[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

23 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Strafrechtsreform"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 481/20

... "Die zahlreichen punktuellen Änderungen, die das Sexualstrafrecht insbesondere nach dem Vierten Strafrechtsreformgesetz aus dem Jahr 1973 erfahren hat, haben ihre Spuren hinterlassen und den Abschnitt unübersichtlich, kompliziert und zum Teil auch inkonsistent werden lassen. Auch müssen wir uns die Frage stellen, ob es Schutzlücken gibt, die es zu schließen gilt. Der lückenlose Schutz muss dabei für Kinder und Jugendliche gleichermaßen gewährleistet sein wie für erwachsene Menschen. [...] Ja, meine Damen und Herren, das Sexualstrafrecht ist in die Jahre gekommen. Es wird Zeit, sich seiner anzunehmen und den 13. Abschnitt aus einem Guss neu zu erdenken."



Drucksache 265/19

... ) auf und schreibt diese fort. Zudem werden Forderungen aus der Praxis (s. etwa Nack, schriftliche Stellungnahmen zur Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines 6. Strafrechtsreformgesetzes vom 4. Juni 1997, S. 28) und Vorschläge der Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems (vgl. Abschlussbericht, März 2000, S. 175 ff.) aufgegriffen sowie der Kritik eines Teils der Wissenschaft (LK-Spendel, a. a. O., Rn. 287) entsprochen. u.a. zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen wird ergänzend eine Anhebung des Strafrahmens des § 222 StGB (Fahrlässige Tötung) in Fällen von Leichtfertigkeit vorgeschlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 204/18

... ) auf und schreibt diese fort. Zudem werden Forderungen aus der Praxis (s. etwa Nack, schriftliche Stellungnahmen zur Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines 6. Strafrechtsreformgesetzes vom 4. Juni 1997, S. 28) und Vorschläge der Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems (vgl. Abschlussbericht, März 2000, S. 175 ff.) aufgegriffen sowie der Kritik eines Teils der Wissenschaft (LK-Spendel, a. a. O., Rn. 287) entsprochen. u.a. zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen wird ergänzend eine Anhebung des Strafrahmens des § 222 StGB (Fahrlässige Tötung) in Fällen von Leichtfertigkeit vorgeschlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 204/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 162/16

... Dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung dienten in der Vergangenheit mehrere Strafrechtsreformen. Bereits in der Fassung des Reichsstrafgesetzbuchs vom 15. Mai 1871 (RStGB) war es gemäß § 176 Absatz 1 Nummer 1 RStGB strafbar, "mit Gewalt unzüchtige Handlungen an einer Frauensperson vorzunehmen oder dieselbe durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Duldung unzüchtiger Handlungen zu nötigen".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 179
Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände.

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 179

Zu § 179

Zu § 179

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3418: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Inhalte des Regelungsvorhabens

2.2 Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

2.3 Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 189/1/15

... ) bis zur Strafrechtsreform bis zum 31. August 1969 fort. Demnach waren sämtliche sexuelle Handlungen, einschließlich erotisch interpretierbarer Annäherungen, unter Männern strafbar. In der Bundesrepublik Deutschland lag die Zahl der Verurteilungen bis zur Strafrechtsreform 1969 bei ca. 50 000 (vgl. Rainer Hoffschildt in: Invertito 4, Jahrbuch für die Geschichte der Homosexualitäten, Hamburg, S. 140 bis 149). Für das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik sind Fallzahlen schwer zu ermitteln; als nachgewiesen angesehen werden können 1 292 Verurteilungen in den Jahren 1946 bis 1959 (vgl. Günter Grau: Zur strafrechtlichen Verfolgung der Homosexualität in der DDR, in: § 175



Drucksache 189/15

... ) bis zur Strafrechtsreform zum 31. August 1969 fort. Demnach waren sämtliche sexuelle Handlungen, einschließlich erotisch interpretierbarer Annäherungen, unter Männern strafbar.



