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88 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Tierseuchenbekämpfung"


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Drucksache 386/20 (Beschluss)

... "18a. über Maßnahmen zur Absperrung, insbesondere die Umzäunung, von Räumlichkeiten, Örtlichkeiten oder Gebieten, in oder an denen sich an der Tierseuche erkrankte oder verdächtige Tiere aufhalten oder, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung unerlässlich ist, zum Schutz von empfänglichen Tieren vor einer Ansteckung mit einer anzeigepflichtigen Tierseuche,"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Tiergesundheitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 33/20

... (3) Im Fall der Tötung aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung hat der Tierhalter den Equidenpass unverzüglich nach der Tötung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der Viehverkehrsverordnung

§ 44b
Rückgabe und Ungültigmachen des Equidenpasses

§ 44c
Verbot der Übernahme

§ 44d
Anzeige der Kennzeichnung

Anlage 6
(zu § 28 und § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) Rasseschlüssel

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 5
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 6
Änderung der Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand

Artikel 7
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Tierseuchenerreger-Verordnung

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Problem und Ziel

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 258/20 (Beschluss)

... Die Möglichkeit zur Ergreifung von Maßnahmen zur Absperrung ist nach der geltenden Rechtslage nicht in allen Bereichen der Pufferzone möglich, in denen dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich sein kann. Sollten in einem benachbarten Mitgliedstaat nicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Bekämpfung oder Verhinderung einer Weiterverschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch Wildschweine ergriffen werden (können), ist für die zuständige Behörde die Möglichkeit erforderlich, weitreichendere Maßnahmen in Verbindung mit dem Bau von Zäunen in der Pufferzone anwenden zu können. Aktuell wird diese Notwendigkeit beispielsweise daraus ersichtlich, dass der nächstgelegene Fund eines ASP-Virus positiven Wildschweins in Polen gerade einmal mehr als zehn Kilometer von der deutschen Grenze entfernt ist; zudem ist die Anwendung von Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP in Westpolen (u a. jagdliche Maßnehmen, Kadaversuche) derzeit nahezu völlig zum Erliegen gekommen. Es ist deshalb zu befürchten, dass auch in anderen Gebieten Polens grenznah zu Deutschland bereits infizierte Wildschweine vorhanden sind, auf Grund fehlender Maßnahmen von polnischer Seite jedoch kein umfassender Überblick über die tatsächliche Situation im grenznahen Bereich gegeben ist. Insoweit ist eine Änderung der geltenden Rechtslage erforderlich. Die bisherige Voraussetzung einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass die Wildschweine das Virus der Afrikanischen Schweinepest aufgenommen haben, soll daher auf eine niedrigere Schwelle abgesenkt werden. Mit der Änderung wird nunmehr auf ansteckungsverdächtige Tiere im Sinne von § 2 Nummer 8 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/20 (Beschluss)




Anlage
Änderung zur Sechsundfünfzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

‚Artikel 1a Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 258/1/20

... Die Möglichkeit zur Ergreifung von Maßnahmen zur Absperrung ist nach der geltenden Rechtslage nicht in allen Bereichen der Pufferzone möglich, in denen dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich sein kann. Sollten in einem benachbarten Mitgliedstaat nicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Bekämpfung oder Verhinderung einer Weiterverschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch Wildschweine ergriffen werden (können), ist für die zuständige Behörde die Möglichkeit erforderlich, weitreichendere Maßnahmen in Verbindung mit dem Bau von Zäunen in der Pufferzone anwenden zu können. Aktuell wird diese Notwendigkeit beispielsweise daraus ersichtlich, dass der nächstgelegene Fund eines ASP-Virus positiven Wildschweins in Polen gerade einmal mehr als zehn Kilometer von der deutschen Grenze entfernt ist; zudem ist die Anwendung von Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP in Westpolen (u a. jagdliche Maßnehmen, Kadaversuche) derzeit nahezu völlig zum Erliegen gekommen. Es ist deshalb zu befürchten, dass auch in anderen Gebieten Polens grenznah zu Deutschland bereits infizierte Wildschweine vorhanden sind, auf Grund fehlender Maßnahmen von polnischer Seite jedoch kein umfassender Überblick über die tatsächliche Situation im grenznahen Bereich gegeben ist. Insoweit ist eine Änderung der geltenden Rechtslage erforderlich. Die bisherige Voraussetzung einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass die Wildschweine das Virus der Afrikanischen Schweinepest aufgenommen haben, soll daher auf eine niedrigere Schwelle abgesenkt werden. Mit der Änderung wird nunmehr auf ansteckungsverdächtige Tiere im Sinne von § 2 Nummer 8 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/1/20




Zu Artikel 1

‚Artikel 1a Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 386/20

... "18a. über Maßnahmen zur Absperrung, insbesondere die Umzäunung, von Räumlichkeiten, Örtlichkeiten oder Gebieten, in oder an denen sich an der Tierseuche erkrankte oder verdächtige Tiere aufhalten oder, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung unerlässlich ist, zum Schutz von empfänglichen Tieren vor einer Ansteckung mit einer anzeigepflichtigen Tierseuche,"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tiergesundheitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 33/20 (Beschluss)

... "(5c) Die zuständige Behörde kann für das gefährdete Gebiet, soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft beschränken." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/20 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Nummer 2 - neu - ViehVerkV

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 44a Absatz 1 Satz 2 ViehVerkV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b, Satz 3, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Satz 4, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Absatz 4 ViehVerkV

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44c Satz 1 Nummer 2 ViehVerkV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

7. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 14a Absatz 8 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 5c - neu - Schweinepest-Verordnung

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 6a - neu - Schweinepest-Verordnung

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 8 Schweinepest-Verordnung

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 14e Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil, Absatz 3 Schweinepest-Verordnung

12. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 14i Absatz 1 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

13. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 25 Nummer 3 Schweinepest-Verordnung

14. Zu Artikel 8a - neu - § 3a - neu - BlutArmV 2010

‚Artikel 8a Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung

§ 3a
Veranstaltungen mit Einhufern


 
 
 


Drucksache 33/1/20

... "(5c) Die zuständige Behörde kann für das gefährdete Gebiet, soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft beschränken." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 44a Absatz 1 Satz 2 ViehVerkV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b, Satz 3, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Satz 4, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Satz 2, Absatz 4 ViehVerkV

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 44c Satz 1 Nummer 2 ViehVerkV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 6 ViehVerkV

7. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 14a Absatz 8 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

8. Zu Artikel 2 Nummer 2a § 14a Absatz 8 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 5c - neu - Schweinepest-Verordnung

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 6a - neu - Schweinepest-Verordnung

11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 14d Absatz 8 Schweinepest-Verordnung

12. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 14e Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil, Absatz 3 Schweinepest-Verordnung

13. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 14i Absatz 1 Nummer 2 Schweinepest-Verordnung

14. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 25 Nummer 3 Schweinepest-Verordnung

16. Zu Artikel 8a - neu - § 3a - neu - BlutArmV 2010

‚Artikel 8a Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer

§ 3a
Veranstaltungen mit Einhufern


 
 
