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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Strafrechtsschutzes"


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Drucksache 16/15

... Dies erscheint nicht akzeptabel. Es handelt sich gleichermaßen um sozialschädliches Verhalten, das - zumal angesichts des Stellenwerts, welcher der medizinischen Versorgung in einer Gesellschaft zukommt - einer effektiven Verhinderung und Bekämpfung auch durch das Strafrecht bedarf. Bereits die bloße Möglichkeit, dass durch regelwidrige Zuwendungen die wirtschaftlichen Interessen von Angehörigen eines Heilberufs in eine sachwidrige Konkurrenz zu dem Wohl des Patienten treten, kann nicht hingenommen werden. Die Sachlichkeit und Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen und damit verbunden das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Ärzte und gleichstehender Heilberufe ist auch mit den Mitteln des Strafrechtsschutzes sicherzustellen. Daneben sollen sowohl Mitbewerber als auch die Allgemeinheit sichergehen können, dass Entscheidungen von Angehörigen der Heilberufe nicht unlauteren, nicht offenbarten Einflüssen ausgesetzt werden, die zu Gunsten eines am Markt Beteiligten zu einer wettbewerbsverfälschenden und häufig auch das Gesundheitssystem finanziell (mehr)belastenden Bevorzugung führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Bund

II. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 299a
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

§ 302
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 69/09

... Insbesondere bei so genannten Selbstmordattentaten ist die Phase zwischen Vorbereitung, Versuch und Vollendung außerordentlich kurz. Auch und vor allem unter Sicherheitsaspekten ist somit eine Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes geboten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 89a
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 89b
Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 91
Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung anderer Vorschriften

§ 80c
Verpflichtete Unternehmen; Begriff der Terrorismusfinanzierung.

Artikel 5
Zitiergebot

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 89a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 89b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 502: Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten


 
 
 


Drucksache 827/07 (Beschluss)

... erfolgte Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes setzt an bei der erhöhten Gefahr für die innere Sicherheit, die von terroristischen Vereinigungen auf Grund der solchen festen Organisationen innewohnenden Eigendynamik ausgeht. Bieten solche Vereinigungen Ausbildungen an, die terroristischen Zielen dienen, dann erhöhen sie gerade dadurch massiv ihr Gefährdungspotenzial. Diejenigen, die diese Ausbildungsangebote wahrnehmen, zeigen sich bereit, ein solches Gefährdungspotenzial zu tragen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie im Übrigen bereits aktiv für die Ziele und den Fortbestand der Organisation eintreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern (...StrÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 827/07

... erfolgte Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes setzt an bei der erhöhten Gefahr für die innere Sicherheit, die von terroristischen Vereinigungen aufgrund der solchen festen Organisationen innewohnenden Eigendynamik ausgeht. Bieten solche Vereinigungen Ausbildungen an, die terroristischen Zielen dienen, dann erhöhen sie gerade dadurch massiv ihr Gefährdungspotential. Diejenigen, die diese Ausbildungsangebote wahrnehmen zeigen sich bereit, ein solches Gefährdungspotential zu tragen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie im Übrigen bereits aktiv für die Ziele und den Fortbestand der Organisation eintreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Art. 1

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 738/04

... ). Der Gesetzentwurf will diese Schutzaltersgrenze auf 18 Jahre absenken und zusätzlich verlangen, dass der Täter seines Vermögensvorteils wegen" handelt. Der Bundesrat lehnt diese Abschwächung des Strafrechtsschutzes mit allem Nachdruck ab. Gerade junge Frauen mit fehlender Lebenserfahrung werden von Menschenhändlern ausgebeutet. Es geht nicht an, sie den Tätern schutzlos auszuliefern.



Drucksache 910/04

... Durch das schon bisher unter Strafrechtsschutz gestellte Unterschreiben eines Wahlvorschlags wird vorrangig die Ernsthaftigkeit der Bewerbung sichergestellt. Die wahlrechtlichen Regelungen, die die Zulassung neuer Wahlvorschläge an die hinreichende Unterstützung in der Bevölkerung knüpfen, schützen die Wählerinnen und Wähler davor, dass sie einem in der Bevölkerung nicht ernsthaft unterstützten Bewerber oder Wahlvorschlag ihre Stimme geben. Auf diese Weise wird das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimme gesichert. Daraus folgt das Interesse des Gesetzgebers, auch das Unterschreiben zur Unterstützung eines Wahlvorschlags unter den Schutz des Strafrechts zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 910/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

1. Zu Artikel 1 § 108 Satz 2 StGB

2. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 163/17 PDF-Dokument



Drucksache 422/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.