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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verbraucher- und Arbeitsverträge"


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Drucksache 398/14

... Das Haager Übereinkommen ist bei internationalen Sachverhalten auf ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen anzuwenden. Ausgenommen von seinem sachlichen Anwendungsbereich sind insbesondere Verbraucher- und Arbeitsverträge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen

§ 58
Bescheinigungen zu inländischen Titeln

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2903: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

2.3 Sonstige Kosten

3. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 624/05

... Das Schuldvertragsübereinkommen erlaubt es in erster Linie den Parteien, das anzuwendende Recht selbst zu bestimmen (Artikel 3). Fehlt es an einer derartigen Rechtswahl, unterliegt ein Schuldvertrag dem Recht des Staates, mit dem er die engste Verbindung aufweist. Dabei wird in Artikel 4 die Vermutung aufgestellt, dass solche Verbindungen mit dem Staat bestehen, in dem die Partei sich gewöhnlich aufhält, welche die charakteristische Leistung zu erbringen hat. Einschränkungen dieser Grundsätze ergeben sich für Verbraucher- und Arbeitsverträge aus den Artikeln 5 und 6 sowie durch zwingende Vorschriften des Staates des angerufenen Gerichts (Artikel 7 Abs. 2). Das anzuwendende Recht kann auch das Recht eines Drittstaats sein (Artikel 2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 624/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den Vertragsbestimmungen des Vierten Beitrittsübereinkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 903/04

... in die bestehende Systematik des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen ein. Denn in § 310 Abs. 2 bis 4 BGB werden bereits Besonderheiten bei verschiedenen Vertragstypen wie Energie-, Verbraucher- und Arbeitsverträgen berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 903/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsverordnung

1. In § 2 EVO wird unter der Überschrift Fernverkehr eingefügt:

2. § 17 EVO wird wie folgt gefasst:

3. Als § 18 Abs. 8 EVO wird eingefügt:

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1999

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

Artikel 5

Artikel 6

Begründung

2 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.