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63 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stoffeinträgen"


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Drucksache 98/20

... a) durch Modellierungs- oder Monitoringergebnisse eine Eutrophierung durch signifikante Nährstoffeinträge, insbesondere Phosphat, aus landwirtschaftlichen Quellen nachgewiesen wurde, und



Drucksache 73/19

... Damit zielt die Strategie auf eine mittel- bis langfristige Veränderung in der Kunststoffwirtschaft. Der Bundesrat fordert zudem mit Beschluss vom 6.7.2018 (Drucksache 224/18 Beschluss) neben Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Reduktion von Kunststoffeinträgen ein EU-weites Verbot von Mikroplastik in Wasch- und Reinigungsmitteln sowie in Kosmetika



Drucksache 148/19

... Der Bundesrat stellt fest, dass es in Deutschland zu hohe Belastungen mit Nitrat im Grundwasser gibt und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen erforderlich sind. Zur Vermeidung von Überdüngung muss das Düngemanagement auch in Folge der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (Rechtssache C-543/16) weiter verbessert werden.



Drucksache 22/1/19

... Der Bundesrat fordert mit Beschluss vom 6. Juli 2018 (BR-Drucksache 224/18(B) -) neben Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Reduktion von Kunststoffeinträgen ein EU-weites Verbot von Mikroplastik in Wasch- und Reinigungsmitteln sowie in Kosmetika.



Drucksache 22/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert mit Beschluss vom 6. Juli 2018 (BR-Drucksache 224/18(B) -) neben Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Reduktion von Kunststoffeinträgen ein EU-weites Verbot von Mikroplastik in Wasch- und Reinigungsmitteln sowie in Kosmetika.



Drucksache 224/18 (Beschluss)

... 12. Nach Auffassung des Bundesrates sind weitere wesentliche Schritte zur Vermeidung von Kunststoffeinträgen in die Umwelt erforderlich. So sollten vor allem auch die Einträge von Mikroplastik in die Gewässer entscheidend minimiert werden. Der Einsatz von Kunststoffmikropartikeln in Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Kosmetika sollte EU-weit unterbunden werden. Zudem ist es notwendig, den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt durch die Ausbrin-gung von Komposten und Gärresten aus



Drucksache 224/1/18

... 20. Nach Auffassung des Bundesrates sind weitere wesentliche Schritte zur Vermeidung von Kunststoffeinträgen in die Umwelt erforderlich. So sollten vor allem auch die Einträge von Mikroplastik in die Gewässer entscheidend minimiert werden. Der Einsatz von Kunststoffmikropartikeln in Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Kosmetika sollte EU-weit unterbunden werden. Zudem ist es notwendig, den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt durch die Ausbrin-gung von Komposten und Gärresten aus



Drucksache 124/16

... Der Gesetzentwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie. Der präventive Schutz von Grund-, Oberflächen- oder Küstengewässern vor schädlichen Einflüssen, wie zum Beispiel wassergefährdenden Stoffeinträgen, ist einer der zentralen Grundsätze für eine nachhaltige Wasserpolitik. Die statistische Erfassung von Angaben über prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen liefert hierzu wesentliche Basisinformationen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 124/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Umweltstatistikgesetz

3 Hochbaustatistikgesetz

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umweltstatistikgesetzes

§ 12
Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz

Artikel 2
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Anpassung des Umweltstatistikgesetzes

2. Anpassung des Hochbaustatistikgesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung des Umweltstatistikgesetzes

2. Anpassung des Hochbaustatistikgesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

§ 4 Nummer 2

§ 4 Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3514: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Hochbaustatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 95/15

... Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2013 die o.g. Entschließung * gefasst. Darin bittet der Bundesrat die Bunderegierung, die zu erhebenden Grunddaten, z.B. zu atmosphärischen Stoffeinträgen in den Wald, im Hinblick auf die relevanten Stoffe zu konkretisieren. Dabei solle insbesondere im Hinblick auf das Schutzerfordernis des Waldes die Stickstoffdeposition und die Ammoniakkonzentration und im Hinblick auf den Klimaschutz die Speicherkapazität für CO



Drucksache 62/1/15

... a) Der Bundesrat teilt die Sorgen des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) über die durch Stickstoffeinträge hervorgerufenen Umweltbelastungen. Vor allem eutrophierungsempfindliche Lebensräume, die Meere und das Grundwasser werden erheblich durch zu hohe Einträge von reaktivem Stickstoff belastet, so dass die Ziele der Natura-2000 Richtlinie, der



