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"Straßenverkehrsrecht"
Drucksache 49/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr
... Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2674) ist eine Gefährdungshaftung des Halters eines Anhängers nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften der §§ 7 ff. des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
§ 19 Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen
§ 19a Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen
Artikel 2 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 19
Zu § 19
Zu § 19
Zu § 19
Zu Satz 1
Zu den Sätzen 2 bis 4
Zu Satz 5
Zu § 19
Zu § 19
Zu Nummer 6
Zu § 19a
Zu § 19a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu § 19a
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 397/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 239/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetz es und zur Änderung weiterer Vorschriften
... "Übertragbar sind straßenverkehrsrechtliche Aufgaben auf Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes und auf Bundesstraßen in Bundesverwaltung, die
Drucksache 591/3/19
Antrag des Freistaates Bayern
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 574/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 158/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 591/5/19
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 562/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... es und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 18/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 158/3/19
Antrag des Saarlandes
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 158/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
1. Zu Artikel 1 § 3 eKFV
§ 3 Berechtigung zum Führen
2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, 4 und 5 eKFV
3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - eKFV
4. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 6 - neu -, § 14 Nummer 8, 9 und 10 - neu - eKFV und Artikel 4 Nummer 4 Anlage laufende Nummer 238 und 238.1 BKatV *
5. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 4 Satz 3, 4, 5 und 6 eKFV
6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 eKFV
7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2, 3 und 4 eKFV
8. Zu Artikel 1 § 13 Satz 2 und 3 eKFV
9. Zu Artikel 1 § 14 Nummer 5 eKFV*
10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 4 Satz 1 eKFV
11. Zu Artikel 4 Nummer 4 Anlage laufende Nummer 238 und 238.1 BKatV *
Drucksache 158/5/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 372/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
Drucksache 158/6/19
Antrag des Landes Hessen
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 574/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 158/2/19
Antrag der Länder Bayern, Saarland, Sachsen
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 591/2/19
Antrag des Landes Hessen
... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 234/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... es und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 289/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Harmonisierung der Rechtsgrundlagen und Regelwerke zum Lärmschutz
... Regelmäßig treten bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen durch die Gemeinden und bei der Umsetzung der darin vorgesehenen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörden Fragestellungen und Unstimmigkeiten zwischen den Behörden auf. Grund ist insbesondere, dass das technische Regelwerk zur Ermittlung der Lärmbelastung zwischen dem Immissionsschutzrecht einerseits und dem Straßenverkehrsrecht andererseits bisher nicht harmonisiert worden ist. Ein sehr streitig geführtes Thema in den Ländern ist dabei auch die Verbindlichkeit von Lärmaktionsplänen für die umsetzenden Behörden.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Harmonisierung der Rechtsgrundlagen und Regelwerke zum Lärmschutz
Drucksache 591/4/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 574/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 289/19
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates zur Harmonisierung der Rechtsgrundlagen und Regelwerke zum Lärmschutz
... Regelmäßig treten bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen durch die Gemeinden und bei der Umsetzung der darin vorgesehenen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörden Fragestellungen und Unstimmigkeiten zwischen den Behörden auf. Grund ist insbesondere, dass das technische Regelwerk zur Ermittlung der Lärmbelastung zwischen dem Immissionsschutzrecht einerseits und dem Straßenverkehrsrecht andererseits bisher nicht harmonisiert worden ist. Ein sehr streitig geführtes Thema in den Ländern ist dabei auch die Verbindlichkeit von Lärmaktionsplänen für die umsetzenden Behörden.
