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25 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Straßenverkehrslärm"


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Drucksache 274/20 (Beschluss)

... bzw. für verkehrsrechtliche Maßnahmen die Lärmschutz-Richtlinie StV. In beiden Regelungen kommt bisher die RLS-90 als Berechnungsmethode für den Straßenverkehrslärm zur Anwendung.

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Drucksache 274/20 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 01


 
 
 


Drucksache 274/1/20

... Nach den Ergebnissen der Lärmkartierung 2017 sind in Deutschland circa 320 000 Menschen einer durchschnittlichen 24-Stunden-Belastung durch Schienenverkehrslärm von mehr als 70 Dezibel (A) ausgesetzt, durch Straßenverkehrslärm sogar 670 000 Menschen. Unter nächtlichen schienenverkehrsbedingten Lärmpegeln von mehr als 60 Dezibel (A) leben circa 700 000 Menschen, straßenverkehrsbedingt mehr als 840 000.

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Drucksache 274/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 16. BImSchV und Nummer 3 § 6 16. BImSchV

§ 6
Übergangsregelungen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 16. BImSchV

3. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 2 und 3 16. BImSchV *

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 01

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 01

6. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 3 16. BImSchV *

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 und Nummer 2 § 3 Absatz 3 und § 3a Absatz 2 Satz 3 16. BImSchV


 
 
 


Drucksache 289/19 (Beschluss)

... In Deutschland gibt es zurzeit zwei parallel anzuwendende Berechnungsvorschriften zum Straßenverkehrslärm:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 289/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Harmonisierung der Rechtsgrundlagen und Regelwerke zum Lärmschutz


 
 
 


Drucksache 289/19

... In Deutschland gibt es zurzeit zwei parallel anzuwendende Berechnungsvorschriften zum Straßenverkehrslärm:



Drucksache 572/16

... Vor allem in dicht besiedelten Räumen stellt der Straßenverkehrslärm eine große Belastung für die Menschen dar. Dauerhaft erhöhte Lärmpegel sind ein ernst zu nehmendes Umwelt- und Gesundheitsproblem. Verkehrslärm kann sich negativ auf die psychische wie auch die körperliche Gesundheit auswirken. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass ein konsistenter Zusammenhang zwischen Verkehrslärm und Herz-Kreislauf-Erkrankungen besteht. Der ganz überwiegende Teil der von Straßenlärm Betroffenen lebt an Straßen in der Baulast der Städte und Gemeinden. Basierend auf den aktuellen Daten der Lärmkartierung haben die Kommunen in Deutschland einen Mittelbedarf in Höhe von ca. 3,2 Mrd. Euro für die Lärmsanierung an kommunalen Straßen.

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Drucksache 572/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Förderziel und Fördervolumen

§ 2
Verteilung

§ 3
Förderfähige Maßnahmen

§ 4
Doppelförderung

§ 5
Förderzeitraum

§ 6
Förderquote und Bewirtschaftung

§ 7
Prüfung der Mittelverwendung

§ 8
Rückforderung

§ 9
Verwaltungsvereinbarung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 332/1/16

... -Ordnung in Verbindung mit den Regelungen der "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)" im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Kommunen einen wichtigen Beitrag für einen verbesserten Schutz gegenüber Straßenverkehrslärm leisten können.

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Drucksache 332/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 5 Satz 1

Zu Artikel 1 Nummer 2a

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 - neu -, 8 - neu -, Absatz 1f Satz 2, Absatz 9 StVO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 2a - neu - StVO, Satz 5 StVO

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 319/1/14

... Im Interesse eines besseren Schutzes der Bevölkerung vom Straßenverkehrslärm unterliegen Standstreifen, die nach baulichen Maßnahmen als Fahrstreifen genutzt werden, der Verkehrslärmschutzverordnung und deren Neubaugrenzwerten. Bereits im Nationalen Verkehrslärmschutzpaket I vom 2. Februar 2007 strebte die Bundesregierung einen verbesserten Lärmschutz bei der Umnutzung von Standstreifen an.