Drucksache 754/1/13

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die zu erhebenden Grunddaten, z.B. zu atmosphärischen Stoffeinträgen in den Wald, im Hinblick auf die relevanten Stoffe zu konkretisieren. Dabei sollte insbesondere im Hinblick auf das Schutzerfordernis des Waldes die Stickstoffdeposition und die Ammoniakkonzentration und im Hinblick auf den Klimaschutz die Speicherkapazität für CO



Drucksache 807/13 (Beschluss)

... 8. Er unterstützt die Auffassung der Kommission, dass durch die EU-Rechtsvorschriften zur Luftqualität und durch zunehmend strengere Emissionsnormen für Kraftfahrzeuge die Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Emissionen, Schadstoffeinträgen und Partikeln geschützt werden sollen. Vor diesem Hintergrund begrüßt es der Bundesrat, wenn die Kommission bei der Festlegung von ambitionierten, realistischen Emissionsgrenzwerten für Fahrzeuge (EURO-Normen) und bei der Förderung umweltfreundlicherer Verkehrsträger und - Technologien (wie z.B. der E-Mobilität) weiter aktiv ist.



Drucksache 754/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die zu erhebenden Grunddaten, z.B. zu atmosphärischen Stoffeinträgen in den Wald, im Hinblick auf die relevanten Stoffe zu konkretisieren. Dabei sollte insbesondere im Hinblick auf das Schutzerfordernis des Waldes die Stickstoffdeposition und die Ammoniakkonzentration und im Hinblick auf den Klimaschutz die Speicherkapazität für CO



Drucksache 807/1/13

... 13. Der Bundesrat unterstützt die Auffassung der Kommission, dass durch die EU-Rechtsvorschriften zur Luftqualität und durch zunehmend strengere Emissionsnormen für Kraftfahrzeuge die Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Emissionen, Schadstoffeinträgen und Partikeln geschützt werden sollen. Vor diesem Hintergrund begrüßt es der Bundesrat, wenn die Kommission bei der Festlegung von ambitionierten, realistischen Emissionsgrenzwerten für Fahrzeuge (EURO-Normen) und bei der Förderung umweltfreundlicherer Verkehrsträger und -Technologien (wie z.B. der E-Mobilität) weiter aktiv ist.



Drucksache 99/13

... werden Phosphorbegrenzungsregelungen für Wasch- und Maschinengeschirrspülmittel europaweit einheitlich eingeführt, die die Anpassungsfähigkeit der Oberflächengewässer gegenüber Stoffeinträgen verbessern, weil die Reduzierung des Phosphateintrages der Eutrophierung der Gewässer entgegenwirkt (Managementregel Nr. 3). Gleichzeitig wird durch die Reduzierung des Phosphateinsatzes ein Beitrag zur schonenden Nutzung der endlichen Ressource Phosphat geleistet (Managementregel Nr. 2 bezüglich nicht erneuerbarer Naturgüter, Indikator Nr. 1). Der Phosphatgrenzwert für Maschinengeschirrspülmittel trägt zur wirtschaftlichen Zukunftsvorsorge bei, da er Anreize setzt, die Entwicklung und Markteinführung phosphatfreier Alternativen voranzutreiben und die Abhängigkeit von der Ressource Phosphat zu lösen (Indikatoren Nr. 7 und Nr. 1). Gleichzeitig wird durch die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt (Managementregel Nr. 5; Indikator Nr. 10) und die Beschäftigung in diesem Segment gesichert (Indikator Nr. 16a). Der verminderte Eintrag von Phosphaten in die Umwelt senkt die Kosten für die Eliminierung von Phosphaten in den Kläranlagen und steigert so die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, da die freiwerdenden Mittel anderweitig genutzt werden können (Indikator Nr. 10).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel des Gesetzes und europarechtlicher Hintergrund

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

V. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a. Kosten der öffentlichen Haushalte

b. Sonstige Kosten

c. Erfüllungsaufwand

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2407: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 259/2012

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 745/12

... dazu beigetragen hat, zahlreiche Formen der Umweltverschmutzung zu verringern, leiden die Ökosysteme nach wie vor unter übermäßigen Stickstoffeinträgen und den durch Verkehrsemissionen, intensive Agrarpraktiken und die Stromerzeugung verursachten hohen Ozonwerten.



