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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Unterhaltberechtigten"


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Drucksache 361/04

... Die Möglichkeit, durch eine vorläufige Entscheidung die Unterhaltszahlung während des Verfahrens und bis zur Rechtskraft des Urteils in der Sache anzuordnen, scheint noch wirksamer zu sein, weil sie dem Unterhaltberechtigten den Erhalt einer Unterhaltsleistung ab Verfahrensbeginn und bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfristen oder bis nach der Einlegung eines Rechtsbehelfs ermöglicht; sie scheint aber die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland nicht wirklich zu vereinfachen, weil sie die Vollstreckung von zwei aufeinander folgenden Entscheidungen erfordern würde. Allgemein verstärken im Falle der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland die mit der justiziellen Zusammenarbeit untrennbar verbundenen Fristen noch die Notwendigkeit, nach Mitteln und Wegen für die Beschleunigung des gesamten Verfahrens zu suchen. Die vorläufige Vollstreckung der Entscheidung stellt für den Unterhaltsberechtigten zumindest sicher, dass diese unmittelbar nach ihrer Verkündung an die zuständige Behörde im Aufenthaltsstaat des Unterhaltspflichtigen übermittelt werden kann, damit Maßnahmen im Hinblick auf ihre Vollstreckung eingeleitet werden können. Es ist aus verschiedenen Gründen schwierig, die vorläufige Vollstreckung nur für Entscheidungen vorzusehen, die von vornherein für die Vollstreckung im Ausland bestimmt sind. Es ist nämlich durchaus möglich, dass die Situation zum Zeitpunkt der Verkündung der Entscheidung keinen internationalen Bezug aufweist. Aber vor allem ließe sich eine für den Unterhaltsberechtigten weniger vorteilhafte Lösung nicht aus dem Grund rechtfertigen, dass sich der Unterhaltspflichtige im Ausland befindet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/04




1. Gegenstand des Grünbuchs

2. Modalitäten der Konsultation

3. Einführung

3.1. Allgemeiner Rahmen

3.1.1. Auf gemeinschaftlicher Ebene geplante Arbeiten

3.1.2. Die Arbeiten der Haager Konferenz

3.2. Beziehungen zwischen den Rechtsinstrumenten der Gemeinschaft und den Haager Übereinkommen

4. Anwendungsbereich künftiger Rechtsinstrumente

4.1. Der Begriff ‘Unterhaltspflichten’

4.2. Ausstehende Forderungen

4.2.1. Entwurf der Gemeinschaft

4.2.2. Entwurf des Haager Übereinkommens

4.3. Personen, für die die künftigen Rechtsinstrumente gelten sollen

Frage 1

5. REGELN des internationalen Privatrechts

5.1. Unmittelbare Zuständigkeit

5.1.1. Vorschriften der Gemeinschaft

5.1.2. Vorentwurf des Haager Übereinkommens

Frage 2

5.2. Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

5.2.1. Entwurf der Gemeinschaft

Frage 3

Frage 4

Frage 5

5.2.2. Vollstreckungsmaßnahmen

Frage 6

5.2.3. Vorentwurf des Haager Übereinkommens

Frage 7

Frage 8

Frage 9

Frage 10

5.3. Anzuwendendes Recht

5.3.1. Feststellung

Frage 11

5.3.2. Fragen, die durch Kollisionsnormen geregelt werden könnten

Frage 12

Frage 13

Frage 14

Frage 15

Frage 16

Frage 17

Frage 18

6. Zusammenarbeit

6.1. Für die Zusammenarbeit zuständige Behörden

6.1.1. Benennung der Behörden

Frage 19

6.1.2. Funktionen der benannten Behörden

Frage 20

Frage 21

Frage 22

Frage 23

Frage 24

Frage 25

Frage 26

Frage 27

6.2. Kostenübernahme

Frage 28

Frage 29

7. PRAKTISCHE Fragen

7.1. Übersetzungen

7.1.1. Formulare

7.1.2. Aktenstücke

Frage 30

Frage 31

Frage 32

7.2. Vorzulegende Unterlagen

Frage 33

Frage 34

Frage 35

7.3. Fristen

Frage 36

8. HILFEN sozialer ART

Frage 37

9. FRAGENKATALOG

Frage 1

Frage 2

Frage 3

Frage 4

Frage 5

Frage 6

Frage 7

Frage 8

Frage 9

Frage 10

Frage 11

Frage 12

Frage 13

Frage 14

Frage 15

Frage 16

Frage 17

Frage 18

Frage 19

Frage 20

Frage 21

Frage 22

Frage 23

Frage 24

Frage 25

Frage 26

Frage 27

Frage 28

Frage 29

Frage 30

Frage 31

Frage 32

Frage 33

Frage 34

Frage 35

Frage 36

Frage 37


 
 
 


Suchbeispiele:


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