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80 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Teilzeitbeschäftigte"


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Drucksache 359/20

... 2. Eine Nacharbeit aufgrund von Arbeitsausfall in der Altersteilzeit durch Kurzarbeit ist auszuschließen. Altersteilzeitbeschäftigte müssen ohne Nacharbeit an Kurzarbeit beteiligt werden können.



Drucksache 246/20

... (4) An Beschäftigte, die im Bemessungszeitraum mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig waren und in dieser Zeit ganz oder teilweise in Teilzeit gearbeitet haben, ist die Corona-Prämie anteilig im Verhältnis zu den in Absatz 2 Satz 1 genannten Höhen zu zahlen. Der jeweilige Anteil entspricht dem Anteil der von ihnen wöchentlich durchschnittlich in dem Bemessungszeitraum tatsächlich geleisteten Stunden im Verhältnis zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit der bei derselben Pflegeeinrichtung Vollzeitbeschäftigten; mindestens jedoch dem Anteil der mit ihnen vertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit im Verhältnis zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit der bei der Pflegeeinrichtung Vollzeitbeschäftigen. Abweichend von Satz 1 ist die Corona-Prämie nach Absatz 2 ungekürzt an Teilzeitbeschäftigte zu zahlen, wenn sie im Bemessungszeitraum mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig waren und ihre wöchentliche tatsächliche oder vertragliche Arbeitszeit in diesem Zeitraum 35 Stunden oder mehr betrug.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/20




Zweites Gesetz

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

§ 16
Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten.

§ 17
Besondere Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung.

§ 30
Absonderung.

§ 54a
Vollzug durch die Bundeswehr

§ 54b
Vollzug durch das Eisenbahn-Bundesamt

Artikel 2
Weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 25
Ausnahmen von Prüfungen bei Krankenhausbehandlungen, Verordnungsermächtigung

§ 26
Zusatzentgelt für Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im Krankenhaus

Artikel 3a
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20i
Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung.

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 150a
Sonderleistung während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie

Artikel 5a
Änderung des Familienpflegezeitgesetzes

§ 16
Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Artikel 5b
Änderung des Pflegezeitgesetzes

§ 9
Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Artikel 6
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Ergotherapeutengesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden

Artikel 9
Änderung des Pflegeberufegesetzes

Artikel 10
Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Artikel 11
Änderung des Transfusionsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Artikel 13
(weggefallen)

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde

§ 21
Inkrafttreten der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und Außerkrafttreten der Approbationsordnung für Zahnärzte, Übergangsregelung

Artikel 15
Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen

Artikel 16
(weggefallen)

Artikel 17
Änderungen aus Anlass der Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

Artikel 18
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Psychotherapeutengesetzes

§ 27
Abschluss von Ausbildungen.

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 494/19

... 2. für Beschäftigte mit Wertguthabenvereinbarungen, zu denen auch Altersteilzeitbeschäftigte im sogenannten Blockmodell gehören."



Drucksache 493/19

... Um Rechtssicherheit in Bezug auf die Anerkennung von Aufwendungen für Beschäftigte mit Wertguthabenvereinbarungen zu gewährleisten, wird die Vorschrift zur Bestimmung der Personalkosten (§ 14) konkretisiert. Bisher sind in der VKFV lediglich Regelungen für Altersteilzeitbeschäftigte nach dem



Drucksache 281/18

... Nach geltendem Recht ist eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer in einem bestehenden Teilzeitarbeitsverhältnis, die oder der dem Arbeitgeber den Wunsch nach Verlängerung ihrer Arbeitszeit mitgeteilt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung gegenüber anderen Bewerberinnen und Bewerbern bevorzugt zu berücksichtigen. Dies ist ausgeschlossen, wenn dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegenstehen. Hierfür trägt der Arbeitgeber bereits die Darle-gungs- und Beweislast. Künftig soll der Arbeitgeber auch darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass es sich nicht um einen entsprechenden freien Arbeitsplatz handelt und dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer für die Besetzung des Arbeitsplatzes nicht gleich geeignet ist wie eine andere Bewerberin oder ein anderer Bewerber. Die in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmerin oder der in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer hat weiterhin das Teilzeitbeschäftigungsverhältnis sowie die Anzeige des Verlängerungswunsches nachzuweisen. Die Führung des Nachweises wird dadurch erleichtert, dass der Antrag auf Verlängerung der Arbeitszeit der Textform bedarf. Die Textform wird auch bei Anträgen auf Teilzeitarbeit eingeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

§ 9
Verlängerung der Arbeitszeit

§ 9a
Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit

§ 22
Abweichende Vereinbarungen

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit (NKR-Nr. 4453, BMAS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

3 Wirtschaft

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Jährlicher Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

Länder und Kommunen

Jährlicher Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 173/18

... (26) Schutz sollte zuallererst für "Arbeitnehmer" im Sinne des Artikels 45 AEUV in der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union52 gelten, d.h. für Personen, die während eines bestimmten Zeitraums Dienstleistungen für und unter der Leitung einer anderen Person erbringen, für die sie eine Vergütung erhalten. Schutz sollte daher auch Arbeitnehmern in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, einschließlich Teilzeitbeschäftigten und befristet Beschäftigten, sowie Personen gewährt werden, die einen Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsverhältnis mit einem Leiharbeitsunternehmen geschlossen haben; bei derartigen Arbeitsbeziehungen ist es häufig schwierig, Standardschutzbestimmungen gegen unfaire Behandlung anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 281/1/18

... cc) Es wäre wünschenswert, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch für sukzessive Erhöhungen der Arbeitszeit mehr Möglichkeiten an die Hand gegeben würden. Insbesondere bei kindererziehungsbedingten Reduzierungen der Arbeitszeit ist häufig zwar ein Ausbau der Erwerbstätigkeit in Richtung einer vollzeitnahen Beschäftigung, nicht unbedingt aber die Wiederaufnahme einer früher ausgeübten Vollzeittätigkeit möglich. Die Verpflichtung, Arbeitszeitwünsche mit Teilzeitbeschäftigten zu erörtern, ist insoweit ein erster Schritt, weitere sollten folgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/1/18




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 676/17

... Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Dokumentationspflichten für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige einzuschränken oder zu erweitern. Von dieser Verordnungsermächtigung hat das BMAS durch die Mindest-lohndokumentationspflichtenverordnung vom 29. Juli 2015 Gebrauch gemacht. Bisher sind jedoch lediglich enge Familienangehörige des Arbeitgebers (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder) sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren verstetigtes monatliches Gehalt mehr als 2.958 Euro (brutto) beträgt, von der Dokumentationspflicht ausgenommen. Zudem gilt die Dokumentationspflicht nicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den letzten zwölf Monaten nachweislich mehr als 2.000 Euro (brutto) pro Monat verdient haben. Eine Unterscheidung nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten findet bei diesen Schwellenwerten nicht statt. Dabei haben Teilzeitbeschäftigte aufgrund ihrer stundenreduzierten Arbeitszeit ein niedrigeres Monatseinkommen. Die Festlegung einer Entgeltgrenze auf Basis eines verstetigten Monatseinkommens führt damit bei Teilzeitbeschäftigten in der Regel zu keiner Verringerung des Bürokratieaufwands.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Mindestlohngesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Beqründunq:

A. Allqemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 289/1/17

... aufgenommenen Aufgabe zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit insbesondere von Teilzeitbeschäftigten. Die Durchsetzung dieser Vorschrift begegnet erheblichen Schwierigkeiten, da eine Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten nach dem



Drucksache 289/17 (Beschluss)

... aufgenommenen Aufgabe zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit insbesondere von Teilzeitbeschäftigten. Die Durchsetzung dieser Vorschrift begegnet erheblichen Schwierigkeiten, da eine Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten nach dem