Drucksache 591/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 158/4/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 562/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... es und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 372/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
Drucksache 118/19
... -Immissionsschutzgesetzes nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften angeordnet worden sind oder auf Grund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz der Wohnbevölkerung oder der Bevölkerung vor Abgasen zur Abwehr von immissionsbedingten Gefahren ergangen sind, darf die nach Landesrecht zuständige Behörde im Rahmen von stichprobenartigen Überprüfungen mit mobilen Geräten folgende Daten, auch durch selbsttätiges Wirken des von ihr verwendeten Gerätes, erheben, speichern und verwenden:
Drucksache 158/7/19
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 600/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 529/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetz es und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... es und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 574/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es
... -Immissionsschutzgesetzes nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften angeordnete oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz der Wohnbevölkerung und der Bevölkerung vor Abgasen ergangene Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote effektiv vollziehen und überwachen zu können, muss deren Einhaltung fahrzeugindividuell überprüft werden können. Die zuständigen Überwachungsbehörden sollen hierzu im Rahmen von Kontrollen bestimmte Daten, auch automatisiert, erheben, speichern und verwenden sowie auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
§ 63c Datenverarbeitung im Rahmen der Überwachung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Weitere Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Gleichstellungsaspekte
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
6. Weitere Kosten
VII. B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 529/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetz es und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... es und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 69/17 (Beschluss)
... Der Bundesrat bedauert, dass der Gesetzentwurf keinerlei Spezialregelung für die Hersteller-Haftung von Fahrzeugen mit hoch- und vollautomatisierten Fahrsystemen vorsieht. Er verweist darauf, dass dem Straßenverkehrsrecht mit der verschuldensunabhängigen Schadensersatzpflicht nach § 7 StVG spezialgesetzliche Regelungen zu Haftungsfragen nicht fremd sind. Der Gesetzentwurf trägt den spezifischen Gefahren durch das Fahren mit hoch- und vollautomatisierten Fahrsystemen nicht Rechnung, auch wenn offenbar ein erhöhtes Betriebsrisiko vermutet wird, wie sich aus der Erhöhung der Haftungshöchstgrenze in § 12 StVG-E um 100 Prozent für Personen- und Sachschäden ergibt. Es bleibt hingegen gänzlich unberücksichtigt, dass die Autohersteller für das einwandfreie Funktionieren der von ihnen entwickelten und in Verkehr gebrachten automatisierten Assistenzsysteme verantwortlich sind. Im Gegensatz zu den Autoherstellern werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch zusätzliche Pflichten, aber nicht zuletzt auch durch die zu erwartende Prämienerhöhung im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung ungebührlich hoch belastet. Der Bundesrat hält es daher für notwendig, die Gefährdungshaftung proportional zum Grad der Automatisierung des Fahrsystems auf den Hersteller auszudehnen. Er bittet um Prüfung, wie eine entsprechende Regelung ausgestaltet werden kann.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG
13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 379/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neufassung fahrlehrrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Neufassung fahrlehrrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 379/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neufassung fahrlehrrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Neufassung fahrlehrrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 127/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld |
... Der Begriff "Anhänger" umfasst dabei alle hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Fahrzeuge, mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden. Somit unterliegen die Halter aller Kfz-Anhänger, ob mit einem Kfz verbunden oder nicht, der Gefährdungshaftung; dies giltauch für Anhänger, die nach § 2 Absatz 1 Nummer 6c PflVG in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 2 FZV nicht der Versicherungspflicht unterliegen wie zum Beispiel Pferdesportanhänger und Sportbootstrailer (vgl. Burmann in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Auflage 2014, § 7 StVG, Rn. 4).
1. Zu den Artikeln 1 bis 10
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 1374 Absatz 2 BGB
'Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
3. Zu Artikel 8 Nummer 2 - neu - § 17 Absatz 5 - neu - StVG , Artikel 8a - neu - § 78 Absatz 2a - neu - VVG
'Artikel 8 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
'Artikel 8a Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Begründung
a Allgemeines
b Zu Buchstabe a Artikel 8 Nummer 2 -neu-, § 17 Absatz 5 - neu - StVG
c Zu Buchstabe b Artikel 8a -neu-, § 78 Absatz 2a - neu - VVG
Drucksache 556/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 301/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 60/17
... Die Neufassung der Vorschrift zur Steuerbefreiung für alle Fahrzeuge, die vom verkehrsrechtlichen Zulassungsverfahren ausgenommen sind, stellt im Ergebnis klar, dass auch Fahrzeuge steuerbefreit sind, die unter den Geltungsbereich der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 28. Februar 1989 (BGBl. I S. 481) fallen, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juni 2013 (BGBl. I S. 1609) geändert worden ist. Dabei handelt es sich z.B. um steuerbefreite Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen, die kurzzeitig auf Brauchtumsveranstaltungen zum Einsatz kommen.
Drucksache 85/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV -StVO)
... Nach der vorliegenden Verwaltungsvorschrift gemäß BR-Drucksache 85/17 soll die Anordnung von Tempo 30 im Nahbereich sozialer Einrichtungen insbesondere an klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) künftig der Regelfall sein. Ausnahmen davon (Tempo 50) müssten eigens straßenverkehrsrechtlich begründet werden.
