2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Unterhaltsabänderungsanträge"
Drucksache 30/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Unterhaltssachen, die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen und die Zusammenarbeit im Bereich der Unterhaltspflichten KOM (2005) 649 endg.; Ratsdok. 5199/06
... Wenn eine grundsätzlich unterhaltspflichtige Person z.B. durch Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage ist, die gegen sie geltend gemachten und titulierten Unterhaltsansprüche zu befriedigen, muss sie die Möglichkeit haben sich gerichtlich dagegen zu wenden. Aus Gründen der prozessualen Waffengleichheit muss es auch dem Unterhaltspflichtigen möglich sein, sich auf die Regelungen der Verordnung zu berufen. Die Erwägungsgründe in Nummer 7 und 8 des Vorschlags sprechen dafür, dass die Verordnung nur im Falle der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch den Unterhaltsberechtigten gelten soll. Die Regelung des Artikels 8 könnte jedoch so interpretiert werden dass auch Unterhaltsabänderungsanträge des Unterhaltspflichtigen darunter fallen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf sich für eine entsprechende Änderung der Erwägungsgründe einzusetzen und auf eine Klarstellung hinzuwirken, ob auch diese Fallkonstellationen von der Verordnung geregelt werden sollen.
A. Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften:
11. Zu Artikel 1:
12. Zu Artikel 2:
13. Zu Artikel 3:
14. Zu Artikel 4:
15. Zu Artikel 8:
16. Zu Artikel 13:
17. Zu Artikel 14:
18. Zu Artikel 15:
19. Zu den Artikeln 16 und 17:
20. Zu Artikel 22:
21. Zu Artikel 24:
22. Zu Artikel 25:
23. Zu Artikel 26:
24. Zu Artikel 29:
25. Zu Artikel 34:
26. Zu Artikel 35:
27. Zu Artikel 36:
28. Zu Artikel 40:
29. Zu den Artikeln 41 bis 45:
Drucksache 30/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Unterhaltssachen, die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen und die Zusammenarbeit im Bereich der Unterhaltspflichten KOM (2005) 649 endg.; Ratsdok. 5199/06
... 6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass aus dem Verordnungsvorschlag nicht hinreichend deutlich hervorgeht, ob die Verordnung auch gelten soll, wenn ein Unterhaltspflichtiger die Herabsetzung des Unterhalts gerichtlich geltend machen will. Seine Position ist nicht weniger schutzwürdig als die des Unterhaltsberechtigten. Wenn eine grundsätzlich unterhaltspflichtige Person z.B. durch Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage ist, die gegen sie geltend gemachten und titulierten Unterhaltsansprüche zu befriedigen, muss sie die Möglichkeit haben, sich gerichtlich dagegen zu wenden. Aus Gründen der prozessualen Waffengleichheit muss es auch dem Unterhaltspflichtigen möglich sein, sich auf die Regelungen der Verordnung zu berufen. Die Erwägungsgründe in Nummer 7 und 8 des Vorschlags sprechen dafür, dass die Verordnung nur im Falle der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch den Unterhaltsberechtigten gelten soll. Die Regelung des Artikels 8 könnte jedoch so interpretiert werden, dass auch Unterhaltsabänderungsanträge des Unterhaltspflichtigen darunter fallen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, sich für eine entsprechende Änderung der Erwägungsgründe einzusetzen und auf eine Klarstellung hinzuwirken, ob auch diese Fallkonstellationen von der Verordnung geregelt werden sollen.
A. Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften:
11. Zu Artikel 1:
12. Zu Artikel 2:
13. Zu Artikel 3:
14. Zu Artikel 4:
15. Zu Artikel 8:
16. Zu Artikel 13:
17. Zu Artikel 14:
18. Zu Artikel 15:
19. Zu den Artikeln 16 und 17:
20. Zu Artikel 22:
21. Zu Artikel 24:
22. Zu Artikel 25:
23. Zu Artikel 26:
24. Zu Artikel 29:
25. Zu Artikel 34:
26. Zu Artikel 35:
27. Zu Artikel 36:
28. Zu Artikel 40:
29. Zu den Artikeln 41 bis 45:
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.