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28 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stoffrichtlinie"


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Drucksache 578/19 (Beschluss)

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie), die in ihren wesentlichen Teilen bis zum 3. Juli 2021 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss.



Drucksache 578/1/19

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie), die in ihren wesentlichen Teilen bis zum 3. Juli 2021 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss.



Drucksache 340/15

... /EWG (Stoffrichtlinie) sowie den Anhängen II und III der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

1. Begriffsbestimmungen

2. Bewertung und Einstufung

2.2.5.1 Verordnung EG Nr. 1272/2008/EG, Anhang VI, die in Ziffer 1.1.3.1 genannten

3. Abfallverzeichnis

Artikel 2
Änderung der Deponieverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Ausgangslage auf EU-Ebene

2. Ausgangslage auf nationaler Ebene

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben / Prozesse der Verordnung

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Nummer 1

a Änderung des Anhangs III der Abfallrahmenrichtlinie

b Einführung neuer Abfallarten

Erfüllungsaufwand bei der Änderung der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung

Erfüllungsaufwand bei der Änderung der abfallrechtlichen Anlagenzulassung Deponien

Erfüllungsaufwand zur Änderung der Beförderungserlaubnisse für gefährliche Abfälle

Erfüllungsaufwand im abfallrechtlichen Nachweisverfahren

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Nummer 1

Zur Nummer 2 Umstellung behördlicher Entscheidungen

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3297: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Änderung der Einstufungskriterien

2. Einführung neuer Abfallarten


 
 
 


Drucksache 400/14

... /EG (Gefahrstoffrichtlinie) und



Drucksache 290/13

... Die Kohlenwasserstoffrichtlinie 94/22/EG37 legt die Bedingungen für die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen fest. Die Richtlinie führt zudem objektive und nichtdiskriminierende Auflagen für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Betreiber ein. In diesen Auflagen werden die allgemeinen Grundsätze dargelegt, um im Genehmigungsstadium den fairen Wettbewerb zu gewährleisten, ohne dass jedoch näher auf Risikomanagement, Sicherheit oder Umweltschutz eingegangen wird. Die Kommission hat daher weitere Auflagen für Risikomanagement, Umwelthaftung und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Genehmigungsinhaber und Betreiber vorgeschlagen38.



Drucksache 171/1/13

... /EWG ("Stoffrichtlinie") und



Drucksache 16/12

... Angesichts der Bewertungsergebnisse bleibt der Anwendungsbereich hinsichtlich der abgedeckten Sektoren weitgehend unverändert. Beschaffungen zum Zwecke der Exploration von Erdöl- und Erdgasvorkommen wurden allerdings aus dem Anwendungsbereich herausgenommen, da man zu der Einschätzung gelangt ist, dass dieser Sektor einem so starken Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist, dass die durch die Richtlinie bewirkte Beschaffungsdisziplin nicht mehr erforderlich ist. Die Wettbewerbssituation in diesem Wirtschaftsbereich wurde im Zusammenhang mit vier verschiedenen Anträgen auf Gewährung einer Ausnahme nach dem derzeitigen Artikel 308 analysiert. In allen vier Fällen wurde festgestellt, dass es sich geografisch gesehen um einen weltweiten Markt handelt, was im Übrigen auch der etablierten Praxis in Fusionsfällen9 entspricht. Die Schlussfolgerung lautete in allen Fällen, dass die Konzentration auf dem Explorationsmarkt nicht hoch ist. Abgesehen von den staatlichen Unternehmen ist für den Markt die Beteiligung von internationalen, vertikal integrierten Privatunternehmen, den sogenannten "Super-Majors" (BP, ExxonMobil und Shell), sowie einer Anzahl so genannter "Majors" kennzeichnend, und der individuelle Marktanteil selbst der "Super-Majors" liegt deutlich unter einem Prozent. All dies führte regelmäßig zu der Schlussfolgerung, dass diese Faktoren ein Indiz dafür sind, dass die Tätigkeiten unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind; der Marktzugang wird zudem weiter liberalisiert durch die Bestimmungen der Kohlenwasserstoffrichtlinie10. Daher ist es angezeigt, die rechtliche Situation zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten (Vergabestellen, Mitgliedstaaten, Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Rat) zu reduzieren, indem vermieden wird, dass der Erlass von Einzelentscheidungen gemäß Artikel 30 in Bezug auf jeden einzelnen der übrigen 23 Mitgliedstaaten notwendig wird.



