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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Strafansprüche"


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Drucksache 53/06 (Beschluss)

... Mangels einheitlicher materiellstrafrechtlicher Bestimmungen erscheint es kaum denkbar, die bestehenden Strafgewalten von vornherein auf eine einzige zu reduzieren. Die Problematik konkurrierender Strafansprüche lässt sich jedoch auch auf andere Art und Weise lösen. Ein Weg ist ein Doppelverfolgungsverbot, wie es sich derzeit in den Artikeln 54 ff. SDÜ und den Artikeln 1 ff. des Übereinkommens zwischen den Mitgliedstaaten der EG über das Verbot der doppelten Strafverfolgung findet. Ein anderer Ansatz ist das Anrechnungsprinzip, wie es etwa § 51 Abs. 3 und 4

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Drucksache 53/06 (Beschluss)




1. Zum Regelungsbedürfnis

2. Zur Regelungskompetenz für die vorgeschlagenen Maßnahmen

3. Kriterien zur Bestimmung der Strafgewalt


 
 
 


Drucksache 53/1/06

... Mangels einheitlicher materiellstrafrechtlicher Bestimmungen erscheint es kaum denkbar, die bestehenden Strafgewalten von vornherein auf eine einzige zu reduzieren. Die Problematik konkurrierender Strafansprüche lässt sich jedoch auch auf andere Art und Weise lösen. Ein Weg ist ein Doppelverfolgungsverbot, wie es sich derzeit in den Artikeln 54 ff. SDÜ und den Artikeln 1 ff. des Übereinkommens zwischen den Mitgliedstaaten der EG über das Verbot der doppelten Strafverfolgung findet. Ein anderer Ansatz ist das Anrechnungsprinzip, wie es etwa § 51 Abs. 3 und 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/1/06




1. Zum Regelungsbedürfnis

2. Zur Regelungskompetenz für die vorgeschlagenen Maßnahmen

3. Kriterien zur Bestimmung der Strafgewalt


 
 
 


Drucksache 239/05

... , das schon bisher bundesrechtlich geregelt ist. Wie bei den sonstigen Verjährungsbestimmungen kann auch vorliegend nur ein Bundesgesetz die Durchsetzung deutscher Strafansprüche effektiv sicherstellen. Denn nur eine bundesgesetzliche Regelung vermag auch weiterhin die Einheitlichkeit des Strafrechts in allen Ländern und damit die im gesamtstaatlichen Interesse liegende Einheitlichkeit des Rechts der Verfolgungsverjährung gewährleisten. Ohne eine solche einheitliche Regelung drohte nicht nur eine nicht hinnehmbare Rechtszersplitterung, sondern auch die Gefahr vielfältiger Kompetenzstreitigkeiten. Damit wäre ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit verbunden. Insbesondere könnte es bei Serienstraftätern, denen Straftaten in verschiedenen Ländern vorgeworfen werden, zu widersprüchlichen Entscheidungen über die Verfahrensfortführung kommen. Divergierende Entscheidungen über die Frage des Verjährungseintritts wären weiterhin bei Straftaten zu befürchten, die auf Grund ihrer Tatbestandsstruktur eine zeitgleiche Strafverfolgung durch

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Drucksache 239/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 722/04

... , die schon bisher bundesrechtlich geregelt ist. Eine bundeseinheitliche Regelung der akustischen Wohnraumüberwachung für Zwecke der Strafverfolgung ist notwendig, um die Durchsetzung deutscher Strafansprüche effektiv sicherzustellen. Ohne eine solche einheitliche Regelung könnten sich Personen, die der Begehung schwerster Straftaten verdächtig sind, der Strafverfolgung entziehen, indem sie ihren Aufenthalt in ein Land verlegen, dessen Gesetze die Möglichkeit der Anordnung einer solchen Ermittlungsmaßnahme nicht oder unter anderen Voraussetzungen vorsehen.

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Drucksache 722/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozeßordnung

1. Die §§ 100c bis 100f werden wie folgt gefasst: „§ 100c

§ 100d

§ 100e

§ 100f

2. In § 100i Abs. 2

3. § 101 wird wie folgt geändert:

4. In § 110e Halbsatz 2

5. In § 477 Abs. 2 Satz 2

6. In § 163d Abs. 2 Satz 2 und § 163f Abs. 3 Satz 2

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

1. § 74a wird wie folgt geändert:

2. An § 120 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung vom 20. Dezember 2001

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

4 I.

4 II.

4 III.

4 IV.

4 V.

4 VI.


 
 
 


Suchbeispiele:


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