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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Strafrechtsausschuss"


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Drucksache 65/20

... Auch die von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bzw. von dessen Strafrechtsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe "Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht" hat sich im Hinblick auf ausländische Internetdienste für die Einführung des Marktortprinzips stark gemacht.



Drucksache 65/20 (Beschluss)

... Auch die von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bzw. von dessen Strafrechtsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe "Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht" hat sich im Hinblick auf ausländische Internetdienste für die Einführung des Marktortprinzips stark gemacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke


 
 
 


Drucksache 248/19

... Vor diesem Hintergrund hat der Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz und der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz die Gemeinsame Arbeitsgruppe Justiz/Polizei (GAG) bereits im Jahr 2011 beauftragt, sich unter anderem mit dem Thema Cybercrime zu befassen. Die Unterarbeitsgruppe "Cybercrime" unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat aktuelle Rechtsfragen bei der Bekämpfung von Cybercrime erörtert und in ihrem 2013 vorgelegten Abschlussbericht u.a. die Schaffung qualifizierter Begehungsweisen für den Bereich der Computerdelikte empfohlen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 168/19

... Vor diesem Hintergrund hat der Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz und der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz die Gemeinsame Arbeitsgruppe Justiz/Polizei (GAG) bereits im Jahr 2011 beauftragt, sich unter anderem mit dem Thema Cybercrime zu befassen. Die Unterarbeitsgruppe "Cybercrime" unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat sich mit den aktuellen Rechtsfragen bei der Bekämpfung von Cybercrime befasst und in ihrem 2013 vorgelegten Abschlussbericht u.a. die Schaffung qualifizierter Begehungsweisen für den Bereich der Computerdelikte empfohlen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 264/19

... Vor diesem Hintergrund wird die Arbeit der von dem Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz eingerichteten, aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesjustizverwaltungen zusammengesetzten Arbeitsgruppe "Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht", deren Abschlussbericht Ende 2018 der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt wurde, begrüßt.



Drucksache 125/1/17

... Ausgehend hiervon ist es nur konsequent, extremistische Straftaten zumindest in dem Umfang, in dem sie taugliche Anlasstaten für eine EAÜ sind, auch in den Katalog des § 68c Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 StGB aufzunehmen mit der Folge, dass der über fünf Jahre hinaus fortbestehenden Gefährlichkeit eines extremistischen Straftäters gegebenenfalls auch durch eine entsprechende Verlängerung der Führungsaufsicht - und damit auch der EAÜ - Rechnung getragen werden könnte. Es ist im Ergebnis nicht einsichtig, warum diese Möglichkeit etwa bei einem wiederholungsgefährdeten Täter einer räuberischen Erpressung, nicht aber bei einem Probanden bestehen soll, der nach Vorbereitung eines terroristischen Anschlags gemäß § 89a StGB verurteilt worden ist. Dies gilt umso mehr, als es sich bei der religiös oder weltanschaulich bedingten Gefährlichkeit von Extremisten besonders häufig um einen Zustand handeln wird, dem sich nur durch langfristige Resozialisierungsmaßnahmen entgegenwirken lässt. Auch die Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses der Justizministerkonferenz "Einsatzmöglichkeiten der Elektronischen Überwachung" hat die Prüfung einer Erweiterung des § 68c Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 StGB um Terrorismusdelikte aufgrund dieser Erwägungen dringend empfohlen (vgl. Seite 54 und 56 des Abschlussberichts).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/1/17




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 125/17

... Die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann für sich gesehen zwar die Begehung solcher Straftaten nicht sicher verhindern. Dennoch kann sie als Teil eines Maßnahmebündels im Rahmen der Führungsaufsicht bei aus der Haft entlassenen extremistischen Straftätern einen Beitrag für mehr Sicherheit leisten (vgl. den Abschlussbericht "Einsatzmöglichkeiten der Elektronischen Überwachung" einer vom Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz eingesetzten Länder-Arbeitsgruppe vom 7. Dezember 2016, S. 54 f., deren Überlegungen zu extremistischen Straftätern auf einer Prüfbitte der 87. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 1. und 2. Juni 2016 beruht; vgl. auch Bräuchle/Kinzig, Die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht, Kurzbericht über die wesentlichen Befunde einer bundesweiten Studie mit rechtspolitischen Schlussfolgerungen, S. 20, veröffentlicht am 1. März 2016 unter www.bmjv.de, Suchbegriff "Aufenthaltsüberwachung").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4045, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches -Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2 Evaluierung