Drucksache 506/16

... In Absatz 7 werden "Telearbeitsplätze" definiert. Dabei handelt es sich um fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze, die im Privatbereich betrieben werden (meist zeitlich befristet) und an denen Beschäftigte einen mit dem Arbeitgeber abgestimmten Teil ihrer Arbeitszeit tätig sind. Diese Arbeitsplätze sind mit der Betriebsstätte des Arbeitgebers über Informations- und Kommunikationseinrichtungen verbunden. Telearbeit wird vor allem im Wechsel zwischen dem Arbeitsplatz in der Betriebsstätte und dem eingerichteten Arbeitsplatz in der privaten Wohnung (alternierende Telearbeit) ausgeübt. Telearbeitsplätze sind in die bestehende Arbeitsorganisation des Betriebes eingebunden. "Telearbeiter" sind in einem Normalarbeitsverhältnis als Voll- oder Teilzeitbeschäftigte tätig. Der Arbeitgeber trägt für die Gestaltung der Telearbeitsplätze und für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit dieser Beschäftigten am Arbeitsplatz die Verantwortung. Das schließt insbesondere die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel für die Bildschirmarbeit ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 6
Unterweisung der Beschäftigten

6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte

6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen

6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen

6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen

Artikel 2
Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

d Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 395/1/15

... d) [Gemäß § 2 Absatz 3 WissZeitVG werden befristete Beschäftigungsverhältnisse mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit unterschiedslos auf die Höchstbefristungsdauer angerechnet. Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren außerdem zu prüfen, ob unter Berücksichtigung von § 4 Nummer 1 und 2 des Anhangs zur Richtlinie 97/81 EG vom 15. Dezember 1997 im Gesetz ein Nachteilsausgleich für Teilzeitbeschäftigte in der Qualifizierungsphase verankert werden sollte.]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/1/15




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 WissZeitVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Satz 3 WissZeitVG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - WissZeitVG Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Satz 1 WissZeitVG


 
 
 


Drucksache 395/15 (Beschluss)

... d) Gemäß § 2 Absatz 3 WissZeitVG werden befristete Beschäftigungsverhältnisse mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit unterschiedslos auf die Höchstbefristungsdauer angerechnet. Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren außerdem zu prüfen, ob unter Berücksichtigung von § 4 Nummer 1 und 2 des Anhangs zur Richtlinie 97/81 EG vom 15. Dezember 1997 im Gesetz ein Nachteilsausgleich für Teilzeitbeschäftigte in der Qualifizierungsphase verankert werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 WissZeitVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Satz 3 WissZeitVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - WissZeitVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Satz 1 WissZeitVG


 
 
 


Drucksache 509/14

... Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang z.B. die zusätzliche Wärmeentwicklung und mögliche Lärmbelastungen durch die Lüfter zur Kühlung der Komponenten im Computergehäuse oder im Netzteil sowie zum Beispiel Emissionen aus Druckern in die Luft am Arbeitsplatz. Von daher ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an Bildschirmgeräte und Bildschirme. Durch die Entwicklung neuer Gerätetypen (Allin-One-Computer, Laptops, Note- und Netbooks, Tablets, Smartphones etc.) gibt es inzwischen eine ganze Reihe von Zwischenformen von Geräten, die ganz oder teilweise den Kriterien und Anforderungen von Bildschirmgeräten oder Bildschirmen entsprechen. Im Anhang Nummer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" wird dieser Entwicklung entsprochen. Die Maßnahmen werden daher differenziert für Bildschirmarbeitsplätze, Bildschirmgeräte und Bildschirme, tragbare Bildschirmgeräte und die Mensch-Maschine-Schnittstelle formuliert. Vor dem Hintergrund der vorgegebenen Gestaltungsspielräume werden die veralteten Inhalte der EG-Richtlinie zur Bildschirmarbeit im Licht des rasanten technischen Fortschritts im IT-Bereich zeitgemäß interpretiert. In Absatz 7 werden "Telearbeitsplätze" definiert. Dabei handelt es sich um Bildschirmarbeitsplätze, die im Privatbereich betrieben werden und an denen Beschäftigte regelmäßig arbeiten. Diese Arbeitsplätze sind mit der Betriebsstätte des Arbeitgebers über Informations- und Kommunikationseinrichtungen verbunden. Telearbeit wird vor allem im Wechsel zwischen Betriebsstätte und der privaten Wohnung (alternierende Telearbeit) ausgeübt. Telearbeitsplätze sind in die bestehende Arbeitsorganisation des Betriebes eingebunden. "Telearbeiter" sind in einem Normalarbeitsverhältnis als Voll- oder Teilzeitbeschäftigte tätig. Der Arbeitgeber trägt damit für die Gestaltung der Telearbeitsplätze und für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit dieser Beschäftigten am Arbeitsplatz die Verantwortung, insbesondere für die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel am Bildschirmarbeitsplatz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 6
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte

6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen

6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen

6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen

Artikel 2
Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

d Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2535: Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 343/13 (Beschluss)

... - sich die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt hat. Existenzsicherndes Arbeitseinkommen und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben können oft nicht einmal mehr über eine Vollzeitbeschäftigung erreicht werden. Die Zahl der Menschen, die zur Existenzsicherung aufstockende Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen, ist seit 2007 kontinuierlich gestiegen; sie beläuft sich aktuell auf rund 1,4 Millionen Beschäftigte. Zur Zurückdrängung des Niedriglohnsektors und zur Sicherung auskömmlicher Löhne ist in erster Linie die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns geeignet. Ein solcher Mindestlohn darf auch im Wissen um die positiven gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen und angesichts der guten Erfahrungen in anderen europäischen Ländern nicht weiter blockiert werden. Ziel ist, dass alle, die Vollzeit arbeiten, alleine davon leben können, ohne auf ergänzende Hilfe angewiesen zu sein. Aber auch Teilzeitbeschäftigte und Minijobber/innen, die überdurchschnittlich von Niedriglöhnen betroffen sind, sind vor Lohndumping zu schützen. Darüber hinaus ist der Anteil der abhängig beschäftigten Frauen mit Niedriglohn etwa doppelt so groß wie derjenige der Männer (Statistisches Bundesamt 2009, Niedrigeinkommen und Erwerbstätigkeit). Das ist unter anderem auf das Fehlen eines gesetzlichen Mindestlohns zurückzuführen. Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre daher ein wichtiger Beitrag zur Beseitigung des in Deutschland bestehenden erheblichen Lohngefälles beziehungsweise zur Herstellung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern (siehe unten). Einzelheiten können dem Beschluss des Bundesrates vom 1. März 2013 über die Einbringung eines Gesetzentwurfs über die Festsetzung des Mindestlohns (BR-Drucksache 136/13(B)) beim Deutschen Bundestag entnommen werden. Gegenstand des Gesetzentwurfs sind neben der Erstfestlegung des Mindestlohns auf bundesweit mindestens 8,50 Euro brutto die Einrichtung einer drittelparitätisch besetzten Mindestlohnkommission aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerorganisationen sowie der Wissenschaft;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten


 
 
 


Drucksache 670/13

... § 39b Absatz 2 Satz 12 EStG lässt deshalb unter bestimmten Voraussetzungen den Lohnsteuerabzug nach einem besonderen Verfahren zu (permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich). Bei diesem Verfahren wird der laufende Lohnsteuerabzug nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn und unter Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle vorgenommen. Durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) ist dieses Verfahren mit Blick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale dahingehend eingeschränkt worden, als der Ausgleich nur noch dann zulässig ist, wenn seit Beginn des Kalenderjahres ein durchgängiges Dienstverhältnis zu demselben Arbeitgeber besteht. Damit sind kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse mit Steuerklasse VI, die regelmäßig nicht das ganze Jahr über bestehen, vom permanenten Lohnsteuerabzug ausgeschlossen. Das Bedürfnis der Praxis, gerade für diesen Personenkreis das bisherige Verfahren des Lohnsteuerabzugs weiterhin zu ermöglichen, belegen auch die Ausführungen zum permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich bei Aushilfskräften und Teilzeitbeschäftigten im "Lexikon für das Lohnbüro 2013".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 324/11

... b) In Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa werden jeweils die Wörter "sowie Zahl der Vollzeiteinheiten der Teilzeitbeschäftigten" gestrichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 324/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes

§ 8
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Handelsstatistikgesetzes

§ 5
Art und Umfang der Erhebungen

§ 12
Übergangsregelung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

1.2. Vollzugsaufwand

2. Kosten- und Preiswirkungen

3. Informationspflichten und Bürokratiekosten

IV. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

V. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 816/11

... Menschen, die Vollzeit arbeiten, müssen von ihrer Arbeit menschenwürdig leben können. Um sicherzustellen, dass über eine Vollzeitbeschäftigung ein Existenz sicherndes und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichendes Arbeitseinkommen erzielt werden kann, brauchen wir einen Rechtsanspruch auf eine Mindestvergütung. Mit einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn kann aktiv dazu beigetragen werden, dass die Würde der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geachtet und Armut bekämpft wird. Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn ist zudem ein wichtiger Beitrag, Teilzeitbeschäftigte und Frauen vor Niedriglöhnen zu schützen.



