ermässigter Steuersätze
3. Überlegungen zum weiteren Vorgehen
3.1. Allgemeines
3.2. Subsidiarität
3.3. Zwingende Anforderungen des Binnenmarkts
3.4. Befolgungskosten für die Unternehmen
4. Einladung zu einer politischen Debatte
4.1. Gleichgewicht zwischen Flexibilität, zwingenden Anforderungen des Binnenmarkts und Vereinfachung
4.2. Struktur der Steuersätze
4.3. Aufrechterhaltung des Status Quo, bis die politische Debatte zu einem Ergebnis geführt hat
5. Schlussfolgerung
Drucksache 171/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern KOM (2006) 76 endg.; Ratsdok. 6746/06
... Hauptzweck des Vorschlags ist die Aktualisierung und Modernisierung der bestehenden Regelungen. Da es in dem Vorschlag nur um die Anpassung der bestehenden Vorschriften und nicht um die Einführung einer neuen Steuerregelung geht, ist eine Folgenabschätzung nicht zweckmäßig. Außerdem sind die Auswirkungen auf den Haushalt unbedeutend bzw. nicht messbar.
Drucksache 745/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über den Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen KOM (2006) 545 endg.; Ratsdok. 14349/06
... Ferner wird die Kommission 2007 spezielle Steuerregelungen für gewerblich genutzten Dieselkraftstoff vorschlagen, die darauf abzielen, übermäßige Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in der Besteuerung einzuebnen. Dieser Vorschlag dürfte dazu beitragen, die Energieeffizienz im Güterkraftverkehr durch Eindämmung des "
Anhang
1. Einleitung
2. Ziel und Dimension
3. Einsparpotential und Auswirkungen
4. Kontext
5. Strategien und Massnahmen
5.1. Dynamische Anforderungen an die Energieeffizienz von energieverbrauchenden
Vorrangige Maßnahme 1
Vorrangige Maßnahme 2
5.2. Verbesserte Energieumwandlung
Vorrangige Maßnahme 3
5.3. Im Verkehr etwas bewegen
Vorrangige Maßnahme 4
5.4. Finanzierung von Energieeffizienz, wirtschaftliche Anreize und Energiepreispolitik
Vorrangige Maßnahme 5
Vorrangige Maßnahme 6
Vorrangige Maßnahme 7
5.5. Änderung des Umgangs mit Energie
Vorrangige Maßnahme 8
Vorrangige Maßnahme 9
5.6. Internationale Partnerschaften
Vorrangige Maßnahme 10
6. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Anhang : Maßnahmenvorschläge42
1. Dynamische Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten, Gebäuden und Dienstleistungen
2. Verbesserte Energieumwandlung
3. Im Verkehr etwas bewegen
4. Finanzierung von Energieeffizienz, wirtschaftliche Anreize und Energiepreispolitik
5. Änderung des Umgangs mit Energie
6. Internationale Partnerschaften
Drucksache 622/04 ...
Dieser Teil des Abkommens regelt die Ausnahmefälle im
Handelsbereich. Diese umfassen Belange bezüglich der
nationalen Sicherheit, Bilanzzahlungsschwierigkeiten und
Steuerregelungen.
Drucksache 47/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16 /EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung - COM(2016) 25 final
Drucksache 59/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
Drucksache 84/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Beitrittsprotokoll vom 11. November 2016 zum Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors
Drucksache 119/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
Drucksache 323/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung)
Drucksache 353/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Reflexionspapier der Kommission zur sozialen Dimension Europas COM(2017) 206 final
Drucksache 524/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16 /EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle - COM(2017) 335 final
Drucksache 588/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) - COM(2017) 343 final
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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