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"Steuervergünstigung"
Drucksache 865/09
... § 6a Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern
§ 6a Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern
Artikel 13a Anwendung des Artikels 3 des Erbschaftsteuerreformgesetzes
Artikel 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten.
Drucksache 169/09F
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 4 Biersteuer gesetz (BierStG)
... - Steuervergünstigungen
Artikel 4 Biersteuergesetz (BierStG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
§ 2 Steuertarif, steuerpflichtige Menge
§ 3 Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
§ 4 Steuerlager
§ 5 Steuerlagerinhaber
§ 6 Registrierte Empfänger
§ 7 Registrierte Versender
§ 8 Begünstigte
§ 9 Beförderungen (Allgemeines)
§ 10 Beförderungen im Steuergebiet
§ 11 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
§ 12 Ausfuhr
§ 13 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
§ 14 Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 15 Steuererklärung, Steueranmeldung, Fälligkeit
Abschnitt 3 Einfuhr von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 16 Einfuhr
§ 17 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 18 Steuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 4 Beförderung und Besteuerung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
§ 19 Erwerb durch Privatpersonen
§ 20 Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken
§ 21 Versandhandel
§ 22 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 5 Steuervergünstigungen
§ 23 Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen
§ 24 Steuerentlastung im Steuergebiet
§ 25 Steuerentlastung bei der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 6 Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen
§ 26 Steueraufsicht
§ 27 Geschäftsstatistik
§ 28 Besondere Ermächtigungen
§ 29 Durchführung
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
§ 30 Ordnungswidrigkeiten
§ 31 Übergangsbestimmungen
Begründung
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Abschnitt - 2 Steueraussetzung und Besteuerung
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 5
Zu § 12
Zu Absatz 3
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Abschnitt 3 - Einfuhr von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Abschnitt 4 - Beförderung und Besteuerung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Abschnitt 5 - Steuervergünstigungen
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Abschnitt 6 - Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen Schlussbestimmungen
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Abschnitt 7 - Schlussbestimmungen
Zu § 30
Zu § 31
Drucksache 169/09C
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 1 Tabaksteuergesetz (TabStG )
... - Steuervergünstigungen
Artikel 1 Tabaksteuergesetz (TabStG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
§ 2 Steuertarif
§ 3 Bemessungsgrundlagen
§ 4 Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
§ 5 Steuerlager
§ 6 Steuerlagerinhaber
§ 7 Registrierte Empfänger
§ 8 Registrierte Versender
§ 9 Begünstigte
§ 10 Beförderungen (Allgemeines)
§ 11 Beförderungen im Steuergebiet
§ 12 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
§ 13 Ausfuhr
§ 14 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
§ 15 Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 16 Verpackungszwang
§ 17 Verwendung von Steuerzeichen, Steueranmeldung, Steuererklärung
§ 18 Fälligkeit
Abschnitt 3 Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 19 Einfuhr
§ 20 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 21 Steuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 4 Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
§ 22 Erwerb durch Privatpersonen
§ 23 Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten, Versandhandel
Abschnitt 5 Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen
§ 24 Beipackverbot
§ 25 Packungen im Handel, Stückverkauf
§ 26 Verbot der Abgabe unter Kleinverkaufspreis
§ 27 Preisnachlässe und -ermäßigungen
§ 28 Verbot der Abgabe über Kleinverkaufspreis
§ 29 Ausspielung
Abschnitt 6 Steuervergünstigungen
§ 30 Steuerbefreiungen
§ 31 Verwender
§ 32 Erlass, Erstattung der Steuer und der Steuerzeichenschuld
Abschnitt 7 Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen
§ 33 Steueraufsicht
§ 34 Geschäftsstatistik
§ 35 Besondere Ermächtigungen
Abschnitt 8 Schlussbestimmungen
§ 36 Ordnungswidrigkeiten
§ 37 Schwarzhandel mit Zigaretten
§ 38 Übergangsvorschriften
Begründung
Zu Artikel 1
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Abschnitt - 2 Steueraussetzung und Besteuerung
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Abschnitt 3 - Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Abschnitt 4 - Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Zu § 22
Zu § 23
Abschnitt 5 - Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Abschnitt 6 - Steuervergünstigungen
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Abschnitt 7 - Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Abschnitt 8 - Schlussbestimmungen
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Drucksache 168/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... Geringfügige Mehrbelastungen in den Arbeitslohnbereichen von 1 600 bis 2 900 Euro (Monatsarbeitslohn) der Steuerklasse III werden in Arbeitnehmer-Ehen durch die Berücksichtigung der Vorsorgepauschale in der Steuerklasse V kompensiert. In Alleinverdiener-Ehen bietet die Einkommensteuerveranlagung eine Lösung, denn in der Einkommensteuerveranlagung ist weiter eine Günstigerprüfung vorgesehen. Eine Veranlagung ist ohnehin in vielen Fällen sinnvoll, denn diverse Steuervergünstigungen werden erst dort berücksichtigt (Sonderausgabenabzug für eine zusätzliche Altersvorsorge, Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten/Sonderausgaben, weitere Werbungskosten, Spendenabzug, Kirchensteuerabzug etc.).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 10c Sonderausgaben-Pauschbetrag
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Abschnitt 2 Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes
Abschnitt 4 Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle
§ 22 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 23 Erprobung des Verfahrens
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 434t Bürgerentlastungsgesetz – Krankenversicherung
Artikel 5 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Behandlung von Grenzgängern
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen insgesamt
Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 10
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu § 10c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Erster Teil
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zweiter Teil
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 22
Zu § 23
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 764: Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung – BürgerEntlastG)
Drucksache 865/2/09
... Angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte besteht für die geplanten Steuervergünstigungen und die aufgezeigten Haushaltsrisiken absolut kein Raum. Dies gilt umso mehr, als das Gesetz trotz seiner hohen Einnahmeverzichte auch noch sein Ziel verfehlt, zur Beseitigung der Finanz- und Wirtschaftskrise nachhaltige Wachstumskräfte zu mobilisieren und zur merklichen Konjunkturbelebung beizutragen. Auch der Sachverständigenrat geht davon aus, dass die geplanten massiven Steuersenkungen nicht das Wirtschaftswachstum fördern werden. Er hat sich mit Nachdruck gegen Steuersenkungen ohne solide Gegenfinanzierung ausgesprochen. Eine zukunftsorientierte und generationengerechte Finanzpolitik verlangt den konsequenten Erhalt der notwendigen Einnahmebasis für Bund, Länder und Kommunen
Drucksache 169/09E
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
... - Steuervergünstigungen
Artikel 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
Teil 1 Schaumwein
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
§ 2 Steuertarif
§ 3 Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
§ 4 Steuerlager
§ 5 Steuerlagerinhaber
§ 6 Registrierte Empfänger
§ 7 Registrierte Versender
§ 8 Begünstigte
§ 9 Beförderungen (Allgemeines)
§ 10 Beförderungen im Steuergebiet
§ 11 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
§ 12 Ausfuhr
§ 13 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
§ 14 Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 15 Steueranmeldung, Fälligkeit
Abschnitt 3 Einfuhr von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 16 Einfuhr
§ 17 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 18 Steuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 4 Beförderung und Besteuerung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
§ 19 Erwerb durch Privatpersonen
§ 20 Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken
§ 21 Versandhandel
§ 22 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 5 Steuervergünstigungen
§ 23 Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen
§ 24 Steuerentlastung im Steuergebiet
§ 25 Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 6 Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen
§ 26 Steueraufsicht
§ 27 Geschäftsstatistik
§ 28 Besondere Ermächtigungen
Teil 2 Zwischenerzeugnisse
§ 29 Steuergegenstand
§ 30 Steuertarif
§ 31 Herstellung von Zwischenerzeugnissen
Teil 3 Wein
§ 32 Begriffsbestimmung
§ 33 Beförderungen aus anderen und in andere Mitgliedstaaten