III. Votum

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern: NKR-Nr. 4045


 
 
 


Drucksache 829/08

... " belehrt würden. Der Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins hat in seinem Vorschlag für einen sogenannten "

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Drucksache 829/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 114a

§ 114b

§ 114c

§ 114d

§ 114e

§ 116b

§ 119

§ 119a

Artikel 2
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 72b
Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand

§ 89b
Ausnahme vom Jugendstrafvollzug

Vierter Unterabschnitt Untersuchungshaft

§ 89c
Vollstreckung der Untersuchungshaft

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Artikel 5
Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes

Artikel 6
Folgeänderungen

Artikel 7
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Föderalismusreform

II. Forderungen von europäischer Ebene

III. Übersichtlichere und verständlichere Gestaltung für die Praxis

IV. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitscher Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 114a

Zu § 114b

Zu § 114b

Zu § 114b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 114c

Zu § 114c

Zu § 114c

Zu § 114d

Zu § 114d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 114d

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 114e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 119

Zu § 119

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 119

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 119

Zu § 119

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu § 119

Zu § 119

Zu § 119a

Zu § 119a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 119a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 119a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 625: Gesetz zur Überarbeitung des Untersuchungshaftrechts


 
 
 


Drucksache 256/06

... b) Es gibt keine bundesweite Statistik, die über die Anzahl der Führungsaufsichten und ihre Entwicklung Auskunft gibt. Eine Hochrechnung unter Verwendung interner Quellen aus einzelnen Ländern läuft auf eine Gesamtzahl von gegenwärtig 15.000 bis 20.000 Führungsaufsichtsprobandinnen und -probanden in der Bundesrepublik Deutschland hinaus (Strafrechtsausschuss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, „Neufassung der Vorschriften über die Führungsaufsicht: Länderauswertung und Empfehlungen“. Unveröffentlichter Bericht, 2004, S. 3 ff. - im Folgenden: Bericht des Strafrechtsausschusses). Die Führungsaufsicht ist also von erheblicher praktischer Bedeutung. Allerdings spielt die gerichtlich angeordnete Führungsaufsicht (§ 68 Abs. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Inhalt des Entwurfs

3. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

4. Gesetzesfolgen

5. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 68a

Zu § 68b

Zu § 68c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 68e

Zu § 68f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

2. Zu Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 256/06 (Beschluss)

... Im Bericht des Strafrechtsausschusses der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister zur "Neufassung der Vorschriften über die Führungsaufsicht:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68a Abs. 7 Satz 3 StGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB

5. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 463a Abs. 3 StPO

6. Zu den finanziellen Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 256/1/06

... Im Bericht des Strafrechtsausschusses der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister zur "Neufassung der Vorschriften über die Führungsaufsicht: Länderauswertung und Empfehlung" (Seite 22) wird - abweichend von der vorliegenden Einzelbegründung zu § 463a Abs. 3 StPO-E (vgl. Seite 51) - zutreffend ausgeführt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68a Abs. 7 Satz 3 StGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB

5. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 463a Abs. 3 StPO

6. Zu den finanziellen Auswirkungen


Ergänzende Texte:

3 Strafgesetzbuch

3 Strafprozeßordnung


 
 
 


Drucksache 400/05

... Darüber hinaus hatte die 69. Konferenz der Justizministerinnen und -minister sich im Juni 1998 mit einem Teilbereich des Referentenentwurfs vom Februar 1998 befasst, und zwar mit der "Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe bei der Unterbringung in der Entziehungsanstalt". Zur ergänzenden Untersuchung der vollzuglichen und vollstreckungsrechtlichen Folgen der vorgesehene Umkehrung der bisher gesetzlich vorgeschriebenen Vollstreckungsreihenfolge durch einen Vorwegvollzug der Strafe wurde eine Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses eingesetzt. Ihr Abschlussbericht wurde auf der Konferenz der Justizministerinnen und -minister im Juni 1999 beraten. Diese bat die Bundesministerin der Justiz, unter Berücksichtigung des Berichts einen neuen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

