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"Stoffrecht"
Drucksache 576/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
... Nur umfassende Registerauskünfte nach § 7 Absatz 3 versetzen die Luftsicherheitsbehörden in die Lage, die nach § 7 Absatz 1a notwendige Bewertung der Zuverlässigkeit auf Grund einer Gesamtwürdigung des Einzelfalles durchzuführen. Mit der Ergänzung werden die Auskunftsrechte im Rahmen der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung an die vergleichbaren Überprüfungen im Bereich der waffen- und sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung angeglichen. Verfahrensökonomisch kann die Anfrage mit der in § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 vorgesehenen obligatorischen Anfrage an das Bundeszentralregister verbunden werden, weil sowohl das Bundeszentralregister als auch das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und das Erziehungsregister von derselben Registerbehörde (Bundesamt für Justiz) geführt werden.
Drucksache 576/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
... es ausschließlich für die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung. In beiden Fällen handelt es sich um die Erteilung einer individuellen Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit gefährlichen Gegenständen, ein ansonsten verbotenes Verhalten. Nur Vorsatzdelikte bzw. Verdachtsfälle im Zusammenhang mit dem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, Waffen oder Munition oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat, wegen Waffenoder Sprengstoffdelikten, Verstößen gegen das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder das
Drucksache 651/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
... es oder hat sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, hat die Behörde der Person außerdem aufzugeben, eine Bescheinigung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Heimat-, Herkunfts-, Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaates über bestimmte Tatsachen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erheblich sind, in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Die nach Satz 1 Nummer 2 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für den Zweck der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung und der Prüfung der persönlichen Eignung verwendet werden. Erlangt die für die Auskunft nach Satz 1 Nummer 4 zuständige Verfassungsschutzbehörde im Nachhinein für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsame Erkenntnisse, teilt sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich mit (Nachbericht).
Drucksache 576/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
... es ausschließlich für die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung. In beiden Fällen handelt es sich um die Erteilung einer individuellen Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit gefährlichen Gegenständen, ein ansonsten verbotenes Verhalten. Nur Vorsatzdelikte bzw. Verdachtsfälle im Zusammenhang mit dem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, Waffen oder Munition oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat, wegen Waffenoder Sprengstoffdelikten, Verstößen gegen das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder das
Drucksache 363/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... es und anderer Vorschriften vom 15. Juni 2005 (BGBl. I S. 1626) im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung vor Erteilung bestimmter sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse u.a. eine Regelüberprüfung bei der zuständigen Verfassungsschutzbehörde in § 8a Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 des
Drucksache 423/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... en insbesondere nach arbeitsschutz-, immissionsschutz-, gefahrgut- oder gefahrstoffrechtlichen Vorschriften sein.
Drucksache 166/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetz es und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
... und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen - BR-Drucksache 470/16(B) sowie BR-Drucksache 456/10(B) - hatte der Bundesrat das Anliegen vorgebracht, Informationspflichten des Auftraggebers oder Bauherrn gegenüber dem Auftragnehmer einzuführen.
Drucksache 136/1/17
... in seiner derzeitigen Fassung sieht zu diesem Zweck bereits vor Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis eine Regelanfrage der zuständigen Behörde bei der für den Wohnsitz des Betroffenen zuständigen Verfassungsschutzbehörde zu Erkenntnissen gemäß § 8a Absatz 2 Nummer 2 und 3 SprengG vor.
Drucksache 136/17 (Beschluss)
... in seiner derzeitigen Fassung sieht zu diesem Zweck bereits vor Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis eine Regelanfrage der zuständigen Behörde bei der für den Wohnsitz des Betroffenen zuständigen Verfassungsschutzbehörde zu Erkenntnissen gemäß § 8a Absatz 2 Nummer 2 und 3 SprengG vor.