§ 34 Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 35 Ordnungswidrigkeiten
§ 36 Verwaltungsvorschriften
§ 37 Übergangsvorschriften
Begründung
Teil 1 - Schaumwein
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Abschnitt 2 - Steueraussetzung und Besteuerung
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 5
Zu § 12
Zu Absatz 3
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Abschnitt 3 - Einfuhr von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Abschnitt 4 - Beförderung und Besteuerung von Schaumwein des steuerrechtlich freien
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Abschnitt 5 - Steuervergünstigungen
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Abschnitt 6 - Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, besondere Ermächtigungen
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Teil 2 - Zwischenerzeugnisse
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Teil 3 - Wein
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Drucksache 169/09G
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 5 Kaffeesteuergesetz es (KaffeeStG )
... - Steuervergünstigungen
Artikel 5 Kaffeesteuergesetzes (KaffeeStG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
§ 2 Steuertarif
§ 3 Kaffeehaltige Waren
§ 4 Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
§ 5 Steuerlager
§ 6 Steuerlagerinhaber
§ 7 Registrierte Versender
§ 8 Begünstigte
§ 9 Beförderungen im und aus dem Steuergebiet
§ 10 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
§ 11 Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 12 Steueranmeldung, Fälligkeit
Abschnitt 3 Einfuhr von Kaffee aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 13 Einfuhr
§ 14 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 15 Steuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 4 Beförderung und Besteuerung von Kaffee des zollrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
§ 16 Erwerb durch Privatpersonen
§ 17 Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken
§ 18 Versandhandel
§ 19 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
Abschnitt 5 Steuervergünstigungen
§ 20 Steuerbefreiungen
§ 21 Steuerentlastung
Abschnitt 6 Steueraufsicht, Besondere Ermächtigungen
§ 22 Steueraufsicht
§ 23 Besondere Ermächtigungen
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
§ 24 Ordnungswidrigkeiten
§ 25 Übergangsvorschriften
Begründung
Zu Artikel 5
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Abschnitt - 2 Steueraussetzung und Besteuerung
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Abschnitt 3 - Einfuhr von Kaffee aus Drittländern oder Drittgebieten
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Abschnitt 4 - Beförderung und Besteuerung von Kaffee des zollrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Abschnitt 5 - Steuervergünstigungen
Zu § 20
Zu § 21
Abschnitt 6 - Steueraufsicht, Besondere Ermächtigungen
Zu § 22
Zu § 23
Abschnitt 7 - Schlussbestimmungen
Zu § 24
Zu § 25
Drucksache 884/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... es i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003 (BGBl. I S.
Drucksache 968/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetz es 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 - WoGVwV 2009)
Steuervergünstigung
Artikel 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)
2 Abkürzungsverzeichnis
Begründung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009
Drucksache 105/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen KOM (2008) 19 endg.; Ratsdok. 5421/08
... en aufbauen? Hierfür wurde eine große Bandbreite von Optionen untersucht und im Ergebnis festgestellt, dass in ein solches System Mindestwerte für die Treibhausgasbilanz aufgenommen werden sollten sowie Kriterien bezüglich der biologischen Vielfalt und Anreize für den Anbau von Rohstoffen, mit denen eine größere Diversifizierung der vorhandenen Ressourcen erreicht werden kann, wie etwa durch Lignocellulosematerial für die Herstellung von Biokraftstoffen der zweiten Generation. Die Überprüfung sollte den Mitgliedstaaten überlassen bleiben (wenngleich multinationale Zertifizierungssysteme aufgebaut werden sollten). Die Nichteinhaltung der Kriterien sollte im gesamten Binnenmarkt auf gleiche Weise geahndet werden, etwa durch den Ausschluss von Steuervergünstigungen und die Nichtberücksichtigung solcher Biokraftstoffe bei der Berechnung, inwieweit die für Biokraftstoffe geltenden nationalen Verpflichtungen und Ziele eingehalten wurden. Letztlich müssen die Biokraftstoffe physisch zurückverfolgt werden können, damit Biokraftstoffe, die die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, erkennbar sind und entsprechend auf dem Markt einen Preisaufschlag erzielen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Neufassung
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 4 Nationale Aktionspläne
Artikel 5 Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 6 Herkunftsnachweise für Strom, Wärme und Kälte, die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden
Artikel 7 Zuständige Stellen und Herkunftsnachweisregister
Artikel 8 Vorlage von Herkunftsnachweisen zur Entwertung
Artikel 9 Übertragung von Herkunftsnachweisen
Artikel 10 Auswirkungen der Entwertung von Herkunftsnachweisen
Artikel 11 Kapazitätserhöhungen
Artikel 12 Verwaltungsverfahren und Vorschriften
Artikel 13 Information und Ausbildung
Artikel 14 Zugang zum Elektrizitätsnetz
Artikel 15 Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Brennstoffen
Artikel 16 Überprüfung der Übereinstimmung von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen mit den Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit
Artikel 17 Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biokraftstoffen zum Treibhauseffekt
Artikel 18 Besondere Bestimmungen für Biokraftstoffe
Artikel 19 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 20 Überwachung und Berichterstattung durch die Kommission
Artikel 21 Ausschuss
Artikel 22 Änderungen und Aufhebung
Artikel 23 Umsetzung
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Anhang I Nationale Gesamtziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020
A. Nationale Gesamtziele
B. Richtkurs
Anhang II Normalisierungsregel für die Berücksichtigung von Strom aus Wasserkraft
Anhang III Energiegehalt von Kraftstoffen
Anhang IV Zertifizierung von Installateuren
Anhang V Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 7% in Dieselkraftstoff
Anhang VI Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 10% in Dieselkraftstoff
Anhang VII Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, anderen flüssigen Biobrennstoffen und des entsprechenden Komparators für Fossilbrennstoffe zum Treibhauseffekt
A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung
B. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind, bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung
C. Methodik
D. Disaggregierte Werte für Biokraftstoffe und andere flüssige Biobrennstoffe
E. Geschätzte disaggregierte Werte für künftige Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind
Drucksache 135/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2008 zu der Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007–2012 (2007/2146(INI))
... 32. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Anwendung von finanziellen Anreizen zur Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu prüfen, namentlich Steuervergünstigungen oder bei Ausschreibungen die Bevorzugung von sicheren und im Bereich Arbeitsschutz zertifizierten Unternehmen, die Einführung eines Bonus-Malus-Systems bei Versicherungsverträgen und Sozialversicherungsbeiträgen sowie finanzielle Anreize für den Austausch veralteter und unsicherer Ausrüstungen;
Drucksache 689/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zur Zwischenbewertung des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004–2010 (2007/2252(INI))
... 15. empfiehlt der Kommission, die Mitgliedstaaten im Interesse der Verringerung gesundheitsschädigender Umweltfaktoren aufzufordern, die Marktteilnehmer durch Steuervergünstigungen und/oder ähnliche wirtschaftliche Anreize zu motivieren, die Luftqualität in Innenräumen zu verbessern und die Belastung durch elektromagnetische Strahlen in ihren Gebäuden, Filialen und Büroräumen zu senken;
Drucksache 749/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Empfehlung der Kommission zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen KOM (2008) 639 endg.; Ratsdok. 13987/08
... Laut jüngsten OECD-Zahlen wird der Mehrverdienst (im Vergleich zu Arbeitslosenunterstützung), den eine arbeitslose Person dadurch erwirtschaftet, dass sie wieder eine Beschäftigung aufnimmt, durch den effektiven Durchschnittssteuersatz von über 60 % beträchtlich gemindert, der in beinahe allen Ländern in allen untersuchten Haushaltsmodellen gilt (siehe Tabelle 1 im Anhang). Grund hierfür: Wird eine Beschäftigung aufgenommen, so müssen nicht nur Steuern auf das Gehalt gezahlt werden, sondern es entfallen auch die Leistungen, auf die zuvor Anspruch bestanden hat. Dieser Anreiz zum Nichtarbeiten wird in den jüngsten politischen Entwicklungen bei den Mindesteinkommensregelungen thematisiert, z.B. indem angemessene Unterstützung während der erwerbslosen Zeit mit Unterstützung während der Beschäftigung kombiniert wird, wie die Steuervergünstigung für Arbeitnehmerfamilien (Working Families Tax Credit, WFTC) im Vereinigten Königreich und die geplante Annahme eines revenu de solidarité active (RSA) in Frankreich.