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Drucksache 319/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 *

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 4 - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 5 - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 4 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 2 Nummer 3.4 Text nach der Überschrift

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 2 Nummer 4.1 Tabelle 4 Anmerkungen Satz 6

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 2 Nummer 6.5 nach Gleichung 2 1

Zu Artikel 1 Nummer 5

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 2 Nummer 6.6 letzter Satz

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 2 Nummer 9.1.8


 
 
 


Drucksache 109/1/13

... -Immissionsschutzgesetzes, mit dem der so genannte Schienenbonus abgeschafft werden soll, stellt in seiner Begründung deutlich fest, dass sich der Schienenverkehrslärm inzwischen zu einem zentralen Umweltproblem entwickelt habe und die Annahme, dass Schienenverkehrslärm weniger belastend wahrgenommen werde als Straßenverkehrslärm, angesichts der hohen Zuwächse beim Schienengüterverkehr weder zeitgemäß noch sachgerecht sei. Diese Gesichtspunkte sollten daher auch beim vorliegenden Gesetzentwurf ausreichend Berücksichtigung finden.

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Drucksache 109/1/13




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 SGFFG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 SGFFG

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 3 SGFFG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 3 SGFFG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 3 SGFFG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 SGFFG


 
 
 


Drucksache 151/11 (Beschluss)

... Im Jahr 2010 sind bereits die Lärmsanierungsgrenzwerte für Straßenverkehrslärm in einem ersten Schritt abgesenkt worden. Entsprechend sind die Werte beim Schienenverkehrslärm anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verminderung des Bahnlärms

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu 4.:

Zu 5.:


 
 
 


Drucksache 151/11

... In 2010 sind bereits die Lärmsanierungsgrenzwerte für Straßenverkehrslärm in einem ersten Schritt abgesenkt worden. Entsprechend sind die Werte beim Schienenverkehrslärm anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/11




Entschließung

Begründung

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu 4.:

Zu 5.:


 
 
 


Drucksache 817/11

... Umweltagentur, dass die Hälfte der Bevölkerung in Stadtgebieten infolge von Straßenverkehrslärm in der Umgebung Geräuschpegeln von über 55 dB(A) ausgesetzt ist.

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Drucksache 817/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Parteien Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorgeschlagenes Instrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsphase

Vereinfachung

Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Artikel 5
Allgemeine Verpflichtungen der Hersteller

Artikel 6
Grenzwerte

Artikel 7
Revisionsklausel

Artikel 8
Zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, ASEP)

Artikel 9
Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS)

Artikel 10
Änderung der Anhänge

Artikel 11
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 13
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 14
Übergangsvorschriften

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Inkrafttreten

Liste der Anhänge

Anhang I
EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Geräuschpegel eines Fahrzeugtyps

Anlage 1
Beschreibungsbogen Nr.... nach Richtlinie 2007/46/EG Anhang I18 betreffend die EU-Typgenehmigung eines Kraftfahrzeugs in Bezug auf den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage


 
 
 


Drucksache 817/1/11

... sind, die Nutzung der technischen Potentiale an der Quelle zwingend erforderlich, also die Minderung des Fahrzeuggeräusches. Die Richtlinienkompetenz hierfür liegt bei der EU. Die derzeit gültigen Grenzwerte stammen aus 1995 und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Der Evaluationsbericht zur Umgebungslärmrichtlinie sieht Potentiale von 2 bis 5 dB(A) bei der Reduzierung der Fahrzeuggeräuschemissionen. Ohne diesen Beitrag wird es auch mittel- bis langfristig kaum möglich sein, die deutlich zu hohe Lärmbelastung aus dem Verkehr auf ein gesundheitsverträgliches Niveau zu senken. Falls es mit der anstehenden Richtliniennovelle nicht gelingt, die Nutzung der technischen Potentiale zu sichern, ist die Chance hierfür auf Jahre hinaus vertan. Auch wird es nicht gelingen, die im Verkehrslärmschutzpaket II der Bundesregierung festgelegten Ziele zur Reduktion des Straßenverkehrslärmes zu erreichen.



Drucksache 521/1/09

... für Straßenverkehrslärm erzielt, was auf Grund der besonderen Lästigkeit von Fluglärm gerechtfertigt ist. Den Betroffenen nicht vermittelbar und aus dem Blickwinkel der Lärmwirkung klar abzulehnen ist jedoch der Ansatz in der Vorlage, das (angemessene) Schutzniveau gemäß § 3 der Verordnung um 3 dB zu reduzieren, sobald ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für ausreichenden Schallschutz besteht (mit Kostenfolgen für den Flugplatzbetreiber). Zudem provoziert diese Regelung Vollzugsprobleme bei der Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten, wenn der Erstattungsberechtigte den vollen baulichen Schallschutz einbauen lässt. Des Weiteren würden viele Erstattungsberechtigte nur den verminderten Schallschutz einbauen, was zu unbefriedigendem Schallschutz führen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/1/09




