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29 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Straßenverbindung"


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Drucksache 173/20

... Die Wirkung des Gesetzesvorhabens entspricht einer nachhaltigen Entwicklung und steht im Einklang mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Betroffen ist hiervon insbesondere das Nachhaltigkeitsziel SDG 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur). Eines seiner Unterziele beinhaltet den Aufbau einer hochwertigen, verlässlichen und widerstandsfähigen Infrastruktur, die regionale und grenzüberschreitende Infrastrukturen einschließt, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle zu legen. Dies trifft auch auf den Ersatz der im Zuge der deutschen Bundesstraße B 1 und der polnischen Landstraße 22 bestehenden und wegen eingeschränkter Tragfähigkeit und erheblicher Baumängel nicht mehr leistungsfähige Grenzbrücke zu. Das neue Brückenbauwerk stellt sicher, dass den Menschen beiderseits der deutschpolnischen Grenze dauerhaft eine leistungsfähige und verkehrssichere Straßenverbindung erhalten. Dies kommt mit Blick auf die Straßenverkehrssicherheit auch dem Nachhaltigkeitsziel SDG 3 (Gesundheit und Wohlergehen) und dem Klimaschutz SDG 13 wegen der Beseitigung eines Engpasses zugute.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Gegenstand des Abkommens

Artikel 2
Planung und Durchführung des Vorhabens

Artikel 3
Grunderwerb und Beteiligung der Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission und der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission

Artikel 4
Abnahme

Artikel 5
Erhaltung

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Zahlungen

Artikel 8
Betretungsrecht, Aufenthaltstitel

Artikel 9
Steuerliche Regelungen

Artikel 10
Deutsch-Polnische Gemischte Kommission und Deutsch-Polnische Projektgruppe

Artikel 11
Datenschutz

Artikel 12
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 13
Geltungsdauer und Abkommensänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 393/20

... "Innerlausitzer Bundesfernstraßen Aus- und Neubau Bundesstraßenverbindung A4-A15".



Drucksache 389/18 (Beschluss)

... (2) Das Planfeststellungsverfahren für die kombinierte Schienen- und Straßenverbindung des Vorhabens nach Absatz 1 richtet sich nach den Verfahrensvorschriften dieses Gesetzes. Zuständig für das Planfeststellungsverfahren ist das Land Schleswig-Holstein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 17 Absatz 2 Satz 1, 1a - neu -, 2, 3, 5 und 7 FStrG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 17 Absatz 2 FStrG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 17g FStrG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17h Satz 1 FStrG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 17i - neu - FStrG Nummer 9a - neu - Anlage zu § 17e Absatz 1 FStrG *

§ 17i
Feste Fehmarnbeltquerung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 6b - neu - § 18f Absatz 1 FStrG

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 2 Satz 1, 2, 3, 5 und 7 AEG

12. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 2 AEG

13. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 18f AEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 18h - neu - AEG *

§ 18h
Feste Fehmarnbeltquerung

15. Zu Artikel 2 Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 1 Satz 1 AEG

16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 2 Satz 2 - neu - BEVVG

17. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 2 BEVVG

18. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 14 Absatz 2 WaStrG

19. Zu Artikel 4 Nummer 6a - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 WaStrG

20. Zu Artikel 4a - neu - § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, § 87b Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 VwGO , Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - Inkrafttreten

‚Artikel 4a Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 633/12

... "4. Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Sinne des Absatzes 4. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nummer 32. Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt wird. Nach § 8 Absatz 2 Satz 11 oder Absatz 3 steuerfreie Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mindern den nach Satz 2 abziehbaren Betrag; ist der Arbeitgeber selbst der Verkehrsträger, ist der Preis anzusetzen, den ein dritter Arbeitgeber an den Verkehrsträger zu entrichten hätte. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so sind die Wege von einer Wohnung, die nicht der ersten Tätigkeitsstätte am nächsten liegt, nur zu berücksichtigen, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/12




Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesreisekostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 650/2/11

... 41. - ist weiterhin der Korridor 5 "Helsinki - Valetta" im Abschnitt Nürnberg - München - Brenner durch die Straßenverbindung Plzen - Straubing - Mühldorf zu ergänzen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/2/11




Zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11

Zum Schienennetz

Zum Straßennetz

Zu Binnenhäfen bzw. Terminals

Zur BR-Drucksache 650/11

Zur BR-Drucksache 656/11

Zu Artikel 20

Direktzuleitung zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11


 
 
 


Drucksache 710/11

... 2. von dem regelmäßig kombinierter Verkehr der entsprechenden Art und Richtung durchgeführt wird und 3. der die kürzeste, verkehrsübliche Straßenverbindung zur Be- oder Entladestelle hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/11




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand:

E. Bürokratiekosten

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

1. Abschnitt Güterkraftverkehr mit Gemeinschaftslizenzen

§ 1
Erteilung und Entziehung der Gemeinschaftslizenz

§ 2
Änderungsmitteilung und Urkundenänderung

§ 3
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Güterverkehr (Bundesamt)

2. Abschnitt Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit CEMT-Genehmigungen und CEMT-Umzugsgenehmigungen

§ 4
Geltungsbereich, Erteilung und Entziehung der CEMT-Genehmigung

§ 5
Fahrtenberichtheft

§ 6
Urkundenänderung

§ 7
CEMT-Umzugsgenehmigung

§ 7a
Verwendung der CEMT-Genehmigung

3. Abschnitt Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit bilateralen Genehmigungen

§ 8
Geltung der bilateralen Genehmigung auf dem inländischen Streckenteil

4. Abschnitt Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit Drittstaatengenehmigungen

§ 9
Geltungsbereich der Drittstaatengenehmigung

§ 10
Erteilung der Drittstaatengenehmigung

§ 11
Unternehmer- und fahrzeugbezogene Drittstaatengenehmigung

§ 12
Ausnahmen

5. Abschnitt Grenzüberschreitender gewerblicher kombinierter Verkehr

§ 13
Definition

§ 14
Nächstgelegener geeigneter Bahnhof

§ 15
An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens innerhalb eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 16
An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 17
Nachweis über die Durchführung von grenzüberschreitendem gewerblichem kombiniertem Verkehr

5a. Abschnitt Kabotage

§ 17a
Befugnis zur Kabotage

6. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften

§ 18
Bedingungen für den Fahrzeugeinsatz

§ 19
Ausschluss von Unternehmern mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom Güterkraftverkehr

7. Abschnitt Verfahren zur Erteilung einer Fahrerbescheinigung

§ 20
Antrag auf Ausstellung einer Fahrerbescheinigung

§ 21
Geltungsdauer und Unternehmensbindung der Fahrerbescheinigung

§ 22
Rückgabe der Fahrerbescheinigung

§ 23
Änderungsmitteilung und Urkundenänderung

§ 24
Überwachung

8. Abschnitt Ordnungswidrigkeiten, In- und Außerkrafttreten

§ 25
Ordnungswidrigkeiten

§ 26
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung und der zu Grunde liegenden EU-Bestimmungen

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 7a

Zu § 8

Zu § 9

Zu §§ 10

Zu § 20

Zu § 21

Zu §§ 22

Zu § 25

Zu § 26

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1633: Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kab tageverkehr o


 
 
 


Drucksache 130/09

... Das Gesamtnetz umfasst: 95 700 km Straßenverbindungen, 106 000 km Schienenverbindungen (einschließlich 32 000 km Hochgeschwindigkeitsverbindungen), 13 000 km Binnenwasserstraßen, 411 Flughäfen und 404 Seehäfen. Die meisten dieser Verbindungen und Knotenpunkte bestehen bereits. Jedoch müssen fast 20 000 km Straßenverbindungen, mehr als 20 000 km Schienenverbindungen (größtenteils Hochgeschwindigkeitsverbindungen) und 600 km Binnenwasserstraßen noch gebaut oder umfassend erneuert werden. Die Kosten hierfür betragen nach jüngsten Schätzungen der Mitgliedstaaten 500 Mrd. EUR4.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/09




Grünbuch TEN-V: Überprüfung der Politik - Ein besser integriertes Transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik

1. Einführung

2. Grundlagen der künftigen TEN-V-Politik

EG-Vertrag

Besonderheiten

Bislang erzielte Erfolge

Stärken und Schwächen

5 Netzplanung

Realisierung des Netzes

Erwartete Verkehrsnachfrage

3. Aspekte der Weiterentwicklung Des TEN-V

3.1 Netzplanung

Die Zukunft des Gesamtnetzes

Mögliche Einbindung eines vorrangigen Netzes?

