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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Struktur- und Kohäsionspolitik"


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Drucksache 867/11

... - Bei der Heranführungshilfe handelt es sich um eine Investition in die Zukunft der EU - sie trägt zur Förderung von Stabilität und Wohlstand in den Nachbarländern und zur Steigerung der Fähigkeit der Kandidatenländer bei, nach dem Beitritt den Besitzstand anzuwenden. Dazu gehören u.a. die Umsetzung der Struktur- und Kohäsionspolitik, der Agrarpolitik, der Politik der ländlichen Entwicklung und der Meeres- und Fischereipolitik sowie die Verwaltung der entsprechenden Fonds bzw. Mittel. Die technische und finanzielle Hilfe dient zur Beschleunigung der Vorbereitungen und schafft Anreize für die notwendigen gesellschaftlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Veränderungen. Außerdem trägt diese Hilfe zur Erreichung von Zielen der internen Politik der EU bei, eröffnet Chancen für EU-Unternehmen und sichert damit eine spürbare Rendite. Ohne das intensive Engagement und die enge Partnerschaft, die der Heranführungshilfe zugrunde liegen, müsste die EU mit Sicherheit mehr Mittel aufbringen, um die illegale Migration zu bekämpfen, die Außengrenzen der EU zu schützen, die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten und die Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltverschmutzung zu bekämpfen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 867/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Inanspruchnahme externen Sachverstands

4 Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Elemente

4 Vereinfachung

Delegierte Rechtsakte

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Allgemeines Ziel

Artikel 2
Spezifische Ziele

Artikel 3
Politikbereiche

Artikel 4
Vereinbarkeit, Kohärenz und Komplementarität

Titel II
Strategische Planung

Artikel 5
Gemeinsamer strategischer Rahmen des IPA

Artikel 6
Strategiepapiere

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Allgemeiner Rahmen

Artikel 8
Rahmen- und Nebenvereinbarungen

Artikel 9
Instrumentübergreifende Bestimmungen

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 11
Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Aussetzung der Unterstützung durch die Union

Artikel 14
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang


 
 
 


Drucksache 252/09

... ), weist jedoch darauf hin, dass damit keine Effizienzreserven mobilisiert werden können, weil konkrete, quantifizierbare Maßnahmen fehlen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, in welcher Weise die Förderung der energieeffizienten Mobilität in Städten und die Verkehrsentwicklung in der Gemeinschaft eine größere Rolle bei der Struktur- und Kohäsionspolitik spielen kann sowie in welcher Weise der Effizienz im Verkehr eine wichtigere Rolle unter den Voraussetzungen für Projekte zugewiesen werden kann, die von der Gemeinschaft mitfinanziert werden;



Drucksache 466/08

... 19. fordert umgehende Maßnahmen zum Aufbau einer wettbewerbsfähigen Industrie für die umweltgerechte Abwrackung und Vordekontamination von Schiffen in der Europäischen Union; fordert die Mitgliedstaaten auf, hierzu die Vordekontamination und das umweltgerechte Recycling sämtlicher staatseigenen Schiffe – einschließlich Kriegsschiffe – zu verlangen und diese auf unbedenkliche und umweltverträgliche Weise in Anlagen in der Europäischen Union abwracken zu lassen, und zwar aufgrund von Ausschreibungen nach strengen Vorschriften über öffentliche Aufträge und in uneingeschränkter Einhaltung der Abfallverbringungsverordnung; ist der Auffassung, dass der Ausbau von Recycling-Kapazitäten in europäischen Werften im Rahmen der gemeinsamen Industrie-, Struktur- und Kohäsionspolitik der EU gefördert werden sollte



Drucksache 576/05

... 33. stellt fest, dass die Kommission einen Finanzrahmen mit siebenjähriger Laufzeit vorgeschlagen hat; bekräftigt aus Gründen der demokratischen Verantwortung und Rechenschaftslegung seine Position zugunsten einer Parallelität zwischen der Laufzeit der Finanziellen Vorausschau mit den auf fünf Jahre angelegten Mandaten des Parlaments und der Kommission; verweist darauf, dass in der Verfassung für den künftigen MFR eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren vorgesehen wird, was eine Koordinierung mit der Amtszeit der Kommission und des Parlaments ermöglichen würde; verweist darauf, dass die Laufzeit der Gesetzgebungsvorschläge unabhängig vom zeitlichen Rahmen der Finanziellen Vorausschau bleiben könnte; fordert daher seine Delegation für die Verhandlungen über die Interinstitutionelle Vereinbarung auf, darauf zu drängen, dass die künftige Interinstitutionelle Vereinbarung Bestimmungen enthält, die für Mehrjahresprogramme längere (bis zu siebenjährige) Laufzeiten, verglichen mit der Laufzeit der künftigen Finanziellen Vorausschau, gewährleisten, insbesondere für wichtige Politikbereiche wie die Agrarpolitik, die Struktur- und Kohäsionspolitik sowie den Forschungssektor;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/05