Drucksache 559/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien
... getroffenen Regelungen verwiesen sowie auf den Umstand, dass die Ausnahme inhaltlich eng begrenzt sei. Die gefahrstoffrechtlichen Regelungen greifen aber gar nicht, wenn bei der üblichen Nutzung des Verkehrsmittels Asbestfasern freigesetzt werden, da dies keine Gefahrstofftätigkeit ist. Auch der Hinweis auf eine enge inhaltliche Begrenzung der Ausnahme überzeugt nicht, denn eine Verkleinerung des Exponiertenkollektivs verringert nicht den Schutzanspruch für die verbleibenden Exponierten. Selbst wenn nur wenige Personen in ihrer Gesundheit gefährdet würden, weil etwa asbesthaltiges Isoliermaterial Fasern freisetzt, wäre die Bedingung der
Drucksache 470/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27 /EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
... Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass die Asbestthematik von breiter gesellschaftlicher Bedeutung ist und über den Regelungsbereich des Gefahrstoffrechts hinausweist.
Drucksache 164/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
... Ferner sind Delikte auf dem Gebiet des unerlaubten Betäubungs-, Arzneibzw. Medikamentenhandels, Verstöße gegen waffen- und sprengstoffrechtliche Bestimmungen, staatsschutzrelevante Delikte sowie gemeingefährliche Straftaten (insbesondere Brandstiftungsdelikte) nicht genannt.
Drucksache 651/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... Es handelt sich um eine Klarstellung. Der bisher in § 1 Absatz 1 Nummer 4 der 1. SprengV verwendete Begriff "Kinefilm" ist beizubehalten und nicht wie in der Vorlage vorgesehen zu ändern. "Kinefilm" ist der zutreffende Begriff mit Bezug auf die spezifische Materialbeschaffenheit solcher Filme (früher auch Nitrofilm). Auf Grund des Materials ergibt sich der Zusammenhang hinsichtlich eines notwendigen sicheren Umgangs bzw. einer notwendigen sicheren Aufbewahrung unter Berücksichtigung der entsprechenden Regelungen des Sprengstoffrechtes.
Drucksache 164/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
... Dasselbe gilt für Delikte auf dem Gebiet des unerlaubten Betäubungs-, Arzneibzw. Medikamentenhandels, Verstöße gegen waffen- und sprengstoffrechtliche Bestimmungen, staatsschutzrelevante Delikte sowie gemeingefährliche Straftaten (insbesondere Brandstiftungsdelikte).
Drucksache 164/2/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
... Dasselbe gilt für Delikte auf dem Gebiet des unerlaubten Betäubungs-, Arzneibzw. Medikamentenhandels, Verstöße gegen waffen- und sprengstoffrechtliche Bestimmungen, staatsschutzrelevante Delikte sowie gemeingefährliche Straftaten (insbesondere Brandstiftungsdelikte).
Drucksache 470/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27 /EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
... Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass die Asbestthematik von breiter gesellschaftlicher Bedeutung ist und über den Regelungsbereich des Gefahrstoffrechts hinausweist.
Drucksache 340/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
... beruhen. Hierzu sind insbesondere die Regelungen zur Einstufung von Gemischen als gefährlich, einschließlich der diesbezüglichen Konzentrationsgrenzwerte, anzuwenden. Im "Technischen Ausschuss zur Anpassung der EG-Abfallgesetzgebung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt" (TAC) ist unter Berücksichtigung der abfallspezifischen Besonderheiten und der abfallwirtschaftlichen Erfordernisse eine Anpassung der Gefährlichkeitskriterien an das europäische Stoffrecht vorgenommen worden. Dadurch wird eine harmonisierte Einstufungssystematik über alle Ebenen des Produktzyklus bis hin zum
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
1. Begriffsbestimmungen
2. Bewertung und Einstufung
2.2.5.1 Verordnung EG Nr. 1272/2008/EG, Anhang VI, die in Ziffer 1.1.3.1 genannten
3. Abfallverzeichnis
Artikel 2 Änderung der Deponieverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Ausgangslage auf EU-Ebene
2. Ausgangslage auf nationaler Ebene
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Gleichstellung von Frauen und Männern
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben / Prozesse der Verordnung
a Vorgaben
b Prozesse
3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Nummer 1
a Änderung des Anhangs III der Abfallrahmenrichtlinie
b Einführung neuer Abfallarten
Erfüllungsaufwand bei der Änderung der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung
Erfüllungsaufwand bei der Änderung der abfallrechtlichen Anlagenzulassung Deponien
Erfüllungsaufwand zur Änderung der Beförderungserlaubnisse für gefährliche Abfälle
Erfüllungsaufwand im abfallrechtlichen Nachweisverfahren
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Nummer 1
Zur Nummer 2 Umstellung behördlicher Entscheidungen
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
IX. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3297: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
1. Änderung der Einstufungskriterien
2. Einführung neuer Abfallarten
Drucksache 400/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffe n
... Der anzufügende Satz dient der klaren Abgrenzung zum und dem Vorrang des Sprengstoffrechtes, dem Spezialrecht für explosionsgefährliche Stoffe.
