[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Tierschutz-Fonds"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 270/07

... Gemäß der Erklärung Nr. 35 zur Schlussakte des Vertrags von Amsterdam kann ein Mitgliedstaat die Kommission oder den Rat ersuchen, ein aus dem betreffenden Mitgliedstaat stammendes Dokument nicht ohne seine vorherige Zustimmung an Dritte weiterzuleiten. Dieser Erklärung findet ihren Niederschlag in Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung. Das Gericht erster Instanz stellte fest, dass, wenn der Mitgliedstaat, aus dem das Dokument stammt, die Nichtfreigabe eines Dokuments beantragt hat, der Antrag auf Einsichtnahme in dieses Schriftstück unter die einschlägigen nationalen Bestimmungen fällt, und nicht unter die Verordnung21. Nach dieser Rechtsprechung konsultieren die Organe grundsätzlich die Behörden des Mitgliedstaates, wenn sie einen Antrag auf Einsichtnahme in ein aus diesem Mitgliedstaat stammendes Schriftstück erhalten. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass beim Gerichtshof Berufung gegen das Urteil in der Rechtssache T-168/02, Internationaler Tierschutz-Fonds GmbH gegen Kommission, eingelegt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/07




Grünbuch Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe der Europäischen Gemeinschaft - Ein Überblick

3 Einführung

Teil 1
Anwendung der bestehenden Vorschriften für den Zugang der Öffentlichkeit

1. Anwendung der Verordnung

1.1. Zugangsberechtigte und Art der beantragten Dokumente

1.2. Einschränkung des Zugangsrechts

1.3. Zugang der Öffentlichkeit und Datenschutz

1.4. Allgemeine und besondere Zugangsrechte

1.5. Aktive Bereitstellung von Informationen

2. Die bisherige Rechtsprechung zu Verordnung EG Nr. 1049/2001

2.1. Allgemeine Merkmale der Verordnung

2.2. Verfahren

2.2.1. Die Notwendigkeit, eine konkrete Prüfung der Dokumente vorzunehmen, für die ein Antrag auf Einsichtnahme gestellt wurde

2.2.2. Die Bearbeitung umfangreicher Anträge

2.3. Präzisierung der Ausnahmeregelungen

2.3.1. Schutz der Rechtsberatung - Artikel 4 Absatz 2, zweiter Gedankenstrich

2.3.2. Schutz von Untersuchungstätigkeiten - Artikel 4 Absatz 2, dritter Gedankenstrich

2.3.3. Die Möglichkeit von Mitgliedstaaten, von ihnen stammende Dokumente nicht freizugeben - Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung

2.3.4. Das Verhältnis zwischen der Verordnung und den besonderen Vertraulichkeitsbestimmungen

2.3.5. Transparenz und Berufsgeheimnis

3. Weitere Entwicklungen

3.1. Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus auf die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft

3.2. Öffentlichkeit der Ratstagungen

Teil 2
Möglichkeiten zur Verbesserung der Zugangsvorschriften

4. Gesamtwertung

5. Eine aktivere Verbreitungspolitik

5.1. Transparenz in Rechtsetzungsverfahren

5.2. Aktive Verbreitung in anderen Bereichen

6. Einbeziehung der Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen in die Allgemeie Regelung des Zugangs zu Dokumenten

7. Abwägung der Interessen

7.1. Zugang der Öffentlichkeit und Datenschutz

7.2. Zugang der Öffentlichkeit und geschäftliche oder wirtschaftliche Interessen

7.3. Öffentlicher Zugang und gute Verwaltung

7.3.1. Übermäßige Anträge

7.3.2. Begriffsbestimmung für Dokument im Besitz des Organs

7.3.3. Zugang zu Dokumenten und Zeitüberschreitungen

8. Abschließende Bemerkungen

Anlage
Statistischer Überblick über die von den Organen bearbeiteten Anträge auf Einsichtnahme


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.