Allgemeiner Kontext

Teil 1
Politische Herausforderungen

2 Forschung

Transeuropäische Netze

Sozialpolitische Agenda

Bildung und Ausbildung

Eine bessere Lebensqualität Ländliche Entwicklung

2 Umwelt

Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Ein bürgernäheres Europa Förderung von Unionsbürgerschaft, Kultur und Vielfalt

Ein stärkeres Europa in einer sichereren und solidarischeren Welt

Teil II
Organisation und Struktur des Finanzrahmens Laufzeit

2 Struktur

2 Verwaltungsausgaben

2 Agenturen

Revision, Flexibilität und Reserven

Teil III
Haushaltsmittel und Alternativen

Teil IV
Empfehlungen zu Gesetzgebungsaspekten für die ständigen Ausschüsse

Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

2 Raumfahrtprogramm

Transeuropäische Netze

Sozialpolitische Agenda

2 Zusammenhalt

2 Landwirtschaft

2 Fischerei

2 Umwelt

Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Verbraucherschutz und Volksgesundheit

Bildung und Ausbildung

Förderung der europäischen Kultur und Vielfalt

Externe Politikbereiche

Anhang


 
 
 


Drucksache 804/04

... In Titel II der Verordnung werden die in Artikel 3 genannten Komponenten genauer definiert. Ausgangspunkt der Komponenten sind die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den derzeitigen Beitrittsvorbereitungen, die erkennen lassen, dass ein maßgeblicher Bedarf an Unterstützung für weit reichende Maßnahmen zum Institutionenaufbau (einschließlich der damit verbundenen Investitionen) besteht und die Beitrittskandidaten einer beträchtlichen Unterstützung bei ihren Vorbereitungen für die Umsetzung der Struktur- und Kohäsionspolitik der Gemeinschaft bedürfen. Die Beitrittskandidaten werden Hilfe im Rahmen aller fünf Komponenten in Anspruch nehmen können, während den potenziellen Beitrittskandidaten nur die ersten beiden Komponenten (Übergangshilfe/Institutionenaufbau und regionale/grenzübergreifende Zusammenarbeit) offen stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/04




Begründung

1. allgemeine Einführung

2. ERLÄUTERUNGEN ZU den einzelnen Bestimmungen

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Titel 1: Ziele und Grundsätze

2.2.1. Artikel 1: Empfänger und übergeordnetes Ziel

2.2.2. Artikel 2: Anwendungsbereich

2.2.3. Artikel 3: Komponenten

2.2.4. Artikel 4: Rahmen für die Hilfe und Mittelzuweisung

2.3. Titel II: Komponenten

2.3.1. Artikel 5: Übergangshilfe und Institutionenaufbau

2.3.2. Artikel 6: Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit

2.3.3. Artikel 7: Regionale Entwicklung

2.3.4. Artikel 8: Entwicklung der Humanressourcen

2.3.5. Artikel 9: Entwicklung des ländlichen Raums

2.4. Titel III: Verwaltung und Durchführung

2.4.1. Artikel 10: Verwaltung der Hilfe und Berichterstattung

2.4.2. Artikel 11: Ausschüsse

2.4.3. Artikel 12: Arten der Hilfe

2.4.4. Artikel 14: Durchführung der Hilfe

2.4.5. Artikel 15: Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

2.4.6. Artikel 16: Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

2.4.7. Artikel 17: Aussetzung der Hilfe

2.5. Titel IV: Übergangs- und Schlussbestimmungen

2.5.1. Artikel 18: Status des Empfängerlandes

2.5.2. Artikel 19: Instrumentübergreifender Ansatz

2.5.3. Artikel 20: Übergangsbestimmungen

2.5.4. Artikel 21: Inkrafttreten

Vorschlag

Titel I
: allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Empfänger und übergeordnetes Ziel

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Komponenten

Artikel 4
Rahmen für die Hilfe und Mittelzuweisung

Titel II
: Bestimmungen ZU einzelnen Komponenten

Artikel 5
Übergangshilfe und Institutionenaufbau

Artikel 6
Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 7
Regionale Entwicklung

Artikel 8
Entwicklung der Humanressourcen

Artikel 9
Entwicklung des ländlichen Raums

Titel III
: Verwaltung und Durchführung

Artikel 10
Verwaltung der Hilfe und Berichterstattung

Artikel 11
Ausschüsse

Artikel 12
Arten der Hilfe

Artikel 13
Unterstützungsausgaben

Artikel 14
Durchführung der Hilfe

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 16
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 17
Aussetzung der Hilfe

Titel IV
: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 18
Status des Empfängerlandes

Artikel 19
Instrumentübergreifender Ansatz

Artikel 20
Übergangsbestimmungen

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.