Drucksache 56/1/12

... Das im Richtlinienvorschlag vorgesehene Verfahren führt dazu, dass sich in Deutschland die Oberflächengewässer in der Bewertung des chemischen Zustands massiv verschlechtern, da flächenhaft die Umweltqualitätsnormen selbst in ökologisch einwandfreien Gewässern überschritten werden. Erfolge bei der Minimierung von lokalen Schadstoffeinträgen in die Gewässer würden dadurch verdeckt. Maßnahmen wären schwerer durchsetzbar, da damit keine Verbesserung des chemischen Zustands erreicht werden kann. Eine separate Darstellung der ubiquitären Stoffe ist zur Lösung der Problematik nicht ausreichend.



Drucksache 720/12 (Beschluss)

... 16. Die Mitteilung liefert keine ausreichenden Antworten zu den mit der Überarbeitung der Richtlinie zu Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe einhergehenden Herausforderungen. Zur Verschärfung von Vorschriften für Arzneimittel im Zusammenhang mit der Erweiterung der Stoffliste für prioritäre Substanzen verweist der Bundesrat noch einmal auf seine Stellungnahme vom 30. März 2012 (BR-Drucksache 56/12(B)). Danach ist auf Grund der Vorgaben des Richtlinienvorschlags bei der Überwachung zusätzlicher prioritärer Stoffe in den Ländern mit höheren Kosten als bisher zu rechnen. Eventuell notwendig werdende Maßnahmen zur Erreichung der Anforderungen der Richtlinie, wie zum Beispiel eine eventuell erforderliche "4. Reinigungsstufe" bei kommunalen Kläranlagen, würden hierbei erhebliche zusätzliche Kosten für Kommunen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher verursachen. Ferner würde die vorgesehene Vorgehensweise zu bestimmten, ubiquitär verbreiteten Substanzen dazu führen, dass sich in Deutschland die Oberflächengewässer in der Bewertung des chemischen Zustands massiv verschlechtern, da flächenhaft die Umweltqualitätsnormen selbst in ökologisch einwandfreien Gewässern überschritten werden. Erfolge bei der Minimierung von lokalen Schadstoffeinträgen in die Gewässer würden dadurch konterkariert. Maßnahmen wären in Zukunft schwerer durchsetzbar und in der Öffentlichkeit kommunizierbar, da mit ihnen keine Verbesserung des chemischen Zustands erreicht werden könnte. Eine separate Darstellung der ubiquitären Stoffe ist zur Lösung der Problematik nicht ausreichend.



Drucksache 720/1/12

... 21. Die Mitteilung liefert keine ausreichenden Antworten zu den mit der Überarbeitung der Richtlinie zu Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe einhergehenden Herausforderungen. Zur Verschärfung von Vorschriften für Arzneimittel im Zusammenhang mit der Erweiterung der Stoffliste für prioritäre Substanzen verweist der Bundesrat noch einmal auf seine Stellungnahme vom 30. März 2012 (BR-Drucksache 56/12(B)). Danach ist auf Grund der Vorgaben des Richtlinienvorschlags bei der Überwachung zusätzlicher prioritärer Stoffe in den Ländern mit höheren Kosten als bisher zu rechnen. Eventuell notwendig werdende Maßnahmen zur Erreichung der Anforderungen der Richtlinie, wie zum Beispiel eine eventuell erforderliche "4. Reinigungsstufe" bei kommunalen Kläranlagen, würden hierbei erhebliche zusätzliche Kosten für Kommunen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher verursachen. Ferner würde die vorgesehene Vorgehensweise zu bestimmten, ubiquitär verbreiteten Substanzen dazu führen, dass sich in Deutschland die Oberflächengewässer in der Bewertung des chemischen Zustands massiv verschlechtern, da flächenhaft die Umweltqualitätsnormen selbst in ökologisch einwandfreien Gewässern überschritten werden. Erfolge bei der Minimierung von lokalen Schadstoffeinträgen in die Gewässer würden dadurch konterkariert. Maßnahmen wären in Zukunft schwerer durchsetzbar und in der Öffentlichkeit kommunizierbar, da mit ihnen keine Verbesserung des chemischen Zustands erreicht werden könnte. Eine separate Darstellung der ubiquitären Stoffe ist zur Lösung der Problematik nicht ausreichend.



