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"Straßenverkehrsrecht"


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0678/2/05
0470/05
0678/1/05
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0813/05
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0926/05B
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0940/1/04
0270/04
0940/04B
0889/1/04
0305/04B
0889/04B
Drucksache 49/20

... Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2674) ist eine Gefährdungshaftung des Halters eines Anhängers nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften der §§ 7 ff. des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 19
Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen

§ 19a
Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen

Artikel 2
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu Satz 1

Zu den Sätzen 2 bis 4

Zu Satz 5

Zu § 19

Zu § 19

Zu Nummer 6

Zu § 19a

Zu § 19a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 19a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 397/20 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 239/20

... "Übertragbar sind straßenverkehrsrechtliche Aufgaben auf Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes und auf Bundesstraßen in Bundesverwaltung, die



Drucksache 591/3/19

Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 574/19

... -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 158/19 (Beschluss)

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 591/5/19

Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 562/19 (Beschluss)

... es und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 18/19 (Beschluss)

... -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 158/3/19

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 158/1/19

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/1/19




1. Zu Artikel 1 § 3 eKFV

§ 3
Berechtigung zum Führen

2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, 4 und 5 eKFV

3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - eKFV

4. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 6 - neu -, § 14 Nummer 8, 9 und 10 - neu - eKFV und Artikel 4 Nummer 4 Anlage laufende Nummer 238 und 238.1 BKatV *

5. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 4 Satz 3, 4, 5 und 6 eKFV

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 eKFV

7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2, 3 und 4 eKFV

8. Zu Artikel 1 § 13 Satz 2 und 3 eKFV

9. Zu Artikel 1 § 14 Nummer 5 eKFV*

10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 4 Satz 1 eKFV

11. Zu Artikel 4 Nummer 4 Anlage laufende Nummer 238 und 238.1 BKatV *


 
 
 


Drucksache 158/5/19

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 372/19 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen



Drucksache 158/6/19

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 574/1/19

... -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 158/2/19

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 591/2/19

... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 234/19 (Beschluss)

... es und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 289/19 (Beschluss)

... Regelmäßig treten bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen durch die Gemeinden und bei der Umsetzung der darin vorgesehenen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörden Fragestellungen und Unstimmigkeiten zwischen den Behörden auf. Grund ist insbesondere, dass das technische Regelwerk zur Ermittlung der Lärmbelastung zwischen dem Immissionsschutzrecht einerseits und dem Straßenverkehrsrecht andererseits bisher nicht harmonisiert worden ist. Ein sehr streitig geführtes Thema in den Ländern ist dabei auch die Verbindlichkeit von Lärmaktionsplänen für die umsetzenden Behörden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 289/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Harmonisierung der Rechtsgrundlagen und Regelwerke zum Lärmschutz


 
 
 


Drucksache 591/4/19

Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 574/19 (Beschluss)

... -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 289/19

... Regelmäßig treten bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen durch die Gemeinden und bei der Umsetzung der darin vorgesehenen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörden Fragestellungen und Unstimmigkeiten zwischen den Behörden auf. Grund ist insbesondere, dass das technische Regelwerk zur Ermittlung der Lärmbelastung zwischen dem Immissionsschutzrecht einerseits und dem Straßenverkehrsrecht andererseits bisher nicht harmonisiert worden ist. Ein sehr streitig geführtes Thema in den Ländern ist dabei auch die Verbindlichkeit von Lärmaktionsplänen für die umsetzenden Behörden.



Drucksache 591/19 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 158/4/19

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 562/19

... es und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 372/1/19

Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen



Drucksache 118/19

... -Immissionsschutzgesetzes nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften angeordnet worden sind oder auf Grund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz der Wohnbevölkerung oder der Bevölkerung vor Abgasen zur Abwehr von immissionsbedingten Gefahren ergangen sind, darf die nach Landesrecht zuständige Behörde im Rahmen von stichprobenartigen Überprüfungen mit mobilen Geräten folgende Daten, auch durch selbsttätiges Wirken des von ihr verwendeten Gerätes, erheben, speichern und verwenden:



Drucksache 158/7/19

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 600/18 (Beschluss)

... -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 529/18

... es und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 574/18

... -Immissionsschutzgesetzes nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften angeordnete oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz der Wohnbevölkerung und der Bevölkerung vor Abgasen ergangene Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote effektiv vollziehen und überwachen zu können, muss deren Einhaltung fahrzeugindividuell überprüft werden können. Die zuständigen Überwachungsbehörden sollen hierzu im Rahmen von Kontrollen bestimmte Daten, auch automatisiert, erheben, speichern und verwenden sowie auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 63c
Datenverarbeitung im Rahmen der Überwachung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Weitere Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Gleichstellungsaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