Drucksache 581/1/10

... Dadurch wird bewirkt, dass bisher privat versicherte Teilzeitbeschäftigte während der Elternzeit in der privaten Versicherung verbleiben können, nach der Elternzeit jedoch nur, wenn sie vorher fünf Jahre lang versicherungsfrei waren, sei es, dass die Versicherungsfreiheit aus der Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aus der Befreiung nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB V während der Elternzeit herrührte. Auf diese Weise wird einerseits dem Zweck des Gesetzentwurfs - nämlich der Befreiung von der Versicherungspflicht nur bei fehlender Schutzbedürftigkeit - und andererseits dem Interesse privat Versicherter, Brüche in der Krankenversicherung zu vermeiden, Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 4 Satz 3a - neu - und Satz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 71 Absatz 4 Satz 1 und 3 - neu - SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 75 Absatz 6a - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 87 Absatz 9 Satz 2 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 87d Absatz 4 Satz 5 SGB V

7. Zur Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur

8. Zu Artikel 1 § 106 Absatz 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 190 Absatz 3 Satz 3 SGB V und Artikel 15 Absatz 5 Inkrafttreten

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 221b SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 242 Absatz 6 Satz 1a - neu - SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 242b Absatz 6 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 275 Absatz 1c Satz 4 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V

15. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 24 Absatz 1a Satz 2 - neu - SGB IV

16. Zu Artikel 5a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X

'Artikel 5a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

17. Zu Artikel 5a - neu - § 121 SGB XI und Artikel 5b - neu - * § 193 Absatz 8 - neu - VVG

Artikel 5a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

'Artikel 5b Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

18. Zu Artikel 8 Nummer 1, 2 und 4 § 4 Absatz 2 Satz 3, Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Anlage 1, Formblatt B2 laufende Nummer 5 und Fußnote 2 zu laufender Nummer 6 KHEntgG

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG , Buchstabe b § 10 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG ,

20. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe c § 10 Absatz 13 Satz 2 KHEntgG

21. Zu Artikel 15 Absatz 6 Inkrafttreten

22. Zur Umsatzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und deren Schulungseinrichtungen


 
 
 


Drucksache 716/10

... (2) Bei Teilzeitbeschäftigten, die nur tageweise im anderen Staat beschäftigt sind, ist die Anzahl von 60 unschädlichen Tagen durch proportionale Kürzung herabzusetzen. Bezugsgrößen sind hierbei die im jeweiligen Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitstage zu den bei Vollzeitbeschäftigung betriebsüblichen Arbeitstagen. Bei einer 5-Tage-Woche ist von 250 betriebsüblichen Arbeitstagen, bei einer 6-Tage-Woche von 300 betriebsüblichen Arbeitstagen auszugehen. Urlaubstage sind bei beiden Rechengrößen aus Vereinfachungsgründen nicht abzuziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Abkommen

§ 2
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Schenkungen

§ 3
Schenkungen von Geschäftsbetrieben

Abschnitt 3
Grenzgängerbesteuerung (Artikel 15a des Abkommens)

§ 4
Ansässigkeit

§ 5
Ansässigkeitsbescheinigung

§ 6
Arbeitsort

§ 7
Geringfügige Arbeitsverhältnisse

§ 8
Nichtrückkehrtage

§ 9
Kürzung der 60-Tage-Grenze

§ 10
Bescheinigung über die Nichtrückkehrtage

§ 11
Bemessungsgrundlage und -zeitraum

§ 12
Ansässigkeitsstaat Deutschland

§ 13
Grundsätze der Steuerberechnung

§ 14
Nach amtlichen Vorgaben ermittelte Lohnsteuer ist niedriger als 4,5 Prozent

§ 15
Verpflichtung zur Änderung der Abzugsteuer

§ 16
Nachweis der Bruttovergütungen

§ 17
Verschiedene Sonderfälle

§ 18
Abwanderer in die Schweiz (Artikel 4 Absatz 4 des Abkommens)

Abschnitt 4
Leitende Angestellte, Drittstaateneinkünfte

§ 19
Besteuerung leitender Angestellter

§ 20
Arbeitnehmer mit Einkünften aus Drittstaaten

Abschnitt 5
Sonstige Anwendungsfälle

§ 21
Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten

§ 22
Betriebliche Veräußerungsrenten

§ 23
Nachfolgeunternehmen der Regiebetriebe nach Artikel 19 Absatz 3 des Abkommens

§ 24
Arbeitnehmer-Abfindungen

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 25
Anwendungsregelung

§ 26
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeines :

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abschnitt 3 Grenzgängerbesteuerung :

Zu § 4

Beispiel zu § 4

Beispiel zu § 5

Beispiel zu § 6

Beispiele zu § 7

Beispiel zu § 8

Beispiel zu § 9 Absatz 1

Beispiel zu § 9 Absatz 2

Beispiel zu § 13

Beispiel zu § 14

Zu Abschnitt 4 Leitende Angestellte, Drittstaateneinkünfte :

Zu § 19

Zu § 20

Beispiel zu § 20

Zu Abschnitt 5 Sonstige Anwendungsfälle :

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 6 Schlussbestimmungen :

Zu § 25

Zu § 26

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1499: Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft


 
 
 


Drucksache 814/10

... 1. Menschen, die Vollzeit arbeiten, müssen von ihrer Arbeit menschenwürdig leben können. Um sicherzustellen, dass über eine Vollzeitbeschäftigung ein Existenz sicherndes und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichendes Arbeitseinkommen erzielt werden kann, brauchen wir einen Rechtsanspruch auf eine Mindestvergütung. Dieser gesetzliche Mindestlohn als Lohnuntergrenze ist ein wichtiger Beitrag, um die Würde der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu achten und Armut zu bekämpfen. Teilzeitbeschäftigte sind ebenfalls vor Niedriglöhnen zu schützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 814/10




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 52/10

... (4) Bei der Berücksichtigung von Arbeitgeberleistungen und Ausgleichsansprüchen bei Altersteilzeitbeschäftigten ist im Rahmen der Gewerbesteuerzerlegung zu beachten, dass



Drucksache 1/10

... ) bewilligt worden ist und ein unabweisbarer Bedarf besteht, die Dienstposten dieser Beamtinnen oder Beamten neu zu besetzen. Für ab dem 1. Januar 2005 bewilligte Altersteilzeitbeschäftigungen dürfen neue Planstellen nur ausgebracht werden, wenn sichergestellt ist, dass, auf den Einzelplan und die Gesamtheit der ab dem 1. Januar 2005 bewilligten Altersteilzeitbeschäftigungen bezogen, die Ausgaben für die neuen Planstellen die Einsparungen auf Grund der Altersteilzeitbeschäftigungen nicht übersteigen. Die Planstellen sind in einer um mindestens zwei Stufen geringeren Wertigkeit als die Wertigkeit der Planstellen der teilzeitbeschäftigten Beamtinnen oder Beamten auszubringen.