Drucksache 56/12 (Beschluss)

... Das im Richtlinienvorschlag vorgesehene Verfahren führt dazu, dass sich in Deutschland die Oberflächengewässer in der Bewertung des chemischen Zustands massiv verschlechtern, da flächenhaft die Umweltqualitätsnormen selbst in ökologisch einwandfreien Gewässern überschritten werden. Erfolge bei der Minimierung von lokalen Schadstoffeinträgen in die Gewässer würden dadurch verdeckt. Maßnahmen wären schwerer durchsetzbar, da damit keine Verbesserung des chemischen Zustands erreicht werden kann. Eine separate Darstellung der ubiquitären Stoffe ist zur Lösung der Problematik nicht ausreichend.



Drucksache 578/11 (Beschluss)

... Die geplante Regelung, dass die zuständige Behörde im Einvernehmen mit der zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde für die regionale Verwertung "bei kleinräumig wechselnden Bodenarten" die Anwendung der Bodenwerte gemäß Absatz 2 Satz 5 nach der "überwiegenden Bodenart" festlegen kann, ist fachlich nicht nachvollziehbar und unterläuft die fachlich gebotene Differenzierung der Boden-Vorsorgewerte nach Bodenarten. Die Differenzierung der Bodenwerte nach Bodenarten begründet sich aus der unterschiedlichen Empfindlichkeit der Böden gegenüber Stoffeinträgen (Sand > Lehm/Schluff > Ton). Bei der Bodenuntersuchung im Rahmen der erstmaligen Aufbringung kann ohne Aufwand die Hauptbodenart mittels sogenannter "Fingerprobe" bestimmt werden. Es besteht daher weder aus fachlichen Gründen noch aus Gründen eines vermeintlich erhöhten Untersuchungsaufwandes ein Anlass für die in der Verordnung enthaltene Neuregelung. Darüber hinaus werden durch die geplante Einführung neuer, unbestimmter Rechtsbegriffe (hier:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/11 (Beschluss)




Anlage
A Änderungen zur Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und der Düngemittelverordnung

1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Nummer 6 Satz 2 Buchstabe b BioAbfV

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 8 Satz 4 - neu - und 5 - neu - BioAbfV

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 1 BioAbfV

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a, Buchstabe f Doppelbuchstabe aa und bb, Nummer 6 Buchstabe a und Buchstabe b § 4 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3, Absatz 8 Satz 1 und 2, § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 4 Satz 1 BioAbfV

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe g § 4 Absatz 9 Satz 4 - neu - BioAbfV

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Satz 3 BioAbfV

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 2 Satz 1 BioAbfV

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 7 Absatz 1 bis 3 BioAbfV

Zu den Absätzen 1 bis 3:

Zu Absatz 4

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 9 Absatz 2 Satz 1 BioAbfV

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe 0bb - neu - § 9 Absatz 2 Satz 2 BioAbfV

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 2 Satz 4 BioAbfV

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 Satz 5 BioAbfV

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 9 Absatz 2 Satz 6 BioAbfV

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 9 Absatz 2b BioAbfV

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 9a Absatz 1 Satz 4 - neu - BioAbfV

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 und 12 § 10 Absatz 2 Satz 5 - neu -, § 11 Absatz 3a Satz 5 BioAbfV

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 10 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 BioAbfV

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 11 Absatz 1 Satz 1 BioAbfV

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 11 Absatz 3 Satz 4 - neu -, Absatz 3a Satz 1 BioAbfV

20. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Nummer 2a - neu - BioAbfV

21. Zu Artikel 1 Nummer 17 Anhang 1 Nummer 1 Buchstabe a Zeile Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen 02 0101 - neu -, Buchstabe b Zeile Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen 02 0101 erster Spiegelstrich BioAbfV

22. Zu Artikel 1 Nummer 17 Anhang 1 Nummer 1 Buchstabe a Zeile Verpackungen aus Kunststoff 15 01 02 und Zeile Kunststoffe 20 01 39

23. Zu Artikel 1 Nummer 17 Anhang 1 Nummer 1 Buchstabe a Zeile Abfälle a.n.g. 02 01 99 BioAbfV

24. Zu Artikel 1 Nummer 17 Anhang 1 Nummer 2 letzte Zeile Spalte 3 BioAbfV

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 Anhang 2 Nummer 4.2.1.4 Satz 3 BioAbfV

26. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b Anhang 3 Nummer 1.1 Satz 2, 3, 4 - neu - BioAbfV

27. Zu Artikel 3 Nummer 2 Anlage 2 Tabelle 7 Position 7.4.3 Spalte 3 letzter Satz DüMV

28. Zu Artikel 3a - neu - 13 BioAbfV 1

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Nummer 1 BioAbfV


 
 
 


Drucksache 578/1/11

... Die geplante Regelung, dass die zuständige Behörde im Einvernehmen mit der zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde für die regionale Verwertung "bei kleinräumig wechselnden Bodenarten" die Anwendung der Bodenwerte gemäß Absatz 2 Satz 5 nach der "überwiegenden Bodenart" festlegen kann, ist fachlich nicht nachvollziehbar und unterläuft die fachlich gebotene Differenzierung der Boden-Vorsorgewerte nach Bodenarten. Die Differenzierung der Bodenwerte nach Bodenarten begründet sich aus der unterschiedlichen Empfindlichkeit der Böden gegenüber Stoffeinträgen (Sand > Lehm/Schluff > Ton). Bei der Bodenuntersuchung im Rahmen der erstmaligen Aufbringung kann ohne Aufwand die Hauptbodenart mittels sogenannter "Fingerprobe" bestimmt werden. Es besteht daher weder aus fachlichen Gründen noch aus Gründen eines vermeintlich erhöhten Untersuchungsaufwandes ein Anlass für die in der Verordnung enthaltene Neuregelung. Darüber hinaus werden durch die geplante Einführung neuer, unbestimmter Rechtsbegriffe (hier:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Nummer 1 BioAbfV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Nummer 6 Satz 2 Buchstabe b BioAbfV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 8 Satz 4 - neu - und 5 - neu - BioAbfV

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 1 BioAbfV

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a, Buchstabe f Doppelbuchstabe aa und bb, Nummer 6 Buchstabe a und Buchstabe b § 4 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3, Absatz 8 Satz 1 und 2, § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 4 Satz 1 BioAbfV

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe g § 4 Absatz 9 Satz 4 - neu - BioAbfV

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Satz 3 BioAbfV

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 2 Satz 1 BioAbfV

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 2 Satz 1 BioAbfV *

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 7 Absatz 1 bis 3 BioAbfV *

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 7 Absatz 3 Satz 2 und 3, Absatz 4 - neu - BioAbfV *

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 9 Absatz 2 Satz 1 BioAbfV

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe 0aa - neu -* § 9 Absatz 2 Satz 2 BioAbfV

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 2 Satz 4 BioAbfV

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 2 Satz 4 BioAbfV

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 Satz 5 BioAbfV

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 9 Absatz 2 Satz 6 BioAbfV

18. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 9 Absatz 2b BioAbfV

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 9a Absatz 1 Satz 1 BioAbfV

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 9a Absatz 1 Satz 4 - neu - BioAbfV

21. Zu Artikel 1 Nummer 11 und 12 § 10 Absatz 2 Satz 5 - neu -, § 11 Absatz 3a Satz 5 BioAbfV

22. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 10 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 BioAbfV

23. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 11 Absatz 1 Satz 1 BioAbfV

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 11 Absatz 3 Satz 4 - neu -, Absatz 3a Satz 1 BioAbfV

25. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 11 Absatz 3b - neu - BioAbfV

26. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Nummer 2a - neu - BioAbfV

27. Zu Artikel 1 Nummer 17 Anhang 1 Nummer 1 Buchstabe a Zeile Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen 02 0101 - neu -, Buchstabe b Zeile Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen 02 0101 erster Spiegelstrich BioAbfV

28. Zu Artikel 1 Nummer 17 Anhang 1 Nummer 1 Buchstabe a Zeile Kunststoffabfälle ohne Verpackungen 02 0104 , Zeile Verpackungen aus Kunststoff 15 0102 , Zeile Kunststoffe 20 013 9 BioAbfV