Drucksache 400/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffe n
... Der anzufügende Satz dient der klaren Abgrenzung zum und dem Vorrang des Sprengstoffrechtes, dem Spezialrecht für explosionsgefährliche Stoffe.
Drucksache 325/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
... e) In Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 sind die Wörter "; werden dabei Belange des Sprengstoffrechts berührt, beteiligt der Ausschuss den Sachverständigenausschuss für explosionsgefährliche Stoffe nach § 6 Absatz 2 des
Drucksache 315/13
Verordnungsantrag der Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit
... Die allgemeinen Grundpflichten des § 3 werden in § 6 näher konkretisiert und strukturiert. Der Entwurf orientiert sich hier an der Normstruktur des heutigen Gefahrstoffrechts, das allgemeine Grundpflichten in § 6 und differenzierte Schutzmaßnahmen in §§ 7 ff normiert und systematisiert. Die Anforderungen des § 6 der Verordnung unterscheiden wiederum zwischen Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen. Die weitere Strukturierung lehnt sich an erfolgreiche Beispiele betrieblicher Praxis an, die regelmäßig zwischen der Planung und Gestaltung des Arbeitssystems und der Ausführung der Arbeit unterscheiden. Die einzelnen Anforderungen entsprechen wiederum der Leitlinie vom 24. September 2012, den aktuellen SLIC-Dokumenten sowie den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, vor allem der DIN EN ISO 10075 (Nachreiner/Schultetus 2002, Seite 519 ff) . Mit diesem Katalog wird allen Beteiligten ein differenzierter Handlungsrahmen vorgegeben, der für die individuelle betriebliche Konkretisierung hinreichend offen ist.
Drucksache 98/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
... Absatz 2 Satz 2 schreibt die bisherige Praxis der Bundesstelle für Chemikalien, die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) aufgrund ihrer Fachkenntnisse in Bezug auf die Bewertung gefährlicher Eigenschaften, wie zum Beispiel der Explosionsgefährlichkeit oder der Entzündlichkeit, sowie der Beurteilung der sicheren Umschließung von Gefahrgütern, in die Biozid-Verfahren mit einzubeziehen, nunmehr ausdrücklich im Gesetz fest. Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Sprengstoffrecht enthalten entsprechende Regelungen und Zuständigkeiten für die Bundesanstalt. Zuständigkeiten der BAM ergeben sich insbesondere aus § 45
Drucksache 427/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten hinsichtlich bestimmter Bedingungen für den Zugang zum Markt - COM(2013) 288 final
... - Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse zu Kombinationswirkungen ist zu prüfen, ob und inwieweit diese in das europäische Stoffrecht bzw. in die Umweltgesetzgebung zu integrieren sind.