Mitteilung
1. Bekämpfung von Ausgrenzung und Armut: Ein vorrangiges Ziel der EU
2. Aktive Eingliederung: Weitere Massnahmen notwendig
2.1. Der sozioökonomische Kontext: anhaltende Armut und Arbeitslosigkeit sowie öfter Mehrfachbenachteiligungen
2.2. Nachbesserungsbedarf bei Angemessenheit und Anwendungsbereich der Mindesteinkommensregelungen
2.3. Bedarf an verbesserter Übereinstimmung mit aktiver Arbeitsmarktpolitik und Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen
3. Auf dem Weg zu einem integrierten, auf gemeinsamen Grundsätzen basierenden Ansatz für aktive Eingliederung
3.1. Ein integrierter Ansatz für die aktive Eingliederung
3.2. Gemeinsame Grundsätze für aktive Eingliederung
3.3. Durchführung und Überwachung der gemeinsamen Grundsätze auf EU-Ebene
Anhang Graphs and tables
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Steuervergünstigung
Drucksache 136/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2008 zur Erwachsenenbildung (2007/2114(INI))
... 42. fordert, dass die Praxis der Finanzierung und Organisation der Ausbildung durch Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer allgemeine Verbreitung findet und durch Steuervergünstigungen unterstützt wird, da Qualifikationen und Fertigkeiten von Beschäftigten ein Schlüsselelement für Innovation, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sind;
Verbesserung der Motivation zur Teilnahme an Erwachsenenbildungsmaßnahmen
Statistische Angaben
Vereinbarkeit von Berufsleben, Familienleben und lebenslangem Lernen und wirksame Durchführung
Solidarität zwischen den Generationen gegen das Altersghetto und Solidarität zwischen den Kulturen
Bedeutung des Sprachunterrichts und besondere Bedürfnisse von Risikogruppen
Zugang zur Hochschulbildung
Verbesserung der Qualität, des Unterrichts und der Angebotspalette
3 Beschäftigungsperspektiven
3 Finanzierung
Drucksache 36/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge KOM (2007) 851 endg.; Ratsdok. 5127/08
... (4) Steuerliche Anreize durch die Mitgliedstaaten: Die Mitgliedstaaten gewähren auf freiwilliger Basis Steuervergünstigungen für Kraftfahrzeuge, die strengere Emissionsgrenzwerte als die der Euro-V-Norm einhalten.
Drucksache 544/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008)
... Zur Verbesserung der Akzeptanz der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen mittels ELSTER soll künftig auf die Vorlage von Belegen als materiellrechtliche Voraussetzung für die Steuervergünstigung verzichtet werden. Den Finanzämtern bleibt es allerdings im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes (§ 88 Abs. 1 AO) unbenommen, die Belege im Einzelfall anzufordern.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 1 EStG , Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 3 KStG Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 7 GewStG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 14 EStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 260a - neu - EStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3b - neu - § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 3c – neu – § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und 37 § 4 Abs. 3 und § 52 Abs. 10 EStG
Zu § 4
Zu § 4
7. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und Nr. 37 Buchst. c2 - neu - § 4 Abs. 5 und Abs. 5b, § 52 Abs. 12 EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 3e - neu - und Nr. 5 Buchstabe a § 4f Satz 5 und § 10 Abs. 1 EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 3f - neu - § 4h Abs. 3 EStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Nr. 1a und 1b EStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a und b § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 10 Abs. 4 EStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 6a – neu – § 10b Abs. 1 EStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - und 37 Buchstabe d1 - neu - §§ 15 Abs. 4 und 52 Abs. 32b EStG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
16. Zu Artikel 1 Nr. 7b - neu -, 8 und 9 Buchstabe a §§ 19 Abs. 2, 22 und 22a EStG Artikel 2a - neu - Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2a
Zu Nummer 2
17. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c - neu - § 22a Abs. 4 - neu - EStG
18. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 32b EStG
20. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 32b Abs. 3 Satz 1 EStG
21. Zu Artikel 1 Nr. 14a - neu - und 37 Buchstabe h1 - neu - §§ 35 Abs. 1 und 52 Abs. 50a EStG
Zu Nummer 14a
Zu Nummer 37
22. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 35a Abs. 2 Satz 5 EStG
23. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG Artikel 27a – neu – Melderechtsrahmengesetz
Zu Artikel Nr. 22 (§ 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG)
Zu Artikel 27a
24. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 4 EStG
25. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe a § 41b Abs. 1 EStG
26. Zu Artikel 1 Nr. 28a - neu - § 44 Abs. 1 EStG
27. Zu Artikel 1 Nr. 30 Buchstabe 0a - neu - und c - neu - § 46 Abs. 2 und 5 EStG
28. Zu Artikel 1 nach Nummer 30 § 50 Abs. 1 EStG
29. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe c3 - neu - § 52 Abs. 23 EStG
30. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe d § 52 Abs. 23e EStG
31. Zu Artikel 1 Nr. 43a - neu - § 91 Abs. 1 EStG
32. Zu Artikel 1a - neu - Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
33. Zu Artikel 1a - neu - § 54 Abs. 1 EStDV
34. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 5 Abs. 1 KStG
35. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG
36. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 KStG
37. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a, 6 und 7 §§ 37 Abs. 4, 38 Abs. 4 bis 9 und 40 KStG
38. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 37 Abs. 5 Satz 4 KStG
39. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz
40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz Artikel 4 Umwandlungsteuergesetz
41. Zu Artikel 4 Nr. 2a - neu - und 3 § 18 Abs. 3 und § 27 Abs. 1a UmwStG
42. Zu Artikel 4 Nr. 2b - neu - § 22 Abs. 2 UmwStG
43. Zu Artikel 4 Nr. 2c - neu - § 23 Abs. 1 UmwStG
44. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe b § 4 Nr. 8 UStG
45. Zu Artikel 8 Nr. 4a - neu - § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG
46. Zu Artikel 14 Nr. 2 § 42 AO
47. Zu Artikel 14 Nr. 3 § 116 Abs. 1 AO
48. Zu Artikel 14 Nr. 5a - neu - § 367 Abs. 2 AO
49. Zu Artikel 14 Nr. 6 § 393 Abs. 3 AO
50. Zu Artikel 18 Nr. 4 und 8 §§ 2c und 7a StStatG
51. Zu Artikel 23 Nr. 01 - neu -, 02 - neu - und 2 § 2 Abs. 2a - neu -, § 5 Abs. 2 und § 18 InvStG
52. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe d - neu - § 13 Abs. 4 und § 18 Abs. 5 - neu - InvStG
53. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3, § 18 Abs. 9 - neu - InvStG
54. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu - und 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3 und § 18 Abs. 9 - neu - InvStG
55. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe f - neu - § 13 Abs. 4 Satz 4 - neu - und § 18 Abs. 10 - neu - InvStG
56. Zu Artikel 23 Nr. 1b - neu - und 2 Buchstabe g - neu - § 15 Abs. 1 und § 18 Abs. 11 - neu - InvStG
57. Zu Artikel 23 Investmentsteuergesetz
58. Zu Artikel 26a - neu - Steuerberatungsgesetz
59. Zu Artikel 28 Abs. 3 Inkrafttreten
60. Zur einkommensteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Problematik für Tagespflegepersonen
Drucksache 109/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Ein wettbewerbsfähiges Kfz-Regelungssystem für das 21. Jahrhundert Stellungnahme der Kommission zum Schlussbericht der hochrangigen Gruppe CARS 21 (Ein Beitrag zur Strategie der EU für Wachstum und Beschäftigung) (Text mit Bedeutung für den EWR) KOM (2007) 22 endg.; Ratsdok. 5746/07
... Die Diskussionen in der Gruppe CARS 21 haben deutlich gemacht, dass die unterschiedlichen Systeme der Mitgliedstaaten zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen als eines der Haupthemmnisse für das Funktionieren des Binnenmarktes gesehen werden, dass die Mitgliedstaaten ihre steuerlichen Anreize koordinieren müssen und dass sie nur gewährt werden sollen, wenn sie nachweislich zur Erreichung der politischen Ziele der EU in Bereichen wie Umwelt und Sicherheit beitragen. Auf Vorschlag der Kommission einigten sich Parlament und Rat auf eine Bestimmung in der Euro 5- und Euro 6-Verordnung44 die die Gewährung von Steuervergünstigungen regelt.