Drucksache 581/10 (Beschluss)

... Dadurch wird bewirkt, dass bisher privat versicherte Teilzeitbeschäftigte während der Elternzeit in der privaten Versicherung verbleiben können, nach der Elternzeit jedoch nur, wenn sie vorher fünf Jahre lang versicherungsfrei waren, sei es, dass die Versicherungsfreiheit aus der Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aus der Befreiung nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB V während der Elternzeit herrührte. Auf diese Weise wird einerseits dem Zweck des Gesetzentwurfs - nämlich der Befreiung von der Versicherungspflicht nur bei fehlender Schutzbedürftigkeit - und andererseits dem Interesse privat Versicherter, Brüche in der Krankenversicherung zu vermeiden, Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 4 Satz 3a - neu - und Satz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 71 Absatz 4 Satz 1 und 3 - neu - SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 75 Absatz 6a - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 87 Absatz 9 Satz 2 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 87d Absatz 4 Satz 5 SGB V

7. Zur Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur

8. Zu Artikel 1 § 106 Absatz 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 221b SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 242 Absatz 6 Satz 1a - neu - SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 242b Absatz 6 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 275 Absatz 1c Satz 4 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 25b - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 24 Absatz 1a Satz 2 - neu - SGB IV

15. Zu Artikel 5a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X

'Artikel 5a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

16. Zu Artikel 5b - neu - § 121 SGB XI und Artikel 5c - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG

Artikel 5b
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

'Artikel 5c Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

17. Zu Artikel 8 Nummer 1, 2 und 4 § 4 Absatz 2 Satz 3, Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Anlage 1, Formblatt B2 laufende Nummer 5 und Fußnote 2 zu laufender Nummer 6 KHEntgG

18. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG , Buchstabe b § 10 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG , Artikel 10 Nummer 1 § 6 Absatz 1 Satz 3 BPflV und Nummer 2 § 6 Absatz 2 Satz 1 BPflV

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe c § 10 Absatz 13 Satz 2 KHEntgG

20. Zu Artikel 15 Absatz 6 Inkrafttreten

21. Zur Umsatzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und deren Schulungseinrichtungen


 
 
 


Drucksache 249/09

... 4. stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten bei ihren Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2002/14/EG bestimmte junge Arbeitnehmer, teilzeitbeschäftigte Frauen oder kurzzeitig beschäftigte Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen nicht berücksichtigt haben; regt die Mitgliedstaaten unter diesen Umständen an, ihre Bestimmungen zur Berechnung der Beschäftigtenzahl an Geist und Buchstaben der Richtlinie anzupassen, d.h. dass die Berechnung der Schwellenwerte stets auf der Grundlage der tatsächlichen Zahl der Arbeitnehmer ohne andere Auflagen erfolgt;



Drucksache 548/09

... 63. hält es für besonders wichtig, dass der soziale Dialog die auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gerichtete Politik stärkt und insgesamt die Verbesserung der Qualität des Arbeitslebens fördert; fordert die Kommission auf, Überlegungen dazu anzustellen, wie die nichtständigen Beschäftigten (Leiharbeitnehmer, Teilzeitbeschäftigte, Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag) in den sozialen Dialog integriert werden können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/09




Prioritäre Aktionen

Europäische Sozialmodelle

Sozial - und beschäftigungspolitische Maßnahmen

3 Einwanderung

Die EU und ihre Außenbeziehungen

3 Strukturfonds

Instrumentelle Aktionen

Sozialer und ziviler Dialog

EU -Recht

Offene Koordinierungsmethode OKM


 
 
 


Drucksache 707/09

... 3. Die Mitgliedstaaten dürfen Arbeitnehmer, Arbeitsverträge oder Beschäftigungsverhältnisse nicht lediglich deshalb aus dem Anwendungsbereich dieser Vereinbarung ausschließen, weil sie Teilzeitbeschäftigte, befristet beschäftigte Arbeitnehmer oder Personen sind bzw. betreffen, die mit einem Leiharbeitsunternehmen einen Arbeitsvertrag geschlossen haben oder ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Geltende Vorschriften

1.4. Übereinstimmung mit der Politik und den Zielen der Europäischen Union in anderen Bereichen

2. Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Analyse der Vereinbarung

3.2.1. Repräsentativität und Mandat der Unterzeichnerparteien

3.2.2. Rechtmäßigkeit der Bestimmungen der Vereinbarung

3.2.3. Bestimmungen über kleine und mittlere Unternehmen

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Entsprechungstabelle

3.6. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

5.1. Wortlaut der Richtlinie

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3
, 5 und 6

Artikel 4

5.2. Wortlaut der Vereinbarung im Anhang der Richtlinie

Paragraf 1: Ziel und Anwendungsbereich

Paragraf 2: Elternurlaub

Paragraf 3: Vorschriften für die Inanspruchnahme von Elternurlaub

Paragraf 4: Adoption

Paragraf 5: Arbeitnehmerrechte und Nichtdiskriminierung

Paragraf 6: Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit

Paragraf 7: Fernbleiben von der Arbeit aus Gründen höherer Gewalt

Paragraf 8: Schlussbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Anhang
Rahmenvereinbarung über Elternurlaub (Überarbeitete Fassung) 18. Juni 2009

2 Präambel

I – Allgemeine Erwägungen

II – Inhalt

Paragraf 1: Ziel und Anwendungsbereich

Paragraf 2: Elternurlaub

Paragraf 3: Modalitäten für die Inanspruchnahme von Elternurlaub

Paragraf 4: Adoption

Paragraf 5: Arbeitnehmerrechte und Nichtdiskriminierung

Paragraf 6: Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit

Paragraf 7: Fernbleiben von der Arbeit aus Gründen höherer Gewalt

Paragraf 8: Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 4/08 (Beschluss)

... ". Zur Vermeidung rechtlicher Unsicherheiten sollte geprüft werden, ob eine gesetzliche Regelung für die Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigten erfolgen kann. Eine solche Regelung könnte sich an § 23 Abs. 1 Satz 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 4 ErbStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 18 § 13a Abs. 5 und § 19a Abs. 5 ErbStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 ErbStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5a - neu - ErbStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 6 und 7 ErbStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 ErbStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 Nr. 2 ErbStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG

16. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 15 und 17 §§ 16 und 19 Abs. 1 ErbStG ,

18. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28 ErbStG

19. Zu Artikel 2 Nr. 2 11 Abs. 2 Satz 4 BewG

20. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 8 § 11 Abs. 3 - neu - und § 109 Abs. 2 BewG

21. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG

22. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 BewG

23. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 und 3 BewG

24. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 166 BewG

25. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 4 - neu - BewG

26. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2, Abs. 8 BewG

27. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 164 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3 - neu - sowie Abs. 5 Satz 2 - neu - BewG

28. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 Satz 3 BewG

29. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 179 BewG

§ 179
Bewertung unbebauter Grundstücke

30. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1a - neu - BauGB

31. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB

32. Zu Artikel 2 Nr. 14 §§ 157 bis 187 BewG

33. Zu Artikel 3 Abs. 2

34. Zu Artikel 4 Nr. 3 und 5 §§ 198 und 246 Abs. 6 BauGB

35. Zu Artikel 4 Nr. 4 Buchstabe b § 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB


 
 
 


Drucksache 629/08

... VI die Möglichkeit, unter Verzicht auf die Versicherungsfreiheit durch Aufstockung des Arbeitgeberbeitrags zum jeweils geltenden vollen Beitragssatz durch einen eigenen Beitrag eine vollwertige Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Daneben ist mittlerweile anerkannt, dass Teilzeitbeschäftigten grundsätzlich die gleichen Rechte zustehen müssen wie anderen Beschäftigten, schon um ungerechtfertigte Benachteiligungen und Diskriminierungen zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund ist es nicht länger sinnvoll, geringfügig Beschäftigte aus dem Anwendungskreis von Wertguthaben auszuschließen. Die theoretisch möglichen Missbrauchsfälle werden durch die Anordnung ausgeschlossen, dass ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in der Freistellungsphase ein Arbeitsentgelt von mehr als 400 Euro erhalten muss. Damit wird verhindert, dass von dem Grunde nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten durch Verringerung des in der Freistellung gewährten Entgelts auf einen Wert unterhalb von 400 Euro Sozialversicherungsfreiheit herbeigeführt werden kann. Zudem besteht weiterhin die Voraussetzung, dass das Entgelt in der Freistellung nicht unangemessen von der vorher gewährten Bezahlung abweichen darf, sowohl nach unten als auch nach oben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Wertguthabenvereinbarungen

§ 7c
Verwendung von Wertguthaben

§ 7d
Führung und Verwaltung von Wertguthaben

§ 7e
Insolvenzschutz

§ 7f
Übertragung von Wertguthaben

§ 7g
Bericht der Bundesregierung

§ 116
Übergangsregelungen für bestehende Wertguthaben

Artikel 2
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 6
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