Drucksache 30/15

... Der Strafrechtsreformgesetzgeber von 1998 ist mit Recht davon ausgegangen, dass Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls besonderes Unrecht verwirklichen und daher unter verschärfte Strafdrohung gestellt werden müssen. Dabei ist nicht allein der materielle Schaden von Bedeutung. Dieser kann allerdings durchaus existenzielle Folgen nach sich ziehen und beläuft sich ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zuletzt für das Jahr 2013 immerhin auf einen Rekordwert von insgesamt 427,5 Mio. Euro bei allen vollendeten Wohnungseinbruchdiebstählen und einen durchschnittlichen, ebenfalls gestiegenen Einzelschaden von rund 4.780 Euro (vgl. PKS 2013, S. 34, 172, 353; bei diesen Zahlen wird nur der Verkehrswert des rechtswidrig erlangten Gutes berücksichtigt, so dass die Schadenssumme durch Sachschäden, z.B. gewaltsames Aufbrechen von Sicherungsvorrichtungen oder Vandalismus, noch höher liegt).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Bund

II. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 244a

Zu § 244a

Zu § 244a

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 189/15 (Beschluss)

... ) bis zur Strafrechtsreform bis zum 31. August 1969 fort. Demnach waren sämtliche sexuelle Handlungen, einschließlich erotisch interpretierbarer Annäherungen, unter Männern strafbar. In der Bundesrepublik Deutschland lag die Zahl der Verurteilungen bis zur Strafrechtsreform 1969 bei ca. 50 000 (vgl. Rainer Hoffschildt in: Invertito 4, Jahrbuch für die Geschichte der Homosexualitäten, Hamburg, S. 140 bis 149). Für das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik sind Fallzahlen schwer zu ermitteln; als nachgewiesen angesehen werden können 1 292 Verurteilungen in den Jahren 1946 bis 1959 (vgl. Günter Grau: Zur strafrechtlichen Verfolgung der Homosexualität in der DDR, in: § 175

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 189/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 und in beiden deutschen Staaten gemäß §§ 175, 175a Nummer 3 und 4 des Strafgesetzbuches und gemäß § 151 des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik verurteilten Menschen


 
 
 


Drucksache 529/14 (Beschluss)

... Zu einer Persönlichkeitsanamnese gehört die Kenntnis aller wesentlichen Einzelheiten aus dem Vorleben ­ auch strafrechtlichen Vorleben - einer Person. Dürfte ein Sachverständiger bei Erstattung des Gutachtens frühere Straftaten nicht verwerten, käme er unter Umständen zu lückenhaften Ergebnissen, die nicht überzeugen können und daher als Grundlage für eine Urteilsfindung ausscheiden (Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucksache VI/1550, S. 23; Götz/Tolzmann, Kommentar zum Bundeszentralregistergesetz, 4. Auflage, 2000, § 52 Rnr. 8).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/14 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

I. § 52 Absatz 1 Nummer 2 BZRG

II. § 60 Absatz 1 Nummer 3 BZRG

B. Lösung

I. Zu § 52 Absatz 1 Nummer 2 BZRG

II. Zu § 60 Absatz 1 Nummer 3 BZRG

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Zu § 52

Zu § 60

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 529/14

... Zu einer Persönlichkeitsanamnese gehört die Kenntnis aller wesentlichen Einzelheiten aus dem Vorleben ­ auch strafrechtlichen Vorleben - einer Person. Dürfte ein Sachverständiger bei Erstattung des Gutachtens frühere Straftaten nicht verwerten, käme er unter Umständen zu lückenhaften Ergebnissen, die nicht überzeugen können und daher als Grundlage für eine Urteilsfindung ausscheiden (Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucks. VI/1550, S. 23; Götz/Tolzmann, Kommentar zum Bundeszentralregistergesetz, 4. Auflage, 2000, § 52 Rn. 8).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/14




