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68 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Straßenverkehrsbehörde"


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Drucksache 224/20

... Durch die Änderung entstehen keine unmittelbaren Kosten. Durch die vorgeschlagene Änderung verringert sich die Zahl der vom Lkw-Fahrverbot umfassten Feiertage. Dies führt zu einer Verringerung der Zahl der für Spediteure erforderlichen Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot und in der Folge zu geringeren Gebühreneinnahmen bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Dem stehen jedoch ein geringerer Personaleinsatz und Verwaltungsaufwand gegenüber.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 158/19 (Beschluss)

... ,(3) Für das Befahren von anderen Verkehrsflächen können die Straßenverkehrsbehörden abweichend von Absatz 1 und 2 Ausnahmen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller zulassen. Eine allgemeine Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen auf solchen Verkehrsflächen kann durch Anordnung des Zusatzzeichens

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 eKFV

§ 3
Berechtigung zum Führen

2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, 4 und 5 eKFV

3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - eKFV

4. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 4 Satz 3, 4, 5 und 6 eKFV

5. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 eKFV

6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2, 3 und 4 eKFV

7. Zu Artikel 1 § 13 Satz 2 und 3 eKFV

8. Zu Artikel 1 § 14 Nummer 5 eKFV

9. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 4 Satz 1 eKFV

10. Zu Artikel 2 Nummer 1 und 2 - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1a und § 10 Absatz 3 Satz 2 FeV

11. Zu Artikel 4 Nummer 4 Anlage laufende Nummer 238 und 238.1 BKatV

12. Zu Artikel 4a - neu - § 5 Absatz 4 Satz 2, § 9 Absatz 3 Satz 1 StVO

‚Artikel 4a Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:


 
 
 


Drucksache 158/1/19

... ,(3) Für das Befahren von anderen Verkehrsflächen können die Straßenverkehrsbehörden abweichend von Absatz 1 und 2 Ausnahmen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller zulassen. Eine allgemeine Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen auf solchen Verkehrsflächen kann durch Anordnung des Zusatzzeichens

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/1/19




1. Zu Artikel 1 § 3 eKFV

§ 3
Berechtigung zum Führen

2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, 4 und 5 eKFV

3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - eKFV

4. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 6 - neu -, § 14 Nummer 8, 9 und 10 - neu - eKFV und Artikel 4 Nummer 4 Anlage laufende Nummer 238 und 238.1 BKatV *

5. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 4 Satz 3, 4, 5 und 6 eKFV

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 eKFV

7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2, 3 und 4 eKFV

8. Zu Artikel 1 § 13 Satz 2 und 3 eKFV

9. Zu Artikel 1 § 14 Nummer 5 eKFV*

10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 4 Satz 1 eKFV

11. Zu Artikel 4 Nummer 4 Anlage laufende Nummer 238 und 238.1 BKatV *


 
 
 


Drucksache 289/19 (Beschluss)

... Regelmäßig treten bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen durch die Gemeinden und bei der Umsetzung der darin vorgesehenen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörden Fragestellungen und Unstimmigkeiten zwischen den Behörden auf. Grund ist insbesondere, dass das technische Regelwerk zur Ermittlung der Lärmbelastung zwischen dem Immissionsschutzrecht einerseits und dem Straßenverkehrsrecht andererseits bisher nicht harmonisiert worden ist. Ein sehr streitig geführtes Thema in den Ländern ist dabei auch die Verbindlichkeit von Lärmaktionsplänen für die umsetzenden Behörden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 289/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Harmonisierung der Rechtsgrundlagen und Regelwerke zum Lärmschutz


 
 
 


Drucksache 289/19

... Regelmäßig treten bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen durch die Gemeinden und bei der Umsetzung der darin vorgesehenen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörden Fragestellungen und Unstimmigkeiten zwischen den Behörden auf. Grund ist insbesondere, dass das technische Regelwerk zur Ermittlung der Lärmbelastung zwischen dem Immissionsschutzrecht einerseits und dem Straßenverkehrsrecht andererseits bisher nicht harmonisiert worden ist. Ein sehr streitig geführtes Thema in den Ländern ist dabei auch die Verbindlichkeit von Lärmaktionsplänen für die umsetzenden Behörden.



Drucksache 591/19 (Beschluss)

... Ferner ist sie ungeeignet, zu der vom Bund beabsichtigten Vergrößerung der behördlichen Spielräume bei Verkehrsversuchen beizutragen. Das Einvernehmen hätte lediglich ein Veto- und Abwehrrecht der Gemeinden zur Folge. Dazu gehört die Entscheidung der Gemeinde darüber, ob sie die verkehrsregelnde Anordnung der Straßenverkehrsbehörde durch Erteilung ihres Einvernehmens ermöglicht oder aber durch Versagung des Einvernehmens verhindert (siehe dazu bereits BVerwG, Urteil vom 20. April 1994, Az. 11 C 17.93).

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Drucksache 591/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 6 StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 12 Absatz 4 Satz 3 StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 5 Satz 1 StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und 1a - neu - StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 23 Absatz 1c Satz 3 - neu - StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 39 Absatz 1b StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 39 Absatz 7 StVO

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd und Doppelbuchstabe ee § 39 Absatz 7 StVO

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c § 39 Absatz 10 Satz 2 StVO

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 2 StVO

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 3 StVO

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 39 Absatz 11 Satz 4 StVO

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Buchstabe c, Nummer 13 Buchstabe f, Nummer 14 Buchstabe b und Nummer 17 § 44 Absatz 4 Satz 2, Absatz 6, § 45 Absatz 11, § 46 Absatz 2a und § 52 Absatz 5 StVO

15. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 StVO

16. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 45 Absatz 1h Satz 1 StVO

17. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 8 - neu - StVO

18. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 47 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu -, Absatz 2 Nummer 4 Satz 1, Satz 2 - neu -, Nummer 6 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 - neu - StVO

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 2.1 Spalte 3 Satz 2, laufende Nummer 3.2 Spalte 3 Satz 2, laufende Nummer 9.1 Spalte 3 Satz 2 StVO

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a1 - neu - und Buchstabe b Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 23 und 24.1 StVO

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a1 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 23 StVO

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 24.1 Spalte 3 Nummer 3 StVO

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 25 StVO Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c ist zu streichen.

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d1 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 31 StVO

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe e Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 41.1 Spalte 3 StVO

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe i Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummer 54.4 Spalte 3 StVO

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe j1 und j2 - neu - Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 laufende Nummern 63.6 und 64.2 StVO

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe k Anlage 2 laufende Nummer 68 Spalte 2, Spalte 3 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 3 Buchstabe b und c, Erläuterung Nummer 3 - neu - StVO

29. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a bis c Anlage 3 laufende Nummer 7 Spalte 3 Nummer 3 Buchstabe b Satz 2, Nummer 4 Buchstabe b Satz 2, laufende Nummer 8 Spalte 3 Nummer 4 Buchstabe b Satz 2, Nummer 5 Buchstabe b Satz 2, laufende Nummer 10 Spalte 3 Nummer 3 Buchstabe b Satz 2, Nummer 4 Buchstabe b Satz 2 StVO

30. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 7 StVO

31. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe d Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 24.1 und 24.2 - neu - StVO

32. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 laufende Nummer 22 StVO

33. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 01 bis 04 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 2, 2.1, 2.2 und 2.3 BKatV

34. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 5a, 5b und 5c - neu -, Nummer 24o und 24p - neu - und Nummer 43 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 39, 39.1, 41, 64, 64.1 und Anhang zu Nummer 11 der Anlage Tabelle 1 Abschnitt a und c BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

35. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 9a und 9b - neu -, Nummer 12a, 12b, 12c und 12d - neu -, Nummer 13, Nummer 13a, 13b, 13c und 13d - neu -, Nummer 17 und Nummer 24g und 24h - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 51, 51.1, 51b, 51b.1, 51b.2, 51b.2.1, 51b.3, 52, 52.1, 52.2, 52.2.1, 53.1, 60 und 60.1 BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

36. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 17a, 17b und 17c - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 54, 54.1, 54.2, 54.2.1, 54.3, 54.3.1, 54.3.2. 54.3.3, 54.4, 54.4.1, 54.4.2, 54.4.3, 54.4.4, 54.4.4.1, 54.4.4.2, 54.4.4.3 BKatV

37. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24a - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 55b - neu - BKatV

38. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24b, 24c, 24d, 24e und 24f - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 58, 58.1, 58.1.1 und 58.1.2 - neu -, 58.2 und 58.2.1 BKatV Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe e Anlage 13 zu § 40 laufende Nummer 3.2.7d - neu - FeV

39. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24i - neu - bis 24n - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 63, 63.1, 63.2, 63.3, 63.4, 63.5 BKatV

40. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 24q und 24r - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 laufende Nummer 117 und 118 BKatV

41. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 32a - neu - bis 32d - neu - Anlage laufende Nummer 141.1 bis 141.4 BKatV , Nummer 33 Anlage laufende Nummer 141.4.1 BKatV , Nummer 33a - neu - bis 33d - neu - Anlage laufende Nummer 141.4.2, 141.4.3, 142, 142a BKatV , Nummer 39a - neu - Anlage laufende Nummer 153 BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe d