Drucksache 315/13 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit
... Die allgemeinen Grundpflichten des § 3 werden in § 6 näher konkretisiert und strukturiert. Der Entwurf orientiert sich hier an der Normstruktur des heutigen Gefahrstoffrechts, das allgemeine Grundpflichten in § 6 und differenzierte Schutzmaßnahmen in §§ 7 ff normiert und systematisiert. Die Anforderungen des § 6 der Verordnung unterscheiden wiederum zwischen Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen. Die weitere Strukturierung lehnt sich an erfolgreiche Beispiele betrieblicher Praxis an, die regelmäßig zwischen der Planung und Gestaltung des Arbeitssystems und der Ausführung der Arbeit unterscheiden. Die einzelnen Anforderungen entsprechen wiederum der Leitlinie vom 24. September 2012, den aktuellen SLIC-Dokumenten sowie den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, vor allem der DIN EN ISO 10075 (Nachreiner/Schultetus 2002, Seite 519 ff) . Mit diesem Katalog wird allen Beteiligten ein differenzierter Handlungsrahmen vorgegeben, der für die individuelle betriebliche Konkretisierung hinreichend offen ist.
Drucksache 325/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
... 2. zu ermitteln, wie die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können und dazu die dem jeweiligen Stand von Technik und Medizin entsprechenden Regeln und Erkenntnisse zu erarbeiten; werden dabei Belange des Sprengstoffrechts berührt, beteiligt der Ausschuss den Sachverständigenausschuss für explosionsgefährliche Stoffe nach § 6 Absatz 2 des Sprengstoffgesetzes geändert worden ist,"
Drucksache 427/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten hinsichtlich bestimmter Bedingungen für den Zugang zum Markt - COM(2013) 288 final
... - Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse zu Kombinationswirkungen ist zu prüfen, ob und inwieweit diese in das europäische Stoffrecht bzw. in die Umweltgesetzgebung zu integrieren sind.
Drucksache 430/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel
... es nur mit Geneh migung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Außerdem hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 12 des Grundgesetzes (Waffen- und Sprengstoffrecht).
Drucksache 325/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
... e) In Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 sind die Wörter "; werden dabei Belange des Sprengstoffrechts berührt, beteiligt der Ausschuss den Sachverständigenausschuss für explosionsgefährliche Stoffe nach § 6 Absatz 2 des
Drucksache 305/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... bereits nach drei Jahren aufgehoben. Im Hinblick darauf, dass im Bereich des Sprengstoffrechts eine Gebührenerhebung durch die Länder auf Grundlage der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz erfolgen kann, ist hier eine Übergangsregelung für die Länder erforderlich. Daher gewährleisten die Änderungen in Artikel 2 und 4 sowie die Streichung im Artikel 3, dass die Länder bis zum Ablauf der Übergangsfrist von fünf Jahren Gebühren auf Grund der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz erheben können.
Drucksache 319/12 (Begründung)
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen , zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung
... Die bisherige Nummer 10.1 wird unter Übernahme der Terminologie des Sprengstoffrechts zusammengefasst. Damit wird zugleich den UVP-rechtlichen Anforderungen Rechnung getragen, dass für diese Anlagen obligatorisch einer
Drucksache 185/12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... Koffein und Taurin können neben ihrer physiologischen Wirkung, die insbesondere bei Energydrinks im Vordergrund steht, in deutlich geringeren Mengen auch zu Aromazwecken eingesetzt werden. In diesem Fall finden die einschlägigen aromastoffrechtlichen Vorschriften Anwendung.
Drucksache 720/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... 17. Es gibt zurzeit nur einen rein additiven Ansatz zwischen Stoffrecht,
Drucksache 305/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... bereits nach drei Jahren aufgehoben. Im Hinblick darauf, dass im Bereich des Sprengstoffrechts eine Gebührenerhebung durch die Länder auf Grundlage der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz erfolgen kann, ist hier eine Übergangsregelung für die Länder erforderlich. Daher gewährleisten die Änderungen in Artikel 2 und 4 sowie die Streichung im Artikel 3, dass die Länder bis zum Ablauf der Übergangsfrist von fünf Jahren Gebühren auf Grund der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz erheben können.
Drucksache 661/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... Mit dem neuen Absatz 8 wird den beiden Zulassungsbehörden, dem Paul-Ehrlich-Institut für immunologische Tierarzneimittel und dem Friedrich-Loeffler-Institut für Invitro-Diagnostika, die Möglichkeit eingeräumt, den verschiedensten Behörden Auskünfte zu erteilen, soweit sie zur Durchführung tierimpfstoffrechtlicher Vorschriften erforderlich sind (z.B. GMP gerechte Herstellung von Tierimpfstoffen oder auftretende Risiken bei der Anwendung bestimmter Tierimpfstoffe).