 


Drucksache 588/19

... Nach Auffassung tierärztlicher Fachverbände und eines Landes reicht die Höhe von 50,00 Euro bei Weitem nicht aus, den durch den Notdienst entstehenden finanziellen Aufwand aufzufangen, mindestens das Doppelte sei angemessen. Die Notdienstgebühr stellt jedoch ein neues Element in der Gebührenordnung dar. Es bestehen daher keine Erfahrungen hinsichtlich der Auswirkungen der Notdienstgebühr. Es liegt auf der Hand, dass die Höhe der Notdienstgebühr Einfluss auf die Inanspruchnahme des Notdienstes haben kann. Dieser Umstand ist bei der Bemessung der Höhe der Notdienstgebühr zu berücksichtigen. Diese sollte daher nicht so hoch bemessen sein, dass sie von der Inanspruchnahme des Notdienstes abhält, was im Hinblick auf den Tierschutz und die Tierseuchenbekämpfung nicht zielführend wäre. Da der Betrag von 100,00 Euro für Tierhalter mit durchschnittlichen Einkommen (der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst lag im Jahr 2018 bei 3.880 Euro bei Männern und 21 % weniger bei Frauen, Quelle: Statistisches Bundesamt) nicht unerheblich sein dürfte, ist davon auszugehen, dass dieser Betrag auch geeignet ist, von der Inanspruchnahme des Notdienstes abzuhalten. Es kann zwar nicht ausgeschlossen werden, dass auch die angesetzte Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 Euro von der Inanspruchnahme des Notdienstes abhält, jedoch dürfte nach hiesigem Erachten deren Abschreckungswirkung weit weniger stark sein als bei 100,00 Euro. Es bleibt abzuwarten, welche Erfahrungen mit der Notdienstgebühr in der Praxis gemacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/19




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

§ 3a
Gebühren für tierärztlichen Notdienst

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Alternativen

III. Verordnungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

1. Allgemeines

2. Regelungen des Artikels 15 der Richtlinie 2006/123/EG /EG

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Weitere Kosten

VIII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

IX. Nachhaltigkeit

X. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 257/18

... es wird klargestellt, dass die Länder von dem in § 22 Absatz 4 Satz 1 normierten Schutz in Setz- und Brutzeiten auch aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung Ausnahmen bestimmen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tiergesundheitsgesetzes

§ 39a
Beschränkungen des Eigentums, Entschädigung und Ausgleich

Artikel 2
Änderung des Bundesjagdgesetzes

Artikel 3
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4451, BMEL: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 475/1/18

... 4. Der Bundesrat befürchtet, dass die Klärung von Fragen über den Umfang der zu leistenden Aufwandsentschädigung und Schadensersatzleistungen an Jagdausübungsberechtigte sowie die Abwicklung den zuständigen Behörden der Länder einen hohen Verwaltungsaufwand auferlegt, der insbesondere in Tierseuchen-Krisenzeiten einer effektiven Tierseuchenbekämpfung zuwiderläuft.



Drucksache 556/18

... "(2a) Ist der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein amtlich festgestellt, kann die zuständige Behörde einen Teil des gefährdeten Gebietes als Kerngebiet festlegen, soweit dies zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. Bei der Festlegung des Kerngebietes berücksichtigt sie die mögliche Weiterverbreitung des Erregers, die Wildschweinepopulation, Tierbewegungen innerhalb der Wildschweinepopulation, natürliche Grenzen sowie Überwachungsmöglichkeiten. Absatz 2 Satz 5 gilt für das Kerngebiet entsprechend mit der Maßgabe, dass eine nachrichtliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger unterbleiben kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Schweinepest-Verordnung

§ 14d
Kerngebiet, gefährdetes Gebiet und Pufferzone

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 352/18

... "#2) Die zuständige Behörde kann für Bestände bis einschließlich 1 000 Stück Geflügel oder für Bestände mit in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten Schutzmaßregeln nach Absatz 1 anordnen, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 13
Aufstallung.

§ 14
Weitere Anordnungen.

§ 14a
Abgabe im Reisegewerbe

§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3 Evaluation

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer 20

Nummer 21

Nummer 22

Nummer 23

Nummer 24

Nummer 25

Nummer 26

Nummer 27

Nummer 28

Nummer 29

Nummer 30

Nummer 31

Nummer 32

Nummer 33

Nummer n

Nummer 39

Nummer 40

Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4221, BMEL: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten der Wirtschaft Gebühren

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5. KMU Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 212/17

... Die zuständige Behörde kann, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung

Abschnitt IV
Amtlich anerkannter leukosefreier Rinderbestand

§ 11a

§ 11b

§ 13

Artikel 2
Änderung der Tuberkulose-Verordnung

§ 14

Artikel 3
Änderung der Brucellose-Verordnung

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen.

§ 1

Abschnitt 2
Schutzmaßregeln

Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln.

§ 3a

Unterabschnitt 2
Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Rinder.

§ 8

§ 9

Unterabschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen gegen die Brucellose der Schweine.

§ 11

§ 11a

Unterabschnitt 4
Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Schafe und Ziegen.

§ 14

§ 14a

Unterabschnitt 5
Besondere Schutzmaßregeln in bestimmten Fällen.

Unterabschnitt 6
Desinfektion.

Unterabschnitt 7
Aufhebung der Schutzmaßregeln.

Abschnitt 3
Amtlich anerkannter brucellosefreier Rinderbestand.

§ 19

§ 20

Abschnitt 4
Brucellosefreier Schweinebestand.

Abschnitt 5
Amtlich anerkannter brucellosefreier Schaf- und Ziegenbestand

§ 22

§ 22a

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften.

§ 24

§ 24a

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3744 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen Regelungsinhalt


 
 
 


Drucksache 221/1/16

... "2. kann die zuständige Behörde, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 35 Absatz 2 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 200/16

... "(3) Die zuständige Behörde kann, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 200/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 7
Übergangsvorschriften

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Abschnitt 1 Buchstabe a

Zu Abschnitt 2 Buchstabe b

Zu Nummer 9

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3490: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der BVDV-Verordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Erfüllungsaufwand

2.3. Stellungnahme und Votum


 
 
 


Drucksache 103/16

... 2. die Mitteilung über eine nach Nummer 1 durchgeführte Impfung und den dabei verwendeten Impfstoff anordnen, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der BHV1-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 4
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 5
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Viehverkehrsverordnung

Artikel 7
Änderung der Fischseuchenverordnung

Artikel 8
Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung

Artikel 9
Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3505: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Zu 1 Rücksendung der BHV1-Bescheinigungen

Zu 5 Impfung Blauzungenkrankheit Genehmigung durch Allgemeinverfügung

5 Einzelgenehmigung

Anordnung der Impfung durch die Behörde

Zu 7 Häufigkeit serologischer Untersuchung bei Einhufern

2.3. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 221/16

... -Verordnung vom 8. Mai 2013 die Freilandhaltung von Geflügel nunmehr die Regelhaltung ist, sollen auch Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen im Freien durchgeführt werden können. Deshalb soll die grundsätzliche Verpflichtung zur Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen entfallen. Es soll jedoch für die zuständige Behörde die Möglichkeit geschaffen werden, die Durchführung derartiger Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie Untersuchungen für die teilnehmenden gehaltenen Vögel anzuordnen, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/16