42. Zu Artikel 6 Inkrafttreten

Artikel 6
Inkrafttreten

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:


 
 
 


Drucksache 158/4/19

... ,(3) Für das Befahren von anderen Verkehrsflächen können die Straßenverkehrsbehörden abweichend von Absatz 1 und 2 Ausnahmen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller zulassen. Eine allgemeine Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen auf solchen Verkehrsflächen kann durch Anordnung des Zusatzzeichens

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/4/19




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 575/18

... Im Übrigen können die Straßenverkehrsbehörden nach § 40 Absatz 1 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Ausnahmen von Verboten des Kraftfahrzeugverkehrs zulassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 640/2/18

... -Zulassungs-Ordnung bedingt eine Änderung der verwaltungsinternen Abläufe bei den zuständigen Behörden. Derzeit liegen den Ländern keine Informationen über das geplante Verwaltungshandeln des Kraftfahrtbundesamtes insbesondere im Hinblick auf die Aufsicht über die Technischen Dienste und die Qualitätssicherung der Gutachten vor. Da die Begutachtung der Fahrzeuge und die darauf basierende Erteilung von Betriebserlaubnissen durch die zuständigen Behörden (Straßenverkehrsbehörden) der Länder in einem engen Zusammenhang stehen, ist eine Abstimmung der Verwaltungsabläufe zur Qualitätssicherung notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/2/18




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 69/17 (Beschluss)

... 19. Bei der Abschätzung des Erfüllungsaufwandes ergeben sich Fragen insbesondere dazu, warum Straßenverkehrsbehörden sich solche Auslesegeräte anschaffen sollten. Bisher gab es keinen Bedarf bei diesen Behörden, solche fahrzeugbezogenen Daten auszulesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/17 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 169/17

... Für die zuständigen Straßenverkehrsbehörden und Straßenbetreiber, die Verkehrsinformationen liefern ("Datenlieferant"), ist ein geringer Aufwand für die Bereitstellung der abzugebenden Eigenerklärung über die Einhaltung der Anforderungen aus den delegierten Verordnungen zu erwarten. Die Eigenerklärungen müssen nach den Anforderungen der jeweils einschlägigen delegierten Verordnung für die Bereiche "Echtzeitverkehrsinformationen", "Sicherheitsrelevante Verkehrsinformationen" und "Sicheres Lastkraftwagen (LKW) Parken" der Nationalen Stelle zur Verfügung gestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand des Bundes

b. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

§ 5
Aufgabenübertragung

§ 6
Aufgaben der Nationalen Stelle

§ 7
Nutzung der Nationalen Stelle durch andere Behörden

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

I. Änderung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern Intelligente Verkehrssysteme - Gesetz IVSG

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand des Bundes

4. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Belange

VII. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1 Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetz - IVSG

Zu Nummer 1

§ 2
Nummer 10 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 11 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 12 IVSG(neu)

§ 2
Nummer 13 IVSG(neu)

Zu Nummer 2

§ 5
IVSG(neu)

§ 6
IVSG(neu)

§ 7
IVSG(neu)

Zu Nummer 3

§§ 8 und 9

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 69/1/17

... 30. Bei der Abschätzung des Erfüllungsaufwandes ergeben sich Fragen insbesondere dazu, warum Straßenverkehrsbehörden sich solche Auslesegeräte anschaffen sollten. Bisher gab es keinen Bedarf bei diesen Behörden, solche fahrzeugbezogenen Daten auszulesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/1/17




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a Absatz 4 StVG *

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

12. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 StVG

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG

19. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

21. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

22. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 1 StVG

23. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG

24. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG

25. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 332/16 (Beschluss)

... 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, wie in der Begründung zu der Verordnung angekündigt (Seite 14), die näheren Vorgaben zur Anordnung einer streckenbezogenen Höchstgeschwindigkeit vor den in § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 5 genannten Einrichtungen kurzfristig in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu regeln, um den örtlichen Straßenverkehrsbehörden bei der Umsetzung der Neuregelung die nötige Handlungssicherheit zu verschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 332/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 5 Satz 1

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 2a - neu - StVO, Satz 5 StVO


 
 
 


Drucksache 332/16

... Die aufgrund der erleichterten Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen notwendig werdenden Kosten für die Beschaffung, Anbringung, Entfernung, Unterhaltung und den Betrieb der amtlichen Verkehrszeichen hat für Straßen in der Baulast des Bundes der Bund zu tragen. Eine exakte Quantifizierung des Umfangs der Kosten ist nicht möglich. Derzeit ist nicht bekannt, wie viele Verkehrszeichen durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Länder auf Straßen in der Baulast des Bundes angeordnet werden. Die Sachkosten (pro Verkehrszeichen, Pfosten, Schellen, Fertigteilfundament) belaufen sich auf ca. 120 - 150 Euro. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Kosten je nach Örtlichkeit und verwendetem Material variieren können. Die anfallenden Kosten sind aus den für die Bundesfernstraßen zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zu bestreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 332/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Inhalt der Regelung

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3.1 Erfüllungsaufwand für den Bund

3.2 Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

VIII. Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 126/1/16

... In vielen Fällen werden Fahrtwege von Großraum- und Schwertransporten über die Grenzen der Länder hinaus erlaubt bzw. genehmigt und erfordern eine Übergabe des Begleitpersonals, was zu unnötigen Störungen des Verkehrsflusses durch die geparkten Transporte und damit verbunden zu einem großen Verkehrssicherheitsrisiko durch diese Fahrzeuge führt. Die Polizei begleitet im Regelfall innerhalb der zuständigen Grenzen der Dienststelle. Im Extremfall sind mehrere Übergaben bei einem einzelnen Transport erforderlich, was jeweils mit Verkehrssicherheitsrisiken verbunden ist. Ferner werden Polizeibeamte oft zu akuten Einsätzen gerufen und dazu sind derzeit weitere verkehrsgefährdende Wartezeiten durch den Schwertransport hinzunehmen. Für diese Aufgabe sollen besonders verpflichtete Personen eingesetzt werden, die in ähnlicher Weise wie Polizeibeamte verkehrsrechtliche Anordnungen als eigenständige Maßnahme der Straßenverkehrsbehörde treffen können (Beliehene).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 6 Absatz 1, Absatz 4

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 6 Absatz 1, Absatz 3b - neu - StVG - Hilfsempfehlung zu Ziffer 1


 
 
 


Drucksache 126/16 (Beschluss)

... In vielen Fällen werden Fahrtwege von Großraum- und Schwertransporten über die Grenzen der Länder hinaus erlaubt bzw. genehmigt und erfordern eine Übergabe des Begleitpersonals, was zu unnötigen Störungen des Verkehrsflusses durch die geparkten Transporte und damit verbunden zu einem großen Verkehrssicherheitsrisiko durch diese Fahrzeuge führt. Die Polizei begleitet im Regelfall innerhalb der zuständigen Grenzen der Dienststelle. Im Extremfall sind mehrere Übergaben bei einem einzelnen Transport erforderlich, was jeweils mit Verkehrssicherheitsrisiken verbunden ist. Ferner werden Polizeibeamte oft zu akuten Einsätzen gerufen und dazu sind derzeit weitere verkehrsgefährdende Wartezeiten durch den Schwertransport hinzunehmen. Für diese Aufgabe sollen besonders verpflichtete Personen eingesetzt werden, die in ähnlicher Weise wie Polizeibeamte verkehrsrechtliche Anordnungen als eigenständige Maßnahme der Straßenverkehrsbehörde treffen können (Beliehene).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/16 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 332/1/16

... "Die Straßenverkehrsbehörde beschränkt oder verbietet den Kraftfahrzeugverkehr, soweit Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen nach § 47 Absatz 6 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 332/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 5 Satz 1

Zu Artikel 1 Nummer 2a

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 - neu -, 8 - neu -, Absatz 1f Satz 2, Absatz 9 StVO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 2a - neu - StVO, Satz 5 StVO

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 255/1/15

... 148 Bei der Bevorrechtigung geht die Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs aller Verkehrsteilnehmer vor. Vor jeder Entscheidung über eine Bevorrechtigung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen sind die Straßenbaubehörden und die Polizeien zu hören. Die Straßenverkehrsbehörde bedarf der Zustimmung der obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle, wenn von einer Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen elektrisch betriebene Fahrzeuge ausgenommen werden sollen. Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn und soweit die oberste Landesbehörde die Straßenverkehrsbehörde vom Erfordernis der Zustimmung befreit hat."

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Drucksache 255/1/15




Zu Artikel 1 Nummer n


 
 
 


Drucksache 255/15 (Beschluss)

... 148 Bei der Bevorrechtigung geht die Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs aller Verkehrsteilnehmer vor. Vor jeder Entscheidung über eine Bevorrechtigung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen sind die Straßenbaubehörden und die Polizeien zu hören. Die Straßenverkehrsbehörde bedarf der Zustimmung der obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle, wenn von einer Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen elektrisch betriebene Fahrzeuge ausgenommen werden sollen. Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn und soweit die oberste Landesbehörde die Straßenverkehrsbehörde vom Erfordernis der Zustimmung befreit hat."



