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"Unterlagenprüfung"
Drucksache 863/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetz es (Medizinprodukte-Durchführungsvorschrift - MPGVwV )
... Diese Änderung dient der Klarstellung. In der Regel sollen Inspektionen vor Ort durchgeführt werden. Jedoch kann es gerade bei umfangreichen Unterlagenprüfungen (zum Beispiel klinische Bewertungen, Risikomanagement oder Dokumentationen zum Vigilanzsystem) sinnvoll sein, diese Prüfung in der Behörde durchzuführen. Hier stehen den überwachenden Personen weitere Informationsquellen, Unterlagen und gegebenenfalls eine Zweitmeinung zur Verfügung. Auch werden die zu Überwachenden nicht unnötig zeitlich gebunden, wenn Unterlagenprüfungen mehrere Stunden dauern oder weitere Überwachungstermine angesetzt werden müssen.
Anlage Anlage zur Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes (Medizinprodukte-Durchführungsvorschrift - MPGVwV)
1. Zu § 4 Absatz 3 MPGVwV
2. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 MPGVwV
3. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1 MPGVwV
4. Zu § 8 Absatz 1 MPGVwV
5. Zu § 9 Satz 4 Nummer 1 MPGVwV
6. Zu § 9 Satz 4 Nummer 5 MPGVwV
7. Zu § 12 Absatz 3 Satz 1 MPGVwV
8. Zu § 13 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 MPGVwV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 863/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetz es (Medizinprodukte-Durchführungsvorschrift - MPGVwV )
... Diese Änderung dient der Klarstellung. In der Regel sollen Inspektionen vor Ort durchgeführt werden. Jedoch kann es gerade bei umfangreichen Unterlagenprüfungen (zum Beispiel klinische Bewertungen, Risikomanagement oder Dokumentationen zum Vigilanzsystem) sinnvoll sein, diese Prüfung in der Behörde durchzuführen. Hier stehen den überwachenden Personen weitere Informationsquellen, Unterlagen und gegebenenfalls eine Zweitmeinung zur Verfügung. Auch werden die zu Überwachenden nicht unnötig zeitlich gebunden, wenn Unterlagenprüfungen mehrere Stunden dauern oder weitere Überwachungstermine angesetzt werden müssen.
1. Zu § 2 Absatz 1 Satz 3 MPGVwV
2. Zu § 4 Absatz 3 MPGVwV
3. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 MPGVwV
4. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1 MPGVwV
5. Zu § 7 Absatz 2 MPGVwV
6. Zu § 8 Absatz 1 MPGVwV
7. Zu § 9 Satz 4 Nummer 1 MPGVwV In § 9 Satz 4 ist die Nummer 1 zu streichen. Begründung:
8. Zu § 9 Satz 4 Nummer 5 MPGVwV
9. Zu § 12 Absatz 3 Satz 1 MPGVwV
10. Zu § 13 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 MPGVwV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 489/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und des Kraftfahrsachverständigengesetzes
... Nach dem bisherigen Verfahren stellte ein Neuanbieter bei der BASt einen Antrag auf Akkreditierung, die in der Folge die Unterlagenprüfung und die Begutachtung der räumlichen, sachlichen und personellen Ausstattung durchführte. Nach Beseitigung möglicher Abweichungen erhielt der Träger ein entsprechendes Bestätigungsschreiben (Akkreditierung). Damit wendete sich der Neuanbieter an die Behörde, die in der Regel die amtliche Anerkennung erteilte.
1. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 3 - neu - und § 32 Absatz 5 - neu - KfSachvG Artikel 2 ist wie folgt zu fassen:
'Artikel 2 Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes
Zu Ziffer 1:
Zu Ziffer 2:
Drucksache 489/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und des Kraftfahrsachverständigengesetzes
... Nach dem bisherigen Verfahren stellte ein Neuanbieter bei der BASt einen Antrag auf Akkreditierung, die in der Folge die Unterlagenprüfung und die Begutachtung der räumlichen, sachlichen und personellen Ausstattung durchführte. Nach Beseitigung möglicher Abweichungen erhielt der Träger ein entsprechendes Bestätigungsschreiben (Akkreditierung). Damit wendete sich der Neuanbieter an die Behörde, die in der Regel die amtliche Anerkennung erteilte.
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, d, k, n, x und Nummer 14 StVG
2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 3 - neu - und § 32 Absatz 5 - neu - KfSachvG
Zu Ziffer 1:
Zu Ziffer 2:
3. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 231/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "Rechte und Werte"
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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