29. Zu Artikel 1 Nummer 17 Anhang 1 Nummer 1 Buchstabe a Zeile Abfälle a.n.g. 02 01 99 BioAbfV

30. Zu Artikel 1 Nummer 17 Anhang 1 Nummer 2 letzte Zeile Spalte 3 BioAbfV

31. Zu Artikel 1 Nummer 18 Anhang 2 Nummer 4.2.1.4 Satz 3 BioAbfV

32. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b Anhang 3 Nummer 1.1 Satz 2, 3, 4 - neu - BioAbfV

33. Zu Artikel 3 Nummer 2 Anlage 2 Tabelle 7 Position 7.4.3 Spalte 3 letzter Satz DüMV


 
 
 


Drucksache 751/10 (Beschluss)

... 2. Nach Ansicht des Bundesrates stellt der Abschlussbericht aber gerade den Nutzen des Level-II-Systems unzureichend dar. Die langfristigen und kontinuierlichen Untersuchungen an diesen Intensivuntersuchungsflächen in Kombination mit den periodischen Erhebungen im Level-I-System sind wesentliche Grundlage für die Bewertung von Waldökosystemen unter dem Einfluss von Stoffeinträgen und der Klimaveränderungen. Zu Recht wird im Bericht darauf hingewiesen, dass es weiterer intensiver Forschung bedarf, um weiterhin aussagekräftige Schlussfolgerungen für die EU-Ebene abzuleiten.



Drucksache 751/1/10

... 2. Nach Ansicht des Bundesrates stellt der Abschlussbericht aber gerade den Nutzen des Level-II-Systems unzureichend dar. Die langfristigen und kontinuierlichen Untersuchungen an diesen Intensivuntersuchungsflächen in Kombination mit den periodischen Erhebungen im Level-I-System sind wesentliche Grundlage für die Bewertung von Waldökosystemen unter dem Einfluss von Stoffeinträgen und der Klimaveränderungen.



Drucksache 117/10

... ) und die Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen (33. BImSchV) werden aufgehoben. Regelungen der 22. und 33. BImSchV, die von der neuen Luftqualitätsrichtlinie, der Richtlinie



Drucksache 23/1/09

... - Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Begrenzung von Schadstoffeinträgen in Böden und eine entsprechende Qualitätssicherung in die EU-Strategie übernommen werden.



Drucksache 280/1/09

... "(1) Für Gewässer oder Gewässerabschnitte können die zuständigen Behörden Gewässerrandstreifen festsetzen, soweit dies zur Sicherung des Wasserabflusses oder zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 bis 31, 44 und 47, insbesondere für die Erhaltung oder Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer und für die Vermeidung oder Verminderung von Schadstoffeinträgen erforderlich ist.



Drucksache 280/09

... (1) Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)1) 2)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums

§ 5
Allgemeine Sorgfaltspflichten

Kapitel 2
Bewirtschaftung von Gewässern

Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen

§ 6
Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung

§ 7
Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten

§ 8
Erlaubnis, Bewilligung

§ 9
Benutzungen

§ 10
Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung

§ 11
Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren

§ 12
Vorraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen

§ 13
Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung

§ 14
Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung

§ 15
Gehobene Erlaubnis

§ 16
Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche

§ 17
Zulassung vorzeitigen Beginns

§ 18
Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung

§ 19
Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne

§ 20
Alte Rechte und alte Befugnisse

§ 21
Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse

§ 22
Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen

§ 23
Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung

§ 24
Erleichterungen für EMAS-Standorte

Abschnitt 2
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

§ 25
Gemeingebrauch

§ 26
Eigentümer- und Anliegergebrauch

§ 27
Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer

§ 28
Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer

§ 29
Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele

§ 30
Abweichende Bewirtschaftungsziele

§ 31
Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen

§ 32
Reinhaltung oberirdischer Gewässer

§ 33
Mindestwasserführung

§ 34
Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer

§ 35
Wasserkraftnutzung

§ 36
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern

§ 37
Wasserabfluss

§ 38
Gewässerrandstreifen

§ 39
Gewässerunterhaltung

§ 40
Träger der Unterhaltungslast

§ 41
Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung

§ 42
Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung

Abschnitt 3
Bewirtschaftung von Küstengewässern

§ 43
Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern

§ 44
Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer

§ 45
Reinhaltung von Küstengewässern

Abschnitt 4
Bewirtschaftung des Grundwassers

§ 46
Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers

§ 47
Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser

§ 48
Reinhaltung des Grundwassers

§ 49
Erdaufschlüsse

Kapitel 3
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Abschnitt 1
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