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 16

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 20

Nummer 21

Nummer 22

Nummer 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe f

Buchstabe g

Buchstabe h

Buchstabe i

Buchstabe j

Nummer 24

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3192: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 626/16

... a) In Satz 2 werden nach dem Wort "Tierseuchenbekämpfung" die Wörter "einschließlich der vorbeugenden Möglichkeiten zur Verhütung von Tierseuchen" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/16




A. Problem und Ziel

1. Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU

2. Sonstige für erforderlich erachtete Änderungen

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Anlage 7
(zu § 56 Abs. 3) (Bezeichnung der zuständigen Behörde) Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

A. ZielSetzUng, GegenStand Und WeSentliche Regelungen

1. Änderungen zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU

2. Sonstige Änderungen

B. VerordnungSkompetenz

C. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Länder:

2. Tierärztliche Ausbildungsstätten:

F. Weitere Kosten

G. Gleichstellungspolitische Bedeutung

H. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 221/16 (Beschluss)

... "2. kann die zuständige Behörde, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 35 Absatz 2 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 94/15

... "(2) Die zuständige Behörde kann, soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, die Untersuchung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der BHV1-Verordnung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Abschnitt I

Zu Abschnitt II

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung (NKR-Nr. 2842)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 420/14 (Beschluss)

... 55. Durch die Einschränkung der Abgabe von Arzneimitteln durch den Großhandel auf Personen, die zum Einzelhandel in den Mitgliedstaaten berechtigt sind, ist die derzeit zulässige Abgabe vom Großhandel an befugte Personen, die nicht Einzelhändler sind, zum Beispiel Behörden, nicht mehr möglich. Dies führt zum Beispiel bei der Tierseuchenbekämpfung zu Problemen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 420/14 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Artikel 4 Nummer 3

Zu Artikel 4 Nummer 20

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu den Artikeln 21

Zu Artikel 29

Zu den Artikeln 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 32

Zu Artikel 32

Zu den Artikeln 33

Zu Artikel 38

Zu Artikel 54

Zu Artikel 69

Zu den Artikeln 72

Zu Artikel 73

Zu den Artikeln 82

Zu Artikel 89

Zu Kapitel VI Artikel 91 ff.

Zu Artikel 93

Zu Artikel 97

Zu Artikel 99

Zu Artikel 100

Zu Artikel 101

Zu Artikel 104

Zu Artikel 104

Zu Artikel 105

Zu Artikel 106

Zu Artikel 107

Zu Artikel 108

Zu Artikel 110

Zu Artikel 111

Zu Artikel 112

Zu Artikel 114

Zu den Artikeln 115

Zu Artikel 116

Zu Artikel 117

Zu Artikel 118

Zu Artikel 124

Zu Artikel 125

Zu Artikel 146

Zu Anhang II Nummer 1.3.1.

Zur Ergänzung der Vorlage

Zur Übersetzung der Vorlage

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 420/1/14

... 57. Durch die Einschränkung der Abgabe von Arzneimitteln durch den Großhandel auf Personen, die zum Einzelhandel in den Mitgliedstaaten berechtigt sind, ist die derzeit zulässige Abgabe vom Großhandel an befugte Personen, die nicht Einzelhändler sind, zum Beispiel Behörden, nicht mehr möglich. Dies führt zum Beispiel bei der Tierseuchenbekämpfung zu Problemen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 420/1/14




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Artikel 4 Nummer 3

Zu Artikel 4 Nummer 20

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu den Artikeln 21

Zu Artikel 29

Zu den Artikeln 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 32

Zu Artikel 32

Zu den Artikeln 33

Zu Artikel 38

Zu Artikel 54

Zu Artikel 69

Zu den Artikeln 72

Zu Artikel 73

Zu den Artikeln 82

Zu Artikel 89

Zu Kapitel VI Artikel 91 ff.

Zu Artikel 93

Zu Artikel 97

Zu Artikel 99

Zu Artikel 100

Zu Artikel 101

Zu Artikel 104

Zu Artikel 104

Zu Artikel 105

Zu Artikel 106

Zu Artikel 107

Zu Artikel 108

Zu Artikel 110

Zu Artikel 111

Zu Artikel 112

Zu Artikel 114

Zu den Artikeln 115

Zu Artikel 116

Zu Artikel 117

Zu Artikel 118

84. Zu Artikel 118 wird die Bundesregierung gebeten klarzustellen, ob die zu erstellende Liste antimikrobielle Wirkstoffe oder Arzneimittel enthalten soll. Wobei bei letzterem zu klären wäre, ob es sich um Tier- und/oder Humanarzneimittel handelt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, die antimikrobiell wirksamen Stoffe zu listen, die nicht nach den Artikeln 115 und 116 umgewidmet werden dürfen.

Zu Artikel 124

Zu Artikel 125

Zu Artikel 146

Zu Anhang II Nummer 1.3.1.

Zur Ergänzung der Vorlage

Zur Übersetzung der Vorlage

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 150/13

... (4) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Bundesministerium) wird ermächtigt, soweit es zur Erfüllung der Zwecke des § 1 Satz 1 im Hinblick auf Vorkommen, Ausmaß und Gefährlichkeit einer Tierseuche erforderlich ist, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die anzeigepflichtigen Tierseuchen zu bestimmen. In Rechtsverordnungen nach Satz 1 kann, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen, der Kreis der zur Anzeige verpflichteten Personen gegenüber den in den Absätzen 1 bis 3 bezeichneten Personen eingeschränkt oder, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung dies erfordern, erweitert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/13




Gesetz

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Pflichten des Tierhalters

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung

§ 4
Anzeigepflicht

§ 5
Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche

§ 6
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

§ 7
Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 8
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus

§ 9
Tierseuchenfreiheit

§ 10
Monitoring

Abschnitt 4
Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika

§ 11
Inverkehrbringen und Anwendung

§ 12
Herstellung

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

§ 13
Verbringungs- und Einfuhrverbote

§ 14
Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Abschnitt 6
Entschädigung für Tierverluste

§ 15
Grundsatz der Entschädigung

§ 16
Höhe der Entschädigung

§ 17
Ausschluss der Entschädigung

§ 18
Entfallen der Entschädigung

§ 19
Teilweise Entschädigung

§ 20
Entschädigungspflichtiger

§ 21
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang

§ 22
Ergänzende Bestimmungen

Abschnitt 7
Datenerhebung

§ 23
Datenerhebung

Abschnitt 8
Überwachung, zuständige Behörden

§ 24
Überwachung

§ 25
Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen

§ 26
Rechtsverordnungen zur Überwachung

§ 27
Friedrich-Loeffler-Institut

§ 28
Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten

§ 29
Mitwirkung der Zolldienststellen

§ 30
Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren

Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 31
Strafvorschriften

§ 32
Bußgeldvorschriften

§ 33
Einziehung

Abschnitt 10
Weitere Befugnisse, Schlussvorschriften

§ 34
Aufgabenübertragung

§ 35
Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung

§ 36
Schiedsverfahren

§ 37
Anfechtung von Anordnungen

§ 38
Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen

§ 39
Weitergehende Maßnahmen

§ 40
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 41
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 42
Gebühren