1. Zu § 1 Satz 1

2. Zu § 2 Überschrift, Absatz 1 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu § 2 Absatz 2* Nummer 1

5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 5 Satz 1, Satz 2 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2

7. Zu § 3 Absatz 6 Satz 3 - neu -

8. Zu § 4 Absatz 1 und 2 Satz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2

10. Hauptempfehlung zu Ziffer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu § 5 Absatz 2 Satz 1

12. Zu § 5 Absatz 3

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 10

Zu § 5

14. Zu § 5 Absatz 3 Satz 2 - neu -*

15. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1

16. Zu § 5 Absatz 6 - neu -Dem § 5 ist folgender Absatz 6 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 153/1/09

... " Länder mehr als 3 Prozent der Menschen mit Lärmpegeln über 65 dB(A) durch Straßenverkehrslärm nachts belastet (Quelle: Umweltbundesamt – Daten zur Belastung der Bevölkerung durch Lärm, Berlin 2000). Und das vor dem Hintergrund, dass allein an den 2007 nach der 1. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie kartierten Straßen über 2 Mio. Personen Lärmpegeln ausgesetzt sind, bei denen der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung zur Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung bereits kurzfristigen Handlungsbedarf erkennt (65 dB(A) tags, 55 dB(A) nachts).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7a Absatz 3 Satz 2 - neu - StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 3 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 30 Absatz 3 Nummer 4 Nummern 5 bis 10 - neu - StVO :

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 1 StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 8 StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 22, Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1, § 42 Absatz 2 und § 49 Absatz 3 Nummer 4 und Nummer 5 StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 45 Absatz 9 Satz 2 StVO

9. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 5 StVO

10. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 6 - neu - StVO

11. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 1 zu § 40 Absatz 6 und 7 lfd. Nummer 21 Spalte 3 Satz 2 - neu - StVO

12. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummern 11 - neu -, 12 - neu - und 13 - neu - StVO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 18 Spalte 3 Textteil Erläuterung, lfd. Nummer 19 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu -, lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu - StVO

14. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 StVO

15. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 26 und zu Nummern 36 bis 40 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO

16. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO

17. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 StVO

18. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 63.2 Spalte 3 StVO

19. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 Buchstabe c Satz 1 und Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe d - neu - und Buchstabe e - neu - StVO

20. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe c Satz 2 StVO

21. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 7 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 Buchstabe d StVO

22. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 10 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 3 StVO

23. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - und 4b - neu - Nummer 19.1 Spalte StVO und Nummer 19.1.1 Spalte StVO BKatV

24. Zu Artikel 2 Nummer 10 Nummer 47 Spalte Tatbestand BKatV

25. Zu Artikel 2 Nummer 28 Nummer 146 Spalte Tatbestand BKatV

26. Zu Artikel 2 Nummer 33 - neu - Nummern 189.2.1 Spalte Tatbestand, 189.3.1 Spalte Tatbestand und 214.1 Spalte Tatbestand BKatV


 
 
 


Drucksache 834/09

... Hauptlärmquelle ist die verkehrliche Mobilität, die grundsätzlich ein wesentlicher Bestandteil unserer Lebensqualität und unseres Wohlstands ist. Dies gilt in erster Linie für den Straßenverkehrslärm, aber auch Schienen- und Flugverkehr führen zu einem hohen Maß an Lärmbelastung.



Drucksache 566/08

... ) zur Verfügung gestellt werden, andererseits muss das Datenformat den allgemein anerkannten Regeln der Technik in diesem Sektor entsprechen. Für die Bereiche Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm und Anlagenlärm sind entsprechende Datenformate in der DIN 45687, 2006-05 "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Datenerfassung über den Flugbetrieb

§ 3
Elektronische Datenerfassung und Datenübermittlung

§ 4
Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen

§ 5
Berechnungsverfahren für die Überprüfung von Lärmschutzbereichen

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

II. Alternativen

III. Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Ausgaben mit Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage 1
Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD)

Anlage 2
Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)


 
 
 


Drucksache 205/07 (Beschluss)