VII. B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 529/18 (Beschluss)

... es und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 69/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat bedauert, dass der Gesetzentwurf keinerlei Spezialregelung für die Hersteller-Haftung von Fahrzeugen mit hoch- und vollautomatisierten Fahrsystemen vorsieht. Er verweist darauf, dass dem Straßenverkehrsrecht mit der verschuldensunabhängigen Schadensersatzpflicht nach § 7 StVG spezialgesetzliche Regelungen zu Haftungsfragen nicht fremd sind. Der Gesetzentwurf trägt den spezifischen Gefahren durch das Fahren mit hoch- und vollautomatisierten Fahrsystemen nicht Rechnung, auch wenn offenbar ein erhöhtes Betriebsrisiko vermutet wird, wie sich aus der Erhöhung der Haftungshöchstgrenze in § 12 StVG-E um 100 Prozent für Personen- und Sachschäden ergibt. Es bleibt hingegen gänzlich unberücksichtigt, dass die Autohersteller für das einwandfreie Funktionieren der von ihnen entwickelten und in Verkehr gebrachten automatisierten Assistenzsysteme verantwortlich sind. Im Gegensatz zu den Autoherstellern werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch zusätzliche Pflichten, aber nicht zuletzt auch durch die zu erwartende Prämienerhöhung im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung ungebührlich hoch belastet. Der Bundesrat hält es daher für notwendig, die Gefährdungshaftung proportional zum Grad der Automatisierung des Fahrsystems auf den Hersteller auszudehnen. Er bittet um Prüfung, wie eine entsprechende Regelung ausgestaltet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/17 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 379/1/17

Verordnung zur Neufassung fahrlehrrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 379/17 (Beschluss)

Verordnung zur Neufassung fahrlehrrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 127/1/17

... Der Begriff "Anhänger" umfasst dabei alle hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Fahrzeuge, mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden. Somit unterliegen die Halter aller Kfz-Anhänger, ob mit einem Kfz verbunden oder nicht, der Gefährdungshaftung; dies giltauch für Anhänger, die nach § 2 Absatz 1 Nummer 6c PflVG in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 2 FZV nicht der Versicherungspflicht unterliegen wie zum Beispiel Pferdesportanhänger und Sportbootstrailer (vgl. Burmann in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Auflage 2014, § 7 StVG, Rn. 4).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/1/17




1. Zu den Artikeln 1 bis 10

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 1374 Absatz 2 BGB

'Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

3. Zu Artikel 8 Nummer 2 - neu - § 17 Absatz 5 - neu - StVG , Artikel 8a - neu - § 78 Absatz 2a - neu - VVG

'Artikel 8 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

'Artikel 8a Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Begründung

a Allgemeines

b Zu Buchstabe a Artikel 8 Nummer 2 -neu-, § 17 Absatz 5 - neu - StVG

c Zu Buchstabe b Artikel 8a -neu-, § 78 Absatz 2a - neu - VVG


 
 
 


Drucksache 556/17 (Beschluss)

53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 301/17

Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 60/17

... Die Neufassung der Vorschrift zur Steuerbefreiung für alle Fahrzeuge, die vom verkehrsrechtlichen Zulassungsverfahren ausgenommen sind, stellt im Ergebnis klar, dass auch Fahrzeuge steuerbefreit sind, die unter den Geltungsbereich der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 28. Februar 1989 (BGBl. I S. 481) fallen, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juni 2013 (BGBl. I S. 1609) geändert worden ist. Dabei handelt es sich z.B. um steuerbefreite Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen, die kurzzeitig auf Brauchtumsveranstaltungen zum Einsatz kommen.



Drucksache 85/1/17

... Nach der vorliegenden Verwaltungsvorschrift gemäß BR-Drucksache 85/17 soll die Anordnung von Tempo 30 im Nahbereich sozialer Einrichtungen insbesondere an klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) künftig der Regelfall sein. Ausnahmen davon (Tempo 50) müssten eigens straßenverkehrsrechtlich begründet werden.