1. § 64 wird wie folgt gefasst:

2. § 67 wird wie folgt geändert:

3. § 67a wird wie folgt gefasst:

4. § 67d Abs. 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

5. § 67e wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

1. § 126a wird wie folgt geändert:

2. § 463 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Hintergründe und Geschichte des Entwurfs

III. Überblick über die vorgesehenen Änderungen

1. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus § 63 StGB

2. Unterbringung in einer Entziehungsanstalt § 64 StGB

3. Überweisung in den Vollzug der §§ 63, 64 StGB im Falle der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung § 66 StGB

4. Strafverfahrensrechtliche Änderungen

IV. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 400/05 (Beschluss)

... Bis zur gerichtlichen Entscheidung, der nicht selten die Einholung eines Sachverständigengutachtens vorausgeht, verbleibt der Verurteilte im Vollzug der Unterbringung in der Entziehungsanstalt. Dies kann zu erheblichen Störungen der Arbeit in der Entziehungsanstalt führen, etwa wenn Therapieabbrecher Einfluss auf andere Patienten nehmen. Nach Erfahrungen der Entziehungsanstalten steigt nicht selten die Gewaltbereitschaft solcher Verurteilter. Entsprechend einem auch von der Gesundheitsministerkonferenz gebilligten Vorschlag der Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses "Fragen der Maßregelvollstreckung" folgend sollte daher die Möglichkeit geschaffen werden, gerichtlich die sofortige einstweilige Überweisung des Verurteilten aus dem



Drucksache 400/1/05

... Bis zur gerichtlichen Entscheidung, dem nicht selten die Einholung eines Sachverständigengutachtens vorausgeht, verbleibt der Verurteilte im Vollzug der Unterbringung in der Entziehungsanstalt. Dies kann zu erheblichen Störungen der Arbeit in der Entziehungsanstalt führen, etwa wenn Therapieabbrecher Einfluss auf andere Patienten nehmen. Nach Erfahrungen der Entziehungsanstalten steigt nicht selten die Gewaltbereitschaft solcher Verurteilter. Entsprechend einem auch von der Gesundheitsministerkonferenz gebilligten Vorschlag der Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses "Fragen der Maßregelvollstreckung" folgend sollte daher die Möglichkeit geschaffen werden, gerichtlich die sofortige einstweilige Überweisung des Verurteilten aus dem Vollzug des § 64

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/1/05




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Der Bundesrat verweist auf seinen am 9. Juli 2004 beschlossenen Entwurf

4. Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 63 StGB

§ 63
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 64 Satz 1 StGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 64 Satz 2 StGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 67 Abs. 4 StGB Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c ist zu streichen. Begründung

9. Eine derartige Verschiebung würde zudem eine erhebliche Belastung für die Mitgefangenen darstellen.

10. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 67a Abs. 2 Satz 2 StGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 67a Abs. 4 Satz 2, 3 - neu - bis 6 - neu - StGB In Artikel 1 Nr. 3 § 67a Abs. 4 ist Satz 2 durch folgende Sätze zu ersetzen:

13. Zu Artikel 1 Nr. 6 - neu - § 72 StGB

§ 72
Vollstreckungsreihenfolge mehrerer Maßregeln

14. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a § 126a Abs. 2 Satz 1 StPO

15. Zu Artikel 2 Nr. 1a - neu - § 246a Satz 1 und 2 - neu - StPO

16. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a § 463 Abs. 3 Satz 3 StPO Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a ist zu streichen. Begründung

17. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 463 StPO

18. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b § 463 Abs. 4 StPO Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b ist zu streichen.


 
 
 


Drucksache 455/04 (Beschluss)

... Eine Reform ist dringender denn je. Der vom Strafrechtsausschuss der 74. Konferenz der Justizministerinnen und -minister vom 11. bis 12. Juni 2003 vorgelegte Bericht der Arbeitsgruppe "Fragen der Maßregelvollstreckung" hat eine Fülle von Möglichkeiten aufgezeigt, im Verhältnis von Strafvollzug, Sicherungsverwahrung und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt therapeutische Erfolgsmöglichkeiten zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 455/04 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Inkrafttreten; Übergangsvorschrift

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 167/20 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.