§ 50
Öffentliche Wasserversorgung

§ 51
Festsetzung von Wasserschutzgebieten

§ 52
Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten

§ 53
Heilquellenschutz

Abschnitt 2
Abwasserbeseitigung

§ 54
Abwasser, Abwasserbeseitigung

§ 55
Grundsätze der Abwasserbeseitigung

§ 56
Pflicht zur Abwasserbeseitigung

§ 57
Einleiten von Abwasser in Gewässer

§ 58
Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

§ 59
Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen

§ 60
Abwasseranlagen

§ 61
Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen

Abschnitt 3
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 62
Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 63
Eignungsfeststellung

Abschnitt 4
Gewässerschutzbeauftragte

§ 64
Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten

§ 65
Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten

§ 66
Weitere anwendbare Vorschriften

Abschnitt 5
Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten

§ 67
Grundsatz, Begriffsbestimmung

§ 68
Planfeststellung, Plangenehmigung

§ 69
Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn

§ 70
Anwendbare Vorschriften, Verfahren

§ 71
Enteignungsrechtliche Vorwirkung

Abschnitt 6
Hochwasserschutz

§ 72
Hochwasser

§ 73
Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete

§ 74
Gefahrenkarten und Risikokarten

§ 75
Risikomanagementpläne

§ 76
Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern

§ 77
Rückhalteflächen

§ 78
Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete

§ 79
Information und aktive Beteiligung

§ 80
Koordinierung

§ 81
Vermittlung durch die Bundesregierung

Abschnitt 7
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation

§ 82
Maßnahmenprogramm

§ 83
Bewirtschaftungsplan

§ 84
Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne

§ 85
Aktive Beteiligung interessierter Stellen

§ 86
Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen

§ 87
Wasserbuch

§ 88
Informationsbeschaffung und -übermittlung

Abschnitt 8
Haftung für Gewässerveränderungen

§ 89
Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit

§ 90
Sanierung von Gewässerschäden

Abschnitt 9
Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

§ 91
Gewässerkundliche Maßnahmen

§ 92
Veränderung oberirdischer Gewässer

§ 93
Durchleitung von Wasser und Abwasser

§ 94
Mitbenutzung von Anlagen

§ 95
Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

Kapitel 4
Entschädigung, Ausgleich

§ 96
Art und Umfang von Entschädigungspflichten

§ 97
Entschädigungspflichtige Person

§ 98
Entschädigungsverfahren

§ 99
Ausgleich

Kapitel 5
Gewässeraufsicht

§ 100
Aufgaben der Gewässeraufsicht

§ 101
Befugnisse der Gewässeraufsicht

§ 102
Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung

Kapitel 6
Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen

§ 103
Bußgeldvorschriften

§ 104
Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen

§ 105
Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen

§ 106
Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen

Anlage 1
(zu § 3 Nummer 11) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Anlage 2
(zu § 7 Absatz 1 Satz 3)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

§ 21
Ausschluss von Ansprüchen

Artikel 6
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 7
Änderung des Binnenschiffahrtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Bundeswaldgesetzes

Artikel 11
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 12
Änderung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 13
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 14
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 15
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 16
Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Artikel 17
Änderung der Altfahrzeug-Verordnung

Artikel 18
Änderung der Düngeverordnung

Artikel 19
Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung

Artikel 20
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 21
Änderung der Raumordnungsverordnung

Artikel 22
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

Artikel 23
Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

§ 4a
Anzeigepflicht

Artikel 24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 23/09 (Beschluss)

... - Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Begrenzung von Schadstoffeinträgen in Böden und eine entsprechende Qualitätssicherung in die EU-Strategie übernommen werden.



Drucksache 280/09 (Beschluss)

... "(1) Für Gewässer oder Gewässerabschnitte können die zuständigen Behörden Gewässerrandstreifen festsetzen, soweit dies zur Sicherung des Wasserabflusses oder zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 bis 31, 44 und 47, insbesondere für die Erhaltung oder Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer und für die Vermeidung oder Verminderung von Schadstoffeinträgen erforderlich ist.