3 IV.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 7f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7g

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

C. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 575: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen


 
 
 


Drucksache 979/08

... 9.1. Ein Bereich für Sofortmaßnahmen hängt damit zusammen, dass in Verbindung mit Teilzeitarbeit offenbar eine Lohnbenachteiligung besteht. Es ist deshalb eine Evaluierung und möglicherweise eine Überarbeitung der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit – Anhang: Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit7, die die Gleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten sowie gezieltere und wirksamere Maßnahmen in Tarifverträgen vorschreibt, erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 979/08




Anlage
Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags

Empfehlung 1: Definitionen

Empfehlung 2: Analyse der Situation und Transparenz der Ergebnisse

Empfehlung 3: Bewertung der Arbeit und berufliche Einstufung

Empfehlung 4: Gleichstellungsgremien

Empfehlung 5: Sozialer Dialog

Empfehlung 7: Gender Mainstreaming

Empfehlung 8: Sanktionen

Empfehlung 9: Straffung der EU-Regelungen und -Politiken


 
 
 


Drucksache 4/1/08

... ". Zur Vermeidung rechtlicher Unsicherheiten sollte geprüft werden, ob eine gesetzliche Regelung für die Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigten erfolgen kann. Eine solche Regelung könnte sich an § 23 Abs. 1 Satz 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 12 § 13a Abs. 01 - neu -, § 13b Abs. 1 Satz 1 ErbStG

3 2.

4. Zu Buchstabe a:

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 2 bis 7 und Absatz 4 ErbStRG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 7, Abs. 5 Satz 1 ErbStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 4 ErbStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 18 § 13a Abs. 5 und § 19a Abs. 5 ErbStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 ErbStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 Satz 1 ErbStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 Satz 2 ErbStRG

15. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5a - neu - ErbStG

16. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 6 und 7 ErbStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG

18. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 ErbStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG

21. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 ErbStG

22. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 Nr. 2 ErbStG

23. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG

24. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG

25. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG

26. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a - neu - § 15 Abs. 1 ErbStG

27. Zu Artikel 1 Nr. 15 und 17 §§ 16 und 19 Abs. 1 ErbStG ,

28. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28 ErbStG

29. Zu Artikel 2 Nr. 2 11 Abs. 2 Satz 4 BewG

30. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 8 § 11 Abs. 3 - neu - und § 109 Abs. 2 BewG

31. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG

32. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 BewG

33. Hilfsempfehlung zu Ziffer 32

Zu Artikel 2

34. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 und 3 BewG

35. Hilfsempfehlung zu Ziffer 32

Zu Artikel 2

36. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 4 - neu - BewG

37. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2, Abs. 8 BewG

38. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 2, § 164 Abs. 2 Satz 1 BewG

39. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 BewG

40. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 164 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3 - neu - sowie Abs. 5 Satz 2 - neu - BewG

41. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 167 Abs. 2 Satz 2 - neu - BewG

42. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 Satz 3 BewG

43. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 179 BewG

§ 179
Bewertung unbebauter Grundstücke

44. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 182 Abs. 2 Satz 3 BewG

45. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe a § 193 Abs. 5 Satz 2a - neu - BauGB

46. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB

47. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1a - neu - BauGB

48. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 3 BauGB

49. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB

50. Zu Artikel 2 Nr. 14 §§ 157 bis 187 BewG

51. Zu Artikel 3 Abs. 2

52. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 6 BauGB

53. Zu Artikel 4 Nr. 3 und 5 §§ 198 und 246 Abs. 6 BauGB

54. Zu Artikel 4 Nr. 4 Buchstabe b § 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB

55. Zu Artikel 5 Abs. 1 Inkrafttreten

56. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 716/08 Teilzeitbeschäftigte

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 968/08 Teilzeitbeschäftigte

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 968/08




Artikel 1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)

2 Abkürzungsverzeichnis

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009


 
 
 


Drucksache 503/08

... 2. Für die Zwecke dieser Richtlinie werden die Beschäftigtenschwellen nach der entsprechend den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten berechneten Zahl der im Durchschnitt während der letzten zwei Jahre beschäftigten Arbeitnehmer, einschließlich der Teilzeitbeschäftigten, festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung der interessierten Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Informationen

Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Teil I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Definition des Begriffs herrschendes Unternehmen

Teil II
Einrichtung des Europäischen Betriebsrats oder Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer

Artikel 4
Verantwortung für die Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer

Artikel 5
Besonderes Verhandlungsgremium

Artikel 6
Inhalt der Vereinbarung

Artikel 7
Subsidiäre Vorschriften

Teil III
Sonstige Bestimmungen

Artikel 8
Vertrauliche Informationen

Artikel 9
Arbeitsweise des Europäischen Betriebsrats und Funktionsweise des Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer

Artikel 10
Rolle und Schutz der Arbeitnehmervertreter

Artikel 11
Einhaltung der Richtlinie

Artikel 12
Zusammenhang zwischen der Richtlinie und anderen gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Bestimmungen

Artikel 13
Geltende Vereinbarungen

Artikel 14
Schlussbestimmungen

Artikel 15
14 Überprüfung durch die Kommission

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16
Aufhebung

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 16
18

Anhang I
Subsidiäre Vorschriften nach Artikel 7

Anhang II

Teil
A Aufgehobene Richtlinie und ihre nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 16)

Teil
B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (gemäß Artikel 16)

Anhang III
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 561/08

... ¦ bei Teilzeitbeschäftigten die durchschnittlich vereinbarte Wochenstundenzahl,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 561/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Erster Titel Allgemeine Vorschriften

§ 95
Anwendungsbereich

§ 96
Errichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren

Zweiter Titel Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten

§ 97
Pflichten des Arbeitgebers

§ 98
Mitwirkung des Beschäftigten

Dritter Titel Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren

§ 99
Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle

§ 100
Aufgaben und Befugnisse der Registratur Fachverfahren

Vierter Titel Abrufverfahren

§ 101
Abrufverfahren bei der Zentralen Speicherstelle

§ 102
Pflichten der abrufenden Behörde

§ 103
Rechte und Pflichten des Teilnehmers im Abrufverfahren

Fünfter Titel Finanzierung des Verfahrens

§ 104
Finanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises

§ 115
Vorfinanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises

§ 118
Bundeseinheitliche Regelung

§ 119
Übergangsregelungen zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises

§ 120
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Fünfter Unterabschnitt Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ELENA

§ 320a
Auskünfte und Bescheinigungen für Teilnehmer

Artikel 4
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 8
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 91
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 10
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

1. Hohe Kosten für die Arbeitgeber

2. Effizienzverluste in Verwaltungsverfahren

II. Maßnahmen und Ziele

1. Ergebnisse des Modellvorhabens

2. Struktur des ELENA-Verfahrens

III. Schutz der informationellen Selbstbestimmung

Zweck der Datenspeicherung

Organisatorischer Datenschutz

4 Angemessenheit

IV. Weitere Gesichtspunkte der Verhältnismäßigkeit

1. Eignung

a Aufbau neuer Bürokratie?

b Nettobelastung von kleinen und Kleinstunternehmen?

2. Alternativen

a Ausnahme für Personen mit hohem Einkommen

b Grundsatz der Freiwilligkeit

c Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?

3. Kostenverteilung

V. Zuständigkeit des Bundes

1. Gesetzgebungskompetenz

2. Einrichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren

3. Bundeseinheitliche Geltung

VI. Gesetzesfolgenabschätzung

1. Allgemeine Kostenwirkung

2. Preiswirkung

3. Bürokratiekosten

3.1 Bürokratiekosten der Wirtschaft

3.2 Bürokratiekosten der Bürger

3.3 Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 97

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 98

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 99

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 100

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 101

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung des Verfahrens des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA)


 
 
 


Drucksache 180/08

... Buch Sozialgesetzbuch sind der in Geld ausgedrückte Güter- und Dienstleistungsverzehr für die Erbringung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch den zugelassenen kommunalen Träger. Der Kostenbegriff umfasst die durch reale Zahlungsvorgänge entstehenden Kosten sowie Aufwendungen für Investitionen und Rückstellungen für Versorgungsaufwendungen an Beamtinnen und Beamte und für Altersteilzeitbeschäftigte.