Drucksache 255/15

... 151 Bei der Bevorrechtigung geht die Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs aller Verkehrsteilnehmer vor. Vor jeder Entscheidung über eine Bevorrechtigung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen sind die Straßenbaubehörden und die Polizeien zu hören. Die Straßenverkehrsbehörde bedarf der Zustimmung der obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle, wenn von einer Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen elektrisch betriebener Fahrzeuge ausgenommen werden sollen. Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn und soweit die oberste Landesbehörde die Straßenverkehrsbehörde vom Erfordernis der Zustimmung befreit hat." b) Die Randnummern 148 und 149 werden zu den Randnummern 152 und 153.

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Drucksache 255/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 553/13

... Es steht jedoch zu bezweifeln, dass das vom Bundesverkehrsminister angedachte Verfahren zu den gewünschten Ergebnissen einer Förderung des Car-Sharing führen wird. Denn die derzeit geltenden verkehrsrechtlichen Regeln hinsichtlich der Anordnung von Car-Sharing-Stellplätzen erzeugen ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit bei Kommunen und Straßenverkehrsbehörden. Nachdem bei der Ausweisung von Car-Sharing-Parkplätzen nach geltendem Recht schwerlich mit einer Gefahrenlage argumentiert werden kann, bliebe nur die Berufung auf eine entsprechende städtische Verkehrsplanung, was in der Praxis aber ein sehr langwieriger und rechtlich schwer zu begründender Weg sein dürfte. Es sollte deswegen eine gesetzliche Regelung erfolgen, um klare und einheitliche Regelungen zur Anordnung von Car-Sharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum mit dem Ziel der Entlastung von Umwelt und Verkehr zu schaffen. Entsprechende Erfahrungen liegen sowohl aus anderen Ländern wie etwa den USA, Kanada, Belgien, den Niederlanden, Großbritannien, Finnland, Italien etc. als auch infolge von Einzellösungen in einzelnen Städten Deutschlands vor.



Drucksache 774/12

... Die Bundesregierung hat die Entschließung des Bundesrates aufgenommen und geprüft, inwiefern den Straßenverkehrsbehörden der Länder die Möglichkeit eingeräumt werden kann, Parkplätze nur für Car-Sharing-Fahrzeuge anzuordnen. Insbesondere die Frage, ob eine Rechtsänderung im

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Drucksache 774/12




Stellungnahme der Bundesregierung Entschließung des Bundesrates zur 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 812/12

... Der Entscheidung über den Antrag auf Befriedung aus ethischen Gründen hat eine Anhörung der Betroffenen vorauszugehen. Der Kreis der Anhörungsberechtigten spiegelt weitgehend die von der Behörde abzuwägenden Belange wider: Neben dem Antragsteller nennt die Vorschrift die Jagdgenossenschaft, zu deren Jagdbezirk das Grundstück zählt. Sofern die Jagdgenossenschaft die Jagd verpachtet hat, ist auch der Jagdpächter anzuhören. Der Wegfall von Grundstücken infolge Befriedung kann im Einzelfall zu erheblichen Behinderungen bei der Jagdausübung auf der verbleibenden Jagdbezirksfläche führen und negative Auswirkungen auf den laufenden Jagdpachtvertrag haben. Dies gilt nicht nur für den eigentlichen Jagdbetrieb (z.B. grundstücksübergreifende Bejagung durch Drückjagden/ räumliche Organisation der Jagd/ Aufstellen von Hochsitzen/ Ausbringen von Kirrungen etc.), von dem das befriedete Grundstück auszunehmen ist, sondern auch für weitere Hegemaßnahmen (z.B. Anlegen von Wildäckern und Hecken). Befriedete Grundstücke können zu Rückzugsgebieten für das Wild werden, einen Anstieg der Wildpopulation befördern und ggf. einen Anstieg von Wildschäden auf den benachbarten Flächen verursachen. Vor diesem Hintergrund sind auch die angrenzenden Grundeigentümer anzuhören (aus dem betroffenen Jagdbezirk/ den angrenzenden Jagdbezirken) sowie der Jagdbeirat und sonstige Träger öffentlicher Belange (z.B. Landwirtschaftsamt bzw. -kammer, Straßenverkehrsbehörden, Naturschutzbehörden), soweit sie betroffen sind.

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Drucksache 812/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Bund

b Länder

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 6a
Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Sachverhalt

III. Alternativen

IV. Mitteilungspflichten, andere administrative Pflichten oder Genehmigungsvorbehalte

V. Gesetzesfolgen

VI. Gesetzgebungszuständigkeit, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat

VII. Inkrafttreten und Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2375: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 428/12 (Begründung)

... Etwa zeitgleich hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. März 1988 Kriterien zur Verkehrsregelungspflicht der Straßenverkehrsbehörden aufgestellt. Danach brauchen die Straßenverkehrsbehörden nur insoweit Maßnahmen zu ergreifen, als dies objektiv erforderlich und nach objektiven Maßstäben zumutbar ist. Sie haben deshalb regelmäßig dann keine weiteren Pflichten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße unter Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden können. Von den Verkehrsteilnehmern wird dabei in schwierigen Verkehrslagen sogar eine gesteigerte Aufmerksamkeit erwartet. Zudem werden Kenntnisse über besondere Verkehrsgefahren vorausgesetzt. In derartigen Fällen ist eine Warnung nicht geboten, weil ein Kraftfahrer mit der erforderlichen Sorgfalt etwaige Schäden durch vorsichtiges Fahren abwehren kann.

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Drucksache 428/12 (Begründung)




I. Allgemeines

1. Vorbemerkung zum Neuerlass

2. Vorbemerkung zur Schilderwaldnovelle

3. Entstehungsgeschichte zur Schilderwaldnovelle

4. Grundsätzliches zur Schilderwaldnovelle

5. Wesentlicher Inhalt der Schilderwaldnovelle

a Reduzierung der Menge der Verkehrsschilder und Verbesserung der Beschilderung

b Radverkehrsvorschriften

c weitere wesentliche Inhalte

6. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

7. Erfüllungsaufwand

7.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

7.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

7.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II. Sonstige Kosten

9. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

10. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

a Allgemeines

b Im Einzelnen:

1. § 2 Absatz

2. § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c

3. § 5 Absatz 3 Nummer 2

4. § 6 Satz 1

5. § 7

6. § 7a neu

7. § 8 Absatz 1a und 2

8. § 9 Absatz 2

9. § 9a

10. § 10

11. § 12

12. § 13 Absatz 2

13. § 15a

14. §§ 16, 44, 45, 46, 47, 48

15. § 17 Absatz 2a

16. § 18

17. § 19

18. § 21 Absatz 3

19. § 24

20. § 30

21. § 31

22. § 35

23. § 37

24. § 39

25. § 40

26. § 41

27. § 42

28. § 43

29. § 44 Absatz 1 Satz 2

30. § 45

31. § 46 Absatz 3 Satz 4

32. § 49

33. § 51

34. § 52

35. § 53

36. Anlagen 1 bis 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2115: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 849/1/11

... Es ist daher bereits gesetzlich klarzustellen, dass die Voraussetzungen des § 13 Absatz 1 Nummer 3 NWRG-E bei Waffenbehörden, Polizeien und Verfassungsschutzbehörden erfüllt sind. Bei ihnen liegt das Erfordernis für automatisierte Abrufe auf der Hand. Im Ergebnis entspricht dies (für Straßenverkehrsbehörden und Polizei) auch der Rechtslage für die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt nach § 30a Absatz 2 StVG.

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Drucksache 849/1/11




1. Zu § 3 Nummer 14 NWRG

2. Zu § 4 Absatz 1 Nummer 3 NWRG

3. Zu § 6 Absatz 1 NWRG

4. Zu § 10 Nummer 4 NWRG

5. Zu § 10 Überschrift, Nummer 5a - neu - NWRG

6. Zu § 10 Nummer 6 NWRG

7. Zu § 10 Satz 2 - neu - NWRG

8. Zu § 11 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und 6 NWRG § 11 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

9. Zu § 13 Absatz 1 NWRG

10. Hilfsempfehlung

Zu § 13


 
 
 


Drucksache 857/10

... In Absatz 1 und Absatz 2 von § 6 wird nicht mehr auf „Straßenverkehrsbehörden“, sondern auf „zuständige Behörden“ verwiesen.