Eine konzeptionelle Säule

Infrastrukturaspekte von besonderer Bedeutung für den künftigen TEN-V-Aufbau

Unterschiedliche Erfordernisse von Personen- und Güterverkehr

Flughäfen und Häfen als wichtigste Verbindungspunkte Europas mit der Welt

Verkehr auf Wasserwegen in der EU

5 Güterverkehrslogistik

Intelligente Verkehrssysteme

Innovation

Ein TEN-V-Kernnetz?

3.2. Durchführungsebene

In den TEN-V-Plänen aufgestellte Gesamtfinanzierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Gemeinschaftsinstrumente nichtfinanzieller Art zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Koordinierung – Europäische Koordinatoren und Korridorkoordinierung

Methode der offenen Koordinierung

4. Optionen für den künftigen TEN-V-Aufbau

5. Informationen im Hinblick auf Stellungnahmen zu diesem Grünbuch


 
 
 


Drucksache 275/2/09

... - auf den Inseln und Halligen, mit Ausnahme der Inseln, die mit einer festen Straßenverbindung mit dem Festland verbunden sind, und der Hamburger Hallig, erhöhen sich die Gebühren nach Nummer 1 bis Nummer 5.3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/2/09




Zu Anlage 3 Nummern 5.4.3 - neu - und 5.4.4 - neu -

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 275/09 (Beschluss)

... - auf den Inseln und Halligen, mit Ausnahme der Inseln, die mit einer festen Straßenverbindung mit dem Festland verbunden sind, und der Hamburger Hallig, erhöhen sich die Gebühren nach Nummer 1 bis Nummer 5.3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/09 (Beschluss)




1. Zu Nummer 1 der Eingangsformel

2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 1

3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 6 und 7

4. Zu § 1 Absatz 6

5. Zu § 1 Absatz 7 - neu - und Absatz 8 - neu -

6. Zu § 2 Absatz 1 Satz 4

7. Zu § 6 Satz 1

8. Zu § 6 Satz 2

9. Zu Anlage 1 Nummer 2.6

11. Zu Anlage 3 Nummer 1.2

12. Zu Anlage 3 Nummer 4.1, 4.2 und 4.3

13. Zu Anlage 3 Nummern 5.4.3 - neu - und Nummer 5.4.4 - neu -

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

14. Zu Anlage 4 Nummer 1 und 23

15. Zu Anlage 4 Nummer 7

16. Zu Anlage 4 Nummer 11

17. Zu Anlage 4 Nummer 12

18. Zu Anlage 4 Nummer 15 Buchstabe a

19. Zu Anlage 4 Nummer 24


 
 
 


Drucksache 15/09

... (1) Die Feste Fehmarnbeltquerung wird zwischen Puttgarden und Rødbyhavn errichtet. Die Feste Fehmarnbeltquerung wird als kombinierte Schienen- und Straßenverkehrsverbindung errichtet die aus einer elektrifizierten zweigleisigen Schienenstrecke und einer vierstreifigen Straßenverbindung mit der technischen Qualität eines Autobahnstandards besteht. Die Feste Fehmarnbeltquerung umfasst auch Einrichtungen für die Gebührenerhebung, die sich im Königreich Dänemark befinden sollen sowie diverse Einrichtungen für den Betrieb. Die endgültige Festlegung der Linienführung und die Errichtung der Festen Fehmarnbeltquerung erfolgen in Übereinstimmung mit den jeweiligen nationalen behördlichen Genehmigungsverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung

Artikel 1
Gegenstand des Vertrags

Artikel 2
Beschreibung der Festen Fehmarnbeltquerung

Artikel 3
Errichtung und Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung

Artikel 4
Straßenbaulast

Artikel 5
Beschreibung der Hinterlandanbindungen

Artikel 6
Die Gesellschaft, die für die Errichtung und den Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung zuständig ist

Artikel 7
Organisation der Gesellschaft

Artikel 8
Bereitstellung der notwendigen Flächen und Genehmigungen

Artikel 9
Festsetzung der Gebühren für die Straßennutzung

Artikel 10
Entgelte für die Nutzung der Schienenwege und den Zugang zu den Schienenwegen