Drucksache 575/1/08

... Eine Regelung, die zu unterschiedlichen Schadstofffrachten – und hier insbesondere höheren Schadstoffeinträgen auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen – führen kann, ist fachlich nicht begründet, da auf solchen Flächen i. d. R. geringere Entzüge (z.B. keine Ernte) auftreten und die Besorgnis der Schadstoffverlagerung auf Grund häufig anzunehmender niedrigerer pH-Werte der Böden im Vergleich zu Ackerflächen größer sein dürfte. Darüber hinaus erschwert diese Regelung den Vollzug und führt zu einem erheblichen Mehraufwand.



Drucksache 510/1/06

... " sind in Deutschland bereits sehr große Fortschritte bei der Minderung von Stoffeinträgen in die Gewässer erreicht worden. Das von der Kommission angeführte Kostenargument, nach dem bei europaweit einheitlicher Festlegung deutlich höhere Kosten entstehen als bei Festlegung von Minderungsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten, kann vor dem Hintergrund der



Drucksache 246/06

... bzw. Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen - 33.



Drucksache 510/2/06

... " sind in Deutschland bereits sehr große Fortschritte bei der Minderung von Stoffeinträgen in die Gewässer erreicht worden



Drucksache 510/06 (Beschluss)

... " sind in Deutschland bereits sehr große Fortschritte bei der Minderung von Stoffeinträgen in die Gewässer erreicht worden. Das von der Kommission angeführte Kostenargument, nach dem bei europaweit einheitlicher Festlegung deutlich höhere Kosten entstehen als bei Festlegung von Minderungsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten, kann vor dem Hintergrund der



Drucksache 696/06

... Zur Erhaltung der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Bodenfunktionen ergreifen die Mitgliedstaaten geeignete und angemessene Maßnahmen zur Begrenzung einer absichtlichen oder unbeabsichtigten Aufbringung oder Einbringung gefährlicher Stoffe mit Ausnahme von Ablagerungen aus der Luft und Stoffeinträgen infolge eines außergewöhnlichen, unabwendbaren und nicht beeinflussbaren Naturereignisses auf oder in den Boden, um eine Anreicherung zu vermeiden, die die Bodenfunktionen beeinträchtigen oder eine erhebliche Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Einbeziehung in andere politische Maßnahmen

Artikel 4
Vorsorgemaßnahmen

Artikel 5
Versiegelung

Kapitel II
Risikovermeidung- und –minderung, Wiederherstellung

Abschnitt 1
Bestimmung der Risikogebiete

Artikel 6
Bestimmung durch Erosion, Verluste organischer Substanzen, Verdichtung, Versalzung und Erdrutsche gefährdeter Gebiete

Artikel 7
Methode

Abschnitt 2
Festlegung von Zielen und Maßnahmenprogrammen

Artikel 8
Maßnahmenprogramme zur Bekämpfung von Erosion, Verlusten organischer Substanzen, Verdichtung, Versalzung und Erdrutschen

Kapitel III
Bodenverunreinigung

Abschnitt 1
Vermeidung und Erstellung eines Verzeichnisses

Artikel 9
Vermeidung der Bodenverunreinigung

Artikel 10
Verzeichnis verunreinigter Standorte

Artikel 11
Verfahren zur Bestimmung der Standorte

Artikel 12
Bericht über den Zustand des Bodens

Abschnitt 2
Sanierung

Artikel 13
Sanierung

Artikel 14
Nationale Sanierungsstrategie

Kapitel IV
Sensibilisierung, Berichterstattung und Informationsaustausch

Artikel 15
Sensibilisierung und Beteiligung der Öffentlichkeit

Artikel 16
Berichterstattung

Artikel 17
Informationsaustausch

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Durchführung und Anpassung an den technischen Fortschritt

Artikel 19
Ausschuss

Artikel 20
Bericht der Kommission

Artikel 21
Überprüfung

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

Artikel 24
Umsetzung

Artikel 25
Inkrafttreten

Artikel 26
Adressaten

Anhang I

Abschnitt 1
Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Erosion bedrohter Gebiete

Abschnitt 2
Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Verluste organischer Substanzen im Boden bedrohter Gebiete

Abschnitt 3
Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Verdichtung bedrohter Gebiete

Abschnitt 4
Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Versalzung bedrohter Gebiete

Abschnitt 5
Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Erdrutsche bedrohter Gebiete

Anhang II
Auflistung potenziell Boden verschmutzender Tätigkeiten


 
 
 


Drucksache 13/18 PDF-Dokument



Drucksache 148/17 PDF-Dokument



Drucksache 255/17 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.