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20 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Straßenreinigung"


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Drucksache 575/18

... e der Fall bei Förderungen nach der Förderrichtlinie für die Nachrüstung von Diesel-Bussen der Schadstoff-klassen Euro III, IV, V und EEV im Öffentlichen Personennahverkehr vom 21. Februar 2018 (Bundesanzeiger AT, 28. März 2018). Für schwere Kommunalfahrzeuge wie etwa Müllwagen oder Straßenreinigungsfahrzeuge ist dies etwa der Fall bei einer Förderung, wie sie im "Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten" vorgesehen ist. Die Anknüpfung an die finanzielle Förderung durch einen Titel des Bundes stellt die Einhaltung einer bestimmten Minderungsleistung sicher, da diese Voraussetzung für die genannte Förderung ist. Nur mit einer effektiven Minderungsleistung wird eine relevante Minderung der Stickstoffoxidemissionen der Fahrzeuge und damit eine Verbesserung der Luft erreicht.

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Drucksache 575/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 599/1/15

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren darauf hinzuwirken, dass die Beschreibung der Siedlungsabfälle dahingehend geändert wird, dass sie sich auf alle Haushaltsabfälle sowie Abfälle aus dem Einzelhandel, von Unternehmen und aus Bürogebäuden und Einrichtungen, in denen von der Art und Zusammensetzung her mit Haushaltsabfällen vergleichbare Abfälle anfallen, bezieht. Die im Kommissionsvorschlag einbezogenen Straßenreinigungsabfälle, Marktabfälle und ähnlichen Abfälle sollten unberücksichtigt bleiben. Diese Abfälle stammen weder aus privaten Haushalten, noch sind sie mit Haushaltsabfällen vergleichbar.

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Drucksache 599/1/15




Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Artikel 3 Nummer 1a

Zu Artikel 1 Nummer 2

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Artikel 3 Nummer 4 Definition Bioabfall

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 3 Definition Altöl

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d Artikel 3 Nummer 4a Definition Bauabfälle

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e und f Artikel 3 Nummer 16 und 17b

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe f Artikel 3 Nummer 17 und 17a Definition Recycling

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 15 Definition der stofflichen Verwertung

20. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 4 Absatz 3

21. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie :

22. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Artikel 5 Absatz 1

2 Hauptempfehlung:

23. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 11, 14, 15 Buchstabe a und b und Nummer 23 Delegierte Rechtsakte

24. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Artikel 5 Absatz 2 und anderer Befugnisse zum Erlass delegierter Rechtsakte

25. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a

26. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Artikel 6 Absatz 3

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

30. Zu Artikel 1 Nummer 8 Artikel 8a Absatz 4 Buchstabe b und c

Zu Artikel 1 Nummer 9

34. Zu Artikel 1 Nummer 9 und Nummer 21 Artikel 9 Absatz 5 und Artikel 37 Absatz 3

35. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 1 und 2

36. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe d

Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:

37. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 11a Absatz 2

38. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22

39. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22

Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:

40. Zu Artikel 1 Nummer 15 Artikel 27 Absatz 1 und 4

Zu Artikel 1 Nummer 19

Hilfsempfehlung zu Ziffer 23:

47. Zu Artikel 1 Nummer 23 Artikel 38a


 
 
 


Drucksache 308/1/14

... 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren darauf hinzuwirken, dass die Beschreibung der Siedlungsabfälle in Anhang VI dahingehend geändert wird, dass sie sich auf alle Haushaltsabfälle sowie Abfälle aus dem Einzelhandel, von Unternehmen und aus Bürogebäuden und Einrichtungen, in denen von der Art und Zusammensetzung her mit Haushaltsabfällen vergleichbare Abfälle anfallen, bezieht. Dabei sollen die üblicherweise für Siedlungsabfälle verwendeten Abfallschlüssel des Europäischen Abfallartenkatalogs zur Konkretisierung herangezogen werden. Die im Kommissionsvorschlag einbezogenen Straßenreinigungsabfälle, Marktabfälle und ähnliche Abfälle sollten unberücksichtigt bleiben. Diese Abfälle stammen weder aus privaten Haushalten, Einrichtungen oder Unternehmen, sie sind auch nicht vergleichbar mit solchen. Darüber hinaus wäre es mit großen