Drucksache 677/09 (Beschluss)

... Kunststoffrichtlinie



Drucksache 677/1/09

... Kunststoffrichtlinie



Drucksache 473/07 (Beschluss)

... Eine Neueinstufung aufgrund von GHS wird jedoch nicht aufgrund neuer Erkenntnisse bezüglich der Gefährlichkeit von Stoffen und Zubereitungen erfolgen, sondern stellt eine rein formale Umstellung der Systematik der Stoffrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 473/07 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 18

Zu Artikel 31

Zu Artikel 46

Zu Anhang I

Inkrafttreten der Verordnung


 
 
 


Drucksache 82/1/07

... /EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (Schadstoffrichtlinie) unterlaufen werden.



Drucksache 473/1/07

... 5. Viele derzeit gültige Regelungen des Arbeits- und Umweltschutzes orientieren sich an den gefahrstoffrechtlichen Einstufungen der gehandhabten Stoffe und Zubereitungen (z.B. die Einstufung als Störfallanlage). Eine Neueinstufung aufgrund von GHS wird jedoch nicht aufgrund neuer Erkenntnisse bezüglich der Gefährlichkeit von Stoffen und Zubereitungen erfolgen, sondern stellt eine rein formale Umstellung der Systematik der Stoffrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 473/1/07




Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 18

Zu Artikel 31

12. Zu Artikel 46 Abs. 2

Zu Anhang I

Inkrafttreten der Verordnung


 
 
 


Drucksache 82/07 (Beschluss)

... /EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (Schadstoffrichtlinie) unterlaufen werden.



Drucksache 82/07

... Bestimmte Komponenten von ETS (wie Arsen, 1,3-Butadien, Benzol und Propylenoxid) sind in Anhang 1 der Schadstoffrichtlinie (67/548/EWG)51 als krebserregend eingestuft. Die EU-Rechtsvorschriften über chemische



Drucksache 621/06

... en oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor (ABl. EU (Nr.) L 123 S. 42; im folgenden Biokraftstoffrichtlinie). Nach Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe a dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ein Mindestanteil an Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Kraftstoffen auf ihren Märkten in Verkehr gebracht wird; sie haben hierfür nationale Richtwerte festzulegen. Als Bezugswert für diese Richtwerte gilt nach Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe b der Richtlinie, gemessen am Energieinhalt, ein Anteil von 5,75 % aller Otto- und Dieselkraftstoffe für den Verkehrssektor, die auf dem Markt des jeweiligen Mitgliedstaates bis zum 31. Dezember 2010 in Verkehr gebracht werden.



Drucksache 138/06 (Beschluss)

... en von 5,75 Prozent verbindlich zu formulieren. Hierfür ist allerdings u. a. eine Änderung der EU-Kraftstoffrichtlinie erforderlich, die derzeit nur eine Beimischung von 5 Prozent erlaubt. Er begrüßt deshalb auch das Vorhaben der Kommission, in 2006 drei weitere Berichte - zur



Drucksache 138/1/06

... en von 5,75 Prozent verbindlich zu formulieren. Hierfür ist allerdings u. a. eine Änderung der EU-Kraftstoffrichtlinie erforderlich, die derzeit nur eine Beimischung von 5 Prozent erlaubt. Er begrüßt deshalb auch das Vorhaben der Kommission, in 2006 drei weitere Berichte - zur



Drucksache 773/1/05

... /EWG (Explosivstoffrichtlinie) erfasst werden.



Drucksache 773/05 (Beschluss)

... /EWG (Explosivstoffrichtlinie) erfasst werden.