Artikel 11
Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur und Planung des Eisenbahnverkehrs

Artikel 12
Gemeinschaftszuschüsse für transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V)

Artikel 13
Genehmigungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bauausführung

Artikel 14
Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Notfallmanagements

Artikel 15
Steuern

Artikel 16
Regelung bezüglich der Arbeitsbedingungen

Artikel 17
Einreiserecht und Arbeitserlaubnisse

Artikel 18
Datenschutz

Artikel 19
Gemeinsamer Ausschuss

Artikel 20
Konsultationsgremium

Artikel 21
Streitigkeiten

Artikel 22
Änderungen des Vertrags sowie übrige Verpflichtungen

Artikel 23
Ratifikation und Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 494: Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung


 
 
 


Drucksache 147/09 (Beschluss)

... 4. Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nummer 32. Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird. Nach § 8 Absatz 3 steuerfreie Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindern den nach Satz 2 abziehbaren Betrag; ist der Arbeitgeber selbst der Verkehrsträger, ist der Preis anzusetzen, den ein dritter Arbeitgeber an den Verkehrsträger zu entrichten hätte. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so sind die Wege von einer Wohnung, die nicht der Arbeitsstätte am nächsten liegt, nur zu berücksichtigen, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/09 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 147/09

... Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nr. 32. Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird. Nach § 8 Abs. 3 steuerfreie Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindern den nach Satz 2 abziehbaren Betrag; ist der Arbeitgeber selbst der Verkehrsträger, ist der Preis anzusetzen, den ein dritter Arbeitgeber an den Verkehrsträger zu entrichten hätte. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so sind die Wege von einer Wohnung, die nicht der Arbeitsstätte am nächsten liegt nur zu berücksichtigen, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 747/08

... In den neuen Mitgliedstaaten gibt es nur wenige gute Straßenverbindungen, und die Fahrtzeiten zwischen Großstädten sind sehr viel länger als in den alten 15 Mitgliedstaaten (Karte 8). Auch gute Eisenbahnverbindungen gibt es nicht überall und in vielen Mitgliedstaaten sind die Strecken nicht für den Hochgeschwindigkeitsverkehr geeignet und oft sanierungsbedürftig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/08




Mitteilung

1. Der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt aus territorialer Perspektive

2. Hin zu einer ausgewogeneren und harmonischeren Entwicklung6

2.1. Konzentration: Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftsdichte

2.2. Anbindung der Gebiete: Überwindung der Entfernung

2.3. Zusammenarbeit: Überwindung der Teilung

2.4. Regionen mit geografisch bedingten Besonderheiten

3. Territorialer Zusammenhalt in Theorie und Praxis auf Gemeinschaftsebene und in den Mitgliedstaaten

3.1. Territorialer Zusammenhalt in der Planung der EU-Politik...

3.2. ... und in den Debatten in und zwischen den Mitgliedstaaten

4. Diskussionspunkte

1. Begriffsbestimmung

2. Umfang und Reichweite territorialer Maßnahmen

3. Bessere Zusammenarbeit

4. Bessere Koordinierung

5. Neue territoriale Partnerschaften

6. Besseres Verständnis des territorialen Zusammenhalts


 
 
 


Drucksache 301/06

... Das Straßenbauprojekt liegt auf deutscher Seite in Nordrhein-Westfalen und hat eine besondere Bedeutung für das Fernstraßennetz dieses Landes. Die für den Personen- und Güterverkehr wichtigen Straßenverbindungen zwischen den beiden bedeutenden Wirtschaftspartnern werden durch den Bau der Grenzbrücke deutlich verbessert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Zusammenschluss der deutschen Bundesstraße B 56n und der niederländischen Regionalstraße N 297n an der gemeinsamen Staatsgrenze durch Errichtung einer Grenzbrücke

Artikel 1
Gegenstand und Ziel des Vertrages

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Planung und Bauausführung

Artikel 4
Baurecht und Grunderwerb

Artikel 5
Abnahme

Artikel 6
Erhaltung und Verkehrssicherung

Artikel 7
Kosten

Artikel 8
Zahlungen

Artikel 9
Betretungsrecht, Arbeitsgenehmigungen

Artikel 10
Steuer- und Zollbestimmungen

Artikel 11
Datenschutz

Artikel 12
Gemeinsame Grenzbrückenkommission

Artikel 13
Streitbeilegung

Artikel 14
Geltungsdauer und Vertragsänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15