§ 43
Übergangsvorschriften

§ 44
Änderung weiterer Vorschriften

§ 45
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 483/1/13

... Nach den Bestimmungen dieses Artikels können Finanzhilfen erst nach dem bestätigten Auftreten einer Tierseuche gewährt werden. Zur schnellen und effektiven Tierseuchenbekämpfung hält es der Bundesrat für zwingend erforderlich, Finanzhilfen wie bisher gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Entscheidung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/1/13




Zu Artikel 1

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikeln 13


 
 
 


Drucksache 483/13 (Beschluss)

... Nach den Bestimmungen dieses Artikels können Finanzhilfen erst nach dem bestätigten Auftreten einer Tierseuche gewährt werden. Zur schnellen und effektiven Tierseuchenbekämpfung hält es der Bundesrat für zwingend erforderlich, Finanzhilfen wie bisher gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Entscheidung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/13 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikeln 13


 
 
 


Drucksache 443/13

... es anzuordnen, soweit diese zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich sind und Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union nicht entgegenstehen, bleibt unberührt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

§ 2a
Die zuständige Behörde führt bei über 24 Monate alten weiblichen Rindern bis zum 31. Dezember 2013 eine Stichprobenuntersuchung mittels Simultantest auf Tuberkulose durch, so dass Tuberkulose mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 vom Hundert und einer Prävalenzschwelle von 0,1 vom Hundert festgestellt werden kann.

§ 4a
Ist das Ergebnis der Tuberkulinprobe bei einem Rind positiv im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe a oder der Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe a des Anhangs B der Richtlinie 64/432/EWG, das Ergebnis der erneuten Tuberkulinprobe nach § 4 Satz 1 Buchstabe b zweifelhaft im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe b oder Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe b des Anhangs B der Richtlinie 64/432/EWG oder das Ergebnis des Interferon-Gamma-Freisetzungstests positiv, so sind

§ 18a

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Haushaltsausgaben mit Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Bedeutung

3 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2536: Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Bekämpfung der Tuberkulose

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 812/12 (Beschluss)

... bb) Das Wort "Seuchenhygiene" ist durch das Wort "Tierseuchenbekämpfung" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 6a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4, Absatz 3a - neu -, Absatz 5 Satz 1 BJagdG

2. Zu Artikel 1 § 6a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BJagdG

3. Zu Artikel 1 § 6a Absatz 4 Satz 1 und 2, Satz 3, Satz 5 Nummer 2, Satz 6 und 7 BJagdG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

4. Zu Artikel 1 § 6a Absatz 5 Satz 1 - neu - BJagdG


 
 
 


Drucksache 661/1/12

... es erfolgt auch im Hinblick auf die fortschreitende innergemeinschaftliche Harmonisierung des Tierseuchenbekämpfungsrechts, die neben einer effektiven Bekämpfung von Tierseuchen zunehmend auf Erhaltung der Tiergesundheit durch Vorbeugung abzielt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/1/12




1. Zu § 1 Satz 2

2. Zu § 2 Nummer 2, Nummer 16, Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

3. Zu § 2 Nummer 2

4. Zu § 2 Nummer 14a - neu -, 14b - neu -

5. Zu § 2a - neu - Vor § 3 ist folgender § 2a einzufügen:

§ 2a
Tierhaltung

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

7. Zu § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

8. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2

9. Zu § 4 Absatz 2

10. Zu § 4 Absatz 4 - neu - Dem § 4 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

11. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 11 Buchstabe d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b

13. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 19

14. Zu § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4

15. Zu § 10 Absatz 5

16. Zu § 13 Absatz 2 Satz 1

17. Zu § 15 Absatz 2 Satz 2

18. Zu § 15 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu -

19. Zu § 15 Absatz 5 - neu -

20. Zu § 17 Absatz 3 Nummer 2

21. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1

22. Zu § 21 Absatz 1

23. Zu § 21 Absatz 2

Zu § 22

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

26. Zu § 22 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1

27. Zu § 22

28. Zu § 23 Absatz 3 Satz 3

29. Zu § 23 Absatz 5 Nummer 2

30. Zu § 24 Absatz 3 Nummer 2

31. Zu § 26 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1

32. Zu § 28 Absatz 1 Satz 2

33. Zu § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu -


 
 
 


Drucksache 812/1/12

... bb) Das Wort "Seuchenhygiene" ist durch das Wort "Tierseuchenbekämpfung" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/1/12




Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 § 6a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BJagdG

5. Zu Artikel 1 § 6a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 BJagdG

6. Zu Artikel 1 § 6a Absatz 4 Satz 1 und 2, Satz 3, Satz 5 Nummer 2, Satz 6 und 7 BJagdG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

7. Zu Artikel 1 § 6a Absatz 5 Satz 1 - neu - BJagdG

8. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 661/2/12

... 1. für die Durchführung wissenschaftlicher Versuche außerhalb wissenschaftlicher Institute, soweit dies zur Erprobung immunologischer Tierarzneimittel oder Invitro-Diagnostika zum Zwecke der Vorbereitung eines Antrages zur Zulassung eines immunologischen Tierarzneimittels oder eines Invitro-Diagnostikums erforderlich ist und Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/2/12




Zu § 10


 
 
 


Drucksache 661/12

... es ist aber auch im Hinblick auf die fortschreitende innergemeinschaftliche Harmonisierung des Tierseuchenbekämpfungsrechts geboten, die neben einer effektiven Bekämpfung von Tierseuchen zunehmend auf Erhaltung der Tiergesundheit durch Vorbeugung abzielt. Auch vor dem Hintergrund des steten Anstiegs des inner- und außergemeinschaftlichen Handels mit Tieren, Teilen von Tieren oder Erzeugnissen daraus, die Träger von Tierseuchenerregern sein können, wächst die Bedeutung einer wirksamen Vorbeugung vor Tierseuchen. Vorbeugemaßnahmen dienen der Erhaltung der Tiergesundheit und damit mittelbar der Gesundheit des Menschen, sowie, soweit Nutztiere betroffen sind, auch der Erhaltung erheblicher wirtschaftlicher Werte. Das Gesetz soll daher, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des auf EU-Ebene aktuell in Diskussion befindlichen EU-Tiergesundheitsrechtsaktes, mit dem die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zur Bekämpfung von Tierseuchen zusammengefasst werden sollen, auch die Möglichkeiten für Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und deren Bekämpfung erweitern sowie die Grundlagen für Überwachungsmöglichkeiten verbessern. Vor dem Hintergrund, dass insbesondere auch Vorbeugemaßnahmen Regelungsgegenstand des Gesetzes sind, die der Erhaltung und Förderung der Tiergesundheit dienen, ist es angezeigt, den Titel des Gesetzes in Tiergesundheitsgesetz zu ändern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung

§ 3
Anzeigepflicht

§ 4
Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche

§ 5
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

§ 6
Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 7
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus

§ 8
Tierseuchenfreiheit

§ 9
Monitoring

Abschnitt 4
Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika

§ 10
Inverkehrbringen und Anwendung

§ 11
Herstellung

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

§ 12
Verbringungs- und Einfuhrverbote

§ 13
Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Abschnitt 6
Entschädigung für Tierverluste

§ 14
Grundsatz der Entschädigung

§ 15
Höhe der Entschädigung

§ 16
Ausschluss der Entschädigung

§ 17
Entfallen der Entschädigung

§ 18
Teilweise Entschädigung

§ 19
Entschädigungspflichtiger

§ 20
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang

§ 21
Ergänzende Bestimmungen

Abschnitt 7
Datenerhebung

§ 22
Datenerhebung

Abschnitt 8
Überwachung, zuständige Behörden

§ 23
Überwachung

§ 24
Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen

§ 25
Rechtsverordnungen zur Überwachung

§ 26
Friedrich-Loeffler-Institut

§ 27
Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten

§ 28
Mitwirkung der Zolldienststellen

§ 29
Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren

Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 30
Strafvorschriften

§ 31
Bußgeldvorschriften

§ 32
Einziehung

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 33
Aufgabenübertragung

§ 34
Amtshilfe im innergemeinschaftlichen Verkehr, Außenverkehr

§ 35
Schiedsverfahren

§ 36
Anfechtung von Anordnungen

§ 37
Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen

§ 38
Weitergehende Maßnahmen

§ 39
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 40
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 41
Gebühren

§ 42
Übergangsvorschriften

§ 43
Änderung weiterer Vorschriften

§ 44
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Generelle Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes

2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen

3. Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste

4. Änderungen bei der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika

5. Weitere Änderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2135: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (NKR-Nr. 2135)


 
 
 


Drucksache 672/1/12

... In Fällen, in denen eine Bestandsräumung ohne Vorliegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche (z.B. Schwarzkopfkrankheit bei Puten, Botulismus bei Masthühnern) zur Vermeidung von Schmerzen und Leiden für das Tier beispielsweise bei nicht heilbaren Erkrankungen notwendig wird, ist der Einsatz von für die Tierseuchenbekämpfung entwickelten Betäubungs- und Tötungsanlagen unter der Maßgabe zielführend, dass die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/1/12




1. Zu § 3 Absatz 2 - neu - § 3 ist wie folgt zu ändern:

2. Zu § 4 Absatz 01 - neu - In § 4 ist dem Absatz 1 folgender Absatz 01 voranzustellen:

3. Zu § 4 Absatz 1

4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4

5. Zu § 4 Absatz 5

6. Zu § 4 Absatz 6

7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - Dem § 5 Absatz 2 sind folgende Sätze anzufügen:

Zu Satz 2 - neu -:

Zu Satz 3 - neu - :

10. Zu § 5 Absatz 3

11. Zu § 10 Satz 2

12. Zu § 11 Absatz 3 - neu - Dem § 11 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

13. Zu § 12 Absatz 1a - neu - In § 12 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:

14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu - Dem § 12 Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:

15. Zu § 12 Absatz 3 Satz 1, Satz 2

16. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu - In § 12 Absatz 5 ist nach Satz 1 folgender Satz 2 einzufügen:

17. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz

18. Zu § 13 Absatz 3 - neu - Dem § 13 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

19. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1

20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3

21. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4

22. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu - § 16 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

23. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu - In § 16 Absatz 2 ist nach Nummer 4 folgende Nummer 4a einzufügen:

24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:

25. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 3 folgende Nummer 3a einzufügen:

26. Zu Anlage 1 Nummer 1.4

27. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu - In Anlage 1 Nummer 2.1 ist in Nummer 2.1.3 am Ende ein Komma einzufügen und folgende Nummer 2.1.4 anzufügen:

28. Zu Anlage 1 Nummer 2.2 In Anlage 1 Nummer 2.2 sind die Wörter oder Hals zu streichen.

29. Zu Anlage 1 Nummer 5.1.1

30. Zu Anlage 1 Nummer 6.3

31. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu - In Anlage 1 ist nach Nummer 6.3 folgende Nummer 6.4 einzufügen:

32. Zu Anlage 1 Nummer 6.8

33. Zu Anlage 1 Nummer 7.9

34. Zu Anlage 1 Nummer 7.10 - neu - Der Anlage 1 ist nach Nummer 7.9 folgende Nummer 7.10 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 661/12 (Beschluss)

... es erfolgt auch im Hinblick auf die fortschreitende innergemeinschaftliche Harmonisierung des Tierseuchenbekämpfungsrechts, die neben einer effektiven Bekämpfung von Tierseuchen zunehmend auf Erhaltung der Tiergesundheit durch Vorbeugung abzielt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/12 (Beschluss)




1. Zu § 1 Satz 2

2. Zu § 2 Nummer 2, Nummer 16, Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

3. Zu § 2 Nummer 2

4. Zu § 2 Nummer 14a - neu -, 14b - neu -

5. Zu § 2a - neu -

§ 2a
Tierhaltung

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

7. Zu § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

8. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2

9. Zu § 4 Absatz 2

10. Zu § 4 Absatz 4 - neu -

11. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 11 Buchstabe d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 19

13. Zu § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4

14. Zu § 10 Absatz 5 und 6

15. Zu § 13 Absatz 2 Satz 1

16. Zu § 15 Absatz 2 Satz 2

17. Zu § 15 Absatz 5 - neu -

18. Zu § 17 Absatz 3 Nummer 2

19. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1

20. Zu § 21 Absatz 1

21. Zu § 21 Absatz 2

22. Zu § 22 Absatz 4 Satz 1, 2 und 4

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

23. Zu § 22 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1

24. Zu § 22

25. Zu § 23 Absatz 3 Satz 3

26. Zu § 23 Absatz 5 Nummer 2

27. Zu § 24 Absatz 3 Nummer 2

28. Zu § 26 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1

29. Zu § 28 Absatz 1 Satz 2

30. Zu § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu -

31. Zu Abschnitt 10


 
 
 


Drucksache 672/12 (Beschluss)

... In Fällen, in denen eine Bestandsräumung ohne Vorliegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche (z.B. Schwarzkopfkrankheit bei Puten, Botulismus bei Masthühnern) zur Vermeidung von Schmerzen und Leiden für das Tier beispielsweise bei nicht heilbaren Erkrankungen notwendig wird, ist der Einsatz von für die Tierseuchenbekämpfung entwickelten Betäubungs- und Tötungsanlagen unter der Maßgabe zielführend, dass die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/12 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)

1. Zu § 3 Absatz 2 - neu -

2. Zu § 4Absatz 01 - neu -

3. Zu § 4 Absatz 1

4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4

5. Zu § 4 Absatz 5

6. Zu § 4 Absatz 6

7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -

Zu Satz 2 - neu -:

Zu Satz 3 - neu - :