Drucksache 15/05

... /EWG (Explosivstoffrichtlinie) stellt das innergemeinschaftliche Verbringen unter Genehmigungsvorbehalt. Die Genehmigung wurde bisher formlos erteilt. Mit Entscheidung



Drucksache 985/04

Gefahrstoffrichtlinien herangezogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 985/04




A. Zielsetzung

2 B.Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

1. Anwendungsbereich

2. Allgemeine Vorschriften

2.1 Abfallverzeichnis-Verordnung

2.2 Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft für das Abfallverzeichnis

2.3 Wasserhaushaltsgesetz WHG

3. Gefahrenrelevante Eigenschaften und Gefährlichkeitsmerkmale

3.1 Gefahrenrelevante Eigenschaften nach der Richtlinie über gefährliche Abfälle

Tabelle

3.2 Gefährlichkeitsmerkmale

Tabelle

Tabelle

3.3 Erläuterungen zur Konkretisierung der gefahrenrelevanten Eigenschaften H1, H2, H9, H12, H13 und H14

Tabelle

Tabelle

4.1 Systematik der Zuordnung

4.2 Beurteilung von Abfällen aufgrund von relevanten gefährlichen Inhaltsstoffen

4.2.1 Gefahrenrelevanz der organischen Inhaltsstoffe

Tabelle

4.2.2 Gefahrenrelevanz von Metallverbindungen

4.2.3 Gefahrenrelevanz von FCKW

4.2.4 Gefahrenrelevanz von Asbest und künstlichen Mineralfasern KMF

Tabelle

5. Vorgaben zur Analytik

6. Referenzen

7. Inkrafttreten

Anhang I
Liste der gefährlichen Abfallarten ohne Spiegeleinträge

Anhang II
Liste der Spiegeleinträge

Anhang III
Bestimmungswerte für die gefahrenrelevante Eigenschaft H13

Anhang V
Konzentrationsgrenzen ausgewählter Metallverbindungen (Stoffeinstufung aus Anhang I der Stoffrichtlinie 7)

Anhang VI
Vorgaben zur Untersuchung von Abfällen

1. Probenahme

1.1 Homogenität /Inhomogenität/Heterogenität

1.2 Anzahl der Proben und Probenmenge

2. Bestimmung der Parameter

2.1 Analytische Verfahren Feststoffe

2.2 Eluate

2.3 Bekanntmachungen sachverständiger Stellen


 
 
 


Drucksache 985/1/04

... Bei der Bestimmung der gefahrenrelevanten Eigenschaften H7, H10 und H11 sind auch Stoffe zu berücksichtigen, die zwar noch nicht in Anhang I der Stoffrichtlinie aufgenommen sind, aber bereits entsprechend den Kriterien des Anhangs VI der Stoffrichtlinie bewertet und als krebserzeugend, fortpflanzungsschädigend und erbgutverändernd eingestuft sind. Bei der Bestimmung der Eigenschaft H7 sind auch Stoffe zu berücksichtigen, deren krebserzeugende Eigenschaft in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 985/1/04




1. Zu Nummer 3.2 Satz 5

2. Zu Nummer 3.3 H9 Satz 2

3. Zu Nummer 3.3 H9 Satz 4

4. Zu Nummer 3.3 H13 Satz 9 und 10 - neu -

5. Zu Nummer 4.2 Satz 2 und 3 und Nr. 4.2.1 PAK Satz 7

6. Zu Nummer 4.2 Satz 3 - neu - und 4 - neu -

7. Zu Nummer 4.2.1 LHKW Satz 2 und 3

8. Zu Nummer 4.2.1 PCB Satz 4 und Überschrift zu Tabelle 6

9. Zu Nummer 4.2.1 Tabelle 6

10. Zu Nummer 4.2.1 Persistente organische Schadstoffe POP - neu -

11. Zu Nummer 4.2.1 Kohlenwasserstoffe Satz 8 - neu -

12. Zu Nummer 4.2.3 Überschrift, Satz 1 und 2

13. Zu Anhang II Abfallschlüssel 16 02 13

14. Zu Anhang II Abfallschlüssel 17 01 06*, 17 05 03*, 17 05 05*, 17 05 07*, 17 08 01*, 17 09 03*, 19 01 11*

15. Zu Anhang II Abfallschlüssel 17 05 05*

16. Zu Anhang II Abfallschlüssel 17 06 03*

17. Zu Anhang VI Nr. 2.1 Tabelle

18. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten

19. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

20. Begründung

21. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf

22. Die Bundesregierung wird gebeten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.