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Drucksache 857/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltswirkungen ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

H. Nachhaltigkeit

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG)

§ 1
Autobahn- und Bundesstraßenmaut

§ 2
Mautschuldner

§ 3
Mautsätze

§ 4
Mautentrichtung und Mauterstattung

§ 5
Nachweis der Mautentrichtung durch den Mautschuldner

§ 6
Einrichtungen zur Erhebung der Maut

§ 7
Kontrolle

§ 8
Nachträgliche Mauterhebung

§ 9
Datenlöschung, Geschäftsstatistiken

§ 10
Bußgeldvorschriften

§ 11
Mautaufkommen

§ 12
Beginn der Mauterhebung auf Bundesautobahnen

§ 13
Beginn der Mauterhebung auf Bundesstraßen

§ 14
Mauthöhe

§ 15
Verkündung von Rechtsverordnungen

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 1 Satz 1Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb) Mautpflichtige Bundesstraßen oder Abschnitt e von Bundesstraßen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb

Anlage 2
(zu § 14) Mautsätze

Artikel 2
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung der LKW-Maut-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Mautstreckenausdehnungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 6
Aufhebung von Vorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziel

3. Haushaltsauswirkungen

4. Auswirkungen auf die Wirtschaft; Preisniveau

5. Bürokratiekosten

6. Gesetzgebungskompetenz

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1506: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 113/09 (Beschluss)

... ", Bushaltestellen und besondere Engstellen vorgesehen und als Modellversuchsstrecken so genannte Schutzstreifen für Radfahrer und Straßen mit ein, zwei und mehr Fahrsteifen einschließlich solcher Straßen, die aus den Nachbarländern nach Hamburg führen und umgekehrt. An der Auswahl geeigneter Modellversuchsstellen und –strecken wirken neben den Straßenverkehrsbehörden, den Straßenbaubehörden und der Polizei auch externe Sachverständige z.B. des ADAC, des Fahrlehrerverbandes Hamburg, der Handelskammer Hamburg, der Hamburger Hochbahn, der Hamburg Hafen City GmbH, des Hotel- und Gaststättengewerbes mit.

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Drucksache 113/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung über die versuchsweise Einführung von Fahrbahnrand- und Bordsteinmarkierungen in Gelb zur Regelung von Halt- und Parkverboten

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 391/2/09

... erforderlich, weil die bisherige Praxis (landesweit geltende Erlasse) rechtlich umstritten ist und in einer nicht absehbaren Vielzahl von Einzelfällen von den unteren Straßenverkehrsbehörden auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilt werden müssen.

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Drucksache 391/2/09




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 274/09

... (3) Der Fahrweg außerhalb der Autobahnen wird von der Straßenverkehrsbehörde für eine einzelne Fahrt oder bei vergleichbaren Sachverhalten für eine begrenzte oder unbegrenzte Zahl von Fahrten innerhalb einer bestimmten Zeit von höchstens drei Jahren schriftlich bestimmt. Die Fahrwegbestimmung kann auch durch Allgemeinverfügung erfolgen, die öffentlich und auch ohne Befristung bekannt gegeben werden kann. Bei Sperrungen dürfen die ausgewiesenen Umleitungsstrecken ohne Fahrwegbestimmung benutzt werden. Die Fahrwegbestimmung ist vom Beförderer, Absender, Verlader, Befüller oder Empfänger bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu beantragen. Der Beförderer darf die gefährlichen Güter nur befördern, wenn eine Fahrwegbestimmung erteilt ist. Er hat dafür zu sorgen, dass der Bescheid über die Fahrwegbestimmung dem Fahrzeugführer vor Beförderungsbeginn übergeben wird. Der Fahrzeugführer muss die Fahrwegbestimmung beachten und sie während der Beförderung mitführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.

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Drucksache 274/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

§ 7
Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen

§ 8
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 9
Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen

§ 10
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 12
Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen

§ 13
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 14
Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr

§ 15
Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr

§ 16
Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt

§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 18
Pflichten des Absenders

§ 19
Pflichten des Beförderers

§ 20
Pflichten des Empfängers

§ 21
Pflichten des Verladers

§ 22
Pflichten des Verpackers

§ 23
Pflichten des Befüllers

§ 24
Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU

§ 25
Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC

§ 26
Sonstige Pflichten

§ 27
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt

§ 28
Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr

§ 29
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr

§ 30
Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr

§ 31
Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr

§ 32
Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr

§ 33
Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt

§ 34
Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt

§ 35
Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr

§ 36
Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Übergangsbestimmungen

§ 39
Aufheben von Vorschriften

§ 40
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 35)

Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2

Anlage 3

1. Berlin:

2. Hamburg:

3. Niedersachsen:

4. Nordrhein-Westfalen:

5. Thüringen:

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

4 Bürokratiekosten:

II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 25

Zu § 27

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Anlage 1:

Zu Anlage 2:

Zu Anlage 3:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)


 
 
 


Drucksache 87/09

... Durch die Erweiterung des Berechtigtenkreises muss nun auch schwerbehinderten Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen der EU-einheitliche Parkausweis für behinderte Menschen ausgestellt werden. Es ist daher zu erwarten, dass der Verwaltungsaufwand bei den Straßenverkehrsbehörden entsprechend ansteigt. Da für diese Personengruppe kein Merkmal im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei den Straßenverkehrsbehörden ein geringfügiger Mehraufwand entsteht, um die Berechtigung für die Erteilung des Parkausweises zweifelsfrei nachzuweisen. Allerdings ist die Anzahl der Personen, die dem neuen Berechtigtenkreis zuzuordnen ist, gering und die Behinderung in der Regel offensichtlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

45. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 653: Entwurf einer Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 153/09 (Beschluss)

... folgen. Sie leisten damit einen großen Beitrag zur Aufrechterhaltung eines sicheren und leichten Verkehrsablaufs. Ihre Aufgabe können sie zielgerichtet nur dann erfüllen, wenn in einer Gesamtschau in die vorhandene Verkehrsregelung (beispielsweise Radwegbenutzungspflicht, Vorfahrt- und Vorrangregelung, Lichtzeichenregelung) einfügt werden und sie sachgerecht ergänzen. Dies ist unter Berücksichtigung der vorhandenen örtlichen und verkehrlichen Verhältnisse Aufgabe der für die Verkehrsregelung verantwortlichen Straßenverkehrsbehörden. Dies wird mit der Einfügung und der ausdrücklichen Zuordnung zu den Verkehrszeichen klargestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7a Absatz 3 Satz 2 - neu - StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 3 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 1 StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 8 StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 22, Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1, § 42 Absatz 2 und § 49 Absatz 3 Nummer 4 und Nummer 5 StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 5 StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 6 - neu - StVO

9. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 1 zu § 40 Absatz 6 und 7 lfd. Nummer 21 Spalte 3 Satz 2 - neu - StVO

10. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummern 11 - neu -, 12 - neu - und 13 - neu - StVO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 18 Spalte 3 Textteil Erläuterung, lfd. Nummer 19 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu -, lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu - StVO

12. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 StVO

13. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 26 und zu Nummern 36 bis 40 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO

14. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO

15. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 StVO

16. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 63.2 Spalte 3 StVO

17. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 Buchstabe c Satz 1 und Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe d - neu - und Buchstabe e - neu - StVO

18. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe c Satz 2 StVO

19. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 7 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 Buchstabe d StVO

20. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 10 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 3 StVO

21. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - und 4b - neu - Nummer 19.1 Spalte StVO und Nummer 19.1.1 Spalte StVO BKatV

22. Zu Artikel 2 Nummer 10 Nummer 47 Spalte Tatbestand BKatV

23. Zu Artikel 2 Nummer 28 Nummer 146 Spalte Tatbestand BKatV

24. Zu Artikel 2 Nummer 33 - neu - Nummern 189.2.1 Spalte Tatbestand, 189.3.1 Spalte Tatbestand und 214.1 Spalte Tatbestand BKatV


 
 
 


Drucksache 15/09

... (3) Auch für den auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland liegenden Teil der Festen Fehmarnbeltquerung sorgt das Königreich Dänemark für die Beschaffung, Anbringung, Entfernung und Unterhaltung aller für den Betrieb erforderlicher Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Das Königreich Dänemark wird sich zur Erfüllung dieser Aufgabe der in Artikel 6 genannten Gesellschaft bedienen. Die Gesellschaft untersteht insoweit der Aufsicht der zuständigen deutschen Straßenverkehrsbehörde; deren Anordnungen und Weisungen sind Folge zu leisten. Die Gesellschaft hat darüber hinaus die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen spätestens vier Wochen vor der Eröffnung der Festen Fehmarnbeltquerung bei der zuständigen deutschen Straßenverkehrsbehörde unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans zu beantragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung

Artikel 1
Gegenstand des Vertrags

Artikel 2
Beschreibung der Festen Fehmarnbeltquerung

Artikel 3
Errichtung und Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung

Artikel 4
Straßenbaulast

Artikel 5
Beschreibung der Hinterlandanbindungen

Artikel 6
Die Gesellschaft, die für die Errichtung und den Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung zuständig ist

Artikel 7
Organisation der Gesellschaft

Artikel 8
Bereitstellung der notwendigen Flächen und Genehmigungen

Artikel 9
Festsetzung der Gebühren für die Straßennutzung

Artikel 10
Entgelte für die Nutzung der Schienenwege und den Zugang zu den Schienenwegen