2 Zusammenfassung
1. Einführung
2. Eine Industrie im Umbruch?
3. Verbesserung des Regelungsrahmens für die Automobilindustrie
3.1. Binnenmarkt: Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen
3.2. Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Internationalisierung des Regelungsrahmens für Kraftfahrzeuge
3.3. Integriertes Konzept für einen umweltverträglichen, nachhaltigen Straßenverkehr
3.3.1. Schadstoffemissionen
3.3.2. Senkung der CO2-Emissionen des Straßenverkehrs
3.3.3. Sonstige umweltpolitische Maßnahmen
3.4. Verbesserung der Sicherheit auf Europas Straßen: eine gemeinsame Aufgabe
3.5. Handel und überseeische Märkte: Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen weltweit40
3.6. Forschung und Entwicklung: der Schlüssel zur künftigen Wettbewerbsfähigkeit
3.7. Besteuerung, steuerliche Anreize und Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt
3.7.1. Besteuerung und steuerliche Anreize
3.7.2. Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt
4. Die nächsten Schritte
2 Anhänge
Anhang 1 Liste der Richtlinien, für die die Einführung der Selbstprüfung und der virtuellen Prüfung vorgeschlagen wird
3 Selbstprüfung:
EG -Richtlinien:
UN/ECE -Regelungen:
Virtuelle Prüfung:
EG -Richtlinien:
UN/ECE -Regelungen:
Anhang 2 Liste der Richtlinien, die durch UN/ECE-Regelungen ersetzt werden sollen
Drucksache 775/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2007 zu dem Fahrplan für erneuerbare Energiequellen in Europa (2007/2090(INI))
... e statt fossiler Kraftstoffe zu veranlassen, und ermuntert die Mitgliedstaaten, steuerliche Anreize in Betracht zu ziehen, durch die die Wahl von Biokraftstoffen zur wirtschaftlich vernünftigen Entscheidung wird; ist aber der Ansicht, dass Biokraftstoffe, die Nachhaltigkeitskriterien nicht erfüllen, nicht für Zuschüsse oder Steuervergünstigungen in Frage kommen und im Zusammenhang mit der auf Biokraftstoffe bezogenen Zielvorgabe nicht berücksichtigt werden sollten;
Drucksache 220/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
... Zur Abgrenzung der Förderung kleiner und mittlerer Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sieht der Gesetzentwurf eine Obergrenze für den Einheitswert von 125 000 € vor. Da die Förderung durch Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen eine betriebsbedingte Steuervergünstigung darstellt, sollte sich die Obergrenze auf ausschließlich betriebliche Kennzahlen beziehen. Der Einheitswert aber beinhaltet auch den (privaten) Wohnungswert, so dass der Wirtschaftswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes die zielführende Bezugsgröße ist.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 5b EStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 2 Buchstabe c Satz 2 EStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 3 EStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 5 EStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b und c § 6 Abs. 2 Satz 1, 4 und 5 sowie Abs. 2a EStG ,
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 7 Abs. 3a - neu - EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a EStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 und 5 EStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g EStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
18. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 20 Abs. 9 Satz 3 EStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG
20. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG
21. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 4 EStG
22. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG
23. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 nach Satz 1 EStG
24. Zu Artikel 1 Nr. 25a - neu - und 39 Buchstabe m - neu - § 35a Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie § 52 Abs. 50b EStG
25. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a § 43a Abs. 2 EStG
26. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 45a EStG
27. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 45d EStG
28. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 51a Abs. 2 Satz 3 EStG
29. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe h § 52 Abs. 23 EStG
30. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG
31. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG
32. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 12 EStG
33. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 KStG
34. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - KStG
35. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
36. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
37. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
38. Zu Artikel 2 nach Nr. 13 § 38 KStG
39. Zu Artikel 2 Körperschaftsteuergesetz
40. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 GewStG
41. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 Buchstabe d, e und f GewStG
42. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a § 93 Abs. 7 und § 162 Abs. 2 AO
Zu Nummer 5
43. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 4 Abs. 1 und 4 InvStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
44. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG
45. Zu Artikel 8 Nr. 7 Buchstabe a § 8 Abs. 5 InvStG
46. Zu Artikel 8 Investmentsteuergesetz
47. Zu Artikel 10 Zerlegungsgesetz :
Begründung
2 Allgemein
Im Einzelnen
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
48. Zum Gesetzentwurf allgemein
49. Zum Gesetzentwurf allgemein
50. Zum Gesetzentwurf allgemein
51. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 533/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 bis 2008 - Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007
... • Steuerliche Maßnahmen: Umfinanzierung Sozialversicherungsbeiträge/Senkung der Lohnnebenkosten (vgl. Tabelle lfd. Nr. 1 und 8) Reform der Unternehmensbesteuerung (vgl. Tabelle lfd. Nr. 107) Evaluierung der 20 größten Steuervergünstigungen hinsichtlich Effizienz und Effektivität (vgl. Tabelle lfd. Nr. 5).
Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 – 2008 Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007
Teil I
1. Einleitung
1.1. Institutioneller Rahmen
1.2. Aktuelle Wirtschaftslage
2. Öffentliche Finanzen tragfähig gestalten – soziale Sicherheit wahren
2.1. Konsolidierung fortsetzen
2.2. Soziale Sicherungssysteme reformieren
3. Strukturellen Wandel voranbringen
3.1. Wissensgesellschaft ausbauen
3.2. Wettbewerbsfähigkeit und Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit stärken
4. Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten
5. Ausblick
Anhang zum Teil I
Teil II Tabelle: Maßnahmen und deren Stand der Umsetzung im Rahmen des Nationalen Reformprogramms 2006 – 2007
Drucksache 220/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
... Zur Abgrenzung der Förderung kleiner und mittlerer Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sieht der Gesetzentwurf eine Obergrenze für den Einheitswert von 125 000 € vor. Da die Förderung durch Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen eine betriebsbedingte Steuervergünstigung darstellt, sollte sich die Obergrenze auf ausschließlich betriebliche Kennzahlen beziehen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 5b EStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 5 EStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 und 5 EStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 20 Abs. 9 Satz 3 EStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 4 EStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 nach Satz 1 EStG
18. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a § 43a Abs. 2 EStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 45a EStG
20. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 45d EStG
21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe h § 52 Abs. 23 EStG
22. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG
23. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG
24. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 12 EStG
25. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - KStG
26. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
27. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
28. Zu Artikel 2 nach Nr. 13 § 38 KStG
29. Zu Artikel 2 Körperschaftsteuergesetz
30. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 GewStG
31. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a § 93 Abs. 7 und § 162 Abs. 2 AO
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
32. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 4 Abs. 1 und 4 InvStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG
34. Zu Artikel 8 Nr. 7 Buchstabe a § 8 Abs. 5 InvStG
35. Zu Artikel 8 Investmentsteuergesetz
36. Zum Gesetzentwurf allgemein
37. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 573/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2005 bis 2008 (21. Subventionsbericht)
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2005 bis 2008 (21. Subventionsbericht)
Drucksache 764/1/07
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zum Energiesteuergesetz - Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern -Punkt 37 der 838. Sitzung des Bundesrates am 09.11.2007
... Das Speditionsgewerbe steht in einem verstärkten internationalen Wettbewerb. Durch eine Steuervergünstigung für den Einsatz von
Drucksache 573/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2005 bis 2008 (21. Subventionsbericht)
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2005 bis 2008 (21. Subventionsbericht)
Drucksache 142/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (Haushaltsbegleitgesetz 2006 - HBeglG 2006)
... " besteht. Mit einem Bündel struktureller Maßnahmen - Einsparungen auf der Ausgabenseite, Abbau von Steuervergünstigungen, Schließung von Steuerschlupflöchern sowie Steuersatzanhebungen - sollen Ausgabenniveau und Finanzierungsmöglichkeiten künftig wieder in Einklang gebracht werden. Angesichts der Dimension der Aufgabe - struktureller Handlungsbedarf von weit mehr als 25 Mrd. Euro zur Erreichung eines Haushalts, bei dem die Kreditaufnahme die Summe der Investitionen wieder unterschreitet - kann dies nur schrittweise geleistet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Deutsche
Artikel 6 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung der Arbeitsentgeltverordnung
Artikel 9 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Finanzpolitische Ausgangslage
2. Konzeption der Bundesregierung
3. Schwerpunkte des Haushaltsbegleitgesetzes
4. Kosten- und Preiswirkungen
5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand
6. Auswirkungen auf Länder und Gemeinden
7. Finanzielle Auswirkungen
8. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
3 Allgemeines
1. Ziel und Wirkung des Gesetzes
1.1 Ausgangslage
1.2 Kürzung der Sonderzahlung in den Jahren 2006 bis 2010
1.3 Abschaffung der Sonderzahlung für Mitglieder der Bundesregierung
1.4 Klarstellende Regelungen
1.5 Sonstiges
2. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte
3. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Begründung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
Zu Nummer 2c
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5a
Zu Nummer 5b
Zu Artikel 2
3 Allgemeines
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummern 3 bis 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 13
Drucksache 412/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2003 bis 2006 (20. Subventionsbericht)
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2003 bis 2006 (20. Subventionsbericht)
Drucksache 260/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Juni 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Dieser Artikel bestimmt, dass Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr abweichend vom Betriebsstättenprinzip nur in dem Staat besteuert werden dürfen, in dem sich der Ort der Geschäftsleitung des Unternehmens befindet, das die Schiffe oder Luftfahrzeuge betreibt. Nummer 3 des Protokolls beschränkt die Anwendbarkeit des Artikels 8 bei singapurischen Gesellschaften, deren Kapital zu mehr als der Hälfte nicht in Singapur ansässigen Personen gehört auf die Fälle, in denen die Gesellschaft nachweist, dass die Höhe der auf die aus Deutschland bezogenen Einkünfte entfallenden singapurischen Steuer der ohne Gewährung von Steuervergünstigungen zu zahlenden Steuer entspricht. Damit soll in den Fällen, in denen Singapur für Einkünfte aus dem Betrieb von Seeschiffen unter singapurischer Flagge eine Steuerbefreiung gewährt eine zusätzliche Befreiung von der deutschen beschränkten Steuerpflicht ausgeschlossen werden.
Drucksache 621/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoff quote durch Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (Biokraftstoff quotengesetz - BioKraftQuG )
... Die erfreuliche dynamische Entwicklung der im Verkehr eingesetzten Biokraftstoffe führt auf der Basis der bisherigen Förderung über Steuervergünstigungen zu ansteigenden Steuerausfällen. Ein weiterer Ausbau ist auf dieser Grundlage mit dem Konsolidierungskurs der Bundesregierung nicht mehr vereinbar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiesteuergesetzes
1. § 50 wird wie folgt gefasst:
2. § 51 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
3. § 54 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
4. § 55 wird aufgehoben.
5. § 55 wird wie folgt gefasst:
6. § 57 Abs. 5 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
7. Nach § 66 Abs. 1 Nr. 11 wird folgende Nummer 11a eingefügt:
Artikel 2 Änderung des Stromsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Mineralöldatengesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
a Einführung einer Biokraftstoffquote
b Weitere Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes
2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
3. Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote
4. Kosten und Preiswirkungen
a Kosten für die öffentlichen Haushalte
b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
5. Befristung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote
6. Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu den Absätzen 6 und 7
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu den Buchstabe n
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu § 37a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 37d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Drucksache 206/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 22 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetz es
... Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept zum 1. Januar 2007 auf Grundlage eines weiteren Berichtes zur Steuervergünstigung von Biokraftund Bioheizstoffe vorzulegen. Dabei sind die Auswirkungen einer Steuervergünstigung und der Beimischungspflicht fiskalpolitisch und im Hinblick auf die Steigerung eines verstärkten
1. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
2. Die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe
3. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 56 Abs. 2 Nr. 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 - neu - EnergieStG
6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
Zu Artikel 1
10. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 2 - neu - EnergieStG
11. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 3 und § 57 Abs. 5 Satz 1 EnergieStG
12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 11
Zu Artikel 1
13. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 3 EnergieStG
14. Zu Artikel 1 § 51 EnergieStG und Artikel 2 § 9a StromStG
15. Zu Artikel 1 § 51 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
16. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 1a - neu - EnergieStG
17. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 2 - neu -; § 55 Abs. 1 Satz 2 - neu - EnergieStG
18. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 2 Nr. 4 - neu - EnergieStG
19. Zu Artikel 1 § 57 EnergieStG
20. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 9a Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 - neu - , 5 - neu - StromStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Drucksache 145/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Anhörung zu Maßnahmen auf EU-Ebene zur Förderung der aktiven Einbeziehung von arbeitsmarktfernen Personen KOM (2006) 44 endg.; Ratsdok. 6239/06
... . Die Kohärenz zwischen Systemen der Einkommensbeihilfen und Aktivierungsmaßnahmen ist somit verbessert worden. In zahlreichen Mitgliedstaaten hängt die Anspruchsberechtigung von der aktiven Arbeitssuche, der Verfügbarkeit für eine Arbeit oder der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen ab. In einigen Fällen werden die Bedingungen in einem individuellen Vertrag über einen vereinbarten Pfad für die berufliche Wiedereingliederung des Leistungsempfängers festgehalten. In immer mehr Ländern werden die finanziellen Anreize verbessert, um die Erwerbstätigkeit gegenüber der Nichterwerbstätigkeit deutlich attraktiver zu machen. So werden Steuervergünstigungen für Niedriglohnarbeitskräfte als Beihilfe gewährt (Bedingung ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit); ab dem Schwellenwert, ab dem die Leistungen normalerweise gestrichen werden, laufen die Zahlungen nun allmählich aus, um der Arbeitsbereitschaft nicht entgegenzustehen. Außerdem sind spezifische Maßnahmen entwickelt und durchgeführt worden um den Zugang zu Dienstleistungen und Gütern der Grundversorgung (z.B. medizinische Versorgung, Kinderbetreuung, angemessener Wohnraum und - in besonders gravierenden Fällen materieller Deprivation - sogar Lebensmittel) zu erleichtern. Auf diese Weise soll die gesellschaftliche Eingliederung benachteiligter Personen gefördert werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben in der Regel verschiedene Mindesteinkommensregelungen eingeführt um die Differenz zwischen persönlichem und Familieneinkommen - Arbeitseinkommen oder Sozialleistungen - einerseits und Mindesteinkommen andererseits auszugleichen. Diese Regelungen weisen einige gemeinsame Merkmale auf:
1. Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung AUS dem Arbeitsmarkt: eine ständige Herausforderung für die Europäische Union