A. Problem

I. § 52 Absatz 1 Nummer 2 BZRG

II. § 60 Absatz 1 Nummer 3 BZRG

B. Lösung

I. Zu § 52 Absatz 1 Nummer 2 BZRG

II. Zu § 60 Absatz 1 Nummer 3 BZRG

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Zu § 52

Zu § 60

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 241/12

... ) bis zur Strafrechtsreform von 1969 weiterhin fort. Demnach waren sämtliche sexuelle Handlungen, einschließlich erotisch interpretierbarer Annäherungen, unter Männern strafbar. Darüber hinaus bestanden bis zur endgültigen Abschaffung des § 175 StGB am 31. Mai 1994 unterschiedliche strafrechtliche Schutzaltersgrenzen für homo- und heterosexuelle Handlungen.



Drucksache 241/12 (Beschluss)

... ) bis zur Strafrechtsreform von 1969 weiterhin fort. Demnach waren sämtliche sexuelle Handlungen, einschließlich erotisch interpretierbarer Annäherungen, unter Männern strafbar. Darüber hinaus bestanden bis zur endgültigen Abschaffung des § 175 StGB am 3 1. Mai 1994 unterschiedliche strafrechtliche Schutzaltersgrenzen für homo- und heterosexuelle Handlungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 241/12 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten


 
 
 


Drucksache 794/1/10

... Die vorgesehene Verlagerung der Aufgabe einer Aufsichtsstelle auf die Polizei hätte erheblichen zusätzlichen Aufwand für die Polizei zur Folge und würde die Verantwortlichkeiten für die Überwachung der in Rede stehenden Straftäter von der Justiz zur Polizei verlagern. Das ist rechtlich bedenklich. Führungsaufsicht ist ein Instrument der Strafrechtspflege, das sich an Personen wendet, die sich wegen erheblicher Rechtsverstöße in der Regel längere Zeit in freiheitsentziehenden Maßnahmen befanden. Die Führungsaufsicht wurde 1975 (2. Strafrechtsreform) eingeführt und löste die rechtsstaatlich als bedenklich angesehene Polizeiaufsicht ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 794/1/10




1. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 463 Absatz 3 Satz 1a - neu - StPO

2. Zu Artikel 5 § 2 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 3 und Absatz 2 - neu - ThUG


 
 
 


Drucksache 178/09

... Der Kreis der Nebenklageberechtigten wurde im Folgenden auf Initiative der Bundesregierung mehrfach erweitert. So dehnten das 6. Strafrechtsreformgesetz vom 28. Januar 1998 und das Zeugenschutzgesetz vom 30. April 1998 den Kreis der Nebenklageberechtigten auf Opfer von Menschenhandel und Opfer von bestimmten Fällen des sexuellen Missbrauchs aus. Durch das am 1. September 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz) wurden Straftaten nach dem Gewaltschutzgesetz in den Katalog des § 395 Absatz 1 Nummer 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 57

§ 68

§ 68b

§ 154f

§ 395

§ 397

§ 397a

§ 406f

§ 406h

§ 473a

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Grundzüge der Reform

1. Stärkung der Verfahrens- und Informationsrechte von Verletzten im Strafverfahren

a. Nebenklage und Opferanwalt

b. Verletztenbeistand

c. Informationspflichten gegenüber Verletzten

d. Anzeige von Auslandsstraftaten

2. Stärkung der Rechte von Kindern und jugendlichen Opfern und Zeugen

3. Stärkung der Rechte von Zeugen

III. Einordnung des Entwurfs in der rechtspolitischen Diskussion

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 7

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 799: Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)


 
 
 