Artikel 11
Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur und Planung des Eisenbahnverkehrs

Artikel 12
Gemeinschaftszuschüsse für transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V)

Artikel 13
Genehmigungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bauausführung

Artikel 14
Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Notfallmanagements

Artikel 15
Steuern

Artikel 16
Regelung bezüglich der Arbeitsbedingungen

Artikel 17
Einreiserecht und Arbeitserlaubnisse

Artikel 18
Datenschutz

Artikel 19
Gemeinsamer Ausschuss

Artikel 20
Konsultationsgremium

Artikel 21
Streitigkeiten

Artikel 22
Änderungen des Vertrags sowie übrige Verpflichtungen

Artikel 23
Ratifikation und Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 494: Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung


 
 
 


Drucksache 153/1/09

... folgen. Sie leisten damit einen großen Beitrag zur Aufrechterhaltung eines sicheren und leichten Verkehrsablaufs. Ihre Aufgabe können sie zielgerichtet nur dann erfüllen, wenn in einer Gesamtschau in die vorhandene Verkehrsregelung (beispielsweise Radwegbenutzungspflicht, Vorfahrt- und Vorrangregelung, Lichtzeichenregelung) einfügt werden und sie sachgerecht ergänzen. Dies ist unter Berücksichtigung der vorhandenen örtlichen und verkehrlichen Verhältnisse Aufgabe der für die Verkehrsregelung verantwortlichen Straßenverkehrsbehörden. Dies wird mit der Einfügung und der ausdrücklichen Zuordnung zu den Verkehrszeichen klargestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7a Absatz 3 Satz 2 - neu - StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 3 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 30 Absatz 3 Nummer 4 Nummern 5 bis 10 - neu - StVO :

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 1 StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 8 StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 22, Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1, § 42 Absatz 2 und § 49 Absatz 3 Nummer 4 und Nummer 5 StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 45 Absatz 9 Satz 2 StVO

9. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 5 StVO

10. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 6 - neu - StVO

11. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 1 zu § 40 Absatz 6 und 7 lfd. Nummer 21 Spalte 3 Satz 2 - neu - StVO

12. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummern 11 - neu -, 12 - neu - und 13 - neu - StVO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 18 Spalte 3 Textteil Erläuterung, lfd. Nummer 19 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu -, lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu - StVO

14. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 StVO

15. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 26 und zu Nummern 36 bis 40 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO

16. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO

17. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 StVO

18. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 63.2 Spalte 3 StVO

19. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 Buchstabe c Satz 1 und Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe d - neu - und Buchstabe e - neu - StVO

20. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe c Satz 2 StVO

21. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 7 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 Buchstabe d StVO

22. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 10 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 3 StVO

23. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - und 4b - neu - Nummer 19.1 Spalte StVO und Nummer 19.1.1 Spalte StVO BKatV

24. Zu Artikel 2 Nummer 10 Nummer 47 Spalte Tatbestand BKatV

25. Zu Artikel 2 Nummer 28 Nummer 146 Spalte Tatbestand BKatV

26. Zu Artikel 2 Nummer 33 - neu - Nummern 189.2.1 Spalte Tatbestand, 189.3.1 Spalte Tatbestand und 214.1 Spalte Tatbestand BKatV


 
 
 


Drucksache 532/09

... Den Straßenverkehrsbehörden können Kosten entstehen durch die Aufstellung von Zusatzzeichen zur Gestattung der Nutzung der Mobilitätshilfen auf anderen Verkehrsflächen als Fahrbahnen und verkehrsberuhigten Bereichen. Die Aufstellung eines Verkehrszeichens kostet ca. 200,-- €.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/09




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr

§ 1
Anwendungsbereich, Grundsatz der Verwendung

§ 2
Anforderungen an das Inbetriebsetzen

§ 3
Berechtigung zum Führen

§ 4
Anforderung an die Verzögerungseinrichtung

§ 5
Anforderung an die lichttechnischen Einrichtungen

§ 6
Anforderung an die Schalleinrichtung

§ 7
Zulässige Verkehrsflächen, Anforderungen an die Teilnahme am Straßenverkehr

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

4 Bürokratiekosten

II. Zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

1. Zu § 1

2. Zu § 2

3. Zu § 3

4. Zu § 4

5. Zu § 5

6. Zu § 6

7. Zu § 7

8. Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 666: Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr


 
 
 


Drucksache 532/1/09

... 5. (6) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können die Straßenverkehrsbehörden Ausnahmen für das Fahren mit elektronischen Mobilitätshilfen auf anderen Verkehrsflächen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller zulassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/1/09




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 MobHV

2. Zu Artikel 1 § 4 MobHV

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 MobHV

4. Zu Artikel 1 § 7 MobHV

§ 7
Zulässige Verkehrsflächen, Anforderungen an die Teilnahme am Straßenverkehr


 
 
 


Drucksache 154/09

... Da die Anordnung von Verkehrszeichen den Straßenverkehrsbehörden der Länder obliegt, kann der Bund nur mittelbar über den in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)


 
 
 


Drucksache 24/09

... Eine breite Einführung und Integration von In-Car-Diensten (z.B. Geschwindigkeitswarner, eCall, Bereitstellung von Echtzeitverkehrsinformationen) erfordert eine Gesamtstrategie und abgestimmte Maßnahmen, die von maßgeblichen Akteuren aus der Industrie, Straßenverkehrsbehörden und Netzbetreibern gleichermaßen unterstützt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Teilnehmer

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

Option A:

Option B:

Option B+:

im Rahmen ihres Auftrags – und soweit erforderlich – über folgende spezifische Maßnahmen beschließen:

Informationen mit den Mitgliedstaaten austauschen.

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassende Darstellung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Einführung von IVS

Artikel 4
Spezifikationen

Artikel 5
Typengenehmigung für straßeninfrastrukturbezogene IVS-Ausrüstungen und -Software

Artikel 6
Vorschriften über Vertraulichkeit, Sicherheit und Weiterverwendung von Informationen

Artikel 7
Änderungsverfahren

Artikel 8
Ausschuss

Artikel 9
Europäische IVS-Beratergruppe

Artikel 10
Berichterstattung

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten

Anhang I
Grundsätze für die Einführung von IVS gemäss Artikel 3

Anhang II
Hauptelemente der Spezifikationen gemäss Artikel 4

Anhang III
Leitlinien für die inhaltliche Gestaltung der Berichte über Nationale Massnahmen im Bereich der IVS gemäss Artikel 10

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 391/09 (Beschluss)

... erforderlich, weil die bisherige Praxis (landesweit geltende Erlasse) rechtlich umstritten ist und in einer nicht absehbaren Vielzahl von Einzelfällen von den unteren Straßenverkehrsbehörden auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Ferienreiseverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Änderung der StVO

2. Zu Artikel 2 Änderung der Ferienreiseverordnung

3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Anlage

Anlage

Zum Inhalt:

Anlage zu
TOP 4.3. (Sonn- und Feiertagsfahrverbot) zur GKVS am 12./13.09.07 Entwurf einer Vereinbarung der Länder zur Handhabung der Regelungen der §§ 30 Absatz 3 und 4, 46 Absatz 1 Ziffer 7 StVO


 
 
 


Drucksache 532/09 (Beschluss)

... (6) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können die Straßenverkehrsbehörden Ausnahmen für das Fahren mit elektronischen Mobilitätshilfen auf anderen Verkehrsflächen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller zulassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 4 MobHV

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 MobHV

3. Zu Artikel 1 § 7 MobHV

§ 7
Zulässige Verkehrsflächen, Anforderungen an die Teilnahme am Straßenverkehr


 
 
 


Drucksache 491/09

... 7. weiß um die begrenzte finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft (2008) für EasyWay, ein Projekt zur europaweiten Einführung von IVS für die wichtigsten Korridore des transeuropäischen Straßennetzes (TERN) in 21 EU-Mitgliedstaaten unter Leitung nationaler Straßenverkehrsbehörden und –betreiber mit Partnern von öffentlichen und privaten Interessengruppen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 491/09




Horizontale Fragen

Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten Aktionsbereich 1

Kontinuität von IVS-Diensten für das Verkehrs- und Gütermanagement in europäischen Verkehrskorridoren und Ballungsräumen Aktionsbereich 2

IVS im Dienste der innerstädtischen Mobilität (Aktionsbereich 2a)

Sicherheit und Gefahrenabwehr im Straßenverkehr Aktionsbereich 3

Verbindung von Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur Aktionsbereich 4

Datensicherheit, Datenschutz und Haftungsfragen Aktionsbereich 5

Europäische Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich intelligenter Verkehrssysteme Aktionsbereich 6


 
 
 