1.1. Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten
1.2. Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene
1.3. Bisherige Fortschritte und künftige Herausforderungen
2. MÖGLICHE Ausrichtung weiterer Massnahmen auf EU-Ebene
2.1. Worin besteht die Herausforderung?
2.2. Anhörung
2.3. Grundorientierungen
2.4. Die nächsten Schritte
Drucksache 76/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 8. Dezember 2004 über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
... a) betrügerische oder absichtliche Abgabe oder Vorlage falscher Belege, Steuererklärungen, Aufzeichnungen oder Erklärungen in Bezug auf Einkommen oder Ansprüche auf Steuervergünstigungen oder -abzüge;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Entwurf
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
Artikel 1
Artikel 2
1. Artikel 2 Absatz 2:
2. Dem Artikel 3 Absatz 1 werden folgende Gedankenstriche angefügt:
3. In Artikel 3 Absatz 1 erhält der Gedankenstrich:
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Protokoll über die Unterzeichnung des Übereinkommens über den Beitritt
I. Erklärung zu Artikel 7 des Übereinkommens
II. Erklärungen zu Artikel 8 des Übereinkommens
1. Erklärung der Republik Zypern:
2. Erklärung der Tschechischen Republik:
3. Erklärung der Republik Estland:
4. Erklärung der Hellenischen Republik:
5. Erklärung der Republik Ungarn:
6. Erklärung der Republik Lettland:
7. Erklärung der Republik Litauen:
8. Erklärung der Republik Malta:
9. Erklärung des Königreichs der Niederlande:
10. Erklärung der Portugiesischen Republik:
11. Erklärung der Republik Polen:
12. Erklärung der Republik Slowenien:
13. Erklärung der Slowakischen Republik:
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
3 ZuArtikel6
Zu Artikel 7
Drucksache 138/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Eine EU-Strategie für Biokraftstoff e " KOM (2006) 34 endg.; Ratsdok. 6153/06
... verwendung gut geeignet sind, um gleichzeitig Klimaschutzziele und höhere Marktanteile von Biokraftstoffen zu erreichen, und dass sich Steuervergünstigungen - insbesondere für Fahrzeugflotten sowie für landwirtschaftliche und Schwerlastfahrzeuge - bewährt haben.
Drucksache 206/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetz es
... Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept zum 1. Januar 2007 auf Grundlage eines weiteren Berichtes zur Steuervergünstigung von Biokraftund Bioheizstoffen vorzulegen. Dabei sind die Auswirkungen einer Steuervergünstigung und der Beimischungspflicht fiskalpolitisch und im Hinblick auf die Steigerung eines verstärkten
1. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
2. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG
3. Zu Artikel 1 EnergieStG
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 56 Abs. 2 Nr. 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 - neu - EnergieStG
6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
7. Zu Artikel 1 § 50 EnergieStG
8. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 2 - neu - EnergieStG
9. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 3 und § 57 Abs. 5 Satz 1 EnergieStG
10. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 3 EnergieStG
11. Zu Artikel 1 § 51 EnergieStG und Artikel 2 § 9a StromStG
12. Zu Artikel 1 § 51 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG
13. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 1a - neu - EnergieStG
14. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 2 - neu -; § 55 Abs. 1 Satz 2 - neu - EnergieStG
15. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 2 Nr. 4 - neu - EnergieStG
16. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 9a Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 - neu - , 5 - neu - StromStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Drucksache 412/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2003 bis 2006 (20. Subventionsbericht)
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2003 bis 2006 (20. Subventionsbericht)
Drucksache 90/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System Integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) KOM (2006) 11 endg.; Ratsdok. 5683/06
... Einkommensteuer und Sozialbeiträge, die 2005 bei den Sozialleistungen anfallen, sind anteilsmäßig anzugeben, und zwar jeweils nach Art der Barleistung, vorzugsweise sogar weiter untergliedert in spezielle Gruppen einheitlich besteuerter Systeme. In komplizierten Fällen könnten die Ergebnisse anhand bestimmter Leistungsgruppen aufgeführt werden, z.B. nach allen sieben Rentenkategorien (s. Auflistung in Anhang II) oder der Gesamtheit der Barleistungen einer spezifischen Funktion. Unter Rückgriff auf die Methode der Einnahmeausfälle sollten die Steuervergünstigungen für jede Position getrennt ausgewiesen werden.
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Einschlägige Vorschriften
• Kohärenz mit anderen Politikfeldern und Zielsetzungen der Europäischen Union
2 Ergebnisse der Öffentlichen Anhörungen von Interessengruppen und Folgenabschätzung
• Öffentliche Anhörung von Interessengruppen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 rechtliche Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassende Darstellung des Maßnahmenvorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments Vorgeschlagenes Instrument:
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 ZUSÄTZLICHE Informationen
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zweck des Systems
Artikel 4 Modul Rentenempfänger
Artikel 5 Zusätzliche Module
Artikel 6 Datenquellen
Artikel 7 Durchführungsvereinbarungen
Artikel 8 Verfahren
Artikel 9 Inkrafttreten
Anhang I Kernsystem von ESSOSS
1. Quantitative Daten
1.1. Übermittelte Daten
1.1.1. Ausgaben
1.1.2. Einnahmen
1.2. Bereitstellung der Daten
1.3. Verbreitung
2. Qualitative Informationen nach Systemen und detaillierten Leistungen
2.1. Behandelte Themen
2.2. Vorlage von Daten und Aktualisierung der qualitativen Informationen
2.3. Verbreitung
Anhang II Modul für die Rentenempfänger
1. Thematik
2. Bereitstellung der Daten
3. Verbreitung
Anhang III Pilot-Datenerhebung über die Nettosozialleistungen
1. Thematik
2. Bereitstellung von Daten
Drucksache 621/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoff quote durch Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (Biokraftstoff quotengesetz - BioKraftQuG )
... Es ist ökologisch und ökonomisch nicht nachvollziehbar, dass die Laufzeit der Steuervergünstigung für Biogas kürzer als für Erd- und
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EnergieStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EnergieStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 Satz 5 EnergieStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 2 EnergieStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 3 EnergieStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EnergieStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 6 Satz 1 und 3 EnergieStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 66 Abs. 1 Nr. 11a Buchstabe a EnergieStG
13. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37b Satz 1 bis 3 BImSchG
14. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37b Satz 9 BImSchG
15. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37d Abs. 2 Nr. 3 BImSchG
16. Zum Gesetzentwurf allgemein
17. Zum Gesetzentwurf insgesamt
24. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 59/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2005/2006 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
b) Jahreswirtschaftsbericht 2006 der Bundesregierung Reformieren, investieren, Zukunft gestalten - Politik für mehr Arbeit in Deutschland
... ". Er hält den geplanten Sanierungs-Mix aus Einsparungen, Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch Abbau von Steuervergünstigungen, Steuererhöhungen und Privatisierungserlösen für zielführend. Er sieht angesichts begrenzter Einsparmöglichkeiten auch zur Mehrwertsteuererhöhung keine Alternative. Der Haushalt des Bundes muss 2007 den Regelanforderungen des Artikels 115 GG genügen und das Defizit von Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen wieder unter die 3 %-Marke des Stabilitätspaktes von Maastricht gedrückt werden.