Drucksache 158/08

... Außerdem können bei allen anderen Dimensionen der Arbeitsplatzqualität, z.B. bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, bei den Arbeitsorganisationsformen, die die Kompetenzen nicht voll ausschöpfen, oder im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, weiterhin Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern bestehen. Das zeigt sich etwa in dem starken Rückgang der Beschäftigungsquote bei Frauen mit kleinen Kindern (durchschnittlich -13,6 %), während die Quote bei Männern steigt. Somit liegt die Beschäftigungsquote für Frauen mit Kindern bei nur 62,4 %; dem steht eine Quote von 91,4 % bei den Männern gegenüber, was einem Unterschied von 29 % entspricht. Mehr als drei Viertel der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen (76,5 %).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/08




1. Einleitung

2. Wichtigste Entwicklungen

2.1. Geschlechtsspezifische Unterschiede

2.2. Politische und legislative Entwicklungen

3. Herausforderungen und Orientierungen für die künftige Politik

3.1. Qualitativ hochwertige Arbeitsplätze für eine gleiche wirtschaftliche

3.2. Qualitativ hochwertige Dienstleistungen für bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

3.3. Bekämpfung von Stereotypen und Unterstützung individueller Entscheidungen

3.4. Institutionelle Mechanismen zur Unterstützung politischer Initiativen und zur Umsetzung der Gesetzgebung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 814/08

... 41. betont, dass der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in der Union sich bei Frauen derzeit auf 31 % und bei Männern auf 7,4 % beläuft; hebt hervor, dass es sich bei der Teilzeitbeschäftigung für Frauen häufig um eine geringfügige marginale Beschäftigung mit schlechter Bezahlung und unzureichendem Sozialschutz handelt; weist darauf hin, dass Frauen daher ein höheres Armutsrisiko tragen, insbesondere im Alter, da die Rentenansprüche aus den Teilzeitbeschäftigung sehr häufig nicht ausreichen, um ein unabhängiges Leben zu führen;



Drucksache 135/08

... 27. ist der Auffassung, dass den Arbeitnehmern und ihren mit dem Gesundheits- und Sicherheitsschutz beauftragten Vertretern maßgeschneiderte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz angeboten werden müssen, wobei besonderes Augenmerk auf Leiharbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer, Teilzeitbeschäftigte, Frauen und Wanderarbeitnehmer zu richten ist; dafür müssen weiterhin nationale und EU-Mittel eingesetzt werden;



Drucksache 720/07D

... (8) Bei Teilzeitbeschäftigten sind für die Zuordnung zu den Stufen oder Überleitungsstufen des Grundgehaltes der Anlage 1 die Dienstbezüge maßgebend, die ihnen bei Vollzeitbeschäftigung zustehen würden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/07D




Artikel 3
Besoldungsüberleitungsgesetz (BesÜG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Zuordnung zu den Stufen und Überleitungsstufen des Grundgehaltes in den Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A

§ 3
Aufstieg in eine Stufe des Grundgehaltes in den Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A

§ 4
Zuordnung zu den Stufen und Überleitungsstufen des Grundgehaltes in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2

§ 5
Aufstieg in eine Stufe des Grundgehaltes in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2

§ 6
Regelungen für Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen

Anlage 1
Überleitungstabelle für die Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A

Anlage 2
Überleitungstabelle für die Besoldungsgruppen R 1 und R 2

Begründung

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 664/1/07

... aa) Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Beruf und Geschlecht sowie Zahl der Teilzeitbeschäftigten jeweils nach dem Stand vom 30. September,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/1/07




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 11 Abs. 1 UStatG

3. Zu Artikel 4 Nr. 4 § 4 Abs. 1, Abs. 2 HwStatG

4. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 1 Abs. 2 Satz 3 - neu - DlStatG

5. Zu Artikel 5 Nr. 2 § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b DlStatG

6. Zu Artikel 5 und 6

7. Zu Artikel 7 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa HdlStatG


 
 
 


Drucksache 664/07 (Beschluss)

... aa) Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Beruf und Geschlecht sowie Zahl der Teilzeitbeschäftigten jeweils nach dem Stand vom 30. September,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/07 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 11 Abs. 1 UStatG

3. Zu Artikel 4 Nr. 4 § 4 Abs. 1, Abs. 2 HwStatG

4. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 1 Abs. 2 Satz 3 - neu - DlStatG Artikel 7 Nr. 3 Buchstabe a0 - neu - § 5 Abs. 1 Satz 3 - neu -HdlStatG

5. Zu Artikel 5 Nr. 2 § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b DlStatG

6. Zu Artikel 5 und 6

7. Zu Artikel 7 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa HdlStatG


 
 
 


Drucksache 613/07

... G. in der Erwägung, dass in der Europäischen Union rund 60 % der seit dem Jahr 2000 neu geschaffenen Arbeitsplätze auf Teilzeitbeschäftigung entfallen und 68 % der Teilzeitbeschäftigten mit ihrer Arbeitszeit zufrieden sind; in der Erwägung jedoch, dass dieses Maß an Zufriedenheit eng mit dem Umfang des Schutzes verknüpft ist, der Teilzeitbeschäftigten durch das Arbeitsrecht und die soziale Sicherheit gewährt wird,



Drucksache 664/07

... aa) Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Beruf und Geschlecht sowie Zahl und Vollzeiteinheiten der Teilzeitbeschäftigten jeweils nach dem Stand vom 30. September,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Umweltstatistikgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 4
Änderung des Handwerkstatistikgesetzes

Artikel 5
Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes

Artikel 6
Änderung des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes

Artikel 7
Änderung des Handelsstatistikgesetzes

Artikel 8
Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung des Verdienststatistikgesetzes

Artikel 11
Änderung des Umweltauditgesetzes

Artikel 12
Neufassung der Gesetze

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften


 
 
 


Drucksache 15/07

... (3) Teilzeitbeschäftigte erhalten den jeweiligen Teilbetrag der Einmalzahlung entsprechend dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Maßgebend ist jeweils das Verhältnis am 1. Juli, 1. Oktober und 1. Dezember 2005 sowie am 1. April und 1. Juli der Jahre 2006 und 2007.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen

§ 2
Empfängerinnen und Empfänger von Amtsbezügen

§ 3
Sanitätsoffiziersanwärterinnen und Sanitätsoffiziersanwärter

§ 4
Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen

§ 5
Zahlung

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Preiswirkungsklausel

E. Relevanzprüfung

F. Stellungnahmen der Gewerkschaften


 
 
 


Drucksache 720/07A

... (4) Die zuständige Dienststelle kann eine Rückkehr aus dem Urlaub zulassen, wenn die Fortsetzung des Urlaubs nicht zumutbar ist und dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Teilzeitbeschäftigte mit Familienpflichten, die eine Vollzeitbeschäftigung beantragen, und Beurlaubte mit Familienpflichten, die eine vorzeitige Rückkehr aus der Beurlaubung beantragen, müssen bei der Besetzung von Vollzeitstellen unter Beachtung des Leistungsprinzips und der Regelungen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/07A




Artikel 1
Bundesbeamtengesetz (BBG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Dienstherrnfähigkeit

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Beamtenverhältnis

§ 4
Beamtenverhältnis

§ 5
Zulässigkeit des Beamtenverhältnisses

§ 6
Arten des Beamtenverhältnisses

§ 7
Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses

§ 8
Stellenausschreibung

§ 9
Auswahlkriterien

§ 10
Ernennung

§ 11
Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit

§ 12
Zuständigkeit und Wirksamwerden der Ernennung

§ 13
Nichtigkeit der Ernennung

§ 14
Rücknahme der Ernennung

§ 15
Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen

Abschnitt 3
Laufbahnen

§ 16
Laufbahn

§ 17
Zulassung zu den Laufbahnen

§ 18
Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG

§ 19
Andere Bewerberinnen und andere Bewerber

§ 20
Einstellung

§ 21
Dienstliche Beurteilung

§ 22
Beförderungen

§ 23
Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten

§ 24
Führungsämter auf Probe

§ 25
Benachteiligungsverbote

§ 26
Rechtsverordnung über Laufbahnen

Abschnitt 4
Abordnung, Versetzung und Zuweisung

§ 27
Abordnung

§ 28
Versetzung

§ 29
Zuweisung

Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses

Unterabschnitt 1
Entlassung

§ 30
Beendigungsgründe

§ 31
Entlassung kraft Gesetzes

§ 32
Entlassung aus zwingenden Gründen

§ 33
Entlassung auf Verlangen

§ 34
Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe

§ 35
Entlassung von Beamtinnen und Beamten in Führungsämtern auf Probe

§ 36
Entlassung von politischen Beamtinnen auf Probe und politischen Beamten auf Probe