10. Zu § 5 Absatz 3

11. Zu § 10 Satz 2

12. Zu § 11 Absatz 3 - neu -

13. Zu § 12 Absatz 1a - neu -

14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu -

15. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu -

16. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz

17. Zu § 13 Absatz 3 - neu -

18. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1

19. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3

20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4

21. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu -

22. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu -

23. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu -

24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu -

25. Zu Anlage 1 Nummer 1.4

26. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu -

27. Zu Anlage 1 Nummer 2.2

28. Zu Anlage 1 Nummer 5. 1.1

29. Zu Anlage 1 Nummer 6.3

30. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu -

1. Zu Anlage 1 Nummer 6.8

32. Zu Anlage 1 Nummer 7.9

3. Zu Anlage 1 Nummer 7. 10 - neu -


 
 
 


Drucksache 512/11 (Beschluss)

... ; hier Artikel 7 Absatz 5 neu - Der Bundesrat lehnt die Regelung, das Bestandsregister bei Bedienung der elektronischen Datenbank und verkürzter Meldefrist fakultativ zu führen, ab. Die Verpflichtung zur Führung des Bestandsregisters obliegt dem Tierhalter, dieser kann sich dabei der elektronischen Datenbank bedienen. Eine aktuell vorzulegende Dokumentation der Tierbewegungen ist für die Tierseuchenbekämpfung unerlässlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/11 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte

Zu den einzelnen Vorschriften

- Zu Nummer 3

- Zu Nummer 3 in Verbindung mit Nummer 9

- Zu Nummer 4

- Zu Nummern 5 und 6

- Zu Nummer 7 Buchstabe b

- Zu Nummer 12

- Zu Nummer 14

Zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen


 
 
 


Drucksache 512/1/11

... Die Verpflichtung zur Führung des Bestandsregisters obliegt dem Tierhalter, dieser kann sich dabei der elektronischen Datenbank bedienen. Eine aktuell vorzulegende Dokumentation der Tierbewegungen ist für die Tierseuchenbekämpfung unerlässlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/1/11




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 476/10 (Beschluss)

... (3) Die zuständige Behörde kann eine in Absatz 1 oder 2 bezeichnete Ausstellung oder Veranstaltung beschränken oder verbieten, soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/10 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung der Tollwut-Verordnung und der BVDV-Verordnung

1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3a Tollwut-Verordnung

§ 3a
Untersuchungen

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Tollwut-Verordnung

§ 4
Anzeige von Ausstellungen

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12 Tollwut-Verordnung , Nummer 12 § 14 Absatz 3 - neu - Tollwut-Verordnung

§ 12
Schutzmaßregeln nach Feststellung des Ausbruchs und in sonstigen Fällen

Zu § 14

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 12a Tollwut-Verordnung *

5. Zu Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 13 Tollwut-Verordnung

6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 15a - neu - Tollwut-Verordnung

§ 15a
Weitergehende Maßnahmen

Abschnitt 3
Schlussbestimmungen '

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 Anlage Nummer 1 Satz 1

8. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2, Absatz 4 BVDV-Verordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 BVDV-Verordnung

10. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 4 Absatz 2 Nummer 2 und Satz 2 - neu - BVDV-Verordnung

11. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 4 Absatz 4 BVDV-Verordnung , Artikel 3, Artikel 4, Artikel 5 Satz 2

Artikel 3
Weitere Änderung der BVDV-Verordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

12. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 2 Satz 2 BVDV-Verordnung

13. Zu Artikel 3a - neu - Änderung der Schweinepest-Verordnung

'Artikel 3a Änderung der Schweinepest-Verordnung


 
 
 


Drucksache 504/10 (Beschluss)

... soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/10 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung)

1. Zu § 3

§ 3
Untersuchungen

2. Zu § 4 Absatz 1 Satz 2

3. Zu § 6

4. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2

5. Zu § 8 Absatz 4

6. Zu § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3


 
 
 


Drucksache 31/10 (Beschluss)

... es erweckten Eindruck entgegen, dass die Mitnahme von Gewebeproben zur Tierseuchenbekämpfung in der Regel durch Milchfahrzeuge erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 3 Nummer 12 KraftStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b KraftStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 4 KraftStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9 - neu - KraftStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG

8. Weitere finanzielle Anreize zur Modernisierung der Fahrzeugflotte

9. Förderung der Nachrüstung mit Partikelminderungssystemen


 
 
 


Drucksache 504/1/10

... soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/1/10




1. Zu § 3

§ 3
Untersuchungen

2. Zu § 4 Absatz 1 Satz 2

3. Zu § 6

4. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2,

5. Zu § 8 Absatz 4

6. Zu § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3


 
 
 


Drucksache 754/10

... A. Auswirkungen auf kofinanzierte Programme zur Tierseuchenbekämpfung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/10




Vorschlag

Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Bevorzugte Option Bewertung ihrer Auswirkungen

2.1. Gründe für die Änderung des EU-Rechtsrahmens im Vergleich zu anderen Lösungen

2.2. Wirtschaftliche und soziale Auswirkungen des Vorschlags

2.2.1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2.2.2. Soziale Auswirkungen

2.3. Schlussfolgerung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Die Beziehung zu Anderen EU-Initiativen

Artikel 1

Artikel 5

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 504/10

... Impfungen und Heilversuche seuchenkranker oder -verdächtiger Einhufer sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Satz 1 zur Durchführung wissenschaftlicher Versuche genehmigen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Kosten mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Schutzmaßregeln

§ 2
Impfungen und Heilversuche

§ 3
Untersuchungen

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßregeln

Unterabschnitt 1
Schutzmaßnahmen vor amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut

§ 4
Blutprobenentnahme, epidemiologische Nachforschungen

§ 5
Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb

§ 6
Reinigung und Desinfektion

Unterabschnitt 2
Schutzmaßnahmen nach amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut

§ 7
Öffentliche Bekanntmachung

§ 8
Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb

§ 9
Ansteckungsverdacht

§ 10
Sperrbezirk

§ 11
Desinfektion

§ 12
Aufhebung der Schutzmaßnahmen

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Lösung

3 Alternativen

Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 915: Entwurf einer Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer


 
 
 


Drucksache 476/10

... aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Kosten mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Tollwut-Verordnung

§ 3a
Untersuchungen

Anlage

Artikel 2
Änderung der BVDV-Verordnung

Artikel 3
Weitere Änderungen der BVDV-Verordnung

Artikel 4
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 5Inkrafttreten
, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

2 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tollwut-Verordnung und der BVDV-Verordnung (1271)


 
 
 


Drucksache 31/1/10

... es erweckten Eindruck entgegen, dass die Mitnahme von Gewebeproben zur Tierseuchenbekämpfung in der Regel durch Milchfahrzeuge erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 3 Nummer 12 KraftStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b KraftStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 4 KraftStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9 - neu - KraftStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 1 KraftStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9* - neu - KraftStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG

§ 14
Außerbetriebsetzung von Amts wegen


 
 
 


Drucksache 31/10

... – Erweiterung der Regelung über die Steuerbefreiung von Milchfahrzeugen, so dass die Mitnahme von Gewebeproben zur Tierseuchenbekämpfung durch Milchsammelfahrzeuge unschädlich ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanz

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

§ 3
Nummer 2 KraftStG

§ 3
Nummer 7 Satz 4 KraftStG

Zu Nummer 2

§ 3b
Absatz 1 Satz 1 sowie Absatz 2 Satz 1, 2 und 4 - aufgehoben - KraftStG

Zu Nummer 3

§ 5
Absatz 1 Nummer 4 und 5 - neu - KraftStG

Zu Nummer 4

§ 8
Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 1b - neu - KraftStG

Zu Nummer 5

§ 9
Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KraftStG

§ 9
Absatz 1 Nummer 2b - neu - KraftStG

Zu Nummer 6

§ 13
Absatz 1 Satz 2 KraftStG

§ 13
Absatz 1 Satz 3 KraftStG

§ 13
Absatz 1a KraftStG

Zu Nummer 7

§ 14
Absatz 2 - aufgehoben - KraftStG

§ 14
Absatz 2 - neu - KraftStG

Zu Nummer 8

§ 18
Absatz 7a - neu - KraftStG

§ 18
Absatz 8 KraftStG

§ 18
Absatz 9 - neu - KraftStG

§ 18
Absatz 10 - neu - KraftStG

§ 18
Absatz 11 - neu - KraftStG

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1118: Fünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 476/1/10

... (3) Die zuständige Behörde kann eine in Absatz 1 oder 2 bezeichnete Ausstellung oder Veranstaltung beschränken oder verbieten, soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3a Tollwut-Verordnung

§ 3a
Untersuchungen

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Tollwut-Verordnung

§ 4
Anzeige von Ausstellungen

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12 Tollwut-Verordnung , Nummer 12 § 14 Absatz 3 - neu - Tollwut-Verordnung

§ 12
Schutzmaßregeln nach Feststellung des Ausbruchs und in sonstigen Fällen

Zu § 14

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 12a Tollwut-Verordnung

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 1a - neu - § 13 Tollwut-Verordnung

6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 15a - neu - Tollwut-Verordnung

§ 15a
Weitergehende Maßnahmen

Abschnitt 3
Schlussbestimmungen '

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 Anlage Nummer 1 Satz 1

8. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 1 Satz 2 BVDV-Verordnung *

9. Zu Artikel 2 Nummer 02 - neu - § 3 Absatz 2 BVDV-Verordnung

10. Zu Artikel 2 Nummer 03 - neu - § 3 Absatz 4 BVDV-Verordnung

11. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 BVDV-Verordnung

12. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 4 Absatz 2 Nummer 2 und Satz 2 - neu - BVDV-Verordnung

13. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 4 Absatz 4 BVDV-Verordnung , Artikel 3, Artikel 4, Artikel 5 Satz 2

Artikel 3
Weitere Änderung der BVDV-Verordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

14. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 2 Satz 2 BVDV-Verordnung In Artikel 2 ist nach Nummer 1 folgende Nummer 1a einzufügen:

15. Zu Artikel 3a - neu - Änderung der Schweinepest-Verordnung

'Artikel 3a Änderung der Schweinepest-Verordnung


 
 
 


Drucksache 57/1/09

... - letztendlich eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung und damit den Erfolg der Sondermaßnahmen an sich infrage stellen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 9b Absatz 1 MOG

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a § 38 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1, Satz 4 - neu - MOG


 
 
 


Drucksache 164/09 (Beschluss)

... durchgeführt wird, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 4 Absatz 3 EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung

2. Zu Artikel 6 Nummer 3 und 5 § 25 Satz 1 Nummer 5, § 49 Absatz 1 Nummer 8 GeflPestSchV

3. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 53a GeflPestSchV

§ 53a
Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen

4. Zu Artikel 6a - neu - § 14a Absatz 6, Absatz 7, § 25 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a SchwPestV 1988

Artikel 6a
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 820/09

... 2. soweit eine von der zuständigen Behörde durchgeführte Risikobewertung ergeben hat, dass die Anordnung aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist.

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Drucksache 820/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 32a
Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte

Artikel 2
Änderung der Rinder-Salmonellose-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 4
Änderung der MKS-Verordnung

Teil 6
Arbeiten mit MKS-Virus Anforderungen an das Arbeiten mit MKS-Virus 33

Teil 6
Arbeiten mit MKS-Virus

§ 33
Anforderungen an das Arbeiten mit MKS-Virus

Artikel 5
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 6
Änderung der Hühner-Salmonellen-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3 Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 2

Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 5

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1066: Entwurf der Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 820/1/09

... auch für Regionen über den Sperrbezirk oder das Beobachtungsgebiet hinaus anzuordnen, soweit dies zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist und Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften nicht entgegenstehen. Entsprechende Vorschriften wurden bereits im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geflügelpest (§ 65

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Drucksache 820/1/09




1. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu -, 2a - neu -, 4 bis 6 - neu - Inhaltsverzeichnis, §§ 11e, 14f, 25a - neu - Schweinepest-Verordnung

§ 25a
Weitergehende Maßnahmen

2. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu -, c, Nummer 1a - neu -, 3 und 4 - neu - Inhaltsverzeichnis, § 31a - neu - MKS-Verordnung

§ 31a
Weitergehende Maßnahmen

3. Zu Artikel 5a - neu - § 4 Absatz 1a bis 2a, Absatz 3, § 4a - neu -, § 5 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 3, Nummer 4, Nummer 5 EG-Blauzungenbekämpfung- Durchführungsverordnung

Artikel 5a
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

§ 4a
Weitergehende Maßnahmen

3. § 5 wird wie folgt geändert:

4. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 23 Satz 2 Hühner-Salmonellen-Verordnung


 
 
 


Drucksache 163/09 (Beschluss)

... (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 kann die zuständige Behörde, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen,

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Drucksache 163/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 , Nummer 4 § 7a Absatz 1 Satz 2 bis 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 , Nummer 5 § 9 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - , Nummer 11 § 17 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 Nummer 2, Nummer 8, Nummer 9 bis 15 RindTBV

§ 3

2. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Schweinehaltungshygieneverordnung

3. Zu Artikel 6 Änderung der Schweinepest-Verordnung

4. Zu Artikel 6a - neu - § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 5 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6a
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

5. Zu Artikel 6b - neu - Artikel 2 Absatz 1 und 2 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6b
Änderung der Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 163/1/09

... (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 kann die zuständige Behörde, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen,

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Drucksache 163/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 , Nummer 4 § 7a Absatz 1 Satz 2 bis 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 , Nummer 5 § 9 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - , Nummer 11 § 17 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 Nummer 2, Nummer 8, Nummer 9 bis 15 RindTBV *

§ 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 Satz 1 Tuberkulose-Verordnung

3. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Schweinehaltungshygieneverordnung

4. Zu Artikel 6 Änderung der Schweinepest-Verordnung

5. Zu Artikel 6a - neu - § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 5 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6a
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

6. Zu Artikel 6b - neu - Artikel 2 Absatz 1 und 2 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6b
Änderung der Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 57/09 (Beschluss)

... - letztendlich eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung und damit den Erfolg der Sondermaßnahmen an sich infrage stellen kann.