Drucksache 113/09

... ", Bushaltestellen und besondere Engstellen vorgesehen und als Modellversuchsstrecken so genannte Schutzstreifen für Radfahrer und Straßen mit ein, zwei und mehr Fahrsteifen einschließlich solcher Straßen, die aus den Nachbarländern nach Hamburg führen und umgekehrt. An der Auswahl geeigneter Modellversuchsstellen und –strecken wirken neben den Straßenverkehrsbehörden, den Straßenbaubehörden und der Polizei auch externe Sachverständige z.B. des ADAC, des Fahrlehrerverbandes Hamburg, der Handelskammer Hamburg, der Hamburger Hochbahn, der Hamburg Hafen City GmbH, des Hotel- und Gaststättengewerbes mit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Begründung

I. Allgemeines

3 I.

3 II.

3 III.

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 990/08 (Beschluss)

... " soll es den Straßenverkehrsbehörden ermöglichen, in Einzelfällen anstelle eines durch Zeichen 286 angeordneten eingeschränkten Haltverbots ggf. auch ausschließlich zum Be- und Entladen freizuhaltende "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 990/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Zu § 41 zu Zeichen 283 Haltverbot Randnummer 4 VwV-StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Zu § 46 Absatz 1 Nummer 11 Randnummer 137 VwV-StVO


 
 
 


Drucksache 990/1/08

... " soll es den Straßenverkehrsbehörden ermöglichen, in Einzelfällen anstelle eines durch Zeichen 286 angeordneten eingeschränkten Haltverbots ggf. auch ausschließlich zum Be- und Entladen freizuhaltende "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 990/1/08




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Zu § 41 zu Zeichen 283 Haltverbot Randnummer 4 VwV-StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Zu § 45 Absatz 1 bis 1e Nummer IX Randnummer 17 Satz 2 - neu - VwV-StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 zu § 46 Absatz 1 Nummer 11 Randnummern 136 und 137 VwV-StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Zu § 46 Absatz 1 Nummer 11 Randnummer 137 VwV-StVO


 
 
 


Drucksache 990/08

... Die Straßenverkehrsbehörden der Länder können für schwerbehinderte Menschen Ausnahmegenehmigungen von mit Verkehrszeichen angeordneten Halt- und Parkverboten erteilen (§ 46 Abs. 1 Nr. 11

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 990/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Zu Nummer 11

118 I. Parkerleichterungen

II. Voraussetzungen der Ausnahmegenehmigung

III. Das Verfahren

143 IV. Inhalt der Genehmigung

144 V. Geltungsbereich

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines:

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gender Mainstreaming

VI. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 654: Entwurf einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 734/07

... c) Es sind die Polizei, die Straßenverkehrsbehörden, die Behörden der Straßenbaulastträger, die Forstbehörden und die Naturschutzbehörden zu hören, soweit ihr Zuständigkeitsbereich berührt wird. Werden Bahnstrecken höhengleich (Bahnübergänge) gekreuzt, sind die betroffenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen anzuhören.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Kosten und Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gender Mainstreaming

VI. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 670/07

... wird den Straßenverkehrsbehörden und der Industrie Rechtssicherheit gegeben. Der Verordnungsgeber verspricht sich davon weitere Investitionen in den Ausbau der elektronischen Parkraumbewirtschaftung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten zu a)

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

17. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

a Tempo 100-Busse

b Elektronische Parkraumbewirtschaftung

II. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 61/06

... vorgesehenen Rechtsänderungen nach (vgl. Art. 1 Nr. 1a) und b)). Sie konkretisiert die nach der Richtlinie 2004/54/EG geforderten Vorgaben für die für die Anordnung der Verkehrszeichen zuständigen Straßenverkehrsbehörden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Zu Zeichen 327 Tunnel

Zu Zeichen 328 Nothalte- und Pannenbucht

Artikel 2

Begründung


 
 
 


Drucksache 162/1/06

... geregelt sind, anzuordnen (vgl. § 40 Abs. 2 BImSchG, Anlage 2 (zu B. Artikel 1 zu Nummer 3) der BT-Drs 14/8450 vom 06.03.2002). Mit der Änderung wird es ermöglicht, das Zeichen auch in Gebieten zu verwenden, in denen von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Verkehrsverbote auf Grundlage des § 40 Abs. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/1/06




1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 41 Abs. 2 Nr. 6 - Zeichen 270.1 und Zeichen 270.2 StVO

6. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu -, Nr. 1 und 2 Einleitungssatz, § 39 Abs. 2 Satz 3 und § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 der Erläuterung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 StVO Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 der Erläuterung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 StVO

8. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 162/06

... . Die Straßenverkehrsbehörden bedienen sich dazu nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
... Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - ... BImSchV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
Nachweis der Schadstoffgruppe für im Inland zugelassene Fahrzeuge

§ 6
Nachweis der Schadstoffgruppe für im Ausland zugelassene Fahrzeuge

Anhang 1
Plakettenmuster(zu §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1)

Anhang 2
(zu § 2 Abs. 2) Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Anhang 1 Plakettenmuster

Zu Anhang 2 Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 165/06

... Die Straßenverkehrsbehörden können jedoch innerhalb des von der Richtlinie vorgesehenen Zeitraumes (sechs Jahre ab dem 8. April 2003) Ausnahmen von diesem Grundsatz erteilen, um keine unzumutbaren Härten auftreten zu lassen. Allerdings muss bei der Entscheidung zwischen dem Interesse des Einzelnen und der allgemeinen Verkehrssicherheit abgewogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Verordnung

Sechzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

1. Wesentlicher Inhalt der EG-Richtlinie und Anpassungsbedarf im deutschen Recht

2. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

3. Gender Mainstreaming

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

1. Zu Artikel 1 Nr. 1a § 21 Abs. 1 StVO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1b § 21 Abs. 1a StVO

3. Zu Artikel 1 Nr. 1c § 21 Abs. b neu StVO

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 49 StVO

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 60/06

... Die näheren Vorgaben für die Anordnung des Tunnelzeichens an die Straßenverkehrsbehörden ergeben sich aus den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Verordnung

... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

1. Wesentlicher Inhalt

2. Gender Mainstreaming

3. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

1. Zu Artikel 1 Nr. 1

Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nr. 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 162/06 (Beschluss)

... geregelt sind, anzuordnen (vgl. § 40 Abs. 2 BImSchG, Anlage 2 (zu B. Artikel 1 zu Nummer 3) der BT-Drs 14/8450 vom 06.03.2002). Mit der Änderung wird es ermöglicht, das Zeichen auch in Gebieten zu verwenden, in denen von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Verkehrsverbote auf Grundlage des § 40 Abs. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge

1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 - neu - und Anhang 3 - neu - ... BImSchV *

2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 der ... BImSchV

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - und Anhang 1 der ... BImSchV **

4. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe g und h, Nr. 3 Buchstabe j

5. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 41 Abs. 2 Nr. 6 - Zeichen 270.1 und Zeichen 270.2 StVO

6. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu -, Nr. 1 und 2 Einleitungssatz, § 39 Abs. 2 Satz 3 und § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3 der Erläuterung zu den Zeichen 270.1 und 270.2 StVO

7. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 265/06

... Die Herausnahme einzelner Streckenabschnitte ist unter anderem auch erforderlich, da die Straßenverkehrsbehörden der Länder verkehrsverbietende Anordnungen in Form von Streckensperrungen für den Lkw-Verkehr vorgenommen haben, um erhebliche Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen in Zusammenhang mit der Mauterhebung nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

1. Inhalt

2. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Abs. 2 lfd. Nr. 2

Zu Abs. 2 lfd. Nr. 3

Zu Abs. 2 lfd. Nr. 4

Zu Abs. 2 lfd. Nr. 5

Zu Abs. 2 lfd. Nr. 7

Zu Abs. 2 lfd. Nr. 18

Zu Abs. 3

Zu Abs. 3 lfd. Nr. 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 552/05 (Beschluss)

... . Die Straßenverkehrsbehörden bedienen sich dazu nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

1.1 Schadstoffgruppe 1:

1.2 Schadstoffgruppe 2:

1.3 Schadstoffgruppe 3:

1.4 Schadstoffgruppe 4:

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 194/05

... Neben den in Absatz 1 genannten Unfällen passieren auch Unfälle bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen auf den verschiedenen Verkehrsträgern Straße, Wasser, Schiene, Luft. Zur Einordnung und Bewertung der Unfälle sind bis auf die Art des Beförderungsmittels die gleichen Erhebungsmerkmale notwendig wie in Absatz 1. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen wird zukünftig auf die Erhebung der Merkmale Art des Unfalls (ähnlich der Ursache des Unfalls), Art der Beschädigung und der Stoffausbreitung verzichtet. Zur Entlastung der Berichtspflichtigen wird auch das Merkmal Kosten gestrichen. In diesem Bereich sind zur Beseitigung der Unfallfolgen nicht nur die nach Landeswassergesetzen zuständigen unteren Wasserbehörden tätig, sondern auch z.B. nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz die Straßenverkehrsbehörden. Dadurch kommt es zur Untererfassung. Daher ist die Berichtspflicht nicht nur auf die Landeswassergesetze abzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Entwurf

Artikel 1
Umweltstatistikgesetz - UStatG

§ 1
Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungen, Berichtsjahr

§ 3
Erhebung der Abfallentsorgung

§ 4
Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind

§ 5
Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle

§ 6
Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen

§ 7
Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 8
Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 9
Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 10
Erhebung der Luftverunreinigungen

§ 11
Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe

§ 12
Erhebung der Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung

§ 13
Erhebung der Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie bestimmter naturschutzrelevanter Flächenkategorien

§ 14
Erhebungen der Umweltschäden und Haftungsfälle

§ 15
Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz.