Drucksache 417/2/17

... -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 127/17

... es und des Pflichtversicherungsgesetzes, die sich auf eine Haftpflicht wegen Tötung im Straßenverkehr beziehen. Ein mitwirkendes Verschulden des Getöteten oder eine von diesem zu verantwortende Betriebsgefahr muss sich der Hinterbliebene anrechnen lassen (vgl. § 846 BGB; Jahnke, in: Burmann / Heß / Hühnermann / Jahnke / Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage 2016, § 10 StVG Rn. 20 f.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gentechnikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 5
Änderung des Produkthaftungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Umwelthaftungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 8
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Haftpflichtgesetzes

Artikel 10
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Anwendungsbereich

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4007, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 240/1/17

... Dem vom Bundesrat in seinem Beschluss kritisierten Aufbau von Schranken gegenüber den europäischen Nachbarn wird nicht Rechnung getragen. Dies betrifft insbesondere die vorgeschlagene Gesetzesänderung in Ziffer 3 des Beschlusses. Auch dem in der Gegenäußerung der Bundesregierung genannten Argument des erhöhten Verwaltungsaufwandes und der Notwendigkeit der Schaffung einer straßenverkehrsrechtlichen Beschilderung wird widersprochen. Schon die Ausnahmeregelung des § 2 Absatz 3 des Gesetzes erfordert diesen Aufwand.



Drucksache 301/17 (Beschluss)

Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 424/1/17

... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 127/17 (Beschluss)

... Der Begriff "Anhänger" umfasst dabei alle hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Fahrzeuge, mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden. Somit unterliegen die Halter aller Kfz-Anhänger, ob mit einem Kfz verbunden oder nicht, der Gefährdungshaftung; dies gilt auch für Anhänger, die nach § 2 Absatz 1 Nummer 6c PflVG in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 2 FZV nicht der Versicherungspflicht unterliegen wie zum Beispiel Pferdesportanhänger und Sportbootstrailer (vgl. Burmann in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Auflage 2014, § 7 StVG, Rn. 4).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/17 (Beschluss)




1. Zu den Artikeln 1 bis 10

2. Zu Artikel 8 Nummer 2 - neu - § 17 Absatz 5 - neu - StVG , Artikel 8a - neu - § 78 Absatz 2a - neu - VVG

'Artikel 8 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

'Artikel 8a Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Begründung

a Allgemeines

b Zu Buchstabe a Artikel 8 Nummer 2 -neu-, § 17 Absatz 5 - neu - StVG

c Zu Buchstabe b Artikel 8a -neu-, § 78 Absatz 2a - neu - VVG


 
 
 


Drucksache 31/17

... (5) Auf die Mautpflicht der Streckenabschnitte nach Absatz 4 ist durch Verkehrszeichen nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften hinzuweisen." `



Drucksache 416/17 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 417/17 (Beschluss)

... -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 69/1/17

... Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die dauernd darauf achten müssen, ob Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften vorliegen könnten oder das Fahrsystem in der jeweiligen Fahrsituation noch einsetzbar ist, wird automatisiertes Fahren keinerlei Vorteile bringen, da diese "Aufsicht" eine wesentlich anspruchsvollere Tätigkeit sein dürfte als von Beginn an selbst zu fahren. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer Konkretisierung insbesondere der Frage, wann ein Fahrzeug bestimmungsgemäß verwendet wird und welche fahrfremden Tätigkeiten bei der Nutzung von hoch- und vollautomatisierten Systemen im Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen erlaubt sind, beispielsweise muss die Frage geklärt werden, ob ein Fahrzeugführer sein Handy beim Einsatz eines automatisierten Fahrsystem nutzen darf oder ob er weiterhin ordnungswidrig im Sinne des § 24 StVG in Verbindung mit §§ 23 Absatz 1a und 49 Absatz 1 Nummer 22

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/1/17




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a Absatz 4 StVG *

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

12. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 StVG

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG

19. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

21. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

22. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 1 StVG

23. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG

24. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG

25. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 416/1/17

Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 379/2/17

Verordnung zur Neufassung fahrlehrrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 424/3/17

... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 424/2/17

... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 771/2/16

Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 253/3/16

... -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 166/1/16

Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 801/16 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 770/1/16

... -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 332/16

... Beim Straßenverkehrsrecht handelt es sich um privilegienfeindliches besonderes Polizei- und Ordnungsrecht, das die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten soll, indem im Wesentlichen der Gefahrenabwehr und der Unfallverhütung Rechnung getragen wird. Alle Ermächtigungsgrundlagen zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 332/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Inhalt der Regelung

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3.1 Erfüllungsaufwand für den Bund

3.2 Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

VIII. Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


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