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Drucksache 57/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 9b Absatz 1 MOG

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a § 38 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1, Satz 4 - neu - MOG


 
 
 


Drucksache 164/09

... 2. § 15 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: "Die zuständige Behörde kann, soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist anordnen, dass im Verdachtsbestand

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Drucksache 164/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

Artikel 2
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 und der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

Artikel 5
Änderung der Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften

Artikel 6
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 53a
Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 855: Verordnung zur Änderung der blauzungenrechtlichen Vorschriften und zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung


 
 
 


Drucksache 163/09

... 3. in einem kürzeren als dem in Absatz 1 Satz 2 genannten Abstand anordnen soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist.

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Drucksache 163/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Tuberkulose-Verordnung

§ 3

Artikel 2
Änderung der Viehverkehrsverordnung

Artikel 3
Änderung der Tollwut-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

Artikel 5
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Haushaltsangaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1 Zu Nummer 1 (§ 1)

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 6
Mit Artikel 6 werden die Bestimmungen des Artikels 9 Abs. 1 der Entscheidung 2006/805/EG der Kommission vom 24. November 2006 mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten (ABl. L 329 vom 25.11.2006, S. 67) in die Schweinepest-Verordnung übernommen.

Artikel 7
Artikel 7 regelt das Inkrafttreten.

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 852: Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 81/09

... 3. weniger als 350 Hühner zum Zwecke der Konsumeierproduktion gehalten werden, die Impfung gegen Salmonellen der Kategorie 1 oder 2 anordnen, wenn dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. § 13 bleibt unberührt.

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Drucksache 81/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner-Salmonellen-Verordnung)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Hygiene

§ 3
Impfung

§ 4
Mitteilungspflicht

§ 5
Untersuchungseinrichtung

§ 6
Ursachenermittlung im Betrieb

§ 7
Reinigung und Desinfektion

Abschnitt 2
Zuchtbetriebe

§ 8
Betriebseigene Kontrollen, sonstige Mitteilungspflichten

§ 9
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 10
Amtliche Untersuchung

§ 11
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 12
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 3
Aufzuchtbetriebe

§ 13
Impfungen

§ 14
Betriebseigene Kontrollen

§ 15
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 16
Amtliche Untersuchung

§ 17
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 18
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 4
Legehennenbetriebe

§ 19
Einstallen von Junghennen

§ 20
Betriebseigene Kontrollen

§ 21
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 22
Amtliche Untersuchung

§ 23
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 24
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 5
Masthähnchenbetriebe

§ 25
Betriebseigene Kontrollen

§ 26
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 27
Amtliche Untersuchung

§ 28
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 29
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 6
Brütereien

§ 30
Betriebseigene Kontrollen

§ 31
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 32
Amtliche Untersuchung

§ 33
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 34
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Abschnitt 7
Weitergehende Maßnahmen

§ 35
Schutzmaßregeln bei Salmonella Gallinarum Pullorum

§ 36
Mitteilungen der Länder

Abschnitt 8
Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Übergangsregelungen

Anlage
(zu § 2 Abs. 1) Anforderungen an gewerbsmäßige Geflügelhaltungen

Abschnitt 1
Anforderungen an den Betrieb

Abschnitt 2
Bauliche Anforderungen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 3
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

B. Spezieller Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn sowie zur Änderung tierseuchenrechtlicher Pflichten


 
 
 


Drucksache 820/09 (Beschluss)

... auch für Regionen über den Sperrbezirk oder das Beobachtungsgebiet hinaus anzuordnen, soweit dies zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist und Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften nicht entgegenstehen. Entsprechende Vorschriften wurden bereits im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geflügelpest (§ 65

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Zweiten Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

1. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu -, 2a - neu -, 4 bis 6 - neu - Inhaltsverzeichnis, §§ 11e, 14f, 25a - neu - Schweinepest-Verordnung

§ 25a
Weitergehende Maßnahmen

2. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu -, c, Nummer 1a - neu -, 3 und 4 - neu - Inhaltsverzeichnis, § 31a - neu - MKS-Verordnung

§ 31a
Weitergehende Maßnahmen

3. Zu Artikel 5a - neu - § 4 Absatz 1a bis 2a, Absatz 3, § 4a - neu -, § 5 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 3, Nummer 4, Nummer 5 EG-Blauzungenbekämpfung- Durchführungsverordnung

Artikel 5a
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

§ 4a
Weitergehende Maßnahmen

4. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 23 Satz 2 Hühner-Salmonellen-Verordnung


 
 
 


Drucksache 164/1/09

... 3. eine Wiederbelegung frühestens 21 Tage nach Beendigung der Feinreinigung und Schlussdesinfektion nach § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 durchgeführt wird, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/1/09




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 4 Absatz 3 EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung

2. Zu Artikel 6 Nummer 3 und 5 § 25 Satz 1 Nummer 5, § 49 Absatz 1 Nummer 8 GeflPestSchV

3. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 53a GeflPestSchV

§ 53a
Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen

4. Zu Artikel 6a - neu - § 14a Absatz 6, Absatz 7, § 25 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a SchwPestV 1988

Artikel 6a
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 179/1/08

... es bestimmt hat, dass von der Zulassung eines Impfstoffes im Sinne des Absatzes 1 abgesehen wird. (1b) Die zuständige Behörde kann für Tiere, einen Bestand oder ein bestimmtes Gebiet Ausnahmen von Absatz 1a genehmigen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 4 Abs. 1a - neu - und 1b - neu -, Abs. 2 EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Buchstabe b GeflPestSchV

3. Zu Artikel 2 Nr. 02 - neu - § 1 Abs. 2 Nr. 7 GeflPestSchV *


 
 
 


Drucksache 361/08

... 1. anordnen, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind:

§ 2
Impfungen

§ 3
Untersuchungen

§ 4
Verbringen von Rindern

§ 5
Schutzmaßregeln

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Übergangsregelungen

§ 8
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 ) Voraussetzungen, unter denen ein Rinderbestand als BVDV-unverdächtig gilt

Abschnitt 1
BVDV-unverdächtiger Rinderbestand

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung der BVDV-Unverdächtigkeit

Anlage 2
(zu § 1, § 3, § 4 und § 5) Untersuchungsmethoden

1. Untersuchungen zum BVDV-Nachweis

1.1 Erregernachweis bei Tieren mit positivem oder unbekanntem BVDV-Antikörperbefund

1.2 Erregernachweis bei Tieren mit negativem BVDV-Antikörperbefund

2. Wiederholungsuntersuchung zum BVDV-Nachweis nach § 3 Abs. 4

3. Untersuchungen auf BVDV-Antikörper

3.1 Nachweismethoden für die Bestätigung der Antikörperfreiheit nach Nummer 1.2 oder für die Untersuchung einer Kontaktgruppe

3.2 Nachweismethoden für die diagnostische Stichprobe z.B. Jungtierfenster

Anlage 3
(zu § 4 Abs. 3)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Kosten mit Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 513: Entwurf der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.