Drucksache 20/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Emissionen, über den Zugang zu Reparaturinformation für Kraftfahrzeuge und zur Änderung der Richtlinien 72/306/EWG und ..../...../EG KOM (2005) 683 endg.; Ratsdok. 5163/06
... Die Euro 4-Emissionsgrenzwerte für PKW und leichte Nutzfahrzeuge wurden am 1. Januar 2005 für neue Fahrzeugtypen anwendbar1. Einige Mitgliedstaaten fördern traditionell die Einführung umweltfreundlicherer Fahrzeuge mit Steuervergünstigungen. Damit der Binnenmarkt nicht gestört wird, weil ab Januar 2005 Mitgliedstaaten Steuervergünstigungen gewähren denen unterschiedliche Emissionsgrenzwerte zugrunde liegen, veröffentlichte die Kommission ein Arbeitsdokument2, in dem empfohlen wird, solche Vergünstigungen nur für Fahrzeuge zu gewähren, deren Partikelemissionen 5 mg/km nicht überschreiten.
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Angesichts der Dimension des Konsolidierungsbedarfs muss die Rückwirkung des Maßnahmenpakets auf die Wirtschaftsentwicklung genau austariert werden. Vor dem Hintergrund des derzeit noch nicht ausreichend gefestigten Wirtschaftswachstums wird die Konsolidierung in diesem Jahr auf der Ausgaben- und Einnahmenseite konjunkturgerecht fortgesetzt: Im Vordergrund stehen Anpassungen bei konsumtiven Ausgaben (z.B. gezielte Einsparungen bei Subventionen und sonstigen Fördertatbeständen, Einsparungen bei der öffentlichen Verwaltung) und Maßnahmen zum Abbau von Steuervergünstigungen und steuerlichen Sonderregelungen.
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 724/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nachrüstung von in der Gemeinschaft zugelassenen schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln KOM (2006) 570 endg.; Ratsdok. 13869/06
... Vielen Mitgliedstaaten ging diese Beschränkung auf neue Fahrzeugtypen bzw. Neufahrzeuge (unter Ausklammerung der bereits zugelassenen Fahrzeuge) nicht weit genug. Drei Mitgliedstaaten – die Niederlande, Belgien und Dänemark – haben daher innerstaatliche Regelungen (Rechtsvorschriften oder Steuervergünstigungen bzw. andere finanzielle Anreize) für die Nachrüstung jener Fahrzeugklassen getroffen, die in diesem Zusammenhang eine besondere Gefahr darstellen, nämlich die schweren Lkw. Darüber hinaus haben diese Mitgliedstaaten die Kommission gedrängt, den Prozess zur Annahme einschlägiger Vorschriften auf EU-Ebene in Gang zu setzen. Dies wurde auch von einer Reihe anderer Mitgliedstaaten begrüßt.
Drucksache 542/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ..... der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
... Die nunmehr auch für reine Inlandsumwandlungen notwendige Durchführung von Unternehmensbewertungen führt zu erheblichem zusätzlichem administrativem Aufwand, der auch für die Steuerpflichtigen mit nicht unbeträchtlichen Kosten verbunden sein wird und zusätzliche Streitbereiche eröffnet. Besonders die Regelung in § 26 UmwStG-E, die sich mit dem Wegfall von Steuervergünstigungen befasst, wird aufgrund der zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe zu beträchtlichen Anwendungsproblemen führen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG
3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG
Begründung
Zu Artikel 3
§ 37 Abs. 3
§ 37 Abs. 4
§ 37 Abs. 5
§ 37 Abs. 6
§ 37 Abs. 7
Zu Artikel 3
4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG
5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz
6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 138/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Eine EU-Strategie für Biokraftstoff e " KOM (2006) 34 endg.; Ratsdok. 6153/06
... verwendung gut geeignet sind, um gleichzeitig Klimaschutzziele und höhere Marktanteile von Biokraftstoffen zu erreichen, und dass sich Steuervergünstigungen - insbesondere für Fahrzeugflotten sowie für landwirtschaftliche und Schwerlastfahrzeuge - bewährt haben.
Drucksache 612/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Juni 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Dieser Artikel bestimmt, dass Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr abweichend vom Betriebsstättenprinzip nur in dem Staat besteuert werden dürfen, in dem sich der Ort der Geschäftsleitung des Unternehmens befindet, das die Schiffe oder Luftfahrzeuge betreibt. Nummer 3 des Protokolls beschränkt die Anwendbarkeit des Artikels 8 bei singapurischen Gesellschaften, deren Kapital zu mehr als der Hälfte nicht in Singapur ansässigen Personen gehört auf die Fälle, in denen die Gesellschaft nachweist, dass die Höhe der auf die aus Deutschland bezogenen Einkünfte entfallenden singapurischen Steuer der ohne Gewährung von Steuervergünstigungen zu zahlenden Steuer entspricht. Damit soll in den Fällen, in denen Singapur für Einkünfte aus dem Betrieb von Seeschiffen unter singapurischer Flagge eine Steuerbefreiung gewährt eine zusätzliche Befreiung von der deutschen beschränkten Steuerpflicht ausgeschlossen werden.
Drucksache 542/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
... Die nunmehr auch für reine Inlandsumwandlungen notwendige Durchführung von Unternehmensbewertungen führt zu erheblichem zusätzlichem administrativem Aufwand, der auch für die Steuerpflichtigen mit nicht unbeträchtlichen Kosten verbunden sein wird und zusätzliche Streitbereiche eröffnet. Besonders die Regelung in § 26 UmwStG-E, die sich mit dem Wegfall von Steuervergünstigungen befasst, wird aufgrund der zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe zu beträchtlichen Anwendungsproblemen führen. Die gültigen Regelungen für einbringungsgeborene Anteile werden durch die beabsichtigte Systemumstellung nicht gegenstandslos, so dass auf Dauer zwei Besteuerungskonzepte nebeneinander bestehen.
1. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG
3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG
Zu Artikel 3
4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG
5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz
6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 59/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Jahresgutachten 2005/2006 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Jahreswirtschaftsbericht 2006 der Bundesregierung Reformieren, investieren, Zukunft gestalten - Politik für mehr Arbeit in Deutschland
... ". Er hält den geplanten Sanierungs-Mix aus Einsparungen, Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch Abbau von Steuervergünstigungen, Steuererhöhungen und Privatisierungserlösen für zielführend. Er sieht angesichts begrenzter Einsparmöglichkeiten auch zur Mehrwertsteuererhöhung keine Alternative. Der Haushalt des Bundes muss 2007 den Anforderungen des Artikels 115 GG genügen und das Defizit von Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen wieder unter die 3 %- Marke des Stabilitätspaktes von Maastricht gedrückt werden.