Drucksache 171/09

... oder § 30 Absatz 1 Nummer 4 BtMG mitverwirklicht ist, jedoch durch § 30a BtMG im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängt wird, beträgt der Strafrahmen ein oder zwei bis fünf Jahre. Weiterhin erschwert bei § 30a BtMG das Fehlen eines Bereichs, in dem sich die Strafrahmen von Grundtatbestand und minder schwerem Fall überlappen (Absatz 3: bis fünf Jahre, Absatz 1 und 2: ab fünf Jahre), in Grenzfällen die Strafzumessung. § 30a BtMG ist die einzige Norm des Betäubungsmittelstrafrechts, bei der es keine Überlappung der Strafrahmen von Normalfall und besonders oder minder schwerem Fall gibt. Eine vergleichbare und seit dem 6. Strafrechtsreformgesetz behobene Problematik gab es im Verhältnis zwischen den Tatbeständen des Raubes und des schweren Raubes (§ 249, § 250

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 4b
Sondervorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien

§ 20d
Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Gewebe und Gewebezubereitungen

§ 25c
Maßnahmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu Entscheidungen der Europäischen Kommission oder des Rates der Europäischen Union

§ 52b
Bereitstellung von Arzneimitteln

§ 74
Mitwirkung von Zolldienststellen

Sechzehnter Unterabschnitt

§ 144
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe

Artikel 5
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

§ 39a
Übergangsregelungen aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung über homöopathische Arzneimittel

Artikel 7
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 8
Änderung der Arzneimittelfarbstoffverordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln

Artikel 10
Änderung der Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln

Artikel 11
Änderung der Arzneimittel-TSE-Verordnung

Artikel 12
Änderung des Transfusionsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 14
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 15
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 319
Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif

Artikel 16
Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes

Artikel 17
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 18
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfes

1. Arzneimittelgesetz

2. Bundesbesoldungsgesetz

3. Transplantationsgesetz

4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe

5. Betäubungsmittelgesetz

6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel

7. Arzneimittelpreisverordnung

8. Arzneimittelfarbstoffverordnung

9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln

10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten

11. Arzneimittel-TSE-Verordnung

12. Transfusionsgesetz

13. Infektionsschutzgesetz

14. Tierimpfstoff-Verordnung

15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Wahltarife zum Krankengeld:

5 Sozialpsychiatrievereinbarung:

Parenterale Zubereitungen Infusionen insbesondere aus Zytostatika:

Elektronische Gesundheitskarte:

16. Nutzungszuschlags-Gesetz

17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

18. Krankenhausentgeltgesetz

III. Gesetzgebungskompetenz / Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VI. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen

1. Arzneimittelgesetz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten der Verwaltung

c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

2. Bundesbesoldungsgesetz

3. Transplantationsgesetz

4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe

5. Betäubungsmittelgesetz

4 Bürokratiekosten

6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel

7. Arzneimittelpreisverordnung

8. Arzneimittelfarbstoffverordnung

9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln

10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln

11. Arzneimittel-TSE-Verordnung

12. Transfusionsgesetz

13. Infektionsschutzgesetz

14. Tierimpfstoff-Verordnung

15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

5 Krankengeld

5 Sozialpsychiatrievereinbarung

Parenterale Zubereitungen insbesondere aus Zytostatika

5 Gesundheitskarte

16. Nutzungszuschlags-Gesetz

17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

18. Krankenhausentgeltgesetz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 48

Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 66

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 69

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 73

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 828: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 664/08

... es dem Rang der geschützten Rechtsgüter und dem Unrechtsgehalt des inkriminierten Verhaltens entsprechen müssen sowie das Gebot des schuldangemessenen Strafens erfordern die Kennzeichnung der Grundfälle des Kindesmissbrauchs als Verbrechen. Der Entwurf greift insoweit Vorschläge erneut auf, die der Bundesrat bereits im Gesetzgebungsverfahren zum 6. Strafrechtsreformgesetz (BT-Drs. 13/8587 S. 58 unter Nr. 10) sowie in seinem Gesetzentwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes – Sexueller Missbrauch von Kindern – aus dem Jahre 1999 (BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/08