Drucksache 720/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... 23. Es gibt zurzeit nur einen rein additiven Ansatz zwischen Stoffrecht,
Drucksache 466/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag
... gesetz aufgeführt sind, als verbindlicher Maßstab für die Durchführung von nichtklinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfungen für Stoffe und Zubereitungen, deren Ergebnisse für Zulassungsverfahren verwendet werden sollen, eingeführt. Sie betreffen eine Vielzahl von Zulassungs- oder Registrierungsverfahren in unterschiedlichen Rechtsgebieten wie dem Arzneimittel-, Chemikalien-, Lebens- und Futtermittelzusatzstoffe-, Pflanzenschutzmittel- und Sprengstoffrecht. Die Übergangsregelung des § 19a Absatz 5
Drucksache 382/12
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... Änderung der sprengstoffrechtlichen Kennzeichnungsbestimmungen für Explosivstoffe.
Drucksache 870/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
Drucksache 242/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... Ferner ist langfristig geplant, die Aufgabe der Anerkennung auf die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zu übertragen. Eine Aufgabenübertragung erfordert allerdings die Änderung des Staatsvertrags über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts vom 16./17. Dezember 1993, zuletzt geändert durch Vertrag vom 16. Dezember 2003.
Drucksache 242/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... Ferner ist langfristig geplant, die Aufgabe der Anerkennung auf die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zu übertragen. Eine Aufgabenübertragung erfordert allerdings die Änderung des Staatsvertrags über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts vom 16./17. Dezember 1993, zuletzt geändert durch Vertrag vom 16. Dezember 2003.
Drucksache 456/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
... und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
Drucksache 870/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dritte Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
Drucksache 81/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner -Salmonellen-Verordnung) sowie zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten und der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
... Die Mitteilung jeder Einzelimpfung soll nicht gefordert werden, da sie zu erheblichem Verwaltungsaufwand führt und nicht zwingend erforderlich ist, zumal auch Aufzeichnungen nach dem Tierimpfstoffrecht zu führen sind.
Drucksache 173/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006 S. 36). Daneben beseitigt der Gesetzentwurf zutage getretene punktuelle Lücken und Unklarheiten des bisherigen Rechts und schafft die Basis für eine zügige Anpassung technischer Bestimmungen an den Stand der Technik. Für einen begrenzten Personenkreis kann künftig auf die Erteilung sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse oder Befähigungsscheine verzichtet werden, weil der erforderliche Sicherheitsstandard (Zuverlässigkeit, fachliche Qualifikation) anderweitig auf gesetzlicher Grundlage in ausreichendem Maße gewährleistet ist oder durch behördeninterne Maßnahmen sichergestellt werden kann.
Drucksache 577/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... Inhaber sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse (§§ 7 und 27 des
Drucksache 173/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... Artikel 1 und 2 werden mit den Ergänzungen zur Einführung von technischen Regeln zum Sprengstoffrecht an die Rechtssystematik des Arbeitsschutzrechts angepasst.
Drucksache 81/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner -Salmonellen-Verordnung) sowie zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten und der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
... Die Mitteilung jeder Einzelimpfung soll nicht gefordert werden, da sie zu erheblichem Verwaltungsaufwand führt und nicht zwingend erforderlich ist, zumal auch Aufzeichnungen nach dem Tierimpfstoffrecht zu führen sind.
Drucksache 817/09
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG-Beleihungsverordnung - AkkStelleGBV )
... c) des Gefahrstoff- und Biostoffrechts,
Drucksache 816/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
... es. Die sprengstoffrechtlichen Regelungen des 4. SprengÄndG - hier von Bedeutung wegen der in Artikel 1 bezeichneten pyrotechnischen Gegenstände - treten am 1. Oktober 2009 in Kraft.
