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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Strafrechtsnormen"


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Drucksache 315/17

... Hasskriminalität erfüllt in der Regel strafrechtliche Tatbestände wie üble Nachrede, Verleumdung oder Volksverhetzung. Erfasst werden auch falsche Nachrichten ("Fake News"), soweit sie objektiv den Tatbestand einer oder mehrerer der in § 1 Absatz 3 genannten Strafrechtsnormen erfüllen, etwa die Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschen von Straftaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Berichtspflicht

§ 3
Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte

§ 4
Bußgeldvorschriften

§ 5
Inländischer Zustellungsbevollmächtigter

§ 6
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Richtlinie 2000/31/EG e-commerce-RL

2. Dienstleistungsfreiheit

3. Notifizierungspflicht nach der Richtlinie EU Nr. 2015/1535

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

§ 24
Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4137, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

- Vierteljährliche Berichte auf eigener Homepage und im Bundesanzeiger

- Wirksames Beschwerdemanagement

- Zustellungsbevollmächtigter

- Auskunftsanspruch

Verwaltung Bund

II.2. Weitere Kosten Länder

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

II.4 Evaluierung

III. Votum

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) (NKR-Nr. 4137)


 
 
 


Drucksache 189/15

... Die Urteile, die in beiden deutschen Staaten aufgrund der §§ 175, 175a StGB bzw. § 151 StGB-DDR ergangen sind, sind auch unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten nicht mit Urteilen vergleichbar, bei denen Strafrechtsnormen zur Anwendung kamen, die aufgrund eines eingetretenen Wertewandels inzwischen aufgehoben wurden, z.B. Kuppelei oder Ehebruch. Bei homosexuellen Männern ist die Homosexualität kein von ihnen frei gewähltes Persönlichkeitsmerkmal, sondern Teil ihres Seins. Anders als ein sich bewusst für das seinerzeit gesellschaftlich geächtete und strafbewehrte Tun entscheidender Ehebrecher wurde bei homosexuellen Männern das Leben ihrer gesamten Lebensform unter Strafe gestellt, und zwar ohne dass Dritte davon berührt worden wären.



Drucksache 24/15

... Nach Artikel 17 Absatz 4 Rb Freiheitsstrafen können die Mitgliedstaaten allerdings vorsehen, dass sie als Vollstreckungsstaat bei der zu treffenden Entscheidung über die vorzeitige oder bedingte Entlassung die Bestimmungen des nationalen Rechts des Ausstellungsstaates berücksichtigen werden. Durch § 84k Absatz 1 Satz 3 IRG-E soll von dieser Möglichkeit bei der Vollstreckung eines in anderen EU-Mitgliedstaaten ergangenen Erkenntnisses Gebrauch gemacht werden, indem verbindlich vorgeschrieben wird, dass eine Entscheidung über die Aussetzung zur Bewährung bereits zu dem Zeitpunkt zu treffen ist, zu dem die verurteilte Person bei einer fortwährenden Vollstreckung in dem anderen Mitgliedstaat einen Anspruch auf Prüfung der Aussetzung zur Bewährung hätte. Dies bedeutet, dass die Prüfung, ob die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe oder einer Jugendstrafe bzw. die weitere Vollstreckung einer Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt werden kann, auf den nach dem Recht des Ausstellungsstaates zwingenden Prüfungszeitpunkt vorzuziehen ist, sofern dieser zeitlich vor den Verbüßungsgrenzen der §§ 57 und 57a StGB bzw. § 88 JGG oder vor den in § 67e Absatz 2 StGB genannten Überprüfungsfristen liegt. Die Prüfung selbst erfolgt allerdings nach den Vorgaben des deutschen Rechts und nicht nach den ausländischen Strafrechtsnormen. Bei einer zeitigen Freiheitsstrafe ist somit weiterhin zu prüfen, ob die weiteren Voraussetzungen des § 57 Absatz 1 StGB vorliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 54a
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen

§ 71
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

§ 84
Grundsatz

§ 84a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 84b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 84c
Unterlagen

§ 84d
Bewilligungshindernisse

§ 84e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 84f
Gerichtliches Verfahren

§ 84g
Gerichtliche Entscheidung

§ 84h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 84i
Spezialität

§ 84j
Sicherung der Vollstreckung

§ 84k
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 84l
Durchbeförderung zur Vollstreckung

§ 84m
Durchbeförderungsverfahren

§ 84n
Durchbeförderung auf dem Luftweg

Unterabschnitt 2
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 85
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 85a
Gerichtliches Verfahren

§ 85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

§ 85c
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde

§ 85d
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 85e
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 85f
Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 4
Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen

Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

§ 90a
Grundsatz

§ 90b
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 90c
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 90d
Unterlagen

§ 90e
Bewilligungshindernisse

§ 90f
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 90g
Gerichtliches Verfahren

§ 90h
Gerichtliche Entscheidung

§ 90i
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 90j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 90k
Überwachung der verurteilten Person

Unterabschnitt 2
Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 90l
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung

§ 90m
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

§ 90n
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98b
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen

III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht

1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe

3. Notwendige Änderungen im IRG

4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland

5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat

2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Im Einzelnen

III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen

IV. Notwendige Änderungen im IRG

1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen

4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Im Einzelnen:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 84

Zu § 84a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84c

Zu Absatz 2

Zu § 84d

Zu § 84e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84h

Zu § 84i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84j

Zu § 84k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 85a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85c

Zu § 85d

Zu § 85e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu § 90a

Zu § 90b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 90i

Zu § 90j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 90n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand

Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen

5 Informationspflichten


 
 
 


Drucksache 354/07 (Beschluss)