 
 
 


Drucksache 464/06

... Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nr. 32. Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/06




Steueränderungsgesetz 2007

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Bergmannsprämien

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 5a
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 5b
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 5c
Gesetz über den auswärtigen Dienst

Artikel 5d
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 141/06

... Schwerpunkte der Investitionsplanung sind der Ausbau des Projektes 17 Deutsche Einheit (Bundeswasserstraßenverbindung Rühen-Magdeburg-Berlin), des westdeutschen Kanalnetzes (hier insbesondere Dortmund-Ems-Kanal) und des Mittellandkanals sowie



Drucksache 263/06

... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerische Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Aargau - von dem Wunsch geleitet, die Straßenverbindungen zwischen beiden Staaten zu verbessern und den Durchgangsverkehr durch ihr Hoheitsgebiet zu erleichtern - sind wie folgt übereingekommen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II . Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Gegenstand des Abkommens

Artikel 2
Beschreibung der Brücke

Artikel 3
Bauausführung

Artikel 4
Baurecht und Grunderwerb

Artikel 5
Abnahme

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Erstattungsleistungen

Artikel 8
Erhaltung

Artikel 9
Arbeitsgenehmigung und Rücknahmepflicht

Artikel 10
Steuerliche und zollrechtliche Bestimmungen

Artikel 11
Grenzabfertigungsanlagen

Artikel 12
Gemischte Kommission

Artikel 13
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 14
Geltungsdauer und Abkommensänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Registrierungsklausel

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 507/06

... Deswegen ist dem Stand der regionalen Wirtschaftsentwicklung und einer etwa vorhandenen guten Infrastrukturausstattung Rechnung zu tragen. In den am wenigsten entwickelten Regionen und Ländern können internationale und interregionale Verbindungen langfristig höhere Erträge in Form einer höheren Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bringen und gleichzeitig die Mobilität der Arbeitskräfte erleichtern. In Regionen mit einer weit gestreuten, kleinteiligen Wirtschaftsgrundlage und einer durch Kleinstädte geprägten Siedlungsstruktur hingegen kann es sinnvoller sein, regionale Verkehrsinfrastrukturen zu errichten. In Regionen mit unzureichenden Straßennetzen sollten Fördermittel auch für den Bau von wirtschaftlich unverzichtbaren Straßenverbindungen bereitgestellt werden. Auch für die Herausforderungen, die sich in Bezug auf Mobilität und Zugänglichkeit in städtischen Gebieten stellen, sollten Lösungen gefunden werden. Diesbezüglich sind Managementsysteme und saubere Verkehrslösungen zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/06




Begründung

1. Einführung

2. Kohäsion, Wachstum, Beschäftigung

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

3.1. Konzentration

3.2. Konvergenz

3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit

3.5. Governance

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und

4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

4.1.2. Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle

4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln

4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme

4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die

4.3.3. Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und

4.3.4. Verwaltungskapazitäten

4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

5. Der teritoriale Aspekt der Kohäsionspolitik

5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von

5.3. Zusammenarbeit

5.4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

5.5. Transnationale Zusammenarbeit

5.6. Interregionale Zusammenarbeit

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, 2007-2013

1. Einleitung Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

1.1 Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte

1.1.1 Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

1.1.2 Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

1.1.3 Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

1.2 Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

1.2.1 Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

1.2.2 Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

1.2.3 Förderung der Informationsgesellschaft für alle

1.2.4 Besserer Zugang zu Finanzmitteln

1.3 Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

1.3.1 Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren

1.3.2 Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

1.3.3 Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und Qualifikation

1.3.4 Verwaltungskapazitäten

1.3.5 Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

2. DER territoriale Aspekt DER Kohäsionspolitik

2.1 Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

2.2 Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von Fischereigebieten und von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen

2.3 Zusammenarbeit

2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

2.5 Transnationale Zusammenarbeit

2.6 Interregionale Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 330/06

... Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird. Nach § 8 Abs. 3 steuerfreie Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindern den nach Satz 2 abziehbaren Betrag; ist der Arbeitgeber selbst der Verkehrsträger, ist der Preis anzusetzen, den ein dritter Arbeitgeber an den Verkehrsträger zu entrichten hat. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so sind die Wege von einer Wohnung, die nicht der Arbeitsstätte am nächsten liegt, nur zu berücksichtigen wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird. Aufwendungen für die Wege vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands und zurück (Familienheimfahrten) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich wie Werbungskosten abgezogen werden. Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Beschäftigungsort anzusetzen; Sätze 3 bis 5 sind entsprechend anzuwenden. Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt. Durch die Entfernungspauschalen sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und durch die Familienheimfahrten veranlasst sind. Behinderte Menschen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bergmannsprämiengesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen des Entwurfs eines Steueränderungsgesetz 2007 Steuermehr-/-mindereinnahmen - in Mio. €

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe h

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

4 Allgemein:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 59/05

... Gesetz zu dem Vertrag vom 5. April 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Polen und der Tschechischen Republik über den Bau einer Straßenverbindung in der Euroregion Neiße, im Raum zwischen den Städten Zittau in der Bundesrepublik Deutschland, Reichenau (Bogatynia ) in der Republik Polen und Hradek nad Nisou/Grottau in der Tschechischen Republik



Drucksache 59/05 (Beschluss)

Gesetz zu dem Vertrag vom 5. April 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Polen und der Tschechischen Republik über den Bau einer Straßenverbindung in der Euroregion Neiße, im Raum zwischen den Städten Zittau in der Bundesrepublik Deutschland, Reichenau (Bogatynia) in der Republik Polen und Hrädek nad Nisou/Grottau in der Tschechischen Republik



Drucksache 836/05

... Bau einer Straßenverbindung im Dreiländereck der Euroregion Neiße(Zittau/Reichenau/Grottau)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 836/05




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2005

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen


 
 
 


Drucksache 588/05

... Deswegen ist dem Stand der regionalen Wirtschaftsentwicklung und einer etwa vorhandenen guten Infrastrukturausstattung Rechnung zu tragen. In den am wenigsten entwickelten Regionen und Ländern können internationale und interregionale Verbindungen langfristig höhere Erträge in Form einer höheren Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bringen und gleichzeitig die Mobilität der Arbeitskräfte erleichtern. In Regionen mit einer weit gestreuten, kleinteiligen Wirtschaftsgrundlage und einer durch Kleinstädte geprägten Siedlungsstruktur hingegen kann es sinnvoller sein, regionale Verkehrsinfrastrukturen zu errichten. In Konvergenzregionen mit unzureichenden Straßennetzen sollten Fördermittel auch für wirtschaftlich unverzichtbare Straßenverbindungen bereitgestellt werden. Die gilt in geringerem Maße auch für Regionen, die unter die Übergangsregelung fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/05




2 Inhalt

1. Einleitung 3

2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung 5

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda 5

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung 6

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 7

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 12

5. Berücksichtigung des territotialen Aspekts der Kohäsionspolitik 33

6. Die nächsten Schritte 37

Mitteilung

1. Einleitung

2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

3.1. Konzentration

3.2. Konvergenz

3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit

3.5. Governance

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und Arbeitskräfte

4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

4.1.2. Steigerung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle

4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln

4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren

4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

4.3.3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung

4.3.4. Verwaltungskapazitäten

4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

5. Berücksichtigung des Territorialen Aspekts der Kohäsionspolitik

5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums

5.3. Zusammenarbeit

5.4. Grenzübergreifende Zusammenarbeit

5.5. Transnationale Zusammenarbeit

5.6. Interregionale Zusammenarbeit

6. Die nächsten Schritte

Anhang


 
 
 


Drucksache 783/04

über den Bau einer Straßenverbindung in der Euroregion Neiße, im Raum zwischen den Städten Zittau in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 783/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I . Allgemeiner Teil

II . Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

2 Vertrag

Artikel 1
Gegenstand und Ziel des Vertrags

Artikel 2
Streckenführung, Ausführung und Abnahme der neuen Straße

Artikel 3
Grenzbrücke und Grenzübergänge

Artikel 4
Kosten

Artikel 5
Zahlungen

Artikel 6
Gemischte Kommission

Artikel 7
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Geltungsdauer, Änderungen und Registrierung des Vertrags

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 180/19 PDF-Dokument



Drucksache 389/1/18 PDF-Dokument



Drucksache 400/19 PDF-Dokument



Drucksache 400/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 551/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.