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 4
In-Kraft-Treten Dieses

Begründung

A. Allgemeines

I. Kindesmissbrauch

II. Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen § 179 StGB

III. Menschenhandel zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung von Kindern

B. Zu den einzelnen Änderungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 256/06

... a) Die im Rahmen der Großen Strafrechtsreform im Jahre 1975 in das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Inhalt des Entwurfs

3. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

4. Gesetzesfolgen

5. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 68a

Zu § 68b

Zu § 68c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 68e

Zu § 68f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

2. Zu Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 140/05 (Beschluss)

... Mit dem Tatbestand der Förderung der Prostitution (§ 180a Abs. 1 Nr. 2 a.F.) hat das Prostitutionsgesetz das Kernstück der Strafvorschrift beseitigt. Schon der historische Gesetzgeber hatte diesem Tatbestand die zentrale Rolle bei der Bekämpfung der Ausbeutung von Prostituierten zuerkannt, wohingegen § 180 Abs. 1 Nr. 1 a.F. (= § 180a Abs. 1 des geltenden Rechts) mangels reeller Nachweismöglichkeiten in erster Linie programmatische Bedeutung beigemessen worden war (vgl. etwa das Protokoll über die 5. Sitzung des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform 7. Wahlperiode, S. 59; BT-Drs. 7/514, S. 9). Diese Einschätzung hat sich nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes bewahrheitet. § 180a ist seither praktisch bedeutungslos geworden. Es existieren Großstadtstaatsanwaltschaften, bei denen kein einziges Verfahren anhängig ist, dessen Gegenstand diese Strafvorschrift ist. Die hierdurch geschaffenen Freiräume werden nach den Erfahrungen der Praxis durch die Bordell- und Zuhälterszene auch weidlich genutzt, allerdings zur eigenen Gewinnmaximierung und nicht zum Vorteil der Prostituierten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/05 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Materiellstrafrechtliche und strafprozessuale Maßnahmen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 140/05

... Protokoll über die 5. Sitzung des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform 7. Wahlperiode, S. 59; BT-Drs. 7/514, S. 9). Diese Einschätzung hat sich nach In-Kraft-Treten des Prostitutionsgesetzes bewahrheitet. § 180a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 233c
Strafmilderung und Absehen von Strafe

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 4
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeines

I. Materiellstrafrechtliche und strafprozessuale Maßnahmen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 766/05

... In der Türkei-Debatte stellte die PV mit überwältigender Mehrheit fest, dass die Türkei in den letzten Jahren ihren Willen und ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt habe, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Sie beschloss daher, das seit 1996 andauernde bisherige Überwachungsverfahren zugunsten eines zukünftigen Dialogs über die Politik in insgesamt 12 Punkten (u.a. weitere Verfassungs- und Strafrechtsreformen) zu beenden. Ebenso mit überwältigender Mehrheit würdigte die PV die Fortschritte bei der Umsetzung von EGMR-Urteilen (insbes. Fall Loizidou sowie Fall kurdischer Abgeordneter Leila Sana u.a.), forderte allerdings die Türkei zur zukünftigen Umsetzung weiterer Urteile in Bezug auf nicht rechtstaatsgemäße Gesetze und menschenrechtswidrige Behandlung Gefangener auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/05




Anlage 1
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Januar - 30. Juni 2004

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung PV

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen KGRE

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

4. Terrorismusbekämpfung

5. Sozialpolitik

6. Raumordnerische Zusammenarbeit, Kommunal- und Regionalpolitik

7. Sport

8. Bildung und Kultur

5 Demokratieerziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

5 Geschichtsunterricht

5 Fremdsprachen

5 Lehrerfortbildungsprogramm

9. Medien

Anlage 1
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 2
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 3
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 4
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 2
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Juli - 31. Dezember 2004

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

Anlage 1
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 2
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 3
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 4
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004


 
 
 


Drucksache 167/20 PDF-Dokument



Drucksache 262/17 PDF-Dokument



Drucksache 418/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.