§ 16
Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz

§ 17
Hilfsmerkmale

§ 18
. Auskunftspflicht

§ 19
Anschriftenübermittlung

§ 20
Übermittlung

§ 21
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Drucksache 829/1/05

... 18. Die äußerst angespannte finanzielle Lage der Kommunen erlaubt es nicht, die bereits bestehenden umweltrechtlichen Anforderungen noch weiter zu erhöhen. Der zusätzlich entstehende Aufwand zur Durchsetzung des Feinstaubgrenzwertes PM2,5 aufgrund von Maßnahmen der Kommunen als Träger der Straßenbaulast oder als Straßenverkehrsbehörde wird von diesen zu tragen sein.



Drucksache 286/1/05

... Unbefristete Gültigkeit der Führerscheindokumente entlastet die Straßenverkehrsbehörden und den Autofahrer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/1/05




Anlage Vorschl
äge des Bundesrates zur Deregulierung des EU-Rechtes

A Bestehende Rechtsakte

3 Arbeitsrecht

10. Betriebsübergang

11. Mitbestimmung

12. Anhörung von Arbeitnehmern

13. Europäischer Betriebsrat

14. Befristung von Arbeitsverträgen

15. Nichtdiskriminierung

3 Arbeitsschutz

16. Baustellensicherheitsrichtlinie

17. Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten

18. Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

19. Arbeitsschutz: Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

20. Arbeitsschutz

21. Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

22. Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit

Begründung

3 Energie

23. Liberalisierungs-Beschleunigungsrichtlinien

EU -Finanzhilfe

24. Sicherheitsleistungen

25. Auszahlungs- und Kontrollverfahren

26. Anforderungen an die Informationssicherheit in den Zahlstellen.

27. Antragsverfahren

28. Unregelmäßigkeiten und Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge

3 Landwirtschaft

29. Verordnung zur Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe

30. EU-Ökolandbau-Verordnung

31. Marktorganisation Obst und Gemüse

32. Einfuhren bei Obst und Gemüse

33. Marktorganisation für Wein

34. Überwachung des Weinmarkts

35. Überwachung des Weinmarkts

36. Buchprüfungspflichten

37. Flächenstilllegung

38. Stützungsregelungen

39. Jagdtrophäen

40. Flächenerfassung und -verwaltung

41. Pflanzenschutzmittelrichtlinie

42. Berichtspflichten/Statistiken Amtliche Lebensmittelkontrollen

43. Berichtspflichten/Statistiken Veterinärrechtliche Kontrollen/EU-zugelassene Betriebe

44. Berichtspflichten/Statistiken Tiertransportkontrollen

45. Berichtspflichten/Statistiken Tierschutzkontrollen für Legehennen, Schweine und Kälber

46. Berichtspflichten/Statistiken Überwachung Tierseuchen

47. Agrarstrukturerhebung

48. Beihilfe Schulmilch

49. Beihilfe Sozialbutter

50. Investitionsförderung Rückforderungen

51. Investitionsförderung Sanktionen

52. Landschaftspflege Sanktionen

53. Landschaftspflege Härtefälle

54. InVeKoS Sanktionen

55. Beihilfe Energiepflanzen

56. InVeKoS Auswahl der Kontrollstichprobe

57. InVeKoS Bestimmung der förderfähigen Fläche

58. InVeKoS Rückforderungen und Sanktionen

59. Wegfall der Beschaffenheitsprüfung von Rebenpflanzgut

60. EG-Vermarktungsnormen Streichung der Klasse Extra

61. Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die EU

62. Anlastungen EAGFL, Abteilung Garantie

63. Berichtspflichten/Statistiken Massiver Abbau von Berichtspflichten und Statistiken

64. Berichtspflichten/Statistiken EFRE, Datenbanksystem EFRE-porter

65. Berichtspflichten/Statistiken Berner Konvention

66. Berichtspflichten/Statistiken Unregelmäßigkeiten

67. Notifizierung von Beihilfen und Förderprogrammen

68. Förderprogramme Verzicht auf Zahlungsansprüche bei Obst-, Gemüseund Sonderkulturen

69. Förderprogramme Streichung der Stilllegungsfähigkeit

70. Strukturfondsförderung Publizitätsverordnung

71. Strukturfondsförderung Verfahrensvereinfachung bei EAGFL/LEADER+

72. Strukturfondsförderung Wiedereinziehungsverfahren bei EAGFL

73. Strukturfondsförderung Halbzeitbewertung bei EFRE/INTERREG

74. Strukturfondsförderung Formularwesen bei EFRE/INTERREG

75. Strukturfondsförderung Genehmigung einer neuen Programmauflage bei EFRE/INTERREG

76. Strukturfondsförderung Mittelbindungen bei EFRE/INTERREG

77. Strukturfondsförderung Mittelumschichtungen bei EFRE/INTERREG

78. Strukturfondsförderung Begleitindikatoren bei EFRE/INTERREG

79. Strukturfondsförderung Programmplanung bei EFRE/INTERREG

80. Strukturfondsförderung Verzinsungsregelung bei Rückforderungen

81. Strukturfondsförderung Vereinfachung und Flexibilisierung beim ESF Europäischer Sozialfonds

82. Kontrollen/Standards Futtermittelverkehr

83. Kontrollen/Standards Keine Vermengung von INVEKOS-Kontrollen mit Fachrechtskontrollen

84. Kontrollen/Standards Reduzierung und Vereinfachung der Kontrollen bei der Agrarförderung

85. Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder

86. Kontrollen/Standards Schaf- und Ziegen-HIT

87. Kontrollen/Standards Schweine-HIT

88. Tierseuchenrecht Heimtierausweis Frettchenpass

3 Medienpolitik

89. Fernsehrichtlinie

3 Statistik

90. Arbeitskostenstatistik

91. EU-Arbeitskräfteerhebung

92. EU-Arbeitskräfteerhebung

93. Bericht über die Anzahl der angezeigten und genehmigten Röntgengeräte

94. EG Statistik im Fahrpersonalrecht

95. Öffentliches Auftragswesen

96. Öffentliches Auftragswesen

97. Mengenangaben bei der Intrahandelsstatistik

98. Strukturelle Unternehmensstatistik Abscheidegrenze

99. Strukturelle Unternehmensstatistik

100. Konjunkturstatistik in den Dienstleistungsbereichen

101. Statistiken der Güterproduktion

3 Gesellschaftsrecht

102. Jahresabschluss von Gesellschaften

103. Offenlegungspflichten von Gesellschaften

104. Übernahmeangebote

3 Umweltpolitik

105. Vollzug von Naturschutz-Förderprogrammen

106. Vogelschutz-Richtlinie

107. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

108. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

109. FFH- und Vogelschutz-Richtlinien Zusammenfassung

110. FFH-Richtlinie Beteiligungspflichten

111. Seveso-II-Richtlinie

112. Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

113. Mindestkriterien für Umweltinspektionen

114. Luftreinhaltung

115. Tierarzneimittel

116. Wasserrahmenrichtlinie

117. Berichtspflichten für die Betreiber industrieller Anlagen

118. Richtlinie 96/61/EG vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

119. Altöl

120. Abfallrechtsrahmen

121. Abfallrechtsrahmen

122. Gefährliche Abfälle

123. Agrarumweltmaßnahmen

124. Vibrationsrichtlinie

125. Richtlinie über Elektro- und Elektro-Altgeräte

3 Verbraucherschutz

126. Rindfleischetikettierung

127. Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen

128. Verbraucherinformationspflichten

129. Versicherungsvermittlung

130. Prepaid-Geschäft

131. Bestandsregister Rinder

132. Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

133. Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz

134. Lebensmittelkennzeichnung

3 Verkehr

135. Richtlinie über die Sicherheit von Tunnel

136. Personenbeförderung

137. Ausstellung einer Sicherheitsbescheinigung

138. Straßenverkehrssicherheit

139. Gefahrguttransporte

140. Verkehrsüberwachung

141. Führersitz von Traktoren

142. Reifen von Kfz

143. Scheibenwischer von Kfz

144. Kraftfahrzeugvorschriften

3 Wirtschaftspolitik/Binnenmarkt/Beihilfen

145. Notifizierungsverfahren für technische Normen

146. Europäischer Feuerwaffenpass

147. EU-Vergaberichtlinien

149. Druckbehälter

150. Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten

3 Arbeitsschutz

151. Bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

3 Energie

152. Endenergieeffizienz

153. Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen

154. TEN-Leitlinien

3 Landwirtschaft

155. ELER

156. ELER: Waldwirtschaftspläne

157. ELER: Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete

158. ELER: Jährlicher Fortschrittsbericht

159. ELER Programmierung

160. ELER Schwerpunktachsen

161. Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

162. Gesundheit Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

3 Statistik

163. INSPIRE

164. Statistiken der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte

3 Umweltpolitik

165. REACH

166. CO2-Reduktion

3 Verbraucherschutz

167. Verbraucherkredite

168. Irreführende und vergleichende Werbung/unlautere Geschäftspraktiken

3 Verkehr

169. Führerschein

3 Wirtschaftspolitik/Binnenmarkt/Beihilfen

170. Gemeinschaftspatent


 
 