Drucksache 417/2/17
Antrag des Landes Niedersachsen
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 127/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
... es und des Pflichtversicherungsgesetzes, die sich auf eine Haftpflicht wegen Tötung im Straßenverkehr beziehen. Ein mitwirkendes Verschulden des Getöteten oder eine von diesem zu verantwortende Betriebsgefahr muss sich der Hinterbliebene anrechnen lassen (vgl. § 846 BGB; Jahnke, in: Burmann / Heß / Hühnermann / Jahnke / Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage 2016, § 10 StVG Rn. 20 f.).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gentechnikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 5 Änderung des Produkthaftungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Umwelthaftungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Atomgesetzes
Artikel 8 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Haftpflichtgesetzes
Artikel 10 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Anwendungsbereich
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4007, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
II.3 Evaluierung
III. Votum
Drucksache 240/1/17
... Dem vom Bundesrat in seinem Beschluss kritisierten Aufbau von Schranken gegenüber den europäischen Nachbarn wird nicht Rechnung getragen. Dies betrifft insbesondere die vorgeschlagene Gesetzesänderung in Ziffer 3 des Beschlusses. Auch dem in der Gegenäußerung der Bundesregierung genannten Argument des erhöhten Verwaltungsaufwandes und der Notwendigkeit der Schaffung einer straßenverkehrsrechtlichen Beschilderung wird widersprochen. Schon die Ausnahmeregelung des § 2 Absatz 3 des Gesetzes erfordert diesen Aufwand.
Drucksache 301/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 424/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 127/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld |
... Der Begriff "Anhänger" umfasst dabei alle hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Fahrzeuge, mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden. Somit unterliegen die Halter aller Kfz-Anhänger, ob mit einem Kfz verbunden oder nicht, der Gefährdungshaftung; dies gilt auch für Anhänger, die nach § 2 Absatz 1 Nummer 6c PflVG in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 2 FZV nicht der Versicherungspflicht unterliegen wie zum Beispiel Pferdesportanhänger und Sportbootstrailer (vgl. Burmann in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Auflage 2014, § 7 StVG, Rn. 4).
1. Zu den Artikeln 1 bis 10
2. Zu Artikel 8 Nummer 2 - neu - § 17 Absatz 5 - neu - StVG , Artikel 8a - neu - § 78 Absatz 2a - neu - VVG
'Artikel 8 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
'Artikel 8a Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Begründung
a Allgemeines
b Zu Buchstabe a Artikel 8 Nummer 2 -neu-, § 17 Absatz 5 - neu - StVG
c Zu Buchstabe b Artikel 8a -neu-, § 78 Absatz 2a - neu - VVG
Drucksache 31/17
... (5) Auf die Mautpflicht der Streckenabschnitte nach Absatz 4 ist durch Verkehrszeichen nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften hinzuweisen." `
Drucksache 416/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 417/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 69/1/17
... Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die dauernd darauf achten müssen, ob Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften vorliegen könnten oder das Fahrsystem in der jeweiligen Fahrsituation noch einsetzbar ist, wird automatisiertes Fahren keinerlei Vorteile bringen, da diese "Aufsicht" eine wesentlich anspruchsvollere Tätigkeit sein dürfte als von Beginn an selbst zu fahren. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer Konkretisierung insbesondere der Frage, wann ein Fahrzeug bestimmungsgemäß verwendet wird und welche fahrfremden Tätigkeiten bei der Nutzung von hoch- und vollautomatisierten Systemen im Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen erlaubt sind, beispielsweise muss die Frage geklärt werden, ob ein Fahrzeugführer sein Handy beim Einsatz eines automatisierten Fahrsystem nutzen darf oder ob er weiterhin ordnungswidrig im Sinne des § 24 StVG in Verbindung mit §§ 23 Absatz 1a und 49 Absatz 1 Nummer 22
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe c
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG *
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG
8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a Absatz 4 StVG *
9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG
10. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG
11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG
12. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG
13. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG
14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG
17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 StVG
18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG
19. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG
21. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG
22. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 1 StVG
23. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG
24. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG
25. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 416/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 379/2/17
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Verordnung zur Neufassung fahrlehrrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Neufassung fahrlehrrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 424/3/17
Antrag des Landes Niedersachsen
... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 424/2/17
Antrag des Landes Niedersachsen
... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 771/2/16
Antrag des Landes Niedersachsen
Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 253/3/16
Antrag der Länder Brandenburg, Bayern
Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 166/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 801/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Entwurf eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 770/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 332/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... Beim Straßenverkehrsrecht handelt es sich um privilegienfeindliches besonderes Polizei- und Ordnungsrecht, das die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten soll, indem im Wesentlichen der Gefahrenabwehr und der Unfallverhütung Rechnung getragen wird. Alle Ermächtigungsgrundlagen zur Änderung der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel
II. Inhalt der Regelung
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3.1 Erfüllungsaufwand für den Bund
3.2 Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen
VI. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
VIII. Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
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