11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Steuerregime"
Drucksache 492/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung des Optionszeitraums bis zur Anwendung von § 2b UStG auf juristische Personen des öffentlichen Rechts
... Viele Gestaltungsformen interkommunaler Zusammenarbeit, die bisher eine nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtete gemeinsame Erledigung von kommunalen Aufgaben und die Zusammenführung von Einzel- und verwaltungsinternen Teilleistungen ermöglicht haben, müssen angesichts des künftigen Umsatzsteuerregimes auf den Prüfstand gestellt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass zahlreiche interkommunale Kooperationen aufzugeben sein werden, weil die bisherigen Synergieeffekte durch eine drohende Umsatzbesteuerung nivelliert, wenn nicht sogar aufgehoben werden. Das Anliegen der Länder, die interkommunale und regionale Zusammenarbeit durch die Kommunen als Instrument einer effizienten und modernen kommunalen Aufgabenwahrnehmung zu stärken, wird durch diese Entwicklung konterkariert.
Drucksache 492/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung des Optionszeitraums bis zur Anwendung von § 2b UStG auf juristische Personen des öffentlichen Rechts
... Viele Gestaltungsformen interkommunaler Zusammenarbeit, die bisher eine nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtete gemeinsame Erledigung von kommunalen Aufgaben und die Zusammenführung von Einzel- und verwaltungsinternen Teilleistungen ermöglicht haben, müssen angesichts des künftigen Umsatzsteuerregimes auf den Prüfstand gestellt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass zahlreiche interkommunale Kooperationen aufzugeben sein werden, weil die bisherigen Synergieeffekte durch eine drohende Umsatzbesteuerung nivelliert, wenn nicht sogar aufgehoben werden. Das Anliegen der Länder, die interkommunale und regionale Zusammenarbeit durch die Kommunen als Instrument einer effizienten und modernen kommunalen Aufgabenwahrnehmung zu stärken, wird durch diese Entwicklung konterkariert.
Drucksache 717/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
... i) Ein zentraler Bereich der Steuergestaltung liegt bei immateriellen Wirtschaftsgütern wie Patenten und Lizenzen. Sondersteuerregime für Einkünfte aus Patenten und Lizenzen gehören zu den besonders schädlichen Steuerpraktiken und haben in besonders starkem Umfang zur Verlagerung von Gewinnen mit dem Ziel der Steuervermeidung geführt. Es ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Nach Auffassung des Bundesrates sollte die Vorzugsbesteuerung bei Patent- und Lizenzboxen international langfristig abgeschafft werden. Die internationale Einigung auf den sog. Nexus-Approach, der die steuerliche Begünstigung an eine Forschungstätigkeit im betreffenden Staat knüpft, ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer fairen Besteuerung dieser Einkünfte. Wegen der langen Übergangsfristen bis zum Jahr 2021 und berechtigter Zweifel, ob tatsächlich alle Staaten ihre Lizenzboxen auf den Nexus-Ansatz beschränken, hält es der Bundesrat für erforderlich, nationale Abwehrmaßnahmen zur Sicherung des Steuersubstrats zu ergreifen, die sowohl verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen als auch EU-rechtskonform sind. Auch hier sollten die aufgenommenen Arbeiten auf Bund-Länder-Ebene zügig fortgesetzt werden, um noch in dieser Legislaturperiode zu einem beschlussfähigen Ergebnis als Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen zu gelangen. Zudem sollte die Bundesregierung weiter konsequent auf eine Änderung der Zins- und Lizenzrichtlinie hinwirken, um eine Erhebung der Quellensteuer bei grenzüberschreitenden Lizenzzahlungen zu ermöglichen, wenn der (Letzt-)Empfänger keiner oder einer nur niedrigen Besteuerung unterliegt.