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Drucksache 308/1/14




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 11

Zu Artikel 1 Nummer 12

Zu Artikel 1 Nummer 16

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 20

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Anhang VII

Schlussbemerkung

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 308/14

... - Gartenabfälle, Laub, Rasenschnitt, der Inhalt von Abfallbehältern, Straßenreinigungs- und Marktabfälle,

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Drucksache 308/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1 Studien

2.2 Interne Konsultation

2.3 Externe Konsultation

2.4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Erläuternde Dokumente

3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2008/98/EG

Artikel 9
Abfallvermeidung

Artikel 11a
Frühwarnsystem

Artikel 17
Überwachung gefährlicher Abfälle

Artikel 24
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Artikel 26
Registrierung

Artikel 37
Berichterstattung

Artikel 38a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 39
Ausschussverfahren

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 94/62/EG

Artikel 3a
Änderung von Anhang I

Artikel 6a
Frühwarnsystem

Artikel 20
Spezifische Maßnahmen

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 21a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 1999/31/EG

Artikel 5a
Frühwarnsystem

Artikel 15
Berichterstattung

Artikel 16
Änderung der Anhänge

Artikel 17
Ausschussverfahren

Artikel 17a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 2000/53/EG

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2006/66/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 2012/19/EU

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Adressaten

Anhang 1
Anhang zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle,1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Anhang VI
Zusammensetzung von Siedlungsabfällen

Anhang VII
Mindestanforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung

Anhang VIII
Maßnahmen im Plan gemäß Artikel 11a (Frühwarnsystem)


 
 
 


Drucksache 857/10

... 3. Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,

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Drucksache 857/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltswirkungen ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

H. Nachhaltigkeit

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG)

§ 1
Autobahn- und Bundesstraßenmaut

§ 2
Mautschuldner

§ 3
Mautsätze

§ 4
Mautentrichtung und Mauterstattung

§ 5
Nachweis der Mautentrichtung durch den Mautschuldner

§ 6
Einrichtungen zur Erhebung der Maut

§ 7
Kontrolle

§ 8
Nachträgliche Mauterhebung

§ 9
Datenlöschung, Geschäftsstatistiken

§ 10
Bußgeldvorschriften

§ 11
Mautaufkommen

§ 12
Beginn der Mauterhebung auf Bundesautobahnen

§ 13
Beginn der Mauterhebung auf Bundesstraßen

§ 14
Mauthöhe

§ 15
Verkündung von Rechtsverordnungen

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 1 Satz 1Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb) Mautpflichtige Bundesstraßen oder Abschnitt e von Bundesstraßen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb

Anlage 2
(zu § 14) Mautsätze

Artikel 2
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung der LKW-Maut-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Mautstreckenausdehnungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 6
Aufhebung von Vorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziel

3. Haushaltsauswirkungen

4. Auswirkungen auf die Wirtschaft; Preisniveau

5. Bürokratiekosten

6. Gesetzgebungskompetenz

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1506: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 52/09

... 7. der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst und

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Drucksache 52/09




Abschnitt 4
Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche

§ 10
Anwendungsbereich

§ 11
Rechtsverordnung

§ 12
Kommission

§ 13
Rechtsfolgen


 
 
 


Drucksache 966/08

... c) die Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser sowie die Abwasserentsorgung, Müllabfuhr, Brandschutz, Straßenreinigung und Schneeräumung;

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Drucksache 966/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 3
Ziele des UIL

Artikel 4
Standort des UIL

Artikel 5
Anwendung von

Artikel 6
Schlussbestimmungen

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Finanzielle Beiträge

Artikel 3
Sitz des UIL, öffentliche und andere Dienstleistungen

Artikel 4
Übertragung von Geldern,

Artikel 5
Schlussbestimmungen

Denkschrift

1 . Allgemeines

2. Besonderes

a Abkommen über den Sitz des UIL

b Abkommen über die Verwaltung des Sitzes des UIL

Anlage
Stellungnahme des nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 614: Verordnungsentwurf zu dem Abkommen vom 21. Februar 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur über den Sitz des UNESCO-Instituts für Lebenslanges Lernen sowie dem Abkommen vom 21. Februar 2007 über die Verwaltung des Sitzes des UNESCO-Instituts für Lebenslanges Lernen


 
 
 


Drucksache 968/08 Straßenreinigung

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Drucksache 968/08




Artikel 1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)

