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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Trennungslinie"


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Drucksache 782/10

... 15. ist davon überzeugt, dass es von größter Bedeutung ist, eine klare Trennungslinie zwischen dem Erlass von Rechtsvorschriften und der Normung zu ziehen, um jedweder falschen Auslegung im Hinblick auf die Zielvorgaben der Rechtsvorschriften und das gewünschte Maß an Schutz vorzubeugen; unterstreicht, dass der europäische Gesetzgeber in höchstem Maße wachsam und präzise sein muss, wenn er die wesentlichen Auflagen bei der Regulierung festlegt, während die Kommission in den entsprechenden Aufträgen die Zielvorgaben der Normungstätigkeit klar und genau festlegen muss; unterstreicht, dass die Rolle derjenigen, die die Normung durchführen, darauf beschränkt sein sollte, die technischen Mittel für die Verwirklichung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziele festzulegen und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz zu gewährleisten;

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Drucksache 782/10




2 Einleitung

Stärkung des Europäischen Normungssystems

a Allgemeine Punkte

b Verbesserung des Zugangs zum Normungsprozess

c Förderung des Grundsatzes der nationalen Delegation

d Erleichterung des Zugangs zu Normen

Normung zur Unterstützung von Innovation und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in einem globalisierten Umfeld


 
 
 


Drucksache 457/07

... 47. hält es für wesentlich, den Austausch über die Grenz- und Kontrolllinie hinweg quer durch alle Ebenen der Bürgergesellschaft und alle Schichten der Bevölkerung noch mehr zu intensivieren; schlägt vor, Austauschprogramme zwischen Rechtsvereinigungen, Schulen und Hochschulen, einschließlich einer gemeinsamen Universität mit einem Campus auf beiden Seiten der Trennungslinie, zu schaffen; schlägt vor, zwischen den Militärs einen Dialog einzuleiten, um dazu beizutragen, das gegenseitige Misstrauen zwischen den beiden Armeen abzubauen;

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Drucksache 457/07




2 Einleitung

Politische Lage: die Hoffnungen der Menschen

2 Terrorismusbekämpfung

Vertrauensbildende Maßnahmen

Auswirkungen des Erdbebens vom 8. Oktober 2005

Reaktionen auf das Erdbeben vom 8. Oktober 2005

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 394/06

... Partnerschaft bedeutet, dass die EU-Organe effizient zusammenarbeiten - die Trennungslinien zwischen ihren Aufgabenbereichen sind weniger wichtig als die Tatsache, dass alle gemeinsame Ziele verfolgen. Sie müssen außerdem - und dies ist ein wesentliches Ziel der neuen Kommunikationspolitik - auf die Bürger zugehen2.

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Drucksache 394/06




Mitteilung

2 Einleitung

EINE politische Agenda für Europa, die Ergebnisse verspricht

Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität

Freiheit, Sicherheit und Recht

2 Erweiterung

- Schwerpunkte.

- Kohärenz.

- Koordinierung.

EIN BUDGET für die Umsetzung des Programms

EIN PARTNERSCHAFTLICHES Europa: Subsidiarität, bessere Rechtsetzung, Offenheit

LÖSUNG INSTITUTIONELLER Fragen

2 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 750/06

... Zwischen den auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung tätigen Einrichtungen verlaufen oft philosophische, ideologische, moralische und wissenschaftliche Trennungslinien. Jede Maßnahme zur weiteren Einbindung der Zivilgesellschaft auf EU-Ebene geht also einher mit einer Entscheidung darüber, welche Einrichtung in den Prozess einbezogen werden soll, und welche Art von Beiträgen von ihr erwartet wird. Die Januar-Konferenz über die Zivilgesellschaft in der EU hat erkennen lassen, dass beide Fragen bislang noch nicht befriedigend beantwortet sind.

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Drucksache 750/06




Grünbuch Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union

1. Hintergrund

2. Der Begriff Zivilgesellschaft”

3. Zusammenarbeit Kommission - Zivilgesellschaft: Stand der Dinge

4. Politik und Rechtsvorschriften der EU auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung

5. Akteure der Zivilgesellschaft auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung

6. Weiteres Vorgehen Optionen

6.1. Drogenforum der Zivilgesellschaft

6.2. Thematische Verknüpfung bestehender Netze

7. Schlussfolgerung

Anhang
Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der Zivilgesellschaft

1. Konsultation im Internet

2. Offene Konsultation mit interessierten Kreisen, Anmeldung erforderlich

3. Repräsentatives Netz der Zivilgesellschaft NRO

4. Kombination von zweistufigen Foren

4.1. Forum zur Gesundheitspolitik und Offenes Forum

4.2. HIV-Thinktank und Forum der Zivilgesellschaft


 
 
 


Drucksache 566/05

... F. in der Erwägung, dass die Europäische Union sicherstellen will, dass durch ihre Erweiterung keine neuen Trennungslinien in Europa entstehen, sondern dass diese im Gegenteil dazu beiträgt, Entwicklung und Wohlstand weiter zu verbreiten; in der Erwägung, dass die Europäische Union mit Russland einen Dialog über Fragen führen will, die ihre gemeinsamen Nachbarn betreffen,

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Drucksache 566/05




Entschließung

Politik der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten

Vier Gemeinsame Räume

Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Russland

Spezifische Fragen in Zusammenhang mit den baltischen Staaten

3 Kaliningrad

3 Tschetschenien

Kampf gegen Terrorismus

Umwelt und nukleare Sicherheit


 
 
 


Drucksache 596/05

... Die Mehrzahl der Unregelmäßigkeiten bei den zugrunde liegenden Vorgängen sind auf Fehler und nicht auf Betrug zurückzuführen. In enger Zusammenarbeit mit dem OLAF soll versucht werden, hier eine klare Trennungslinie zu ziehen.

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Drucksache 596/05




A. HANDLUNGSBEDARF

Unklare und uneinheitliche Ziele

Mangelnde Koordinierung

Keine Angaben zu Kosten und Nutzen

Uneinheitliche Anwendung

B. von der Kommission ZU ergreifende Massnahmen

C. von den Mitgliedstaaten ZU ergreifende Massnahmen

D. ROLLE des Rechnungshofs

E. Schlussfolgerung und Vorschlag

Anlage


 
 
 


Drucksache 805/04

... " Beziehungen ist eine enge grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Partnerländern und den Mitgliedstaaten, die darauf abzielt, eine integrierte regionale Entwicklung in den Grenzgebieten zu fördern und damit die Entstehung neuer Trennungslinien zu verhindern. Um die wirksame und effiziente Unterstützung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und die Finanzierung gemeinsamer Projekte zu ermöglichen, sieht Artikel 1 - zum ersten Mal überhaupt in einer Verordnung über die Gemeinschaftshilfe - vor, dass diese Hilfe zum gegenseitigen Nutzen der Mitgliedstaaten und Partnerländer verwendet werden kann. Dies wird zu einer radikalen Vereinfachung führen, denn gegenwärtig wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit an der EU-Außengrenze durch die schwierige Abstimmung zwischen den internen und externen Finanzierungsinstrumenten, die jeweils unterschiedlichen Bestimmungen unterliegen, behindert.

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Drucksache 805/04




Begründung

3 Einleitung

Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen und Artikel 16 Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Aufhebung bestehender Verordnungen

Artikel 32
Inkrafttreten

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
GRENZÜBERGREIFENDE Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung der Programme

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen

Artikel 16
Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 24
Evaluierung

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 27
Einbeziehung nach dieser Verordnung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung der Verordnung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.