§ 37
Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf

§ 38
Verfahren der Entlassung

§ 39
Folgen der Entlassung

§ 40
Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter

§ 41
Verlust der Beamtenrechte

§ 42
Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens

§ 43
Gnadenrecht

Unterabschnitt 2
Dienstunfähigkeit

§ 44
Dienstunfähigkeit

§ 45
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 46
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 47
Verfahren bei Dienstunfähigkeit

§ 48
Ärztliche Untersuchung

§ 49
Ruhestand beim Beamtenverhältnis auf Probe wegen Dienstunfähigkeit

Unterabschnitt 3
Ruhestand

§ 50
Wartezeit

§ 51
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 52
Ruhestand auf Antrag

§ 53
Hinausschieben der Altersgrenze

§ 54
Einstweiliger Ruhestand

§ 55
Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen

§ 56
Beginn des einstweiligen Ruhestands

§ 57
Erneute Berufung

§ 58
Ende des einstweiligen Ruhestands

§ 59
Zuständigkeit bei Versetzung in den Ruhestand

Abschnitt 6
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

Unterabschnitt 1
Allgemeine Pflichten und Rechte

§ 60
Grundpflichten

§ 61
Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

§ 62
Folgepflicht

§ 63
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 64
Eidespflicht, Eidesformel

§ 65
Befreiung von Amtshandlungen

§ 66
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

§ 67
Verschwiegenheitspflicht

§ 68
Versagung der Aussagegenehmigung

§ 69
Gutachtenerstattung

§ 70
Auskünfte an die Medien

§ 71
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

§ 72
Wahl der Wohnung

§ 73
Aufenthaltspflicht

§ 74
Dienstkleidung

§ 75
Pflicht zum Schadensersatz

§ 76
Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen Dritte

§ 77
Nichterfüllung von Pflichten

§ 78
Fürsorgepflicht des Dienstherrn

§ 79
Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz

§ 80
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

§ 81
Reisekosten

§ 82
Umzugskosten

§ 83
Trennungsgeld

§ 84
Jubiläumszuwendung

§ 85
Dienstzeugnis

§ 86
Amtsbezeichnungen

Unterabschnitt 2
Arbeitszeit

§ 87
Arbeitszeit

§ 88
Mehrarbeit

§ 89
Erholungsurlaub

§ 90
Urlaub aus anderen Anlässen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger

§ 91
Teilzeit

§ 92
Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung

§ 93
Altersteilzeit

§ 94
Hinweispflicht

§ 95
Beurlaubung ohne Besoldung

§ 96
Fernbleiben vom Dienst

Unterabschnitt 3
Nebentätigkeit

§ 97
Begriffsbestimmungen

§ 98
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 99
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 100
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 101
Ausübung von Nebentätigkeiten

§ 102
Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit

§ 103
Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit

§ 104
Erlass ausführender Rechtsverordnungen

§ 105
Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

Unterabschnitt 4
Personalaktenrecht

§ 106
Personalakte

§ 107
Zugang zur Personalakte

§ 108
Beihilfeakte

§ 109
Anhörungspflicht

§ 110
Einsichtsrecht

§ 111
Vorlage von Personalakten und Auskünfte an Dritte

§ 112
Entfernung von Unterlagen

§ 113
Aufbewahrungsfrist

§ 114
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

§ 115
Übermittlungen in Strafverfahren

Abschnitt 7
Beamtenvertretung

§ 116
Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden

§ 117
Personalvertretung

§ 118
Beteiligung der Spitzenorganisationen

Abschnitt 8
Bundespersonalausschuss

§ 119
Aufgaben

§ 120
Mitglieder

§ 121
Rechtsstellung der Mitglieder

§ 122
Geschäftsordnung

§ 123
Sitzungen und Beschlüsse

§ 124
Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe

Abschnitt 9
Beschwerdeweg und Rechtsschutz

§ 125
Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden

§ 126
Verwaltungsrechtsweg

§ 127
Vertretung des Dienstherrn

§ 128
Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen

Abschnitt 10
Besondere Rechtsverhältnisse

§ 129
Beamtinnen und Beamte oberster Bundesorgane

§ 130
Wissenschaftliches und leitendes Personal der Hochschulen des Bundes

§ 131
Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter

§ 132
Dienstrechtliche Stellung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und leitenden Personals der Hochschulen

§ 133
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

Abschnitt 11
Umbildung von Körperschaften

§ 134
Umbildung einer Körperschaft

§ 135
Rechtsfolgen der Umbildung

§ 136
Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten

§ 137
Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Abschnitt 12
Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland

§ 138
Anwendungsbereich

§ 139
Dienstleistung im Verteidigungsfall

§ 140
Aufschub der Entlassung und des Ruhestands

§ 141
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten

§ 142
Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit

§ 143
Verwendungen im Ausland

Abschnitt 13
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 144
Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden

§ 145
Durchführungsvorschriften

§ 146
Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 147
Übergangsregelungen

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Beamtenverhältnis

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu den Absätzen 1 und 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Abschnitt 3 Laufbahnen

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 25

Zu § 26

Zu Abschnitt 4 Abordnung, Versetzung und Zuweisung

Zu § 27

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses

Zu Unterabschnitt 1 Entlassung

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42

Zu § 43

Zu Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 47

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 48

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 3 Ruhestand

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Pflichten und Rechte

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 63

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 64

Zu den Absätzen 1, 2 und 4

Zu Absatz 3

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu den Absätzen 1 und 3

Zu Absatz 2

Zu § 76

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu § 78

Zu § 79

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 80

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 81

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 82

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu Unterabschnitt 2 Arbeitszeit

Zu § 87

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 91

Zu § 92

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 93

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 94

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 96

Zu Unterabschnitt 3 Nebentätigkeit

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 100

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 101

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 102

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 4 Personalaktenrecht

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 107

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 108

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 109

Zu § 110

Zu § 111

Zu § 112

Zu § 113

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 114

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 115

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Abschnitt 7 Beamtenvertretung

Zu § 116

Zu § 117

Zu § 118

Zu Abschnitt 8 Bundespersonalausschuss

Zu § 119

Zu § 120

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu § 121

Zu § 122

Zu § 123

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 124

Zu Abschnitt 9 Beschwerdeweg und Rechtsschutz

Zu § 125

Zu § 126

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 127

Zu § 128

Zu Abschnitt 10 Besondere Rechtsverhältnisse

Zu § 129

Zu § 130

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 131

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 132

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 133

Zu Abschnitt 11 Umbildung von Körperschaften

Zu § 134

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 135

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 136

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 137

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 12 Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland

Zu § 138

Zu § 139

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 140

Zu § 141

Zu § 142

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 143

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 13 Übergangs- und Schlussvorschriften

Zu § 144

Zu § 145

Zu § 146

Zu § 147

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 718/1/07

... Für die Feststellung der Zahl der Beschäftigten nach Satz 2 sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 4a - neu - SGB XI

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 7a SGB XI - Pflegeberatung und Nr. 57 § 92c SGB XI - Pflegestützpunkte

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Satz 2 SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 18 Abs. 1 Satz 4 - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 34 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 - neu - SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 35a Satz 1 SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 36 SGB XI

8. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und bb und Buchstabe e § 37 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 3 und Abs. 5 Satz 2 SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 37 Abs. 3 Satz 6 und 7 - neu - SGB XI und Buchstabe f § 37 Abs. 7 Satz 2a - neu - SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 1 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 2 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 42 Abs. 2 Satz 1a - neu - und 2 SGB XI

13. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 45b Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 45b Abs. 1 Satz 5 Nr. 3, 4 und 5 SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe b § 45b Abs. 2 Satz 2 SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a und b § 45c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB XI

17. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe c § 75 Abs. 7 Satz 1 SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nr. 43 Buchstabe b § 76 Abs. 6 Satz 3 SGB XI

19. Zu Artikel 1 Nr. 44a - neu - § 78 Abs. 2 Satz 5 SGB XI

20. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe a und b § 82a Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB XI

21. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe c - neu - § 82a Abs. 3 Satz 1 SGB XI

22. Zu Artikel 1 Nr. 50 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB XI

23. Zu Artikel 1 Nr. 54a - neu - § 92 Abs. 1 bis 4 SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a, b und d § 110 Abs. 2, 3 und Abs. 5 Satz 1 SGB XI Artikel 2 Weitere Änderungen des SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

25. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a § 110 Abs. 2 Satz 4 und 4a - neu - und 4b - neu - SGB XI , Artikel 2 Eingangsformel zu § 110 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und Satz 4a - neu -, 4b - neu - und 4c - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

26. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 113 Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB XI

27. Zu Artikel 1 Nr. 71 § 113b Abs. 2 Satz 10 - neu - SGB XI

28. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 2 Satz 5 SGB XI

29. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 3 Satz 2 SGB XI

30. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB XI

31. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 4 Satz 4 SGB XI

32. Zu Artikel 1 Nr. 74 Buchstabe b § 115 Abs. 1a Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB XI

33. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG

34. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 2 PflegeZG

35. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 3 - neu - PflegeZG

36. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 4 - neu - PflegeZG

37. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 4 - neu - PflegeZG

38. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 Satz 1 und 1a - neu - PflegeZG

39. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 Satz 2 PflegeZG

40. Zu Artikel 6 Nr. 5a - neu - § 28 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V und Nr. 8a - neu - § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V

41. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3b und 3c SGB V , Nr. 4 § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB V , Artikel 15 KrPflG und Artikel 16 AltPflG

Zu Artikel 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 15

42. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3c SGB V

43. Zu Artikel 6 Nr. 8a - neu - § 75 Abs. 6a - neu - SGBV

44. Zu Artikel 6 Nr. 8a - neu - § 85 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB V

45. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 120 Überschrift und Abs. 1 Satz 3 SGB V

46. Zu Artikel 6 Nr. 12 § 132e Satz 1 SGB V

47. Zu Artikel 6 Nr. 12a - neu - § 136 Abs. 4 - neu - SGB V

48. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe b Artikel 45 Nr. 6 GKV-WSG [§ 13 Abs. 5 Satz 1 KalkulationsV]

49. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe c Artikel 45 Nr. 7 GKV-WSG [§ 13a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 KalkulationsV]

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

50. Zu Artikel 15 KrPflG und Artikel 16 AltPflG entfällt bei Annahme von Ziffer 41

51. Zu Artikel 15 und 16 KrPflG und AltPflG

52. Zur Finanzierung der Pflegeversicherung

53. Zur zentralistischen Ausrichtung des Gesetzentwurfs


 
 
 


Drucksache 1/07

... Es gilt § 77 Abs. 3. Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als zehn Stunden mit 0,25, nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.“



Drucksache 169/06 (Beschluss)

... Zahl der Teilzeitbeschäftigten



Drucksache 868/06

... Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen bei befristeten Arbeitsverträgen, Teilzeitarbeit, Leiharbeit und Saisonarbeit wurde ursprünglich in der Sozialcharta von 1989 und dem nachfolgenden Aktionsprogramm zur Sozialcharta unterstrichen11. Auf eine Zeit intensiver Debatten über die Frage, ob Gemeinschaftsinitiativen zu diesen Beschäftigungsverhältnissen angebracht sind, folgte die Verabschiedung der Richtlinien über Teilzeitarbeit12 und über befristete Arbeitsverträge13, wodurch die Rahmenvereinbarungen der EU-Sozialpartner, in denen der Grundsatz der Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten, Beschäftigten mit befristetem Arbeitsvertrag und vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten festgelegt wurde, verbindlichen Charakter erhielten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 868/06




1. Einleitung – Zweck dieses Grünbuchs

2. Das Arbeitsrecht in der Europäischen Union - Die Situation heute

a. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten

b. Maßnahmen auf EU-Ebene

3. Die zentrale politische Herausforderung - Ein flexibler, integrativer Arbeitsmarkt

4. Modernisierung des Arbeitsrechts - Diskussionsthemen

a. Beschäftigungsübergänge

b. Unsicherheit bezüglich der Gesetzeslage

c. Dreiseitige Rechtsverhältnisse

d. Organisation der Arbeitszeit

e. Mobilität der Arbeitskräfte

f. Fragen der Rechtsdurchsetzung und Schwarzarbeit


 
 
 


Drucksache 570/06

... Bei den Betrieben zur Herstellung von Brot, Kleingebäck und Feinbackwaren (Bäckereien und Großbäckereien) sowie zur Be- und Verarbeitung von Fleisch wurde die Abschneidegrenze von sechs auf acht Beschäftigte erhöht. Zu den Beschäftigten zählen, unabhängig davon, ob es sich um voll- oder teilzeitbeschäftigte Personen sowie um Produktions- oder Verkaufspersonal handelt Inhaber/-innen und tätige Mitinhaber/-innen, mithelfende Familienangehörige und alle Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Unternehmen stehen einschließlich Auszubildende.



Drucksache 896/06

... Im Einzelnen werden insbesondere Ausführungen zu Daten und Fakten zur Beschäftigung von Frauen im Bundesdienst gemacht, aufgeteilt zum Beispiel nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, nach Altersteilzeit, Beurlaubungen, Beschäftigte in leitenden Funktionen, Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Beförderungen. In der zusammenfassenden Bewertung wird geschlussfolgert, dass der Frauenanteil bei den Teilzeitbeschäftigten und den Beurlaubten sehr hoch sei und man darüber nachdenken müsse, wie man auch Männern die Annahme dieser auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zielenden Angebote näherbringen könne.



Drucksache 302/06

... An diesem Ort oder von diesem Ort werden Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt, für die - mit Ausnahmen - eine oder mehrere Personen (ggf. auch nur als Teilzeitbeschäftigte) im Auftrag ein und desselben Unternehmens arbeiten. Ein Betrieb untersteht immer einem (einzigen) Unternehmen, das seinerseits seinen Sitz stets in einem seiner Betriebe hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Altholzverordnung

Artikel 4
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik

Artikel 6
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 11
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 12
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 13
Änderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 14
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 15
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Ziel

III. Regelungsinhalt

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

V.1 Finanzielle Auswirkungen

V.2 Kosten- und Preiswirkungen

VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 832/06

... 2.2.1 der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in einem Betrieb mit in der Regel 5 oder weniger Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt ist und der Arbeitgeber zur Fortführung des Betriebes dringend auf eine entsprechend qualifizierte Ersatzkraft angewiesen ist, die er nur einstellen kann, wenn er mit ihr einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließt; bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen oder



Drucksache 169/1/06

... Zahl der Teilzeitbeschäftigten



Drucksache 165/05

... - und Befristungsgesetzes im Jahre 2001 ist die Zahl der Teilzeitbeschäftigten um 700.000 auf ca. 7,2 Millionen gestiegen. Die Teilzeitquote ist damit um 2,6 Prozentpunkte auf 22,4 Prozent im Jahre 2003 angestiegen. Die Zahlen belegen, dass Teilzeitarbeit ein geeignetes beschäftigungspolitisches Mittel zur Sicherung und Förderung von Arbeitsplätzen darstellt und mit dem gesetzlichen Teilzeitanspruch der richtige Weg beschritten worden ist. Der Teilzeitanspruch ist für Unternehmen kein Einstellungshindernis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/05




Zu 1. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Zu 2. Zeitlich befristete Nichtanwendung des Kündigungsschutzgesetzes bei Existenzgründungen

Zu 3. Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

Zu 4. Rechtsanspruch auf Teilzeit wieder aufheben

Zu 5. Befristete Arbeitsverträge

Zu 6. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Zu 7. Betriebsverfassungsgesetz

Zu 8. Überprüfung der Schwellenwerte in der Arbeitsgesetzgebung

Zu 9. Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe:

Zu 10. Senkung der Lohnnebenkosten


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.