2 Abkürzungsverzeichnis

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009


 
 
 


Drucksache 506/08

... - Kategorie 18 (Straßenreinigung, Abfallbehandlung usw.):

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Drucksache 506/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Beurteilung durch die Kommission

1.4. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.5. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Entsprechungstabelle

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Zu Artikel 1

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 115

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang


 
 
 


Drucksache 158/06

... (1) Auf Ersuchen eines ordnungsgemäß ermächtigten Bediensteten des Gerichtshofs tun die zuständigen Behörden ihr Möglichstes, um die Bereitstellung der vom Gerichtshof benötigten öffentlichen Dienstleistungen zu angemessenen Bedingungen sicherzustellen oder zu unterstützen; dazu zählen Post-, Telefon-, Telegrafen-, Faxvermittlungs- und Onlinedienste, Elektrizitäts-, Wasser- und Gasversorgung sowie Abwasserbeseitigung, Müllabfuhr, Brandschutz, Nahverkehr und Straßenreinigung.

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Drucksache 158/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit des Gerichtshofs

Artikel 3
Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten des Gerichtshofs

Artikel 4
Flagge und Emblem

Artikel 5
Immunität des Gerichtshofs, seiner Vermögenswerte, Guthaben und Gelder

Artikel 6
Archive

Artikel 7
Wahrnehmung der Aufgaben des Gerichtshofs außerhalb des Sitzes

Artikel 8
Nachrichtenverkehr

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Erstattung von Steuern und/oder sonstigen Abgaben

Artikel 11
Besteuerung

Artikel 12
Gelder und Freiheit von Währungsbeschränkungen

Artikel 13
Mitglieder des Gerichtshofs

Artikel 14
Bedienstete

Artikel 15
Nach Artikel 289 des Seerechtsübereinkommens ernannte Sachverständige

Artikel 16
Bevollmächtigte, Rechtsbeistände und Anwälte

Artikel 17
Zeugen, Sachverständige und Personen, die Aufträge durchführen

Artikel 18
Staatsangehörige und Personen mit ständigem Aufenthalt

Artikel 19
Einhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Passierscheine und Visa

Artikel 22
Freizügigkeit

Artikel 23
Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung

Artikel 24
Zusammenarbeit mit den Behörden des Vertragsstaats

Artikel 25
Verhältnis zu Sondervereinbarungen

Artikel 26
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 27
Unterzeichnung

Artikel 28
Ratifikation

Artikel 29
Beitritt

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Vorläufige Anwendung

Artikel 32
Adhoc-Anwendung

Artikel 33
Kündigung

Artikel 34
Verwahrer

Artikel 35
Verbindliche Wortlaute

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit des Gerichtshofs

Artikel 3
Sitzgelände

Artikel 4
Recht und Autorität auf dem Sitzgelände

Artikel 5
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

Artikel 6
Umgebung des Sitzgeländes

Artikel 7
Schutz des Sitzgeländes

Artikel 8
Immunität des Gerichtshofs, seiner Vermögenswerte, Guthaben und Gelder

Artikel 9
Archive

Artikel 10
Öffentliche Dienstleistungen auf dem Sitzgelände

Artikel 11
Nachrichtenverkehr

Artikel 12
Flagge und Emblem

Artikel 13
Soziale Sicherheit

Artikel 14
Arbeitserlaubnis für Familienmitglieder

Artikel 15
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 16
Gelder und Freiheit von Währungsbeschränkungen

Artikel 17
Vorrechte, Immunitäten, Erleichterungen und sonstige Vorteile

Artikel 18
Vorrechte und Immunitäten für die Mitglieder und die Bediensteten des Gerichtshofs

Artikel 19
Vorrechte und Befreiungen in Bezug auf Steuern und sonstige Abgaben für die Mitglieder und die Bediensteten des Gerichtshofs

Artikel 20
Nach Artikel 289 des Seerechtsübereinkommens ernannte Sachverständige

Artikel 21
Bevollmächtigte, die Streitparteien vertreten, sowie Rechtsbeistände und Anwälte, die vor dem Gerichtshof auftreten sollen

Artikel 22
Zeugen, Sachverständige und Personen, die Aufträge durchführen

Artikel 23
Staatsangehörige des Gastlands und Personen, die im Gastland ständig ansässig sind