... GmbH-Geschäftsführer darf nicht sein, wer bestimmte Straftaten begangen hat oder begeht. Bei der Auswahl der Strafrechtsnormen, die Eingang in den Entwurf fanden (Kreditbetrug, Untreue etc.) wird regelmäßig darauf abgestellt, ob die Straftat - auch wenn sie nicht in einem bereits bestehenden Geschäftsführerverhältnis begangen wurde - in einem Zusammenhang mit der typischen Tätigkeit eines Geschäftsführers steht. Dabei wurden jedoch Steuerstraftaten im Sinne von § 369 AO nicht berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1a GmbHG , Nr. 8 Buchstabe c § 7 Abs. 2 Satz 3 GmbHG , Nr. 31 § 53 Abs. 2 Satz 1a GmbHG , Nr. 50 Anlage 1 zu § 2 GmbHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1a GmbHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 4 GmbHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 1 GmbHG

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 1a - neu - GmbHG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 4 GmbHG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a GmbHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 4 GmbHG

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e, Abs. 5 - neu - GmbHG

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e GmbHG

11. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c § 7 Abs. 2 Satz 4 - neu - GmbHG , Nr. 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 8 Abs. 2 Satz 2 GmbHG ,

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 7 Abs. 2 GmbHG

13. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 8 Abs. 2 Satz 2 GmbHG

14. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 16 Abs. 3 GmbHG

15. Zu Artikel 1 Nr. 18a - neu - § 24 GmbHG

16. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b § 35 Abs. 2 GmbHG Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe b § 78 Abs. 2 AktG

17. Zu Artikel 1 Nr. 27 Buchstabe a § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG

18. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 40 GmbHG

19. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 41 GmbHG

20. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 55 GmbHG

21. Zu Artikel 1 Nr. 47 Buchstabe b § 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG

22. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 EGGmbHG , Artikel 4 Artikel 64 Satz 3 EGHGB , Artikel 6 Nr. 2 § 18 Satz 3 EGAktG

23. Zu Artikel 3 Nr. 01 - neu - § 8a Abs. 2 HGB

24. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 13 HGB

25. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 13d HGB

26. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 15a Satz 1 HGB , Artikel 8 Nr. 1 § 185 Nr. 2 ZPO

27. Zu Artikel 5 Nr. 6 § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e AktG

28. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1, 1a - neu -, 2 InsO

29. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a Abs. 3 InsO

30. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a InsO

31. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a InsO

32. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 und 5 InsO

33. Zu Artikel 12 Nr. 2 - neu - § 141b - neu - FGG

34. Zu Artikel 25 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 354/1/07

... GmbH-Geschäftsführer darf nicht sein, wer bestimmte Straftaten begangen hat oder begeht. Bei der Auswahl der Strafrechtsnormen, die Eingang in den Entwurf fanden (Kreditbetrug, Untreue etc.) wird regelmäßig darauf abgestellt, ob die Straftat - auch wenn sie nicht in einem bereits bestehenden Geschäftsführerverhältnis begangen wurde - in einem Zusammenhang mit der typischen Tätigkeit eines Geschäftsführers steht. Dabei wurden jedoch Steuerstraftaten im Sinne von § 369 AO nicht berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1a GmbHG , Nr. 8 Buchstabe c § 7 Abs. 2 Satz 3 GmbHG , Nr. 31 § 53 Abs. 2 Satz 1a GmbHG , Nr. 50 Anlage 1 zu § 2 GmbHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1 GmbHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1a GmbHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 4 GmbHG

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 5 Abs. 1 GmbHG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 1 GmbHG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 1a - neu - GmbHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 3 Satz 2 GmbHG

9. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 4 GmbHG

10. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a GmbHG

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 4 GmbHG

12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e, Abs. 5 - neu - GmbHG

13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e GmbHG

14. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c § 7 Abs. 2 Satz 4 - neu - GmbHG , Nr. 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 8 Abs. 2 Satz 2 GmbHG , Doppelbuchstabe bb § 8 Abs. 2 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GmbHG Nr. 17 Buchstabe b § 19 Abs. 5 GmbHG

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 7 Abs. 2 GmbHG

16. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 8 Abs. 2 Satz 2 GmbHG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14a - neu - § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG

18. Zu Artikel 1 Nr. 18a - neu - § 24 GmbHG Nr. 21 § 31 Abs. 3 GmbHG

19. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b § 35 Abs. 2 GmbHG

20. Zu Artikel 1 Nr. 27 Buchstabe a § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG

21. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 40 GmbHG

22. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 41 GmbHG

23. Zu Artikel 1 Nr. 31 § 53 Abs. 2 GmbHG

24. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 55 GmbHG

25. Zu Artikel 1 Nr. 47 Buchstabe b § 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG

26. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 EGGmbHG , Artikel 4 Artikel 64 Satz 3 EGHGB , Artikel 6 Nr. 2 § 18 Satz 3 EGAktG

27. Zu Artikel 3 Nr. 01 - neu - § 8a Abs. 2 HGB

28. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 13 HGB

29. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 13d HGB

30. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 15a HGB

31. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 15a Satz 1 HGB ,

32. Zu Artikel 5 Nr. 6 § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e AktG

33. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1, 1a - neu -, 2 InsO

34. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a Abs. 3 InsO

35. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a InsO

36. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a InsO

37. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 und 5 InsO

38. Zu Artikel 12 Nr. 2 - neu - § 141b - neu - FGG

39. Zu Artikel 25 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 261/05

... M. in der Erwägung, dass die Verbesserung der Qualitätsstandards der Justiz und ihre Effizienz auf der Grundlage der Bewertung zu einer Verbesserung sowohl der Qualität der materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Strafrechtsnormen als auch der Qualität ihrer Anwendung führen müssen, was nicht im Widerspruch zur Achtung des Grundsatzes der Unabhängigkeit der Justiz steht,



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.