... Straßenverkehrslärm wird von der Bevölkerung im Vergleich aller Lärmarten als stärkste Belastungsquelle wahrgenommen. Oberhalb einer Fahrzeuggeschwindigkeit von 40 bis 50 km/h dominiert das Rollgeräusch den Straßenverkehrslärm.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/07 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Überarbeitung der Richtlinie 2001/43/EG zur Änderung der Richtlinie 92/23/EWG des Rates über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage

1. PKW-Reifen:

2. Nutzfahrzeug-Reifen:


 
 
 


Drucksache 205/07

... Straßenverkehrslärm wird von der Bevölkerung im Vergleich aller Lärmarten als stärkste Belastungsquelle wahrgenommen. Oberhalb einer Fahrzeuggeschwindigkeit von 40 bis 50 km/h dominiert das Rollgeräusch den Straßenverkehrslärm. Eine Senkung des Reifen-Fahrbahngeräuschs ist daher ein wirksamer Ansatzpunkt zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm. Die Reduzierung der Geräuschemissionen von Reifen ist ein flächendeckend wirksames Mittel zur Absenkung des Reifen-Fahrbahngeräuschs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/07




Entschließung

1 PKW-Reifen:

2 Nutzfahrzeug-Reifen:

Begründung

Zu 1a

Zu 2a und 2b

Zu 1b und 2c


 
 
 


Drucksache 710/05

... Absatz 4 dient der Umsetzung von Anhang IV Nr. 8 und Anhang VI Nr. 1.5, 1.6, 2.5 und 2.6 der Umgebungslärmrichtlinie. Nach Anhang IV Nr. 8 müssen Lärmkarten in Ballungsräumen jeweils für den Straßenverkehrslärm, Eisenbahnlärm, Fluglärm und Industrie- und Gewerbelärm getrennt erstellt werden. Auch nach Anhang VI Nr. 1.5 und 1.6 wird für Ballungsräume gefordert, dass die Angaben zur geschätzten Anzahl von Menschen, die bestimmten Lärmpegelbereichen ausgesetzt sind, für Straßenverkehrslärm, Eisenbahnlärm, Fluglärm und Industrie- und Gewerbelärm getrennt aufzuführen sind. Nach Artikel 5 Abs. 1 der Umgebungslärmrichtlinie sind die Lärmindizes L

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bekanntmachung der zuständigen Behörden

§ 4
Datenerhebung und Datenübermittlung

§ 5
Ausarbeitung von Lärmkarten

§ 6
Berechnungsverfahren

§ 7
Mitteilung über Lärmkarten

§ 8
Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten

§ 9
Eingangsdaten bestehender Lärmkarten

§ 10
Inkrafttreten

Anhang zu
§ 2 Nr. 3

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

II. Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung nach der Umgebungslärmrichtlinie

1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie zur Strategischen Lärmkartierung

2. Umsetzungsbedarf

3. Konzeption der Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung in deutsches Recht

4. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

5. Verordnungsermächtigungen

III. Alternativen

IV. Kosten

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zum Anhang Lärmindizes


 
 
 


Drucksache 710/1/05

... Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, unverzüglich die Berechnungsverfahren für die Bereiche Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm und Fluglärm sowie Industrie- und Gewerbelärm zu konkretisieren, damit die zuständigen Behörden die Lärmkarten in den von der EU-Richtlinie vorgegebenen Fristen erstellen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/1/05




1. Zur Verordnung insgesamt*

... Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ~ Verordnung über die Lärmkartierung - ... BImSchV **

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bedeuten die Begriffe

§ 3
Datenerhebung und Datenübermittlung

§ 4
Ausarbeitung von Lärmkarten

§ 5
Berechnungsverfahren

§ 6
Mitteilung über Lärmkarten

§ 7
Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten

§ 8
Inkrafttreten

Anhang zu
§ 2 Nr. 2


 
 
 


Drucksache 710/05 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, unverzüglich die Berechnungsverfahren für die Bereiche Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm und Fluglärm sowie Industrie- und Gewerbelärm zu konkretisieren, damit die zuständigen Behörden die Lärmkarten in den von der EU-Richtlinie vorgegebenen Fristen erstellen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/05 (Beschluss)