Drucksache 173/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... Artikel 1 und 2 werden mit den Ergänzungen zur Einführung von technischen Regeln zum Sprengstoffrecht an die Rechtssystematik des Arbeitsschutzrechts angepasst.
Drucksache 998/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufassung) KOM (2008) 809 endg.; Ratsdok. 17333/08
... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für ein einheitliches Stoffrecht einzusetzen, um [Doppelbewertungen und möglichst auch] Doppelregelungen zu vermeiden. (bei Annahme entfällt Ziffer 8)
Drucksache 350/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung
... Sprengstoffrecht, Tierschutzrecht, Pflanzenschutzrecht). Für diese ist nach Artikel 7 Abs. 4 der Richtlinie eine Nachprüfung der Berufsqualifikationen zulässig. Das Anzeigeverfahren nach § 13a
Drucksache 353/08
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Verbotsverordnung
... Mit der in § 3 Abs. 3 unter dem Unterbuchstaben cc vorgesehenen Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Abgabebücher und Empfangsscheine auf mindestens fünf Jahre nach der letzten Eintragung wird eine Anpassung an die im Sprengstoffrecht festgelegten Fristen (§ 16
Drucksache 32/08
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen
... 2. Waffen- und Sprengstoffrecht,
Drucksache 880/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... Die neue Nummer 2 sieht zusätzlich die Möglichkeit vor, Anfragen bei bestimmten anderen Behörden zu stellen und gegebenenfalls die dort über den Betroffenen geführten Akten einzusehen. Da nach § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 AtZüV auch ordnungsrechtliche Verstöße, u. a. gegen das Waffen- und Sprengstoffrecht, unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit für die Entscheidung über die Zuverlässigkeit des Betroffenen von Bedeutung sein können, soll ein gesetzliches Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht gegenüber den jeweils zuständigen Vollzugsbehörden die zuständige Behörde in die Lage versetzen, die notwendigen Informationen für die Entscheidungsfindung einzuholen.
Drucksache 8/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Anpassungsgesetz)
... in Deutschland Rechtssicherheit herrscht. Die Anpassung hinsichtlich der anderen Teile – d.h. Verbote und Beschränkungen, GHS-Verordnung, überarbeitete Biozidregelungen – soll dann je nach zeitlicher Entwicklung durch weitere eigenständige Rechtsetzungsvorhaben oder gesammelt im Rahmen des Stoffrechtsteils des UGB erfolgen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Chemikaliengesetzes
Artikel 2 Aufhebung der Prüfnachweisverordnung
Artikel 3 Änderung der Chemikalien-Kostenverordnung
Artikel 4 Änderung der Gefahrstoffverordnung
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel des Gesetzes und gemeinschaftsrechtlicher Hintergrund
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
IV. Konzeption und wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Zuständigkeitsregeln
2. Sanktionsregelungen
3. Vollzugsregelungen
4. Bereinigungsaufgabe
V. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
c Bürokratiekosten
2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu den Nummer n
Zu Nummer 27
Zu den Artikeln 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzes zur Anpassung des Chemikalienrechts an die REACH-Verordnung (REACH-AnpassungsG)
Drucksache 998/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufassung) KOM (2008) 809 endg.; Ratsdok. 17333/08
... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für ein einheitliches Stoffrecht einzusetzen, um Doppelbewertungen und möglichst auch Doppelregelungen zu vermeiden. Die Stoffbeschränkungen für Elektro- und Elektronikgeräte sollten in die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) langfristig integriert werden.
Drucksache 838/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften*)
... Entsprechend einer Forderung der Innenministerkonferenz vom November 2003 soll eine Angleichung der waffen- und sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit erfolgen.
Drucksache 273/2/07
Antrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation
... , das Sprengstoffrecht (Pyrotechnik) und das Gefahrstoffrecht nicht ausgenommen werden. Darüber hinaus sind die Verbraucherinnen und Verbraucher aktive Marktteilnehmer und Nachfrager für das breite Spektrum von Dienstleistungen, das von dem vorliegenden Gesetzentwurf gar nicht berührt wird.
Drucksache 285/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
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