 


Drucksache 286/05 (Beschluss)

... Unbefristete Gültigkeit der Führerscheindokumente entlastet die Straßenverkehrsbehörden und den Autofahrer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/05 (Beschluss)




Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005 Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union KOM 2005 97 endg.; Ratsdok. 7797/05

A Bestehende Rechtsakte

10. Betriebsübergang

12. Anhörung von Arbeitnehmern

13. Europäischer Betriebsrat

14. Befristung von Arbeitsverträgen

15. Nichtdiskriminierung

16. Baustellensicherheitsrichtlinie

17. Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten

18. Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene be der Arbeit

19. Arbeitsschutz: Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

20. Arbeitsschutz

21. Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

22. Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit

23. Liberalisierungs-Beschleunigungsrichtlinien

24. Sicherheitsleistungen

25. Auszahlungs- und Kontrollverfahren

26. Anforderungen an die Informationssicherheit in den Zahlstellen.

27. Antragsverfahren

28. Unregelmäßigkeiten und Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge

30. EU-Ökolandbau-Verordnung

31. Marktorganisation Obst und Gemüse

32. Einfuhren bei Obst und Gemüse

33. Marktorganisation für Wein

34. Überwachung des Weinmarkts

35. Überwachung des Weinmarkts

36. Buchprüfungspflichten

37. Flächenstilllegung

38. Stützungsregelungen

39. Jagdtrophäen

40. Flächenerfassung und -verwaltung

41. Pflanzenschutzmittelrichtlinie

42. Berichtspflichten/Statistiken Amtliche Lebensmittelkontrollen

43. Berichtspflichten/Statistiken Veterinärrechtliche Kontrollen/EU-zugelassene Betriebe

44. Berichtspflichten/Statistiken Tiertransportkontrollen

45. Berichtspflichten/Statistiken Tierschutzkontrollen für Legehennen, Schweine und Kälber

46. Berichtspflichten/Statistiken Überwachung Tierseuchen

47. Agrarstrukturerhebung

48. Beihilfe Schulmilch

49. Beihilfe Sozialbutter

50. Investitionsförderung Rückforderungen

51. Investitionsförderung Sanktionen

52. Landschaftspflege Sanktionen

53. Landschaftspflege Härtefälle

54. InVeKoS Sanktionen

55. Beihilfe Energiepflanzen

56. InVeKoS Auswahl der Kontrollstichprobe

57. InVeKoS Bestimmung der förderfähigen Fläche

58. InVeKoS Rückforderungen und Sanktionen

59. Wegfall der Beschaffenheitsprüfung von Rebenpflanzgut

60. EG-Vermarktungsnormen Streichung der Klasse Extra

61. Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die EU

62. Anlastungen EAGFL, Abteilung Garantie

63. Berichtspflichten/Statistiken Massiver Abbau von Berichtspflichten und Statistiken

64. Berichtspflichten/Statistiken EFRE, Datenbanksystem EFREporter

65. Berichtspflichten/Statistiken Berner Konvention

66. Berichtspflichten/Statistiken Unregelmäßigkeiten

67. Notifizierung von Beihilfen und Förderprogrammen

68. Förderprogramme Verzicht auf Zahlungsansprüche bei Obst-, Gemüseund Sonderkulturen

69. Förderprogramme Streichung der Stilllegungsfähigkeit

70. Strukturfondsförderung Publizitätsverordnung

71. Strukturfondsförderung Verfahrensvereinfachung bei EAGFL/LEADER+

72. Strukturfondsförderung Wiedereinziehungsverfahren bei EAGFL

73. Strukturfondsförderung Halbzeitbewertung bei EFRE/INTERREG

74. Strukturfondsförderung Formularwesen bei EFRE/INTERREG

75. Strukturfondsförderung Genehmigung einer neuen Programmauflage bei EFRE/INTERREG

76. Strukturfondsförderung Mittelbindungen bei EFRE/INTERREG

77. Strukturfondsförderung Mittelumschichtungen bei EFRE/INTERREG

78. Strukturfondsförderung Begleitindikatoren bei EFRE/INTERREG

79. Strukturfondsförderung Programmplanung bei EFRE/INTERREG

80. Strukturfondsförderung Verzinsungsregelung bei Rückforderungen

81. Strukturfondsförderung Vereinfachung und Flexibilisierung beim ESF Europäischer Sozialfonds

82. Kontrollen/Standards Futtermittelverkehr

83. Kontrollen/Standards Keine Vermengung von INVEKOS-Kontrollen mit Fachrechtskontrollen

84. Kontrollen/Standards Reduzierung und Vereinfachung der Kontrollen bei der Agrarförderung

85. Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder

86. Kontrollen/Standards Schaf- und Ziegen-HIT

87. Kontrollen/Standards Schweine-HIT

88. Tierseuchenrecht Heimtierausweis Frettchenpass

89. Fernsehrichtlinie

90. Arbeitskostenstatistik

91. EU-Arbeitskräfteerhebung

92. EU-Arbeitskräfteerhebung

93. Bericht über die Anzahl der angezeigten und genehmigten Röntgengeräte

94. EG Statistik im Fahrpersonalrecht

95. Öffentliches Auftragswesen

96. Öffentliches Auftragswesen

97. Mengenangaben bei der Intrahandelsstatistik

98. Strukturelle Unternehmensstatistik Abscheidegrenze

99. Strukturelle Unternehmensstatistik

100. Konjunkturstatistik in den Dienstleistungsbereichen

101. Statistiken der Güterproduktion

102. Jahresabschluss von Gesellschaften

103. Offenlegungspflichten von Gesellschaften

104. Übernahmeangebote

105. Vollzug von Naturschutz-Förderprogrammen

106. Vogelschutz-Richtlinie

107. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

108. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

109. FFH- und Vogelschutz-Richtlinien Zusammenfassung

110. FFH-Richtlinie Beteiligungspflichten

111. Seveso-II-Richtlinie

112. Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

113. Mindestkriterien für Umweltinspektionen

114. Luftreinhaltung

115. Tierarzneimittel

116. Wasserrahmenrichtlinie

117. Berichtspflichten für die Betreiber industrieller Anlagen

118. Richtlinie 96/61/EG vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

119. Altöl

120. Abfallrechtsrahmen

121. Abfallrechtsrahmen

122. Gefährliche Abfälle

123. Agrarumweltmaßnahmen

124. Vibrationsrichtlinie

125. Richtlinie über Elektro- und Elektro-Altgeräte

126. Rindfleischetikettierung

127. Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen

128. Verbraucherinformationspflichten

129. Versicherungsvermittlung

130. Prepaid-Geschäft

131. Bestandsregister Rinder

132. Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

133. Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz

134. Lebensmittelkennzeichnung

135. Richtlinie über die Sicherheit von Tunnel

136. Personenbeförderung

137. Ausstellung einer Sicherheitsbescheinigung

138. Straßenverkehrssicherheit

139. Gefahrguttransporte

140. Verkehrsüberwachung

141. Führersitz von Traktoren

142. Reifen von Kfz

143. Scheibenwischer von Kfz

144. Kraftfahrzeugvorschriften

145. Notifizierungsverfahren für technische Normen

146. Europäischer Feuerwaffenpass

147. EU-Vergaberichtlinien

148. Medizinprodukte

149. Druckbehälter

150. Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten

B Noch in der Beratung befindliche, nicht abgeschlossene Vorhaben

151. Bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

152. Endenergieeffizienz

153. Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen

154. TEN-Leitlinien

155. ELER

156. ELER: Waldwirtschaftspläne

157. ELER: Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete

158. ELER: Jährlicher Fortschrittsbericht

159. ELER Programmierung

160. ELER Schwerpunktachsen

161. Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

162. Gesundheit Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

163. INSPIRE

164. Statistiken der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte

165. REACH

166. CO2-Reduktion

167. Verbraucherkredite

168. Irreführende und vergleichende Werbung/unlautere Geschäftspraktiken

169. Führerschein

170. Gemeinschaftspatent


 
 
 


Drucksache 829/05 (Beschluss) Straßenverkehrsbehörde


Drucksache 824/05

... Es ist daher sachgerecht, das bisherige Instrumentarium der Straßenverkehrsbehörden zu ergänzen, um diese seit dem 01.01.2005 bestehende Situation durch verkehrsrechtliche Anordnungen zu entschärfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 824/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

15. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

a Zu Artikel 1

aa Zu Artikel Nr. 1 § 41 Abs. 2 Nr. 6

bb Artikel 1 Nr. 2 § 45

b Zu Artikel 2


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.