Anlage

A Neufassung Zur Verordnung insgesamt

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Lärmindizes

§ 3
Datenerhebung und Datenübermittlung

§ 4
Ausarbeitung von Lärmkarten

§ 5
Berechnungsverfahren

§ 6
Übermittlung der Lärmkarten

§ 7
Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 95/05

... (1) Werte werden durch Berechnung bestimmt. Die Berechnungsverfahren für die Bereiche Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm und Fluglärm sowie Industrie- und Gewerbelärm haben den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen, die für die Bereiche Straßenverkehrslärm und Schienenverkehrslärm durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie für Fluglärm und Industrie- und Gewerbelärm durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger konkretisiert werden können. Die Bundesregierung kann nach Anhörung der beteiligten Kreise allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen, in denen die Berechnungsverfahren für die Bereiche Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm und Fluglärm sowie Industrie- und Gewerbelärm geregelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

4

Verordnung

Abschnitt 1
. Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
. Hauptlärmquellen und Ballungsräume

§ 3
Mitteilung des Bestandes

§ 4
Beteiligung der Gemeinden

§ 5
Mitteilung der zuständigen Behörden

Abschnitt 3
. Strategische Lärmkartierung

§ 6
Aufstellung von Strategischen Lärmkarten

§ 7
Überarbeitung von Strategischen Lärmkarten

§ 8
Anforderungen an Strategische Lärmkarten

§ 9
Lärmindizes

§ 10
Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
. Mitteilung und Verbreitung der Strategischen Lärmkarten

§ 11
Mitteilung über Strategische Lärmkarten

§ 12
Verbreitung von Informationen über Strategische Lärmkarten

Abschnitt 5
. Schlussvorschriften

§ 13
Eingangsdaten bestehender Lärmkarten

§ 14
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14


 
 
 


Drucksache 610/04

... Das Ziel der Verringerung der Lärmbelastung ist vor dem Hintergrund zu sehen (vgl. Perspektiven für Deutschland, aaO., S. 126), dass die durch den Straßen-, Schienen- und Flugverkehr verursachte Lärmbelastung nach wie vor hoch ist; obwohl sich dank technischer Maßnahmen in den zurückliegenden Jahren die Lärmemissionen von einzelnen Verkehrsmitteln deutlich verringert haben. Erzielte Verbesserungen werden durch das weiterhin zunehmende Verkehrsaufkommen kompensiert. Fast zwei Drittel der Bevölkerung fühlen sich durch den Straßenverkehrslärm, etwa ein Viertel durch den Schienenverkehrslärm und ein Drittel durch den Fluglärm belästigt (Umweltbundesamt, Jahresbericht 2000, S. 129 f.). Der Lärm kann zu körperlichen Stressreaktionen und langfristig zu Gesundheitsschäden führen (vgl. Perspektiven für Deutschland, aaO., S. 126).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 47a
Örtliche Lärmkartierung

§ 47b
Strategische Lärmkartierung

§ 47c
Datenerhebung und Datenaustausch

§ 47d
Lärmminderungsplanung für Wohngebiete

§ 47e
Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen

§ 47f
Ziele für die Lärmminderungsplanung

§ 47g
Prüfung des Planungserfordernisses

§ 47h
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47i
Beteiligung der Behörden

§ 47j
Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

§ 47k
Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen

§ 47l
Gemeinsame Aufstellungsverfahren mit anderen Fachplänen

§ 47m
Information der Öffentlichkeit

§ 47n
Zuständige Behörden

§ 47o
Sachverständige Stellen

§ 47p
Rechtsverordnungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

II. Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

2. Wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie

3. Umsetzungsbedarf

4. Konzeption der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht

5. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

6. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Umsetzung der SUP-Richtlinie 2001/42/EG

IV. Erweiterung des § 32 BImSchG

V. Alternativen

VI. Kosten

1. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

2. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der SUP-Richtlinie

3. Kosten im Zusammenhang mit der Erweiterung des § 32 BImSchG

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 47a
Örtliche Lärmkartierung

§ 47b
Strategische Lärmkartierung

§ 47c
Datenerhebung und Datenaustausch

§ 47d
Lärmminderungsplanung für Wohngebiete

§ 47e
Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen

§ 47f
Ziele für die Lärmminderungsplanung

§ 47g
Prüfung des Planungserfordernisses

§ 47h
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47i
Beteiligung der Behörden

§ 47j
Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

§ 47k
Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen

§ 471
Gemeinsame Aufstellungsverfahren

§ 47m
Information der Öffentlichkeit

§ 47n
Zuständige Behörden

§ 47o
Sachverständige Stellen

§ 47p
Rechtsverordnungen

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 560/10 PDF-Dokument



Drucksache 572/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.