Artikel 24
Aufhebung

Artikel 25
Passierscheine, Ausweise und Notifikation

Artikel 26
Einreise in und Durchreise durch das Gastland sowie Aufenthalt im Gastland

Artikel 27
Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung

Artikel 28
Verantwortung, Haftung und Versicherung

Artikel 29
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 30
Notenwechsel

Artikel 31
Ergänzungsabkommen

Artikel 32
Verhältnis zum Allgemeinen Übereinkommen

Artikel 33
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 34
Änderungen

Artikel 35
Inkrafttreten

Artikel 36
Registrierung

Denkschrift

A. Übereinkommen vom 23. Mai 1997 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

B. Abkommen vom 14. Dezember 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Internationalen Seegerichtshof über den Sitz des Gerichtshofs

I . Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 11/06 (Beschluss)

... 12. Typischerweise eignen sich von öffentlichen Stellen beschaffte Spezialfahrzeuge für Feuerwehr, Entsorgung, Straßenreinigung, Winterdienst usw. nicht für den Ansatz der Kommission, da auf Grund der geringen Stückzahl ein nennenswerter EEV-Markt kaum entstehen wird und die Gesamtkilometerleistung dieser Fahrzeugsparte zu vernachlässigen ist. Es ist vielmehr zu befürchten dass Sonderentwicklungsprogramme für Nischenprodukte erforderlich werden dies würde sich in dauerhaft erhöhten Beschaffungskosten niederschlagen die von der öffentlichen Hand nicht getragen werden können.



Drucksache 11/1/06

... 12. Typischerweise eignen sich von öffentlichen Stellen beschaffte Spezialfahrzeuge für Feuerwehr, Entsorgung, Straßenreinigung, Winterdienst usw. nicht für den Ansatz der Kommission, da auf Grund der geringen Stückzahl ein nennenswerter EEV-Markt kaum entstehen wird und die Gesamtkilometerleistung dieser Fahrzeugsparte zu vernachlässigen ist. Es ist vielmehr zu befürchten, dass Sonderentwicklungsprogramme für Nischenprodukte erforderlich werden; dies würde sich in dauerhaft erhöhten Beschaffungskosten niederschlagen, die von der öffentlichen Hand nicht getragen werden können.

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Drucksache 11/1/06




Konzeption der Ausschüsse Fz, In, Vk und Wi

Konzeption des U


 
 
 


Drucksache 592/1/05

... Nach geltendem Recht (§ 3 Abs. 1 Satz 1) sind die Hersteller von Chassisfahrzeugen zwar verpflichtet, auch Fahrzeuge zurückzunehmen, die von anderen mit Aufbauten (Wohnmobile, Krankenwagen, Betonmischer, Straßenreinigungsfahrzeuge, Kräne etc. pp.) versehen wurden. Sie trifft aber nicht die Pflicht des § 3 Abs. 2 Satz 2, die Kosten hierfür zu übernehmen, weil es im geltenden Recht den § 3 Abs. 4 Nr. 6 gibt, der wie folgt lautet:

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Drucksache 592/1/05




Artikel 1
Nr. 4 ist wie folgt zu fassen:


 
 
 


Drucksache 592/05 (Beschluss)

... Nach geltendem Recht (§ 3 Abs. 1 Satz 1) sind die Hersteller von Chassisfahrzeugen zwar verpflichtet, auch Fahrzeuge zurückzunehmen, die von anderen mit Aufbauten (Wohnmobile, Krankenwagen, Betonmischer, Straßenreinigungsfahrzeuge, Kräne etc. pp.) versehen wurden. Sie trifft aber nicht die Pflicht des § 3 Abs. 2 Satz 2, die Kosten hierfür zu übernehmen, weil es im geltenden Recht den § 3 Abs. 4 Nr. 6 gibt, der wie folgt lautet:

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Drucksache 592/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d § 3 Abs. 7

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 4

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 8 Abs. 2

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 - neu - Anhang Nr. 3.2.3.3 Satz 2, Nr. 3.2.4.1 Satz 8 und 9 - neu -

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 76/16 PDF-Dokument



Drucksache 85/17 PDF-Dokument



Drucksache 284/17 PDF-Dokument



Drucksache 599/15 PDF-Dokument



Drucksache 628/15 PDF-Dokument



Drucksache 686/09 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.