Drucksache 330/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007
... wird der Sparer-Freibetrag auf 750 Euro für Ledige bzw. 1.500 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten abgesenkt und damit der Anwendungsbereich einer Sonderregelung entsprechend der steuerpolitischen Linie der Bundesregierung, Steuervergünstigungen soweit wie möglich abzubauen, eingeschränkt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 4 Änderung des Bergmannsprämiengesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
Finanzielle Auswirkungen des Entwurfs eines Steueränderungsgesetz 2007 Steuermehr-/-mindereinnahmen - in Mio. €
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe h
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
4 Allgemein:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Drucksache 913/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen KOM (2005) 627 endg.; Ratsdok. 15745/05
... - Die Existenz von zusätzlichen Förderregelungen. Der Biogassektor ist eng mit der Umweltpolitik für die Abfallbehandlung verknüpft. Länder wie das UK fördern Biogas mit Sekundärinstrumenten wie Steuervergünstigungen. Komplementäre Investitionshilfen sind auch ein guter Katalysator für diese Technik.
Mitteilung
1. Einführung
1.1. Gründe für den Bericht
1.2. Geltungsbereich
2. Bewertung bestehender Förderregelungen
2.1. Die bestehenden Förderregelungen
2.2. Leistungsbewertung
2.3. Wesentlichen Schlussfolgerungen zur Leistung vgl. Anhänge 3 und 4
5 Windenergie
Forstliche Biomasse
Biogas -Sektor8
3. Aspekte des Handels und des Binnenmarkts
3.1. Einführung
3.2. Entflechtung, Transparenz und marktbeherrschende Anbieter
3.3. Leistungsschwankungen und ihr Ausgleich: Binnenmarktrecht und EE-Förderregelungen müssen vereinbar sein
3.4. Handel mit Energie
3.5. Regulierung für Staatsbeihilfen
3.6. Die wichtigste Erkenntnis
4. KOEXISTENZ oder Harmonisierung
4.1. Mögliche Vorteile
4.2. Mögliche Nachteile
5. ADMINISTRATIVE Hemmnisse
5.1. Bestehende Hemmnisse
1. Unzahl beteiligter Behörden und mangelnde Koordinierung
2. Langer Vorlauf bis zur Erlangung der benötigten Genehmigungen
3. Erneuerbare Energiequellen werden bei der Raumordnung kaum berücksichtigt
5.2. Empfehlungen zu administrativen Hemmnissen
6. Fragen des Netzzugangs
7. HERKUNFTSNACHWEISE
8. Schlussfolgerungen
8.1. Kooperation
8.2. Optimierung
8.3. Nächste Schritte
2 Anhänge
Drucksache 321/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen
... ein Instrument, das jedenfalls in Umstrukturierungsfällen der dort näher bezeichneten Art attraktiver zu sein scheint, als die angebotene befristete Steuervergünstigung. Im Ergebnis teilt der Bundesrat auch in diesem Punkt die zu optimistische Aufkommenseinschätzung der Bundesregierung nicht.
Zum Gesetzentwurf allgemein:
- Repatriierung deutschen Gewinnsubstrats
- Verschärfung der Mindestbesteuerung
- Einschließung der Verluste bei Steuerstundungsmodellen
Allgemeiner Teil der Begründung zum Gesetzentwurf ,
Drucksache 105/05
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates - Initiative zur Stärkung des Immobilienmarktes in Deutschland, Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs) in Deutschland
... 3. Bei der rechtlichen Gestaltung der REITs sollten keine Steuerschlupflöcher entstehen und Steuerausfälle müssen sich in Grenzen halten. REITs nach ausländischem Vorbild bereiten unter den Bedingungen des deutschen Steuerrechts besondere Probleme, weil die ursprünglich steuerpflichtigen Mieterträge über Auslandstransaktionen in steuerbefreite Dividendenerträge umgewandelt werden können. Daneben sind dieselben Steuervergünstigungen, die inländischen REITs gewährt werden, aus europarechtlichen Gründen auch ausländischen REITs zu gewähren, die im Inland tätig sind. Dies könnte im Ergebnis eine Steuerpräferenz für den ausländische REIT bedeuten, weil im Ausland - je nach Standort - niedrigere Quellensteuersätze gelten als in Deutschland.
Drucksache 321/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen
... Es ist darüber hinaus vorgesehen, den Verlustabzug künftig auf 50 % des Gesamtbetrags der Einkünfte bei einem Sockelbetrag von 1 Mio. Euro zu begrenzen. Diese Maßnahme dient vorrangig der weiteren Verstetigung der Steuereinnahmen. Sie ist die Fortsetzung der mit dem Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz eingeleiteten Stabilisierung des von Unternehmen erbrachten Steueraufkommens.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 15b Verluste in Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Drucksache 914/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über einen Aktionsplan für Biomasse KOM (2005) 628 endg.; Ratsdok. 15741/05
... "Steuervergünstigungen für Reinkraftstoffe" gleichermaßen berücksichtigt;
Drucksache 914/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über einen Aktionsplan für Biomasse KOM (2005) 628 endg.; Ratsdok. 15741/05
... "Steuervergünstigungen für Reinkraftstoffe" gleichermaßen berücksichtigt;
Drucksache 321/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen
... ein Instrument, das jedenfalls in Umstrukturierungsfällen der dort näher bezeichneten Art attraktiver zu sein scheint, als die angebotene befristete Steuervergünstigung. Im Ergebnis teilt der Bundesrat auch in diesem Punkt die zu optimistische Aufkommenseinschätzung der Bundesregierung nicht.
Zum Gesetzentwurf allgemein
- Repatriierung deutschen Gewinnsubstrats
- Verschärfung der Mindestbesteuerung
- Hälftige Steuerpflicht bei Aufdeckung stiller Reserven bei Immobilienveräußerungen
- Einschließung der Verluste bei Steuerstundungsmodellen
Drucksache 620/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 803. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2004
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage
... 6. Der isolierte Abbau einer Steuervergünstigung wäre gleichbedeutend mit einer Steuererhöhung, die angesichts der unbefriedigenden Wirtschaftslage und der bereits bestehenden hohen Abgabenbelastung in Deutschland zu vermeiden ist.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 620/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage
... In der Vergangenheit wurden vielfach neue Fördertatbestände begründet, ohne diese im Zeitablauf auf ihre Effizienz und Notwendigkeit zu prüfen. Die Bundesregierung ist aber der Meinung, dass alle staatlichen Subventionen und Steuervergünstigungen regelmäßig auf den Prüfstand gehören. Diese Überprüfung bleibt nicht nur unter Konsolidierungs-, sondern auch unter Qualitätsgesichtspunkten eine Daueraufgabe, denn die staatliche Förderung einer Maßnahme wird von allen Steuerzahlern finanziert, kommt aber überwiegend nur einem kleinen Teil zu Gute. Stellt sich etwa heraus, dass das Förderziel schon längst erreicht ist oder das verwendete Förderinstrument fehl geht, so muss reagiert werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die knappen finanziellen Mittel einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden.
Drucksache 836/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 806. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2004
Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage
... Mit diesem Gesetz versucht die Bundesregierung innerhalb nur eines Jahres erneut, die Eigenheimzulage abzuschaffen. Bereits im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes waren drastische Einschnitte vorgesehen, indem die Eigenheimzulage nur noch Familien mit Kindern gewährt werden sollte.
Drucksache 560/2/03
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Drucksache 253/03 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG )
Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz -
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