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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Strukturanforderungen"


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Drucksache 93/15

... Was die Haushalte betrifft, so hat sich die Durchführung der Richtlinie über die Behandlung kommunaler Abwässer als Herausforderung erwiesen, vor allem aufgrund der Finanzierungs- und Planungsaspekte größerer Investitionen in Infrastrukturen wie Kanalisationssysteme und Kläranlagen. In der EU-1522 ist die Durchführung gut vorangeschritten, und einige Mitgliedstaaten stehen kurz davor, alle Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen. Für die meisten Länder der EU-13 jedoch laufen die in den Beitrittsverträgen ausgehandelten Übergangsfristen demnächst aus, und die meisten dieser Länder sind trotz intensiver Bemühungen im vergangenen Jahrzehnt noch immer weit von vollständiger Konformität entfernt,. Die Hauptprobleme für die EU-15 betreffen die Erhaltung und Instandsetzung der Kanalisationen und Abwasserbehandlungssysteme, die neueren Mitgliedstaaten hingegen müssen weiterhin daran arbeiten, die Mindestinfrastrukturanforderungen zu erfüllen. Zudem sind Kanalisationsüberläufe23 nach wie vor eine der Hauptverunreinigungsquellen in städtischen Gebieten, die in den kommenden Jahren EU-weit beträchtliche Investitionen erfordern werden. Im Interesse einer besseren Konformität wurden die Mitgliedstaaten 2014 gebeten, ausführliche Durchführungsprogramme vorzulegen, zusammen mit Infrastrukturinvestitionsplänen, die von der Kommission zur Zeit geprüft werden.



Drucksache 511/12

... Unabhängig von der Einrichtung der klinischen Krebsregister bleiben die Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Durchführung einrichtungs- und sektorenübergreifender Maßnahmen der Qualitätssicherung erhalten. Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses zur externen Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung können weiterhin dazu dienen, spezielle Qualitätsaspekte bundesweit zu überprüfen, und zwar insbesondere solche, die in der klinischen Krebsregistrierung nicht erhoben werden (z.B. auch in Bezug auf Strukturanforderungen). Um zu vermeiden, dass die Leistungserbringer in der onkologischen Versorgung für die Qualitätssicherung Dokumentationen an verschiedene Stellen liefern müssen, soll der Gemeinsame Bundesausschuss die klinischen Krebsregister bei Verfahren der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung möglichst als Datenannahmestellen einbeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Bund, Länder und Gemeinden

D.2 Gesetzliche Krankenversicherung

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E.3.1. Länder

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

E.3.2. Gesetzliche Krankenversicherung

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 25a
Organisierte Früherkennungsprogramme

§ 65c
Klinische Krebsregister

Artikel 2
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Handlungsbedarf

1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung

2. Flächendeckende Etablierung klinischer Krebsregister

II. Wesentliche Inhalte des Gesetzes

1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung

1.1. Flexibilisierung von Inanspruchnahme und Altersgrenzen

1.2. Verpflichtung zur Durchführung organisierter Krebsfrüherkennungsprogramme

1.3. Erprobung der Ausgestaltung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen

1.4. Regelung der datenschutzrechtlichen Anforderungen für Einladungswesen und Qualitätssicherung

1.5. Trennung von Krebsfrüherkennung und Anspruch auf reduzierte Belastungsgrenze

2. Flächendeckender Ausbau klinischer Krebsregister

2.1. Notwendige bundeseinheitliche Vorgaben

2.1.1. Festlegung eines einheitlichen Aufgabenprofils

2.1.2. Einrichtung klinischer Krebsregister durch die Länder

2.2. Förderung klinischer Krebsregister durch die gesetzlichen Krankenkassen

2.2.1. Festlegung von Fördervoraussetzungen

2.2.2. Förderung durch eine fallbezogene Krebsregisterpauschale und Meldevergütungen

2.2.3 Finanzierungsbeteiligung der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe

2.3 Übergangsregelungen

2.4. Aufgabenverteilung bei der Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung

2.5 Angleichung der Dokumentationsanforderungen in strukturierten Behandlungsprogrammen für Brustkrebs

2.6. Transparenz über die Ergebnisse der klinischen Krebsregistrierung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V.1. Bund, Länder und Gemeinden

V.2. Gesetzliche Krankenversicherung

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

VI. Erfüllungsaufwand VI.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

VI.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

VI.3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Länder

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

2. Gesetzliche Krankenversicherung

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

VII. Weitere Kosten

VIII. Nachhaltigkeit

IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2234: Entwurf eines Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung

1.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

1.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

1.3.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Länder

1.3.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Träger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung

2. Flächendeckende Einführung klinischer Krebsregister

2.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Länder

2.3.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Träger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung


 
 
 


Drucksache 650/11

... - Infrastrukturkomponenten; - Infrastrukturanforderungen;



Drucksache 809/11

... Es geht um die menschlichen und physikalischen Infrastrukturanforderungen bei der Einführung von Nanotechnologien und die gezielte Lenkung der Nanotechnologieentwicklung zum Nutzen der Gesellschaft.