Drucksache 424/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats KOM (2011) 453 endg.; Ratsdok. 13285/11
... ) zu berücksichtigen. Artikel 35 Absatz 3 Buchstabe b des Verordnungsvorschlags sieht dabei vor, dass eine Verrechnung aktiver und passiver latenter Steuern nur dann zulässig sein soll, wenn die Steuerbehörden des betroffenen Mitgliedstaats bzw. Drittstaats eine solche Verrechnung erlauben. Im Gegensatz dazu sollte eine Verrechnung aktiver und passiver latenter Steuern innerhalb einer Steuerjurisdiktion losgelöst vom zugrundeliegenden Steuerregime zulässig sein. Da weder international noch auf EU-Ebene ein harmonisiertes Steuerrecht existiert, käme es andernfalls zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen bei der Ermittlung des bankaufsichtlichen Eigenkapitals zulasten der deutschen Institute.
Zu Artikel 68
Zu Artikel 73
Zu Artikeln 76
Zu Artikel 87
Zum Richtlinienvorschlag allgemein
Zur Umsetzung von Basel III in EU-Recht
Zur Umsetzung von Basel III allgemein
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 169/09C
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 1 Tabaksteuergesetz (TabStG )
... waren, die sich bei ihrem Eingang in das Verbrauchsteuergebiet der Europäischen Gemeinschaft zunächst im Zollregime befinden, in das Verbrauchsteuerregime überführt werden. Was zollrechtliche Nichterhebungsverfahren im Sinn des Gesetzes sind, wird in Absatz 2 abschließend geregelt.
Drucksache 169/09D
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol
... Absatz 1 der Vorschrift definiert die verbrauchsteuerrechtliche Einfuhr aus Drittländern oder Drittgebieten und bestimmt damit, wann Erzeugnisse, die sich bei ihrem Eingang in das Verbrauchsteuergebiet der Europäischen Gemeinschaft zunächst im Zollregime befinden, in das Verbrauchsteuerregime überführt werden. Was zollrechtliche Nichterhebungsverfahren im Sinn des Gesetzes sind, wird in Absatz 2 abschließend geregelt.
Drucksache 169/09G
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 5 Kaffeesteuergesetz es (KaffeeStG )
... Absatz 1 der Vorschrift definiert die verbrauchsteuerrechtliche Einfuhr aus Drittländern oder Drittgebieten und bestimmt damit, wann Kaffee, der sich beim Eingang in das Verbrauchsteuergebiet der Europäischen Gemeinschaft zunächst im Zollregime befindet, in das Verbrauchsteuerregime überführt wird. Was zollrechtliche Nichterhebungsverfahren im Sinn des Gesetzes sind, wird in Absatz 2 abschließend geregelt.
Drucksache 169/09H
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 6 Änderung des Energiesteuergesetz es
... Die Vorschrift definiert die Einfuhr und bestimmt, wann Energieerzeugnisse, die sich bei ihrem Eingang in das Verbrauchsteuergebiet der Europäischen Gemeinschaft oder die sich in einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren zunächst im Zollregime befinden, in das Verbrauchsteuerregime überführt werden. Was zollrechtliche Nichterhebungsverfahren im Sinn dieses Gesetzes sind, wird in Absatz 2 abschließend geregelt.
Drucksache 169/09E
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
... Absatz 1 der Vorschrift definiert die verbrauchsteuerrechtliche Einfuhr aus Drittländern oder Drittgebieten und bestimmt damit, wann Schaumwein, der sich bei seinem Eingang in das Verbrauchsteuergebiet der Europäischen Gemeinschaft im Zollregime befindet, in das Verbrauchsteuerregime überführt wird. Was zollrechtliche Nichterhebungsverfahren im Sinn des Gesetzes sind, wird in Absatz 2 abschließend geregelt.
Drucksache 169/09F
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 4 Biersteuer gesetz (BierStG)
... Absatz 1 der Vorschrift definiert die verbrauchsteuerrechtliche Einfuhr aus Drittländern oder Drittgebieten und bestimmt damit, wann Bier, das sich bei seinem Eingang in das Verbrauchsteuergebiet der Europäischen Gemeinschaft im Zollregime befindet, in das Verbrauchsteuerregime überführt wird. Was zollrechtliche Nichterhebungsverfahren im Sinn des Gesetzes sind, wird in Absatz 2 abschließend geregelt.
Drucksache 119/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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