Drucksache 130/09

... Der konzeptionelle Ansatz des TEN-V könnte beträchtlich erweitert werden, um die Infrastrukturanforderungen, die sich aus den wirtschaftsorientierten Maßnahmen in den verschiedenen Verkehrsdienstleistungssektoren ergeben, zu erfüllen. Sektorbezogene Ziele und Kriterien, wie sie in den TEN-V-Leitlinien festgehalten sind, könnten die Akteure bei der Entwicklung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse leiten. Dieser Ansatz, der anfänglich vor allem auf die Optimierung der Nutzung bestehender Infrastrukturkapazitäten abzielt, könnte langfristig die Infrastrukturanforderungen, die mit der wachsenden Nachfrage einhergehen, widerspiegeln. Er könnte auch mehr Flexibilität in das Konzept der Vorhaben von gemeinsamem Interesse bringen und es so ermöglichen, auf Marktentwicklungen zu reagieren, die derzeit schwer abzusehen sind. Er würde eine direkte Verbindung insbesondere zwischen den verkehrspolitischen Zielen der Gemeinschaft (wie der Förderung von nachhaltigem Güterverkehr durch verschiedene gesetzliche und politische Maßnahmen, effizientem und nachhaltigem Luftverkehr durch den einheitlichen europäischen Luftraum und SESAR) und ihrer Infrastrukturpolitik schaffen und dabei das TEN-V auf sein Hauptziel ausrichten, nämlich als Basis für Verkehrsdienstleistungen zu dienen, die bestehende Gemeinschaftsziele erfüllen.



Drucksache 779/06

... Um als Vor-REIT von der Exit Tax-Regelung profitieren können, muss die Aktiengesellschaft im Gegenzug bereits in einigen Punkten die an eine REIT-Aktiengesellschaft gestellten Anforderungen erfüllen. So muss sie ihren Unternehmensgegenstand auf immobiliennahe Tätigkeiten beschränken und zusätzlich die Strukturanforderungen des § 12 erfüllen. Zudem muss sie sich beim Bundeszentralamt für Steuern als Vor-REIT anmelden und dabei nachweisen, dass sie die Anforderungen an den Unternehmensgegenstand und Vermögensstruktur erfüllt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 779/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz – REIT-G)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Wesen der REIT-Aktiengesellschaften

§ 2
Vor-REIT

§ 3
Begriffsbestimmung

§ 4
Mindestnennbetrag des Grundkapitals

§ 5
Form der Aktien

§ 6
Firma

§ 7
Bezeichnungsschutz

Abschnitt 2
Qualifikation als REIT-Aktiengesellschaft

§ 8
Anmeldung

§ 9
Sitz

§ 10
Börsenzulassung

§ 11
Streuung der Aktien

§ 12
Vermögen

§ 13
Ausschüttung an die Anleger

§ 14
Ausschluss des Immobilienhandels

§ 15
Kreditaufnahme

Abschnitt 3
Steuerliche Regelungen

§ 16
Steuerbefreiung der REIT-Aktiengesellschaft

§ 17
Beginn der Steuerbefreiung

§ 18
Ende der Steuerbefreiung

§ 19
Besteuerung der Anteilsinhaber

§ 20
Kapitalertragsteuerabzug

§ 21
Verfahrensvorschriften

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 6
Neufassung geänderter Gesetze und Verordnungen

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Eckpunkte der rechtlichen Ausgestaltung

2. Gesicherte Besteuerung

3. Anlegerstruktur

4. Überwachung der Mindeststreuung und der Beteiligungsgrenzen

5. Bilanzierung

6. Exit Tax

7. Immobilienhandel

8. Wohnimmobilien

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 200/18 PDF-Dokument



Drucksache 429/16 PDF-Dokument



Drucksache 434/18 PDF-Dokument



Drucksache 434/18(neu) PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.